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Montag, 10. September 2007 16:13
Wie geht es im Bistum Basel weiter?
Im Fall des aufständischen Ex-Administrators der abgefallenen Pfarrei Röschenz steht die Diözese vor verschiedenen Szenarien. Von Dr. Lukas Brühwiler-Frésey.
Der suspendierte Ex-Pfarradministrator von Röschenz, Franz Sabo
Der suspendierte Ex-Pfarradministrator von Röschenz, Franz Sabo
(kreuz.net, Röschenz) Kürzlich hat das Kantonsgericht des Halbkantons Basel-Land entschieden, daß der vom Basler Bischof vorgenommene Entzug der Missio canonica des Ex-Pfarradministrators von Röschenz, Franz Sabo, das rechtliche Gehör verletzt habe und deshalb ungültig sei.

Wie kann das Bistum nach diesem Urteil weiter vorgehen? Zwar liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor. Doch es ist klar, daß mehrere Szenarien in Betracht kommen.

1. Das Bistum kann das umstrittene Urteil akzeptieren und die Hände in den Schoß legen. Das stünde aber im Widerspruch zu seiner bisherigen Politik und zum vom Zweiten Vatikanum geprägten Selbstverständnis der Kirche in ihren Beziehungen zum Staat. Nichts tun würde auf eine Kapitulation hinauslaufen.

2. Das Bistum kann erklären, daß es das Gerichtsurteil nicht anerkennt und der Entzug der Missio canonica bestehen bleibt. Der Vorteil dieser Lösung läge darin, daß die Angelegenheit keine weiteren Wellen aufwerfen würde.

Man könnte sich dann in Zukunft in ähnlichen Fällen bemühen, den staatlichen Vorschriften besser zu genügen.

Pfarrkirche Röschenz
Pfarrkirche Röschenz
3. Das Bistum kann das Prozedere zum Entzug der Missio canonica nochmals durchführen und dabei versuchen, die ihm vom Kantonsgericht vorgeworfenen Fehler nicht mehr zu begehen.

Damit würde die Diözese aber das staatliche Gericht anerkennen, was ihrer bisherigen Haltung widerspräche. Außerdem würde es riskieren, daß auch der zweite Entzug der Missio canonica an staatlichen Verfahrensvorschriften scheitern könnte.

4. Das Bistum kann den Entscheid des Kantonsgerichts – wenn nötig – bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

Damit würde es den Fall Röschenz zu einer europäischen Frage machen. Das könnte die Aufmerksamkeit der Gesamtkirche wecken. Ob diese Strategie gelingen würde, ist aber unsicher. Denn bei dem Streit handelt es sich um ein historisches Überbleibsel der schweizerischen Rechtsordnung.

5. Das Bistum Basel könnte sich direkt an den Vatikan wenden. Dieser könnte daran interessiert sein, daß sich staatliche Gerichte nicht in den Entzug einer Missio canonica einmischen.

Darum könnte der Vatikan das Konkordat zum Bistum Basel kündigen und die offenen Fragen regeln.

Die Konkordatsfrage ist auch in anderen Bistümern der Schweiz – zum Beispiel im Bistum St. Gallen – virulent. Es herrscht ein dringender Handlungsbedarf. Sonst wird die Kirche in der Schweiz mehr und mehr unter die Fuchtel liberal radikaler Vertreter eines partiellen Unrechtsstaates, wie sie im Kantonsgericht Basel-Land am Werk waren, geraten.

Diese Strategie würde zum Einsturz wesentlicher Teile des schweizerischen Staatskirchenrechts führen. Das wäre zweifellos mit Getöse verbunden. Auf lange Sicht würde die Kirche in der Schweiz aber von den Angriffen schismatischer Kräfte befreit und könnte ihr Profil stärken.

6. Der Bischof könnte über die Gemeinde Röschenz oder einzelne ihrer Rädelsführer das Interdikt verhängen. Den betroffenen Personen wären dann der Empfang und das Spenden der Sakramente verboten.

Das Interdikt ist allerdings praktisch nicht leicht umzusetzen und könnte zu weiteren ungeordneten Streitigkeiten führen.

Der Fall Röschenz zeigt einmal mehr einen Konflikt zwischen Staat und Kirche auf.

Das Bistum Basel steht hier vor zukunftsweisenden Entscheiden. Es könnte in diesem Streit durchaus Initiative und Führungsstärke beweisen.

Vorläufig bleibt abzuwarten, ob das Bistum handeln oder kapitulieren wird.

Der Verfasser ist Präsident der ‘Katholischen Volkspartei Schweiz’.
© Bild Pfarrkirche: Roland Zumbühl, picswiss.ch
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 14 Lesermeinungen:
Freitag, 14. September 2007 14:00
Juhuben Cantuja: behalten sollen sie ihn
die Röschenzer sollen ihren Pfarrer Szabo behalten so lange sie wollen. Katholisch werden sie deswegen auf keinen Fall bleiben
Freitag, 14. September 2007 09:58
Pippifax: Werte Dame,
ich danke für Ihre Informationen.

Eigentlich ist die Sache ja ganz einfach. Die Röschenzer bezahlen den Ketzer selber. Mit seinem Geld kann man ja machen, was man will. Der Bischof verhängt formal ein Interdikt über alle, die weiter bei Hw.Sabo die „Sakramente“ empfangen, zudem wird die territoriale Jurisdiktion der Kirchgemeine Röschenz über die im Gemeindegebiet verbliebenen Katholiken von Röschenz (ein paar wirds schon noch geben) aufgehoben. Der Bischof beauftrag einen altrituellen (meinetwegen auch net SJM-Pater, für die, die vom NOM net loskommen) Priester mit der Bildung einer Personalpfarrei in Röschenz und die Situation ist geklärt. Neusaat im Sturm gewiesermaßen, wie in der Gegenreformation.

Wenn das Bistum einen klaren Kurs fahren würde und nicht zick-zack, dann wäre Röschenz längst erledigt.
Donnerstag, 13. September 2007 21:25
Die Röschenzer bezahlen Pfarrer Sabo ganz alleine und das ganze Dorfwill seinen Pfarrer behalten und es ist kein Durchfüttern!

Wenn Sie mit „das ganze Dorf“ jene meinen, die am lautesten brüllen, dann stimmt es. Es gibt jedoch eine ganze Reihe Gläubige, die sich von dieser Pfarrei verabschiedet haben und nun Woche für Woche ins nahe gelegene Mariastein pilgern.

Aber die juristischen Personen, die Bischof Koch durchfüttern müssen haben langsam genug!
Es wäre höchste Zeit, dass dieser Herr seine Batzen selber hereinholen müsste, dann wäre fertig mit diesem noblen Palast in Solothurn und fertig mit versilberten Armlehnen.

Leider weiss ich nicht, wie fest Sie mit der kirchlichen Situation in der Schweiz vertraut sind. Nur so als kleine Information: Nur rund 1% der gesamten Kirchensteuereinnahmen im Bistum Basel gelangen tatsächlich zum Bischof, d.h. rund 300 Mio Fr. bleiben in den Kirchgemeinden, rund 30 Mio Fr. gehen an die Landeskirchen und rund 3 Mio Fr. gehen dann tatsächlich zum Bischof. Aus diesen 3 Mio müssen alle, die im Ordinariat arbeiten, bezahlt werden, das Priesterseminar muss unterhalten werden und es werden reichlich Stipendien an Studierende vergeben. Da ist nicht mehr viel mit „in Prunk leben“, was Sie ja Bischof Koch vorwerfen.
Donnerstag, 13. September 2007 20:34
lady: pippifax
Die Röschenzer bezahlen Pfarrer Sabo ganz alleine und das ganze Dorf will seinen Pfarrer behalten und es ist kein Durchfüttern!
Aber die juristischen Personen, die Bischof Koch durchfüttern müssen haben langsam genug!
Es wäre höchste Zeit, dass dieser Herr seine Batzen selber hereinholen müsste, dann wäre fertig mit diesem noblen Palast in Solothurn und fertig mit versilberten Armlehnen.
Denn die ganze Schweiz schüttelt den Kopf über das Verhalten des Bischofs und freiwilligen Spenden (gäbe es keine Steuergelder mehr) wären wohl spärlich.
Mittwoch, 12. September 2007 23:33
Juhuben Cantuja: Kein Ruhmesblat für das zuständige Gericht
Gott weiss alles und die Richter bekanntlich alles besser. Bekanntlich gilt bei der Anwendung eines Gesetzes der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Das Gericht hätte somit berücksichtigen müssen, dass es sich letztlich um eine innerkatholische Angelegenheit handelt für die es letztlich nicht zuständig ist. Ein Priester beleidigt seinen Bischof und dafür muss er nach katholischem Selbstverständnis bestraft werden. Weigert sich die Gemeinde es zu tun, so beweist sie damit, dass ihre Gesinnung nicht mehr katholisch ist. Hätte die Gemeinde Röschenz vor ihrem Gang zum Gericht die Erklärung abgegeben, dass sie nicht mehr katholisch sein wolle, hätte man ihrem Schritt Verständnis entgegenbringen können. Ohne eine solche Erklärung ist ihr Schritt nicht nachvollziehbar selbst wenn er durchaus legitim ist.
Dienstag, 11. September 2007 20:33
Pippifax: @ sacerdos helviticus
Danke für die Links. Zwei Prozesparteien und zwei Beigeladene also. Dennoch ist es trotzdem so, wie ich vemutete. Sobald die Missio Tatbestandsvorraussetzung für eine hier zwar nicht konkret arbeitsrechtliche sondern eine staatskirchenrechtliche Rechtsfolge ist, ist sie justiziabel.

Allerdings geht aus den verlinkten Seiten nicht ganz hervor, ob daß Bistum bzw. die Landeskirche sich im klaren darüber waren, daß der Entzug der Missio nicht nur kirchenrechtlich relevant ist, sondern darüber hinaus auch weltlichen Anforderungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit unterliegt. Es wäre interessant zu wissen, ob es hier vergleichbare Fälle etwa bei reformierten Religionsdienern o.ä. schon gegeben hat, oder ob das Kantonsgericht die formalen Anforderungen an eine Missio gewissermaßen als eigene Rechtsschöpfung aus der Taufe hob.

Weiter würde mich interessieren, ob Hw. Sabo als „Angestellter“ der Kirchgemeinde allein aus deren finanziellen Mitteln bezahlt wird oder muss die Landeskirche etwa Mittel zuschießen? Ich kann mir gut vorstellen, daß manch einer aus dem Kaff irgendwann müde wird, Sabo durchzufüttern.
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