Liturgie
Falschmeldung: Augsburger Gleichstellungsbestimmungen
Letzte Nacht wurde der Webseite ‘kreuz.net’ der Entwurf eines heißen Textes zugespielt, der gegenwärtig in der Diözese Augsburg vorbereitet wird.
(kreuz.net) Im Blick auf die Ausführungs- bestimmungen des Augsburger Bischofs zum Motu proprio sind gegenwärtig Gleichstellungs- bestimmungen in Arbeit.

Sie sollen gewährleisten, daß das gleiche Maß, das der Bischof von Augsburg, Mons. Walter Mixa, den Anhängern der alten Liturgie anlegt, auch für die Anhänger der erneuerten Liturgie gilt.

Derzeit kursiert in der Diözese folgender vorläufiger Entwurf:

Gleichstellungsbestimmungen

Gemäß dem Gleichstellungsgrundsatz unseres Bistums werden in bezug auf den lateinischen Ritus der ordentlichen Form – der sogenannten erneuerten Liturgie – folgende Gleichstellungsbestimmungen erlassen:

1. Die liturgische Gesetzgebung ist im ordentlichen Ritus ab sofort streng zu beachten. Auch Dokumente, die bisher vernachlässigt wurden – wie die Laieninstruktion – sind in Zukunft rigoros einzuhalten.

Der Augsburger Bischof Mixa, ein Feind der Alten Messe
Der Augsburger Bischof Mixa, ein Feind der Alten Messe
2. Jede eigenmächtige Veränderung der Texte und Riten der erneuerten Liturgie ist streng verboten. Bei der Feier der Eucharistie dürfen Texte nicht eigenmächtig eingefügt oder weggelassen werden.

Kommunionhelfer(innen) sind außerordentliche Kommunionspender -extraordinarii sacrae communionis ministri. Sie dürfen nur unter den vom Recht genannten engen Grenzen eingesetzt werden.

3. Alle Gläubigen haben das Recht, gemäß Canon 214 CIC den Gottesdienst nach den Vorschriften des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern und der eigenen Form des geistlichen Lebens zu folgen.

Gläubige, die dem alten Ritus anhängen, sind daher weder zu diskriminieren noch zu behindern.

4. Wochentagsmessen in der erneuerten Form der Liturgie dürfen nur dann stattfinden, wenn zumindest fünfundzwanzig Personen anwesend sind. Sie müssen in der betreffenden Pfarrei tatsächlich ihren Wohnsitz oder zumindest einen dauerhaften Aufenthaltsort haben.

Gegebenenfalls muß vor der jeweiligen Abendmesse der Wohnsitz durch Ausweispapiere nachgewiesen werden.

5. Der Bitte der Gläubigen nach der Feier der Messe in der ordentlichen Form darf der Pfarrer nur entsprechen, wenn gewährleistet ist, daß die Bittenden die Verbindlichkeit und die Beschlüsse aller 21 ökumenischen Konzilien, insbesondere des Trienter und des Ersten Vatikanischen Konzils, anerkennen.

Stichprobenartig sollen die Pfarrer gegebenenfalls erfragen, ob die Gottesdienstteilnehmer beispielsweise an die Transsubstantiation glauben – beziehungsweise wissen, was das überhaupt ist – sowie den Primat und die Unfehlbarkeit des Papstes anerkennen.

6. Zur verlangten vollen Communio gehört, daß die Gläubigen, die in der Regel die neuen liturgischen Bücher verwenden, die alte Form der Liturgie im Prinzip nicht ausschließen.

Es ist daher darauf zu achten, daß Gläubige, die um die Meßfeier in der erneuerten Form bitten, auch den Zugang zum spirituellen Reichtum und der theologischen Tiefe der Meßfeier in der außerordentlichen Form des alten Ritus finden.

Eine religiöse Praxis, die sich ausschließlich auf die Meßfeier in der modernen Form beschränkt, darf es daher nicht geben.

7. Es wird dringend empfohlen, daß in der neuen Messe – wie die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils ‘Sacrosanctum Concilium’ fordert – der „Gebrauch der lateinischen Sprache erhalten“ bleibt (Artikel 36) und „die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meßordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können“ (Artikel 54).

8. Nach Möglichkeit soll den Gläubigen des erneuerten Ritus, die in der eigenen Pfarrei unter der Woche keine entsprechend große Gruppe von 25 Personen bilden, vom Bischof eine geeignete Kirche zur Meßfeier in der ordentlichen Form zur Verfügung gestellt werden.

Eine entsprechende Regelung nach regionalen Gesichtspunkten ist in Vorbereitung.

9. Damit ein Priester die Heilige Messe in der ordentlichen Form feiern darf, bedarf es keiner besonderen Eignung, da der Gebrauch des neuen Missale keine besonders große liturgische Bildung und keinen Zugang zur lateinischen Sprache voraussetzt.

Daher bedürfen Priester vor der öffentlichen Zelebration keiner speziellen Qualifizierung. Das diözesane Institut für Aus- und Fortbildung und Begleitung wird daher aufgelöst.

10. Damit der Bischof seiner Aufsichtspflicht über die Liturgie gemäß Canon 392 CIC nachkommen kann, sind die Gläubigen verpflichtet, alle Verstöße der Priester gegen die liturgischen Normen umgehend zu melden.

Der Pfarrer selber hat dem Generalvikar jährlich zu berichten, wie viele Gläubige täglich der Meßfeier in der erneuerten Form nachgekommen sind.

Dabei sind die Anzahl der Besucher und der Name des Zelebranten zu nennen.
      
26 Lesermeinungen
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#26   landorganist   15:21:19 | Donnerstag, 16. August 2007
@Tarcisius
Sie gehen mit Ihrer Einschätzung fehl. Der Papst schreibt an die Bischöfe:
„Abschließend, liebe Brüder, liegt mir daran zu betonen, dass diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt.
In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 22: „Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet: quae quidem est apud Apostolicam Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“)
Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, dass alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen.“
Somit befindet sich Bischof Mixa in völligem Einklang mit dem hl. Vater!
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#25   Berengeria   19:03:31 | Mittwoch, 15. August 2007
@Tarcisius
Vielen Dank, schließe mich diesen Ausführungen ganz und gar an.
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#24   Tarcisius   23:52:02 | Dienstag, 14. August 2007
@Landorganist
Stimmt,
der Artikel ist eigentlich überflüssig. :-#
Die obskuren Ausführungsbestimmungen :-! des Bischofs von Augsburg, die offensichtlich die Absichten des Heiligen Vaters aushebeln sollen >:) , sind lächerlich genug. :-D
Und das kann diese Satire gar nicht toppen! ;-)
Aber mal im Ernst o.O :
Der Heilige Vater erläßt präzise Bestimmungen für den Usus antiquior, um diesen zu erleichtern. O:)
Bischof Mixa erläßt seine eigenen Bestimmungen, die offenbar das Ziel haben, diese Erleichterungen zu untergraben und den usus antiqior nicht nur zu behindern, sondern zu verhindern. >:)
Hat Bischof Mixa hier nicht einen Akt offenen Ungehorsams gegen den heiligen Vater gesetzt >:) ?
Man könnte fast den Eindruck bekommen, als fehle es ihm an der nötigen Demut… :-$
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#23   Benedikt   21:11:27 | Dienstag, 14. August 2007
@ Rudolfus
Ihr Dauerthema ist mir inzwischen bestens bekannt. Es dürfte Ihnen klar sein, dass die Zahl derer, die vielleicht wie Sie die Steuer aus anderen Gründen verweigern und sich nicht als aus der Kirche ausgetreten betrachten gegenüber denen, die mit ihrer Austrittserklärung tatsächlich die Gemeinschaft der Gläubigen verlassen wollen ziemlich gering ist. In den allermeisten Fällen liegt eine tatsächliche Abkehr von der Kirche vor.
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#22   Rudolfus   20:39:14 | Dienstag, 14. August 2007
@Benedikt / „In der Gewißheit, daß der dortige Episkopat in Anbetracht der Heilsdimension …“
Ich weiß jetzt wirklich nicht, was die Kirchensteuerfrage mit diesem Thema zu tun hat. Ich finde es auch nicht „interessant“, dass von dem Dokument nur D, CH und AU betroffen sind – anderswo gibt es mW kein solches Kirchensteuersystem
DBK-Präsident Cardinal ist DBK-Vorsitzender
und ist als solcher wieder einmal in beklagenswerter, nicht katholischer Untreue zum Heiligen Vater,
da der Heilige Vater klar lehrt,
daß ein „Kirchenaustritt vor dem Staat“ für die Kirche kein gültiger Kirchenaustritt ist,
nämlich im Schreiben des Gesetztestextrates des Papstes heißt es
über den gültigen Kirchenaustritt:
„5. Es wird überdies verlangt,
dass der Akt (des Abfalls von der Kirche)
von dem Betroffenen schriftlich vor der zuständigen kirchlich katholischen Autorität bekundet wird:
vor dem Ordinarius oder dem eigenen Pfarrer,
dem allein das Urteil darüber zusteht, ob wirklich ein Willensakt des in Nr. 2 beschriebenen Inhalts vorliegt oder nicht.“
„6. In diesen Fällen sorgt dieselbe kirchliche Autorität dafür, dass der Eintrag im Taufbuch (vgl. c. 535 § 2) erfolgt
mit dem ausdrücklichen Vermerk ‘defectio ab Ecclesia catholica actu formali’.“
„In der Gewissheit, dass der dortige Episkopat in Anbetracht der Heilsdimension der kirchlichen Gemeinschaft die pastorale Motivation dieser Normen gut verstehen wird“
www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
Dies gilt auch für die BRD.
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#21   Benedikt   20:23:57 | Dienstag, 14. August 2007
@ Rudolfus
Ich weiß jetzt wirklich nicht, was die Kirchensteuerfrage mit diesem Thema zu tun hat. Ich finde es auch nicht „interessant“, dass von dem Dokument nur D, CH und AU betroffen sind – anderswo gibt es mW kein solches Kirchensteuersystem, jedenfalls nicht bei Katholiken.
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#20   Rudolfus   20:16:37 | Dienstag, 14. August 2007
@Benedikt / Ein Mainzer redet über Mainz und Fastnachtsitzungspräsidenten
Ich BIN Mainzer und weiß wovon ich rede.
„Mainz bleibt Mainz“ wird in ganz Deutschland übertragen, auch im österreichischen Fernsehen seit altersher.
Deshalb kennt sich jeder aus, der die Sendung kennt, und man muß also keineswegs vor Ort wohnen, um „Mainz bleibt Mainz“ zu kennen.
Es gibt in Mainz keinen Karnevalspräsidenten, -vorsitzenden oder dergleichen, schon deswegen nicht, weil das Wort „Karneval“ in Mainz überhaupt nicht gebräuchlich ist. Was Sie meinen ist der Sitzungspräsident.
Dann nennen Sie es eben „Sitzungspräsident“ und nicht „Karnevalspräsident“.
In Deutschland sagt man ja auch Bischofskonferenzvorsitzender, während in deutschsprachigen Dokumenten aus Rom auch von Bischofskonferenzpräsidenten die Rede ist,
z.B. in der Erklärung über einen gültigen Kirchenaustritt an alle „Präsidenten der Bischofskonferenzen“: www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
Interessant ist, daß diese Frage (wegen der Kirchensteuer) weltweit anscheinend nur folgende Bischofskonferenzen und deren Präsidenten (Vorsitzende) betrifft:
BRD
Österreich
CH
Österreichs Bischofskonferenzvorsitzender Cardinal Schönborn hat die Durchführung der Päpstlichen Erklärung über die Gültigkeit des Kirchenaustrittes bereits in einer Direktive in die Tat umgesetzt, von den Schweizern wurde nicht berichtet.
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#19   Benedikt   20:03:47 | Dienstag, 14. August 2007
@ Rudolfus
Sie sind bei mir an der völlig falschen Adresse gelandet. Ich BIN Mainzer und weiß wovon ich rede.
Es gibt in Mainz keinen Karnevalspräsidenten, -vorsitzenden oder dergleichen, schon deswegen nicht, weil das Wort „Karneval“ in Mainz überhaupt nicht gebräuchlich ist. Was Sie meinen ist der Sitzungspräsident. Jeder Fastnachtsverein veranstaltet Kappensitzungen unter Leitung des Sitzungspräsidenten, der mit dem Vereinspräsidenten nicht übereinstimmen muss.
Soviel dazu. Die von Ihnen angesprochene Sitzung „Mainz bleibt Mainz“ wurde – obwohl sie ein traditioneller Promitreff ist für den es praktisch keine freien Karten gibt – in 24 Jahren einmal von Bischof Lehmann besucht. Das war, als er auch in Aachen zu Besuch war und kann daher als Besuch der Fairness halber angesehen werden. Kardinal Lehmann zelebriert auch nicht das jährliche Amt für die Mainzer Garden am Fastnachtssonntag. Kurz gesagt: Mit der Mainzer Fastnacht hat der Kardinal derart wenig Berührungsspunkte (wohlgemerkt als Bischof in einer närrischen Hochburg), dass von einer Affinität Lehmanns zur Fastnacht keine Rede sein kann.
Auch sein Domkapitel taucht nie bei irgendwelchen bekannten Sitzungen auf, während zB etliche Kölner Domherren in Aachen Stammgäste waren und sind.
Die diesbezüglichen Vorwürfe gegenüber Lehmann sind daher als mutwillig bösartig einzuschätzen. Man mag ihn nicht, also hängt man ihm an, was man kann. Wie überaus christlich.
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#18   Rudolfus   19:44:42 | Dienstag, 14. August 2007
@Benedikt: Kein Kenner des Mainzer Karnevals
Es gibt in Mainz weder einen Karnevalspräsidenten noch fällt der Kardinal durch irgendeine Präsenz in der Fastnacht auf.
Da kennen Sie aber „Mainz bleibt Mainz“ nicht.
Selbstverständlich ist Cardinal Lehmann dort dabei,
und es gibt einen „Karnevalsvorsitzenden“:
Das lateinische Wort für „Vorsitzender“ ist „praesidens“, eingedeutscht „Präsident“.
„Vorsitzender“ ist nur ein anderes Wort für „Präsident“.
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#17   Benedikt   19:31:48 | Dienstag, 14. August 2007
@ Rudolfus
der lieber künftig hauptamtlich Karnevalspräsident v. Mainz werden sollte
Es gibt in Mainz weder einen Karnevalspräsidenten noch fällt der Kardinal durch irgendeine Präsenz in der Fastnacht auf. Hierin unterscheidet er sich offenbar auch nicht von seinem Klerus.
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#16   Hacki   17:56:23 | Dienstag, 14. August 2007
@Landorganist
Dieser Text ist eigentlich gar nicht lustig, aber er ist sehr gut geeignet, einem „Modernisten“ die Augen zu öffnen,
mit welcher Unverschämtheit und Arroganz die „Nichtmodernisten“ von ihrer selbstherrlichen und despotischen Obrigkeit weiterhin schikaniert werden!
Trotz MP.
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#15   Frasim   16:18:37 | Dienstag, 14. August 2007
@landorganist
Soll das eine humoristische Einlage sein, oder eine Satire? Nun ist das Geschreibsel weder komisch noch geistreich. Also etwas völlig Überflüssiges!
Sie werdens kaum glauben, aber genau dasselbe habe ich mir beim Lesen dieser Zeilen hier www.kreuz.net/passage.104.html gedacht!
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#14   St. Sebastian Ewigkeit   15:08:39 | Dienstag, 14. August 2007
Kirche knickt ein – keine Rückkehr
Die Kirche wird in Sachen Liturgie, Moral und Glauben weiter einbrechen. Eine Rückkehr wird es kaum mehr geben. Die meisten Menschen verstehen nichts mehr von Gott und der Kirche. Sie werden gegen diese aufgehetzt. Die Bischöfe werden nichts ändern können und wollen. Die Kirche wird eingehen. Ich weiß zwar nicht, was da in Augsburg wirklich abgehet – doch die Bemühungen für die rechte Liturgie sind immens schwer zu erbringen. Will Mixa retten was zu retten ist oder ist das nur ein politischer Testballon?
Der Sumpf des bösen Geistes verschlingt die Christen. Wann wird man den Papst als solchen diskreditieren und seine Aufgabe als Stellvertreter auf Erden vernichten? Im Film der „Exorzist“ ist der unreine Geist tief verwurzelt mit den üblen Machenschaften der Welt. Es gibt keine Wahrheit – nur politisch oppirtune Sachen, die man leiden kann, jedenfalls aber akzeptieren sollte.
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#13   Rudolfus   14:34:21 | Dienstag, 14. August 2007
@res secundae / Der DBK-Präsident Cardinal Lehmann v. Mainz & die BRD-Katholikensteuer
DBK-Vorsitzender Cardinal Lehmann ist leider eindeutig ein Modernist und somit Irrlehrer, und damit aus der Kirche ausgeschlossen
(vgl. Pascendi dominici gregis, Papst St. Pius X.), der lieber künftig hauptamtlich Karnevalspräsident v. Mainz werden sollte.
Außerdem muß der DBK-Vorsitzende akzeptieren,
daß „ein Kirchenaustritt vor dem Staat“
für die Kirche kein Kirchenaustritt ist,
und daß kein Katholik in der BRD mehr verpflichtet ist, eine verpflichtende Katholikensteuer zu bezahlen,
um die Sakramente zu erhalten.
Die Kirche muß sich auch in der BRD anders finanzieren als über die Gehälter der katholisch Getauften.
Siehe Benedikt XVI. über den gültigen Kirchenaustritt:
www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
„In der Gewissheit, dass der dortige Episkopat in Anbetracht der Heilsdimension der kirchlichen Gemeinschaft die pastorale Motivation dieser Normen gut verstehen wird, verbleibe ich mit in herzliche Verbundenheit,
im Herrn Ihr
Julián Kard. Herranz
Präsident
Bruno Bertagna
Sekretär
Die vorliegende Mitteilung wurde approbiert von Papst Benedikt XVI., der die amtliche Bekanntmachung an alle Präsidenten der Bischofskonferenzen angeordnet hat.“
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#12   res secundae   13:59:27 | Dienstag, 14. August 2007
Liturgie eröffnet das Große
Ist es nicht der Traum jedes Katholiken, der im tiefsten Herzen eine Jesus-Beziehung pflegt, dass die liturgischen Normen die wahre Größe wieder aufzeigen?
JA, die neue Liturgie kann dies in eindrucksvoller Weise ebenso. Gestern war ich auf einem Fatima-Tag. In der Messfeier wurde das 1. Hochgebet, das römische Hochgebet verwendet. Eine junge Frau um die 20 Jahre sagte mir anschließend, dass sie dieses Gebet noch nie gehört hätte. Es hat ihr einen neuen Zugang geschaffen. Wie schön wäre es, wenn wieder mehr junge Menschen durch eine würdige Liturgie den Zugang finden würden.
Leider wir Bischof Mixa wieder nur ein einsamer Rufer in der Wüste sein, bei dem ganzen feigen Verein mit ihrem Karnevalspräsidenten (Mainz bleibt Mainz…)
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#11   Monarcho   13:33:12 | Dienstag, 14. August 2007
Köstlich…
köstlich…dieser Artikel :-D :-D :-D
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#10   kaylet   11:01:36 | Dienstag, 14. August 2007
guter Artikel
Die liturgische Gesetzgebung ist im ordentlichen Ritus ab sofort streng zu beachten. Auch Dokumente, die bisher vernachlässigt wurden – wie die Laieninstruktion – sind in Zukunft rigoros einzuhalten.
Ja, Ja und nochmals ja!!!!!! Gleiches Recht für alle, oder Herr Bischof ?????
Der Bitte der Gläubigen nach der Feier der Messe in der ordentlichen Form darf der Pfarrer nur entsprechen, wenn gewährleistet ist, daß die Bittenden die Verbindlichkeit und die Beschlüsse aller 21 ökumenischen Konzilien, insbesondere des Trienter und des Ersten Vatikanischen Konzils, anerkennen.
Da sähe es wir die meisten Modernisten so finster aus wie für Hänsel und Gretel im Hexenwald. (übringens auch bei der Kenntnis der wirklichen Texte des letzten Konzils)
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#9   landorganist   10:33:22 | Dienstag, 14. August 2007
Was soll das sein?
Soll das eine humoristische Einlage sein, oder eine Satire? Nun ist das Geschreibsel weder komisch noch geistreich. Also etwas völlig Überflüssiges!
Sei’s drum, der Humor der Hetznetter hat sich mir noch nie erschlossen.
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#8   zeitundewigkeit   10:28:14 | Dienstag, 14. August 2007
Ein guter Artikel
In feinem Humor wird dem Hochw. Herrn Bischof Mixa geantwortet.
Spätestens wenn die Bischofskonferenz einheitliche Bestimmungen erlässt, haben Mixas Ausführungen nur noch historischen Wert.
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#7   Libertas Ecclesiae   10:27:54 | Dienstag, 14. August 2007
Eine köstliche Parodie
auf die restriktiven Ausführungsbestimmungen zum Motu proprio.
Es soll endlich damit Schluss sein, dass man sich für die Präferenz der älteren Form des römischen Ritus rechtfertigen muss.
Nach den Gesetzen der formalen Logik muss sich nicht derjenige rechtfertigen, der am Bewährten festhält, sondern derjenige, der etwas (willkürlich) verändert, zumal dann, wenn diese Veränderung in der Rückschau keineswegs das erreicht hat, was man sich ursprünglich davon erhofft haben mag.
Die Gottesdienstbesucherzahlen der neuen Messe sprechen jedenfalls für sich.
Die Bischöfe sollten deshalb tatsächlich einmal das gleiche Maß an Restriktionen für die Feier der neuen Messe anwenden wie sie es für die alte Messe vorsehen.
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#6   aurelia   10:15:12 | Dienstag, 14. August 2007
Willkürdespoten
Ich habe die Befürchtung das das nicht nur bei den Bischöfen so ist!
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#5   r.ruhrgebietler   10:14:35 | Dienstag, 14. August 2007
Danke Redaktion für den hervorragenden Artikel!
Blöd nur, daß diejenigen, die mit Maßstäben messen meistens die Längen für sich nicht gelten lassen. Ob die deswegen nicht ‘mal eine gute Ohrenbeichte ablegen sollten??
Ein Zähler mehr – denn es war jemand in der V-II-Sekte auf der Suche nach einem Beichtstuhl (und einem gültig geweihten Priester)
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#4   Hacki   10:13:31 | Dienstag, 14. August 2007
Gleiches Recht für Alle
und Schutz der Schwachen und der Minderheiten sind die Prinzipien des Rechtsstaates!
Die Herren Bischöfe verstehen sie sich immer noch als reine „Willkürdespoten“ verstehen.
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#3   aurelia   10:00:49 | Dienstag, 14. August 2007
fragwürdig
Ja das trifft es wirklich auf den Punkt
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#2   cives_romanus   09:59:39 | Dienstag, 14. August 2007
Bitte
Verbreitet doch keinen so einen Unsinn. Willentlich falsche Artikel- als solche zwar [kreuzfalsch] gekennzeichnet, journalitisch aber fragwürdig, überhaupt etwas nicht Zutreffendes in die Welt zu setzen.
Na ja, Piusler sind halt keine seriösen Journalisten.
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#1   Krak des Chevaliers   09:55:13 | Dienstag, 14. August 2007
Bedenkenswerte Thesen
o.O Die ersten Drei Punkte halte ich für durchaus vernünftig. Würden sie rigoros angewendet, stünde es besser um die reformierte Liturgie in unseren Kirchen. Nur leider sind da die Herren Bischöfe auf beiden Augen mit Blindheit geschlagen. Auch ein anderer Punkt ist durchaus bedenkenswert: Wenn für die Alte Messe die Teilnehmerzahl von 25 Personen erforderlich ist, dann muss das auch für den NOM gelten. Das würde jedoch bedeuten, dass es vielerorts keine Werktagsmessen mehr gäbe und auch die ein oder andere Sonntagsmesse gestrichen werden müsste. Aber eines ist jetzt schon deutlich spürbar: Unsere wackeren Bischöfe versuchen, das MP Summorum Pontificum wo es nur geht, auszubremsen. Rom wird das Verhalten der deutschen Episkopen sehr genau beobachten. Ich glaube nicht, dass sich der Hl. Vater von den Bischöfen hier an der Nase herumführen lassen wird.
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