14:00:38 | Freitag, 14. September 2007
Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Von Pornojäger Martin Humer.

„Juden in der Synagoge am Jom Kippur“ des polnischen Malers Maurycy Gottlieb († 1879)
(kreuz.net) Ich sollte unbedingt am Freitag, den 14. September, zum Strafgericht München kommen, um mich
verdonnern zu lassen, sonst werde ich verhaftet und vorgeführt.
Geht nicht!
Am Freitag, 14. September
feiern wir Rosch Haschaná – das jüdische Neujahrsfest. Wie könnte es anders sein. Als mosaisch gläubiger
Katholik bin ich dann in der Synagoge.
Am 15. September ist Schabat Schuwa. Der Gottesdienst beginnt
schon um 9.00 Uhr.
Um diese Zeit kann ich unmöglich von München – der Hauptstadt der Bewegung – zurück
sein.
Eine Woche später, am 21. September 2007, ist Jom Kippur – der Versöhnungstag. Und bald darauf
beginnt eh schon der Winter.
Ich beantrage darum, diese so wichtige Verhandlung auf den Frühling zu
vertagen, wenn das Wetter wieder schöner ist.
Mit 82 Jahren und drei Herzinfarkten darschnauft man es
nicht mehr so leicht.
In Ihrem letzten Brief an mich hat mich die Ausdrucksweise „nach deutschem Recht“
inspiriert.
Erinnern Sie sich? Am 3. Mai 2006 startete ein deutscher Musiksender mit der Ausstrahlung
des Haßfilmes „Popetown“.
Dieses Machwerk enthält Karikaturen, die den Glauben,
die Kirche und den Papst in unverschämter Weise verhöhnten und lächerlich machten.
Der infantile Papst
verirrt sich in den Katakomben von Rom und geht verloren.
In einer unterirdischen Hostienbäckerei hilft
er den Sklaven und hämmert den Mehlbrei zu Oblaten. Am Ende verprügelt er den Sklavenaufseher.
Mit
seiner Mutter spielt der Papst „Guck-Guck“ – ein beliebtes Versteckenspiel für Kinder.
Der Papst saust
im Vatikan mit einem „Springkreuz“ herum.
Dann werden Waisenkinder im Rollstuhl eingeflogen. Der Papst
ist unauffindbar. Doch ein Papstdouble rettet die Situation: Es singt, tanzt und feiert sogar eine Messe.
Die Staatsanwaltschaft München und die 9. Zivilkammer des Landgerichtes München weigerten sich, gegen
dieses „Gunstwerk“ einzuschreiten.
Nach welchem „deutschen Recht“ lehnten die strafverfolgenden Behörden
es ab, gegen diese Sauerei einzuschreiten?
Paragraph 166 des Strafgesetzbuches ist doch ein gültiges
Gesetz.
Ist es schon wieder so weit – dachte ich mir: Diese demokratische Gotteslästerung erinnerte
mich an die nationalsozialistische Hetzzeitschrift ‘Der Stürmer’.
Um meinen Ärger loszuwerden, stellte
ich ein
Faksimile her und verbreitete es auch im Internet.
Nicht wenige haben darüber in Germanystan
gelacht.
Ich habe meinen „Stürmer“ nicht mit „Tschüß“ oder mit „Grüß Gott“ beendet, sondern, wie
es sich damals gehörte, stilecht, mit „Heil Hitler“.
Da wurden die Münchner Senatsräder steirisch
und krawutisch.
Sie verdonnerten mich im „Namen des Gesetzes“ zu einer Geldstrafe von 1500 Brüssel.
Ich war immer der Meinung, Preußen beginne erst nach München. Das war ein Irrtum: Preußen fängt offensichtlich
schon in Passau an.
Österreicher und Deutsche scheinen verschiedene Leute zu sein.
Die Deutschen haben
die vorzügliche Fähigkeit, Dummheiten wissenschaftlich zu behandeln.
Wir Österreicher hingegen machen
aus einer Dummheit gerne ein Lustspiel.
Wie aber ist es nach dem sogenannten Deutschen Recht – Paragraph
184 Strafgesetz – möglich, daß Deutschland zu einem der größten Pornohersteller der Welt verkommen
konnte: Gewaltpornos, Nonnenpornos, Priesterpornos, Inzestpornos?
Nach Deutschem Recht entblödet sich
das „Deutsche Patentamt und Markenamt“ in München und schützt die deutsche Pornoindustrie patentrechtlich?
Das Mittel dazu ist die ‘GÜFA’, eine Gesellschaft, die Urheberrechte im Filmbereich schützt – überwiegend
im erotischen und pornographischen Sektor.
Nach Deutschem Recht ist die Prostitution zu einem Beruf geworden.
Arbeitsämter entblöden sich und vermitteln arbeitslose Frauen an Bordelle.
Joschka Fischer, einem der
größten Großen aller Großen, gelang es, den Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution zu globalisieren.
Nun lebt der ehemalige Pornograph und Außenminister von der Pension. Er braucht sich also nicht mehr
durch Kaufhaus-Diebstähle zu ernähren.
Für mich war Joschka immer der würdigste Repräsentant des
heutigen Germanystan.
Nach Deutschem Recht gibt es den Paragraph 219a im Strafgesetzbuch, der den deutschen
Abtreibern die Werbung für ihre Schlachtereien verbietet.
Unsere Anzeigen aber legen die demokratischen
Staatsanwälte nach 153 der Strafprozeßordnung zurück.
Einmal heißt: „Die Schuld sei als gering anzusehen.“
Der akademisch gebildete Kinderabtreiber „habe sich in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befunden“. Der
Arme wußte allerdings genau, was er für seine Brieftasche tun kann.
An einer Strafverfolgung bestehe
„kein öffentliches Interesse.“
Diese Rechtsmeinung teilen auch die Generäle bei den Staatsanwaltschaften.
Der gelernte deutsche Jurist Ludwig Thoma († 1921) schrieb in der Kurzgeschichte „Der Vertrag“:
„Der
königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“
Was würde Ludwig Thoma heute zu dieser schlampigen Auslegung der Gesetze sagen? Thoma starb 1921. Er
wird doch kein Frühnazi gewesen sein?
Am Jom Kippur, dem jüdischen Versöhnungstag, werde ich für
die Verantwortlichen in Deutschland um Geiständerung beten, auch wenn ich der Meinung bin, daß es nichts
oder nur wenig nützt. Denn die Deutschen dürfen alles, können alles und tun alles.
Ich wünsche der
Präsidentin des Landgerichtes München, Frau Constanze Angerer, den Senatsrädern des 9. Zivilsenates,
den erkennenden Richtern des Amtsgerichtes ein gesegnetes neues Jahr 5768.
Schanah towa
Martin Humer,
Pornojäger
Martin Humer ist der Obmann der ‘Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zum Schutze der Familien’
in Waizenkirchen/Oberösterreich.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.