Kinderschlachtung
Wenn der Täter sein Opfer berät
Eine Ministerin und ein Volksanwalt unterstützen Falschinformationen. Es geht dabei um die Staatsräson. Von Dr. Josef Preßlmayer.
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky
© BMGFJ
(kreuz.net) In einem Informationsblatt für seine Abtreibungsstationen ‘Gyn-med’ in Wien und Salzburg bewirbt der Wiener Abtreiber Christian Fiala seine Schlachthäuser mit folgender Falschinformation:

„Ein komplikationsloser Schwangerschaftsabbruch hinterläßt keine Spuren, hat keinen Einfluß auf die Fruchtbarkeit und ist später von niemandem mehr festzustellen.“

Im Widerspruch zu dieser Behauptung warnt die von Fachmedizinern verfaßte „Dokumentierte Patientenaufklärung – Schwangerschaftsabbruch“ vor den Spätfolgen der Kinderabtreibung:

„Bei späteren Schwangerschaften ist mit einer Neigung zu Fehl- und Frühgeburten zu rechnen. Auch sonstige Komplikationen im Schwangerschafts- und Geburtsverlauf können vermehrt vorkommen.

Der Schwangerschaftsabbruch kann Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte Sexualstörungen verursachen. Unter Umständen ist dann eine längerfristige Behandlung erforderlich.“


Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender ‘3.sat’ meldete dazu am 17. Mai 2005 folgendes Ergebnis einer Studie:

Abtreibung erhöht das Risiko auf eine spätere Fehlgeburt: Die Gefahr einer Geburt vor der 33. Schwangerschaftswoche lag um 40 Prozent höher:

„Es gibt ganz klar eine Verbindung“, sagte die Leiterin der Untersuchung, Caroline Moreau vom Hôpital de Bicetre in Paris. Die Ärzte verglichen dafür 2219 Frauen, deren Babys zu früh auf die Welt gekommen sind mit 618 Frauen, bei denen die Schwangerschaften normal verliefen.

Dabei ergab sich, daß bei Frauen, die zuvor abgetrieben hatten, das Risiko einer Geburt vor der 33. Woche um vierzig Prozent höher lag. Das Risiko einer extremen Frühgeburt – noch vor der 28. Woche – stieg sogar um 70 Prozent.


Diese medizinische Fachinformation legte ich meinem Schreiben an die sich als christlich-sozial bezeichnende ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (44) bei. Trotzdem fand Frau Kdolsky keinen Grund zum Einschreiten.

Es wurde mir vielmehr mitgeteilt, „daß nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens betreffend Informationen über ‘Gynmed’ Ambulatorien – auch unter Einbeziehung der Österreichischen Ärztekammer und der Fachsektion für Verbrauchergesundheit und Gesundheitsprävention – keine Angaben auf dem Informationsfalter der Gynmed Ambulatorien festgestellt werden konnten, die einer Verteilung dieser Informationsmaterialien an geförderten Familienberatungsstellen entgegenstehen.“

Folglich können diese Falschinformationen über die Folgen der Abtreibung auch weiter an schwangere Mütter und in mit Steuergeld erhaltenen Familienberatungsstellen verteilt werden.

Es wird hier somit wider besseren Wissens die Falschinformation eines Abtreibungsunternehmers bestätigt, der die Folgen der Abtreibung verharmlost.

Frau Kdolsky bietet dem Abtreibungsnetzwerk ministeriellen Schutz und stellt einen Verrat an der Müttergesundheit dar. Da hilft auch der tiefe Knicks der Ministerin in der Hofburg vor dem Papst nichts.

Volksanwalt unterstützt Abtreiber

Der sozialistische Volksanwalt Peter Kostelka, den ich ebenfalls um Hilfe gegen die Falschinformation von Abtreiber Fiala ersucht habe, sieht gleichfalls keinen Anlaß zu einer Beanstandung.

Er beruft sich auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums, daß die umstrittenen Passagen im Informationsfolder des ‘Gyn-med’ Ambulatoriums aus medizinischer Sicht organisch gesehen korrekt seien, sobald sich die Gebärmutterschleimhaut wieder regeneriert habe.

Doch die Regeneration der Gebärmutterschleimhaut ist keineswegs das einzige physiologische Kriterium für Spätfolgen der Abtreibung.

Denn durch die gewaltsame Aufzwängung des Gebärmutterschließmuskels bei einer Kinderabtreibung können feine Risse in der Muskulatur der Gebärmutter entstehen, die spätere Früh- und Fehlgeburten verursachen.

Das sollten auch Ministerin Kdolsky und Volksanwalt Kostelka wissen.

Ganz zufrieden ist der Volksanwalt mit seiner Darlegung offenbar selber nicht. Denn er räumt ein:

„Davon zu unterscheiden, sind mögliche psychische Auswirkungen durch die Schwangerschaftsunterbrechung an sich.

In diesem Zusammenhang ist es allerdings Aufgabe des beratenden Arztes, im Rahmen der ärztlichen Aufklärung vor einem solchen Eingriff auch auf die möglichen psychischen Beeinträchtigungen hinzuweisen.

Dabei ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die psychische Belastung durch die Fortsetzung der unerwünschten Schwangerschaft oder durch die Durchführung der Schwangerschaftsunterbrechung überwiegt.“

Volksanwalt Kostelka gibt also „mögliche psychische Auswirkungen“ zu.

Damit wäre aber die Behauptung von Kinderabtreiber Fiala, daß die vorgeburtliche Kindstötung „keine Spuren hinterläßt“ bereits widerlegt. Denn psychische Auswirkungen sind neben möglichen Rissen im
Schließmuskel der Gebärmutter solche Spuren.

Volksanwalt Kostelka hält es für die Aufgabe des beratenden Arztes, auf die „möglichen psychischen Beeinträchtigungen hinzuweisen“.

Er weiß aber selber, daß ein Kinderabtreiber das niemals tun wird, um sein Tötungsgeld nicht zu gefährden. Bekanntlich dürfen Kinderabtreiber in Österreich ihre Opfer auch gleichzeitig „beraten“.

Welcher Art diese „vorhergehende Beratung“ sein muß, steht nicht in dem österreichischen Gesetz für die vorgeburtliche Endlösung, die von Papst Johannes Paul II. als „Holocaust der Ungeborenen“ bezeichnet wurde.

Dieser Baby-Holocaust übertrifft den Völkermord an den Juden im nationalsozialistischen Machtbereich pro Jahr um etwa das zehnfache.

Laut ‘Weltgesundheitsorganisation’ werden weltweit etwa fünfzig Millionen ungeborene Menschen durch Abtreibung geschlachtet.

Trotzdem erklärt Volksanwalt Kostelka: „Ich muß Sie daher um Verständnis bitten, daß weitere Veranlassungen der Volksanwaltschaft in dieser Angelegenheit nicht geboten sind“ – und legt seine Hände in den Schoß.

Wie sollte er auch seinen Mitgenossen eine Änderung der Fristenlösung nahe legen? Das würde ja bedeuten, daß dieses Gesetz schlecht war.

Für den Volksanwalt ist es auch in Ordnung, daß Schulklassen die Schlachtstätte des Abtreibers Fiala mit angeschlossenem angeblichem „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“ bei sogenannten Lehrausgängen besuchen, um dort mit der Tötungsideologie des Abtreibers indoktriniert zu werden.

Dessen erklärtes Ziel ist es, daß die Gesellschaft eine Abtreibung als ein ebenso „gutes Ende“ der Schwangerschaft ansieht wie eine Geburt.

Mit seiner Entscheidung spaltet Kostelka jedoch die Volksanwaltschaft.

Denn im Jahr 2005 hat Volksanwalt Ewald Stadler den Lehrausgang einer Hauptschule in eine Abtreibungsklinik noch beanstandet.

Die Folge der staatlichen Unterstützung für das Abtreibungsmuseum ist, daß sich dort Besuche von Schulen häufen.

Das umstrittene Museum wurde von der sozialistischen Wiener Landratsabgeordneten Sybille Straubinger (36) sogar als „äußerst begrüßenswerte Initiative eines engagierten Arztes“ bezeichnet.

Der Autor ist Gesundheitspsychologe ist Kurator des „1. Europäischen Lebensschutzmuseums“.
      
11 Lesermeinungen
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#11   Cavaliere   15:42:45 | Donnerstag, 13. September 2007
Freimaurer
dazu muss man wissen, dass Kostelka ein Freimaurer ist.
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#10   donantonio   15:50:13 | Mittwoch, 12. September 2007
Frist für Spätabtreibung verlängern
auf 800 Monate, dann triffts vielleicht wen, der es verdient hat und nicht nur unschuldige Kinder!
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#9   Rosenkranzsoldat   23:31:38 | Dienstag, 11. September 2007
Wies-
um die ÖVP steht sieht man am Personal a la Kondomsky. Sieht fast so aus als wird diese zum weiblichen Erhard Busek befördert. Was soll diese Personalpolitik. Wer kommt als nächstes? Gertraud Knollsky ?
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#8   Nachtlaterne   21:27:58 | Dienstag, 11. September 2007
wann kapiert ihr dummen menschen…
…es endlich: unrecht kann nur da seion wo auch ein hakenkreuz zu sehen ist. ohne hakenkreuz kann es kein unrecht geben, jedenfalls kein so großes.
lernt es endlich!!
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#7   mahner   17:06:47 | Dienstag, 11. September 2007
Jööööö schau
die Kondomsky – die kommt hierher wie dir Pilatus ins Credo
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#6   obelix †   16:50:53 | Dienstag, 11. September 2007
als methusalix @Dr. p…
Dr.phil Z. Laus: methusalix:1) Die Aufklärung und die Aufklärer können nicht für die Abtreibung in Anspruch genommen werden!
Ich habe NICHT zu Abbrüchen von Schwangerschaften argumentiert, sondern zur Behauptung PPs, Philomena sei „besessen“.
2) Der Aufklärer Immanuel Kant hat diese Position begründet. Der Argumentation von Kant hatten Sie, methusalix, argumentativ nichts entgegenzusetzen.
Will ich auch gar nicht. Der Kantsche kategorische Imperativ war schon lange vor den katholischen Moralwünschen in den Menschen vorhanden. Durch die Evolution, wie es die Neurobiologen zur Zeit erforschen.
3) … kann man diese Position auch nicht als exklusiv „katholisch“ kennzeichnen.
So sehe ich das auch. Nicht alles was gut ist, ist auf katholischem Mist gewachsen. Und schon gar nicht ist alles katholische gut. Das gilt vice versa für evangelisches, neuapostolisches, chinesisches und animistisches, etc. pp.
4) … hört auf ein Rechtsstaat zu sein! Auch dies ist eine aufklärerische Position.
Das ist alles völlig richtig; leider vergessen Sie, wie alle guten Katholiken, besonders die Kleriker, das Leben der Frau völlig. Sie kommt in katholischen Erwägungen schlicht und einfach nicht vor (auch Sie haben Sie mit keinem Wort in Ihrem Beitrag erwähnt, also auch keinen Gedanken an sie verschwendet). Und das rächt sich insofern, als man Ihnen kaum noch Ihre katholische Hysterie um „Abtreibungsmorde“ abkauft. So gekünstelt ist das alles.
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#5   Dr.phil Z. Laus   16:30:35 | Dienstag, 11. September 2007
methusalix:1) Die Aufklärung und die Aufklärer
können nicht für die Abtreibung in Anspruch genommen werden! Die Abtreibung verletzt ein Menschen- und Grundrecht, das in jedem Falle höher zu bewerten ist als Interessen. Deswegen ist also auch vom aufgeklärten rechtsphilosophischen Standpunkt die Abtreibung indiskutabel.
2) Der Aufklärer Immanuel Kant hat diese Position begründet. Der Argumentation von Kant hatten Sie, methusalix, argumentativ nichts www.kreuz.net/…ticle.5774-page.html entgegenzusetzen.
3) Da sowohl Kant wie das BVG die Abtreibung als rechtswidrig ansehen, kann man diese Position auch nicht als exklusiv „katholisch“ kennzeichnen.
4) Ein Staat, der das Menschenrecht auf Leben nicht mehr schützt, hört auf ein Rechtsstaat zu sein! Auch dies ist eine aufklärerische Position. Wer zur Herrschaft des Stärkeren zurück will, also der Abtreiber, Abtreibungsbefürworter, Abtreibungstoleranzler, plädiert letztlich für das Gesetz des Djungels.
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#4   methusalix †   15:45:44 | Dienstag, 11. September 2007
Die Hexenhysteriker sind wieder da!
PietroParente: @PhilomenaWolkenstein
Pater Amorth in Rom hat sicherlich ein Mittel gegen ihren Wahnsinn, der sich in Ihrem Kopf abspielt!!!
Bei Ihnen würde kein noch so guter Exorzismus mehr helfen. Sie müssen schon auf die Couch der Freud-Jünger, um die Gespenster in Ihrem Kopf los zu werden. Aber so richtig römisch-katholische hardcore-Taliban wie Sie, wollen das genau so wenig, wie ein Heroin-Junkie in die Entgiftung will. Dann müssen Sie halt mit den Hexen in Ihrem Kopf weiter dahinvegetieren. Aber lassen Sie uns mit Ihren römisch-katholischen Gespenstern in Ruhe; seit dem 14. Juli 1789 sind die ausschliesslich für Sie und Ihresgleichen reserviert.
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#3   Rainer Tobak   15:04:33 | Dienstag, 11. September 2007
Fötentöter – Frauenberater
Bekanntlich dürfen Kinderabtreiber in Österreich ihre Opfer auch gleichzeitig „beraten“.
Auftragskiller dürfen also ihren Auftraggebern zuraten! :-! Wie schön, was man in Ö alles „darf“!!! Wie liberal! Und wie einträglich für die Auftragskiller, wie bequem für die Auftraggeber, wie beruhigend für die Politiker, daß alles in „fachkundiger“ Hand ist >:) !
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#2   PietroParente   14:39:35 | Dienstag, 11. September 2007
@PhilomenaWolkenstein
Pater Amorth in Rom hat sicherlich ein Mittel gegen ihren Wahnsinn, der sich in Ihrem Kopf abspielt!!! Halten Sie sich bedeckt und schämen Sie sich für Ihre Äußerungen.
Sie wären also froh, wenn es in Österreich weiter möglich wäre, straffrei abzutreiben?
Dann wissen wir ja bescheid!!!
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#1   PhilomenaWolkenstein   14:31:53 | Dienstag, 11. September 2007
Stadler
Ich bin froh, daß es in Österreich niemand gelingt, die Fristenlösung zu kippen. Auch net dem Gschnitzten Piusbruder Stadler, der die Volksanwaltschaft als Werbeplattform für seine Sekte mißbraucht hat und sich mit einer Kanditatur für den Nationalrat einer möglichen Amtsenthebung entzogen hat. Auf Grund des Mißbrauches hatte man sogar erwogen, die Verfassung zu ändern und ein Absetzungsverfahren für die sonst unabsetzbaren Volksanwälte einzuführen.
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