Hw. Gero Weishaupt
Was tun, wenn der Bischof dem Motu Proprio nicht gehorcht?
Ausführungsbestimmungen zu ‘Summorum Pontificum’ sind rechtswidrig, wenn sie verbieten, was dieses erlaubt, oder Befugnisse einschränken, die es gewährt.
Der Latinist und Kirchenrechtler Hw. Gero Weishaupt
Der Latinist und Kirchenrechtler Hw. Gero Weishaupt
(kreuz.net) Das Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe ist ein päpstlicher Erlaß. Er schafft für die lateinische Kirche verbindliches Recht. Das erklärte der deutsche Kirchenrechtler Hw. Gero P. Weishaupt in einer Stellungnahme.

Jeder Bischof habe das Recht, die Liturgie in seiner Diözese zu ordnen. Er könne das aber nur in Einheit mit dem Papst tun – so Hw. Weishaupt.

Folglich müßten diözesane Ausführungsbestimmungen zu einem Motu Proprio mit dem universalen, übergeordneten Recht übereinstimmen.

Hw. Weishaupt erklärt, daß Bischofskonferenzen „im Grunde das Recht“ haben, solche allgemeinen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

Dieses Recht gelte aber für die Bischofskonferenz nur beschränkt – „nämlich in den vom Gesetzbuch selbst vorgesehenen Fällen beziehungsweise aufgrund einer besonderen Anordnung des Apostolischen Stuhls aus eigenem Antrieb oder auf Bitten der Bischofkonferenz selber“.

Altes Requiem für einen Kardinal
Der Weihbischof von Westminster/London, Mons. Bernard Longley (52), zelebrierte am 22. September ein Requiem im Alten Ritus für den im Juli 1807 verstorbenen Bischof von Frascati, Benedict Kardinal Stuart von York.Blick auf den - leeren - Katafalk vor dem Altar.Der zelebrierende Bischof sitzt, während sich der Diakon auf die Verkündigung des Evangeliums vorbereitet.

Die Regelung des Motu Propio gehört – nach Hw. Weishaupt – nicht zu diesen Fällen.

Denn Ausführungsbestimmungen würden weder im Motu Proprio selber angeordnet noch im Begleitbrief des Papstes verlangt.

Auch sei nichts von einer Bitte seitens der Deutschen Bischofskonferenz bekannt.

Tatsächlich weise alles darauf hin, daß die Deutsche Bischofskonferenz keine allgemeinen Ausführungsbestimmungen im Sinne der Kanones 31 bis 33, sondern lediglich „Leitlinien“ zur Umsetzung des Motu Proprio erlassen will:

„Diese Leitlinien haben keine rechtlich bindende Wirkung, sie verpflichten weder die Bischöfe noch die Gläubigen, sondern dienen als Orientierungshilfe für eventuelle allgemeine Ausführungsdekrete der Bischöfe in den einzelnen Diözesen.“

„Demnach ist es nicht die Bischofskonferenz, die Ausführungsbestimmungen erläßt, sondern es liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen Bischofs, ausgehend von den Leitlinien Ausführungsbestimmungen für seine Diözese zu erlassen.“

Unter „allgemeinen Ausführungsdekreten“ versteht das Kirchenrecht nach Hw. Weishaupt von Verwaltungsorganen erlassene generelle Anordnungen.

Sie dienen dazu, den Anwendungsmodus von Gesetzen genauer festzulegen.

Mit den Ausführungsbestimmungen zu ‘Summorum Pontificum’ wollten die deutschen Bischöfe somit die Anwendung des Motu Proprio genauer bestimmen und deren Beachtung einschärfen.

Dabei ist zu beachten, daß solche Ausführungsbestimmungen keine Gesetze sind, sondern von den Vorgaben des Motu Proprio abhängen – so Hw. Weishaupt:

„Ausführungsbestimmungen schaffen weder neue Normen noch sind sie autonom.“

Sie wären nach Hw. Weishaupt nichtig, wenn sie etwas verbieten würden, was das Motu Proprio erlaubt, oder Befugnisse einschränken würden, die das Motu Propio gewährt.

Als Beispiel nennt Hw. Weishaupt eine Festlegung der Zahl der Teilnehmer an einer Alten Messe auf 25. Diese würde über Wortlaut und Geist des Motu Proprio hinausgehen.

Auch die Begrenzung der Teilnehmer an einer Alten Messe auf Pfarreiangehörige entspreche nicht dem Wortlaut des päpstlichen Sendschreibens.

Allgemeine Ausführungsdekrete dürften Gesetze nicht aufheben.

Was tun, wenn sich der Bischof dem Motu Proprio widersetzt?

Nach Kanon 221 haben die Gläubigen nach Hw. Weishaupt Anspruch auf Verteidigung ihrer Rechte auch gegenüber Maßnahmen, welche die Bischöfe mit allgemeinen Ausfühungsbestimmungen ausüben:

Wenn diese dem Motu Proprio widersprechen, „steht jedem Gläubigen das Recht zu, Beschwerde einzulegen bei der nächsthöheren kirchlichen Verwaltungsbehörde“.

Gegen allgemeine bischöfliche Ausführungsbestimmungen sei üblicherweise Beschwerde bei der Bischofskongregation einzulegen.

Diese könne die Beschwerde gegebenenfalls an die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei weiterleiten.

Hw. Weishaupt weist aber darauf hin, daß der Heilige Vater der Kommission Ecclesia Dei ausdrücklich die Vollmacht erteilt hat, über die Beachtung und Anwendung seiner Anordnungen zu wachen.

Darum sei im Fall bischöflich erlassener Ausführungsbestimmungen, die dem Motu proprio widersprechen, eine Beschwerde an diese Kommission zu richten.
      
42 Lesermeinungen
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#44   Rudolfus   22:42:34 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
Der Gehorsam ist eine große Christentugend vor Gott,
allerdings nur gegenüber der rechtmäßigen Staats- und Kirchenautorität.
Die rechtmäßige Kirchenautorität für den Katholiken ist die katholische Kirchenautorität.
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#43   Artois †   22:30:35 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
Mut kennet auch der Mameluck,
Gehorsam ist des Christen Schmuck. Schiller
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#42   Rudolfus   22:21:54 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
Der bedeutendste Unterschied des Ungehorsams der St.-Pius-X.-Kleriker etc. ist jedoch, daß es sich
dabei ausschließlich um Katholiken handelt.
Modernistenbischöfe und -pfarrer sind keine Katholiken.
Folglich kann man jenen gegenüber als Katholik auch nicht ungehorsam sein.
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#41   iustus   22:10:21 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
@Artois
Das sagen auch Franz Sabo und Roland Breitenbach. :-D
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#40   Rudolfus   21:22:26 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
Bischöfe, die Christus ungehorsam sind und die Gehorsamspflicht einem Papst gegenüber, der seinen
Papstpflichten nicht nachkommt
Bischöfe und Priester, die dem Papst nicht gehorchen findet man auch und insbesondere in den irregulären Pfarren des Erzbischof Marcel Lefebvre.
So ist es, denn ohne diesen Ungehorsam der Katholiken den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. gegenüber wären die irregulären Lefebvre-Pfarren bekanntlich auch nicht existent,
da diese beiden Päpste die glaubenslosen und nicht-katholischen Ortsbischöfe nicht nur bloß gewähren ließen, sondern diese auch noch munter weiterernannten und sanktionierten.
Das oberste Gesetz der Kirche ist bekanntlich auch in der katholischen Lehre Christus, den der Papst nur vertritt, und von dem der Papst alle Verantwortung übertragen bekommen hat.
Einem Papst, der seinen Papstpflichten nicht nachkommt, darf man in vielen Dingen gar nicht gehorchen, insbesonders, wenn er die Mietlinge ernennt und unterstützt, die den rechten katholischen Glauben verfolgen.
Der katholische Glaube steht über der Hierarchie und auch über dem Papst.
Um des katholischen Glaubens willen muß man auch einem Papst widerstehen – das war immer Lehre der Kirche,
und sie gilt insbesonders anbetrachts der (indirekt) glaubensverfolgenden Amtsausübung Pauls VI. und Johannes Pauls II.
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#39   Artois †   21:09:56 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
@Iustus
Einen guten Bischof und Prietser erkennt man daran, daß er weiß, wann er NICHT gehorsam sein DARF!
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#38   iustus   21:06:26 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
@Rudolfus
Bischöfe und Priester, die dem Papst nicht gehorchen findet man auch und insbesondere in den irregulären Pfarren des Erzbischof Marcel Lefebvre.
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#37   Rudolfus   20:53:22 | Mittwoch, 3. Oktober 2007
Bischöfe, die der Glaubenslehre und dem Papst nicht gehorchen,
sind leider keine Seltenheit in Europa und in der europäischen Welt inclusive der USA:
Aus diesem Grund sind auch die irregulären Pfarren des Erzbischof Marcel Lefebvre bedauernswerterweise eine Notwendigkeit in der hl. Kirche,
da die Suprema Lex der Kirche nicht die willkürliche Amtsausübung glaubens- und treuloser Bischöfe ist, sondern das Heil der Seelen.
Ein Nichtkatholik gehört nicht mehr zur Kirche und kann so für Katholiken auch logischerweise nicht zuständig sein – wie dies in Deutschland nach der Reformation schon einmal der Fall war.
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#36   Bokrug †   12:17:30 | Freitag, 28. September 2007
@Freinsberg:
Im NT werden Gemeindesprecherinnen und Vorleserinnen genannt.
Historische außérchristliche Quellen zu Jesus…
www.kreuz.net/bookentry.1643.html
Grüsse
Bokrug
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#35   Pünktchen   11:57:07 | Freitag, 28. September 2007
Aus dem Pfarrbrief der Gemeinde St. Josef in Mainz:
.
Hl. Messe im tridentinischen Ritus (Messe im überlieferten Ritus)
Mit Erlaubnis unseres Kardinals Karl Lehmann wird die Messe in unserer Pfarrei dienstags (18.00 Uhr) und sonntags (8.30 Uhr) im überlieferten Ritus gefeiert.
Genaue Vorgaben sind bei der Feier im alten Ritus einzuhalten und es darf keine Vermischung der Riten geben. So wird z.B. die Hl. Kommunion allein als Mundkommunion gereicht.
Die >>>> Homepage der Pfarrei St. Josef, Mainz www.st-joseph-mainz.de/<<<<
.
Adresse und Kontaktmöglichkeiten:
Pfarrgemeinde St. Joseph
Josefstr. 74
55118 Mainz
Tel.: 06131/611451
FAX: 06131/9725109
Der Pfarrer Josef Mohr hat die e-mail-Adresse:
pfarrer@st-joseph-mainz.de
Seine Tel.nr. lautet: 06131/9725108
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#34   Artois †   10:35:49 | Freitag, 28. September 2007
@Freinsberg
Machs mit mir, Gott, nach deiner Güt
@PelagiusIII
Da haben Sie nicht ganz Unrecht …
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#33   Freinsberg   10:24:25 | Freitag, 28. September 2007
@ Artois
Auf welche Melodie ist diese Strophe zu singen?
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#32   Sirilo   10:17:13 | Freitag, 28. September 2007
@Pelagius III., Artois
Aus einem Gedicht zur Zeit der „Gott-ist-tot-Theologie“:
„Wenn Ihr Gott tot ist, dann nehmen Sie meinen!“
(Autor vergessen)
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#31   Pelagius III.   10:14:38 | Freitag, 28. September 2007
@Artois
„auf seinen Gott“ – also hat jeder seinen eigenen Gott?
;-)
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#30   Artois †   10:12:22 | Freitag, 28. September 2007
Wohl dem, der sich auf seinen Gott
Wohl dem, der sich auf seinen Gott,
recht kindlich kann verlassen,
dem mag gleich Sünde, Welt und Tod
und alle Teufel hassen,
so bleibt er dennoch wohl vergnügt,
wenn er nur Gott zum Freunde kriegt.
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#29   Kurt K.   10:03:01 | Freitag, 28. September 2007
@ Peter Pan:Stimmt!
Zu verschieden Zeiten des Mittelalters hatten Frauen (abgesehen von Throninhaberinnen, die natürlich ohnehin mächtig waren) Ämter und große Macht inne.
Im „Mittelalter“ ist allerdings eine sehr grobe Einordnung. Es gab tatsächlich Zeiten, in denen die Frau viele Rechte hatte. Allerdings gabs meines Wissens niemals wirkliche Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern im MA.
Und es gibt viele glaubwürdige Theorien, dass in prähistorischen Zeiten der Menschheitsgeschichte sogar Matriarchate herrschten.
Die „Venus von Willensdorf“ z.B. (ca 27000 Jahre alt), wahrscheinlich eine weibliche Fruchtbarkeitgöttin, deutet jedenfalls auf einen Kult des weiblichen hin. Inwiefern das bedeutet, dass Frauen dort geherrscht haben, weiss ich allerdings nicht.
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#28   Freinsberg   08:23:21 | Freitag, 28. September 2007
@ Bokrug
>>…sehr wohl Ämter in der Gemeinde…<<
Wir wissen das schon, aber Pius X. wusste es wahrscheinlich nicht. :-|
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#27   Peter-Pan   19:46:42 | Donnerstag, 27. September 2007
Mächtige Frauen
Der Sexismus ist nicht so alt wie manche glauben, und die „untergeordnete Rolle“ der Frau keine ach so naturgegebene Stellung. Zu verschieden Zeiten des Mittelalters hatten Frauen (abgesehen von Throninhaberinnen, die natürlich ohnehin mächtig waren) Ämter und große Macht inne. Im antiken Griechenland besaßen sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Geschichte politisches Stimmrecht, im alten Ägypten waren sie in zahlreichen Bereichen sogar völlig gleichberechtig (durften erben und beerben, Scheidung einreichen, diverse Berufe erlernen).
Und es gibt viele glaubwürdige Theorien, dass in prähistorischen Zeiten der Menschheitsgeschichte sogar Matriarchate herrschten.
Aber was rede ich da, so alt ist die Erde natürlich noch gar nicht… :-D
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#26   maliems   19:39:41 | Donnerstag, 27. September 2007
Danke Hank
Danke Hank
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#25   laetare †   19:39:39 | Donnerstag, 27. September 2007
Das schlägt doch dem Fass die Krone ins Gesicht! Da fordert doch glatt einer diese lästige Linkschle
uder auf, nochmals Links zu posten!
Also das geht nun wirklich nicht. Wer sind wir denn hier? Doch keine Gratisinseratseite für irgendwelche Verlage! Wir sind hier katholische nachrichten, für alle, die es noch nicht gemerkt haben – was man denen ja nicht einmal verübeln kann, weil von Nachrichten keine Spur, und von katholisch ganz zu schweigen. Aber trotzdem! Nein, bitte posten sie ihre Links nicht nochmal. 637 mal reicht.
Im übrigen darf ich die Ansage bezüglich der Ämter von Frauen in den paulinischen Gemeinden als tatsachengemäß richtig unterstreichen.
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#24   Bokrug †   19:34:50 | Donnerstag, 27. September 2007
Frauen hatten bei Paulus…
…sehr wohl Ämter in der Gemeinde…
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#23   Freinsberg   19:25:04 | Donnerstag, 27. September 2007
@ Bokrug
Ich hab nur Pius X. zitiert… Prophetin ist vielleicht kein liturgisches Amt. ^-^
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#22   Bokrug †   19:09:26 | Donnerstag, 27. September 2007
@Freinsberg:
Es gab bei Paulus und im AT Prophetinnen…meines Wissens nach auch noch andere Gemeinde-Ämter.
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#21   Samurai   19:06:49 | Donnerstag, 27. September 2007
@ Bokrug
Nichts für ungut, daß Sie Ihre Meinung überwiegend in Form von Links belegen, aber halten Sie den Kopp-Verlag für seriös?
Ich nicht“
Samurai
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#20   Hank   18:58:21 | Donnerstag, 27. September 2007
@maliems
Hier sind Infos www.gero-p-weishaupt.com/.
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#19   Ansbach.Dragoner   18:56:33 | Donnerstag, 27. September 2007
bokrug
könnten sie die links nochmal posten bitte ?
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#18   Freinsberg   18:54:08 | Donnerstag, 27. September 2007
@Hank
Nach Pius X. sind Frauen zum Ausüben liturgischer Ämter, darunter auch zur Mitwirkung im Chor, unfähig! („Tra le sollecitudini“ n. 13)
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#16   maliems   18:50:52 | Donnerstag, 27. September 2007
raus mit der sprache
Was macht G. Weishaupt z.Zt. eigentlich hauptberuflich?
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#15   GerdEric   18:40:29 | Donnerstag, 27. September 2007
@santo domingo
Das müssen wohl die gefürchteten Echsenmenschen sein, von denen auch bei Jo Conrad geschrieben wird…
die tauchen immer in Rudeln auf (Bokrug, Taran, Galahad, Lonte und wie die Schlangen alle heissen mögen, deren Köpfe zertreten werden).
:-!
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#14   Hank   18:31:56 | Donnerstag, 27. September 2007
@stimme
Hübsche Mädels bei der Schola mit dabei. Leider nicht im Sinne d. Hl. Pius X. :-$
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#13   santo domingo 2   18:22:50 | Donnerstag, 27. September 2007
@ GerdEric
Komisch. ^-^ ;-) O:)
Die Beiträge von Lars im Heise-Forum www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=… kommen mir irgendwie vertraut vor…
er wird doch nicht die Ideen von Bokrug und Gallahad klauen? :-D
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#12   Krak des Chevaliers   18:21:36 | Donnerstag, 27. September 2007
Hallo Hektor!
Von dieser Sorte gibts hier gleich eine ganze Sammlung! hahahaha… :-D
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#11   Bokrug †   18:21:27 | Donnerstag, 27. September 2007
@Gerd Eric:
Sehr richtig…der Kampf gegen den Wucher und die Freimaurerei…eine der ersten Pflichten eines jeden Katholiken.
Abbé Galiani und sein Kampf gegen Adam Smith und Ricardo…sowie die Bank of England und City of London…
www.heise.de/…r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/art…
Grüsse
Bokrug
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#10   Hektor.von.Knokke   18:19:24 | Donnerstag, 27. September 2007
@krak
„Typ“ ist ein Schwallkopf und merkt nicht, dass er nervt.
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#9   maliems   18:18:01 | Donnerstag, 27. September 2007
weishaupt
Wo arbeitet er z.Zt. eigentlich? Ist er wieder zurück in Deutschland?
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#8   Krak des Chevaliers   18:15:42 | Donnerstag, 27. September 2007
o type!
Sie schon wieder! Wollen Sie mit diesem Dünnpfiff vielleicht Ihren eigenen Ungehorsam bemänteln?
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#7   GerdEric   18:07:01 | Donnerstag, 27. September 2007
Besonders empfehlenswert die Beiträge von Lars!
www.neo-liberalismus.de/
dann weiter im Forum suchen, lohnt sich o.O
Manipulierte Arbeitslosenzahlen! Die Diakonie klärt auf: 7,2 Millionen – Lars 15:03:49 27/9/2007 (6)
2,83 Millionen EIN-EURO-JOBS werden uns öffentlich verschwiegen! – Lars 15:21:40 27/9/2007 (5)
ca. 9,4 Millionen Arbeitslose – Lars 15:38:52 27/9/2007 (4)
America – Freedom To Fascism – Lars 15:51:36 27/9/2007 (3)
Rockefellers Federal Reserve System FED – Lars 17:19:34 27/9/2007 (2)
Rockefellers Federal Reserve Bank FED: Chase Manhattan Bank und Stanley Morgan – Lars 17:22:54 27/9/2007 (1)
30 Milliarden Euro öffentliche Gelder – Lars 17:55:36 27/9/2007 (0)
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#6   Bokrug †   18:00:00 | Donnerstag, 27. September 2007
Wenn schon…
…dann doch wohl vollständig.
Meines Wissens nach wurden weder…
…die päpstlichen Befehle zum Kampf gegen die Freimaurerei als Pflicht eines jeden Katholiken…
…noch die Erlasse gegen den Wucher bzw. das Wucherverbot…
…jemals aufgehoben.
Ins Forum schauen…
www.neo-liberalismus.de
www.vergessene-buecher.de
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#5   Typ   17:58:05 | Donnerstag, 27. September 2007
@ Krake
Wer päpstliches Recht, also Recht der Kirche, außer Kraft setzt und sein eigenes Recht verkündet, exkommuniziert sich selbst.
SCHWACHSINN!
Es gibt sogar die Rechtsfigur der Epikie; seit vielen Jahrhunderten theoretisch ausgearbeitet und sogar Teil des Kirchenrechts.
Mann, Sie haben ja wirklich überhaupt keine Ahnung von der Theologie des kirchliches Rechtes.
Wirklich armselig.
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#4   Krak des Chevaliers   17:55:23 | Donnerstag, 27. September 2007
exkummuniziert
Wer päpstliches Recht, also Recht der Kirche, außer Kraft setzt und sein eigenes Recht verkündet, exkommuniziert sich selbst. Kein katholischer Gläubiger ist verpflichtet, selbstfabrizierte Rechtsnormen einzelner Personen zu folgen. Das Wort des Heiligen Vaters gilt.
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#3   stimme der vernunft †   17:27:39 | Donnerstag, 27. September 2007
Requiem
für einen 1807 verstorbenen Kardinal? na wird aber auch zeit dass der unter die erde kommt.
Zumindest die Mitglieder der Schola scheinen ja ihren Spass gehabt zu haben an dem Requiem
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#2   misterunknown   16:24:31 | Donnerstag, 27. September 2007
nota bene
Zu den Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio „Summorum Pontificem“ sollte man die deutschen Bischöfe im Einzelnen und die Deutsche Bischofskonferenz im Allgemeinen schlichtweg mal die Erklärung in Erinnerung rufen, die man auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz zum Stichwort Motu Proprio lesen kann:
„Ein als Motu Proprio (lat. „aus eigenem Antrieb“) erlassenes Schreiben ist ein Erlass des Papstes in Briefform ohne Anrede.
Am häufigsten verwendet wird es für Gesetzgebungsakte auf Initiative des Papstes (päpstliche Gesetze), aber auch für Verwaltungsakte.“
Sie sollte sich also schlichtweg an diesen „Gesetzgebungsakt“ des Papstes gebunden halten.
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