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Freitag, 10. August 2007 11:17
Verp*ss dich, du *rschloch!
Die Bezeichnung „*rschloch“ ist gemäß Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit geschützt – oder auch nicht. Von Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen.
Webseite des Lebensschützers Klaus Günter Annen.
Webseite des Lebensschützers Klaus Günter Annen.
(kreuz.net) Derzeit wird der deutsche Lebensschützer Klaus Günter Annen wieder wegen seiner Weltnetzseite ‘babycaust.de’ angegriffen.

Die ‘Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg’ hat gegen ihn ein sogenanntes Ordnungswidrigkeiten-Verfahren angestrengt. Es könnte zu einem Bußgeld von 500.000 Euro führen.

Begründung: Annens Webseite sei „sozialethisch desorientierend“. Deswegen müßten Minderjährige vor Annens Aufklärungsarbeit über das Verbrechen der Abtreibung geschützt werden.

Zudem will der Kinderabtreiber Maarten van Santen, daß gegen Annen eine Geldstrafe oder eine Ordnungshaftstrafe verhängt wird. Begründung: Annen stellt Abtreibungen mit vorgeburtlichen Kindstötungen gleich.

Rolf Hermann Lingen
Rolf Hermann Lingen
Diese korrekte Definition von Abtreibung sei eine „Beleidigung“ oder „Schmähkritik“ des Kinderabtreibers van Santen.

Dagegen beruft sich Annen auf die Meinungsfreiheit.

Leider gibt es in Deutschland eine lange Tradition, unliebsame Wahrheiten gewaltsam zu unterdrücken. Das wird gerne als „Ehrenschutz“ hingestellt.

In der Vorgängerorganisation der Bundesrepublik Deutschland – dem Nationalsozialismus – wurden katholische Priester zu Tausenden in Konzentrationslager gepfercht und ermordet – wegen „Beleidigung“.

Die Bundesrepublik Deutschland – also die Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus – dreht jetzt richtig auf und vollführt um den Beleidigungsparagraph 185 des Strafgesetzbuches einen Tanz wie um das Goldene Kalb.

In drei Jahren gab es weit über eine halbe Million „Beleidigungs-Prozesse“. Das entspricht ungefähr 20% der gesamten Strafprozesse. Das zeigt überdeutlich, wie geradezu lebenswichtig solche Prozesse für die Bundesrepublik sind.

Nun könnte man meinen, daß der Ehrenschutz eine wichtige Sache und es dementsprechend gut sei, daß Menschen wegen „Beleidigung“ gepfändet und eingekerkert werden.

Diese Illusion bereitet aber einige Schwierigkeiten.

Beschäftigt man sich rein statistisch mit der Beleidigungs-Rechtsprechung, springt diese Unrechtjustiz jedem ins Auge.

Die fehlende Gesetzesbestimmtheit wird von der Justiz nämlich schamlos ausgenutzt, so daß selbst gleiche Formulierungen völlig unterschiedlich behandelt werden.

Beispiel „*rschloch“
Jemand wurde in einem öffentlichen Internetforum derartig tituliert, klagte wegen Beleidigung – und verlor.

Diese Formulierung ist gemäß Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Dagegen berichteten die Rostocker Rechtsanwältin Verina Speckin und der Berliner Anwalt Ulrich von Klinggräf über Behinderungen ihrer Tätigkeit während der G-8-Proteste durch die Polizei.

Ihr Anliegen, Kontakt mit Mandanten aufzunehmen, sei von den Polizeibeamten teils mit Drohungen und Verbalinjurien quittiert worden: „Verpi* dich, du A****loch“ – habe noch zu den harmloseren Äußerungen gehört, sagte Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräf.

Die Drohungen umfaßten Platzverweise, Ingewahrsam-Nahmen und informelle Hausbesuche.

Die daraus resultierende Rechtssicherheit, daß „*rschloch“ keine Beleidigung ist, wird allerdings dadurch etwas relativiert, daß der Fußballer Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil er angeblich einen Polizisten als „*rschloch“ bezeichnet hat.

In Wahrheit hat Effenberg wohl nur „Schönen Abend noch“ gesagt. Das bezeugt auch seine Lebensgefährtin. Aber für ihre Erklärung wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eröffnet.

Während wenigstens im ersten „*rschloch“-Fall ein öffentliches Interesse und eine öffentlich nachprüfbare Tat gestanden hat, kann im letzten Fall weder ein öffentliches Interesse noch eine öffentlich nachprüfbare Tat vorgewiesen werden.

Immerhin wird deutlich: „Beleidigung“ ist nicht nur ein Mittel, um unerwünschte Wahrheiten zu unterdrücken, sondern auch eine äußerst bequeme Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, Geld zu scheffeln.

Es steht jedem frei, den Schwindel und die Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Decknamen „Beleidigung“ übertüncht werden, noch näher zu analysieren.

Aber es kann sich niemand mehr in die Illusion flüchten, als würde die Bundesrepublik mit ihren „Beleidigungs-Prozessen“ die „Ehre schützen“.

Auch was Lebensschützern wie Klaus Günter Annen, Dr. Johannes Lerle etc. widerfährt, macht deutlich:

Der Kampf gegen diesen volkszersetzenden Beleidigungs-Terror ist Christenpflicht.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 128 Lesermeinungen:
Dienstag, 5. August 2008 03:30
Manuel Böhm: Rolf Hermann Lingen – der Erfinder der Sekte „Kirche zum Mitreden“ kzm
Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“ Rolf Hermann Lingen, der Gründer einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch katholische Kirche, die Priesterbruderschaft St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym „Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“ veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung „römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent integre Priester und all jene, die nicht seiner Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten verantworten musste.
Interessante Informationen zu Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf:

http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8

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Montag, 13. August 2007 19:14
Nachtlaterne: So einfach geht das:
Beispiel aus der Sex – Beratung einer
Jugendzeitschrift:

Der Großteil der Jugendlichen von heute stützt sein Wissen über die Sexualität auf die Ratschläge in Zeitschriften wie „BRAVO“, „BRAVO – GIRL“, „POP – Rocky“ oder „Mädchen“.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis und wie staatliche Stellen auf eine kritische Stimme reagieren:
Aus: „Pop – Rocky „Nr. 22/96:

AIDS nach einem One – Night – Stand

Frage:
„Letzte Woche gab meine Freundin eine Party. Dort lernte ich einen Jungen kennen, der mir auf anhieb gut gefiel. Ich sprach ihn an, und nach einer Weile kamen wir uns näher. Zuerst fing alles ganz harmlos an. Als wir schon etwas angeheitert werden, landeten wir dann alleine im Schlafzimmer meiner Freundin. Ja, und irgendwie kam es dann auch zum Geschlechtsverkehr. Da wir keine Kondome hatten, machten wir es einfach so. Nun habe ich schreckliche Angst, er könnte mich dabei mit AIDS angesteckt haben. Es tut mir so furchtbar leid, was ich da gemacht habe?“

Antwort:

„Geh sofort in eine Apotheke und kaufe dir dort einen Schwangerschaftstest. Solltest Du nämlich schwanger geworden sein, besteht jetzt noch die Gelegenheit, eventuell einen Abbruch vornehmen zu lassen. Falls Du schwanger geworden bist, wende Dich sofort an die nächste Pro-Familia Beratungsstelle. Wo die sich befindet, erfährst Du unter der Telefonnummer 069 / 639002 oder bei der Nummer gegen Kummer: 01308 / 11103 (Kostenlos). Was Deine Sorge wegen der AIDS – Infektion betrifft, so solltest Du ruhiger werden: Der Ju…
Montag, 13. August 2007 15:57
Luther: @durchfuxt:
Richtig…aber nicht mit Spielrezept und Detailbeschreibung, mit Bedienungsanweisung und Funktionsweise, erklärt durch einen Erzieher/Erzieherin!
Montag, 13. August 2007 15:30
durchfuxt: @ Luther
Ein so kleines Kind hat eder an seinem Genitalbereich zu spielen noch zu onanieren…
Ich glaube, es lässt sich kaum verhindern, dass kleine Kinder sich selbst mal unten anfassen. Ist eigentlich ganz normal.
Montag, 13. August 2007 14:59
Luther: @derfux:
Ein so kleines Kind hat eder an seinem Genitalbereich zu spielen noch zu onanieren…und das vor allem nicht auf anraten der Erzieher!

Völlig egal, ob das nun „erkunden“ heisst oder „onanieren“ oder oder oder! In diesem Alter stehen entwicklungstechnisch viel wichtigere Dinge auf dem Lernplan.
Montag, 13. August 2007 14:45
derfux: @ Nachtelaterne
Als Ergebnis haben wir demnach: liebende Mütter haben Kinder die viel onanieren
Man kann bei Kindern im Vorschulalter wohl kaum von ornanieren sprechen, wenn sie ihren Körper erkunden.
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