Was tun, wenn der Bischof dem Motu Proprio nicht gehorcht?
Ausführungsbestimmungen zu ‘Summorum Pontificum’ sind rechtswidrig, wenn sie verbieten, was dieses erlaubt, oder Befugnisse einschränken, die es gewährt.
Der Latinist und Kirchenrechtler Hw. Gero Weishaupt
(kreuz.net) Das Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe ist ein päpstlicher Erlaß. Er schafft für
die lateinische Kirche verbindliches Recht. Das erklärte der deutsche Kirchenrechtler Hw. Gero P. Weishaupt
in einer Stellungnahme.
Jeder Bischof habe das Recht, die Liturgie in seiner Diözese zu ordnen. Er könne
das aber nur in Einheit mit dem Papst tun – so Hw. Weishaupt.
Folglich müßten diözesane Ausführungsbestimmungen
zu einem Motu Proprio mit dem universalen, übergeordneten Recht übereinstimmen.
Hw. Weishaupt erklärt,
daß Bischofskonferenzen „im Grunde das Recht“ haben, solche allgemeinen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Dieses Recht gelte aber für die Bischofskonferenz nur beschränkt – „nämlich in den vom Gesetzbuch
selbst vorgesehenen Fällen beziehungsweise aufgrund einer besonderen Anordnung des Apostolischen Stuhls
aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Bischofkonferenz selber“.
Die Regelung des Motu Propio gehört – nach Hw. Weishaupt – nicht
zu diesen Fällen.
Denn Ausführungsbestimmungen würden weder im Motu Proprio selber angeordnet noch
im Begleitbrief des Papstes verlangt.
Auch sei nichts von einer Bitte seitens der Deutschen Bischofskonferenz
bekannt.
Tatsächlich weise alles darauf hin, daß die Deutsche Bischofskonferenz keine allgemeinen Ausführungsbestimmungen
im Sinne der Kanones 31 bis 33, sondern lediglich „Leitlinien“ zur Umsetzung des Motu Proprio erlassen
will:
„Diese Leitlinien haben keine rechtlich bindende Wirkung, sie verpflichten weder die Bischöfe
noch die Gläubigen, sondern dienen als Orientierungshilfe für eventuelle allgemeine Ausführungsdekrete
der Bischöfe in den einzelnen Diözesen.“
„Demnach ist es nicht die Bischofskonferenz, die Ausführungsbestimmungen
erläßt, sondern es liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen Bischofs, ausgehend von den Leitlinien
Ausführungsbestimmungen für seine Diözese zu erlassen.“
Unter „allgemeinen Ausführungsdekreten“ versteht
das Kirchenrecht nach Hw. Weishaupt von Verwaltungsorganen erlassene generelle Anordnungen.
Sie dienen
dazu, den Anwendungsmodus von Gesetzen genauer festzulegen.
Mit den Ausführungsbestimmungen zu ‘Summorum
Pontificum’ wollten die deutschen Bischöfe somit die Anwendung des Motu Proprio genauer bestimmen und
deren Beachtung einschärfen.
Dabei ist zu beachten, daß solche Ausführungsbestimmungen keine Gesetze
sind, sondern von den Vorgaben des Motu Proprio abhängen – so Hw. Weishaupt:
„Ausführungsbestimmungen
schaffen weder neue Normen noch sind sie autonom.“
Sie wären nach Hw. Weishaupt nichtig, wenn sie etwas
verbieten würden, was das Motu Proprio erlaubt, oder Befugnisse einschränken würden, die das Motu Propio
gewährt.
Als Beispiel nennt Hw. Weishaupt eine Festlegung der Zahl der Teilnehmer an einer Alten Messe
auf 25. Diese würde über Wortlaut und Geist des Motu Proprio hinausgehen.
Auch die Begrenzung der Teilnehmer
an einer Alten Messe auf Pfarreiangehörige entspreche nicht dem Wortlaut des päpstlichen Sendschreibens.
Allgemeine Ausführungsdekrete dürften Gesetze nicht aufheben.
Was tun, wenn sich der Bischof dem Motu
Proprio widersetzt?
Nach Kanon 221 haben die Gläubigen nach Hw. Weishaupt Anspruch auf Verteidigung
ihrer Rechte auch gegenüber Maßnahmen, welche die Bischöfe mit allgemeinen Ausfühungsbestimmungen
ausüben:
Wenn diese dem Motu Proprio widersprechen, „steht jedem Gläubigen das Recht zu, Beschwerde
einzulegen bei der nächsthöheren kirchlichen Verwaltungsbehörde“.
Gegen allgemeine bischöfliche Ausführungsbestimmungen
sei üblicherweise Beschwerde bei der Bischofskongregation einzulegen.
Diese könne die Beschwerde gegebenenfalls
an die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei weiterleiten.
Hw. Weishaupt weist aber darauf hin, daß der
Heilige Vater der Kommission Ecclesia Dei ausdrücklich die Vollmacht erteilt hat, über die Beachtung
und Anwendung seiner Anordnungen zu wachen.
Darum sei im Fall bischöflich erlassener Ausführungsbestimmungen,
die dem Motu proprio widersprechen, eine Beschwerde an diese Kommission zu richten.
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42 Lesermeinungen
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Der Gehorsam ist eine große Christentugend vor Gott, allerdings nur gegenüber der rechtmäßigen Staats-
und Kirchenautorität. Die rechtmäßige Kirchenautorität für den Katholiken ist die katholische Kirchenautorität.
Der bedeutendste Unterschied des Ungehorsams der St.-Pius-X.-Kleriker etc. ist jedoch, daß es sich dabei
ausschließlich um Katholiken handelt. Modernistenbischöfe und -pfarrer sind keine Katholiken. Folglich
kann man jenen gegenüber als Katholik auch nicht ungehorsam sein.
Bischöfe, die Christus ungehorsam sind und die Gehorsamspflicht einem Papst gegenüber, der seinen Papstpflichten
nicht nachkommt Bischöfe und Priester, die dem Papst nicht gehorchen findet man auch und insbesondere
in den irregulären Pfarren des Erzbischof Marcel Lefebvre. So ist es, denn ohne diesen Ungehorsam der
Katholiken den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. gegenüber wären die irregulären Lefebvre-Pfarren
bekanntlich auch nicht existent, da diese beiden Päpste die glaubenslosen und nicht-katholischen Ortsbischöfe
nicht nur bloß gewähren ließen, sondern diese auch noch munter weiterernannten und sanktionierten.
Das oberste Gesetz der Kirche ist bekanntlich auch in der katholischen Lehre Christus, den der Papst nur
vertritt, und von dem der Papst alle Verantwortung übertragen bekommen hat. Einem Papst, der seinen Papstpflichten
nicht nachkommt, darf man in vielen Dingen gar nicht gehorchen, insbesonders, wenn er die Mietlinge ernennt
und unterstützt, die den rechten katholischen Glauben verfolgen. Der katholische Glaube steht über der
Hierarchie und auch über dem Papst. Um des katholischen Glaubens willen muß man auch einem Papst widerstehen –
das war immer Lehre der Kirche, und sie gilt insbesonders anbetrachts der (indirekt) glaubensverfolgenden
Amtsausübung Pauls VI. und Johannes Pauls II.
@Rudolfus Bischöfe und Priester, die dem Papst nicht gehorchen findet man auch und insbesondere in den
irregulären Pfarren des Erzbischof Marcel Lefebvre.
Bischöfe, die der Glaubenslehre und dem Papst nicht gehorchen, sind leider keine Seltenheit in Europa
und in der europäischen Welt inclusive der USA: Aus diesem Grund sind auch die irregulären Pfarren des
Erzbischof Marcel Lefebvre bedauernswerterweise eine Notwendigkeit in der hl. Kirche, da die Suprema Lex
der Kirche nicht die willkürliche Amtsausübung glaubens- und treuloser Bischöfe ist, sondern das Heil
der Seelen. Ein Nichtkatholik gehört nicht mehr zur Kirche und kann so für Katholiken auch logischerweise
nicht zuständig sein – wie dies in Deutschland nach der Reformation schon einmal der Fall war.
#36 Bokrug † 12:17:30 | Freitag, 28. September 2007
@Freinsberg: Im NT werden Gemeindesprecherinnen und Vorleserinnen genannt. Historische außérchristliche
Quellen zu Jesus… www.kreuz.net/bookentry.1643.html Grüsse Bokrug
#35 Pünktchen 11:57:07 | Freitag, 28. September 2007
Aus dem Pfarrbrief der Gemeinde St. Josef in Mainz: . Hl. Messe im tridentinischen Ritus (Messe im überlieferten
Ritus) Mit Erlaubnis unseres Kardinals Karl Lehmann wird die Messe in unserer Pfarrei dienstags (18.00
Uhr) und sonntags (8.30 Uhr) im überlieferten Ritus gefeiert. Genaue Vorgaben sind bei der Feier im alten
Ritus einzuhalten und es darf keine Vermischung der Riten geben. So wird z.B. die Hl. Kommunion allein
als Mundkommunion gereicht. Die >>>> Homepage der Pfarrei St. Josef, Mainz www.st-joseph-mainz.de/<<<<
. Adresse und Kontaktmöglichkeiten: Pfarrgemeinde St. Joseph Josefstr. 74 55118 Mainz Tel.: 06131/611451
FAX: 06131/9725109 Der Pfarrer Josef Mohr hat die e-mail-Adresse: pfarrer@st-joseph-mainz.de Seine Tel.nr.
lautet: 06131/9725108
#30 Artois † 10:12:22 | Freitag, 28. September 2007
Wohl dem, der sich auf seinen Gott Wohl dem, der sich auf seinen Gott, recht kindlich kann verlassen,
dem mag gleich Sünde, Welt und Tod und alle Teufel hassen, so bleibt er dennoch wohl vergnügt, wenn
er nur Gott zum Freunde kriegt.
#29 Kurt K. 10:03:01 | Freitag, 28. September 2007
@ Peter Pan:Stimmt! Zu verschieden Zeiten des Mittelalters hatten Frauen (abgesehen von Throninhaberinnen,
die natürlich ohnehin mächtig waren) Ämter und große Macht inne. Im „Mittelalter“ ist allerdings eine
sehr grobe Einordnung. Es gab tatsächlich Zeiten, in denen die Frau viele Rechte hatte. Allerdings gabs
meines Wissens niemals wirkliche Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern im MA. Und es gibt viele
glaubwürdige Theorien, dass in prähistorischen Zeiten der Menschheitsgeschichte sogar Matriarchate herrschten.
Die „Venus von Willensdorf“ z.B. (ca 27000 Jahre alt), wahrscheinlich eine weibliche Fruchtbarkeitgöttin,
deutet jedenfalls auf einen Kult des weiblichen hin. Inwiefern das bedeutet, dass Frauen dort geherrscht
haben, weiss ich allerdings nicht.
#27 Peter-Pan 19:46:42 | Donnerstag, 27. September 2007
Mächtige Frauen Der Sexismus ist nicht so alt wie manche glauben, und die „untergeordnete Rolle“ der
Frau keine ach so naturgegebene Stellung. Zu verschieden Zeiten des Mittelalters hatten Frauen (abgesehen
von Throninhaberinnen, die natürlich ohnehin mächtig waren) Ämter und große Macht inne. Im antiken
Griechenland besaßen sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Geschichte politisches Stimmrecht, im
alten Ägypten waren sie in zahlreichen Bereichen sogar völlig gleichberechtig (durften erben und beerben,
Scheidung einreichen, diverse Berufe erlernen). Und es gibt viele glaubwürdige Theorien, dass in prähistorischen
Zeiten der Menschheitsgeschichte sogar Matriarchate herrschten. Aber was rede ich da, so alt ist die Erde
natürlich noch gar nicht…
#25 laetare † 19:39:39 | Donnerstag, 27. September 2007
Das schlägt doch dem Fass die Krone ins Gesicht! Da fordert doch glatt einer diese lästige Linkschle
uder auf, nochmals Links zu posten! Also das geht nun wirklich nicht. Wer sind wir denn hier? Doch keine
Gratisinseratseite für irgendwelche Verlage! Wir sind hier katholische nachrichten, für alle, die es
noch nicht gemerkt haben – was man denen ja nicht einmal verübeln kann, weil von Nachrichten keine Spur,
und von katholisch ganz zu schweigen. Aber trotzdem! Nein, bitte posten sie ihre Links nicht nochmal.
637 mal reicht. Im übrigen darf ich die Ansage bezüglich der Ämter von Frauen in den paulinischen Gemeinden
als tatsachengemäß richtig unterstreichen.
#15 GerdEric 18:40:29 | Donnerstag, 27. September 2007
@santo domingo Das müssen wohl die gefürchteten Echsenmenschen sein, von denen auch bei Jo Conrad geschrieben
wird… die tauchen immer in Rudeln auf (Bokrug, Taran, Galahad, Lonte und wie die Schlangen alle heissen
mögen, deren Köpfe zertreten werden).
#13 santo domingo 2 18:22:50 | Donnerstag, 27. September 2007
@ GerdEric Komisch. Die Beiträge von Lars im Heise-Forum www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=…
kommen mir irgendwie vertraut vor… er wird doch nicht die Ideen von Bokrug und Gallahad klauen?
#11 Bokrug † 18:21:27 | Donnerstag, 27. September 2007
@Gerd Eric: Sehr richtig…der Kampf gegen den Wucher und die Freimaurerei…eine der ersten Pflichten
eines jeden Katholiken. Abbé Galiani und sein Kampf gegen Adam Smith und Ricardo…sowie die Bank of
England und City of London… www.heise.de/…r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/art… Grüsse Bokrug
#7 GerdEric 18:07:01 | Donnerstag, 27. September 2007
Besonders empfehlenswert die Beiträge von Lars! www.neo-liberalismus.de/ dann weiter im Forum suchen,
lohnt sich Manipulierte Arbeitslosenzahlen! Die Diakonie klärt auf: 7,2 Millionen – Lars 15:03:49 27/9/2007
(6) 2,83 Millionen EIN-EURO-JOBS werden uns öffentlich verschwiegen! – Lars 15:21:40 27/9/2007 (5) ca.
9,4 Millionen Arbeitslose – Lars 15:38:52 27/9/2007 (4) America – Freedom To Fascism – Lars 15:51:36 27/9/2007
(3) Rockefellers Federal Reserve System FED – Lars 17:19:34 27/9/2007 (2) Rockefellers Federal Reserve
Bank FED: Chase Manhattan Bank und Stanley Morgan – Lars 17:22:54 27/9/2007 (1) 30 Milliarden Euro öffentliche
Gelder – Lars 17:55:36 27/9/2007 (0)
#6 Bokrug † 18:00:00 | Donnerstag, 27. September 2007
Wenn schon… …dann doch wohl vollständig. Meines Wissens nach wurden weder… …die päpstlichen
Befehle zum Kampf gegen die Freimaurerei als Pflicht eines jeden Katholiken… …noch die Erlasse gegen
den Wucher bzw. das Wucherverbot… …jemals aufgehoben. Ins Forum schauen… www.neo-liberalismus.de www.vergessene-buecher.de
@ Krake Wer päpstliches Recht, also Recht der Kirche, außer Kraft setzt und sein eigenes Recht verkündet,
exkommuniziert sich selbst. SCHWACHSINN! Es gibt sogar die Rechtsfigur der Epikie; seit vielen Jahrhunderten
theoretisch ausgearbeitet und sogar Teil des Kirchenrechts. Mann, Sie haben ja wirklich überhaupt keine
Ahnung von der Theologie des kirchliches Rechtes. Wirklich armselig.
exkummuniziert Wer päpstliches Recht, also Recht der Kirche, außer Kraft setzt und sein eigenes Recht
verkündet, exkommuniziert sich selbst. Kein katholischer Gläubiger ist verpflichtet, selbstfabrizierte
Rechtsnormen einzelner Personen zu folgen. Das Wort des Heiligen Vaters gilt.
Requiem für einen 1807 verstorbenen Kardinal? na wird aber auch zeit dass der unter die erde kommt. Zumindest
die Mitglieder der Schola scheinen ja ihren Spass gehabt zu haben an dem Requiem
#2 misterunknown 16:24:31 | Donnerstag, 27. September 2007
nota bene Zu den Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio „Summorum Pontificem“ sollte man die deutschen
Bischöfe im Einzelnen und die Deutsche Bischofskonferenz im Allgemeinen schlichtweg mal die Erklärung
in Erinnerung rufen, die man auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz zum Stichwort Motu Proprio
lesen kann: „Ein als Motu Proprio (lat. „aus eigenem Antrieb“) erlassenes Schreiben ist ein Erlass des
Papstes in Briefform ohne Anrede. Am häufigsten verwendet wird es für Gesetzgebungsakte auf Initiative
des Papstes (päpstliche Gesetze), aber auch für Verwaltungsakte.“ Sie sollte sich also schlichtweg an
diesen „Gesetzgebungsakt“ des Papstes gebunden halten.