11:31:31 | Samstag, 22. September 2007
Gruppen, welche die Alte Messe wünschen, müssen zwei bis drei Dutzend Personen umfassen. Die Messen müssen vom Bischof erlaubt werden. Die Konzilsgesinnung ist zu kontrollieren. Der Alte Ritus muß mit der Leseordnung des Neuen Ritus gemischt werden.
(kreuz.net, Feldkirch)
Der Bischof der westösterreichische Diözese Feldkirch, Mons. Elmar Fischer, hat
Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio erlassen.
Nachfolgend der Text aus dem Amtsblatt.Gemäß
dem Motu Proprio Papst Benedikt XVI. ‘Summorum Pontificum’ ist es ab 14. September 2007 erlaubt, das Meßopfer
nach der vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche
Form der Liturgie der Kirche unter den dort aufgeführten Bedingungen zu feiern.
Der Heilige Vater will,
daß der Bischof in der Diözese Regelungen trifft, die eine Feier der Missa Tridentina in Abstimmung
mit geltenden Bestimmungen und Traditionen ermöglicht.
Deshalb sind nachfolgende Ausführungsbestimmungen
entsprechend Kanon 31 des Kirchenrechtes einzuhalten:
1. Die im oben genannten Motu Proprio enthaltenen
Bestimmungen treten für die Diözese Feldkirch zum 14. September 2007 in Kraft.
2. Als die Forma ordinaria
der Feier der Eucharistie gilt weiterhin das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren
Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale.
Die Feier nach der Fassung des Missale Romanum,
die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht wurde, ist dagegen eine Forma
extraordinaria (Motu Proprio Art. 1).
Jede eigenmächtige Veränderung der dort vorgegebenen Texte und
Riten oder deren Vermischung ist zu unterlassen. Insbesondere ist darauf zu achten, daß nicht aus mangelnden
Kenntnissen oder Vorlieben Mischformen aus beiden Formen der Zelebration entstehen.
3. Der Gemeindegottesdienst
einer Pfarre ist an Sonn- und Feiertagen wie auch an Werktagen in der Forma ordinaria zu halten. Wenn
eine Gruppe von Gläubigen die Forma extraordinaria wünscht, darf dies die Feier des Gemeindegottesdienstes
nicht außerordentlich erschweren oder verhindern.
4. Eine Gruppe, die die Forma extraordinaria wünscht,
muß eine Zahl von zwei bis drei Dutzend Personen umfassen.
5. Der Bitte der Gläubigen nach Feier der
Messe in Forma extraordinaria darf der Pfarrer nur entsprechen, wenn gewährleistet ist, daß die Bittenden
die Verbindlichkeit des II. Vatikanums und seiner Beschlüsse anerkennen und treu zum Papst und zu den
Bischöfen stehen.
6. Zur vollen Communio gehört, daß die Gläubigen die Feier nach den neuen liturgischen
Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Es ist daher darauf zu achten, daß Gläubige, die um die Meßfeier
in der Forma extraordinaria bitten, auch Zugang finden zum spirituellen Reichtum und der theologischen
Tiefe der Meßfeier in der Forma ordinaria, damit „das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen
geliebt wird“ (
Brief Benedikt XVI. an die Bischöfe vom 7. Juli 2007).
Eine religiöse Praxis, die sich
ausschließlich auf die Meßfeier in der Forma extraordinaria beschränkt, wirkt trennend und ist der
Absicht des Motu Proprio entgegen, deshalb nicht erlaubt.
7. Bis auf weiteres ist es angebracht, für
den Wortgottesdienst die neue Leseordnung zu verwenden und sie in deutscher Sprache vorzutragen.
8. Papst
Benedikt XVI. erwartet von den Zelebranten der Missa Tridentina eine Mindestkenntnis der lateinischen
Sprache und liturgischer Bildung.
Wer eine der Bedingungen nicht erfüllt, ist verpflichtet, sich diese
in entsprechenden Kursen zu erwerben und dies auch nachzuweisen.
9. Für die Feier der Missa Tridentina
mit Gläubigen ist die Erlaubnis des Bischofs einzuholen. Es ist ihm auch über allfällige Defizite Bericht
zu erstatten, damit gegebenenfalls an die zuständige Institution in Rom um Klärung angesucht werden
kann.
10. Was für jede Form der Feier grundwichtig erscheint: Der innere Vollzug der Feier, die Participatio
actuosa, soll den Gläubigen, besonders Kindern und Jugendlichen erschlossen werden.
Es geht in jeder
Eucharistie darum, aus dem Wort Gottes für das eigene Leben die Gabe an den Herrn zu bereiten, die zu
innerer Wandlung und Veränderung des Verhaltens führt, die die Gemeinschaft, die Communio mit Christus
vertieft und so zum Segen wird für die Gestaltung des Lebens.
Der Heilige Paulus spricht dies in Röm
12,1 f. deutlich aus:
„Angesichts des Erbarmens Gottes ermahne ich euch, meine Brüder, euch selbst als
lebendiges und heiliges Opfer darzubringen, das Gott gefällt; das ist für euch der wahre und angemessene
Gottesdienst.
Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit
ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist: was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist.“
Dieser innere Vorgang trägt zur Sinngebung, zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Beziehungsfähigkeit
entscheidend bei. Der innere Vollzug der Feier soll die Befähigung zur Liebe (Mt 22, 35-40), wie ER geliebt
hat (Jo 15,12), entfalten.
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#26
Rudolfus 14:39:32 | Mittwoch, 26. September 2007
#25
Benedikt 20:04:48 | Montag, 24. September 2007
#21
Benedikt 17:34:58 | Sonntag, 23. September 2007
#11
Artois † 16:13:42 | Samstag, 22. September 2007
#9
Bokrug † 14:26:41 | Samstag, 22. September 2007
#7
Merker 13:56:42 | Samstag, 22. September 2007
#4
kaylet 12:09:52 | Samstag, 22. September 2007
#3
Romulus 11:59:34 | Samstag, 22. September 2007