13:39:01 | Dienstag, 11. September 2007
Eine Ministerin und ein Volksanwalt unterstützen Falschinformationen. Es geht dabei um die Staatsräson. Von Dr. Josef Preßlmayer.

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky
© BMGFJ(kreuz.net) In einem Informationsblatt für seine Abtreibungsstationen ‘Gyn-med’ in Wien und Salzburg
bewirbt der Wiener Abtreiber Christian Fiala seine Schlachthäuser mit folgender Falschinformation:
„Ein
komplikationsloser Schwangerschaftsabbruch hinterläßt keine Spuren, hat keinen Einfluß auf die Fruchtbarkeit
und ist später von niemandem mehr festzustellen.“Im Widerspruch zu dieser Behauptung warnt die von
Fachmedizinern verfaßte „Dokumentierte Patientenaufklärung – Schwangerschaftsabbruch“ vor den Spätfolgen
der Kinderabtreibung:
„Bei späteren Schwangerschaften ist mit einer Neigung zu Fehl- und Frühgeburten
zu rechnen. Auch sonstige Komplikationen im Schwangerschafts- und Geburtsverlauf können vermehrt vorkommen.
Der Schwangerschaftsabbruch kann Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte Sexualstörungen
verursachen. Unter Umständen ist dann eine längerfristige Behandlung erforderlich.“Der öffentlich-rechtliche
Fernsehsender ‘3.sat’ meldete dazu am 17. Mai 2005 folgendes Ergebnis einer Studie:
Abtreibung erhöht
das Risiko auf eine spätere Fehlgeburt: Die Gefahr einer Geburt vor der 33. Schwangerschaftswoche lag
um 40 Prozent höher:
„Es gibt ganz klar eine Verbindung“, sagte die Leiterin der Untersuchung, Caroline
Moreau vom Hôpital de Bicetre in Paris. Die Ärzte verglichen dafür 2219 Frauen, deren Babys zu früh
auf die Welt gekommen sind mit 618 Frauen, bei denen die Schwangerschaften normal verliefen.
Dabei ergab
sich, daß bei Frauen, die zuvor abgetrieben hatten, das Risiko einer Geburt vor der 33. Woche um vierzig
Prozent höher lag. Das Risiko einer extremen Frühgeburt – noch vor der 28. Woche – stieg sogar um 70
Prozent.Diese medizinische Fachinformation legte ich meinem Schreiben an die sich als christlich-sozial
bezeichnende ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (44) bei. Trotzdem fand Frau Kdolsky keinen Grund
zum Einschreiten.
Es wurde mir vielmehr mitgeteilt, „daß nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens betreffend
Informationen über ‘Gynmed’ Ambulatorien – auch unter Einbeziehung der Österreichischen Ärztekammer
und der Fachsektion für Verbrauchergesundheit und Gesundheitsprävention – keine Angaben auf dem Informationsfalter
der Gynmed Ambulatorien festgestellt werden konnten, die einer Verteilung dieser Informationsmaterialien
an geförderten Familienberatungsstellen entgegenstehen.“
Folglich können diese Falschinformationen
über die Folgen der Abtreibung auch weiter an schwangere Mütter und in mit Steuergeld erhaltenen Familienberatungsstellen
verteilt werden.
Es wird hier somit wider besseren Wissens die Falschinformation eines Abtreibungsunternehmers
bestätigt, der die Folgen der Abtreibung verharmlost.
Frau Kdolsky bietet dem Abtreibungsnetzwerk ministeriellen
Schutz und stellt einen Verrat an der Müttergesundheit dar. Da hilft auch der tiefe Knicks der Ministerin
in der Hofburg vor dem Papst nichts.
Volksanwalt unterstützt AbtreiberDer sozialistische Volksanwalt
Peter Kostelka, den ich ebenfalls um Hilfe gegen die Falschinformation von Abtreiber Fiala ersucht habe,
sieht gleichfalls keinen Anlaß zu einer Beanstandung.
Er beruft sich auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums,
daß die umstrittenen Passagen im Informationsfolder des ‘Gyn-med’ Ambulatoriums aus medizinischer Sicht
organisch gesehen korrekt seien, sobald sich die Gebärmutterschleimhaut wieder regeneriert habe.
Doch
die Regeneration der Gebärmutterschleimhaut ist keineswegs das einzige physiologische Kriterium für
Spätfolgen der Abtreibung.
Denn durch die gewaltsame Aufzwängung des Gebärmutterschließmuskels bei
einer Kinderabtreibung können feine Risse in der Muskulatur der Gebärmutter entstehen, die spätere
Früh- und Fehlgeburten verursachen.
Das sollten auch Ministerin Kdolsky und Volksanwalt Kostelka wissen.
Ganz zufrieden ist der Volksanwalt mit seiner Darlegung offenbar selber nicht. Denn er räumt ein:
„Davon
zu unterscheiden, sind mögliche psychische Auswirkungen durch die Schwangerschaftsunterbrechung an sich.
In diesem Zusammenhang ist es allerdings Aufgabe des beratenden Arztes, im Rahmen der ärztlichen Aufklärung
vor einem solchen Eingriff auch auf die möglichen psychischen Beeinträchtigungen hinzuweisen.
Dabei
ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die psychische Belastung durch die Fortsetzung der unerwünschten
Schwangerschaft oder durch die Durchführung der Schwangerschaftsunterbrechung überwiegt.“
Volksanwalt
Kostelka gibt also „mögliche psychische Auswirkungen“ zu.
Damit wäre aber die Behauptung von Kinderabtreiber
Fiala, daß die vorgeburtliche Kindstötung „keine Spuren hinterläßt“ bereits widerlegt. Denn psychische
Auswirkungen sind neben möglichen Rissen im
Schließmuskel der Gebärmutter solche Spuren.
Volksanwalt
Kostelka hält es für die Aufgabe des beratenden Arztes, auf die „möglichen psychischen Beeinträchtigungen
hinzuweisen“.
Er weiß aber selber, daß ein Kinderabtreiber das niemals tun wird, um sein Tötungsgeld
nicht zu gefährden. Bekanntlich dürfen Kinderabtreiber in Österreich ihre Opfer auch gleichzeitig „beraten“.
Welcher Art diese „vorhergehende Beratung“ sein muß, steht nicht in dem österreichischen Gesetz für
die vorgeburtliche Endlösung, die von Papst Johannes Paul II. als „Holocaust der Ungeborenen“ bezeichnet
wurde.
Dieser Baby-Holocaust übertrifft den Völkermord an den Juden im nationalsozialistischen Machtbereich
pro Jahr um etwa das zehnfache.
Laut ‘Weltgesundheitsorganisation’ werden weltweit etwa fünfzig Millionen
ungeborene Menschen durch Abtreibung geschlachtet.
Trotzdem erklärt Volksanwalt Kostelka: „Ich muß
Sie daher um Verständnis bitten, daß weitere Veranlassungen der Volksanwaltschaft in dieser Angelegenheit
nicht geboten sind“ – und legt seine Hände in den Schoß.
Wie sollte er auch seinen Mitgenossen eine
Änderung der Fristenlösung nahe legen? Das würde ja bedeuten, daß dieses Gesetz schlecht war.
Für
den Volksanwalt ist es auch in Ordnung, daß Schulklassen die Schlachtstätte des Abtreibers Fiala mit
angeschlossenem angeblichem „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“ bei sogenannten Lehrausgängen
besuchen, um dort mit der Tötungsideologie des Abtreibers indoktriniert zu werden.
Dessen erklärtes
Ziel ist es, daß die Gesellschaft eine Abtreibung als ein ebenso „gutes Ende“ der Schwangerschaft ansieht
wie eine Geburt.
Mit seiner Entscheidung spaltet Kostelka jedoch die Volksanwaltschaft.
Denn im Jahr
2005 hat Volksanwalt Ewald Stadler den Lehrausgang einer Hauptschule in eine Abtreibungsklinik noch beanstandet.
Die Folge der staatlichen Unterstützung für das Abtreibungsmuseum ist, daß sich dort Besuche von Schulen
häufen.
Das umstrittene Museum wurde von der sozialistischen Wiener Landratsabgeordneten Sybille Straubinger
(36) sogar als „äußerst begrüßenswerte Initiative eines engagierten Arztes“ bezeichnet.
Der Autor
ist Gesundheitspsychologe ist Kurator des „1. Europäischen Lebensschutzmuseums“.
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