Requiem
Bekannter katholischer Verleger gestorben
In einer Zeit des kirchlichen Niederganges publizierte er katholische Bücher und kämpfte im deutschsprachigen Raum für die Verbreitung des Glaubens.
Arnold Guillet R.I.P.
Arnold Guillet R.I.P.
(kreuz.net, Stein am Rhein) Arnold Guillet – Gründer des ‘Christiana Verlags’ in Stein am Rhein im Nordschweizer Kanton Schaffhausen – ist tot. Er starb am 29. Juli nach schwerer Krankheit.

Der Verstorbene wurde am 28. Januar 1922 als Ältester von fünf Geschwistern in Zürich geboren. Er wuchs in Stein am Rhein im Kanton Schaffhausen unter schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf.

Der Tag begann für ihn oft mit der Frühmesse. Als er 13 Jahre alt war, starb sein Vater.

Früh erwachte in ihm der Wunsch, Missionar zu werden. Dafür war er in den Sommerferien mit dem Fahrrad unterwegs, um bei Verwandten und Bekannten das Studiengeld zu erbetteln.

Er besuchte die Mittelschule im Internat der Bethlehem-Missionare in Wertenstein und später in Immensee.

Nach der Matura begann er das Studium der Philosophie, Germanistik und Journalistik in Zürich, Mainz und Hamburg.

Ende der Vierzigerjahre arbeitete er als Leiter der Werbeabteilung beim Zürcher Verlag Orell Füssli. Er gründete seine erste Familie, aus der drei Kinder und drei Enkelkinder hervorgingen.

Guillet wirkte fast sechzig Jahre im 'Christiana-Verlag'
Guillet wirkte fast sechzig Jahre im ‘Christiana-Verlag’
Bald drängte es ihn zu weiteren Aktivitäten. Im Nebenberuf baute er die Auslieferung des Katholischen Digest und des Pattloch-Verlages in der Schweiz auf. Es folgten weitere Verlage – Schnell & Steiner, Sebaldus, Echter, Arena, Credo und Morus – und Eigenproduktionen.

1948 gründete Guillet den Christiana-Verlag. Nach neun Jahren war dieser so weit gefestigt, daß er sich ihm und den zwei Buchhandlungen in Zürich vollamtlich widmete.

Der Verlag wuchs. Doch eine Expansion in Zürich schien ungeeignet. Darum wurde die Firma 1967 nach Stein am Rhein verlegt.

In dieser Zeit gründete der Verstorbene seine zweite Familie. Aus ihr gingen vier Kinder und zwölf Enkelkinder hervor.

Die kirchlichen Unruhen, die dem Zweiten Vatikanischen Konzil folgten, veranlaßten Guillet zu einem neuen Projekt. Im Jahr 1972 – in einer Zeit des Sterbens der katholischen Zeitungen – gründete er das Blatt ‘Timor Domini’ als „Organ der Schweizerischen Bewegung für Papst und Kirche“.

Die erste Ausgabe erschien am 7. Februar 1972 in einer Auflage von 150.000 Exemplaren. Seit dieser Zeit erscheint ‘Timor Domini’ regelmäßig viermal im Jahr. Der Verstorbene verfaßte jeweils das Editorial.

Fast sechzig Jahre wirkte Guillet im ‘Christiana-Verlag’ und publizierte über tausend Bücher. Der Gewinn wurde zurückinvestiert, um möglichst viele Bücher zu einem günstigen Preis anbieten zu können.

Mitte der 90er Jahre zwangen Rückenprobleme den Verstorbenen zu mehreren Spitalaufenthalten, die ihn schwächten.

Am 13. Februar 2005 erlitt er einen Gehirnschlag, von dem er sich trotz anfänglicher Sprachprobleme gut erholte.

Ein Jahr später folgten weitere Schlaganfälle, die zu einer Beeinträchtigung der geistigen Klarheit führten. Er wurde pflegebedürftig. Seine Frau Susanne pflegte ihn über viele Monate.

Noch im Herbst 2006 arbeitete Guillet an der Publikation des letzten Buches – eine Biographie über den Dichter Clemens Brentano, der die Visionen der seligen Anna Katharina Emmerich aufzeichnete und so zum Glauben zurückfand.

Im Februar 2007 wurde die Übersiedelung in ein Pflegeheim notwendig.

Die folgenden Monate waren schwierig. Der Verstorbene sorgte sich um seinen Verlag. Nach einer Beichte am Josephstag fand er den inneren Frieden. Am Sonntag, dem 29. Juli 2007, schlief er ein.

Requiem und Beisetzung finden am 3. August 2007 um 14.00 Uhr in der Herz-Jesu Kirche in Stein am Rhein statt.
      
29 Lesermeinungen
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#29   Defensor Fidei   00:15:39 | Montag, 6. August 2007
@ HeinrichderZweite
eine Feststellungsklage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses…
…und die Nichtigkeit eines VA… ^-^
…feststellen zu lassen
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Feststellungsklage handelt, besteht natürlich bei Nichtigkeit des Urteils die Ehe weiter.
Logisch, wenn ein Urteil keine Gestaltungswirkung hat.
Damit ist aber auch meine Frage bezüglich des rechtlichen Charakters der Annullierung geklärt. Die Annullierung ist kein VA, sondern ein Feststellungsurteil.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist.
Entspricht die „Wiedereinsetzung“ im kanonischen Recht der „Wiederaufnahme“ im deutschen Recht?
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#28   HeinrichderZweite   14:17:43 | Sonntag, 5. August 2007
Lieber defensor fidei,
Can. 1645 – § 1. Gegen ein in Rechtskraft erwachsenes Urteil gibt es die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vorausgesetzt die Ungerechtigkeit des Urteils steht offenkundig fest.
§ 2. Die offensichtliche Ungerechtigkeit eines Urteils wird nur anerkannt, wenn:
1° sich das Urteil auf Beweise, die sich später als falsch erwiesen haben, derart stützt, daß ohne diese Beweise der Urteilstenor nicht aufrecht zu erhalten ist;
2° später Urkunden aufgefunden worden sind, die neue und eine gegenteilige Entscheidung fordernde Tatsachen unzweifelhaft beweisen;
3° ein Urteil aufgrund arglistiger Täuschung einer Partei zum Schaden der anderen Partei ergangen ist;
4° eine nicht rein prozessuale Gesetzesvorschrift offenkundig vernachlässigt worden ist;
5° das Urteil einer früheren Entscheidung widerstreitet, die in Rechtskraft erwachsen ist.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Feststellungsklage (eine Feststellungsklage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages) handelt, besteht natürlich bei Nichtigkeit des Urteils die Ehe weiter. Sie besteht auch weiter, wenn die Nichtigkeit des Urteils nicht nachgewiesen werden kann, etwa, weil die arglistige Täuschung nicht nachgewiesen werden kann und daher die juristische (aber eben auch nur juristische) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist. Die Ehe ist ja kein weltlich Ding, sondern ein Sakrament!
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#27   Defensor Fidei   13:56:04 | Sonntag, 5. August 2007
@ HeinrichderZweite
Die durch Vortäuschung falscher Tatsachen oder durch Rechtsbeugung der zuständigen kirchlichen Behörde zustandegekommene Annullierung einer rechtskräftigen Ehe ist ein nichtiger Verwaltungsakt. Und ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Ich weiß nicht, ob die Annullierung einer Ehe durch einen VA (bzw. das kirchenrechtliche Pendant) oder durch Urteil bzw. Beschluß erfolgt. Fakt ist aber wohl, daß Nichtigkeit angenommen werden muß, weil es so etwas wie materielle Rechtskraft im Kirchenrecht wohl nicht gibt. Oder? o.O
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#26   HeinrichderZweite   13:23:13 | Sonntag, 5. August 2007
Lieber defensor fidei,
Was Sie nun ansprachen, ist der Fall des Mißbrauchs bzw. der Fall einer Entscheidung, die auf einer Täuschung basiert. Dieser Mißbrauch ist jedoch nicht dazu geeignet, die Richtigkeit der möglichen Annullierung einer Ehe als solcher in Frage zu stellen.
richtig ist, ein solcher Missbrauch stellt das Rechtsinstitut der Annullierung nicht in Frage. Im Einzelfall sieht das natürlich anders aus. Die durch Vortäuschung falscher Tatsachen oder durch Rechtsbeugung der zuständigen kirchlichen Behörde zustandegekommene Annullierung einer rechtskräftigen Ehe ist ein nichtiger Verwaltungsakt. Und ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
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#25   Defensor Fidei   12:47:05 | Sonntag, 5. August 2007
@ Rudolfus
Rudolfus: Echte Annullierungen und Scheinannullierungen
Das soll und kann natürlich nicht bestritten werden. Jedoch ist das eine vom anderen streng zu trennen.
Wenn jemand meint, daß Scheidung und Annullierung im Prinzip das gleiche sei, dann muß dem entschieden widersprochen werden, weil es einfach nicht stimmt. Es ist rechtsdogmatisch ein riesengroßer Unterschied, ob ein bestehendes Rechtsverhältnis ex nunc aufgelöst wird oder aber aber nur festgestellt werden soll, daß ein Rechtsverhältnis nie zustande gekommen ist.
Rechtlich sind diese beiden Konstellationen streng voneinander zu trennen und dürfen auf gar keinen Fall vermischt oder verwechselt werden.
Was Sie nun ansprachen, ist der Fall des Mißbrauchs bzw. der Fall einer Entscheidung, die auf einer Täuschung basiert. Dieser Mißbrauch ist jedoch nicht dazu geeignet, die Richtigkeit der möglichen Annullierung einer Ehe als solcher in Frage zu stellen.
Im weltlichen Recht ist das ja nicht anders. Auch hier kann man den/die Richter täuschen. Deshalb würde aber niemand von denen, die sich hier über die „verlogene“ Möglichkeit der Annullierung lustig machen, auf den Gedanken kommen und das weltliche Rechtssystem als solches in Frage stellen.
Das Problem ist also nicht die rechtliche Konstruktion der Annullierung einer Ehe, sondern die Täuschung bzw. die Beugung des Rechts.
P.S.: Bei der Beichte ist diese Problematik übrigens genau das gleiche in grün.
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#24   Rudolfus   23:02:47 | Samstag, 4. August 2007
Echte Annullierungen und Scheinannullierungen
DefensorFidei:
Die Annullierung ist nur die Beseitigung eines Rechtsscheins. Die Ehe hatte also nie bestanden! Das ist etwas ganz anderes als Scheidung.
Leider gibt es zu allen Zeiten viele nur vorgeschobene Annullierungen – dies ist eine bekannte Tatsache.
Man kann zwar die Amtskirche belügen, aber nicht Gott.
Eine durch Lügen zustandegekommene Annullierung ist nur in den Augen der Welt gültig, aber nicht vor Gott, der sich als Allwissender nicht belügen läßt.
Zuletzt gestand die Römische Kirche diesen Umstand sogar offen ein, als sie die Annullierung einer Ehe wieder annullierte:
Die „annullierte“ Ehegattin hatte die Annullierung als Lüge beklagt – und hatte Recht bekommen (der lügende Gatte, der die Annullierung seiner Ehe zu Unrecht erlangt hatte, war ein Mr. Kennedy), siehe den kreuz.net-Artikel.
Aber auch bereits Papst Alexander VI. hatte persönlich „Annullierungen“ durchgeführt, für seine eigenen Kinder (siehe z.B. die äußerst kritische Papstgeschichte des Peter de Rosa: Gottes erste Diener).
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#23   Kasperschüler †   22:12:09 | Freitag, 3. August 2007
@Rudolfus
Die Crux der „katholischen“ Verlage (nur im deutschsprachigen Raum?) ist die gleiche wie die der Konzilskirche und unserer ach so demo- (in Wirklichkeit aber dämo-)kratischen Staaten:
Sie werden nicht von gläubigen Katholiken, sondern von dem Talmudjudentum bzw. dem Zionismus und der Holocaust-„Religion“ huldigenden Apostaten und Häretikern beherrscht!
Rühmliche Ausnahme bilden in Deutschland der Verlag Anton Schmid …ww.verlag-anton-schmid.de/ (Durach bei Kempten), in der Schweiz der Verax-Verlag(Müstair in Graubünden). Die schönstättischen Verlage (Patris und Schönstatt-Verlag) – abgesehen von der Herausgabe der Texte des Gründers, P. Kentenich –, aber auch die FSSPX-Verlage können Sie vergessen, weil die entweder den häretisch-apostatischen Konzilsgeist oder aber die ekklesiologische Häresie („auch zutiefst Liberale können Papst sein“) des „Erzbischofs“ Marcel Lefebvre übernommen haben…! :-!
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#22   Sirilo   10:43:53 | Donnerstag, 2. August 2007
@Defensor Fidei
Die Auflösung der Ehe Heinrichs VIII. war einfach politisch inopportun, da Katharina von Aragon die Tante des spanischen Königs, Kaiser Karl V., war. Hier war dem Papst das spanische Hemd näher als der englische Rock.
Anders war dies im Fall der Eleonore von Aquitanien, deren Ehe mit dem französischen König Ludwig VII. 1152 nach 15 Ehejahren und Geburt einer Tochter aufgelöst wurde, damit sie den späteren englischen König Heinrich II. heiraten konnte. Als Grund für die Annullierung durch den Papst wurde „zu enge Verwandtschaft“ angegeben, was natürlich ein Witz ist: Wieso brauchte ein adliges Paar, das seine beiderseitige Genealogie gut kannte, 15 Jahre, um zu merken, daß sie zu eng miteinander verwandt waren?
Aber diese Form der Eheauflösung durch Annullierung war im Laufe der Jahrhunderte eine beliebte Form der kirchlich genehmigten Scheidung im höheren Adel. Merke: Quod licet Iovi, non licet bovi!
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#21   r.ruhrgebietler   10:32:17 | Donnerstag, 2. August 2007
@Gotthard – Hier etwas zum lesen
da Sie ja selber nichts außer +.net kennen.
www.christiana.ch www.christiana.ch/
da werden Sie geholfen in Sachen christlicher Lektüre. Da ist sicherlich auch sehr viel Lektüre dabei, die Ihren Horizont erweitern könnte – besonders den röm.-kath. Horizont.
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#20   Aleph †   00:32:32 | Donnerstag, 2. August 2007
Politische Hintergründe
Der Papst blieb bis zum Schluß hart.
Werther Defensor,
der Papst blieb hart wegen handfester gewinnträchtiger politischer Hintergründe, bei der europäischen Heiratspolitik zu Zeiten der Renaissance. Da war nicht viel mit Glauben und Christentum.
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#19   Defensor Fidei   23:21:17 | Mittwoch, 1. August 2007
@ gilbert/Czibo
Die Ehe ist unauflöslich. In konkreten Fällen darf sie aber schon annulliert werden.
Die Annullierung ist nur die Beseitigung eines Rechtsscheins. Die Ehe hatte also nie bestanden! Das ist etwas ganz anderes als Scheidung.
In zahlkräftigen Zweifelsfällen
Eine Ehe annullieren zu lassen, ist gar nicht so einfach. Bestes Beispiel dafür ist König Heinrich VIII. Hier reichte es noch nicht mal aus, daß ein mächtiger König den Papst massiv unter Druck gesetzt hat. Der Papst blieb bis zum Schluß hart. Die Ehe Heinrichs wurde nicht annulliert. Die Folge kennen wir alle. Sie besteht bis heute in Form der Anglikanischen Kirche.
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#18   Gotthard   23:09:11 | Mittwoch, 1. August 2007
@gilbert
leider keine Ahnung von Ehe-Annulierung…
ich weiß allerdings immer noch nicht, was der Grund für diesen Nachruf war… habe keinerlei für mich positive Initiativen oder persönlich wichtige Einsichten entdecken können…
Wohl ein absolut überflüssiger Artikel.
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#17   Aleph †   22:28:15 | Mittwoch, 1. August 2007
Wer wollte geschieden sein, annullieren ist beser
In zahlkräftigen Zweifelsfällen gewährt die römische Kirche immer Dispens. Ist doch klar. Dann geruhrt die Rota in Rom, die Ehe einfach zu annullieren., aber doch nicht zu scheiden. So was auch. „Annulliert“ klingt auch viel vornehmer als „geschieden“, igitt. Der Effekt beim Annulieren ist zwar der gleiche wie der beim Scheiden, aber wer wollte denn auch so etwas Banales? Die Ehe ist unauflöslich. In konkreten Fällen darf sie aber schon annulliert werden.
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#16   Gotthard   21:06:30 | Mittwoch, 1. August 2007
unbedeutend
da niemand hier Bücher und Autoren des Verlages nennen kann oder will, scheint es sich um einen völlig unbedeutenden Verlag gehandelt zu haben …
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#15   Tarcisius   12:56:52 | Mittwoch, 1. August 2007
@Gotthard
Kann es sein, daß der Verstorbene nicht geschieden, sondern verwitwert war? ;-)
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#14   sacerdos helveticus   12:37:52 | Mittwoch, 1. August 2007
Selige Anna Katharina Emmerick
Zur information:
Anna katharina Emmerick wurde natürlich seliggesprochen und zwar im Jahr 2004 durch Johannes Paul II.
Lingen kommt nur deshalb zu einer gegenteiligen Behauptung, da er Johannes Paul II. nicht als rechtmässigen Papst anerkennt.
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#13   Freinsberg   08:37:59 | Mittwoch, 1. August 2007
Familiengründung
Wie kann ein Verstorbener eine Familie gründen? Aus dem Jenseits?
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#12   Gotthard   23:22:39 | Dienstag, 31. Juli 2007
@henry second
warum müßte ich diesen Vrlag kennen?
Es ist jedenfalls grottenschlechter Journalismus, was in diesem Artikel abgeliefert worden ist.
Ein Verleger, der zwei Familien gegründet hat (also geschieden war), kann kein guter katholischer Verleger gewesen sein – und wenn keine Bücher genannt werden, ist das doch ein beredtes Zeugnis.
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#11   HeinrichderZweite   23:20:26 | Dienstag, 31. Juli 2007
Liebe Streptokokke,
danke, das war nun wohl meine Bildungslücke. Alles kann man wohl nicht wissen.
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#10   Strepto von Kokke   23:16:07 | Dienstag, 31. Juli 2007
@Heinrich
Gotthard wird ihn kennen. Mir hat dieser Verlag früher oft die Schelte meines Vaters eingehandelt, wenn ich mich des Nachts noch mit Taschenlampe fortbilden wollte und dabei von ihm erwischt wurde … ;-)
Kauka Verlag www.kauka.de/kauka/index.php?fix_foxi
–----------
Beim „Christiana Verlag“ habe ich selber oft bestellt. Unter anderem einige überaus empfehlenswerte Schriften von Max Thürkauf .
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#9   HeinrichderZweite   23:07:30 | Dienstag, 31. Juli 2007
Liebe Streptokokke,
den kenne ich dafür nicht!
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#8   Strepto von Kokke   23:03:18 | Dienstag, 31. Juli 2007
@Heinrich
Dafür kennt Gotthard das Literaturverzeichnis des „Kauka-Verlags“ umso besser.
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#7   HeinrichderZweite   23:00:20 | Dienstag, 31. Juli 2007
Lieber Gotthard,
Sie haben wohl noch nie was vom ‘Christiana-Verlag’ gehört?
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#6   Gotthard   22:57:40 | Dienstag, 31. Juli 2007
Bücher?
Welche Bücher bzw Autoren hat denn dieser angeblich so verdienstvolle Verleger herausgegeben?
Eine höchst merkwürdige Würdigung eines Verlegers, in der kein einziger Autor bzw kein Buch erwähnt wird…
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#5   Pater Lingen   17:50:02 | Dienstag, 31. Juli 2007
D Chile goht id Badi
D Chile goht id Badi
Ökumenischer Familiengottesdienst
Sonntag, 8. Juli 2007, 10 Uhr
Strandbad Langwiesen
Pfarrer Peter Wabel
Vikar Daniel Guillet
Bei sehr schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der ref. Kirche Feuerthalen statt.
aus: Gemeinde-Anzeiger Dachsen, 6. Juli 2007
D Chile goht id Badi => die Kirche geht baden
Das könnte der Neffe von Arnold Guillet sein, i.e. Daniel Guillet – den habe ich in Chur kennengelernt, und er hat mir einiges über seinen Onkel Arnold erzählt. Immerhin kann ich hier sagen, dass auch durch diese Privatstories das schlechte Bild, das sich AG erworben hat, nicht gebessert werden konnte.
AG wusste sehr wohl um die Situation, aber er weigerte sich, angemessen damit umzugehen. Stur veröffentlichte er V2-Schreiben und ignorierte jede sachliche Auseinandersetzung.
Übrigens ist Anna Katharina Emmerick (Emmerich) *nicht* seliggesprochen. Ein Verfahren wurde zwar 1892 eingeleitet, aber 1928 eingestellt.
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#4   petrusbinsfeldus   14:05:10 | Dienstag, 31. Juli 2007
Missionar?
Und warum wurde er dann nicht Missionar? Wohl zwischenzeitlich vom Glauben abgefallen? Schon recht merkwürdig die Vita des Verstorbenen…
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#3   Sirilo   13:46:33 | Dienstag, 31. Juli 2007
Polygam?
Im Artikel heißt es: „er gründete seine erste Familie“ und „er gründete seine zweite Familie“ – die Ehefrauen werden interessanterweise dabei gar nicht erwähnt. Und auch der Grund nicht, warum er nach der ersten noch eine zweite Familie gründete. War Herr Guillet polygam? Oder ließ er sich von seiner ersten Frau scheiden? (Daß sie gestorben wäre, wird ja nicht erwähnt.)
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#2   Typ   12:33:03 | Dienstag, 31. Juli 2007
Interessant
Nach einer Beichte am Josephstag fand er den inneren Frieden.
Interessant, was Außenstehende so alles meinen beurteilen zu können.
Da halte ich es doch mit dem Eucharistischen Hochgebet: „…alle Verstorbenen, um deren Glauben niemand weiß als du“ (nicht einmal kreuz.net, das doch sonst unfehlbar ist).
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#1   Rudolfus   12:28:50 | Dienstag, 31. Juli 2007
Das Verbreiten rechtgläubiger und frommer katholischer Schriften
ist ein unermeßlich wertvoller Verdienst an der Verbreitung der heiligen katholischen Religion in der Welt!
Rechtgläubige katholische Bücher sind eine große Notwendigkeit für das Apostolat der katholischen Kirche –
leider herrscht hier insbesonders im deutschen Sprachgebiet ein großer Mangel an wichtigen katholischen Büchern und deren Neuauflagen,
sodaß tatsächlich jeder einzelne rechtgläubige katholische Verleger für die Mission der Kirche in deutscher Sprache vor Gott und für Gottes Kirche unermeßliche Verdienste für das Himmelreich erwirbt,
da man diese Bücher überall in einem katholischen Land und bei katholischen Gläubigen finden sollte!
Die wichtigen und großen katholischen Bücher der Vergangenheit werden Gott sei Dank für die Englischsprachigen alle bei tanbooks.com neu herausgegeben, als praktische Taschenbuchausgaben.
Derartige Schriftenapostolate sollten auch für die meistgesprochene Muttersprache Europas (und die allgemein zweitmeistgesprochene Sprache Europas, nach dem Englischen) keine Einzelfälle sein!
(Die deutsche Nation war zudem die langjährige Schutznation der römischen Kirche in Europa.)
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