Kantonsgericht verteidigt sektiererische Umtriebe
Daß ein suspendierter Priester keine Pfarrersstelle ausüben kann, ist klar. Doch in der vom Staat bevormundeten Schweizer Kirche hat das Kirchenrecht nicht viel zu piepsen.

Das entschied das Kantonsgericht Baselland am Mittwoch nach Angaben von Schweizer Medien.
Der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, hatte dem abgefallenen Sabo im Februar 2005 die Missio Canonica entzogen und ihn im Oktober 2005 suspendiert.
Doch dessen frühere Kirchgemeinde Röschenz bezahlte dem ehemaligen Priester weiterhin einen Lohn und beschäftigte ihn seither als Kultdiener.
Im Juni 2006 schaltete sich die übergeordnete Instanz ein. Der kantonale Landeskirchenrat befahl der Pfarrei mittels Verfügung, Sabo zu entlassen.
Dagegen legte die Kirchgemeinde Röschenz vor Gericht Beschwerde ein.
Diese Beschwerde hat das Kantonsgericht Baselland heute Mittwoch einstimmig gutgeheißen. Das Verfahren sei angeblich formell falsch verlaufen – behaupteten die fünf Richter und der Gerichtspräsident.
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs müsse angewendet werden. Das sei weder vor dem Entzug der Missio Canonica noch vor der landeskirchlich verordneten Entlassung geschehen.
Das Argument des zerrütteten Vertrauensverhältnisses wertete das Gericht als „Leerformel“.
Der Entzug der Missio sei zu respektieren, solange er innerkirchlich bleibe. Sofern er jedoch eine öffentlich-rechtliche Anstellung betreffe, müßten rechtsstaatliche Grundsätze – wie der des rechtlichen Gehörs – beachtet werden.
Die Verfahrenskosten von 10.000 Franken – umgerechnet gut 6.000 Euro – sind zu zwei Drittel vom Landeskirchenrat und zu einem Drittel vom Bistum Basel zu begleichen.
Der abgefallene Priester Sabo erklärte nach der Urteilsverkündigung, daß er sich ausgezeichnet fühle.
Der Präsident der abgefallenen Röschenzer Kirchgemeinde, Tankstellenwart Bernhard Cueni, fühlte sich „dem Ziel“ einen Schritt näher: „Wir können ihn vorläufig behalten.“
Das Bistum Basel und der Landeskirchenrat wollen das Urteil nicht anfechten.
Nun müsse der Landeskirchenrat entscheiden, ob er eine neue Verfügung mit entsprechenden Begründungen erlassen wird – erklärte ein Rechtsvertreter des Bistums Basel.
Kirchenrechtlich bleibt die Möglichkeit, über die ins Sektiererische abgedriftete ehemals katholische Pfarrei Röschenz das Interdikt zu verhängen.
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Freitag, 23. November 2007 21:38
matt2 †: unerhört!
was hat sich der Staat da in Personalentscheidungen der Kirche einzumischen? Das geht ihn überhaupt nichts an. Der Bischof muss seine Entscheidung nicht vor dem blöden Gerichten rechtfertigen. Das ist alleine Kirchenangelegenheit. Dafür ist das staatliche Rechtssystem nicht zuständig. Wenn der Pfarrer dagegen Beschwerde einlegen will, dann soll er es bei den entsprechenden innerkirchlichen Instanzen machen, aber nicht zu den weltlichen Gerichten rennen. Den sollte man gleich exkommunizieren, dieses widerspenstige Subjekt.
Freitag, 7. September 2007 10:04
HeinrichvonOfterdingen: Liebe Lukrezia B.,
Nein, diese Trennung von Staat und Kirche brauchen wir.
… Ihre Schönfärberei in Ehren. Aber hier hat sich der Staat ganz massiv in kirchliche Angelegenheiten eingemischt! Die Trennung von Staat und Kirche ist eine ziemlich einseitige Angelegenheit. Die Kirche hat in staatlichen Angelegenheiten still zu sein! Der Staat beschränkt sich nicht auf seine genuinen staatlichen Aufgaben. Er dominiert alle gesellschaftlichen Bereiche, darunter auch die Kirche.
… Ihre Schönfärberei in Ehren. Aber hier hat sich der Staat ganz massiv in kirchliche Angelegenheiten eingemischt! Die Trennung von Staat und Kirche ist eine ziemlich einseitige Angelegenheit. Die Kirche hat in staatlichen Angelegenheiten still zu sein! Der Staat beschränkt sich nicht auf seine genuinen staatlichen Aufgaben. Er dominiert alle gesellschaftlichen Bereiche, darunter auch die Kirche.
Freitag, 7. September 2007 09:54
LukreciaB: Staat und Kirche
Es ist doch vollkommen legitim, dass die Kündigung eines Angestellungverhältnisses vor Gericht kommen kann. Der Bischof kann ihm die Missio Canonica ein weiteres Mal entziehen und zwar so, dass es gesetzteskonform ist. In der Schweiz, wie in jedem anderen Rechtsstaat, herrscht weltliches, aufgeklärtes Recht. Wer möchte denn schon, dass das anders ist? Oder dass für gewisse Fälle die Sharia angewendet wird? Nein, diese Trennung von Staat und Kirche brauchen wir. Auch zum Schutz der Religionen!
Freitag, 7. September 2007 08:58
Josef: @Giazinta
„"„Wer nicht zur Kirche und zum Papst und seinen direkten Untergebenen stehen kann, soll die Kirche wechseln
und uns endlich in Ruhe lassen!“"“
Das sehe ich auch so, Giazinta, doch das Problem liegt wohl in der Realität, dass keine andere Kirche die Röschenzer aufnehmen will. Jedenfalls ist von solchen Bestrebungen nichts zu vernehmen.
Das sehe ich auch so, Giazinta, doch das Problem liegt wohl in der Realität, dass keine andere Kirche die Röschenzer aufnehmen will. Jedenfalls ist von solchen Bestrebungen nichts zu vernehmen.
Donnerstag, 6. September 2007 20:02
Bokrug †: Alternative Medien…
Donnerstag, 6. September 2007 19:57
Pater Ralf: Kirche Schweiz am Ende
Da kann man nur sagen: „Sabo-Sabo-Sabotage“
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