Ein Schritt von bedeutender ökumenischer Perspektive
„Es ist traurig, daß Personen, die sich als liberal und tolerant ausgeben, sich über eine Entscheidung ärgern, welche die Freiheitsräume erweitert.“
Kleriker wohnen einer Alten Messe im Londoner Oratorium bei – aus Dank für das Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’.
(kreuz.net, Vatikan) Am Tag der Inkraftsetzung des Motu Proprios ‘Summorum Pontificum’ publizierte die
italienischsprachige Sektion von ‘Radio Vatikan’ ein Interview mit dem Konsultor der Glaubenskongregation,
Hw. Nicola Bux.
Für ihn ist es kein Zufall, daß die beste Reaktion auf das Motu Proprio vom russisch-orthodoxen
Patriarchat in Moskau stammt.
Dieses stellte fest, daß „jede Wiedergewinnung der liturgischen Tradition
zu begrüßen ist und die Christen untereinander annähert.“
Man sei davon ausgegangen, daß das Alte
Meßbuch abgeschafft worden sei – so Hw. Bux weiter: „Aber das ist absolut nicht wahr.“
Schon Kardinal
John Henry Newman († 1890) habe darauf hingewiesen, daß die Kirche im Laufe ihrer Geschichte nie rechtgläubige
Formen der Liturgie abgeschafft oder verboten hat.
Die lateinische Sprache bezeichnet Hw. Bux als „Instrument
der Einheit“. Er verweist auf die Liturgiesprachen bei den Orthodoxen der griechischen oder slawischen
Tradition.
Dort werde die Liturgiesprache ganz selbstverständlich neben der Volkssprache verwendet:
„Ich glaube nicht, daß es diesbezüglich Probleme gibt.“
Auf den Hinweis auf Befürchtungen, daß die
Wiederzulassung der Alten Liturgie zu „parallelen Kirchen“ führen könnte, meint Hw. Bux:
„Es ist traurig,
daß Personen, die sich als liberal und tolerant ausgeben, sich über eine Entscheidung ärgern, welche
die Freiheitsräume erweitert.“
Der Papst sei bestrebt, die Weisheit der katholischen Phantasie in das
liturgische Leben der heutigen Kirche zu bringen – „weil er gut versteht, daß Kreativität und Genialität
der Tradition nicht entgegenstehen“:
„Der Papst ist kein reaktionärer Traditionalist und genauso wenig
ein liberaler Opportunist.“
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42 Lesermeinungen
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Kardinal Newman: Verbot Schon Kardinal John Henry Newman († 1890) habe darauf hingewiesen, daß die Kirche
im Laufe ihrer Geschichte nie rechtgläubige Formen der Liturgie abgeschafft oder verboten hat. Das stimmt
m. W. nicht. Das Konzil von Trient hat eine Fülle von Sequenzen, so z.B. Weihnachten (natus ante saecula)
und die intertropierten Texte der Gesanteile des Messordinariums abgeschafft. Tatsache ist jedenfalls,
daß diese (abgeschafften) Texte heute in der Liturgie nicht mehr benutzt werden, obwohl innerhalb des
Kyrie nach dem VATII neue Texte geschaffen wurden und damit die alten Texte sicher wieder zulässig sind.
Oder handelt es sich zumindest formalrechtlich um kein Verbot? Wer kann hierzu fachkundig Stellung nehmen?
@ Benedikt Nur Opfermessen? Wird dort also die Vormesse und der Lehrgottesdienst weggelassen, die ebenfalls
zur Hl. Messe gehören? Vermutlich hat ruhrinfizierter seine Moralhandbücher genau gelesen, betritt die
Messe immer erst zur Präfation und weiß daher gar nicht, aus welchen Teilen jene Feier, die das Neue
Testament schon „Herrenmahl“ nannte und die in den ältesten Zeugnissen „Eucharistia“ genannt wird, überhaupt
besteht.
#41 Benedikt 16:37:00 | Donnerstag, 20. September 2007
@ ruhrgebietler In Essen-Borbeck ist die „Filliale“ der ehrwürdigen FSSPX hhlg. Opfermessen: – Sonntag
8.00 h und 9.45 h (Hochamt) – Wochentag 7.15 h (Sa 8.00 h) und 17.45 h (Dienstag, Freitag) Nur Opfermessen?
Wird dort also die Vormesse und der Lehrgottesdienst weggelassen, die ebenfalls zur Hl. Messe gehören?
#34 Don Camillo 13:29:20 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Auch in dem bekannten und von langorganist zitierten MP von Papst Johannes Paul II. ist lediglich
die Aussage enthalten, die Betreffenden hätten sich lata sententia die Exkommunikation zugezogen. Eine
Aussage, gegen die Widerspruch gegeben ist. Es handelt sich nicht um ein letztinstanzliches Urteil des
Papstes. Im Gegenteil, nach meiner Kenntnis ist ein begonnener Prozeß nicht zu Ende geführt worden.
Gegen die Tatstrafe kann nicht Widerspruch eingelegt werden, da diese Strafe sofort nach begangener Straftat
in Kraft gesetzt ist. Das ist gleich wie bei der Abtreibung. Auch da ist es so, dass diejenigen, die eine
Abreibung vornehmen, sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zuziehen. (vgl.
CIC 1983, Can. 1398). Das wird auch nicht durch ein Gerichtsverfahren festgestellt. Da es sich nun im
Falle der Piusbruderschaft aufgrund der Schwere des Vergehens um eine dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene
Exkommunikation als Tatstrafe handelt, kann die Exkommunikation auch nur nach erfolgter Rückkehr der
Piusbruderschaft vom Apostolischen Stuhl wieder aufgehoben werden. So einfach ist das. q.e.d.
Noch mal für die Begriffsstutzigen Auch in dem bekannten und von langorganist zitierten MP von Papst
Johannes Paul II. ist lediglich die Aussage enthalten, die Betreffenden hätten sich lata sententia die
Exkommunikation zugezogen. Eine Aussage, gegen die Widerspruch gegeben ist. Es handelt sich nicht um ein
letztinstanzliches Urteil des Papstes. Im Gegenteil, nach meiner Kenntnis ist ein begonnener Prozeß nicht
zu Ende geführt worden. MfG Christoph Heger
#31 Don Camillo 12:59:23 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Und jetzt noch für die Langsamen der gaaaanz Langsamen, die anderen vorwerfen, den Verstand
nicht zu gebrauchen: Zitat CIC 1983 (für jene, die nicht wissen, was das für eine Abkürzung ist: Codex
Iuris Canonici [für jene, die wiederum kein Latein können: Codex des kanonischen Rechtes], das im Jahre
1983 von Papst Johannes Paul II. erlassene Gesetzbuch, das in der jahrhundertealten kanonischen Tradition
der abendländischen Kirche verwurzelt ist. Es ist die Lebensordnung der Lateinischen Kirche unserer Tage.):
„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe
empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“ Das
habe ich so vorhin fast wortwörtlich so geschrieben! (Darum auch dazugeschrieben: vgl. CIC 1983, Can.
1382; das vgl. sollte nun ausdrücken, dass es sich nicht um ein wortwörtliches Zitat gehandelt hat.
Aber Sie als Dr. wissen das ja bestimmt, oder?) q.e.d.
#30 landorganist 12:55:53 | Donnerstag, 20. September 2007
Ach daher weht der Wind! Herr Heger hat leider den CiC nicht zur Hand, meint aber dennoch seine Auffassung
des Kirchenrechts begründen zu können. Curios. Lachhaft! Eine wirklich peinliche Show, die Sie da abliefern.
Sie glauben doch nicht wirklich, dass es notwendig ist, die §§ den CiC abzupinnen. Für Sie, lieber
Herr Doktor hier nochmal das MP s. H. Joh.Pauls II., von dem nichts zurückgenommen oder aufgehoben wurde:
„1. Die Kirche Gottes hat mit großer Betrübnis von der unrechtmäßigen Bischofsweihe Kenntnis genommen,
die Erzbischof Marcel Lefebvre am vergangenen 30. Juni (1988) vorgenommen hat… 3. Die Tat als solche
war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst
bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Suksession sakramental
weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats
in sich schließt, einen schismatischen Akt(3) dar. Da sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums vollzogen,
das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt
wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson
und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin
vorsieht(4)“. (Motu Proprio Joh. Paul II). Voller Wortlaut siehe hier. www.vatican.va/…i/documents/hf_jp-ii
@Don Camillo: Einfach mal den Verstand gebrauchen! Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert. Nicht
einmal das hat er getan! Es hätte allerdings auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche.
Nochmals für die ganz Langsamen: bitte CIC 1983, Can. 1382 lesen! Darauf habe ich übrigens schon vorhin
hingewiesen. Eben! Sie haben nur die Nummer des Canons angeführt, so als ob wir hier alle den CIC auf
dem Tisch liegen hätten, den Text des Canons aber nicht zitiert. Aber, wie ich schon sagte, es hätte
auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche. Sapere aude! MfG Christoph Heger
#28 Don Camillo 12:33:29 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert. Nicht einmal das hat er getan! Es hätte allerdings
auch nichts gebracht, da ich insofern ja gar nicht widerspreche. Nochmals für die ganz Langsamen: bitte
CIC 1983, Can. 1382 lesen! Darauf habe ich übrigens schon vorhin hingewiesen. q.e.d.
@landorganist: Dann lassen Sie es doch bleiben! Don Camillo hat Ihnen hieb-und stichfest die Rechtmäßigkeit
der Exkommunikation der Pius-Anführer dargelegt. Die Erwähnung des – gar nicht bezweifelten – Rechtsinstituts
der lata sententia ist alles andere als eine hieb- und stichfeste Darlegung. Dabei hat er das gültige
Kirchenrecht zitiert. Nicht einmal das hat er getan! Es hätte allerdings auch nichts gebracht, da ich
insofern ja gar nicht widerspreche. Von Ihnen kommt leider nichts als heiße Luft. Wenn Sie die Anwendung
des Verstandes für heiße Luft halten, … Sie können Ihre Sicht der Dinge mit nichts begründen. Don
Camillo hat recht: Diskutieren lohnt nicht. Dann lassen Sie es doch bleiben! Sie werden mich aber nicht
davon abhalten können, unbegründeten Behauptungen entgegenzutreten. MfG Christoph Heger
#26 landorganist 12:00:03 | Donnerstag, 20. September 2007
Lieber Herr Heger, Sie können gern Ihr persönliches Rechtskonstrukt aufbauen, aber bitte erheben Sie
es nicht zur allgemeingültigen Rechtsnorm! Don Camillo hat Ihnen hieb-und stichfest die Rechtmäßigkeit
der Exkommunikation der Pius-Anführer dargelegt. Dabei hat er das gültige Kirchenrecht zitiert. Von
Ihnen kommt leider nichts als heiße Luft. Sie können Ihre Sicht der Dinge mit nichts begründen. Don
Camillo hat recht: Diskutieren lohnt nicht. Tradis wohnt eine gewisse Beratungs- u. Einsichtsresistenz
inne.
@Don Camillo: Einfach mal den Verstand gebrauchen! Es ist natürlich Ihre Entscheidung, es sinnlos zu
finden, einfach mal den Verstand zu gebrauchen. Stattdessen bemängeln Sie: Oder habe ich etwa übersehen,
dass Sie argumentativ den CIC gebrauchten oder sonstige Beweise mittels Quellenangabe verwendeten? Sind
wir hier im kirchenrechtlichen Oberseminar? Aber selbst da sollte gelegentlich der Verstand gebraucht
werden. MfG Christoph Heger
#23 Don Camillo 10:33:53 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Ich wüsste nicht, was daran übel gelaunt sein sollte. Es zeigt sich einfach, dass es sinnlos
ist, Ihnen mit Argumenten zu begegnen, da Sie sie schlicht und einfach ignorieren. Oder habe ich etwa
übersehen, dass Sie argumentativ den CIC gebrauchten oder sonstige Beweise mittels Quellenangabe verwendeten?
Eine sachliche Diskussion ist somit nicht möglich und demzufolge reine Zeitverschwendung.
@Don Camillo: Warum so übel gelaunt? Mit Ihnen zu diskutieren bringt im Grunde genommen überhaupt gar
nichts, da Sie nur das lesen wollen, was Ihnen passt. Ihre übel gelaunte Antwort verrät doch nur, daß
Sie meinen Überlegungen nicht zu widersprechen vermögen. MfG Christoph Heger
#21 Don Camillo 10:16:59 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Zweitens ist auch in Ihrem Beispiel der Adressat der lata sententia zunächst allein das Gewissen
der betreffenden Person. Sobald die lata sententia öffentliche Geltung haben soll, muß ihr der betreffenden
Person der Widerspruch offen stehen, und die lata sententia muß durch ein öffentliches Urteil des zuständigen
Gerichts bestätigt werden. Letzteres ist, jedenfalls nach meiner Kenntnis, im Falle der angeblich Exkommunizierten
nicht geschehen. Schön, wie Sie sich’s so zurechtbiegen, dass es in Ihr Weltbild passt. Können Sie bitte
die Canones angeben, die das von Ihnen geforderte Verfahren ausdrücken? Und beweisen Sie doch bitte allfällige
Verfahrensfehler! Die Exommunikation im Falle der Piusbruderschaft haben sich diese Bischöfe als Tatstrafe,
die dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist, zugezogen. Mit Ihnen zu diskutieren bringt im Grunde genommen
überhaupt gar nichts, da Sie nur das lesen wollen, was Ihnen passt.
@Don Camillo: Hinkt nicht. Dieses von Ihnen erbrachte Beispiel hinkt gewaltig. Nein, es hinkt überhaupt
nicht. Dagegen ist Ihre folgende Vermutung falsch: Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, wie Sie und andere
in diesem Forum mit dem Thema Abtreibung umgehen. Eine Frau, die abtreibt, sowie alle, die sich aktiv
an der Abtreibung beteiligen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (da haben Sie ja auch nichts
dagegen, oder?). Erstens habe ich mich in der von Ihnen insinuierten Weise nie zu dem Thema Abtreibung
geäußert. Zweitens ist auch in Ihrem Beispiel der Adressat der lata sententia zunächst allein das Gewissen
der betreffenden Person. Sobald die lata sententia öffentliche Geltung haben soll, muß ihr der betreffenden
Person der Widerspruch offen stehen, und die lata sententia muß durch ein öffentliches Urteil des zuständigen
Gerichts bestätigt werden. Letzteres ist, jedenfalls nach meiner Kenntnis, im Falle der angeblich Exkommunizierten
nicht geschehen. MfG Christoph Heger
#19 Don Camillo 09:37:44 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Dieses von Ihnen erbrachte Beispiel hinkt gewaltig. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen,
wie Sie und andere in diesem Forum mit dem Thema Abtreibung umgehen. Eine Frau, die abtreibt, sowie alle,
die sich aktiv an der Abtreibung beteiligen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (da haben
Sie ja auch nichts dagegen, oder?). Dies bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Die
Kirche versteht sich als Gemeinschaft der „Heiligen“ (vgl. v.a. 1. Jahrtausend), deren ganzer Leib mitleidet,
wenn ein Glied die Tatstrafe auf sich zieht. Nach geltendem Recht, von dem Lefebvre Kenntnis hatte, zieht
sich ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die
Weihe empfängt, die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu. (vgl. CIC
1983, Can. 1382) Diese Strafe kann jedoch rückgängig gemacht werden, wenn derjenige, der exkommuniziert
ist, sein Fehlverhalten einsieht und wieder in die volle Gemeinschaft zurückkehrt, von der er dann wieder
mit Freude aufgenommen wird. Das hat also überhaupt nichts mit Mord und anschliessender Todesstrafe zu
tun. Man könnte es eher damit vergleichen, dass jemand, der einen anderen ermordet (also nicht Notwehr
od. Totschlag), mit Gefängnis bestraft wird, um sich „bekehren“ zu können. Sie fordern ein „ordentliches“
Verfahren. Dies ist insofern hinällig, als diese zwar gültig, aber unerlaubt geweihten Bischöfe bei
vollem Bewusstsein die Tatstrafe auf sich zogen.
@Don Camillo: Wieso, bitte? Faktum ist und bleibt aber, dass die vier Bischöfe der Piusbruderschaft exkommuniziert
sind Und wieso bitte? Über dieses Thema ist hier in kreuz.net schon ausführlich diskutiert worden. Hier
nur soviel: Das Rechtsinstitut der „automatischen“ (lata sententia) Kirchenstrafe ist ein sehr bedenkliches.
Man stelle sich etwas Analoges im bürgerlichen Leben vor: Herr X hat einen Menschen ermordet, er ist
lata sententia, also ohne Verfahren und Gerichtsurteil des Todes schuldig und kann gleich hingerichtet
werden. Also: Die öffentliche Behauptung, jemand sei lata sententia exkommuniziert, ist ein schwerwiegender
Eingriff in die Rechte eines Gläubigen, gegen den Widerspruch gegeben sein muß, bis in einem ordentlichen
Verfahren die Sache entschieden ist. Ein solches Verfahren ist in Sachen der angeblich Exkommunizierten
meiner Kenntnis nach nicht zum Abschluß gebracht worden. MfG Christoph Heger
#16 Don Camillo 08:56:35 | Donnerstag, 20. September 2007
@Herr Heger Faktum ist und bleibt aber, dass die vier Bischöfe der Piusbruderschaft exkommuniziert sind
und die ihr angehörenden Priester dispensiert sind. Da gibt es nichts zu rütteln. Das ist in etwa so,
wie wenn sich jemand aktiv an einer Abtreibung beteiligt hat. (effectu secuto, in excommunicationem latae
sententiae incurrit).
@ Don Camillo Nach dem Wiederzulassen der Alten Messe und dem Erkennen der großen Gnaden dieser Messe
muss die Exkommunikation des Erzbischofes wieder neu überdacht und Rückgängig gemacht werden, weil
ohne ihn wäre diese Messe wahrscheinlich verloren gegangen.
@Artois, @Don Camillo Die Exkommunikationen etc. waren rechtswidrige Akte, somit unwirksam! Ich würde
weitergehen und meinen: Es handelte sich bei ihnen um überhaupt keine (Rechts-)Akte, sondern lediglich
um öffentliche Behauptungen, daß Exkommunikationen automatisch (lata sententia) eingetreten seien. Wenn
man sie als kirchliche Verwaltungsakte verstehen will, muß dagegen Widerspruch möglich sein. MfG Christoph
Heger
#12 Don Camillo 08:43:25 | Donnerstag, 20. September 2007
@Artois auch wenn Du „verstockt“ bist: Die Exkommunikationen etc. waren rechtswidrige Akte, somit unwirksam!
Wieso waren das rechtswidrige Akte? Und: wenn ich perönlich für mich zum Schluss kommen sollte, dass
das Zweite Vatikanische Konzil keine verbindliche Aussagen getroffen hat, dürfte ich ja dann Ihrer Logik
entsprechend meine eigene „wahre Kirche“ eröffnen. Nicht wahr? Im Verhalten der Piusbruderschaft sind
m. E. sehr viele Parallelen zu freikirchlichen Kreisen festzustellen. Bedenken Sie mal das.
#10 landorganist 08:29:50 | Donnerstag, 20. September 2007
Ein Tipp zur „ehrwürdigen“ FSSPX: Gemäß einer Auskunft der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ steht
rechtlich gesehen hinsichtlich der Priesterbruderschaft St. Pius X. folgendes fest: Die vier von Erzbischof
Marcel Lefebvre 1988 geweihten Bischöfe (Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson
und Alfonso de Galarreta) sind exkommuniziert. Die innerhalb der Bruderschaft geweihten Priester sind
wegen des Mangels einer gültigen Inkardination suspendiert. Bezüglich der Gläubigen, die mit der Priesterbruderschaft
St. Pius X. sympathisieren, wird festgehalten: Es handelt sich um katholische Gläubige, die – wenn sie
keine ausdrücklichen Akte gesetzt haben – die römisch-katholische Kirche keineswegs verlassen wollen.
Die Mitfeier von Gottesdiensten der Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. stellt in sich kein
Delikt dar und bewirkt nicht eine Exkommunikation. Nur Gläubige, die in der Priesterbruderschaft St.
Pius X. die einzig wahre Kirche sehen und dies im äußeren Bereich sichtbar machen, ziehen sich die Exkommunikation
zu.
#8 Lutheraner 19:34:09 | Mittwoch, 19. September 2007
Der Papst ist Kommunist Statt das Alte Testament zu verwerfen, wird es unter Ratzinger ausgegraben, um
zu neuen Ehren zu kommen. Ist Ratzinger Jude? Ökumene ist ein saft- und kraftloser Brei und macht aus
Vielfalt Einfalt. Daraus kann nichts höheres oder besseres entstehen, vielmehr gehen durch Kompromisse
und die Einigung auf den kleiinsten gemeinsamen Nenner identitätsbildende Inhalte, Tradition und Geschichte
verlogen. Wer sich und andere aus der Kultur entfremden will, wer sein Menschsein aufgegeben hat, ist
Anhänger der Ökumene.
oh Ruhrgebietler… Aber wann wird die trid. Opfermesse im Ruhrgebiet flächendeckend verfügbar sein???
Die Seelen dürsten nach geistiger Nahrung und Andacht! Halt den Ball doch mal ein wenig flacher…
„Alter Ritus“ auch in Oberhausen?? oder Duisburg oder Mülheim an der Ruhr? In Essen-Borbeck ist die „Filliale“
der ehrwürdigen FSSPX hhlg. Opfermessen: – Sonntag 8.00 h und 9.45 h (Hochamt) – Wochentag 7.15 h (Sa
8.00 h) und 17.45 h (Dienstag, Freitag) Anschrift: Priorat St. Bonifatius, Bottroper Str. 295, D-45356
Essen Telefon 0201 – 664922 Telefax 0201 – 669075 Aber wann wird die trid. Opfermesse im Ruhrgebiet flächendeckend
verfügbar sein??? Die Seelen dürsten nach geistiger Nahrung und Andacht!
#5 chancel_screen 17:59:38 | Mittwoch, 19. September 2007
Alter Ritus in Frankfurt am Main Weiß jemand, ob sich in Frankfurt seit Inkrafttreten des MP etwas geändert
hat (z.B. zusätzliche Messen im Alten Ritus in Sankt Leonhard)? Bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
chancel_screen P.S. Die Messzeiten in Hattersheim sind mir bekannt.
#2 Tridentinus 16:20:31 | Mittwoch, 19. September 2007
Genau: Kein Gegensatz, sondern zwei Wesenszüge: Die Tradition ist genial und daher inspirierend und kreativ,
abseits des „platten Produkts des Augenblicks“ (J. Ratzinger).
Soso… Das MP ist also ein Schritt von bedeutender ökumenischer Perspektive und ein Ausdruck der Vielfalt
der katholischen Tradition. Wieso läuft kreuz.net dann nicht dagegen Sturm? Ökumene ist doch hier ein
„Pfui“-Wort und Vielfalt erst recht.