15:34:01 | Donnerstag, 23. August 2007

Bekenntnis unter der Folter.
(kreuz.net) Als der spätere Kardinal-Inquisitor Francesco Albizzi im Jahre 1636 im Auftrag des Papstes
zu Friedens- sondierungsgesprächen nach Köln reiste, bekam er von Deutschland einen grauenhaften Eindruck.
Mons. Albizzi schrieb später in seiner Biographie: „Mehrfach bot sich unseren Augen ein fürchterliches
Schauspiel – ‘spectaculum horrendum’.
Außerhalb der Mauern mehrerer Dörfer und Städte waren Pfähle
errichtet, an die gefesselt arme und überaus bedauernswerte Frauen als Hexen von den Flammen verzehrt
worden waren.“
Der Italiener kannte keine Hexenverbrennungen aus
seiner Heimat. Dort kamen Hexenprozesse nur vereinzelt und in Randgebieten vor.
Anklagen gab es zwar
auch dort. Aber der entscheidende Unterschied bestand darin, daß die Prozesse anders als in Deutschland
nicht von weltlichen Gerichten, sondern überwiegend von der Inquisition betrieben wurden.
Doch die Inquisition
stellte sehr hohe Anforderungen an den Nachweis von Schuld durch Schadenszauber.
So schreibt Mons. Albizzi:
„Die päpstlichen Gerichte haben die Praxis der weltlichen und geistlichen Gerichte in Deutschland immer
abgelehnt, wonach man eine Hexenverfolgung in Gang
Richtlinie der Spanischen Inquisition:
„Niemand soll
nur aufgrund der Bezichtigung anderer Hexen verhaftet und verurteilt werden“
setzte, nur weil eine einzige
Hexe bezeugte, sie habe andere beim Sabbat gesehen, und daß man sie für überführt hielt, wenn dies
zwei Hexen behaupteten.“
Noch deutlicher setzte die Spanische Inquisition dem Hexenwahn, der um 1520
von Frankreich in das spanische Baskenland überzuspringen drohte, eine nüchterne Sicht der Dinge entgegen.
„Niemand soll nur aufgrund der Bezichtigung anderer Hexen verhaftet und verurteilt werden“ – heißt es
in den Richtlinien der Inquisition von 1526.
Zu einem Fall von öffentlichem Hexenwahn in Navarra schreibt
die oberste Inquisitionsbehörde an den lokalen Vertreter:
„Sie sollten mit den führenden und am meisten
aufgeklärten Einwohnern sprechen und ihnen dabei erklären, daß ein Schaden an Frucht und Ernte auch
eine Gottesstrafe sein kann. Oder es mag einfach am Wetter liegen. So etwas kommt auch in Gegenden vor,
wo kein Verdacht auf Hexerei besteht.
Sie sollten nicht alles glauben, was im Hexenhammer steht. Denn
dessen Autor beansprucht für sich die Ermittlung der Wahrheit in Dingen, die so beschaffen sind, daß
er hierin ebenso leicht wie alle anderen getäuscht werden kann.“
In den katholischen Kernländern Italien,
Spanien und Irland kamen Hexenprozesse nicht oder nur marginal vor. Pogromartige Verfolgungswellen waren
dort unbekannt.
Das Hauptgebiet der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung lag in den Ländern des Deutschen
Reichs, in denen mehr als die Hälfte der etwa 50.000 Hexenopfer zu beklagen waren.
Die übrigen weiblichen
und zunehmend auch männlichen Hexenverdächtigen wurden in den angrenzenden skandinavischen Ländern
sowie in Polen, Schottland, England und Frankreich verfolgt.
In den calvinistischen Kolonialgemeinden
Nordamerikas konnte sich die Hexenhysterie noch Ende des 17. Jahrhunderts ausbreiten.
Astrologie und
Esoterik in der frühen NeuzeitWarum waren die Länder der germanisch-keltischen Tradition besonders
anfällig für den Hexenwahn?
Welche Zeitgeist-Faktoren waren es, welche die Hexenverfolgung in der frühen
Neuzeit – zwischen 1560 und 1630 – in einen breiten Strom pogromartiger Verfolgung anschwellen ließen?
Anhand von Beichtspiegeln und Kirchenstrafen läßt sich im ausgehenden 15. Jahrhundert eine Renaissance
von abergläubischen Anschauungen und Ängsten feststellen.
Astrologiegläubigkeit sowie verschiedene
Der Reformator Philip Melanchton glaubte,
daß behexte Frauen sich bei Folterverhören in miauende Katzen
verwandeln könnten.
esoterische Praktiken und Vorstellungen waren damals modern.
Es war, als wenn die
alten germanischen und keltischen Götter und Geister wiedererstanden wären – diesmal in Teufelsmasken.
Die Kirche hatte immer gelehrt, daß der Teufel zwar Menschen verführen kann, aber keine Macht auf geschöpfliche
Dinge hat – also jenen Schadenszauber, den man den Hexen mittels Teufelspakt zuschrieb.
Genau das aber
glaubten die lutherischen Reformatoren. So betonte Philip Melanchton († 1560), daß behexte Frauen sich
bei Folterverhören in miauende Katzen verwandeln könnten.
Der naive Teufels- und Hexenglaube Martin
Luthers war für die lutherische Predigtliteratur zum Ende des 16. Jahrhunderts bedeutsam.
Man kann annehmen,
daß Luther bei diesem Komplex die spätmittelalterliche volkstümliche Abergläubigkeit widerspiegelte,
von der auch Geistliche der Katholischen Kirche infiziert wurden.
Die volkstümliche Teufels- und Hexengläubigkeit
Peinliche Gerichtsordnung Karls V.:
„Item so jemand den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt,
soll man straffen vom Leben zum todt, unnd man soll solche Straff mit dem fewer thun.“
schlug sich schon
im Mittelalter in Regelungen für Hexenverbrennungen in fast allen deutschen Stadt- und Volksrechten nieder.
In der ersten Zusammenfassung eines deutschen Gemeinrechts, der „Peinlichen Gerichtsordnung Karls V.“
von 1532 heißt es im Artikel 109:
„Item so jemand den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt,
soll man straffen vom Leben zum todt, unnd man soll solche Straff mit dem fewer thun.“
Es waren also
die weltlichen Gerichte – auch in den katholischen Fürstbistümern urteilte man nach weltlichem Recht
–, die nach bürgerlicher Prozeßordnung die Verfahren gegen die Hexen aufnahmen und auch für die Folterexzesse
verantwortlich waren.
Auffällig ist, daß in den kleinen und mittleren deutschen Staaten die Wellen
der Hexenverfolgung besonders stark waren.
Im Hintergrund stehen die aufstrebenden Territorialfürsten,
die eine vollständige Herrschaft über Leben und Lebensbereiche ihrer Untertanen anstrebten.
Diese Leviathane,
wie der englische Staatsphilosoph Thomas Hobbes († 1679) später diese absolutistischen Territorialherrscher
nannte, wollten ihre Macht über Leib und Seelen demonstrieren.
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