11:09:01 | Montag, 20. August 2007
Ein verstorbener evangelischer Landesbischof bringt seine Glaubensgemeinschaft gegenwärtig bereits zum zweiten Mal in Verruf.

Der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Hans Meiser
(kreuz.net) Zur Zeit erleidet der ehemalige Landesbischof der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern,
Hans Meiser († 1956), eine Damnatio memoriae.
Bereits im Mai und Juni 2006 hatten der bayerische Landesbischof
Johannes Friedrich (59) und die Nürnberger Dekane geplante Gedenkgottesdienste zum fünfzigsten Todestag
Meisers abgesagt.
Jetzt wird in München eine Straße, die seinen Namen trägt, umbenannt.
Der Grund
für die Säuberungsaktionen sind ein Beitrag Meisers aus dem Jahr 1926, wo er im ‘Evangelische Gemeindeblatt
Nürnberg’ kritisch Stellung zum Einfluß der Juden auf Politik, Wirtschaft und Kultur nimmt.
Wörtlich:
„Gegen diese Art von Verjudung unseres Volkes können wir nicht genug ankämpfen.“ Meiser warb auch für
die „Reinhaltung des Blutes“.
Zu diesen Vorgängen äußerte sich der bekannte evangelikale Bremer Pastor,
Jens Motschmann (65), in einem Leserbrief in der ‘Frankfurter Allgemeinen Zeitung’ vom 16. August.

Schweizer Karikatur 1933: „Die deutsche Evangelische Kirche hat den Arierparagraph angenommen: »Ehe man den Stammbaum dieser Männer untersucht hat, gehören sie nicht zur Kirche und in die Museen des Dritten Reichs!«“
Der
gebürtige Berliner ist seit zwanzig Jahren an der St. Martini-Kirche in Bremen tätig.
Pastor Motschmann
bezeichnet die damaligen Aussagen Meisers als „eindeutig kritikwürdig“ und „aus heutiger Sicht unbegreiflich.“
Daran ändere auch die Tatsache nichts, daß Meiser in der nachfolgenden Zeit des Dritten Reiches schwere
Repressalien erleiden mußte.
Der Pastor zitiert in seinem Leserbrief eine nationalsozialistische Stellungnahme
in der ‘Fränkischen Tageszeitung’ vom September 1934:
„Fort mit Landesbischof D. Meiser! Er ist treulos
und wortbrüchig – Er handelt volksverräterisch – Er bringt die evangelische Kirche in Verruf.“
In seinem
Leserbrief stellt Pastor Motschmann darum die Frage: „Können und wollen wir nur der geistlich-unfehlbaren
Persönlichkeiten gedenken?“
„Wer bestimmt darüber mit letzter Autorität? Ist den Verantwortlichen
in Staat und Kirche eigentlich klar, welche Maßstäbe sie damit für andere Jubiläen setzen?“
Der Bremer
Pastor weist darauf hin, daß unter Zugrundelegung solcher Kriterien die Namen einer ganzen Reihe führender
Persönlichkeiten der Evangelischen Kirche aus der Zeit des Dritten Reiches obsolet ist.
Er erwähnt
den bekannten evangelischen Theologe Otto Dibelius († 1967) und den Theologie und KZ-Insassen Martin Niemöller
(† 1984), die im Jahr 1937 das Buch „Wir rufen Deutschland zu Gott“ herausgaben.
Pastor Motschmann zitiert
aus dem Werk:
![Schweizer Karikatur 1934: "Der Reichsbischof wird nachgiebig: »O S A F [Oberste SA-Führer] bleibt der Herr in unserem Hause! Immerhin kann Ihnen eine Hintertüre zur Benützung offen gehalten werden.«"](/article/article.5715.attachment5.jpg)
Schweizer Karikatur 1934: „Der Reichsbischof wird nachgiebig: »O S A F [Oberste SA-Führer] bleibt der Herr in unserem Hause! Immerhin kann Ihnen eine Hintertüre zur Benützung offen gehalten werden.«“
„Gott ist die Vorsehung. Weisheit und Gerechtigkeit ist in dem, was nach seinem Willen
hier auf Erden geschieht, auch wenn es nicht immer gleich sichtbar wird. Diese göttliche Vorsehung hat
eben einen Willen.
Und diesen Willen offenbart sie uns in der Stimme unseres Blutes. Daß wir der Stimme
unseres Blutes treu bleiben und damit Gottes Willen erfüllen – darauf kommt es an.
Das bedeutet zunächst,
daß wir unser Blut reinhalten. An der unerlaubten Blutsvermischung, an der »Bastardisierung«, sterben
die Völker.“Weiter erwähnt Pastor Motschmann den Kieler Pastor Wilhelm Halfmann, einen führenden
Kopf der Bekennenden Kirche in Schleswig-Holstein. Dieser publizierte 1937 über das Amt für Volksmission
in Breklum eine Schrift mit dem Titel: „Die Kirche und der Jude“.
Darin schreibt Halfmann: „Die Kirche
hat nicht die Aufgabe, in die Judengesetzgebung des Dritten Reiches einzugreifen. Vielmehr werden wir
von der Kirche her aus der bald zweitausendjährigen Erfahrung mit den Juden sagen müssen: der Staat
hat recht. Er macht einen Versuch zum Schutze des deutschen Volkes.“
Selbst der Landesbischof der württembergischen
Kirche, Theophil Wurm († 1953), der seine Stimme gegen die Euthanasie erhob, konnte – so Pastor Motschmann –
noch im Jahr 1942 schreiben:
„Von keiner evangelischen Kirche ist dem Staat das Recht bestritten worden,
zum Zwecke der Reinerhaltung des deutschen Volkes eine Rassegesetzgebung durchzuführen.
Führende Männer
der evangelischen Kirche – ich erinnere an Adolf Stöcker und seine Gesinnungsgenossen – haben einst zuerst
auf die Gefahren hingewiesen, die dem deutschen Volk aus der jüdischen Überfremdung auf wirtschaftlichem,
politischem und kulturellem Gebiet drohen.
Aber gerade einem Mann wie Stöcker wäre es nie eingefallen,
aus staatlichen Maßnahmen Folgerungen zu ziehen, die den universalen Auftrag der Kirche und die Heilsbedeutung
der Taufe verneinen.“Pastor Motschmann will das Ansehen der genannten Persönlichkeiten und der ‘Bekennenden
Kirche’ mit diesen Zitaten nicht herabsetzen, sondern zeigen, wie schwer es damals selbst für führende
Männer der ‘Bekennenden Kirche’ gewesen sei, „sich der heute unvorstellbaren Faszinationskraft des Zeitgeistes
jener Epoche gänzlich zu entziehen.“
Abschließend fragt sich der Pastor:
„Gilt das, was Jesus zu den
Schriftgelehrten und Pharisäern seiner Zeit sagte, als sie eine Ehebrecherin verurteilen wollten, nicht
auch im übertragenen Sinne auf den »Fall Meiser«?“
Quelle Karikaturen: Die 1875 gegründete Schweizer
Satirezeitschrift ‘Nebelspalter’
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