Röschenz
Kantonsgericht verteidigt sektiererische Umtriebe
Daß ein suspendierter Priester keine Pfarrersstelle ausüben kann, ist klar. Doch in der vom Staat bevormundeten Schweizer Kirche hat das Kirchenrecht nicht viel zu piepsen.
Der vom Priesteramt suspendierte Ex-Pfarradministrator Franz Sabo
Der vom Priesteramt suspendierte Ex-Pfarradministrator Franz Sabo
(kreuz.net, Röschenz) Die ins Sektiererische abgedriftete Kirchgemeinde Röschenz im Bistum Basel muß ihren vom Priesteramt suspendierten Ex-Pfarradministrator Franz Sabo nicht entlassen.

Das entschied das Kantonsgericht Baselland am Mittwoch nach Angaben von Schweizer Medien.

Der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, hatte dem abgefallenen Sabo im Februar 2005 die Missio Canonica entzogen und ihn im Oktober 2005 suspendiert.

Doch dessen frühere Kirchgemeinde Röschenz bezahlte dem ehemaligen Priester weiterhin einen Lohn und beschäftigte ihn seither als Kultdiener.

Im Juni 2006 schaltete sich die übergeordnete Instanz ein. Der kantonale Landeskirchenrat befahl der Pfarrei mittels Verfügung, Sabo zu entlassen.

Dagegen legte die Kirchgemeinde Röschenz vor Gericht Beschwerde ein.

Diese Beschwerde hat das Kantonsgericht Baselland heute Mittwoch einstimmig gutgeheißen. Das Verfahren sei angeblich formell falsch verlaufen – behaupteten die fünf Richter und der Gerichtspräsident.

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs müsse angewendet werden. Das sei weder vor dem Entzug der Missio Canonica noch vor der landeskirchlich verordneten Entlassung geschehen.

Das Argument des zerrütteten Vertrauensverhältnisses wertete das Gericht als „Leerformel“.

Der Entzug der Missio sei zu respektieren, solange er innerkirchlich bleibe. Sofern er jedoch eine öffentlich-rechtliche Anstellung betreffe, müßten rechtsstaatliche Grundsätze – wie der des rechtlichen Gehörs – beachtet werden.

Die Verfahrenskosten von 10.000 Franken – umgerechnet gut 6.000 Euro – sind zu zwei Drittel vom Landeskirchenrat und zu einem Drittel vom Bistum Basel zu begleichen.

Der abgefallene Priester Sabo erklärte nach der Urteilsverkündigung, daß er sich ausgezeichnet fühle.

Der Präsident der abgefallenen Röschenzer Kirchgemeinde, Tankstellenwart Bernhard Cueni, fühlte sich „dem Ziel“ einen Schritt näher: „Wir können ihn vorläufig behalten.“

Das Bistum Basel und der Landeskirchenrat wollen das Urteil nicht anfechten.

Nun müsse der Landeskirchenrat entscheiden, ob er eine neue Verfügung mit entsprechenden Begründungen erlassen wird – erklärte ein Rechtsvertreter des Bistums Basel.

Kirchenrechtlich bleibt die Möglichkeit, über die ins Sektiererische abgedriftete ehemals katholische Pfarrei Röschenz das Interdikt zu verhängen.
      
18 Lesermeinungen
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#18   matt2 †   21:38:51 | Freitag, 23. November 2007
unerhört!
was hat sich der Staat da in Personalentscheidungen der Kirche einzumischen? Das geht ihn überhaupt nichts an. Der Bischof muss seine Entscheidung nicht vor dem blöden Gerichten rechtfertigen. Das ist alleine Kirchenangelegenheit. Dafür ist das staatliche Rechtssystem nicht zuständig. Wenn der Pfarrer dagegen Beschwerde einlegen will, dann soll er es bei den entsprechenden innerkirchlichen Instanzen machen, aber nicht zu den weltlichen Gerichten rennen. Den sollte man gleich exkommunizieren, dieses widerspenstige Subjekt.
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#17   HeinrichvonOfterdingen   10:04:04 | Freitag, 7. September 2007
Liebe Lukrezia B.,
Nein, diese Trennung von Staat und Kirche brauchen wir.
… Ihre Schönfärberei in Ehren. Aber hier hat sich der Staat ganz massiv in kirchliche Angelegenheiten eingemischt! Die Trennung von Staat und Kirche ist eine ziemlich einseitige Angelegenheit. Die Kirche hat in staatlichen Angelegenheiten still zu sein! Der Staat beschränkt sich nicht auf seine genuinen staatlichen Aufgaben. Er dominiert alle gesellschaftlichen Bereiche, darunter auch die Kirche.
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#16   LukreciaB   09:54:12 | Freitag, 7. September 2007
Staat und Kirche
Es ist doch vollkommen legitim, dass die Kündigung eines Angestellungverhältnisses vor Gericht kommen kann. Der Bischof kann ihm die Missio Canonica ein weiteres Mal entziehen und zwar so, dass es gesetzteskonform ist. In der Schweiz, wie in jedem anderen Rechtsstaat, herrscht weltliches, aufgeklärtes Recht. Wer möchte denn schon, dass das anders ist? Oder dass für gewisse Fälle die Sharia angewendet wird? Nein, diese Trennung von Staat und Kirche brauchen wir. Auch zum Schutz der Religionen!
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#15   Josef   08:58:33 | Freitag, 7. September 2007
@Giazinta
„"„Wer nicht zur Kirche und zum Papst und seinen direkten Untergebenen stehen kann, soll die Kirche wechseln und uns endlich in Ruhe lassen!“"“
Das sehe ich auch so, Giazinta, doch das Problem liegt wohl in der Realität, dass keine andere Kirche die Röschenzer aufnehmen will. Jedenfalls ist von solchen Bestrebungen nichts zu vernehmen.
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#14   Bokrug †   20:02:11 | Donnerstag, 6. September 2007
Alternative Medien…
Alternative Medien…
www.zeit-fragen.ch
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#13   Pater Ralf   19:57:07 | Donnerstag, 6. September 2007
Kirche Schweiz am Ende
Da kann man nur sagen: „Sabo-Sabo-Sabotage“
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#12   lady   19:42:06 | Donnerstag, 6. September 2007
Kantonsgericht verteidigt…
In Sachen Röschenz, Aufrichtigkeit und Mut könnte sich jeder hier eine Scheibe abschneiden. Ich kann jedem von Euch einen Besuch in Röschenz von Herzen empfehlen, denn Herzlichkeit, Zusammengehörigkeit, Humor und Begeisterung sind in Röschenz alles andere als leere Worthülsen, sei es in der Kirche oder im Restaurant Sonne.
Da ist Leben nicht so wie im sterilen Prunkbau, der kirchlichen Oberhäupter, des Bistums Basel
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#11   Gotthard   15:28:41 | Donnerstag, 6. September 2007
@landorganist
Die Berufsbezeichnung „Pornojäger“ wäre wahrscheinlich glaubwürdiger gewesen…
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#10   landorganist   15:16:00 | Donnerstag, 6. September 2007
@Juhuben
Ich habe die Vorgänge in Röschenz nicht gewertet, es mutet tatsächlich einiges merkwürdig an, an diesem schweizerischen Kirchenrecht. Dennoch frage ich nach der Bedeutung der Berufsbezeichnung „Tankwart“.
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#9   Giazinta   15:08:04 | Donnerstag, 6. September 2007
Es ist einfach nur lächerlich…
was hier in der Schweiz und vor allem in Röschenz abgeht. Ich frage mich schon lange, warum alle Röschenzer und Kleinlützeler samt ihrem Pfarrer nicht schon lange in globo aus der röm.-kath. Kirche ausgetreten sind. Nein… man muss unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und ein Exempel statuieren. Es sind halt Tellensöhne und die haben schon immer gegen die Obrigen gekämpft. Nun hat der Tell auch noch einen Sohn aus Deutschland.
Wer nicht zur Kirche und zum Papst und seinen direkten Untergebenen stehen kann, soll die Kirche wechseln und uns endlich in Ruhe lassen!
In jeder gesunden Firma wären solch subversives Elemente wie der Pfarrer und seine Kirchenräte schon längst gefeuert worden.
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#8   Gotthard   13:00:57 | Donnerstag, 6. September 2007
na und?
Jetzt gibt es definitiv nur noch eines: EXKOMMUNIKATION!!!
hat schon bei 1 + 4 Bischöfen nicht gefruchtet!
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#7   Römisch-Katholisch   10:57:09 | Donnerstag, 6. September 2007
Röschenz
Jetzt gibt es definitiv nur noch eines: EXKOMMUNIKATION!!!
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#6   Juhuben Cantuja   09:58:52 | Donnerstag, 6. September 2007
Landorganist: bedenklich
Bekanntlich weiss Gott alles und die Richter alles besser. Ein Pfarrer beleidigt seinen Vorgesetzten und wird dazu von einem weltlichen Gericht ermutigt. Was sagen Sie dazu?
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#5   RJH   08:45:15 | Donnerstag, 6. September 2007
Auch die weltlichen Richter
werden sich dereinst vor Gericht verantworten müssen. Quantus tremor est futurus, quando judex est venturus, cuncta stricte discussurus. Ich hoffe Röschenz wird sich noch rechtzeitig bekehren.
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#4   landorganist   08:26:11 | Donnerstag, 6. September 2007
Welche Bedeutung misst
Hetznet dem Beruf des Kirchenvorstehers (Tankstellenwart) bei?
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#3   Josef   08:02:50 | Donnerstag, 6. September 2007
Ein sonderbares Schauspiel der Macht
wird uns da in der Schweiz mit ihrem Sonderstatus innerhalb der Römisch-Katholischen Kirche vorgeführt. Da verbreitet ein Priester in einer ihm anvertrauten Pfarrgemeinde Glaubensgut, welches in entscheidenden Punkten eindeutig der Römisch-Katholischen Lehre widerspricht. Der ihm übergeordnete Bischof entzieht ihm nach erfolgloser Zurechtweisung die Missio canonica, wonach sich praktisch alle (?) ‘Gläubigen’ der Kirchgemeinde hinter den Pfarradministrator stellen und somit seine von der Römisch-Katholischen Lehre abweichende Amtsauslegung unterstützen. Da wäre nun doch längst ein Machtwort von Rom aus zu erwarten. Statt dessen lässt man Bischof Koch im Schilf stehen.
Eigenartig ist auch das Verhalten des Evangelisch-Reformierten Kirchenbundes der Schweiz, der keine Anstalten zu zeigen gedenkt, den abtrünnigen Priester in seinem Bund mit offenen Armen zu empfangen. Wäre doch ein gefundenes Fressen, oder ? Oder doch nicht ?
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#2   IrfanView   23:33:39 | Mittwoch, 5. September 2007
Und dann…
bringen wir hier den richtigen Link zur aktuellen Seite. Ein Link auf die Kirchengemeinde Röschenz ist rechts ersichtlich und kann gerne angeklickt werden :-)
www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=D6764…
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#1   Typ   22:31:24 | Mittwoch, 5. September 2007
Ja und?
Der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, hatte dem abgefallenen Sabo im Februar 2005 die Missio Canonica entzogen und ihn im Oktober 2005 suspendiert.
Doch dessen frühere Kirchgemeinde Röschenz bezahlte dem ehemaligen Priester weiterhin einen Lohn und beschäftigte ihn seither als Kultdiener.
Nach demselben Prinzip arbeiten Gemeinden der Piusbruderschaft.
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