[ « 155 156 157 158 159 » ]
Sonntag, 23. September 2007 13:50
Lebenslang geschädigt
Krippen sind etwas für Kinder, die besonders hübsch oder initiativ sind. Der Rest der kleinen Menschen wird seinen Krippenaufenthalt nicht ohne persönlichen Schaden überleben.
Raus aus dem Mutterleib - rein in die Krippe?
Raus aus dem Mutterleib – rein in die Krippe?
(kreuz.net) Es gibt Studien, die einen Zusammenhang zwischen einer Kollektiv-Erziehung im Säuglingsalter und vermehrter Kriminalität im späteren Leben beweisen.

Darauf hat der Münchner Kinderarzt, Professor Dr. Theodor Hellbrügge, am 10. September in einem Leserbrief in der ‘Frankfurter Allgemeinen Zeitung’ hingewiesen.

Bereits in dem bekannten Buch des Kinderarztes Jean Bowlby „Maternal Care and Mental Health“ werden Schäden, die Säuglinge in der Massenpflege erleiden, auf den Mangel an mütterlicher Zuwendung zurückgeführt.

Bowlby prägte deshalb den Begriff der „maternal deprivation“. Er verfaßte sein Werk auf Beschluß der Sozialkommission der Vereinten Nationen.

Kinder brauchen die Mutter wie den täglichen Brei
Kinder brauchen die Mutter wie den täglichen Brei
Zwar sei auch in der Kinderkrippe Bindungsverhalten festgestellt worden – „aber nur für einzelne Kinder, die sehr hübsch waren oder sich durch aktives Benehmen gegenüber ihren Betreuerinnen auszeichneten“ – so Hellbrügge in seinem Leserbrief.

Es sei notwendig zu lernen, daß das Säuglingsalter eine für das ganze Leben prägende Phase sei. Dabei spiele das Bindungsverhalten zwischen Mutter und Kind eine überragende Rolle.

Seit Jahren veranstaltet Professor Hellbrügge im Dezember ein internationales Symposion in München, in dem die verschiedenen Probleme des Bindungsverhaltens dargestellt werden.

Hellbrügge hat zu dieser Frage auch Doktoranden beauftragt, im Jugendamt nachzuschauen, ob Zusammenhänge zwischen frühkindlicher Betreuung und Kriminalität und anderen pathologischen Auffälligkeiten bestehen:

„Die Durchsicht von Zehntausenden von Akten hat aber ergeben, daß die Eintragungen in den Akten an dem Tag beginnen, an dem der Jugendliche auffällig wird. Es ist also auch Fachleuten offenbar zu wenig bekannt, daß Zusammenhänge bestehen zwischen dem Bindungsverhalten in der frühen Kindheit und späterer Kriminalität.“

Hellbrügge weist auf sein Buch über „Kindliche Entwicklung und Sozialumwelt“, das er bereits im Jahr 1964 geschrieben hat.

Darin erklärt er, daß es dringend notwendig sei, der persönlichen Pflege des jungen Säuglings mehr Beachtung zu schenken:

„Dies setzt aber voraus, daß die zunehmende außerhäusliche Arbeit der Mutter – gemeint ist hier ausschließlich Mütter-, nicht etwa Frauenarbeit – eingeschränkt wird.“

Wörtlich schreibt Hellbrügge:

„In allen Menschheitsgenerationen hat das mutterlose Kind ein besonderes Mitgefühl in der Gesellschaft gefunden.

Erst dem Jahrhundert des Kindes blieb es vorbehalten, daß viele Kleinkinder, auch wenn sie Eltern haben, das Leben von Waisenkindern führen müssen.

Ein solcher Mißstand läßt sich meines Erachtens entsprechend den Spielregeln unserer Wirtschaft nur beheben, wenn die innerhäusliche Arbeit der Mutter etwa wie in Österreich oder Frankreich entlohnt wird.

Andernfalls zahlt die Gesellschaft in Fürsorge und Strafvollzug nach, was sie durch die Erwerbstätigkeit der Mütter zu verdienen glaubt.“


© Bilder: Sean Dreilinger, CC
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 61 Lesermeinungen:
Freitag, 28. September 2007 10:38
Artois †: @Guttenberger
Sie können Sich sowohl Ihre kodifizierte als auch ihre praktizierten Verfassungswirklichkeit sonstwohin schieben!
Donnerstag, 27. September 2007 23:31
Jörg Guttenberger, Köln: Artois: unsere freiheitliche Grundordnung
ist Verfassungswirklichkeit. Sie unterscheiden nicht zwischen der kodifizierten und der praktizierten Wirklichkeit. Da gibt es nun einmal gewisse Unterschiede.
Donnerstag, 27. September 2007 22:47
Graf von Galen: Wider die Irrlehre des Feminismus, @ Sirilo
Ihre Frage beantworte ich mit einem Auszug aus der
Enzyklika „Casti connubii“ Papst Pius XI. vom 31.12.1930:

Die Hierarchie der Liebe, die notwendige Über- und Unterordnung

In der Familiengemeinschaft, deren festes Gefüge so die Liebe ist, muß dann auch die Ordnung der Liebe, wie es der hl. Augustinus nennt, zur Geltung kommen. Sie besagt die Überordnung des Mannes über Frau und Kinder und die willfährige Unterordnung, den bereitwilligen Gehorsam von seiten der Frau, wie ihn der Apostel mit den Worten empfiehlt: „Die Frauen sollen ihren Männern untertan sein wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist.“[32]

Die Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet und beseitigt nun aber nicht die Freiheit, die ihr auf Grund ihrer Menschenwürde und der hehren Aufgabe, die sie als Gattin, Mutter und Lebensgefährtin hat, mit vollem Recht zusteht. Sie verlangt auch nicht von ihr, allen möglichen Wünschen des Mannes zu willfahren, die vielleicht unvernünftig sind oder der Frauenwürde weniger entsprechen. Sie ist endlich nicht so zu verstehen, als ob die Frau auf einer Stufe stehen sollte mit denen, die das Recht als Minderjährige bezeichnet und denen es wegen mangelnder Reife und Lebenserfahrung die freie Ausübung ihrer Rechte nicht zugesteht. Was sie aber verbietet, ist Ungebundenheit und übersteigerte Freiheit ohne Rücksicht auf das Wohl der Familie. “
Donnerstag, 27. September 2007 22:32
Artois †: @Guttenberg
Wieso, ich bezeichne ja nicht eine antichristliche Terrorordnung als „freiheitlich“ …
Donnerstag, 27. September 2007 21:56
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!
Donnerstag, 27. September 2007 21:39
Artois †: @Guttenberger
Wenn Sie tatsächlich meinen „freiheitliche Grundordnung“ sollten Sie statt in den Urlaub lieber ins Sanatorium fahren oder ein paar Pfeifchen rauchen …
Alle Lesermeinungen anzeigen 55 weitere Lesermeinungen
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.
Copyright © 2008 kreuz.net