Alte Messe
Ausführungsbestimmungen unter der Lupe
Am Fest Kreuzerhöhung tritt das Motu Proprio ‘Summorum Pontifikum’ in Kraft. Gleichzeitig gelten im Bistum Augsburg sogenannte Ausführungsbestimmungen: Widersprüche und Unklarheiten zwischen den beiden Dokumenten.
Alte Messe bei der Petrusbruderschaft in Ottawa 2006
Alte Messe bei der Petrusbruderschaft in Ottawa 2006
© fssp.org
(kreuz.net) Die altgläubige Vereinigung ‘Pro Sancta Ecclesia’ hat die Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio des Bistums Augsburg unter die Lupe genommen.

Der emeritierte Mainzer Kirchenrechtler Hw. Georg May stand ihr dabei zur Seite.

Das Ergebnis sandte sie am 14. August an die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei.

‘Pro Sancta Ecclesia’ bittet Ecclesia Dei, die Kompetenz, allgemeine Ausführungsbestimmungen zu erlassen, an sich zu ziehen. Denn eine bischöfliche Regelungskompetenz sei im Text des Motu Proprio nicht vorgesehen.

Ferner erwartet sich ‘Pro Sancta Ecclesia’ eine Klarstellung zur Unvereinbarkeit zwischen dem Motu Proprio und den Ausführungsbestimmungen.

Sie begründet ihr Anliegen mit den folgenden zehn Punkten.

Unvereinbarkeit zwischen Motu Proprio und Ausführungsbestimmungen

1. Nach Artikel 2 des Motu Proprio kann jeder Priester an jedem Tag in Messen, die ohne Volk zelebriert werden, die außerordentliche Form feiern. Darum ist es falsch, wenn Nummer 6 der Ausführungsbestimmungen sagt, es dürfe eine religiöse Praxis, die sich ausschließlich auf die Meßfeier in der außerordentlichen Form beschränkt, nicht geben.

Diese Formulierung steht auch im Widerspruch zum Artikel 3 des Motu Proprio, wo der ständige Gebrauch der überlieferten Form für religiöse Gemeinschaften als zulässig erklärt wird.

In Artikel 10 des Motu Proprio ist sogar die Einrichtung von Personalpfarreien vorgesehen, in denen ausschließlich diese Form gefeiert wird und das alte Rituale genutzt wird. Das alles bleibt in den Ausführungsbestimmungen unberücksichtigt.

2. Es ist bezeichnend, daß Artikel 2 des Motu Proprio und der zugehörige Artikel 4 des Motu Proprio in den Ausführungsbestimmungen überhaupt nicht erwähnt werden. Hier ist die Möglichkeit zur ständigen Feier und Mitfeier des überlieferten Ritus [als Privatmessen] – ohne die übrigen Klauseln – eröffnet.

3. Nummer 3 der Ausführungsbestimmungen stimmt nicht mit Artikel 5 Paragraph 2 des Motu Proprio überein. Dort ist nämlich nichts davon gesagt, daß die Gläubigen auch an Werktagen ausreichend die Möglichkeit erhalten müssen, die neuere Form mitzufeiern.

Diese Regelung der Ausführungsbestimmungen ist geeignet, die Feier des überlieferten Ritus an den Werktagen zu unterbinden.

4. Nummer 5 der Ausführungsbestimmungen gibt zu erheblichen Bedenken Anlaß. Von denen, die an der neueren Form teilnehmen, wird keine Gewährleistung gefordert, daß sie die Verbindlichkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils anerkennen.
Das Motu Proprio besagt,
daß für die Zelebration der Alten Messe keine wie auch immer geartete Erlaubnis des Bischofs nötig ist.


Es ist aber eine Tatsache, daß viele von ihnen ihre eigene falsche Interpretation als Beschlüsse des Konzils ausgeben und insofern die Unterwerfung unter das Konzil verweigern.

Es ist deswegen eine unerhörte Bedingung, von den Anhängern des überlieferten Ritus eine derartige Gewährleistung zu fordern, die zu einer Art Gewissensprüfung – nach Vernehmung – ausarten kann.

5. Die Ausführungsbestimmungen gehen mit keinem Wort auf Artikel 5 Paragraph 3 des Motu Proprio beziehungsweise Artikel 9 Paragraph 1 des Motu Proprio ein. Diese Bestimmungen [Erlaubnis der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung nach dem älteren Rituale] sind aber nach aller Erfahrung pastoral sehr bedeutsam, weil Gläubige ihr Kind nach der älteren Form getauft haben wollen oder ihre Ehe in jener Form eingehen wollen.

6. Aus Artikel 5 Paragraph 4 des Motu Proprio ergibt sich nicht, wie in Nummer 9 der Ausführungsbestimmungen behauptet, die Notwendigkeit einer „besonderen Eignung“ und einer „speziellen Qualifizierung“, die als eine neue Überwachung und weitere Erschwerung der Feier der überlieferten Form benützt werden kann.

Artikel 2 des Motu Proprio sagt aber, daß es zur Feier dieser Form keiner wie auch immer gearteten Erlaubnis des Ordinarius bedarf.

7. Daß die Gläubigen nach Nummer 6 der Ausführungsbestimmungen die Feier nach den neuen liturgischen Büchern nicht ausschließen dürfen, überschreitet das, was der Papst in einem Begleitbrief zu seinem Motu Proprio schreibt. Dort ist nämlich lediglich von den Priestern die Rede, die zu Gemeinschaften des überlieferten Ritus gehören.

8. In den Ausführungsbestimmungen Nummer 7 wird der Artikel 6 des Motu Proprio als dringende Empfehlung der „neuen Leseordnung“ ausgegeben. Dafür bietet das Motu Proprio keinen Anhaltspunkt. Diese Passage bezieht sich vielmehr eindeutig auf das „Meßbuch des seligen Johannes XXIII.“.

9. Die Artikel 7 und 8 des Motu Proprio bleiben in den Ausführungsbestimmungen unberücksichtigt. In ihnen wird aber die Sorge des Papstes deutlich, daß den Gläubigen die Feier der überlieferten Form wirklich und großzügig ermöglicht wird.

Das libenter sucipiat – auf Deutsch: „hat bereitwillig aufzunehmen“ – von Artikel 5 Paragraph 1 des Motu Proprio wird hier – für den Fall der Verweigerung – durch Rekursmöglichkeiten abgesichert. Dem Bischof wird das „enixe rogatur“ – auf Deutsch: wird nachdrücklich ersucht – eingeschärft.

10. Die Ausführungsbestimmungen gehen mit keinem Wort auf die mögliche Verwendung der alten liturgischen Bücher ein, die im Artikel 9 des Motu Proprio eingeräumt wird.

Der Artikel 9 erlaubt die Spendung aller Sakramente – für den Bischof auch die Firmung – im Alten Ritus sowie das Lesen des Alten Breviers.
      
32 Lesermeinungen
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#32   Seminarist   18:46:44 | Donnerstag, 13. September 2007
Privatzelebration
Mehrmals taucht im Zusammenhang von Kommentaren zum Motu Proprio der Begriff der Privatzelebration auf. Hierzu eine Kärung: Privat meint hier nicht, dass der Priester allein für sich, also beispielsweise hinter verschlossener Kirchentüre zelebriert, sondern das die Messe nicht öffentlich, d.h., nicht in dem offiziellen Pfarrblatt oder einer Kirchenzeitung angekündigt bzw. vermeldet wurde. Selbstverständlich können an dieser hl. Messe des privat zelebrierenden Priesters Gläubige, die sich „zufällig“ gerade inder Kirche befinden, teilnehmen (und wenn es Hundert sind, wäre es immer noch eine Privatmesse!).
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#31   landorganist   08:37:36 | Donnerstag, 13. September 2007
@ruhrpotti
Kennen Sie den alten Grundsatz: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!“ ? Will sagen, es bedarf schon einer gewissen Bildung, um Gesetzestexte entsprechend der Intention des Verfassers zu interpretieren. Bei dem in Rede stehenden Auszug aus dem MP scheint die Sachlage noch relativ einfach zu sein. Gotthard hat Ihnen gezeigt, was der Text aussagt. Bei Ihnen scheint es, selbst bei einer relativ klaren Aussage, für ein entsprechendes Verstehen und Auslegen nicht zu reichen. Trösten können Sie sich eigentlich nur noch mit der Seligpreisung der Armen im Geiste. Aber auch das wäre schon wieder eine falsche Auslegung…
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#30   r.ruhrgebietler   06:58:55 | Donnerstag, 13. September 2007
@Gotthard – wollen Sie nun auch noch Petrus ersetzen??
Der Ortspfarrer hat nur das Wohl seiner Gläubigen im Blick zu haben.
Danke für Ihre Stellungnahme – dann gibt es ab dem heutigen Tag nur noch die hhlg. trid. Opfermesse!
Merkt ihr was? Sie KANN … muss allerdings überhaupt nicht.
Danke! Sie wollen jetzt also petrus am Himmelstor ersetzen?? ^-^ Die KANN also in den Himmel kommen – muss es aber (nach dem willen der V-II-Kleriker) nicht.
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen.
Der Pfarrer ist immer nur für seine Pfarrei zuständig … also auch nur für Gruppen seiner Pfarrei.
Altrituelle Vereine obliegen nicht seiner Zuständigkeit.
i.o. Jesus Christus wird ja dafür Verständnis haben, daß imm mehr Seelen durch die Versäumnisse der V-II-Kleriker in die Hölle wandern.
Sind Sie eigentlich noch mehr geistig verarmt? Es ist erschreckend, wie Sie hier den Freimaurern, und sonstige gottfernen Gestalten in die Hand arbeiten!
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#29   Gotthard   23:05:04 | Mittwoch, 12. September 2007
Gutachten
Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Messbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen.
1. Die Mitglieder dieser Gruppe müssen aus der Pfarrei kommen.
2. diese Gruppe muss dauerhaft existieren.
Der Ortspfarrer hat nur das Wohl seiner Gläubigen im Blick zu haben.
an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden. Merkt ihr was? Sie KANN … muss allerdings überhaupt nicht.
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen.
Der Pfarrer ist immer nur für seine Pfarrei zuständig … also auch nur für Gruppen seiner Pfarrei.
Altrituelle Vereine obliegen nicht seiner Zuständigkeit.
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#28   möchtegern-kathole   20:37:14 | Mittwoch, 12. September 2007
Nicht zwingen …
… sollte man Priester, den Alten Ritus zu verwenden, aber auch nicht per Zwang davon abhalten. Ich denke, dass der Liebe Gott selbst nicht die Methoden für diesen Seinen Ritus einsetzen will, die gegen diesen eingesetzt wurden.
Aber wehe Jenen, die sich gegen Seinen Willen stemmen – wer kann gegen den Allerhöchsten bestehen?
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#27   Krak des Chevaliers   17:38:19 | Mittwoch, 12. September 2007
ja, lieber ruhrgebietler
Da haben Sie wohl Recht. Bei einigen ist wirklich alles verloren. Bleiben wir fest im Glauben. :(3
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#26   r.ruhrgebietler   16:46:05 | Mittwoch, 12. September 2007
@stimme aus dem sumpf – Hirnmasse
was hilft noch so viel Hirnmasse, wenn nicfhts da ist, wo Platz dafür ist.
„Schuster bleib bei Deinen Leisten“ sagt der Volksmund – ups… schon wieder Tradition…
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#25   stimme der vernunft †   16:27:36 | Mittwoch, 12. September 2007
@krake
Bei der nächsten Ausgabe von Hirnmasse mache ich euch darauf aufmerksam
Oh, besten Dank dass du deine Hirnmasse so freigiebig ausgibst, aber behalte wenigstens einen kleinen Rest für dich selbst.
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#24   Krak des Chevaliers   16:09:01 | Mittwoch, 12. September 2007
landorganist und Un-vernunft
Eure Ergüsse machen wirklich jeden weiteren Kommentar überflüssig. Das haben wohl auch schon andere hier erkannt. Bei der nächsten Ausgabe von Hirnmasse mache ich euch darauf aufmerksam. Mehr kann ich wirklich nicht für euch tun. o.O
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#23   Benedikt   14:58:41 | Mittwoch, 12. September 2007
Neue Messorte
Was ist eigentlich mit Gießen? Da es in Mainz jetzt sogar eine zweite Messe im usus antiquior geben wird (So 8:30 und Di 18:00 in St. Joseph/MZ-Neustadt – offenbar in Abstimmung mit dem Kardinal), frage ich mich doch, was daraus geworden ist. Gibt es die Initiative nicht mehr?
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#22   Alkuin   14:43:18 | Mittwoch, 12. September 2007
@Sirilo
Wohl ein „í“ zuviel. ;-)
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#21   landorganist   14:38:18 | Mittwoch, 12. September 2007
@Krake
Meine Güte, echauffieren Sie sich doch nicht so. Was Sie dürften, darf ich schon lange.
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#20   stimme der vernunft †   14:36:02 | Mittwoch, 12. September 2007
@krake
Dann haben all die Priester die tiefsten Einsichten in das Geheimnis der Liturgie, die sämtliche Rubriken über den Haufen werden und Hochgebete, Orationen und Präfationen frei erfinden
Nicht jeder korrekte Schluss lässt den Umkehrschluss zu, aber das zu verstehen ist leider oftmals zuviel verlangt.
Wenn du den Weg nicht kennst, bist du gezwungen, dich ganz genau an die Karte oder die Anweisungen deines Navis zu halten, daraus folgt aber nicht, dass diejenigen, die die Karte oder das Navi missachten, die sind, die den Weg am besten kennen.
Das sollte eigentlich jedermann einleuchten, so er seinen gottgegebenen Verstand zu benutzen in der Lage ist.
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#19   Krak des Chevaliers   14:32:09 | Mittwoch, 12. September 2007
landorganist
Die Kommentierung des von Ihnen – mal wieder – verzapften Unsinns, überlasse ich anderen. Schönen Tag noch! o.O
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#18   landorganist   14:27:10 | Mittwoch, 12. September 2007
Dem Argument
der vernünftigen Stimme kann man nur beipflichten! Wer den Text nicht versteht, kann sich auch keine Eigenmächtigkeiten erlauben. Deshalb reicht es, die künftigen Zelebranten des außerordentlichen Ritus in korrekter Aussprache und Einhaltung der lit. Vorschriften zu schulen. Daneben sollten Sie zu einer Eidesleistung verpfllichtet werden, mit der sie bestätigen, der lateinischen Sprache nicht mächtig zu sein. Nur dann ist wirklich die würdige Feier gewährleistet. So wird der Priester ein wirklicher Diener Gottes und Hirte seiner Schafe. Selbstverständlich darf es auch keine deutschen Übersetzungen des Missale geben. Auch der vielzitierte Schott sollte aus den Gotteshäusern verbannt werden. Der Gläubige soll in Andacht der Messe beiwohnen und u. U. den Rosenkranz beten. Und wenn wir schon dabei sind: Der guten Ordnung halber sitzen die Frauen wieder links und die Männer rechts (oder war es umgekehrt?). Zur Kleiderordnung kommen wir dann später…
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#17   Krak des Chevaliers   14:20:02 | Mittwoch, 12. September 2007
O Un-Vernunft! II
Eines muss man dir lassen! Das ist wirklich die originellste Rechtfertigung für die weitverbreiteten liturgischen Eigenwilligkeiten, die ich jemals gehört/gelesen habe. Na klasse! Dann haben all die Priester die tiefsten Einsichten in das Geheimnis der Liturgie, die sämtliche Rubriken über den Haufen werden und Hochgebete, Orationen und Präfationen frei erfinden und am Ende noch das Wort Gottes durch Bumfidel und den Kleinen Prinzen ersetzen. Danke, o Un-Vernunft, dass du uns allen geholfen hast, den tiefschürfenden Sinn der nachkonziliaren Liturgiezerstörung zu verstehen. o.O
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#16   Sirilo   14:19:42 | Mittwoch, 12. September 2007
@Alkuin
Das Motu Proprio heißt weder „Summorum Pontifikum“ noch „Summorum pontificium“, sondern *Summorum pontificum* (Gen. Plur. von „pontifex“).
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#15   stimme der vernunft †   14:14:21 | Mittwoch, 12. September 2007
@krake
Wer regelmäßig den Alten Ritus zelebriert, erfasst Sinn und Aussage von Orationen, Lesungen und Präfationen sehr schnell auch wenn er nicht jede Vokabel parat hat.
Je weniger einer versteht, desto genauer hält er sich an die Rubriken, weil die das einzige sind was er versteht.
Daher ist es sogar gut, wenn die Priester überhaupt kein Latein können, denn wenn sie nicht wissen was sie tun, halten sie sich zwangsläufig an die Rubriken.
Man sollte eventuell über chinesische Messbücher nachdenken, das würde die Würde der Zelebration noch weiter erhöhen! Zumindest ausserhalb von China :-D
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#14   Alkuin   14:10:43 | Mittwoch, 12. September 2007
‘Summorum Pontifikum’ ?
Nicht das Motu Proprio ‘Summorum Pontifikum’ sondern das Motu Proprio „Summorum pontificium“, tritt in Kraft.
Dass verschieden Bischöfe das moto proprio aushöhlen wollen ist klar, sie kriegen nicht einmal die Schändungen der ordentlichen Liturgie im Griff, geschweige einen Ritus die die meisten Bischöfe nie gefeiert haben.
Persönlich wäre ich sehr zufrieden wenn nicht jeder Pfarrer (und somit jeder Gemeinde) seinen eigenen Ritus zelebriert, sondern sich an die Rubriken und Die Allgemeine Anweisungen halten würde.
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#13   Benedikt   13:57:12 | Mittwoch, 12. September 2007
@ Krak
In welchem Bistum ist das der Fall?
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#12   Krak des Chevaliers   13:56:14 | Mittwoch, 12. September 2007
O Un-Vernunft!
O Un-Vernunft! Du willst mich offensichtlich nicht verstehen. Ich habe von der rubrikengetreuen Zelebration des NOM gesprochen, auf die man vielleicht einmal die Priester prüfen sollte. Ich bin sicher, dass da wenigstens 70 % des Klerus im deutschsprachigen Raum durchfallen würden.
Wer regelmäßig den Alten Ritus zelebriert, erfasst Sinn und Aussage von Orationen, Lesungen und Präfationen sehr schnell auch wenn er nicht jede Vokabel parat hat. Wer jedoch eine Wort für Wort Übersetzung aus dem Stand und ohne jede Vorbereitung verlangt, muss nur lange genug „prüfen“, bis der Prüfling vielleicht doch einmal an ein unbekanntes Wort gerät. Außerdem bereitet sich ein Priester bereitet in der Regel auf die Messe vor, indem er sich die Texte vorher anschaut.(Das sollte auch manch ein Priester im NOM beherzigen.) Warum also sollte ein Altritueller Priester dies nicht dürfen? Wie gesagt: Es geht darum, die Alte Messe zu unterbinden auch gegen den erklärten Willen des Heiligen Vaters. Man sollte sich in Deutschland gut überlegen, was man tut. o.O
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#11   stimme der vernunft †   13:47:09 | Mittwoch, 12. September 2007
@Krake
Vielleicht sollte man eine ähnliche Prüfung auch einmal…
Welche Worte im deutschen Messbuch verstehst du denn nicht? Ich bin gern bereit sie dir zu erklären.
Wenn du natürlich schon beim Deutschen nur die Hälfte verstehst, dann wirds mit dem Lateinischen erst recht nix, schon klar.
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#10   thaumaturgos   13:45:58 | Mittwoch, 12. September 2007
also wer als THEOLOGE
die einfach gestrickten Orationen nicht übersetzen kann der ist für den ritus mehr als unegeeignet und führt ihn dann nur der magie wegen aus … was ich auch bei vielen der schismatiti sacerdoti marcelli impiae memoriae sowieso vermute
lernts geschichte (und latein) tät kreisky – zu recht- sagen
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#9   Krak des Chevaliers   13:38:09 | Mittwoch, 12. September 2007
ablehnende Haltung und Eignungs- und Verwendungsprüfung
Die ablehnende Haltung der deutschen Bischöfe ist mit Händen greifbar. In einem deutschen Bistum sollen demnächst zelebrationswillige Priester auf ihre „Eignung“ überprüft werden, indem sie aus dem Stand und ohne jede Vorbereitung willkürlich aus dem Missale herausgepickte Orationen und Präfationen Wort für Wort übersetzen. Da jedoch niemand als Römer geboren ist, dürften selbst gute Lateiner irgendwann mit Vokaleln konfrontiert werden, die sie nicht im aktiven Wortschatz haben. Diese EVP (Eignungs- und Verwendungsprüfung) dienst letztlich nur dem einen Zweck: die Zelebration der Alten Messe so weit wie möglich zu unterbinden. Vielleicht sollte man eine ähnliche Prüfung auch einmal auf die rubrikengetreue Zelebration des Neuen Messritus anwenden; Ich bin sicher, dass dann viele Priester durchfallen würden. o.O
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#8   stimme der vernunft †   13:11:01 | Mittwoch, 12. September 2007
@Heger Fußwallfahrt nach Bödingen
Kann mir jemand mit Info helfen?
Ist ganz einfach. Du setzt einen Fuß vor den anderen bis du in Bödingen bist. Wo Bödingen ist, verrät dir Google.
Was geht da eigentlich ab in Bödingen? Wird da die römisch-katholische Messe im ausserordentlichen Usus gefeiert oder lesen irgendwelche Sektierer „hochheilige Opfermessen“?
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#7   nonnobisdomine   12:32:13 | Mittwoch, 12. September 2007
Dank auch meinerseits an
Prof. Dr. May.
Wer ist schon ein Bischof Mixa, der Rotarier, der sich über einiges hinwegsetzen will?
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#6   Dr. Christoph Heger   12:12:20 | Mittwoch, 12. September 2007
Besten Dank, Tridentinus!
MfG
Christoph Heger
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#5   r.ruhrgebietler   12:11:01 | Mittwoch, 12. September 2007
@Prof. May – Danke für die Unterstützung!
Sonst kommen hier noch mehr irrige Meinungen auf.
Das V-II hat schon von alleine zur Sinnentleerung der hlg. Opfermesse geführt (NOM genannt) sowie in diesem Gefolge zur Entleerung des Messbesuches geführt.
Gelobt sei Jesus Christus im allerheiligsten Altarsakrament!
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#4   Tridentinus   12:06:59 | Mittwoch, 12. September 2007
Bödigen!
Angaben auf www.introibo.net unter neuen Messorten als einmaliger Termin.
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#3   Dr. Christoph Heger   12:00:12 | Mittwoch, 12. September 2007
Bödingen?
Ein Teilnehmer hat dankenswerterweise auf eine Fußwallfahrt nach Bödingen am kommenden Samstag hingewiesen. Ich finde diesen Eintrag nicht mehr. Kann mir jemand mit Info helfen?
Danke im voraus!
MfG
Christoph Heger
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#2   maliems   11:50:57 | Mittwoch, 12. September 2007
Aachen
aus Aachen gab’s doch auch einigen Quatsch zu hören. Bsp. zum Wort „spontan“. Vielleicht müßte da noch etwas ergänzt werden.
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#1   Tridentinus   11:46:00 | Mittwoch, 12. September 2007
Eine Initiative
von entscheidender Wichtigkeit. Herzlichen Dank an Prof. May für gewährte (und bewährte) kanonistische Unterstützung.
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