Liturgie
Österreichischer Bischof setzt Päpstliches Motu Proprio außer Kraft
Gruppen, welche die Alte Messe wünschen, müssen zwei bis drei Dutzend Personen umfassen. Die Messen müssen vom Bischof erlaubt werden. Die Konzilsgesinnung ist zu kontrollieren. Der Alte Ritus muß mit der Leseordnung des Neuen Ritus gemischt werden.
Alte Messe am 16. September in Philadelphia, USA.
Alte Messe am 16. September in Philadelphia, USA.
© Flickr-Benützer „JD Treat“, CC
(kreuz.net, Feldkirch) Der Bischof der westösterreichische Diözese Feldkirch, Mons. Elmar Fischer, hat Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio erlassen.

Nachfolgend der Text aus dem Amtsblatt.


Gemäß dem Motu Proprio Papst Benedikt XVI. ‘Summorum Pontificum’ ist es ab 14. September 2007 erlaubt, das Meßopfer nach der vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche unter den dort aufgeführten Bedingungen zu feiern.

Der Heilige Vater will, daß der Bischof in der Diözese Regelungen trifft, die eine Feier der Missa Tridentina in Abstimmung mit geltenden Bestimmungen und Traditionen ermöglicht.

Deshalb sind nachfolgende Ausführungsbestimmungen entsprechend Kanon 31 des Kirchenrechtes einzuhalten:

1. Die im oben genannten Motu Proprio enthaltenen Bestimmungen treten für die Diözese Feldkirch zum 14. September 2007 in Kraft.

2. Als die Forma ordinaria der Feier der Eucharistie gilt weiterhin das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale.

Die Feier nach der Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht wurde, ist dagegen eine Forma extraordinaria (Motu Proprio Art. 1).

Jede eigenmächtige Veränderung der dort vorgegebenen Texte und Riten oder deren Vermischung ist zu unterlassen. Insbesondere ist darauf zu achten, daß nicht aus mangelnden Kenntnissen oder Vorlieben Mischformen aus beiden Formen der Zelebration entstehen.

Messe als Dank für ‘Summorum Pontificum’
Inszens des PriestersOrantenstellung: Priester, Diakon und Subdiakon stehen in einer Reihe.Oration in Orantenstellung.

3. Der Gemeindegottesdienst einer Pfarre ist an Sonn- und Feiertagen wie auch an Werktagen in der Forma ordinaria zu halten. Wenn eine Gruppe von Gläubigen die Forma extraordinaria wünscht, darf dies die Feier des Gemeindegottesdienstes nicht außerordentlich erschweren oder verhindern.

4. Eine Gruppe, die die Forma extraordinaria wünscht, muß eine Zahl von zwei bis drei Dutzend Personen umfassen.

5. Der Bitte der Gläubigen nach Feier der Messe in Forma extraordinaria darf der Pfarrer nur entsprechen, wenn gewährleistet ist, daß die Bittenden die Verbindlichkeit des II. Vatikanums und seiner Beschlüsse anerkennen und treu zum Papst und zu den Bischöfen stehen.

6. Zur vollen Communio gehört, daß die Gläubigen die Feier nach den neuen liturgischen Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Es ist daher darauf zu achten, daß Gläubige, die um die Meßfeier in der Forma extraordinaria bitten, auch Zugang finden zum spirituellen Reichtum und der theologischen Tiefe der Meßfeier in der Forma ordinaria, damit „das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird“ (Brief Benedikt XVI. an die Bischöfe vom 7. Juli 2007).

Eine religiöse Praxis, die sich ausschließlich auf die Meßfeier in der Forma extraordinaria beschränkt, wirkt trennend und ist der Absicht des Motu Proprio entgegen, deshalb nicht erlaubt.

7. Bis auf weiteres ist es angebracht, für den Wortgottesdienst die neue Leseordnung zu verwenden und sie in deutscher Sprache vorzutragen.

8. Papst Benedikt XVI. erwartet von den Zelebranten der Missa Tridentina eine Mindestkenntnis der lateinischen Sprache und liturgischer Bildung.

Wer eine der Bedingungen nicht erfüllt, ist verpflichtet, sich diese in entsprechenden Kursen zu erwerben und dies auch nachzuweisen.

9. Für die Feier der Missa Tridentina mit Gläubigen ist die Erlaubnis des Bischofs einzuholen. Es ist ihm auch über allfällige Defizite Bericht zu erstatten, damit gegebenenfalls an die zuständige Institution in Rom um Klärung angesucht werden kann.

10. Was für jede Form der Feier grundwichtig erscheint: Der innere Vollzug der Feier, die Participatio actuosa, soll den Gläubigen, besonders Kindern und Jugendlichen erschlossen werden.

Es geht in jeder Eucharistie darum, aus dem Wort Gottes für das eigene Leben die Gabe an den Herrn zu bereiten, die zu innerer Wandlung und Veränderung des Verhaltens führt, die die Gemeinschaft, die Communio mit Christus vertieft und so zum Segen wird für die Gestaltung des Lebens.

Der Heilige Paulus spricht dies in Röm 12,1 f. deutlich aus:

„Angesichts des Erbarmens Gottes ermahne ich euch, meine Brüder, euch selbst als lebendiges und heiliges Opfer darzubringen, das Gott gefällt; das ist für euch der wahre und angemessene Gottesdienst.

Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist: was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist.“


Dieser innere Vorgang trägt zur Sinngebung, zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Beziehungsfähigkeit entscheidend bei. Der innere Vollzug der Feier soll die Befähigung zur Liebe (Mt 22, 35-40), wie ER geliebt hat (Jo 15,12), entfalten.
      
27 Lesermeinungen
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#27   misterunknown   15:22:31 | Donnerstag, 27. September 2007
Ausführungsbestimmungen
Mons. Elmar Fischer sollte sich ein beispiel an seinen italienischen Mitbrüdern nehmen, die das MP ohne wenn und aber umsetzen wollen, und keine eigenen Ausführungsbestimmungen einführen wollen. Abzuwarten ist, wie die von Kardinal Castrillon-Hoyos angekündigten Ausführungsbestimmungen seitens Des heiligen Stuhls ausfallen werden, ich gehe davon aus, daß sie alle eventuell erlassenen Bestimmungen von Ortsordinarien außer Kraft setzen und konkrete Anweisungen zum Umsetzung enthalten werden, die dann verbindlich für die ganze Kirchesind.
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#26   Rudolfus   14:39:32 | Mittwoch, 26. September 2007
Eben genau gegen jene Einschränkungen von Ortsordinarien und Ortspfarren hat Papst Benedikt XVI. das
Apostolische Schreiben SUMMORUM PONTIFICUM (07. VII. 2007 A.D.) verfaßt,
und vor ihm bereits Papst St. Pius V. die Apostolische Konstitution QUO PRIMUM (13. VII. 1570 A.D., abgedruckt in jedem Römischen Meßbuch ab 1570 gemäß Papst St. Pius V.).
Alle Bestimmungen gegen QUO PRIMUM und SUMMORUM PONTIFICUM sind ungültig und nichtig.
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#25   Benedikt   20:04:48 | Montag, 24. September 2007
@ ruhrgebietler
Nur die Geschichte setzt doch etwas früher an: die hhlg. trid. Opfermesse ist NIE verboten worden oder gar aufgehoben. Das gotteslästerliche V-II war demnach ein Ausritt in den Irrtum!
Sind Sie eigentlich gewohnheitsmäßig ahnungslos? Das II. Vatikanum hat nichts „aufgehoben“ oder „verboten“. Der Begriff „trid. Opfermesse“ ist Unsinn, da die Opfermesse nur ein Teil der Hl. Messe ist.
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#24   reinhard karl   18:14:37 | Montag, 24. September 2007
Warum nicht auch für die Neue Messe?
Was für die Alte Messe gut sein soll, kann doch auch für die Neue Messe nicht schlecht sein.
Ich schlage deshalb vor, dass die Bischöfe auch für die Zelebration und den Besuch der Neuen Messe solche Richtlinien erlassen und die Gesinnung deren Besucher überprüfen.
Oder ist etwa zu fürchten, dass die Zahl dieser Besucher dann vielleicht wegen fehlender Papsttreue oder mangelhafter Akzeptanz des 2. Vaticanums drastisch zurückginge?
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#23   r.ruhrgebietler   08:12:11 | Montag, 24. September 2007
@Krak des Chevaliers – konträre Bestimmungen
Krak des Chevaliers: conträre Bestimmungen sind null und nichtigAlle Bestimmungen, die denen des MPs entgegenlaufen, sind null und nichtig.
so ist es!
Nur die Geschichte setzt doch etwas früher an: die hhlg. trid. Opfermesse ist NIE verboten worden oder gar aufgehoben. Das gotteslästerliche V-II war demnach ein Ausritt in den Irrtum! Selbst ein modernist wie Card. Meisner ist da schon hintergekommen. Ein lehmann, algemissen oder wie sie auch heißen mögen werden da nie hinterkommen. Da sind die gesamten Seilschaften des Freimaurerwesen schon drauf bedacht!!!
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#22   Camaurus2   17:57:40 | Sonntag, 23. September 2007
Can. 33, § 1 Codex des kanonischen Rechtes
Can. 33, § 1 Codex des kanonischen Rechtes: „Allgemeine Ausführungsdekrete, auch wenn sie in Direktorien oder anders benannten Dokumenten herausgegeben werden, heben Gesetze nicht auf, und soweit ihre Vorschriften Gesetzen widersprechen, entbehren sie jeglicher Rechtskraft.“
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#21   Benedikt   17:34:58 | Sonntag, 23. September 2007
Ausführungsbestimmungen?
Das soll eine Ausführungsbestimmung sein?
4. Eine Gruppe, die die Forma extraordinaria wünscht, muß eine Zahl von zwei bis drei Dutzend Personen umfassen.
Was denn nun, zwei oder drei? Und was ist, wenn es vier Dutzend sind? Ausführungsbestimmungen sollen der Konkretisierung dienen, dieser Passus konkretisiert nichts.
Bis auf weiteres ist es angebracht, für den Wortgottesdienst die neue Leseordnung zu verwenden und sie in deutscher Sprache vorzutragen.
Mit dem Wörtchen „angebracht“ lassen sich keine Bestimmungen formulieren.
Für die Feier der Missa Tridentina mit Gläubigen ist die Erlaubnis des Bischofs einzuholen.
Das MP wurde vor allem erlassen um diese Erlaubniserteilung überflüssig zu machen. Der Passus ist als niederrangiges Recht nichtig.
Der Bitte der Gläubigen nach Feier der Messe in Forma extraordinaria darf der Pfarrer nur entsprechen, wenn gewährleistet ist, daß die Bittenden die Verbindlichkeit des II. Vatikanums und seiner Beschlüsse anerkennen und treu zum Papst und zu den Bischöfen stehen.
Überflüssig – das ist sowieso klar. Wer dagegen zu verstoßen beabsichtig wird den Bischof von Feldkirch ohnehin nicht um eine Erlaubnis für die Zelebration fragen noch sich um sonstige Bestimmungen kümmern.
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#20   Fragender   02:18:52 | Sonntag, 23. September 2007
Öha…
auf einmal sind die Sedisvakantisten (!!!) empört, wenn jemand etwas gegen diese Aussagen des Papstes sagt…
Scheinheiligkeit ist dafür noch ein sehr harmloser Ausdruck… :-!
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#19   Johannes Damaszenus   01:12:17 | Sonntag, 23. September 2007
Unbedeutend
Die Diözese Feldkirch ist klein und relativ unbedeutend. Wer eine alte Messe möchte, kann nach Schellenberg im EB Vaduz, 10 Minuten von Feldkirch bzw. nach Wigratzbad, wenn man aus dem Raum Bregenz stammt. Von daher und auch aufgrund der geringen Einwohnerzahl Vorarlbergs werden sich wohl nicht viele Gläubige finden, die um eine alte Messe in der Diözese ansuchen. Bischof Elmar macht keinen besonderen Eindruck. In der Diözese wirkt er nicht prägend, eine Präsenz ist kaum wahrnehmbar. Er scheint ein eher kleines Licht zu sein.
Von daher dürfte er sich nicht allzu widerspenstig zeigen, so sich eine Gruppe findet und sich in Rom wegen der Hindernisse beschwert.
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#18   Frater Meinrad   21:40:08 | Samstag, 22. September 2007
Was ist los?
Was ist nur mit den Bischöfen los, wieso erheben sie sich über päpstliche Anordnungen?
Wo finde ich das besagte Amtsblatt? Habe es nämlich auf der HP der Diözese nicht gefunden.
Beten wir um den Heiligen Geist für Bischof Elmar
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#17   sacerdos helveticus   21:35:31 | Samstag, 22. September 2007
Ausführungsbestimmungen des Bischofs von Feldkirch
Tridentinus schrieb:
Interessant ist hieran nur, dass der Artikel, der die neue Leseordnung verlangt, den Zusatz „bis auf weiteres“ hat. Wenn weltweiten Ausführungsbestimmungen der Kommission ED kommen, sind alle Klauseln, die das MP SPC einschränken, nichtig!Im Prinzip sind schon jetzt alle Ausführungsbestimmungen, die dem MP widersprechen, nichtig, wenngleich es nicht immer ganz eindeutig ist, festzulegen, wo ein legitimer Spielraum zur Auslegung besteht und wo nicht.
Zur Verwendung der neuen Leseordnung in der Alten Messe: Der Bischof hat nur geschrieben, dass die Verwendung der Leseordnung „angemessen sei“ und zwar „Bis auf Weiteres“. Durch eine solche Formulierung wird wohl keine wirkliche Verpflichtung auferlegt, eher handelt es sich um eine nachdrückliche Empfehlung.
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#16   Tridentinus   19:48:09 | Samstag, 22. September 2007
Er ahnt es schon
Interessant ist hieran nur, dass der Artikel, der die neue Leseordnung verlangt, den Zusatz „bis auf weiteres“ hat. Wenn weltweiten Ausführungsbestimmungen der Kommission ED kommen, sind alle Klauseln, die das MP SPC einschränken, nichtig!
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#15   Krak des Chevaliers   19:47:28 | Samstag, 22. September 2007
conträre Bestimmungen sind null und nichtig
Alle Bestimmungen, die denen des MPs entgegenlaufen, sind null und nichtig.
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#14   Fragezeichen   18:35:46 | Samstag, 22. September 2007
Eine Befürchtung…
Ich kann mir nicht denken, dass Mons. Bischof diese Restriktionen selbst aufgesetzt hat; das werden wohl andere für ihn getan haben.
Wenn dem so ist, so möchte ich Sie, Exzellenz, bitten, diesen Kräften doch eher gegenzusteuern. Was wäre denn zu fürchten? Ihr Klerus ist doch weitestgehend äußerst progressiv…
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#13   Riese1835   18:08:49 | Samstag, 22. September 2007
Faschingsscherz
„…, wenn gewährleistet ist, daß die Bittenden die Verbindlichkeit des II. Vatikanums und seiner Beschlüsse anerkennen und treu zum Papst und zu den Bischöfen stehen.“
Unter diesen Umständen gäbe es kaum noch röm.-kath. Heilige Messen, vor allem im NOM:
a) „Patina pro Communione fidelium oportet retineatur, ad vitandum periculum ut hostia sacra vel quoddam eius fragmentum cadat.“ (Redemptionis Sacramentum Nr. 93)
b) Verbot der Laienpredigt (vor allem die Diözese Linz geht „eigene“ Wege; werden sehen, wie wirksam sich Bischof Schwarz wird durchsetzen können)
c) Kenntnis des lat. Meßordinariums durch die Gläubigen, wie von V2 gefordert
d) Laufende Aussagen von Bischöfen, Priestern und Lehrbeauftragten zu Zölibat, Ökumene und Lehre, die den päpstlichen Aussagen zuwiderlaufen und bisweilen zum Ungehorsam aufrufen.
Was mich umso mehr verwundert hat, ist, daß sich nicht einmal mehr der Papst an seine selbst aufgestellten Regeln hält und seine eigenen Lehraussagen unterläuft. Geschehen in Mariazell am 8.9.2007:
a) Obwohl die Verwendung der Patene vorgeschrieben ist (siehe oben), verwendet nicht einmal der Papst diese.
b) Obwohl der Papst die korrekte Übersetzung der Wandlungsworte fordert, verwendet er selbst die von ihm kritisierte Version mit „für alle“. Gerade so ein Anlaß wäre ideal gewesen, um mit leuchtendem Beispiel voranzugehen. Dem Papst stünde es zu!
Da soll sich noch jemand auskennen!
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#12   Rodolfo Panetta   17:16:26 | Samstag, 22. September 2007
Bischof Fischer konterkariert das Motu proprio!
Was soll die neue Leseordnung in der alten Messe? Das ist eine Vermischung der Riten! Die bewußt gewählten Texte des alten Ritus stehen für dessen Spiritualität. Die im neuen Ritus künstlich hereingebrachten Texte haben unter salbungsvollen Worten („größerer Reichtum der Schrift“) die fundamental wichtigen früheren Texte zurückgedrängt.
Menschen, die die alte Messe sowieso ablehnen, wollen durch die neuen Texte uns ihre Spiritualität aufzwingen.
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#11   Artois †   16:13:42 | Samstag, 22. September 2007
Es wundert mich nicht,
daß der Dr. Heger die „Preußische Allgemeine“ liest … >:)
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#10   Michael II   15:31:46 | Samstag, 22. September 2007
Lustiges Schreiben eines Bischofs
Diese Absonderungen eines Möchtegern-Hirten sind doch an Albernheit nicht mehr zu überbieten.
Er kämpft mit allen Mitteln gegen den erklärten Willen des Papstes und macht sich hochgradig lächerlich.
Ich gehe mal davon aus , dass die Kommission „Ecclesia Dei“ ihm intern die Ohren so lang ziehen wird, dass er aussieht wie ein Osterhase.
Der Hass auf die „alte Messe“ ist schon erstaunlich und für mich nicht begreifbar.
Das sage ich, obwohl ich zu 95 % aller Sonn- u. Feiertage an NOM-Messen und nur zu 5 % an „alten Messen“ teilnehme.
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#9   Bokrug †   14:26:41 | Samstag, 22. September 2007
Gründe des Ungehorsams unter Priestern und Bischöfen
Die Bilderberg-Treffen mit Rockefeller werden von der Londoner Grand-Lodge iniziiert.
Deutschland wird über freimaurerische Vorfeld Organisationen wie Odd-Fellow Orden, Rotary-Clubs wie Lions und Kiwanis als korrupte Netzwerke in Wirtschaft, Justiz und Politik unterwandert und beherrscht.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 II 1 GG
Wussten Sie, dass in der Bundesrepublik
96 % aller Landräte,
über 90 % der Bürgermeister in Orten mit über 5.000 Einwohnern,
über 60 % aller Notare,
84 % aller Chefärzte von Kreiskrankenhäusern,
ca. 90 % aller Direktoren der Gymnasien,
ca. 70 % aller Direktoren der Amtsgerichte,
zahlreiche Pfarrer und Pastoren,
fast alle höheren Polizeichefs,
fast alle Staranwälte und
fast alle Bundeswehr-Offiziere vom Kommandeur aufwärts,
den Rotariern oder dem Lions Club mit Hauptsitz in Chikago angehören
www.bilderberg.org
www.zeit-fragen.ch
Pardes – eine Studie der Kabbalah von Israel Shamir
www.israelshamir.net/…mir/PardesGerman.pdf
Die FDP ist die Interessenvertreterin der Freimaurerei in Deutschland.
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#8   Juhuben Cantuja   14:17:04 | Samstag, 22. September 2007
eines wird der hochwürdige Herr Fischer bestimmt erreichen
Der hochwürdigste Herr Bischof scheint das Anliegen Benedikt XVI und Kardinal Hoyos nicht erfasst zu haben. Mit dem Motu proprio sollte die traditionelle Messe unter die Oberhoheit Roms gestellt werden, damit Rom auf diese Weise die Tradition wieder in den Griff bekommt. Mit seinen Schikanen verunmöglicht der gnädige Herr jedoch die Verwirklichung ihres Anliegens und bringt Wasser auf die Mühlen der Piusbruderschaft. Ob man es will oder nicht die besten verbündeten der Piusbruderschaft sind jene Würdenträger, die sich mit all ihren Kräften gegen der Inkraftsetzung des Motu proprio
entgegenstellen.
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#7   Merker   13:56:42 | Samstag, 22. September 2007
Nennt man das Gehorsam?
Herr Bischof, auch in Feldkirch sollte man verstanden haben, daß der PAPST gesprochen und die „alte“ Messe freigegeben hat, ohne daß der Ortsbischof etwas einwenden dürfte. Freilich gilt das nur für diese Frage, das gebe ich zu. Jeder Priester, der die Bedingungen des Papstes erfüllen kann, darf ohne Ihre Einwilligung jederzeit die alte Messe feiern. Schweigen Sie wenigstens, besser wäre es Sie gehorchten.
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#6   introibo2   12:30:20 | Samstag, 22. September 2007
www.introibo.net/temp/feldkirch.htm
www.introibo.net/temp/feldkirch.htm
Auch zu beachten, der Artikel in der Westfalenpost zu Plänen der DBK
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#5   r.ruhrgebietler   12:20:28 | Samstag, 22. September 2007
Ein Bischof für das ewige Feuer!
oder der Start der Gegenkirche?
Prophezeiungen haben dies schon alles angekündigt!
Die Christenverfolgung ist voll im Gange!
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#4   kaylet   12:09:52 | Samstag, 22. September 2007
das ist
absolut übel, diskriminierend und ehrverletzend
Wer sich als Priester oder Laie daran gebunden fühlt, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
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#3   Romulus   11:59:34 | Samstag, 22. September 2007
Üble Gesinnungsschnüffelei
Ganz üble Gesinnungsschnüffelei will der betreiben. Aber er hat keine Chance, diese Bestimmungen werden demnächst von Rom kassiert. :)3
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#2   PietroParente   11:57:00 | Samstag, 22. September 2007
na und?
Ein päpstliches Gesetz kann nicht durch den Wisch eines Bischofs (oder einer Bischofskonferenz) näher definiert werden. Demnach muss sich niemand dran halten und es gilt soweit das, was im Motu Proprio geschrieben steht. Und dort steht nix von einer Mindestteilnehmerzahl!
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#1   ottaviani   11:42:37 | Samstag, 22. September 2007
nur die
ruhe Bald sind diese Bestimmungen weg
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