Liturgie
Ein Schritt von bedeutender ökumenischer Perspektive
„Es ist traurig, daß Personen, die sich als liberal und tolerant ausgeben, sich über eine Entscheidung ärgern, welche die Freiheitsräume erweitert.“
Kleriker wohnen einer Alten Messe im Londoner Oratorium bei - aus Dank für das Motu Proprio 'Summorum Pontificum'.
Kleriker wohnen einer Alten Messe im Londoner Oratorium bei – aus Dank für das Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’.
(kreuz.net, Vatikan) Am Tag der Inkraftsetzung des Motu Proprios ‘Summorum Pontificum’ publizierte die italienischsprachige Sektion von ‘Radio Vatikan’ ein Interview mit dem Konsultor der Glaubenskongregation, Hw. Nicola Bux.

Für ihn ist es kein Zufall, daß die beste Reaktion auf das Motu Proprio vom russisch-orthodoxen Patriarchat in Moskau stammt.

Dieses stellte fest, daß „jede Wiedergewinnung der liturgischen Tradition zu begrüßen ist und die Christen untereinander annähert.“

Man sei davon ausgegangen, daß das Alte Meßbuch abgeschafft worden sei – so Hw. Bux weiter: „Aber das ist absolut nicht wahr.“

Schon Kardinal John Henry Newman († 1890) habe darauf hingewiesen, daß die Kirche im Laufe ihrer Geschichte nie rechtgläubige Formen der Liturgie abgeschafft oder verboten hat.

Die lateinische Sprache bezeichnet Hw. Bux als „Instrument der Einheit“. Er verweist auf die Liturgiesprachen bei den Orthodoxen der griechischen oder slawischen Tradition.

Dort werde die Liturgiesprache ganz selbstverständlich neben der Volkssprache verwendet: „Ich glaube nicht, daß es diesbezüglich Probleme gibt.“

Auf den Hinweis auf Befürchtungen, daß die Wiederzulassung der Alten Liturgie zu „parallelen Kirchen“ führen könnte, meint Hw. Bux:

„Es ist traurig, daß Personen, die sich als liberal und tolerant ausgeben, sich über eine Entscheidung ärgern, welche die Freiheitsräume erweitert.“

Der Papst sei bestrebt, die Weisheit der katholischen Phantasie in das liturgische Leben der heutigen Kirche zu bringen – „weil er gut versteht, daß Kreativität und Genialität der Tradition nicht entgegenstehen“:

„Der Papst ist kein reaktionärer Traditionalist und genauso wenig ein liberaler Opportunist.“
      
42 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Kommentar schreiben
#43   Jörg Guttenberger, Köln   21:07:54 | Donnerstag, 20. September 2007
Kardinal Newman: Verbot
Schon Kardinal John Henry Newman († 1890) habe darauf hingewiesen, daß die Kirche im Laufe ihrer Geschichte nie rechtgläubige Formen der Liturgie abgeschafft oder verboten hat.
Das stimmt m. W. nicht. Das Konzil von Trient hat eine Fülle von Sequenzen, so z.B. Weihnachten (natus ante saecula) und die intertropierten Texte der Gesanteile des Messordinariums abgeschafft. Tatsache ist jedenfalls, daß diese (abgeschafften) Texte heute in der Liturgie nicht mehr benutzt werden, obwohl innerhalb des Kyrie nach dem VATII neue Texte geschaffen wurden und damit die alten Texte sicher wieder zulässig sind.
Oder handelt es sich zumindest formalrechtlich um kein Verbot? Wer kann hierzu fachkundig Stellung nehmen?
Redaktion benachrichtigen
#42   Typ   16:59:36 | Donnerstag, 20. September 2007
@ Benedikt
Nur Opfermessen? Wird dort also die Vormesse und der Lehrgottesdienst weggelassen, die ebenfalls zur Hl. Messe gehören?
Vermutlich hat ruhrinfizierter seine Moralhandbücher genau gelesen, betritt die Messe immer erst zur Präfation und weiß daher gar nicht, aus welchen Teilen jene Feier, die das Neue Testament schon „Herrenmahl“ nannte und die in den ältesten Zeugnissen „Eucharistia“ genannt wird, überhaupt besteht.
Redaktion benachrichtigen
#41   Benedikt   16:37:00 | Donnerstag, 20. September 2007
@ ruhrgebietler
In Essen-Borbeck ist die „Filliale“ der ehrwürdigen FSSPX
hhlg. Opfermessen:
– Sonntag 8.00 h und 9.45 h (Hochamt)
– Wochentag 7.15 h (Sa 8.00 h) und 17.45 h (Dienstag, Freitag)
Nur Opfermessen? Wird dort also die Vormesse und der Lehrgottesdienst weggelassen, die ebenfalls zur Hl. Messe gehören?
Redaktion benachrichtigen
#40   Artois †   15:01:05 | Donnerstag, 20. September 2007
Eins ist sicher:
Der Papst spielt in seiner eigenen Liga …
Redaktion benachrichtigen
#39   laetare †   14:55:09 | Donnerstag, 20. September 2007
Der Papst ist kein reaktionärer Traditionalist und genauso wenig ein liberaler Opportunist.
Also ist der Papst … ein reaktionärer Opportunist?
Redaktion benachrichtigen
#38   Bokrug †   14:19:46 | Donnerstag, 20. September 2007
Redaktion benachrichtigen
#37   landorganist   14:17:17 | Donnerstag, 20. September 2007
@Die Wahrheit
Ich fürchte, Sie haben recht…
Redaktion benachrichtigen
#35   Bokrug †   13:29:44 | Donnerstag, 20. September 2007
Hier mangelt es an Heiligem Geist…
…dem Ruach Elohim der Genesis, der alttestamentarischen Sophia.
Ferner an Logos-Metathron-Anthropus.
Redaktion benachrichtigen
#34   Don Camillo   13:29:20 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Auch in dem bekannten und von langorganist zitierten MP von Papst Johannes Paul II. ist lediglich die Aussage enthalten, die Betreffenden hätten sich lata sententia die Exkommunikation zugezogen. Eine Aussage, gegen die Widerspruch gegeben ist.
Es handelt sich nicht um ein letztinstanzliches Urteil des Papstes. Im Gegenteil, nach meiner Kenntnis ist ein begonnener Prozeß nicht zu Ende geführt worden.
Gegen die Tatstrafe kann nicht Widerspruch eingelegt werden, da diese Strafe sofort nach begangener Straftat in Kraft gesetzt ist.
Das ist gleich wie bei der Abtreibung. Auch da ist es so, dass diejenigen, die eine Abreibung vornehmen, sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zuziehen. (vgl. CIC 1983, Can. 1398). Das wird auch nicht durch ein Gerichtsverfahren festgestellt.
Da es sich nun im Falle der Piusbruderschaft aufgrund der Schwere des Vergehens um eine dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe handelt, kann die Exkommunikation auch nur nach erfolgter Rückkehr der Piusbruderschaft vom Apostolischen Stuhl wieder aufgehoben werden.
So einfach ist das.
q.e.d. :-O
Redaktion benachrichtigen
#33   landorganist   13:19:23 | Donnerstag, 20. September 2007
Dann bitte
lieber Herr Heger untermauern Sie Ihre Kenntnisse mit den entsprechenden Quellen. Mehr verlangt niemand!
Redaktion benachrichtigen
#32   Dr. Christoph Heger   13:14:58 | Donnerstag, 20. September 2007
Noch mal für die Begriffsstutzigen
Auch in dem bekannten und von langorganist zitierten MP von Papst Johannes Paul II. ist lediglich die Aussage enthalten, die Betreffenden hätten sich lata sententia die Exkommunikation zugezogen. Eine Aussage, gegen die Widerspruch gegeben ist.
Es handelt sich nicht um ein letztinstanzliches Urteil des Papstes. Im Gegenteil, nach meiner Kenntnis ist ein begonnener Prozeß nicht zu Ende geführt worden.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#31   Don Camillo   12:59:23 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Und jetzt noch für die Langsamen der gaaaanz Langsamen, die anderen vorwerfen, den Verstand nicht zu gebrauchen:
Zitat CIC 1983 (für jene, die nicht wissen, was das für eine Abkürzung ist: Codex Iuris Canonici [für jene, die wiederum kein Latein können: Codex des kanonischen Rechtes], das im Jahre 1983 von Papst Johannes Paul II. erlassene Gesetzbuch, das in der jahrhundertealten kanonischen Tradition der abendländischen Kirche verwurzelt ist. Es ist die Lebensordnung der Lateinischen Kirche unserer Tage.):
„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“
Das habe ich so vorhin fast wortwörtlich so geschrieben! (Darum auch dazugeschrieben: vgl. CIC 1983, Can. 1382; das vgl. sollte nun ausdrücken, dass es sich nicht um ein wortwörtliches Zitat gehandelt hat. Aber Sie als Dr. wissen das ja bestimmt, oder?)
q.e.d. :-O
Redaktion benachrichtigen
#30   landorganist   12:55:53 | Donnerstag, 20. September 2007
Ach daher weht der Wind!
Herr Heger hat leider den CiC nicht zur Hand, meint aber dennoch seine Auffassung des Kirchenrechts begründen zu können. Curios. Lachhaft! Eine wirklich peinliche Show, die Sie da abliefern. Sie glauben doch nicht wirklich, dass es notwendig ist, die §§ den CiC abzupinnen.
Für Sie, lieber Herr Doktor hier nochmal das MP s. H. Joh.Pauls II., von dem nichts zurückgenommen oder aufgehoben wurde:
„1. Die Kirche Gottes hat mit großer Betrübnis von der unrechtmäßigen Bischofsweihe Kenntnis genommen, die Erzbischof Marcel Lefebvre am vergangenen 30. Juni (1988) vorgenommen hat…
3. Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Suksession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt(3) dar. Da sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht(4)“. (Motu Proprio Joh. Paul II). Voller Wortlaut siehe hier. www.vatican.va/…i/documents/hf_jp-ii
Redaktion benachrichtigen
#29   Dr. Christoph Heger   12:42:31 | Donnerstag, 20. September 2007
@Don Camillo: Einfach mal den Verstand gebrauchen!
Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert.
Nicht einmal das hat er getan! Es hätte allerdings auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche.
Nochmals für die ganz Langsamen: bitte CIC 1983, Can. 1382 lesen! Darauf habe ich übrigens schon vorhin hingewiesen.
Eben! Sie haben nur die Nummer des Canons angeführt, so als ob wir hier alle den CIC auf dem Tisch liegen hätten, den Text des Canons aber nicht zitiert.
Aber, wie ich schon sagte, es hätte auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche.
Sapere aude!
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#28   Don Camillo   12:33:29 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert.
Nicht einmal das hat er getan! Es hätte allerdings auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche.
Nochmals für die ganz Langsamen: bitte CIC 1983, Can. 1382 lesen! Darauf habe ich übrigens schon vorhin hingewiesen.
q.e.d. :-O
Redaktion benachrichtigen
#27   Dr. Christoph Heger   12:27:09 | Donnerstag, 20. September 2007
@landorganist: Dann lassen Sie es doch bleiben!
Don Camillo hat Ihnen hieb-und stichfest die Rechtmäßigkeit der Exkommunikation der Pius-Anführer dargelegt.
Die Erwähnung des – gar nicht bezweifelten – Rechtsinstituts der lata sententia ist alles andere als eine hieb- und stichfeste Darlegung.
Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert.
Nicht einmal das hat er getan! Es hätte allerdings auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche.
Von Ihnen kommt leider nichts als heiße Luft.
Wenn Sie die Anwendung des Verstandes für heiße Luft halten, …
Sie können Ihre Sicht der Dinge mit nichts begründen. Don Camillo hat recht: Diskutieren lohnt nicht.
Dann lassen Sie es doch bleiben! Sie werden mich aber nicht davon abhalten können, unbegründeten Behauptungen entgegenzutreten.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#26   landorganist   12:00:03 | Donnerstag, 20. September 2007
Lieber Herr Heger,
Sie können gern Ihr persönliches Rechtskonstrukt aufbauen, aber bitte erheben Sie es nicht zur allgemeingültigen Rechtsnorm! Don Camillo hat Ihnen hieb-und stichfest die Rechtmäßigkeit der Exkommunikation der Pius-Anführer dargelegt. Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert. Von Ihnen kommt leider nichts als heiße Luft. Sie können Ihre Sicht der Dinge mit nichts begründen. Don Camillo hat recht: Diskutieren lohnt nicht. Tradis wohnt eine gewisse Beratungs- u. Einsichtsresistenz inne.
Redaktion benachrichtigen
#25   Don Camillo   11:05:57 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
q.e.d. ;-) o.O
Redaktion benachrichtigen
#24   Dr. Christoph Heger   10:46:35 | Donnerstag, 20. September 2007
@Don Camillo: Einfach mal den Verstand gebrauchen!
Es ist natürlich Ihre Entscheidung, es sinnlos zu finden, einfach mal den Verstand zu gebrauchen. Stattdessen bemängeln Sie:
Oder habe ich etwa übersehen, dass Sie argumentativ den CIC gebrauchten oder sonstige Beweise mittels Quellenangabe verwendeten?
Sind wir hier im kirchenrechtlichen Oberseminar? Aber selbst da sollte gelegentlich der Verstand gebraucht werden.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#23   Don Camillo   10:33:53 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Ich wüsste nicht, was daran übel gelaunt sein sollte. Es zeigt sich einfach, dass es sinnlos ist, Ihnen mit Argumenten zu begegnen, da Sie sie schlicht und einfach ignorieren. Oder habe ich etwa übersehen, dass Sie argumentativ den CIC gebrauchten oder sonstige Beweise mittels Quellenangabe verwendeten? Eine sachliche Diskussion ist somit nicht möglich und demzufolge reine Zeitverschwendung.
Redaktion benachrichtigen
#22   Dr. Christoph Heger   10:20:19 | Donnerstag, 20. September 2007
@Don Camillo: Warum so übel gelaunt?
Mit Ihnen zu diskutieren bringt im Grunde genommen überhaupt gar nichts, da Sie nur das lesen wollen, was Ihnen passt.
Ihre übel gelaunte Antwort verrät doch nur, daß Sie meinen Überlegungen nicht zu widersprechen vermögen.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#21   Don Camillo   10:16:59 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Zweitens ist auch in Ihrem Beispiel der Adressat der lata sententia zunächst allein das Gewissen der betreffenden Person. Sobald die lata sententia öffentliche Geltung haben soll, muß ihr der betreffenden Person der Widerspruch offen stehen, und die lata sententia muß durch ein öffentliches Urteil des zuständigen Gerichts bestätigt werden.
Letzteres ist, jedenfalls nach meiner Kenntnis, im Falle der angeblich Exkommunizierten nicht geschehen.
Schön, wie Sie sich’s so zurechtbiegen, dass es in Ihr Weltbild passt. Können Sie bitte die Canones angeben, die das von Ihnen geforderte Verfahren ausdrücken? Und beweisen Sie doch bitte allfällige Verfahrensfehler! Die Exommunikation im Falle der Piusbruderschaft haben sich diese Bischöfe als Tatstrafe, die dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist, zugezogen.
Mit Ihnen zu diskutieren bringt im Grunde genommen überhaupt gar nichts, da Sie nur das lesen wollen, was Ihnen passt.
Redaktion benachrichtigen
#20   Dr. Christoph Heger   09:50:25 | Donnerstag, 20. September 2007
@Don Camillo: Hinkt nicht.
Dieses von Ihnen erbrachte Beispiel hinkt gewaltig.
Nein, es hinkt überhaupt nicht.
Dagegen ist Ihre folgende Vermutung falsch:
Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, wie Sie und andere in diesem Forum mit dem Thema Abtreibung umgehen. Eine Frau, die abtreibt, sowie alle, die sich aktiv an der Abtreibung beteiligen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (da haben Sie ja auch nichts dagegen, oder?).
Erstens habe ich mich in der von Ihnen insinuierten Weise nie zu dem Thema Abtreibung geäußert.
Zweitens ist auch in Ihrem Beispiel der Adressat der lata sententia zunächst allein das Gewissen der betreffenden Person. Sobald die lata sententia öffentliche Geltung haben soll, muß ihr der betreffenden Person der Widerspruch offen stehen, und die lata sententia muß durch ein öffentliches Urteil des zuständigen Gerichts bestätigt werden.
Letzteres ist, jedenfalls nach meiner Kenntnis, im Falle der angeblich Exkommunizierten nicht geschehen.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#19   Don Camillo   09:37:44 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Dieses von Ihnen erbrachte Beispiel hinkt gewaltig. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, wie Sie und andere in diesem Forum mit dem Thema Abtreibung umgehen. Eine Frau, die abtreibt, sowie alle, die sich aktiv an der Abtreibung beteiligen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (da haben Sie ja auch nichts dagegen, oder?). Dies bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Die Kirche versteht sich als Gemeinschaft der „Heiligen“ (vgl. v.a. 1. Jahrtausend), deren ganzer Leib mitleidet, wenn ein Glied die Tatstrafe auf sich zieht. Nach geltendem Recht, von dem Lefebvre Kenntnis hatte, zieht sich ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu. (vgl. CIC 1983, Can. 1382)
Diese Strafe kann jedoch rückgängig gemacht werden, wenn derjenige, der exkommuniziert ist, sein Fehlverhalten einsieht und wieder in die volle Gemeinschaft zurückkehrt, von der er dann wieder mit Freude aufgenommen wird. Das hat also überhaupt nichts mit Mord und anschliessender Todesstrafe zu tun.
Man könnte es eher damit vergleichen, dass jemand, der einen anderen ermordet (also nicht Notwehr od. Totschlag), mit Gefängnis bestraft wird, um sich „bekehren“ zu können.
Sie fordern ein „ordentliches“ Verfahren. Dies ist insofern hinällig, als diese zwar gültig, aber unerlaubt geweihten Bischöfe bei vollem Bewusstsein die Tatstrafe auf sich zogen.
Redaktion benachrichtigen
#18   Artois †   09:27:39 | Donnerstag, 20. September 2007
@Dr. Heger
Dieser Auffasssung schließe ich mich gern an!
Redaktion benachrichtigen
#17   Dr. Christoph Heger   09:11:30 | Donnerstag, 20. September 2007
@Don Camillo: Wieso, bitte?
Faktum ist und bleibt aber, dass die vier Bischöfe der Piusbruderschaft exkommuniziert sind
Und wieso bitte?
Über dieses Thema ist hier in kreuz.net schon ausführlich diskutiert worden. Hier nur soviel:
Das Rechtsinstitut der „automatischen“ (lata sententia) Kirchenstrafe ist ein sehr bedenkliches. Man stelle sich etwas Analoges im bürgerlichen Leben vor: Herr X hat einen Menschen ermordet, er ist lata sententia, also ohne Verfahren und Gerichtsurteil des Todes schuldig und kann gleich hingerichtet werden.
Also: Die öffentliche Behauptung, jemand sei lata sententia exkommuniziert, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Gläubigen, gegen den Widerspruch gegeben sein muß, bis in einem ordentlichen Verfahren die Sache entschieden ist. Ein solches Verfahren ist in Sachen der angeblich Exkommunizierten meiner Kenntnis nach nicht zum Abschluß gebracht worden.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#16   Don Camillo   08:56:35 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger
Faktum ist und bleibt aber, dass die vier Bischöfe der Piusbruderschaft exkommuniziert sind und die ihr angehörenden Priester dispensiert sind. Da gibt es nichts zu rütteln.
Das ist in etwa so, wie wenn sich jemand aktiv an einer Abtreibung beteiligt hat. (effectu secuto, in excommunicationem latae sententiae incurrit).
Redaktion benachrichtigen
#15   Sozialkatholisch   08:53:22 | Donnerstag, 20. September 2007
@ Don Camillo
Nach dem Wiederzulassen der Alten Messe und dem Erkennen der großen Gnaden dieser Messe muss die Exkommunikation des Erzbischofes wieder neu überdacht und Rückgängig gemacht werden, weil ohne ihn wäre diese Messe wahrscheinlich verloren gegangen.
Redaktion benachrichtigen
#14   Dr. Christoph Heger   08:50:42 | Donnerstag, 20. September 2007
@Artois, @Don Camillo
Die Exkommunikationen etc. waren rechtswidrige Akte, somit unwirksam!
Ich würde weitergehen und meinen: Es handelte sich bei ihnen um überhaupt keine (Rechts-)Akte, sondern lediglich um öffentliche Behauptungen, daß Exkommunikationen automatisch (lata sententia) eingetreten seien.
Wenn man sie als kirchliche Verwaltungsakte verstehen will, muß dagegen Widerspruch möglich sein.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#13   landorganist   08:46:15 | Donnerstag, 20. September 2007
@Don Camillo
Das begründen die Betroffenen gern mit der Lüge vom „Notstand der Kirche“.
Redaktion benachrichtigen
#12   Don Camillo   08:43:25 | Donnerstag, 20. September 2007
@Artois
auch wenn Du „verstockt“ bist: Die Exkommunikationen etc. waren rechtswidrige Akte, somit unwirksam!
Wieso waren das rechtswidrige Akte?
Und: wenn ich perönlich für mich zum Schluss kommen sollte, dass das Zweite Vatikanische Konzil keine verbindliche Aussagen getroffen hat, dürfte ich ja dann Ihrer Logik entsprechend meine eigene „wahre Kirche“ eröffnen. Nicht wahr?
Im Verhalten der Piusbruderschaft sind m. E. sehr viele Parallelen zu freikirchlichen Kreisen festzustellen. Bedenken Sie mal das.
Redaktion benachrichtigen
#11   Artois †   08:36:03 | Donnerstag, 20. September 2007
Mein lieber Landorganist
auch wenn Du „verstockt“ bist: Die Exkommunikationen etc. waren rechtswidrige Akte, somit unwirksam!
Redaktion benachrichtigen
#10   landorganist   08:29:50 | Donnerstag, 20. September 2007
Ein Tipp zur „ehrwürdigen“ FSSPX:
Gemäß einer Auskunft der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ steht rechtlich gesehen hinsichtlich der Priesterbruderschaft St. Pius X. folgendes fest:
Die vier von Erzbischof Marcel Lefebvre 1988 geweihten Bischöfe (Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta) sind exkommuniziert.
Die innerhalb der Bruderschaft geweihten Priester sind wegen des Mangels einer gültigen Inkardination suspendiert.
Bezüglich der Gläubigen, die mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. sympathisieren, wird festgehalten:
Es handelt sich um katholische Gläubige, die – wenn sie keine ausdrücklichen Akte gesetzt haben – die römisch-katholische Kirche keineswegs verlassen wollen.
Die Mitfeier von Gottesdiensten der Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. stellt in sich kein Delikt dar und bewirkt nicht eine Exkommunikation.
Nur Gläubige, die in der Priesterbruderschaft St. Pius X. die einzig wahre Kirche sehen und dies im äußeren Bereich sichtbar machen, ziehen sich die Exkommunikation zu.
Redaktion benachrichtigen
#9   Bokrug †   19:54:31 | Mittwoch, 19. September 2007
@Lutheraner:
Kommunist wäre für mich nicht schlimmer als Kapitalist…vielleicht ist das Papst ja aber auch einfach nur katholischer Christ?
Katholisch Soziales Institut
Initiative Zukunft
265 S. 2004
ISBN: 3-927566-31-1
www.ksi.de/
www.initiativezukunft.de/
www.berndsenf.de/VisionReader.htm
www.artfond.de/geldseite
www.zeit-fragen.ch
…ww.steinbergrecherche.com/
82.96.79.21/
www.berndsenf.de
…denkzettel-philosophie.de/…nkzettel2/krause.pdf
www.zeit-fragen.ch
www.fromthewilderness.com
www.vergessene-buecher.de
www.neo-liberalismus.de
Siehe auch meinen Beitrag zu Mondragon…unter den Artikeln die ich schrieb – das katholische Mondragon Projekt…
www.luebeck-kunterbunt.de
Redaktion benachrichtigen
#8   Lutheraner   19:34:09 | Mittwoch, 19. September 2007
Der Papst ist Kommunist
Statt das Alte Testament zu verwerfen, wird es unter Ratzinger ausgegraben, um zu neuen Ehren zu kommen. Ist Ratzinger Jude?
Ökumene ist ein saft- und kraftloser Brei und macht aus Vielfalt Einfalt.
Daraus kann nichts höheres oder besseres entstehen, vielmehr gehen durch Kompromisse und die Einigung auf den kleiinsten gemeinsamen Nenner identitätsbildende Inhalte, Tradition und Geschichte verlogen.
Wer sich und andere aus der Kultur entfremden will, wer sein Menschsein aufgegeben hat, ist Anhänger der Ökumene.
Redaktion benachrichtigen
#7   monti   19:30:17 | Mittwoch, 19. September 2007
oh Ruhrgebietler…
Aber wann wird die trid. Opfermesse im Ruhrgebiet flächendeckend verfügbar sein??? Die Seelen dürsten nach geistiger Nahrung und Andacht!
Halt den Ball doch mal ein wenig flacher…
Redaktion benachrichtigen
#6   r.ruhrgebietler   19:00:16 | Mittwoch, 19. September 2007
„Alter Ritus“ auch in Oberhausen??
oder Duisburg oder Mülheim an der Ruhr?
In Essen-Borbeck ist die „Filliale“ der ehrwürdigen FSSPX
hhlg. Opfermessen:
– Sonntag 8.00 h und 9.45 h (Hochamt)
– Wochentag 7.15 h (Sa 8.00 h) und 17.45 h (Dienstag, Freitag)
Anschrift:
Priorat St. Bonifatius, Bottroper Str. 295, D-45356 Essen
Telefon 0201 – 664922
Telefax 0201 – 669075
Aber wann wird die trid. Opfermesse im Ruhrgebiet flächendeckend verfügbar sein??? Die Seelen dürsten nach geistiger Nahrung und Andacht!
Redaktion benachrichtigen
#5   chancel_screen   17:59:38 | Mittwoch, 19. September 2007
Alter Ritus in Frankfurt am Main
Weiß jemand, ob sich in Frankfurt seit Inkrafttreten des MP etwas geändert hat (z.B. zusätzliche Messen im Alten Ritus in Sankt Leonhard)?
Bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
chancel_screen
P.S. Die Messzeiten in Hattersheim sind mir bekannt.
Redaktion benachrichtigen
#4   mahner   16:38:43 | Mittwoch, 19. September 2007
zum Photo…
welch große Freude Don Anthony Alexander zu sehen – wenn auch nur am Photo – beste Grüße nach London !!
Redaktion benachrichtigen
#3   Hektor.von.Knokke   16:29:16 | Mittwoch, 19. September 2007
@Typ!!
Du hast nichts kapiert und wirst es auch nie kapieren!
Redaktion benachrichtigen
#2   Tridentinus   16:20:31 | Mittwoch, 19. September 2007
Genau: Kein Gegensatz,
sondern zwei Wesenszüge: Die Tradition ist genial und daher inspirierend und kreativ, abseits des „platten Produkts des Augenblicks“ (J. Ratzinger).
Redaktion benachrichtigen
#1   Typ   16:16:33 | Mittwoch, 19. September 2007
Soso…
Das MP ist also ein Schritt von bedeutender ökumenischer Perspektive und ein Ausdruck der Vielfalt der katholischen Tradition.
Wieso läuft kreuz.net dann nicht dagegen Sturm? Ökumene ist doch hier ein „Pfui“-Wort und Vielfalt erst recht.
Redaktion benachrichtigen
Es wurde eine Lesermeinung von der Redaktion entfernt
Weiterlesen:
Motu ProprioDer – geistliche – Aufbruch beginnt LiturgieEin Bonbon für jedermann LiturgieAnstelle des Motu Proprio LiturgieDie Angriffe wurden lange abgewehrt LiturgieTango-Passion vom Feinsten LiturgiePizza und Bier: Jesus ist hier LiturgieAusgehöhlte Geschichte LiturgieNicht nur die Welt ist säkularisiert – auch die Kirche Motu ProprioDie Alte Liturgie war voll von Mißbräuchen LiturgieDas Motu Proprio und sieben Fragen LiturgieDer ordentliche und der unordentliche Ritus LiturgieFalschmeldung: Augsburger Gleichstellungsbestimmungen LiturgieWir brauchen beides LiturgieBruch zwischen Gläubigen und Funktionären Alte MesseUnheil droht
RSS Feed  •  News Ticker  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net