Souvenir aus Deutschland
An der jüngsten Versammlung der deutschen Bischöfe nahm auch ein Vertreter des Polnischen Episkopates teil. Jetzt weiß man, warum. Von Przemyslaw Bentkowski.
(kreuz.net, Warschau) Inzwischen ist klar geworden, was Weihbischof Stanislaw Budzik von Tarnów (55)
nach seiner Teilnahme beim Treffen der deutschen Bischöfe in Fulda nach Hause mitgenommen hat.
Denn am 3. Oktober veröffentlichte auch die Polnische Bischofskonferenz Leitlinien zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“.
Sie stimmen weitgehend mit den Leitlinien der deutschen Bischöfe überein. In mancher Hinsicht übertreffen sie diese sogar noch an Schärfe.
So fordern die polnischen Bischöfe zum Beispiel, daß die Predigt in den Alten Messen, „mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen“ solle.
Leitlinien der Polnischen Bischofskonferenz
1. In den Pfarreien ist die Liturgie in der ordentlichen Form zu feiern. Wo ein Bedarf entsteht, darf an Sonntagen und gebotenen Feiertagen zusätzlich eine Heilige Messe in der außerordentlichen Form gefeiert werden. Sie darf jedoch nicht die Heilige Messe in der ordentlichen Form ersetzen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 2).
2. In den Pfarrgemeinden, in denen die Möglichkeit zur Meßfeier in der außerordentlichen Form besteht, muß das geistige Wohl der ganzen Gemeinschaft sowie der um diese Messen bittenden Personen berücksichtigt werden.
Die Zulassung der außerordentlichen Form darf keine Spannungen beziehungsweise Spaltungen in der betreffenden Pfarrei hervorrufen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1).
Der Wunsch einer Gruppe von Gläubigen nach einer ständigen Meßfeier nach dem Missale Romanum des Seligen Johannes XXIII. darf anderen Gläubigen die Teilnahme an der Heiligen Messe in der ordentlichen Form nicht erschweren.
3. Die ordentliche Form der Meßfeier in der lateinischen Sprache ist nach dem Missale Romanum 1970 (in der Fassung der Editio typica tertia 2002) und in der polnischen Sprache nach dem Römischen Meßbuch für die polnischen Diözesen, Poznan 1986 zu feiern.
Für die außerordentliche Form der Meßfeier ist das Missale Romanum 1962 (mit den Texten Proprium Poloniae) zu verwenden (vgl. Summorum Pontificum, Art. 1).
4. Den Antrag auf Genehmigung einer Meßfeier in der außerordentlichen Form können an den Pfarrer die in der jeweilige Pfarrei agierenden Gruppen von Laien stellen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1 und Art. 7).
Wenn die Gruppen aus Mitgliedern verschiedener Pfarreien bestehen, ist der Antrag an den Diözesanbischof zu richten.
5. Die Entscheidung über Art und Größe der Gruppen, die zur Antragstellung hinsichtlich der außerordentlichen Meßform befugt sind, wird den Diözesanbischöfen überlassen.
6. Priester, welche die Messe in der außerordentlichen Form des Ritus feiern werden, sollen folgenden Anforderungen gerecht werden (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 4).
Sie sollen:
– die ganze Liturgie der Kirche in ihrer ordentlichen und außerordentlichen Form (vgl. Begleitschreiben von Papst Benedikt XVI. zum Motu Proprio) annehmen;
– mit der außerordentlichen Form des Ritus vertraut sein;
– lateinische Sprache beherrschen;
– über Ministranten verfügen, die für diese Form der Meßfeier geschult wurden.
Die Erfüllung dieser Anforderungen ist von den Diözesankommissionen für Liturgie zu verifizieren.
7. Für die Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form gelten der Kalender und die Leseordnung des Missale Romanum 1962.
Zu gegebener Zeit ist die angekündigte Erweiterung des Kalenders durch die Kommission Ecclesia Dei zu beachten. Für den Vortrag der Lesungen in der Volkssprache (vgl. Summorum Pontificum, Art. 6) sind die Perikopen aus dem rekognoszierten Lektionar zum Meßbuch, Pallottinum Poznan 1972-2004 zu entnehmen.
Alternativ kann auch das Römische Meßbuch in der Bearbeitung von Benediktinern der Abtei Tyniec, Pallottinum Poznan 1963, verwendet werden.
Die Verkündigung in den Messen, die in der außerordentlichen Form gefeiert werden, soll mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen.
8. Die Diözesanbischöfe sehen derzeitig keine Notwendigkeit zur Errichtung von Personalpfarreien für die Feier in der außerordentlichen Form des römischen Ritus (Summorum Pontificum, Artikel 10).
9. Als Grundlage für den nach drei Jahren vom jeweiligen Diözesanbischof zu erstattenden Bericht über die Erfahrungen mit der Inkraftsetzung des Motu Proprio (vgl. Begleitbrief von Papst Benedikt XVI. zum Motu Proprio) haben Pfarrer beziehungsweise Rektoren der Kirchen, in denen eine Meßfeier in der außerordentlichen Form genehmigt wurde, dem Diözesanbischof hiervon Mitteilung zu machen.
10. Im Hinblick auf die Verordnungen des Motu Proprio ist zu erwägen, ob in großen Städten eine Sonntagseucharistie in der lateinischen Sprache, nach dem Römischen Meßbuch Paul VI. gefeiert werden soll.
Es gibt Personen, die an einer solchen Meßfeier teilnehmen wollen. In einigen Kirchen wird die Liturgie in der lateinischen Sprache gefeiert und ist allgemein zugänglich für die Gläubigen.
Die Leitlinien treten am 15. Oktober 2007 in Kraft.
+ Erzbischof Józef Michalik
Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz
+ Bischof Stefan Cichy
Vorsitzende der bischöflichen Kommission für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.
Warschau, den 3. Oktober 2007.
341. Plenarversammlung der Polnischen Bischofskonferenz
© Titelbild: JD Treat, CC
Denn am 3. Oktober veröffentlichte auch die Polnische Bischofskonferenz Leitlinien zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“.
Sie stimmen weitgehend mit den Leitlinien der deutschen Bischöfe überein. In mancher Hinsicht übertreffen sie diese sogar noch an Schärfe.
So fordern die polnischen Bischöfe zum Beispiel, daß die Predigt in den Alten Messen, „mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen“ solle.
Leitlinien der Polnischen Bischofskonferenz
1. In den Pfarreien ist die Liturgie in der ordentlichen Form zu feiern. Wo ein Bedarf entsteht, darf an Sonntagen und gebotenen Feiertagen zusätzlich eine Heilige Messe in der außerordentlichen Form gefeiert werden. Sie darf jedoch nicht die Heilige Messe in der ordentlichen Form ersetzen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 2).
2. In den Pfarrgemeinden, in denen die Möglichkeit zur Meßfeier in der außerordentlichen Form besteht, muß das geistige Wohl der ganzen Gemeinschaft sowie der um diese Messen bittenden Personen berücksichtigt werden.
Die Zulassung der außerordentlichen Form darf keine Spannungen beziehungsweise Spaltungen in der betreffenden Pfarrei hervorrufen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1).
Der Wunsch einer Gruppe von Gläubigen nach einer ständigen Meßfeier nach dem Missale Romanum des Seligen Johannes XXIII. darf anderen Gläubigen die Teilnahme an der Heiligen Messe in der ordentlichen Form nicht erschweren.
3. Die ordentliche Form der Meßfeier in der lateinischen Sprache ist nach dem Missale Romanum 1970 (in der Fassung der Editio typica tertia 2002) und in der polnischen Sprache nach dem Römischen Meßbuch für die polnischen Diözesen, Poznan 1986 zu feiern.
Für die außerordentliche Form der Meßfeier ist das Missale Romanum 1962 (mit den Texten Proprium Poloniae) zu verwenden (vgl. Summorum Pontificum, Art. 1).
4. Den Antrag auf Genehmigung einer Meßfeier in der außerordentlichen Form können an den Pfarrer die in der jeweilige Pfarrei agierenden Gruppen von Laien stellen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1 und Art. 7).
Wenn die Gruppen aus Mitgliedern verschiedener Pfarreien bestehen, ist der Antrag an den Diözesanbischof zu richten.
5. Die Entscheidung über Art und Größe der Gruppen, die zur Antragstellung hinsichtlich der außerordentlichen Meßform befugt sind, wird den Diözesanbischöfen überlassen.
6. Priester, welche die Messe in der außerordentlichen Form des Ritus feiern werden, sollen folgenden Anforderungen gerecht werden (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 4).
Sie sollen:
– die ganze Liturgie der Kirche in ihrer ordentlichen und außerordentlichen Form (vgl. Begleitschreiben von Papst Benedikt XVI. zum Motu Proprio) annehmen;
– mit der außerordentlichen Form des Ritus vertraut sein;
– lateinische Sprache beherrschen;
– über Ministranten verfügen, die für diese Form der Meßfeier geschult wurden.
Die Erfüllung dieser Anforderungen ist von den Diözesankommissionen für Liturgie zu verifizieren.
7. Für die Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form gelten der Kalender und die Leseordnung des Missale Romanum 1962.
Zu gegebener Zeit ist die angekündigte Erweiterung des Kalenders durch die Kommission Ecclesia Dei zu beachten. Für den Vortrag der Lesungen in der Volkssprache (vgl. Summorum Pontificum, Art. 6) sind die Perikopen aus dem rekognoszierten Lektionar zum Meßbuch, Pallottinum Poznan 1972-2004 zu entnehmen.
Alternativ kann auch das Römische Meßbuch in der Bearbeitung von Benediktinern der Abtei Tyniec, Pallottinum Poznan 1963, verwendet werden.
Die Verkündigung in den Messen, die in der außerordentlichen Form gefeiert werden, soll mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen.
8. Die Diözesanbischöfe sehen derzeitig keine Notwendigkeit zur Errichtung von Personalpfarreien für die Feier in der außerordentlichen Form des römischen Ritus (Summorum Pontificum, Artikel 10).
9. Als Grundlage für den nach drei Jahren vom jeweiligen Diözesanbischof zu erstattenden Bericht über die Erfahrungen mit der Inkraftsetzung des Motu Proprio (vgl. Begleitbrief von Papst Benedikt XVI. zum Motu Proprio) haben Pfarrer beziehungsweise Rektoren der Kirchen, in denen eine Meßfeier in der außerordentlichen Form genehmigt wurde, dem Diözesanbischof hiervon Mitteilung zu machen.
10. Im Hinblick auf die Verordnungen des Motu Proprio ist zu erwägen, ob in großen Städten eine Sonntagseucharistie in der lateinischen Sprache, nach dem Römischen Meßbuch Paul VI. gefeiert werden soll.
Es gibt Personen, die an einer solchen Meßfeier teilnehmen wollen. In einigen Kirchen wird die Liturgie in der lateinischen Sprache gefeiert und ist allgemein zugänglich für die Gläubigen.
Die Leitlinien treten am 15. Oktober 2007 in Kraft.
+ Erzbischof Józef Michalik
Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz
+ Bischof Stefan Cichy
Vorsitzende der bischöflichen Kommission für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.
Warschau, den 3. Oktober 2007.
341. Plenarversammlung der Polnischen Bischofskonferenz
© Titelbild: JD Treat, CC
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Samstag, 6. Oktober 2007 21:51
nu2yu: Progressiver Machtkampf
Die progressiven Machthaber in der Kirche müssen natürlich an dem einzigen Dokument, das sie lose zusammenhält,
unbedingt festhalten. Es ist ihre einzige Rechtfertigung, um den eingeschlagenen Selbstzerstörungskurs
weiter zu führen. Es ist dies zu einer unbedachten und unüberdachten Ideologie geworden, die mit der
Realität außerhalb der Bischofsresidenzen nichts zu tun hat. Massiver Glaubensabfall, leere Kirchen,
abgerissene Gotteshäuser spiegeln die wahre Realität. Aber anstatt sich damit zu beschäftigen und Lösungen
bei Gott und mit seiner Hilfe zu finden und umzusetzen, wird auf ideologische Reinheit und Gleichschaltung
gepocht.
Warum wir uns aber immer noch mit diesem gescheiterten und von der Zeit überholten Pastoralkonzil, sprich VII, beschäftigen, ist mir – in Anbetracht der dringenden Neuevangelisierung – rätselhaft. Man sollte VII einfach ignorieren – dogmatisch konnte es als Pastoralkonzil eh nichts leisten und es stand zu jenem Zeitpunkt auch nichts Dogmatisches an; als Pastoralkonzil ist es gescheitert – was soll man also noch damit? Rechtfertigung für gescheiterte Ideologen? Wie immer, wenn Machtkämpfe ausgetragen werden – und von den ideologischen Reaktionen der deutschen und nun auch der polnischen Bischofskonferenz erkennt man dies – klammert man sich bis zuletzt an die längst überholte Ideologie. Diese VII-Ideologie wird aber von den meisten jüngeren Menschen, mit denen ich zusammenkomme, nicht mehr abgekauft. Die Zeit der VII-Ideologen geht ihrem Ende zu.
Warum wir uns aber immer noch mit diesem gescheiterten und von der Zeit überholten Pastoralkonzil, sprich VII, beschäftigen, ist mir – in Anbetracht der dringenden Neuevangelisierung – rätselhaft. Man sollte VII einfach ignorieren – dogmatisch konnte es als Pastoralkonzil eh nichts leisten und es stand zu jenem Zeitpunkt auch nichts Dogmatisches an; als Pastoralkonzil ist es gescheitert – was soll man also noch damit? Rechtfertigung für gescheiterte Ideologen? Wie immer, wenn Machtkämpfe ausgetragen werden – und von den ideologischen Reaktionen der deutschen und nun auch der polnischen Bischofskonferenz erkennt man dies – klammert man sich bis zuletzt an die längst überholte Ideologie. Diese VII-Ideologie wird aber von den meisten jüngeren Menschen, mit denen ich zusammenkomme, nicht mehr abgekauft. Die Zeit der VII-Ideologen geht ihrem Ende zu.
Freitag, 5. Oktober 2007 15:00
Defensor Fidei: @ Benedikt
Ich weiß nicht wie Sie darauf kommen, aber die Ergänzungen von Nicäa waren Fortführungen, Ergänzungen
und Klarstellungen.
Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon…
Die Kirche bedient sich in dogmatischen Fragen der abstrakten Rechtssprache. Legt man diese zugrunde und nimmt das Konzil beim Wort, dann sind einige Formulierungen mit der Tradition nur schwer vereinbar. Möglicherweise hat man bei dem seitenlangen Geschwafel auf solche Feinheiten nicht geachtet (der günstigste Fall). Schon das wäre jedoch ein Skandal, der korrigiert werden müsste. Das Problem mit Religionsfreiheit ist schlicht, dass man die Freiheit etwas Falsches zu glauben, als ein Recht formuliert hat („…und öffentlich“). Gott verleiht doch nicht das Recht, einen Götzen anzubeten (1. Gebot!!)
Die oft kritisierte Aussage von der „Hochachtung“…
Wie man Irrlehren, Juden, dem Islam u.a Religionen mit Hochachtung begegnen kann, ist mir völlig schleierhaft. Man stelle sich mal vor, dass Paulus den Römern jährlich eine Grußbotschaft gesendet hätte und hierin dem römischen Götzenkult seine Hochachtung ausdrückt hätte – lächerlich!
letztendlich aber spricht das Konzil an keiner Stelle davon, dass die RKK in einer indifferenten Gesamtkirche aufgehen sollte
Wie ist dann die Formulierung „die Art & Weise der Formulierung des kath. Glaubens darf keinerlei Hindernis bilden für den Dialog mit den Brüdern“ zu verstehen? Darf man jetzt nur noch diplomatisch verklausuliert formulieren?
Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon…
Die Kirche bedient sich in dogmatischen Fragen der abstrakten Rechtssprache. Legt man diese zugrunde und nimmt das Konzil beim Wort, dann sind einige Formulierungen mit der Tradition nur schwer vereinbar. Möglicherweise hat man bei dem seitenlangen Geschwafel auf solche Feinheiten nicht geachtet (der günstigste Fall). Schon das wäre jedoch ein Skandal, der korrigiert werden müsste. Das Problem mit Religionsfreiheit ist schlicht, dass man die Freiheit etwas Falsches zu glauben, als ein Recht formuliert hat („…und öffentlich“). Gott verleiht doch nicht das Recht, einen Götzen anzubeten (1. Gebot!!)
Die oft kritisierte Aussage von der „Hochachtung“…
Wie man Irrlehren, Juden, dem Islam u.a Religionen mit Hochachtung begegnen kann, ist mir völlig schleierhaft. Man stelle sich mal vor, dass Paulus den Römern jährlich eine Grußbotschaft gesendet hätte und hierin dem römischen Götzenkult seine Hochachtung ausdrückt hätte – lächerlich!
letztendlich aber spricht das Konzil an keiner Stelle davon, dass die RKK in einer indifferenten Gesamtkirche aufgehen sollte
Wie ist dann die Formulierung „die Art & Weise der Formulierung des kath. Glaubens darf keinerlei Hindernis bilden für den Dialog mit den Brüdern“ zu verstehen? Darf man jetzt nur noch diplomatisch verklausuliert formulieren?
Freitag, 5. Oktober 2007 14:50
virOblationis: Glaube und öffentlicher Kultus
Benedikt schrieb:
„Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon von Tertullian vertreten hat.“
Das denke ich nicht. So weit ich sehe, fordert Tertullian die Glaubensfreiheit, also auch für Christen, Apologeticum 24 und Ad scapulam 1 – 5.
Anders verhält es sich mit der pauschalen Freiheit für alle Kulte, d.h. die Religionsfreiheit im Sinne des Vat. II. Natürlich fordert Tertullian diese für die Kirche, die ihr – zu seiner Zeit – nicht zugestanden wurde. Ihrer erfreuten sich vielmehr die heidnischen Kulte, deren Götter aber, wie Tertullian sagt, gar keine solchen sind, sondern Daemonen. – Insofern gebührt ihnen eigentlich keine kultische Verehrung: Diesen Satz spricht Tertullian nicht aus. Es bleibt dem Leser überlassen, diese Schlußfolgerung zu ziehen. Konsequenter Weie müssen die heidnischen Kulte verboten werden, was dann ja auch unter Theodosius (379 – 395) geschah.
„Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon von Tertullian vertreten hat.“
Das denke ich nicht. So weit ich sehe, fordert Tertullian die Glaubensfreiheit, also auch für Christen, Apologeticum 24 und Ad scapulam 1 – 5.
Anders verhält es sich mit der pauschalen Freiheit für alle Kulte, d.h. die Religionsfreiheit im Sinne des Vat. II. Natürlich fordert Tertullian diese für die Kirche, die ihr – zu seiner Zeit – nicht zugestanden wurde. Ihrer erfreuten sich vielmehr die heidnischen Kulte, deren Götter aber, wie Tertullian sagt, gar keine solchen sind, sondern Daemonen. – Insofern gebührt ihnen eigentlich keine kultische Verehrung: Diesen Satz spricht Tertullian nicht aus. Es bleibt dem Leser überlassen, diese Schlußfolgerung zu ziehen. Konsequenter Weie müssen die heidnischen Kulte verboten werden, was dann ja auch unter Theodosius (379 – 395) geschah.
Freitag, 5. Oktober 2007 11:19
Benedikt: @ Defensor Fidei
Ergänzungen sind unproblematisch, solange sie nicht im Widerspruch zur Lehre stehen, sondern diese konsequent
fortführen oder klarstellen.
Diese zusätzlichen Wörter im Symbolum führen aber weder etwas fort, nocht stellen sie etwas klar. Sie sind völlig neu. Nicht falsch verstehen – ich stehe hinter den Lehren der Konzilien. Aber wenn ich die heutigen Argumente einiger Leute wider des II. Vatikanum auf frühere Konzilien anlege, dann stellen sich eben diese Fragen. Gerade weil ich hinter den Lehren der Konzilien stehe, lehne ich diese von vorneherein antikirchliche Auslegung eines Konzils ab, wie sie zB die Sedisvakantisten betreiben.
Genau das ist im Bereich Religionsfreiheit, Ökumene und Liturgie leider der Fall.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon von Tertullian vertreten hat. Die oft kritisierte Aussage von der „Hochachtung“ gegenüber anderen Religionen bedeutet nicht, dass die Lehre dieser Religionen als Wahrheit akzeptiert wird. Desweiteren kann die heutige Praxis der Ökumene zwar kritisiert werden, letztendlich aber spricht das Konzil an keiner Stelle davon, dass die RKK in einer indifferenten Gesamtkirche aufgehen sollte. Vielmehr müsste diese Kirche jene Kirche Christi sein, in der die jetzige Kirche subsistiert. Diese ökumenische Kirche müsste also alle Zeichen der RKK aufweisen, sie also im Endeffekt sein. Die liturgischen Veränderungen betreffen ebenfalls keine Glaubenssätze.
Diese zusätzlichen Wörter im Symbolum führen aber weder etwas fort, nocht stellen sie etwas klar. Sie sind völlig neu. Nicht falsch verstehen – ich stehe hinter den Lehren der Konzilien. Aber wenn ich die heutigen Argumente einiger Leute wider des II. Vatikanum auf frühere Konzilien anlege, dann stellen sich eben diese Fragen. Gerade weil ich hinter den Lehren der Konzilien stehe, lehne ich diese von vorneherein antikirchliche Auslegung eines Konzils ab, wie sie zB die Sedisvakantisten betreiben.
Genau das ist im Bereich Religionsfreiheit, Ökumene und Liturgie leider der Fall.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon von Tertullian vertreten hat. Die oft kritisierte Aussage von der „Hochachtung“ gegenüber anderen Religionen bedeutet nicht, dass die Lehre dieser Religionen als Wahrheit akzeptiert wird. Desweiteren kann die heutige Praxis der Ökumene zwar kritisiert werden, letztendlich aber spricht das Konzil an keiner Stelle davon, dass die RKK in einer indifferenten Gesamtkirche aufgehen sollte. Vielmehr müsste diese Kirche jene Kirche Christi sein, in der die jetzige Kirche subsistiert. Diese ökumenische Kirche müsste also alle Zeichen der RKK aufweisen, sie also im Endeffekt sein. Die liturgischen Veränderungen betreffen ebenfalls keine Glaubenssätze.
Freitag, 5. Oktober 2007 10:01
Ministrant: @ misterunknown
Wie schreibt man hier den eine private Mail?
Freitag, 5. Oktober 2007 00:58
Bokrug †: @anti-modernist:
http://www.themoneymasters.com/
http://www.3sat.de/3sat.php
http://www.3sat.de/…zeit/lesezeit/72400/
https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2004/05-1…
„A clique of U.S. industrialists is hell-bent to bring a fascist state to supplant our democratic government and is working closely with the fascist regime in Germany and Italy. I have had plenty of opportunity in my post in Berlin to witness how close some of our American ruling families are to the Nazi regime.“
„Certain American industrialists had a great deal to do with bringing fascist regimes into being in both Germany and Italy. They extended aid to help Fascism occupy the seat of power, and they are helping to keep it there.“
Zitate des amerikanischen Botschafters in Deutschland, William E. Dodd, aus dem Jahr 1937
http://www.attac.de/forum/viewtopic.php?t=3624&highlig…
nthony C. Sutton und Wallstreet:
Teil 1
http://www.perseus.ch/…-Dateien/sutton1.pdf
Teil 2
http://www.perseus.ch/…-Dateien/sutton2.pdf
Nachruf Anthony Sutton:
http://www.perseus.ch/…en/NachrufSutton.pdf
Auch George W.‘s Vater und seine Großväter und Großonkel waren „Bonesmen“. Großvater Prescott Bush, schon 1917 initiiert als Bonesman, war als Geschäftsführer der Union Banking Corp. und der Hamburg-Amerika-Linie zusammen mit seinem Freund Averell Harriman, initiiert 1913, einer der wichtigsten Finanziers und Unterstützer der Nazis.
http://www.3sat.de/3sat.php
http://www.3sat.de/…zeit/lesezeit/72400/
https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2004/05-1…
„A clique of U.S. industrialists is hell-bent to bring a fascist state to supplant our democratic government and is working closely with the fascist regime in Germany and Italy. I have had plenty of opportunity in my post in Berlin to witness how close some of our American ruling families are to the Nazi regime.“
„Certain American industrialists had a great deal to do with bringing fascist regimes into being in both Germany and Italy. They extended aid to help Fascism occupy the seat of power, and they are helping to keep it there.“
Zitate des amerikanischen Botschafters in Deutschland, William E. Dodd, aus dem Jahr 1937
http://www.attac.de/forum/viewtopic.php?t=3624&highlig…
nthony C. Sutton und Wallstreet:
Teil 1
http://www.perseus.ch/…-Dateien/sutton1.pdf
Teil 2
http://www.perseus.ch/…-Dateien/sutton2.pdf
Nachruf Anthony Sutton:
http://www.perseus.ch/…en/NachrufSutton.pdf
Auch George W.‘s Vater und seine Großväter und Großonkel waren „Bonesmen“. Großvater Prescott Bush, schon 1917 initiiert als Bonesman, war als Geschäftsführer der Union Banking Corp. und der Hamburg-Amerika-Linie zusammen mit seinem Freund Averell Harriman, initiiert 1913, einer der wichtigsten Finanziers und Unterstützer der Nazis.
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