22:28:11 | Mittwoch, 5. September 2007
Daß ein suspendierter Priester keine Pfarrersstelle ausüben kann, ist klar. Doch in der vom Staat bevormundeten Schweizer Kirche hat das Kirchenrecht nicht viel zu piepsen.

Der vom Priesteramt suspendierte Ex-Pfarradministrator Franz Sabo
(kreuz.net, Röschenz) Die ins Sektiererische abgedriftete Kirchgemeinde Röschenz im Bistum Basel muß
ihren vom Priesteramt suspendierten Ex-Pfarradministrator Franz Sabo nicht entlassen.
Das entschied das
Kantonsgericht Baselland am Mittwoch nach Angaben von Schweizer Medien.
Der Bischof von Basel, Mons.
Kurt Koch, hatte dem abgefallenen Sabo im Februar 2005 die Missio Canonica entzogen und ihn im Oktober
2005
suspendiert.
Doch dessen frühere Kirchgemeinde Röschenz bezahlte dem ehemaligen Priester weiterhin
einen Lohn und beschäftigte ihn seither als Kultdiener.
Im Juni 2006 schaltete sich die übergeordnete
Instanz ein. Der kantonale Landeskirchenrat befahl der Pfarrei mittels
Verfügung, Sabo zu entlassen.
Dagegen legte die Kirchgemeinde Röschenz vor Gericht Beschwerde ein.
Diese Beschwerde hat das Kantonsgericht
Baselland heute Mittwoch einstimmig gutgeheißen. Das Verfahren sei angeblich formell falsch verlaufen –
behaupteten die fünf Richter und der Gerichtspräsident.
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs müsse
angewendet werden. Das sei weder vor dem Entzug der Missio Canonica noch vor der landeskirchlich verordneten
Entlassung geschehen.
Das Argument des zerrütteten Vertrauensverhältnisses wertete das Gericht als
„Leerformel“.
Der Entzug der Missio sei zu respektieren, solange er innerkirchlich bleibe. Sofern er
jedoch eine öffentlich-rechtliche Anstellung betreffe, müßten rechtsstaatliche Grundsätze – wie der
des rechtlichen Gehörs – beachtet werden.
Die Verfahrenskosten von 10.000 Franken – umgerechnet gut
6.000 Euro – sind zu zwei Drittel vom Landeskirchenrat und zu einem Drittel vom Bistum Basel zu begleichen.
Der abgefallene Priester Sabo erklärte nach der Urteilsverkündigung, daß er sich ausgezeichnet fühle.
Der Präsident der abgefallenen Röschenzer Kirchgemeinde, Tankstellenwart Bernhard Cueni, fühlte sich
„dem Ziel“ einen Schritt näher: „Wir können ihn vorläufig behalten.“
Das Bistum Basel und der Landeskirchenrat
wollen das Urteil nicht anfechten.
Nun müsse der Landeskirchenrat entscheiden, ob er eine neue Verfügung
mit entsprechenden Begründungen erlassen wird – erklärte ein Rechtsvertreter des Bistums Basel.
Kirchenrechtlich
bleibt die Möglichkeit, über die ins Sektiererische abgedriftete ehemals katholische Pfarrei Röschenz
das Interdikt zu verhängen.
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matt2 † 21:38:51 | Freitag, 23. November 2007
#17
HeinrichvonOfterdingen 10:04:04 | Freitag, 7. September 2007
#16
LukreciaB 09:54:12 | Freitag, 7. September 2007
#15
Josef 08:58:33 | Freitag, 7. September 2007
#14
Bokrug † 20:02:11 | Donnerstag, 6. September 2007
#13
Pater Ralf 19:57:07 | Donnerstag, 6. September 2007
#12
lady 19:42:06 | Donnerstag, 6. September 2007
#11
Gotthard 15:28:41 | Donnerstag, 6. September 2007
#10
landorganist 15:16:00 | Donnerstag, 6. September 2007
#9
Giazinta 15:08:04 | Donnerstag, 6. September 2007
#8
Gotthard 13:00:57 | Donnerstag, 6. September 2007
#7
Römisch-Katholisch 10:57:09 | Donnerstag, 6. September 2007
#6
Juhuben Cantuja 09:58:52 | Donnerstag, 6. September 2007
#5
RJH 08:45:15 | Donnerstag, 6. September 2007
#4
landorganist 08:26:11 | Donnerstag, 6. September 2007
#3
Josef 08:02:50 | Donnerstag, 6. September 2007
#2
IrfanView 23:33:39 | Mittwoch, 5. September 2007
#1
Typ 22:31:24 | Mittwoch, 5. September 2007