Asiatische Religionen
Todesstrafe eines Mönchs in Lebenslänglich umgewandelt
Der tibetanische Mönch Tenzin ist ein Schüler des Dalai Lama. Er gründete in China buddistische Klöster, Schulen, Spitäler und Waisenhäuser. 2002 wurde wegen eines angeblichen Sprengstoffattentates verurteilt.
(kreuz.net, China) Ein vor drei Jahren zum Tode verurteilter tibetanischer Mönch erhielt jetzt einen neuen Richterspruch. Die Todesstrafe wurde in lebenslängliche Kerkerhaft umgewandelt. Das berichtete die römische Nachrichtenagentur Misna unter Berufung auf chinesische Quellen.

Der tibetanische Mönch Tenzin Delek Rinpotsche (54) saß zwei Jahre in der Todeszelle, weil ihm die chinesische Justiz einen Sprengstoffanschlag anlastet. Jetzt wurde die Todesstrafe des Mönchs vom „Hohen Volksgericht“ der Provinz Sitschuan im Südosten des Landes umgewandelt, weil der Mönch, dessen wahrer Name A’an Zhaxi ist, im Gefängnis eine gute Führung bewiesen habe.

Mönch Tenzin wurde 1950 in Litan in der genannten Provinz Sitschuan geboren. Dort ist er wegen seines religiösen und sozialen Einsatzes bekannt.

Von 1982-1987 lebte er in Indien, wo er unter der direkten Anleitung des Dalai Lama studierte. Der Dalai Lama ist das geistliche Oberhaupt aller Tibeter. Seit 1951 lebt er in Indien im Exil.

Vom Dalai Lama wurde Mönch Tenzin als „Tulka“, das heißt, als wiedergeborener Lama anerkannt. Nach Abschluß seiner Ausbildung kehre Tenzin im Jahre 1987 nach China zurück. Dort gründete er Klöster, Spitäler, Schulen und Waisenhäuser. 1993 verdarb er es sich mit den Kommunisten, als er sich Versuchen der chinesischen Regierung widersetzte, tibetanische Gebiete zu entwalden.

Im April 2002 wurde Tenzin mit einem anderen Mönch, Lobsang Dhondup (28), verhaftet. Die beiden wurden eines Sprengstoffanschlags angeklagt, das sich im gleichen Monat auf dem Hauptplatz von Chengdu, der Hauptstadt der Provinz Sitschuan ereignet hatte.

Am 2. Dezember 2002 wurden beide Mönche zum Tode verurteilt. Lobsang wurde am 26. Januar 2003 hingerichtet. Das Todesurteil für Mönch Tenzin wurde für zwei Jahre aufgeschoben. Die Autoritäten erklärten ihre Bereitschaft, das Todesurteil im Falle einer Bewährung des Mönches im Gefängnis nach zwei Jahren in eine lebenslängliche Haft umzuwandeln. Das ist jetzt geschehen.

Kenner der Situation betonen, daß der chinesische Gefängnisalltag von extremer Härte gekennzeichnet sei. Besonders berüchtigt seien die Zustände in den Gefängnissen der Provinz, wo der Mönch gegenwärtig einsitzt. Es wird auch befürchtet, daß die chinesische Zentralregierung die Umwandlung der Strafe verwenden könnte, um internationalen Anklagen von Menschenrechtsverletzungen zu begegnen.

Kürzlich haben die chinesischen Behörden einen dritten tibetanischen Mönch nach drei Jahren Haft freigelassen. Er war ein enger Mitarbeiter des Mönches Tenzin. Die Haft hat ihn schwer mitgenommen. Bei seiner Entlassung konnte er kaum sprechen oder gehen.
      
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