10:25:18 | Mittwoch, 8. August 2007
Erzkonservativ: Der Bischof von Aachen verteidigt in seinem Brief zur Freigabe der Alten Messe einen angeblichen Anspruch der Juden auf den Alten Ritus.

Mons. Mussinghoff befürchtet, daß mit der Liebe zur tridentinischen Liturgie auch eine Ablehnung gegenüber
dem Zweiten Vatikanum einhergehe.
© Latin-Mass-Society.org(kreuz.net) Der Bischof von Aachen, Mons. Heinrich Mussinghoff, hat am 7. Juli einen elfseitigen Brief
über das Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe verfaßt.
Das Schreiben ist an die Aachener Priester,
Diakone und Pastoralreferenten gerichtet und enthält sieben Abschnitte.
In der Einleitung erzählt der
Bischof, nach Weihnachten noch einmal die alte Eucharistie-Vorlesung des jungen Professors Ratzinger aus
dem Sommersemster 1963 in Münster gelesen zu haben.
Dabei habe er gespürt, wie kostbar und wertvoll
dem Papst diese geistliche Tradition sei.
Kein BruchDann erklärt Mons. Mussinghoff die beiden Meßformen –
die ordentliche und die außerordentliche – des Römischen Meßbuches:
„Es gibt auch keinen »Bruch«
in der liturgischen Entwicklung der römischen Meßliturgie, wie es die Bruderschaft Papst Pius X. und
die Lefèbvre-Bewegung sieht, sondern ist eine kontinuierliche Entwicklung“.
Immerhin gesteht der Bischof
ein, „daß bei der Durchführung dieser Liturgiereform nicht wenige eigenmächtig die Liturgie änderten
und experimentierten“.
Dadurch sei eine Gegenbewegungen entstanden, die an der alten vertrauten Meßliturgie
festhalten wolle.
Bei der Vorstellung der Normen des Motu Proprio unterstreicht der Bischof, daß jeder
Welt- oder Ordenspriester des lateinischen Ritus in Privatmessen den Alten Ritus benützen darf.
Mons.
Mussinghoff:
„Wie kann man verhindern, daß sich esoterische Zirkel bilden, die auch in theologischen Fragen
Sonderwege gehen. Müßte eine solche Gruppe nicht Grundkenntnisse in der lateinischen Sprache haben?“
Das
gelte für alle Tage des Jahres mit Ausnahme der Karwoche.
Eine ganze Ordensgemeinschaft könne bei ihrer
Kommunitätsmesse ebenfalls die Alte Messe verwenden.
Doch wenn eine solche Gemeinschaft die Alte Messe
oft, auf Dauer oder ständig begehen wolle, „ist es Sachen der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts
und gemäß der Gesetze und Partikularstatuen zu entscheiden.“
Klarstellungen für das BistumIm dritten
Abschnitt seines Schreibens erklärt Mons. Mussinghoff, daß die Normen des Motu Proprio „einige Klarstellungen“
verlangten. Der Bischof erwähnt fünf Punkte.
Er stellt klar, daß ein Priester bei einer Privatmesse
im Alten Ritus zu dieser Zelebration auch Gläubige zulassen könne, die „spontan“ [im Text unterstrichen]
darum bitten würden:
„Hier ist zu beachten, daß nicht spontane Bitten angeregt werden und faktisch
eine Messe für die Gemeinde oder für eine feste Gruppe von Gläubigen eingerichtet wird.“
Mons. Mussinghoff:
„Ist
mit der Einführung der außerordentlichen Form der Messe die Zelebrationsrichtung erneut geändert? Was
bedeutet das für die Gestaltung des Altarraums?“
Zur Feier der Alten Messe an Sonn- und Feiertagen erklärt
der Bischof, daß dem Priester pro Tag nur die Zelebration von drei Messen erlaubt ist:
„Hat er zum Beispiel
sechs Pfarreien beziehungsweise Seelsorgestellen und kann nur in drei Pfarrkirchen die Heilige Messe feiern,
während in den anderen drei Pfarren Wort-Gottes-Feiern gehalten werden, wird er die Meßfeier in der
außerordentlichen Form ablehnen müssen.“
Es gibt keine Bücher mehrIm vierten Abschnitt seines Schreibens
benennt der Bischof drei Fragen, die im Text des Motu Proprio „noch ungeklärt“ bleiben.
So gebe es keine
nähere Bestimmung darüber, was eine „feste Gruppe“ sei. Die Sorge des Bischofs:
„Wie kann man verhindern,
daß sich esoterische Zirkel bilden, die auch in theologischen Fragen Sonderwege gehen. Müßte eine solche
Gruppe nicht Grundkenntnisse in der lateinischen Sprache haben?“
Offen ist nach Bischof Mussinghoff auch,
was einen Priester für die Feier der Alten Messe qualifiziert:
„Bei der Eignung muß man fragen, welches
Maß an Kenntnis der lateinischen Sprache er haben muß und ob er die rituellen Vorschriften für die
Zelebration dieser Messe kennt. Viele unserer Priester haben keine aktive Kenntnis der lateinischen Sprache
mehr. Nur wenige kennen noch die alten Vorschriften.“
Alte Messe im Oratorium St. Philipp Neri in London

©
Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon
Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon Quaintance,
traditionalcatholic.org.uk

© Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

©
Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk

© Vernon
Quaintance, traditionalcatholic.org.uk
Schließlich stellt der Bischof die Frage, ob die alte Leseordnung
von 1962 zugrunde gelegt werden solle, wenn die Lesungen in der Alten Messe in der Nationalsprache vorgetragen
werden. Das Problem: „Dafür gibt es keine Bücher mehr.“
Der Bischof stellt in diesem Punkt auch die
Frage nach dem liturgischen Kalender: „Haben wir demnächst zwei unterschiedliche Kalender und unterschiedliche
Festdaten?“
Die Alte Messe werde auch Richtung Osten gelesen: „Ist mit der Einführung der außerordentlichen
Form der Messe die Zelebrationsrichtung erneut geändert? Was bedeutet das für die Gestaltung des Altarraums?“
Diese zufällig herausgegriffenen Fragen würden nach Durchführungsverordnungen rufen.
Meßfeindliche
Juden – judenfeindliche MesseIm fünften Abschnitt seines Schreibens geht der Bischof sogar auf
meßfeindliche
Stellungnahmen jüdischer Kreise ein.
Dabei erwähnt er, daß die Karfreitagsfürbitte nach der Änderung
durch Papst Johannes XXIII. zwar nicht mehr „pro perfidis Judaeis“ bete aber immer noch mit „pro conversione
Judaeorum“ überschrieben und ein Aufruf und Gebet zur Bekehrung der Juden sei:
„Kann das Bestand haben,
wenn es mehrfach wiederholte Lehre von Papst Johannes Paul II. ist, daß der Alte Bund niemals gekündigt
wurde?“ – fragt Mons. Mussinghoff.
Da die Alte Messe auch am Triduum Sacrum gelesen werden dürfe, seien
die „Besorgnisse der Juden betreffend der Karfreitagsfürbitte nicht zerstreut“.
Hier müsse eine eindeutige
Klarstellung erfolgen – glaubt der Bischof.
Angst vor den LefebvristenDen sechsten Abschnitt seines
Schreibens benützt der Bischof, um die Lefebvristen und die
Gründung eines lefebvristischen Benediktinerklosters
auf Gut Reichenstein in der Nähe von Aachen anzugreifen.
Mit Hilfe einer Sammlung von Papstzitaten wirft er ihnen vor, daß sich hier eine Spaltung anbahne, die
über die liturgische Frage hinausreiche, daß eine Versöhnung mit ihnen bisher nicht geglückt sei,
daß ihnen eine volle Einheit mit dem Nachfolger Petri fehle und daß sie große Teile der Dokumente des
Pastoralkonzils ablehnten.
Die Piusbruderschaft erkläre auch im Internet, daß es kein friedliches Nebeneinander
von Neuer und Alter Messe geben könne. Es folgt im Brief des Bischofs ein langes Zitat.
Hier würden
Grenzen gezogen, die nur schwer zu überwinden seien – so die pessimistische Feststellung.
Die Schlußfolgerung
des Bischofs: „An diesem Punkt ist unsere besondere Aufmerksamkeit gefordert, wenn Gruppen um eine tridentinische
Messe bitten, eine Aufmerksamkeit, die der Liebe zur Einheit der Kirche entspringt, daß nicht im Gebrauch
des Missale von 1962 sich ablehnende Haltungen gegenüber bestimmten Lehren des Zweiten Vatikanischen
Konzils verbergen.“
Doch ein BruchIm achten Abschnitt erklärt der Bischof, daß die Aussage des Papstes,
wonach der Alte Ritus nie abgeschafft worden ist, „der Klärung aus kanonistischer und liturgierechtlicher
Sicht“ bedürfe.
Mons. Mussinghoff verweist dazu auf die Approbationsbeschlüsse für das neue Deutsche
Meßbuch vom 23. September 1974. Er zitiert aus dem Text:
„Am 1. Fastensonntag 1976 wird es [das Deutsche
Meßbuch] verpflichtend und löst damit im deutschen Sprachgebiet die Editio typica von 1962 (Ergänzungen
1965 und 1967) des im Auftrag des Trienter Konzils vom heiligen Papst Pius V. besorgten, von seinen Nachfolgern
wiederholt revidierten Missale Romanum wie auch alle provisorischen deutschen Übersetzung des von Papst
Paul VI. im Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils überarbeiteten und neu herausgegebenen Missale
Romanum von 1970 rechtsgültig ab“.Bischof Mussinghoff weist ferner darauf hin, daß schon die Apostolische
Konstitution, mit der Papst Paul VI. am 3. April 1969 das gemäß den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen
Konzils erneuerte Römische Meßbuch einführte, einen entsprechenden Aufhebungsvermerk enthalten habe.
Zusammenfassend geht Mons. Mussinghoff davon aus, „daß wegen der Unkenntnis der lateinischen Sprache
und der Ungewohntheit der alten Riten nicht allzu viele Gruppen um die Feier der heiligen Messe nach dem
Meßbuch von 1962 nachsuchen werden“.
Er bittet seine Mitarbeiter, „das Beste aus dieser uns vorgegebenen
Ordnung“ zu machen.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.