Die deutschen Bischöfe sind über die Freiheit der Alten Messe zumindest nicht erfreut bis erbost. Und was macht der niedere Klerus? Pressesplitter zur Alten Messe.
„Mußte früher der zuständige Bischof sein Einverständnis geben, könne nun durch die Papst-Entscheidung
direkt vor Ort in der Gemeinde darüber befunden werden. »Vor den Papst-Worten hat das Erzbistum Paderborn
übrigens alle derartigen Wünsche abgelehnt.«“
Dechant Hubertus Böttcher von Arnsberg am 27. Juli
vor der Tageszeitung ‘Westfalenpost’.
Würde ist wichtiger
„Viel wichtiger als die Sprache sei es, zusammen
mit den Gläubigen den Gottesdienst in Würde zu feiern. Dies habe auch der Augsburger Bischof unlängst
gegenüber seinen Diözesanpfarrern, zu denen ja auch Thomas Rauch und Reiner Hartmann gehören, unmißverständlich
zur Sprache gebracht.“
Der Landsberger Dekan Thomas Rauch in der ‘Augsburger Allgemeinen’ vom 16. Juli.
Vorauseilende Warnung
„Der Wunsch nach der Feier der Liturgie gemäß dem Meßbuch von 1962 war häufig
von der Erwartung getragen, der zelebrierende Priester würde immer sorgsam und ehrfürchtig feiern. Er
verkennt, daß Gewöhnung auch im früheren Ritus zu Nachlässigkeiten führen konnte und kann.“
Der
Bischof von Fulda, Mons. Heinz Josef Algermissen, in seiner Erklärung zum päpstlichen Motu Proprio ‘Summorum
Pontificum’.
Feierlicher?
„Der Fuldaer Dompfarrer Monsignore Peter Hauser etwa kann »nur schwer nachempfinden,
daß die alte Meßform feierlicher gewesen sein soll«.“
Aus einem Artikel von Joachim Peter in der deutschen
Tageszeitung ‘Die Welt’ vom 23. Juli.
Eine Frage der liturgischen Vielfalt
„Pfarrer Georg Alois Oblinger
von der Gemeinde St. Johannes Baptist in Ichenhausen sieht im Schreiben des Papstes die großzügige Haltung
der Kirche gespiegelt: »Bei der liturgischen Vielfalt, die wir heute pflegen, muß auch die Messe im
alten Ritus ihren Platz haben.«“
Aus einem Artikel der Tageszeitung ‘Augsburger Allgemeine’ vom 11.
Juli..
Grundsehnsucht erfüllt
„Die alte Liturgie mit ihren gregorianischen Gesängen ist mystischer,
das kommt bei den Leuten gut an. Sie fühlen eine Grundsehnsucht bei sich erfüllt.“
Pfarrer Ansgar Puff
von St. Joseph in Oberbilk in der Ausgabe der ‘Westdeutschen Zeitung’ vom 10. Juli.
Geradezu kultisch
„Der alte, so genannte tridentinische Ritus entspricht einem Liturgieverständnis, das geradezu kultisch
ist.“
Pfarrer Ulrich Franke der Gemeinde St. Agatha in Dorsten in einem Artikel der ‘Westdeutschen Allgemeinen
Zeitung’ vom 9. Juli über die Freigabe der Alten Messe.
Nicht alltäglich sondern außerordentlich
„Mit seiner Entscheidung kommt Benedikt jenen entgegen, die im heutigen Gottesdienst das Sakrale und Spirituelle
vermissen, denen die Opferfeier nichts Alltägliches ist, sondern ein außerordentlicher Moment, der sie
aus der gewöhnlichen Zeit der Geschäftigkeit und des Naheliegenden heraushebt. Jenen, denen ein metaphysischer
Sinn noch nicht abhanden gekommen ist.“
Michael Kluger, Kulturredaktor der ‘Frankfurter Neuen Presse’,
in der Tageszeitung ‘Rhein Main’ vom 9. Juli.
Die richtige Messe
„Es darf keinesfalls übersehen werden,
daß Papst Benedikt die heutige Form der Heiligen Messe als die ordentliche bezeichnet hat. Damit betont
er doch eindeutig, daß es die richtige ist.“
Der Aufheimer Helmut Mangold, Vorsitzender des Diözesanrats
im Bistum Augsburg vor der ‘Augsburger Allgemeinen’ vom 10. Juli.
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31 Lesermeinungen
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Augsburger Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio Nach den Augsburger Ausführungsbestimmungen muss
die „stabile Gruppe“, die um eine Zelebration der Forma extraordinaria bitten kann aus 25 Personen bestehen,
die ihren Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthaltsort in der Pfarrei haben. Das dürfte praktisch nirgendwo
der Fall sein – ein zentrales Anliegen des MP ist damit praktisch bedeutungslos geworden.
@Kirchenabmeldung vor dem Staat = kein Austritt aus der katholischen Kirche Eine Kirchenabmeldung vor
dem Staat ist kein gültiger Kirchenaustritt, der den zuständigen Pfarrer berechtigt, im Taufregister
den Vermerk defectio ab Ecclesia catholica actu formali einzutragen. Wer vor dem Staat ausgetreten ist,
der zahlt auch logischerweise keine staatliche Kirchensteuer. Einen Katholiken wegen der Kirchensteuer
von den Sakramenten auszuschließen, bedeutet, daß die Sakramente gegen Geld verkauft werden. Das bedeutet
für die verantwortlichen Amtsträger in der BRD die schwere Sünde der Simonie (Gnadenverkauf). Die juristischen
Erklärungen des Papstes gelten auch für die römisch-katholische Hierarchie in der BRD (und nicht nur
für die Kirche außerhalb der BRD): Die römisch-katholischen Teilkirchen in der BRD bilden keine unabhängige
Nationalkirche, sondern sind ebenfalls unter der Regierung der Universaljurisdiktion des Römischen Pontifex,
wie alle anderen römischen Teilkirchen auch, d.h. die BRD-Hierarchen müssen dem Papst folgen, wie alle
anderen röm.-kath. Hierarchen außerhalb der BRD auch. Die Bedingungen für einen ACTUS FORMALIS DEFECTIONIS
AB ECCLESIA CATHOLICA: www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
solidarische Finanzierungspflicht Benedikt: Entegegen der bisherigen Praxis gilt ein Austritt vor dem
Standesamt (mit der Konsequenz, dass keine Kirchensteuer mehr eingezogen wird) jedoch nicht als Kirchenaustritt
an sich. So weit richtig. Und wenn Rudolfus meint, es sei alles in Ordnung, wenn er keine Kirchensteuer
mehr zahlt, so lese er doch mal can. 222§1 CIC/1983. Das Instrument dafür ist in Deutschland zZt die
Kirchensteuer. Ob das das richtige Instrument ist, sei dahingestellt. Aber auf jeden Fall verstößt jeder
Gläubige, der sich beim Staat abmeldet, gegen diesen Canon.
@ Rudolfus Das Dokument schafft die Kirchensteuer an keiner Stelle ab. Entegegen der bisherigen Praxis
gilt ein Austritt vor dem Standesamt (mit der Konsequenz, dass keine Kirchensteuer mehr eingezogen wird)
jedoch nicht als Kirchenaustritt an sich. Das ist alles. Ihre Interpretationen entbehren jedweder Grundlage.
Die Abschaffung der deutschen Kirchensteuer durch Papst Benedikt XVI. ichthy’s: sondern lediglich eine
Verweigerung der solidarischen Finanzierungspflicht. Jenes ist das Wort des DBK-Vorsitzenden Lehmann –
das sich weder im Schreiben des Papstes findet, noch aus dem Schreiben des Papstes herauszulesen ist.
Das Schreiben des Papstes stellt im Gegensatz zum DBK-Vorsitzenden fest, daß jeder frei ist, sich vor
dem Staat als Katholik abzumelden, und daß diese Abmeldung von der Kirche nicht als Kirchenaustritt gewertet
werden darf. Die genauen Prinzipien für einen tatsächlichen Kirchenabfall sind detailliert im Papstschreiben
aufgelistet: ACTUS FORMALIS DEFECTIONIS AB ECCLESIA CATHOLICA (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte,
Prot. N. 10279/2006) www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
Kanonistische Rechtswidrigkeit der Kirchensteuer? Nochmal die Frage: Wo steht in diesem Dokument, dass
die Kirchensteuer rechtswidrig ist? Was ich herauslese ist lediglich, daß der sogen. Kirchenaustritt
vor dem Standesamt kein formaler Glaubensabfall, somit kein Kirchenaustritt im kanonistischen Sinne, ist,
sondern lediglich eine Verweigerung der solidarischen Finanzierungspflicht.
@ Typ 1. Der Priester muss auch in der Lage sein, nach den Riten von 1962 zu feiern – ist er das nicht,
KANN und DARF er die Bitten der Gläubigen nicht erfüllen. Sie müssen sich dann an den Bischof bzw.
ggfs. an Ecclesia Dei wenden. Wenn es auch denen nicht gelingt, eine Lösung zu finden, dann gibt es eben
keine. Stimmt. Den Fall, dass FSSP, ICKH, ISPN, SJM alle keinen Priester dazu abstellen können und sich
auch in der Gegend sonst keiner findet, der in der Lage ist, den Fall habe ich doch glatt vergessen. Mit
ihrem einfachen Satz „Sie ist zu ermöglichen“ sagen Sie genau das, was auch über die Sonntagsmesse allgemein
gilt: Sie ist in der Pfarrgemeinde zu ermöglichen. Trotzdem: Wo Priestermangel, da geht es eben nicht.
Genau dasselbe gilt auch für die 62er-Messe: Wo es keinen geeigneten Priester gibt, gibt es auch einen
Rechtsanspruch. Sie meinten wahrscheinlich „keinen Rechtsanspruch“. Aber hier gebe ich Ihnen recht. Nur
halte ich den Fall für äußerst unwahrscheinlich (außer natürlich, man hielte einen Priester schon
deshalb für nicht geeignet, weil er die außerordentliche Form FREIWILLIG zelebrieren möchte). 2. Wenn
eine Gemeine eine Hauptgottesdienst mit 200 und eine Vorabendmesse mit 100 Mitfeiernden hat, braucht der
Pfarrer keineswegs eine davon durch einer 62er-Messe zu ersetzen, bloß weil drei Gemeindemitglieder das
fordern. Zustimmung. Es geht bei einem knappen „Mess-Angebot“ nicht um Ersetzung, sondern um die Schaffung
eines zusätzlichen Angebots.
#24 Wandregisel 04:24:33 | Sonntag, 5. August 2007
Zeit… Das Problem ist weniger Faulheit sondern eher die Vielfalt der Aufgaben. Ich lebe in einem Gemeindeverbund,
der 5 Gemeinden umfasst und von nur 2 Priestern betreut wird. neben den regelmäßigen Messen in den 5
kirchen kommen Dinge wie Krankenseelsorge, Krankenkommunion, Betreuung von Kommunion- und Firmgruppen,
Betreuung einer polnischsprachigen Gemeinde, spezielle Seelsorge für Einwanderer und nicht wenig Organisationarbeit
(Wallfahrt, Jugendfahrt, …) hinzu. Ich weiß zwar nicht wie es in ländlichen Gegenden aussieht, aber
bei uns muss jeder Priester fast täglich eine Messe in einer Gemeinde zelebrieren, ohne, dass eine private
Messe hinzu kommt. Dies dürfte wohl die traurige Realtität in vielen Großstädten sein und ich bin
um (fast) jeden engagierten, motivierten Laien froh, der das Leben der Gemeinde mit trägt. Die Zeiten
des Gemeindepfarrers, der nur einer Kirche zugeordnet ist und sich ansonsten „auf die faule Haut“ legt,
sind vorbei. Ich habe höchsten Respekt vor dem geleisteten Pensum unserer Priester und wenn dadurch nicht
jeden Tag eine Messe in meiner gemeinde stattfindet, sondern nur 2x die Woche, kann mich dies nicht stören.
Vieleicht ändern sich die Zeiten eines Tages ja und es gibt wieder mehr Priester, aber im Moment ist
an soetwas wohl kaum zu denken.
es gibt … … auch Gläubige, die jede Woche 3mal, 4mal und öfters in die Messe gehen. Warum sollte
der Priester also darauf verzichten? Dass die Messe sehr lange dauern muss, ist ja auch kein Grundgesetz –
dass sie sich nicht durch andere Andachten ersetzen läßt schon (nur ergänzen). Ein Priester, der wg.
Faulheit auf die tägliche Messe verzichtet – also dem die Mühe zu groß ist – sollte vielleicht mal
in Exerzitien gehen und über sein Leben nachdenken.
Jörg, danke. Das Problem bei den heutigen Geistlichen ist, dass sie den Wert der Messe nicht mehr zu
schätzen wissen, sonst würden sie ja nicht alles durch Laien und Wortgottesdienste ersetzen. Ich werde
mal mit unserem Pfarrer, so bei Gelegenheit, über das tägliche Messe-Lesen und über die länger-dauernde
und feierlichere Liturgie des Ostens sprechen. Unser Pfarrer ist ja an sich eher konservativ eingestellt,
jammert in der Tat über die liberalen Bischöfe; selbst aber will er sich’s bequem machen.
Burgorus: tägliche hl. Messe Zwar wird in der byzantinischen Tradition tatsächlich nicht jeden Tag zelebriert.
Dafür ist die Sonn- und Festtagsliturgie jedoch wesentlich zeitaufwendiger, täglich läßt sich das
wirklich nicht machen. Dafür ist aber zusätzlich zur euchistischen Liturgie samstagabend Vesper und
sonntagfrüh Matutin und Laudes. Vor Hochfesten und in manchen Traditionen allsonntäglich werden Vesper,
Matutin und Laudes zur Vorabendvigil zusammengefaßt, Dauer 3 – 4 Stunden! Wenn man sich am Osten orientiert,
dann bitte richtig und nicht nur, wo es der eigenen Bequemlichkeit dient! In unserem Pfarrverband „Heumarer
Dreieck“ in Köln gibt es für 5 Kirchen 6 Priester. Trotzdem war weder am hl. Abend noch an Sylvester
2006, beide auf einen Sonntag fallend, eine Sonntagmorgenmesse! Sie sehen also wie faul manche Priester
sind, wobei man vom „Netzwerk Kölner Priester“ wegen ihre Nähe zu den 68ern beim besten Willen nicht
mehr erwarten kann. Obwohl beim derzeitgen Priesterbestand in jeder Kirche sowohl eine Sonntagvorabendmesse
als auch eine hl. Messe am Sonntagmorgen möglich wäre, wenn jeder Priester nur einmal täglich zelebriert
(und ein Priester noch tatenlos übrig bleibt) wird in jeder Kirche nur eine hl. Messe am Vorabend oder
am Tage selbst gefeiert. Am Fronleichnamstag 2006 war weder bei uns noch in unserer Nachbarpfarre eie
hl. Messe, also weder am Vorabend noch am Tage selbst! Ausgerechnet am Hochfest der hl. Eucharistie mußten
beide Pfarren also in die eucharistische Röhre blicken!
@Burgorus Nun, so weit ich weiß, feiert die FSSPX in der Diözese Fulda auch nicht jeden Tag die Messe
nach dem Alten Ritus, weil diese dort gar nicht genügend Kirchen dort unter ihrer Kontrolle hat – und
beileibe nicht soviele Pfarrer dort versammelt hat, um das bringen zu können.
@Rudolfus @möchtegern-kathole @Rudolfus: Wenn ich Sie richtig verstehe, sagen Sie Folgendes: Sollte nach
einem Austritt aus der deutschen Kirchensteuervereinigung der widerrechtliche Eintrag „defectio ab Ecclesia
catholica actu formali“ im Taufbuch erfolgen, sollte man sich dagegen gar nicht wehren (es sei denn der
Pfarrer verweigert einem die Sakramente), da dieser Eintrag kirchenrechtlich ungültig ist. Wenn man sich
dagegen wehren muss, haben halt schon viele keine Lust, ein solches juristisches Theater zu veranstalten.
@möchtegern-kathole: Mir hat ein guter Priester gesagt, dass diese neue Sucht, die Messe nicht mehr täglich
zu feiern, von der Ostkirche zu uns rübergeschwappt ist (bzw. mit dem ostkirchlichen Verhalten begründet
wird): Dort sei die tägliche Messe überhaupt nicht üblich. Man feiert dort die Messe einfach dann,
wenn man es für angebracht hält.
3-4 freie Tage @Sentinel: Wenn unserer Priester bei der FSSPX registriert wären, würden sie, so glaube
ich, jeden Tag die Messe lesen. @Gotthard: Unsere Priester haben „drei bis vier (mess)freie Tage“, wenn
sie nur noch jeden zweiten Tag die Messe feiern, nicht nur den Montag. Und dann möchte ich mal wissen,
welche Mutter nur einen einzigen freien Tag hat, wenn sie sich um ihre kleinen Kinder kümmert? Ein normaler
Mensch arbeitet fünf Tage für die Firma, einen für sich und sonntags muss er sich um den Messbesuch
der ganzen Familie kümmern, wie eben der Pfarrer auch. Nachmittags hat die Familie ziemlich frei, die
Pfarrer aber auch, hält doch kaum einer mehr eine Nachmittagsandacht.
@Burgorus / „Antragsstellung auf Halbierung der Kirchensteuer“ Der Papst hat festgestellt, daß die Katholiken
zu keiner Kirchensteuer verpflichtet werden können: www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html
Kein Katholik muß in anderen Ländern eine Kirchensteuer bezahlen, und darum jetzt logischerweise auch
nicht mehr in der BRD, Österreich und der CH. Die juristische Feststellung wurde vom Papst bereits veröffentlicht,
und alle Präsidenten der Bischofskonferenzen im Auftrag des Papstes davon in Kenntnis gesetzt. Wenn die
DBK das nicht zur Kenntnis nimmt, so muß einem das egal sein, da der Papst bereits gesprochen hat, und
das Wort des Papstes gilt, nicht das des DBK-Präsidenten Dr. Karl Lehmann.
@burgorus Im MP steht von anbieten der tridentinischen Messe kein Wort. Es muss aber eine gefestigte Gruppe
bestehen… Einzelwünsche sind also unerheblich. Und warum sollte der Montag nicht messfrei sein? Familien-
und Freundesbesuche sollten doch auch wohl einem Priester möglich sein an seinem freien Tag.
@Burgorus Die Unterschriftenaktion dürfte euch am weitesten bringen. Und danach das komplette Unterschriftenpaket
eurem Bischof vortragen. Wenn die Pfarrer jedoch registrierte Angehörige der FSSPX sind, laßt es mit
der Unterschriftenaktion, da diese Gemeinschaft sich vorgenommen hat, keine Messe im Alten Ritus mehr
vor Publikum zu feiern, um nicht gegen die päpstlichen Auflagen zu verstoßen.
Wie muss man nun konkret vorgehen? In unserem Pfarrverband gibt es Pfarrer und Kaplan (und sonst noch
einige Personen, die aber nicht die Messe feiern können). Früher gab’s da zweimal am Tag eine Messe,
da ja zwei Priester da sind. Jetzt ist es anders: Obwohl auch zwei Priester da sind, gibt’s nur noch eine
Messe jeden Tag, und am Montag gar keine. Es wäre doch eigentlich sehr leicht möglich, wenigstens werktags
die Messen zu verdoppeln. Man brauchte dazu nur zusätzlich jeden Tag eine tridentinische Messe anzubieten,
montags sogar zwei, da anscheinend der Usus ordinarius an diesem Tag nicht gefeiert werden will. Es würde
dann jeder Priester jeden Werktag genau eine Messe halten, wie sich das gehört. Muss man da jetzt eine
Unterschriftensammlung dafür starten, damit wieder jeder Priester täglich die Messe feiert, oder muss
man einen Antrag auf Kirchensteuer-Halbierung stellen, wenn die Priester nur noch halb so oft die Messe
feiern?
@möchtegern-kathole Dies ist leider nicht möglich! Sollen die Pfarrer die einzigen sein, die auch Sonntags
arbeiten müssen? Und dann noch mit Überstunden? Das geht nicht, daß darf nicht sein. Man kann schon
die Messe im „Alten Ritus“ anbieten. Nur ob da mehr Schafe zur Schur kommen oder nicht noch weniger, lassen
wir da erst mal dahin gestellt. Ich vermute, daß es bedeutend weniger sein werden, die dann kommen würden.
Wenn man die Messe nicht versteht, geht man halt nicht mehr hin. Man will zumindest wissen, welchen Müll
der Pfaffe vorne am Altar zusammen brabbelt, während die Gemeinde das neue Kleid meiner Frau und den
Pelzmantel bewundert!
Im übrigen … … wird es wohl überall möglich sein, eine Messe im alten Ritus am Sonntag Vormittag
anzubieten. In großen Städten sowieso – dort wird eben eine von mehreren Kirchen dafür ausgewählt
werden können. Aber auch im ländlichen Bereich, denn da der Priester mehrere Messen am Tag lesen darf,
kann er z.B. eine im alten Ritus und 2 im Neuen Ritus lesen. An seinem Fleiß sollte es doch nicht scheitern,
oder? Und am Können? Vielleicht sollte die FSSPX mal Volkshochschulkurse anbieten – „In 12 Doppelstunden
zum Alten Ritus – mit praktischen Übungen“ für 199 Euro
@möchtegern-kathole / „Wenn man will – und daran wird es wohl oft scheitern.“ Hierin haben Sie absolut
recht – „wenn man will …“ Problematisch ist es, wenn man dem Heiligen Vater selbst nicht mehr aus Egoismus
gehorcht – z.B. Cardinal Lehmann, die DBK und ihr „deutsches Kirchensteuer-Nationalkirchentum“.
„Wenn eine Gemeine eine Hauptgottesdienst mit 200 und eine Vorabendmesse mit 100 Mitfeiernden hat“ dieses
„Wenn“ von „Typ“ möchte ich kurz aufgreifen: Dann kann man z.B. eine Frühmesse nach Altem Ritus anbieten.
Das zeigt sehr deutlich, dass sogar Fälle, die hier als problematisch angeführt werden, in gütlicher
Weise doch einfach gelöst werden können. Wenn man will – und daran wird es wohl oft scheitern.
Die Rechtswidrigkeit der deutschen Kirchensteuer: Actus defectionis ab ecclesia catholica ist nur gegeben
bei: [kursiv]www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html[kursiv]
@ iustus Wie nett, dass Sie mal eben zwei durchaus wichtige Teile des Motu proprio verschweigen: 1. Der
Priester muss auch in der Lage sein, nach den Riten von 1962 zu feiern – ist er das nicht, KANN und DARF
er die Bitten der Gläubigen nicht erfüllen. Sie müssen sich dann an den Bischof bzw. ggfs. an Ecclesia
Dei wenden. Wenn es auch denen nicht gelingt, eine Lösung zu finden, dann gibt es eben keine. Mit ihrem
einfachen Satz „Sie ist zu ermöglichen“ sagen Sie genau das, was auch über die Sonntagsmesse allgemein
gilt: Sie ist in der Pfarrgemeinde zu ermöglichen. Trotzdem: Wo Priestermangel, da geht es eben nicht.
Genau dasselbe gilt auch für die 62er-Messe: Wo es keinen geeigneten Priester gibt, gibt es auch einen
Rechtsanspruch. 2. Bei der Gestattung der 62er-Messen sind die Anliegen der Gesamtgemeinde zu berücksichtigen.
Sprich: Wenn eine Gemeine eine Hauptgottesdienst mit 200 und eine Vorabendmesse mit 100 Mitfeiernden hat,
braucht der Pfarrer keineswegs eine davon durch einer 62er-Messe zu ersetzen, bloß weil drei Gemeindemitglieder
das fordern. Es ist also nicht zu einfach, wie Sie es gerne hätten. Sondern es ist genau so, wie es im
Artikel zitiert wird: Es muss vor Ort darüber befunden werden. So steht’s im MP, und das wird auch nicht
dadurch anders, dass Sie mal eben ein paar Absätze weglassen und nach Art der Steinbruchexegese sich
nur das heraussuchen, was Ihnen in den Kram passt. Schämen Sie sich für einen so schändlichen Umgang
mit der Weisung des Heiligen Vaters!
@Rudolfus Stimme zu. Davon, dass sich die Bischöfe eines reichen Kirchenlandes rühmen, merke ich (Bistum
Essen, Schließung der Heimatgemeinde nächsten Sonntag) allerdings nichts.
Die Deutsche Bischofskonferenz und ihre rechtswidrige Aufrechterhaltung der Kirchensteuer Fabianus: ist
Deutschland nicht der Nabel der katholischen Welt. Sagen Sie das der Deutschen Bischofskonferenz – die
sich ja gerne rühmt, das reichste katholische Kirchenland nach den USA zu sein. Warum akzeptieren die
DBK und der DBK-Vorsitzende Cardinal Lehmann eigentlich nicht, daß Papst Benedikt XVI. die verplichtende
Kirchensteuer als kirchenrechtswidrig erklärt hat? PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE GESETZESTEXTE: ACTUS FORMALIS
DEFECTIONIS AB ECCLESIA CATHOLICA, 13. März 2006 (Prot. N. 10279/2006). www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html
Die Deutsche Bischofskonferenz unter ihrem Vorsitzenden Cardinal Lehmann im Widerspruch zum Päpstlichen
Rat für die Gesetzestexte: Austritt wegen der Kirchensteuer stelle als Verweigerung der solidarischen
Beitragspflicht „eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Communio dar und mindert die Rechtsfolgen
nicht“. Im Gegensatz zur Österreichischen Bischofskonferenz, die die Kirchenrechtserklärung vom 13.
März 2006 durch den Papst selbstverständlich in die diözesanrechtliche Realität umgesetzt hat! (<In
diesen Fällen sorgt dieselbe kirchliche Autorität dafür, dass der Eintrag im Taufbuch (vgl. c. 535
§ 2) erfolgt mit dem ausdrücklichen Vermerk „defectio ab Ecclesia catholica actu formali“.>)
Der Gipfel der Missdeutung Mußte früher der zuständige Bischof sein Einverständnis geben, könne nun
durch die Papst-Entscheidung direkt vor Ort in der Gemeinde darüber befunden werden. Das ist das Gegenteil
von dem, was im Motu Proprio steht: Art. 5 § 1 Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren
Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr
1962 herausgegebenen Römischen Messbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. (…) § 3 Gläubigen oder
Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen
Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern,
wie etwa Wallfahrten. (…) Art. 7 Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte,
worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof
wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen
kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen. FAZIT: Über eine regelmäßige
Messe im außerordentlichen Ritus kann nicht befunden werden, sie ist zu ermöglichen.
denkt sich, dass der papst hoffentlich nicht zuoft bei kreuz.net reinschaut. die unsäglichen kommentare
vieler theologen und priester spiegeln in erschütternder weise den tiefstand des deutschen katholizismus
wieder. herzliche grüße am fest des patrons aller pfarrer sagt euer jolie