Die Berichterstattung über den Fall einer Kinderschändung im Bistum Regensburg ist durch journalistische Vorurteile gegen den dortigen Bischof verfälscht.
(kreuz.net) Am 30. August 2007 wurde der Administrator der Pfarre Riekofen im Bistum Regensburg unter
dem Verdacht der mehrfachen Schändung eines Minderjährigen verhaftet.
Schon als Kaplan in Viechtach
im Bayerischen Wald hatte er zwei Ministranten sexuell mißbraucht.
Im Sommer 2000 wurde er deshalb zu
einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt. Die Bedingungen: Der Geistliche mußte eine Psychotherapie durchlaufen und durfte keine Kontakte
mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen.
Der fehlbare Priester lebte danach in einem Altersheim südöstlich
von Regensburg.
Doch bereits ab Januar 2001 begann er in der nahegelegenen Kirche der Gemeinde Riekofen
mit Ministrantenarbeit.
Der Regensburger Bischof wußte von dem neuerlichen Umgang des Geistlichen mit
Minderjährigen nichts. Dessen Aushilfstätigkeit wurde dem Bischof erst Mitte 2003 bekannt.
Das erklärte
das Ordinariat in einer Stellungnahme, die in der heutigen Ausgabe der ‘Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung’
erschienen ist.
Das diözesane Personalamt war dagegen informiert. Doch „die Aushilfstätigkeit beschränkte
sich nach Wissen der Verantwortlichen auf den liturgischen Bereich. Dies war auch mit dem Therapeuten
abgesprochen“ – so die Stellungnahme des Ordinariates.
Psychologisces Gutachten
Nach Ende seiner dreijährigen
Bewährungszeit galt der Priester als anerkannter und beliebter Seelsorger.
Er wurde von einem Facharzt
für Neurologie und Psychotherapie therapiert. Dieser verfaßte im Sommer 2003 ein siebenseitiges Gutachten.
Darin attestierte er dem Bistum, daß der Geistliche nicht „pädophil fixiert“ sei.
Die Kinderschändung
in Viechtach sei auf ein „einmaliges, regressives Verhalten“ zurückzuführen.
Einem neuerlichen Einsatz
in der Seelsorge stünden keine Bedenken entgegen.
Mit diesem Urteil schienen auch die „Leitlinien“,
welche die Bischofskonferenz im September 2002 für das Verhalten bei Kinderschändung durch Geistliche
erlassen hatte, nicht auf den Fall dieses Priesters anwendbar.
Das Bistum Regensburg war der Auffassung,
daß sich die „Leitlinien“ auf „strukturell nicht abänderbare“ Kinderschänder beziehen, während es
sich im vorliegenden Fall um ein „einmaliges“ Verhalten gehandelt habe.
Richterliche Stellungnahme
Die
Verantwortlichen kontaktierte auch die Richterin, die im Jahr 2000 den Strafbefehl gegen den Priester
erlassen hatte.
Man wollte herausfinden, ob die Justiz Bedenken gegen einen erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge
hege.
„Dies wurde verneint“, beteuert die Bistumsleitung.
Die Richterin, die inzwischen als Staatsanwältin
arbeitet, kann sich an eine solche Auskunft nicht erinnern.
Im September 2004 wurde der Priester von
Bischof Gerhard Ludwig Müller zum Pfarradministrator von Riekofen und Schönach ernannt – „auf Wunsch
der Gremien der Pfarrei“, wie das Bischöfliche Ordinariat beteuert.
Bald erteilte er in der Schule des
Nachbarortes Sünching Religionsunterricht.
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Stichwort: Lügen Wobei man aber ehrlicherweise sagen muß, daß rund um den Fall St. Pölten von den
belasteten Klerikern sogar noch vor Gerichten ein Rekord an Lügen und Lügengebäuden aufgestellt wurde,
der nur schwer zu brechen ist. Möglicherweise wurde Bischof Müller seine erste Erklärung vorgeschrieben.
Aber dies muß in der Tat korrigiert werden, wenn es einen unabhängigen Fachgutachter gar nicht gab.
Selbst das, turk, ist noch nicht alles, auch wenn es für sich schon schlimm genug wäre! Nehmen wir zum
Beispiel das „Unbedenklichkeitsgutachten“. Vor zwei Wochen noch gab Bischof Müller öffentlich zum besten,
das Gutachten (ein netter Fall für Eigenwerbung des Therapeuten von Pfarrer Kramer) sei vom Gericht www.pnp.de/…hrichten/artikel.php?cid=29-1738064…
in Auftrag gegeben worden. Gestern nun mußte der Pressesprecher der Diözese Regensburg einräumen, daß
das schlicht gelogen war – der Therapeut hatte mit dem Gericht gar nichts zu tun, sondern war vom Bistum
selbst www.pr-inside.com/…-warnung-r229617.htm vermittelt worden! Und „bestätigte“ dann prompt, es
sei kein Rückfall zu befürchten… ein „gentleman agreement“ zu Lasten der Kinder. Warum diese Lüge,
wenn es nichts zu verbergen gibt? Im Vergleich kommen einem die Vorfälle in St.Pölten schon langsam
harmlos vor…!
Ich gebe hiermit auf. Man muss die Unterschiede der Meinungen wie die Unterschiede überhaupt eben aushalten.
Hauptsache es kommt keiner wegen dieses Grunderfordernisses jeder menschlichen Gemeinschaft zu dem einfältigen
Schluss, jeder habe seine Wahrheit. Dass ich zum Fall nichts zu sagen weiß, als das, was ich auf kreuz.net
oder beiläufig in den Medien erfuhr, und mich sozusagen nur als Strukturanalyst verstehe, hatte ich ja
schon gesagt. Hoffen wir, dass der Ministrant wegen der mutmaßlichen „Handlungen“ nicht bleibend traumatisiert
ist. Hoffen wir aber auch, dass sich das Maß an Strafe für den Riekofener Pfarrer an seinem Maß an
Schuld und nicht am Umfang der öffentlichen Empörung misst. Schuld und Empörung sind nicht nötigerweise
korreliert. Als besonders augenfällige Kasuistik verweise ich hierfür auf die Passion des Herrn.
@Lorenz die Kollegen haben wesentliche Dinge schon klargestellt. Mir bleibt noch der Punkt der „Willensbeugung“.
Natürlich will ich nicht sagen, dass man Fälle von Pädophilie nicht differenzieren kann und muss. Aber
ich hatte Sie so verstanden, als wäre erst die gewaltsame Willensbeugung „entsetzlich“ und als gäbe
es auch Pädophilie ohne Willensbeugung, also in freiwilligem gegenseitigem Einverständnis. Das ist aber
der übliche Unsinn, mit dem Täter versuchen, ihre Taten zu verharmlosen. Erlauben Sie mir noch eine
weitere Anmerkung: Die RKK/SRE hat in moralischen Fragen wie dieser nicht eine mit Immunität zu beschreibende
Sonderstellung, sie unterliegt hier nach ihrem eigenen Selbstverständnis härteren Maßstäben als „die
Welt“.
@ turk Ein sehr interessantes Detail, das mir noch nicht bekannt war! Auch das spricht, so traurig es
ist, für System. @ Lorenz Selbstverständlich ist das mein Ernst. Wovon fühlt sich ein Mensch mit Tatabsicht
eher angezogen – von einem Bistum, das die kirchlichen Leitlinien durchsetzt, oder von einem, das eine
derart weiche Linie gegenüber Sexualstraftätern fährt? Man stelle sich dasselbe in einem Kindergarten
vor! Was muß alles passieren, damit ein solches Verhalten eines Bischofs auch personelle Konsequenzen
nach sich zieht? Mehr als ein Dutzend Fälle, wie im Bistum Regensburg? Mehr als hundert Fälle wie im
Erzbistum Boston? Gar Mord, wie im Bistum Funchal geschehen? Es wäre gut zu wissen, ob Bischof Müller
pädophile oder vorbestrafte Priester auch dort einsetzen würde, wo seine Angehörigen (nach eigenen
Angaben 18 Neffen und Nichten) ansässig sind…
Wo bleibt kreuz.net? Tja, das was man heute in Zeitungen lesen konnte, sollte eigentlich längst bei kreuz.net
aufgedeckt worden sein, aber hier ist „man“ damit beschäftigt, eine Verharmlosungsstrategie bewußt verwirrender
Einsender zu akzeptieren. Im Donaukurier vom 1. Oktober 2007, S. 11, heißt es: „Zur gleichen Zeit, als
der vorbestrafte Geistliche zum Pfarradministrator von Riekofen bestellt wurde, wurde auch Gerhard Leinhofer
zum Diözesanbeauftragten für sexuellen Mißbrauch bestellt. Der Psychologe wurde Anfang der 90er Jahre
bekannt, als das Thema sexueller Mißbrauch in Regensburg anläßlich einer Ausstellung heiß diskutiert
wurde. Leinhofer interpretierte sexuellen Mißbrauch damals öffentlich nur als ‘verirrte Zärtlichkeit’
oder als ‘Verletzung von Intimitäten’. Daraufhin wurde ihm vorgeworfen, ‘Straftaten zu verharmlosen’.
Leinhofer ist als Diözesanbeauftragter unter anderem auch die Kontaktperson für die Strafverfolgungsbehörden.
„Als prekär erweist sich zudem, daß der von der Diözese bestellt psychologische Fachmann, der die sexullen
Mißbrauchsfälle in der Diözese betreut, für einen laxen Umgang mit belasteten Personen bekannt ist.“
Tja, wo bleibt kreuz.net? Wann ist die Heuchelei der unnötigen Bischof-Müller-Verteidigung zu Ende?
Liebe Genoveva et. al. Mein „theologisches Koordinatensystem“ ist denkbar klar: Herr Müller ist für
mich kein Sakralkönig, sondern Bischof der SRE. Dass die Diözese um seinetwillen auf „Kinderschänder
wie ein Magnet“ wirke, lieber Santo Domoingo, ist doch wohl nicht ganz ernst gemeint, oder? Ob ich Kinder
habe, schwul oder dreiäugig bin, spielt für meine Fähigkeit, die Struktur des Falles zu beleuchten,
keine Rolle. Dazu muss ich nicht einmal wissen, wie viele Fälle es schon gegeben hat. Ich halte es für
sehr gefährlich, wenn sich die katholische Kirche allzu sehr von Staat und Gesellschaft deren moralische
Maßstabe aufdrängen lässt. Freilich ist für diese Aussage in anderen Sachzusammenhängen mehr Konsens
zu erwarten, als bei diesem Skandalthema. Nochetwas, liebe Genoveva, dass das Maß an Willensbeugung,
also an Gewalt unerheblich für die Einschätzung des Falles sei, verstehe ich beim besten Willen nicht.
Wollen Sie in einem Fall, auf dem Pädophilie draufsteht, wirklich niemals differenzieren? Das Maß an
Entsetzlichkeit sei also jeweils gleich? Immerhin haben Sie dann hier eine schöne Mehrheit hinter sich.
@ Wolfgang K. Na ja jetzt wird Bischof Müller keine Zeit mehr haben öffentlich gegen die Protestanten
zu stänkern. In seiner Haut möchte ich jedenfalls nicht stecken. Darf ich fragen, wo Bischof Müller
gegen die Protestanten gestänkert hat? Sucht man bei google nach GLM und „Protestant“, so findet man
Artikel, in denen Müller den ökumenischen Fortschritt lobt und für eine Segnung der Protestanten in
der kath. Eucharistiefeier eintritt. Müller hat zudem bei Prof. Karl Lehmann über den evangelischen
Theologen Dietrich Bonhoeffer promoviert. Haben Sie also eine Quelle, die Ihre Ansicht belegt?
Lieber Lorenz, … ich habe eine Weile nachgedacht und komme zu dem Ergebnis, dass sich mir Ihr moralisches
und theologisches Koordinatensystem nicht erschließt. 1. Der Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen
ist u.a. deswegen entsetzlich, weil hier die Kategorie der Willensbeugung keine Rolle spielt. Wer hier
mit der Unterscheidung „freiwillig / gezwungen“ arbeitet, hat einfach nicht verstanden, wovon er spricht.
2. Die Ebene der Vergebung in der Beichte, auf die Sie anspielen, ist hier überhaupt nicht berührt.
Die RKK lehrt doch nicht, dass mit der Sündenvergebung die Richtigkeit und Angemessenheit von Strafe
oder gar die Notwendigkeit von sorgfältiger Prävention aufgehoben wäre. 3. Aus der angesprochenen Notwendigkeit
einer sorgfältigen Prävention leitet sich im konkreten Fall auch die Schuld des Bischofs her – das hat
mit politischer Schuldübertragung überhaupt nichts zu tun. Die Tatsache, daß der Herr Bischof hier
keinerlei Schuldbewußtsein hat, sondern seine Verantwortung auf eine solche vermeintliche politische
Ebene abwälzen will, empfinde ich als besonders unangenehm. 4. Haben Sie Kinder?
@ Lorenz Das Problem bei dieser sehr selektiven Form der „Vergebung“ ist, daß sie Unschuldige und Wehrlose,
eben Kinder, in vermeidbare Gefahr bringt – und gerade im Bistum Regensburg System hat: Viechtach, Georgenberg,
Falkenberg, Riekofen, (Dunkelziffer -hier- einsetzen). Wir sprechen hier nicht von einem Einzelfall! Es
ist schon merkwürdig, daß Bischof Müller zwar Kriminellen immer wieder „vergibt“, dies aber nicht für
innerkirchliche Kritiker oder Verfasser einer (zugegeben: mehr als geschmacklosen) Karikatur gilt. Da
ist jedes Maß verloren gegangen, oder -schlimmer noch- die Unparteilichkeit. Solange er selbst die Gefährlichkeit
seines Handelns nicht einsieht, wird seine Diözese weiterhin auf Kinderschänder wie ein Magnet wirken…
und tatsächlichen Kirchenhassern kräftig Wasser auf die Mühlen geben, womöglich noch neue schaffen.
Kommt Bischof nicht von episkopos (Aufseher)? Vergebung ist eine Sache und sicher lobenswert, aber weiteren
Straftaten Vorschub zu leisten ist m.E. etwas ganz anderes und nicht mit dieser Aufgabe zu vereinbaren.
Insofern kann ich Genoveva nur beipflichten.
Liebe Genoveva et al. Vielen Dank für die Reaktionen auf meinen Leserbreitrag vom gestrigen Abend. Leider
werde ich vorerst bei meiner dort geäußerten Meinung bleiben. Die Gründe: Die RKK predigt dieser Menschheit
dankenswerterweise, sich auf das heilige Abenteuer der Vergebung einzulassen. Dazu muss sie es freilich
selbst auch wagen. Sie dann mit Undank zu überschütten, wenn sich so begründbare Entscheidungen als
Fehler erwiesen haben, scheint mir Ausdruck der menschlichen Kollektiven eigentümlichen Verfolgungsseligkeit.
Das Stichwort Verfolgungsseligkeit der Menschen liefert auch die eigentliche Ursache für den von Ihnen,
liebe Genoveva, benannten Flurschaden. Weil wir gerade beim Thema Pädophilie besonders leicht skandalisierbar
sind, ist der Schaden, den Pädophile anrichten, für ihre Sippe (beim Priester ist das eben die Kirche,
insbesondere der Klerus) immens, Sippenhaft sozusagen. Als jemand, der die Sache nur ihrer Struktur nach
und nicht in allen Details verfolgt, weiß ich nichts über den „entsetzlichen“ Mißbrauch. Ich vermute,
dass wir als Beobachter über das Maß an Entsetzlichkeit nur wenig erfahren werden und unser Differenzierungsvermögen
getrübt ist. Selbst wenn die Mißbrauchshandlungen entsetzlich im engeren Sinne des Worte (nicht im Sinne
der Skandalsprache) sind, wenn also das Wort Kinderschänder zurecht auf eine Geschundenheit, eine gewaltsame
Willensbeugung des Ministranten zurückgeführt werden kann, ist eine politische Schuldübertragung auf
den Bischof für mich entsetztlich.
@Lorenz Wie sollte jemand erfolgreich gegen den Zeitgeist kämpfen, wenn er für jeden Fehler in seinem
Verantwortungsbereich die politische Verantwortung übernehmen müsste? Der gesetzesfromme Einwand, der
Mann hätte irgendwelche Leitlinien unbeachtet gelassen und der staatlichen Justiz nicht genug Gehorsam
entgegengebracht, verträgt sich nicht mit meinem Verständnis von der Rolle der katholischen Kirche.
Die eingeforderte „Gesetzesfrömmigkeit“ bezieht sich nicht auf staatliches Recht, sondern auf kirchliche
Vorschriften. Und hier hat Bischof Müller die eindeutigen Richtlinien Roms und der DBK schlicht mißachtet
(trotz der ganzen Vorgeschichte). Dies wiegt meines Erachtens besonders schwer, da er das Lied der „Romtreue“
sonst ja sonst laut genug singt. Lieber Lorenz, mache Dir bitte noch einmal die Situation klar: Katholische
Eltern haben ihr Kind einem Priester der Kirche anvertraut und er hat das entsetzlich mißbraucht. Wenn
die Ursache hierfür ein schlampiger (hier wohl eher selbstherrlicher) Umgang des Bischofs mit innerkirchlichen
Vorschriften ist, dann muss das sichtbare Konsequenzen haben, um das Vertrauen in die Kirche an dieser
Stelle wiederherzustellen (soweit das möglich ist – der Flurschaden solcher Vorgänge ist ja kaum abzuschätzen).
Was das Ganze übrigens mit einem „Kampf gegen den Zeitgeist“ zu tun haben soll, ist mir völlig unverständlich.
#33 landorganist 11:06:42 | Montag, 1. Oktober 2007
Wenn +net über journalistische Vorurteile jammert, kann einem das schon merkwürdig, ja peinlich berühren.
Eine Natter beschwert sich über das Züngeln der anderen…
#32 Wolfgang K. 10:09:16 | Montag, 1. Oktober 2007
Bischof Müller Wer andere Konfessionen kennt ist klug, wer seine eigene Kirche kennt ist weise… Na
ja jetzt wird Bischof Müller keine Zeit mehr haben öffentlich gegen die Protestanten zu stänkern. In
seiner Haut möchte ich jedenfalls nicht stecken.
#31 DerMartin 23:39:59 | Sonntag, 30. September 2007
Oh Lorenz… Es geht hier nicht um die staatliche Justiz. +Gerhard Ludwig hat nichts getan (zumindest
bisher nichts nachweisbares), was nach deutschem Recht strafbar wäre. Er hat gegen kirchliches Recht
verstoßen und versucht, sich rauszureden. Papst Johannes Paul II. selbst hat ein entschiedenes Vorgehen
gegen pädophile Priester gefordert. Der Regensburger Bischof hat sich daran nicht gehalten und versucht
nun, die Schuld auf andere abzuwälzen. Das und nicht seine theologischen Ansichten, die ihm unbenommen
sind, ist eines Bischofs unwürdig. Der Mann sollte, wenn er Rückgrat hätte, in Rom darum bitten, ihn
von der Aufgabe des Bischofs von Regensburg, der er offensichtlich nicht gewachsen ist, zu entbinden.
@ Lorenz Genau das! Einhaltung der staatlichen Ordnung… dazu gehört eben auch, Offizialdelikte (und
darunter fällt sexueller Mißbrauch) zur Anzeige zu bringen. Und dieser kirchlichen Forderung wurde seitens
Bischof Müller schon wiederholt nicht entsprochen. Ohnehin kommt der Gesetzgeber kirchlichen Seelsorgern,
siehe Aussageverweigerungsrecht bei Erkenntnissen aus Beichtgesprächen, weit entgegen. Nur ist das keine
Immunität. Die gilt ausschließlich für Mitglieder des Bundestags, der Landtage und der Bundesversammlung
und selbst das nur für gegenwärtige Mitglieder. Scheiden sie aus oder wird die Immunität aufgehoben,
ist Schluß mit dem Verfolgungshemmnis. Letzten Endes sind (jedenfalls dem Anspruch nach) alle Bürger
vor Gesetz gleich – und warum sollte ein Bischof gleicher sein, zumal wenn die eigene Kirche (s.o.) in
der Demokratie die Einhaltung geltenden Rechts fordert?
Lieber Santo Domingo, die katholische Kirche fordert von ihren Mitgliedern immer die Anerkennung der staatlichen
Ordnung. Es wäre nach meiner Einschätzung keine unbillige Gegenleistung ihren Spitzenvertretern im Gegenzug
eine gewisse Immunität zuzugestehen. Wie sollte jemand erfolgreich gegen den Zeitgeist kämpfen, wenn
er für jeden Fehler in seinem Verantwortungsbereich die politische Verantwortung übernehmen müsste?
Der gesetzesfromme Einwand, der Mann hätte irgendwelche Leitlinien unbeachtet gelassen und der staatlichen
Justiz nicht genug Gehorsam entgegengebracht, verträgt sich nicht mit meinem Verständnis von der Rolle
der katholischen Kirche.
@ Lorenz Den Kopf zu fordern wäre in der Tat übertrieben. Angemessen aber die Forderung, er möge sich
den Schuh anziehen und seinen Hut nehmen. Der Fall Peter Kramer war nämlich nicht der erste, in dem das
Bistum Regensburg sexuelle Übergriffe vertuscht hatte: Schon früher hatte Bischof Müller in der Vergangenheit
einen eher sanften Umgang mit Kinderschändern gepflegt. Im Jahr 2005 wurde in Falkenberg ein Pfarrer
wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt – die Bistumsleitung hatte bereits davon gewusst, es aber nicht
der Staatsanwaltschaft gemeldet. www.spiegel.de/…518,507340-2,00.html Gewußt, aber nicht der Staatsanwaltschaft
gemeldet. Das verstößt nicht nur gegen die Leitlinien der Bischofskonferenz, sondern touchiert schon
die Grenze zur Strafvereitelung, um es vorsichtig auszudrücken. Und: es beweist System hinter dem Ganzen.
Den Bürgern von Georgenberg wiederum dürfte Pfarrer Franz Kobold kirchensite.de/index.php?myELEMENT=1321…
(der dritte bekanntgewordene Fall) noch in einschlägiger Erinnerung sein… auch da kam die Anzeige nicht
vom Ordinariat, sondern von Eltern der mißbrauchten Kinder. Über die Dunkelziffer und die immer noch
tickenden Zeitbomben gerade in dieser Diözese will ich nicht ‘mal Mutmaßungen anstellen… aber Gelegenheit
macht eben mehr als nur Diebe. Das steht fest.
#27 Genoveva 22:57:18 | Sonntag, 30. September 2007
Lieber Heinrich, Sie verkennen die Situation Es geht hier nicht ums Besserwissen, sondern um einen konkreten
Fall von Kindesmißbrauch und die Frage, wie dieser hätte vermieden werden können. Bischof Müller baut
seine Verteidigung auf zwei Punkte: a) psychologisches Gutachten b) Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen
Gerichts Von b) ist schon nichts mehr übrig. Bei a) handelt sich nicht um ein unabhängiges Gutachten,
sondern um die Stellungnahme des Therapeuten, den der Täter sich selbst ausgesucht hatte. Das ist definitiv
ungenügend. Bischof Müller hätte ganz einfach das tun sollen, was er ständig lautstark von jedem verlangt:
sich an die kirchlichen Vorschriften halten. Diese besagen ohne jede Einschränkung: „12. Nach Verbüßung
seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und
Jugendlichen bringen.“ Angesichts dieser Faktenlage (die ein klares Fehlverhalten, nicht einfach eine
Fehleinschätzung belegt) und der sich nun abzeichnenden Tatsache, daß Müller bei seinen Rechtfertigungsversuchen
bezüglich der Aussagen des Gerichts nicht die Wahrheit gesagt hat, ist er in seiner jetzigen Position
als Diözesanbischof unhaltbar geworden.
Es ist schon merkwürdig: Auf der einen Seite reißen viele kreuz.netter immer groß den Mund auf, die
dt. Bischöfe seien so modernistisch und schlecht, aber in solchen Angelegenheiten wird ein dt. Bischof
in Schutz genommen.
#25 DerMartin 21:23:12 | Sonntag, 30. September 2007
GLM und kreuz.net @Jasmina: Ich denke, du könntest ohne Probleme mit Pfarrer Kramer irgendwohin fahren –
deinem Bruder würde ich es weniger empfehlen ;) @artois: Ob jemand Bischof ist, entscheidet immer noch
der Papst. Ich wollte, er würde +Gerhard Ludwig endlich an eine Stelle schicken, für die dieser besser
geeignet ist, aber noch ist dieser Bischof von Regensburg. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass GLMan
der Kurie ein guter Mann sein könnte; er hat theologisch einiges drauf, aber als Diözesanbischof ist
er nur noch peinlich – und schadet der Kirche insgesamt. @allgemein Was mich wundert, ist, dass die anonymen
Artikelschreiber den Bischof verteidigen. Wäre ich Sedisvakantist, wie die meisten hier, würde ich sagen
‘typisch V2-Sekte’ Ich lege mich mal fest: Der Bischof lügt – er hat mehr Motiv dazu als die FAZ.
Müller? Also dass hier der Kopf des Bischofs gefordert wird, ist wirklich lächerlich. Selbst wenn es
sich als Fehlentscheidung erwiesen hat, den Pfarrer in eine Versuchungssituation zu bringen, in der er
scheinbar nicht widerstanden hat, beruht diese Entscheidung auf einer Fehleinschätzung, die sich wie
immer nur ex post so darstellt. Es ist doch einigermaßen klugscheißerisch jetzt zu sagen, der Bischof
hätte keine zweite Cance gewähren dürfen. Noch dümmlicher erscheint mir der Tenor mancher Beiträge,
die RKK hätte ein Pädophilieproblem, mit dem sie sich von der Durchschnittsgesellschaft abhöbe.
#22 Schüttel 19:54:14 | Sonntag, 30. September 2007
Auch Schüttel stimmt turk zu die klerikalen Schweinereien müssen ein Ende haben, erst recht wo Minderjährige
betroffen sind. Der Bischof von Regensburg, der soeben eine hochpeinliche „Richtigstellung“ gegen einen
FAZ-Bericht veröffentlichte, sollte von seinem Amt zurücktreten, da er den Zeitpunkt für eine glaubwürdige
Entschuldigung verpasst hat.
turk und Konrad sind sich 100% einig in der Beurteilkung des Falles Riekofen, mit dem sich der Regensburger
Bischof auffällig in die Nähe des Priesterseminar-Skandals aus St. Pölten gebracht hat. Warum bringt
der Regensburger Bischof, nachdem das Kind bekanntlich bereits in den Brunnen gefallen ist, nicht wenigstens
ein Wort der Entschuldigung über seine Lippen? Der Mann soll zurücktreten und weiter arbeiten als Theologieprofessor,
das hat er gut gemacht (genau wie Krenn!).
Bischofskonferenz Die Leitlinien www.dbk.de/…ngen/2996/index.html sehen nicht die pädophile Fixierung
des Täters, sondern die Vorstrafe als Bedingung für das Beschäftigungsverbot im Umfeld von Kindern
vor. Das ist auch richtig so: Nicht jeder Kinderschänder ist zwangsläufig pädophil fixiert. In Betracht
kommen ganz unterschiedliche Motive. Da die Vorstrafe dem Ortsbischof bekannt war, hat er gegen die eindeutigen
Leitlinien wissentlich verstoßen. Ganz einfach.
Blindstellen als Hintertürchen? Mit diesem Urteil schienen auch die „Leitlinien“, welche die Bischofskonferenz
im September 2002 für das Verhalten bei Kinderschändung durch Geistliche erlassen hatte, nicht auf den
Fall dieses Priesters anwendbar. Erstaunlich, wie hier die Tat verharmlost wird und man sich hinter einem
Gutachten verstecken will, wo doch zahllose Beispiele auch anderer Krimineller beweisen, dass Pyschologen
häufig mit der Prognose daneben liegen. Gerade im Fall von Kinderschändung (das ist etwas anderes, als
geklaute CDs o.ä.) muß (!) ein erneutes Risiko ausgeschlossen werden. Und das geht nun mal nur durch
Isolation von Kindern.
Wirklich „herzig“ … vollkommen untragbar! Eigentümlich und irrational, daß hier ausgerechnet auf dem
gegen alles Homoverdächtige sofort losschießende kreuz.net ausgerechnet etwas verteidigt werden soll,
was genau 0,0 verteidigt werden kann. Im obigen Artikel heißt es schwarz auf weiß. „Schon als Kaplan
in Viechtach im Bayerischen Wald hatte er zwei Ministranten sexuell mißbraucht.“ Nur weil es um den Regensburger
Bischof geht, wird auf einmal alles verharmlost und entschuldigt. Es ist eigentlich absolut skandalös,
daß diese kreuz.net-Einsender indirekt auch nur einen einzigen angeblich ausnahmsweisen EInsatz eines
pädophil überführten Priesters befürworten. Da sind die Leitlinien der Bischofskonferenz wesentlich
klarer: Heilung ist nicht mehr möglich, sondern nur Therapie und Kontrolle. Im übrigen: Mitte 2003 hätte
Bischof Müller sofort eingreifen müssen und den Wiedereinsatz für Kinder unterbinden müssen. Und schließlich:
dieses dauernde Beliebtheitsargument ist absolut unbrauchtbar und ein 0,0-Argument. Die Heuchelei der
Beliebtheitsverteidigung möge auch auf kreuz.net endlich ein Ende haben.
#17 Lutheraner 16:03:50 | Sonntag, 30. September 2007
St. Pölten – Katholiken haben mehr als ein GLAUBWÜRDIGKEITSPROBLEM KINDERPORNOGRAPHIE IN PRIESTERSEMINAR
www.ikvu.de/…lten-12-08-2004.html Im katholischen Weltbild dreht sich alles um die Schönfärberei eigener
Missetaten. Mein Mitled hält sich deshalb in Grenzen.
#14 Jasmina 15:41:57 | Sonntag, 30. September 2007
an Artois Vom Spiegel aus gesehen IST die FAZ rechts,links ist sie höchstens aus der Sicht der ‘Kommissarischen
Reichsregierung’.Oder der ‘Nationalzeitung’. Und auf solche ‘Erholungsangebote’ kann ich so gut verzichten
wie auf einen Erlebnisurlaub mit pfarrer Kramer. ;) LG Jasmina
#13 Artois † 15:34:54 | Sonntag, 30. September 2007
Liebe Jasmina, wenn Sie tatsächlich glauben, die FAZ wäre „rechts“ oder wenigstens „konservativ“, dann
sind Sie dringend behandlungsbedürftig. Lassen Sie sich doch in ein gewisses Erholngs-„Lager“ einweisen …
#12 Jasmina 15:31:56 | Sonntag, 30. September 2007
Nicht nur der ‘linke’ Spiegel, auch die ‘rechte’ FAZ: www.faz.net/…common~Scontent.html?rss_aktuell
Das können doch nicht LAUTER Kirchenhasser sein,das Grricht in Nürnberg auch nicht. LG Jasmina
@ HeinrichderZweite, Genoveva Können wir uns auf ein -dann aber gesichert neutrales und gegengeprüftes-
Gutachten und im übrigen auf das absolute Primat des Opferschutzes einigen, wie es auch die kirchlichen
Prämissen vorsehen?
Liebe Genoveva, … in einem solchen Fall sind gar keine psychologischen Gutachten nötig. … gerade
noch hatten Sie angemerkt, dass ein Gutachten zu wenig sein. Nun braucht es also gar keines mehr. Sie
sind mir ein eigenartiges Pflänzchen. Oder in anderen Worten: jetzt ist die Stunde der Besserwisser gekommen.
@ Genoveva Natürlich nicht. Einen Priester kann man -als solchen- auch dort, wo er nicht mit Kindern
in Berührung kommt, einsetzen – etwa bei Exerzitien für Erwachsene oder im „Innendienst“. Die Gefahr
ist damit zwar im privaten Bereich noch nicht gebannt, aber zumindest werden ihm dann keine Kinder mehr
quasi auf dem Präsentierteller gereicht (und im außerkirchlichen Bereich sind sowieso ausschließlich
die Gerichte zuständig, im Extremfall durch Sicherungsverwahrung). Letztendlich wird sich (was mir im
bisherigen Diskurs etwas zu kurz kam) auch die Politik an die eigene Nase fassen müssen: Durch das von
Bischof Müller zitierte Gutachten hatte sich der Therapeut selbst den angeblichen „Heilungserfolg“ bescheinigt.
In analoger Lage würde ein Richter zweifelsohne als befangen gelten – und gerade bezüglich der Neutralität
von Gutachtern reichen die gegenwärtigen Regelungen einfach nicht aus, unterstellen wir ‘mal, daß Bischof
Müller wenigstens bezüglich des Therapeutengutachtens die Wahrheit gesagt hatte. Selbstverständlich
bleiben die kirchlichen Leitlinien davon unberührt.
#8 Genoveva 14:04:00 | Sonntag, 30. September 2007
@santo domingo … … was ja nicht heißt, dass die Kirche solche Personen einfach fallen lassen soll.
Die entsprechenden Hinweise in dem von nonnobisdomine verlinkten Beitrag erscheinen mir vernünftig zu
sein. Solche Menschen brauchen Tätigkeitsfeld, in dem sie a) nicht permanent rückfallgefährdet sind
und b) kontrolliert werden. Diese Kontrolle erfolgt im Optimalfall in Form einer therapeutischen Begleitung,
die auch in der Lage ist, Alarm zu schlagen, wenn sich Anzeichen für erneute Probleme ergeben.
@ Genoveva Ganz richtig! Einmal die Leitlinien des Vatikan und der Bischofskonferenz einzuhalten schützt
die Opfer (und ja: auch den Täter!) besser vor Wiederholung als zehn oder mehr „Persilscheine“. Unabhängig
davon, ob diese meilenweit gegen den Wind nach Gefälligkeitsgutachten riechen.
#6 Genoveva 13:35:17 | Sonntag, 30. September 2007
Lieber Heinrich, … in einem solchen Fall sind gar keine psychologischen Gutachten nötig. Wer sich einer
solchen Verfehlung schuldig gemacht hat, kann nicht mehr in der gewöhnlichen Seelsorge eingesetzt werden.
Punkt. Basta.
#5 nonnobisdomine 13:33:36 | Sonntag, 30. September 2007
Zum Geleit: Ein pädophil veranlagter Priester spricht in einem Interview … über seine eigene Veranlagung:
„Pädophile sind die besten Lügner gegenüber sich selbst“ kirchensite.de/?myELEMENT=1397…
#3 Genoveva 13:05:27 | Sonntag, 30. September 2007
Aktueller Stand ist ein anderer … Wenn die Berichterstattung der heutigen Sonntags-FAZ korrekt ist,
dann hat das Amtsgericht seinerzeit keineswegs einen Persilschein ausgestellt, sondern zwei Bedingungen
für die seelsorgliche Tätigkeit des vorbestraften Priesters formuliert: a) kein Kontakt zu Kindern b)
laufende Aufsicht Zumindest gegen Punkt a) wurde eindeutig verstossen. Das Bistum Regensburg hat also
nicht nur gegen die Empfehlung des Hl. Vaters und die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstossen,
sondern bezüglich der Stellungnahme des Gerichts zuletzt eindeutig nicht die Wahrheit gesagt. Wäre Bischof
Müller Politiker, so gäbe es zu einem Rücktritt in diesem Fall keine Alternative. Es sei noch angemerkt,
daß die vatikanischen Empfehlungen (kein erneuter Einsatz in der Seelsorge) das Ergebnis der schlimmen
Erfahrungen in Amerika waren. Dort war es immer wieder zu genau diesem Verlauf gekommen: Mißbrauch –
Therapie – Gutachten – Versetzung – erneuter Mißbrauch. Ich finde es entsetzlich, daß sich ein Bischof
in einer solchen Angelegenheit hinter einem einzelnen (!) psychologischen Gutachten versteckt, das von
einer „einmaligen Regression“ spricht. Ansonsten ist die Kirche nicht nur in der Lage, sich bezüglich
sexueller Fehlorientierungen ein eigenständiges Urteil zu bilden – sie besteht sogar mit Vehemenz darauf,
hier einen eigenen sachkundigen Blickwinkel zu haben. Das Ganze ist ein schlimmer Skandal und hat mit
einer angeblich bösen Berichterstattung überhaupt nichts zu tun.
Eine/r lügt mit Sicherheit, entweder die Richterin oder der Bischof. Zweifel? Aus dem Artikel: Man wollte
herausfinden, ob die Justiz Bedenken gegen einen erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge hege. „Dies wurde
verneint“, beteuert die Bistumsleitung. Die Richterin, die inzwischen als Staatsanwältin arbeitet, kann
sich an eine solche Auskunft nicht erinnern. Beides gleichzeitig kann nicht stimmen! Das Oberlandesgericht
Nürnberg www.spiegel.de/…,1518,508656,00.html gibt sogar ausdrücklich an, vor einem Einsatz von Pfarrer
Peter Kramer in Berührung mit Kindern ausdrücklich gewarnt zu haben: Bischof Müller setzte sich über
gerichtlichen Rat hinweg Die Wiedereinsetzung des wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Priesters hatte
der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller mit einem positiven Gutachten gerechtfertigt. Dass das
Oberlandesgericht Nürnberg dringend davon abriet, hat der Bischof geflissentlich verschwiegen. Jetzt
wird’s wirklich interessant… und überhaupt: Wie kann von einer einzelnen Tat die Rede sein, wenn Pfarrer
Kramer wegen Mißbrauchs an zwei Kindern (eines neun, eines zwölf Jahre alt) rechtskräftig vorbestraft
ist? Das sollte auch die Betroffenen und ihre Angehörigen interessieren. Boston religion.orf.at/…/ne020507_law_fr.htm
ist zwar weit… dafür liegt Regensburg in Reichweite. o^/
#1 Niedermünster 12:51:21 | Sonntag, 30. September 2007
Müller ist mitschuld und nicht Opfer!! Bitte vergessen wir nicht, daß der sich als gottgleich und unfehlbar
betrachtende Gerhard Ludwig Müller, den vorbestraften Knabenschänder, Pfr. Peter Kramer 2004 zum Pfarradministrator
ernannte, obwohl er den Fall genau kannte. Es ist nicht zu verteidigen was offensichtlich falsch war.
Müller täte gut daran seinen Fehler einzugestehen und die wehleidige Rolle des armen, verleumdeten Bischofs
zu beenden… Er hat der Kirche und der ganzen Priesterschaft in Deutschland sehr geschadet.