Leitlinien in Polen
Souvenir aus Deutschland
An der jüngsten Versammlung der deutschen Bischöfe nahm auch ein Vertreter des Polnischen Episkopates teil. Jetzt weiß man, warum. Von Przemyslaw Bentkowski.
Die polnischen Bischöfe orientierten sich für ihre Leitlinien zu 'Summorum Pontificum' an jenen der deutschen.
Die polnischen Bischöfe orientierten sich für ihre Leitlinien zu ‘Summorum Pontificum’ an jenen der deutschen.
© JD Treat, CC
(kreuz.net, Warschau) Inzwischen ist klar geworden, was Weihbischof Stanislaw Budzik von Tarnów (55) nach seiner Teilnahme beim Treffen der deutschen Bischöfe in Fulda nach Hause mitgenommen hat.

Denn am 3. Oktober veröffentlichte auch die Polnische Bischofskonferenz Leitlinien zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“.

Sie stimmen weitgehend mit den Leitlinien der deutschen Bischöfe überein. In mancher Hinsicht übertreffen sie diese sogar noch an Schärfe.

So fordern die polnischen Bischöfe zum Beispiel, daß die Predigt in den Alten Messen, „mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen“ solle.

Leitlinien der Polnischen Bischofskonferenz

1. In den Pfarreien ist die Liturgie in der ordentlichen Form zu feiern. Wo ein Bedarf entsteht, darf an Sonntagen und gebotenen Feiertagen zusätzlich eine Heilige Messe in der außerordentlichen Form gefeiert werden. Sie darf jedoch nicht die Heilige Messe in der ordentlichen Form ersetzen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 2).

2. In den Pfarrgemeinden, in denen die Möglichkeit zur Meßfeier in der außerordentlichen Form besteht, muß das geistige Wohl der ganzen Gemeinschaft sowie der um diese Messen bittenden Personen berücksichtigt werden.

Die Zulassung der außerordentlichen Form darf keine Spannungen beziehungsweise Spaltungen in der betreffenden Pfarrei hervorrufen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1).

Der Wunsch einer Gruppe von Gläubigen nach einer ständigen Meßfeier nach dem Missale Romanum des Seligen Johannes XXIII. darf anderen Gläubigen die Teilnahme an der Heiligen Messe in der ordentlichen Form nicht erschweren.

3. Die ordentliche Form der Meßfeier in der lateinischen Sprache ist nach dem Missale Romanum 1970 (in der Fassung der Editio typica tertia 2002) und in der polnischen Sprache nach dem Römischen Meßbuch für die polnischen Diözesen, Poznan 1986 zu feiern.

Für die außerordentliche Form der Meßfeier ist das Missale Romanum 1962 (mit den Texten Proprium Poloniae) zu verwenden (vgl. Summorum Pontificum, Art. 1).

4. Den Antrag auf Genehmigung einer Meßfeier in der außerordentlichen Form können an den Pfarrer die in der jeweilige Pfarrei agierenden Gruppen von Laien stellen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1 und Art. 7).

Wenn die Gruppen aus Mitgliedern verschiedener Pfarreien bestehen, ist der Antrag an den Diözesanbischof zu richten.

5. Die Entscheidung über Art und Größe der Gruppen, die zur Antragstellung hinsichtlich der außerordentlichen Meßform befugt sind, wird den Diözesanbischöfen überlassen.

6. Priester, welche die Messe in der außerordentlichen Form des Ritus feiern werden, sollen folgenden Anforderungen gerecht werden (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 4).

Sie sollen:

– die ganze Liturgie der Kirche in ihrer ordentlichen und außerordentlichen Form (vgl. Begleitschreiben von Papst Benedikt XVI. zum Motu Proprio) annehmen;

– mit der außerordentlichen Form des Ritus vertraut sein;

– lateinische Sprache beherrschen;

– über Ministranten verfügen, die für diese Form der Meßfeier geschult wurden.

Die Erfüllung dieser Anforderungen ist von den Diözesankommissionen für Liturgie zu verifizieren.

7. Für die Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form gelten der Kalender und die Leseordnung des Missale Romanum 1962.

Zu gegebener Zeit ist die angekündigte Erweiterung des Kalenders durch die Kommission Ecclesia Dei zu beachten. Für den Vortrag der Lesungen in der Volkssprache (vgl. Summorum Pontificum, Art. 6) sind die Perikopen aus dem rekognoszierten Lektionar zum Meßbuch, Pallottinum Poznan 1972-2004 zu entnehmen.

Alternativ kann auch das Römische Meßbuch in der Bearbeitung von Benediktinern der Abtei Tyniec, Pallottinum Poznan 1963, verwendet werden.

Die Verkündigung in den Messen, die in der außerordentlichen Form gefeiert werden, soll mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen.

8. Die Diözesanbischöfe sehen derzeitig keine Notwendigkeit zur Errichtung von Personalpfarreien für die Feier in der außerordentlichen Form des römischen Ritus (Summorum Pontificum, Artikel 10).

9. Als Grundlage für den nach drei Jahren vom jeweiligen Diözesanbischof zu erstattenden Bericht über die Erfahrungen mit der Inkraftsetzung des Motu Proprio (vgl. Begleitbrief von Papst Benedikt XVI. zum Motu Proprio) haben Pfarrer beziehungsweise Rektoren der Kirchen, in denen eine Meßfeier in der außerordentlichen Form genehmigt wurde, dem Diözesanbischof hiervon Mitteilung zu machen.

10. Im Hinblick auf die Verordnungen des Motu Proprio ist zu erwägen, ob in großen Städten eine Sonntagseucharistie in der lateinischen Sprache, nach dem Römischen Meßbuch Paul VI. gefeiert werden soll.

Es gibt Personen, die an einer solchen Meßfeier teilnehmen wollen. In einigen Kirchen wird die Liturgie in der lateinischen Sprache gefeiert und ist allgemein zugänglich für die Gläubigen.

Die Leitlinien treten am 15. Oktober 2007 in Kraft.

+ Erzbischof Józef Michalik
Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz

+ Bischof Stefan Cichy
Vorsitzende der bischöflichen Kommission für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

Warschau, den 3. Oktober 2007.
341. Plenarversammlung der Polnischen Bischofskonferenz
      
56 Lesermeinungen
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#56   nu2yu   21:51:31 | Samstag, 6. Oktober 2007
Progressiver Machtkampf
Die progressiven Machthaber in der Kirche müssen natürlich an dem einzigen Dokument, das sie lose zusammenhält, unbedingt festhalten. Es ist ihre einzige Rechtfertigung, um den eingeschlagenen Selbstzerstörungskurs weiter zu führen. Es ist dies zu einer unbedachten und unüberdachten Ideologie geworden, die mit der Realität außerhalb der Bischofsresidenzen nichts zu tun hat. Massiver Glaubensabfall, leere Kirchen, abgerissene Gotteshäuser spiegeln die wahre Realität. Aber anstatt sich damit zu beschäftigen und Lösungen bei Gott und mit seiner Hilfe zu finden und umzusetzen, wird auf ideologische Reinheit und Gleichschaltung gepocht.
Warum wir uns aber immer noch mit diesem gescheiterten und von der Zeit überholten Pastoralkonzil, sprich VII, beschäftigen, ist mir – in Anbetracht der dringenden Neuevangelisierung – rätselhaft. Man sollte VII einfach ignorieren – dogmatisch konnte es als Pastoralkonzil eh nichts leisten und es stand zu jenem Zeitpunkt auch nichts Dogmatisches an; als Pastoralkonzil ist es gescheitert – was soll man also noch damit? Rechtfertigung für gescheiterte Ideologen? Wie immer, wenn Machtkämpfe ausgetragen werden – und von den ideologischen Reaktionen der deutschen und nun auch der polnischen Bischofskonferenz erkennt man dies – klammert man sich bis zuletzt an die längst überholte Ideologie. Diese VII-Ideologie wird aber von den meisten jüngeren Menschen, mit denen ich zusammenkomme, nicht mehr abgekauft. Die Zeit der VII-Ideologen geht ihrem Ende zu.
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#55   Defensor Fidei   15:00:27 | Freitag, 5. Oktober 2007
@ Benedikt
Ich weiß nicht wie Sie darauf kommen, aber die Ergänzungen von Nicäa waren Fortführungen, Ergänzungen und Klarstellungen.
Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon…
Die Kirche bedient sich in dogmatischen Fragen der abstrakten Rechtssprache. Legt man diese zugrunde und nimmt das Konzil beim Wort, dann sind einige Formulierungen mit der Tradition nur schwer vereinbar. Möglicherweise hat man bei dem seitenlangen Geschwafel auf solche Feinheiten nicht geachtet (der günstigste Fall). Schon das wäre jedoch ein Skandal, der korrigiert werden müsste. Das Problem mit Religionsfreiheit ist schlicht, dass man die Freiheit etwas Falsches zu glauben, als ein Recht formuliert hat („…und öffentlich“). Gott verleiht doch nicht das Recht, einen Götzen anzubeten (1. Gebot!!)
Die oft kritisierte Aussage von der „Hochachtung“…
Wie man Irrlehren, Juden, dem Islam u.a Religionen mit Hochachtung begegnen kann, ist mir völlig schleierhaft. Man stelle sich mal vor, dass Paulus den Römern jährlich eine Grußbotschaft gesendet hätte und hierin dem römischen Götzenkult seine Hochachtung ausdrückt hätte – lächerlich!
letztendlich aber spricht das Konzil an keiner Stelle davon, dass die RKK in einer indifferenten Gesamtkirche aufgehen sollte
Wie ist dann die Formulierung „die Art & Weise der Formulierung des kath. Glaubens darf keinerlei Hindernis bilden für den Dialog mit den Brüdern“ zu verstehen? Darf man jetzt nur noch diplomatisch verklausuliert formulieren?
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#54   virOblationis   14:50:29 | Freitag, 5. Oktober 2007
Glaube und öffentlicher Kultus
Benedikt schrieb:
„Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon von Tertullian vertreten hat.“
Das denke ich nicht. So weit ich sehe, fordert Tertullian die Glaubensfreiheit, also auch für Christen, Apologeticum 24 und Ad scapulam 1 – 5.
Anders verhält es sich mit der pauschalen Freiheit für alle Kulte, d.h. die Religionsfreiheit im Sinne des Vat. II. Natürlich fordert Tertullian diese für die Kirche, die ihr – zu seiner Zeit – nicht zugestanden wurde. Ihrer erfreuten sich vielmehr die heidnischen Kulte, deren Götter aber, wie Tertullian sagt, gar keine solchen sind, sondern Daemonen. – Insofern gebührt ihnen eigentlich keine kultische Verehrung: Diesen Satz spricht Tertullian nicht aus. Es bleibt dem Leser überlassen, diese Schlußfolgerung zu ziehen. Konsequenter Weie müssen die heidnischen Kulte verboten werden, was dann ja auch unter Theodosius (379 – 395) geschah.
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#53   Benedikt   11:19:28 | Freitag, 5. Oktober 2007
@ Defensor Fidei
Ergänzungen sind unproblematisch, solange sie nicht im Widerspruch zur Lehre stehen, sondern diese konsequent fortführen oder klarstellen.
Diese zusätzlichen Wörter im Symbolum führen aber weder etwas fort, nocht stellen sie etwas klar. Sie sind völlig neu. Nicht falsch verstehen – ich stehe hinter den Lehren der Konzilien. Aber wenn ich die heutigen Argumente einiger Leute wider des II. Vatikanum auf frühere Konzilien anlege, dann stellen sich eben diese Fragen. Gerade weil ich hinter den Lehren der Konzilien stehe, lehne ich diese von vorneherein antikirchliche Auslegung eines Konzils ab, wie sie zB die Sedisvakantisten betreiben.
Genau das ist im Bereich Religionsfreiheit, Ökumene und Liturgie leider der Fall.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Das Konzil vertritt eine Religionsfreiheit, die auch schon von Tertullian vertreten hat. Die oft kritisierte Aussage von der „Hochachtung“ gegenüber anderen Religionen bedeutet nicht, dass die Lehre dieser Religionen als Wahrheit akzeptiert wird. Desweiteren kann die heutige Praxis der Ökumene zwar kritisiert werden, letztendlich aber spricht das Konzil an keiner Stelle davon, dass die RKK in einer indifferenten Gesamtkirche aufgehen sollte. Vielmehr müsste diese Kirche jene Kirche Christi sein, in der die jetzige Kirche subsistiert. Diese ökumenische Kirche müsste also alle Zeichen der RKK aufweisen, sie also im Endeffekt sein. Die liturgischen Veränderungen betreffen ebenfalls keine Glaubenssätze.
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#52   Ministrant   10:01:57 | Freitag, 5. Oktober 2007
@ misterunknown
Wie schreibt man hier den eine private Mail?
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#51   Bokrug †   00:58:55 | Freitag, 5. Oktober 2007
@anti-modernist:
www.themoneymasters.com/
www.3sat.de/3sat.php?
www.3sat.de/…rzeit/lesezeit/72400/
www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2004/05-1…
„A clique of U.S. industrialists is hell-bent to bring a fascist state to supplant our democratic government and is working closely with the fascist regime in Germany and Italy. I have had plenty of opportunity in my post in Berlin to witness how close some of our American ruling families are to the Nazi regime.“
„Certain American industrialists had a great deal to do with bringing fascist regimes into being in both Germany and Italy. They extended aid to help Fascism occupy the seat of power, and they are helping to keep it there.“
Zitate des amerikanischen Botschafters in Deutschland, William E. Dodd, aus dem Jahr 1937
www.attac.de/forum/viewtopic.php?t=3624&highlig…
nthony C. Sutton und Wallstreet:
Teil 1
www.perseus.ch/…-Dateien/sutton1.pdf
Teil 2
www.perseus.ch/…-Dateien/sutton2.pdf
Nachruf Anthony Sutton:
www.perseus.ch/…en/NachrufSutton.pdf
Auch George W.‘s Vater und seine Großväter und Großonkel waren „Bonesmen“. Großvater Prescott Bush, schon 1917 initiiert als Bonesman, war als Geschäftsführer der Union Banking Corp. und der Hamburg-Amerika-Linie zusammen mit seinem Freund Averell Harriman, initiiert 1913, einer der wichtigsten Finanziers und Unterstützer der Nazis.
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#50   Leblhuber   00:53:46 | Freitag, 5. Oktober 2007
@Bokrug alias Echsenmensch alias Lars Lonte alias Engel Raziel:
Im Zuge der Re-Education Nazi-Deutschlands nach 1945 und der üblichen Neu-Geschichtsschreibung durch die Sieger haben die Historiker der Nachkriegszeit zwar nicht die Geburtshilfe und Alimentierung der NSDAP durch die deutsche Großindustrie ausgespart, sehr wohl aber die massive Förderung aus den Vereinigten Staaten…
In www.aktienboard.com/…php/t-50992-p-4.html schreibt ein Flinx2000 in : Die USA auf dem Weg in eine Diktatur? Seite 4, am 19-08-2003, 23:11 Uhr genau diesen Text:
„Im Zuge der Re-Education Nazi-Deutschlands nach 1945 und der üblichen Neu-Geschichtsschreibung durch die Sieger haben die Historiker der Nachkriegszeit zwar nicht die Geburtshilfe und Alimentierung der NSDAP durch die deutsche Großindustrie ausgespart, sehr wohl aber die massive Förderung aus den Vereinigten Staaten“…
Dieses Forum lebt von einem Sammelsurium unterschiedlichster Typen mit unterschiedlichster Zielsetzung. Das wissen die Betreiber und lassen es daher zu.
Jeder dieser Teilnehmer kann auf seine Art diskutieren. Sie sind der einzige Poster, der keinen einzigen eigenen Gedanken im Kopf hat. Außer Kopien der skurilsten Quellen, die Ihrem verwirrten Geist entsprechen, haben Sie selbst nichts zu sagen.
Sie sind ein armer Tropf, der Hilfe braucht.
Machen Sie eine Therapie!
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#49   misterunknown   00:46:55 | Freitag, 5. Oktober 2007
@nonnobisdomine @ministrant
@nonnobisdomine:
Die vier Konstitutionen des Konzils zeichnen sich durch die höchste Verbindlichkeit aus, die dem Lehramt in der katholischen Kirche zukommt. Auch die anderen Dokumente des Konzils sind verbindlich, wenn auch stärker zeitgebunden. Wenn das gesamte Konzil als „pastoral“ bezeichnet wird, so wurde unter diesem Begriff gelegentlich eine geringere Verbindlichkeitseiner Beschlüsse verstanden. Diese Auffassung wurdevom Konzil selbst (in der nota praevia zu Lumen Gentium und in der Fußnote zu Gaudium et Spes) abgelehnt.
Schließlich gilt die Erklärung des Generalsekretärs des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964: Die Beschlüsse des Konzils „müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhaltenentsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt“.
@ministrant:
ganz Deiner Meinung!!!! schreib mir mal eine private Mail, habe da noch Fragen, die ich hier nicht posten will
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#48   Ministrant   00:39:05 | Freitag, 5. Oktober 2007
@ misterunknown
Vielen Dank. Diese nonnobisdomine hat doch nicht mehr alle Gabeln im Besteck, sie soll sich doch erst mal an die Lehre der Kirdche halten, bevor sie mir Häresie vorwirft, aber für sie sind wohl alle Katholiken außer man trägt das Brandmal „FSSPX“ Häretiker oder Ketzer, lassen wir sie in diesem Glauben, soll sie damit glücklich werden…mehr kann ich zu dieser Person wirklich nicht sagen…
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#47   Bokrug †   00:23:16 | Freitag, 5. Oktober 2007
@anti-modernist:
www.tarpley.net/bushb.htm
www.heise.de/…ikel/15/15280/2.html
www.tarpley.net/bush2.htm
Prescott Bush became vice president of W.A. Harriman & Co. in 1926. That same year, a friend of Harriman and Bush set up a giant new organization for their client Fritz Thyssen, prime sponsor of politician Adolf Hitler. The new German Steel Trust, Germany’s largest industrial corporation, was organized in 1926 by Wall Street banker Clarence Dillon. Dillon was the old comrade of Prescott Bush’s father Sam Bush from the ‘’ Merchants of Death ‘’ bureau in World War I.
In return for putting up $70 million to create his organization, majority owner Thyssen gave the Dillon Read company two or more representatives on the board of the new Steel Trust.@s9
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#46   misterunknown   00:14:41 | Freitag, 5. Oktober 2007
@nonnobisdomine
Weiter unten bezweifeln Sie die lehramtliche Bedeutung des 2. Vatikanischen Konzils, es sei ja ein reines Patoralkonzil gewesen; weitgehend ist das richtig, doch Lumen Gentium, die Dogmatische Konstitution über die Kirche vom 21. November 1964 ist Ihnen wohl entgangen?! Frage: Haben Sie auch nur ein einziges Dokument vollständig gelesen?
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#45   Bokrug †   00:08:29 | Freitag, 5. Oktober 2007
@anti-modernist:
www.heise.de/…ikel/15/15280/2.html
Im Zuge der Re-Education Nazi-Deutschlands nach 1945 und der üblichen Neu-Geschichtsschreibung durch die Sieger haben die Historiker der Nachkriegszeit zwar nicht die Geburtshilfe und Alimentierung der NSDAP durch die deutsche Großindustrie ausgespart, sehr wohl aber die massive Förderung aus den Vereinigten Staaten.
Um zu erfahren, dass Hitlers Privatarmee, die SA, schon vor 1933 komplett mit nagelneuen Remington-Pistolen, Made in USA, ausgerüstet war, oder dass das General Motors gehörende, Mitte der 30er Jahre eröffnete LKW-Werk Brandenburg, eine der größten Autofabriken der Welt, die ausschließlich Militärfahrzeuge herstellte, erst ganz am Ende des Kriegs bombardiert wurde, als es der Roten Armee in die Hände zu fallen drohte, um solche Fakten über die Faschismusförderung durch amerikanische Finanziers und Industrielle zu erfahren, hilft ein Blick in die Standard-Geschichtswerke kaum. Auch dass der Großvater des amtierenden US-Präsidenten Prescott Bush wegen seiner Geschäfte mit Hitler-Deutschland vor Gericht stand – und sein Vermögen beschlagnahmt wurde –, ist dort nicht zu finden.
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#44   misterunknown   00:01:39 | Freitag, 5. Oktober 2007
@nonnobisdomine
also hören Sie mal, was Sie hier dem User Ministrantvorwerfen ist ungeheuerlich, nichts von dem, was ich bislang von ihm gelesen hat, rückt ihn in den Verdacht des Schismas, der Häresie oder Apostasie!
Mäßigen Sie sich, trachten Sie nicht nach dem vielleicht vorhandenen Splitter im Auge Ministant’s, reißen Sie lieber Ihren eigenen Balken aus dem Auge, oder reißen Sie es raus, wie der Herr selbst es sagen würde!
Sie verteidigen doch permanent die FSSPX und andere die dem Schisma verfallen sind!
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#43   maliems   22:08:46 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@nonnobis
Benedikt ein Spalter? Hahaha
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#42   nonnobisdomine   19:56:57 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Was Dogma ist oder nicht …
das bestimmt nie und nimmer ein „Ministrant“.
Soll er doch Theologie studieren. Sollte er zum Priester geweiht werden, so ist er ein Kirchenfeind.
Einer, der diametral zur Lehre der Kirche steht. Einer, der sich um einen „Dreck“ um die Lehren der Kirche kümmert.
Somit gehört er der Fraktion an, die auch die WsK und IKvU bevölkern.
Ein Schismatiker und Häretiker, wenn nicht gar auch ein Apostat.
Ministrant, bekehren Sie sich endlich zur römisch-katholischen Kirche.
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#41   r.ruhrgebietler   17:33:58 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@typ – hmm…
sie verbreiten geistige typhus – und typhus ist bekannt lebensgefährlich.
In der Zwischenzeit versuche ich meine Seele zu retten.
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#40   Artois †   17:17:37 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@Ministrant
Das Gebot der Nächstenliebe betrifft vor ALLEM die Priester und Anhänger von fsspx!
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#39   Ministrant   17:14:19 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Die „Extravagante“ ist kein Dogma! Das erste und wichtigste Gebot Jesus ist dieses: „Liebet einander, so wie ich euch geliebt habe“ und so ist uns von Jesus auch aufgetragen Mensche zu lieben, die nicht unseren Glauben haben. Und die „Extravagente“ wurde schon von Kardinal Cajetan im Mittelalter widerlegt. Wenn sie schon von Gehorsam gegenüber dem Bischof voN Rom sprechen, wer hat den unerlaubt Bischöfe geweiht, wer aggiert gegen die Kirche, wer hat die Liturgie zum Kampfmittel der Politik gemacht? Die FSSPX!
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#38   Defensor Fidei   17:13:46 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Benedikt
Dann wäre das Konzil von Konstantinopel eine Räubersynode, weil es das Symbolum von Nicäa ergänzt hat.
Ergänzungen sind unproblematisch, solange sie nicht im Widerspruch zur Lehre stehen, sondern diese konsequent fortführen oder klarstellen. Problematisch sind lediglich Äußerungen, die eine traditionelle Lehre scheinbar (?) auf den Kopf stellen. Genau das ist im Bereich Religionsfreiheit, Ökumene und Liturgie leider der Fall. Um beispielsweise bei der Frage nach der Religionsfreiheit von einer Verdeutlichung oder gar konsequenter Fortführung sprechen zu können, braucht es schon viel interpretatorisches Talent. Ich halte es sogar für eine Unmöglichkeit.
Außerdem dienten frühere Konzilien regelmäßig dazu, dass man den Streit (zweier) unterschiedlicher Ansichten entscheidet. Nach dem letzten Konzil ist nun genau das Gegenteil geschehen. Relativ klare Lehren wurden dermaßen verwischt und vernebelt, dass man jetzt nach dem Konzil zwei Fraktionen hat, die sich beide mit ihren gegensätzlichen Ansichten auf das Konzil berufen. Das ist in der Kirchengeschichte ein Novum. Statt weniger, haben wir nun mehr Verwirrung als früher.
Es kommt alt darauf an, was für ein Wortverdrehertalent man hat.
Naja…das stimmt so nicht ganz. Nehmen Sie die Frage nach der Wesensgleichheit zwischen Gott Vater und dem Logos. Hier gab es einen Streit. Nach dem Konzil von Nicäa war die Frage ohne wenn und aber entschieden. Da half auch keine Wortverdreherkunst.
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#37   nonnobisdomine   17:08:00 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Und noch was zu dem „Ministranten“
Dieser schreibt:
„Ich glaube sagen zu dürfen, dass ich die Lehre der Kirche etwas besser kenne als Sie, da ich diese Lehre studier…und den Stuss, denn sie hier versprühen hat nichts mehr mit der Kirche zu tun.“
Zu den von mir absolvierten Studiengängen äußere ich mich hier nicht. Fakt ist jedoch, daß Sie – der Sie vorgeben Student der Theologie zu sein, das Dogma leugnen.
„… Unter dem aber, was die Kirche immer verkündet hat und zu verkünden niemals aufhören wird, ist auch jene unfehlbare Aussage enthalten, durch die wir belehrt werden, daß „außerhalb der Kirche kein Heil ist“.
Und zwar lehrt die Kirche zunächst, daß es sich bei dieser Sache um ein strengstes Gebot Jesu Christi handelt. Er selbst hat nämlich mit ausdrücklichen Worten seinen Aposteln auferlegt, sie sollten alle Völker lehren, alles zu beachten, was er selbst geboten hatte. Unter den Geboten Christi aber nimmt jenes die nicht geringste Stelle ein, durch das wir geheißen werden, in der Taufe dem mystischen Leibe Christi, der die Kirche ist, einverleibt zu werden und Christus und seinem Stellvertreter, durch den er selbst auf der Erde in sichtbarer Weise die Kirche leitet, anzuhangen. Daher wird niemand gerettet werden, der, obwohl er weiß, daß die Kirche von Christus göttlicherseits gegründet wurde, es dennoch ablehnt, sich der Kirche zu unterwerfen oder dem Römischen Bischof, dem Stellvertreter Christi auf Erden, den Gehorsam verweigert.
…“
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#36   Ministrant   17:03:31 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Und sie sind jemand, der nicht mehr alle Gabeln im Besteck hat, die Professoren der katholischen Fakultäten so zu diffamieren, die Fakultät hält sich an die Lehre der Kirche, was man von anderen nicht behaupten kann…
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#35   iustus   17:00:46 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Typ
Doch, es ist schwer:
c. 838
§ 1. Die Regelung der heiligen Liturgie steht allein der kirchlichen Autorität zu: sie liegt beim Apostolischen Stuhl und, nach Maßgabe des Rechts, beim Diözesanbischof.
§ 4. Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind.
c. 838 formuliert also nicht einen Grundsatz, wonach der Bischof im Bereich der Liturgie für alles Mögliche zuständig ist, wenn nicht andere zuständig sind, sondern der Heilige Vater ist zuständig. Dieser setzt das Recht, und zwar auch das Recht, das dem Bischof in einem begrenzten Bereich („innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit“) die Regelung der Liturgie überlässt. Was ist also dieses Recht?
Im Motu Proprio findet es sich jedenfalls nicht. Lesen Sie mal weiter im CIC, vielleicht treffen Sie besser.
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#34   nonnobisdomine   16:58:44 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Dann eben, Ministrant …
… sind Sie ein der liberalistisch-freimaurerisch unterwanderten, den Vorfeld-Freimaurern hörigen Dozenten der theologischen Disziplinen verfallen.
Gelebte HS ist Sünde und ist ein Widerspruch zum natürlichen Sittengesetz.
Sonst noch was?
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#33   Ministrant   16:51:44 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Ich glaube sagen zu dürfen, dass ich die Lehre der Kirche etwas besser kenne als Sie, da ich diese Lehre studier…und den Stuss, denn sie hier versprühen hat nichts mehr mit der Kirche zu tun… :-@
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#32   Typ   16:50:58 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ iustus
1. Was bedeutet „geeignet“ im Sinne des MP?
2. Wer legt aus, was „geeignet“ bedeutet?
3. Wer stellt fest, ob die Voraussetzungen vorliegen?
Da es keine genauen Angaben dazu gibt, ist Ihre Antwort auf Frage 2 „jedenfalls nicht die Bischöfe“ schon mal falsch.
Denn die richtige Antwort auf alle drei Fragen ist selbstverständlich can. 838 §1 und 4.
Um zu entscheiden, ob Priester X den ritus extraordinarius zelebrieren darf, muss man also nicht, wie Sie es gerne hätten, irgendeinen dahergelaufenen Kirchenrechtler fragen, sondern den zuständigen Ordinarius.
War doch gar nicht so schwer, oder?
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#31   nonnobisdomine   16:46:33 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Ad Ministrant
GO HOME.
Und nehmen Sie folgendes auf den Weg:
Auch das WEIB schweige in der Kirche.
Und Sie als Minstrant sollten es auch. Wer nicht den Grundlagen der Kirche mächtig ist, sollte es allemal.
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#30   Artois †   16:38:43 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@Ministrant
Ich gebe Ihnen seelsorgerliche Ratschläge und Sie spielen die beleidigte Leberwurst? Das ist aber kein katholischer Stil. Sollte Ihnen der rechte kirchliche Sinn fehlen???
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#29   Ministrant   16:32:57 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Benedikt
So geht das hier immer, man wird sehr schnell beleidigend…wie man an nonnobisdomine und Artois wieder wunderschön sieht…
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#28   nonnobisdomine   16:27:12 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Ad Benedikt
Mir geht es nicht schlechter, als Ihnen, unwürdiger Namensträger des Hl. Benedikt.
:-D
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#27   Artois †   16:24:43 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@Ministrant
Haben Sie die Kur entwickelt? Warum vermarkten Sie die nicht? Sie könnten angesichts des Hyper-Dämonismus der Moderne Millionen scheffeln!
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#26   Ministrant   16:20:41 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Artois
Wer hat den den Obersektieren Artois wieder auf den Plan gerufen, unterziehen sie sich erstmal einer exozistischen Kur… o^/
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#25   iustus   16:16:46 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Typ
Wir sollten mehrere Fragen unterscheiden:
1. Was bedeutet „geeignet“ im Sinne des MP?
2. Wer legt aus, was „geeignet“ bedeutet?
3. Wer stellt fest, ob die Voraussetzungen vorliegen?
ad 1.: Wir wissen es nicht.
ad 2.: Der Begriff „geeignet“ ist ein Begriff des Papstes und dieser ist auszulegen. Zu fragen sind also allenfalls Kirchenrechtler, nicht Bischöfe. Zum korrektesten Ergebnis kommt man aber, wenn man den Heiligen Vater selbst fragt (üblicherweise über die zuständige Päpstliche Kommission, deren Vorsitzender von mir unten zitiert wird), was er damit gemeint hat. Damit hülfe man den Kirchenrechtlern bei der Auslegung.
ad 3.: Im MP steht nicht, dass der Bischof feststellt, ob die Voraussetzungen für die Geieignetheit (welche überhaupt?) vorliegen. Wo also steht es?
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#24   Benedikt   16:14:55 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Defensor Fidei
Wobei die früheren Konzilien es einem jedoch deutlich schwerer, wenn nicht sogar oftmals unmöglich machen. Eine Verwirrung dieser Art hat es nach keinem einzigen Konzil in der Kirchengeschichte gegeben.
Überlegen Sie doch mal, man würde die Urteilsmethode der Sedisvakantisten an die frühkirchlichen Konzile anlegen. Dann wäre das Konzil von Konstantinopel eine Räubersynode, weil es das Symbolum von Nicäa ergänzt hat. Etc. pp. Es kommt eben immer darauf an, wie man auslegen will – ob mit der Kirche oder bewusst gegen sie. Es kommt alt darauf an, was für ein Wortverdrehertalent man hat. Dann kann man auch Sätze in ihr Gegenteil verändern, was man ja auch in der modernen Theologie nicht selten vorfindet. Gewissermaßen ist das also mal etwas, was die Sedis von der modernen Theologie übernommen haben.
@ nonnobis
Geht’s Ihnen auch gut?
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#23   Artois †   16:13:21 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ministrant
Sie fangen ja schon wieder an! Das ist Glaubensabfall, zumindest aber schwere Sünde. Kehren Sie um, bevor Sie dem höllischen Feuer verfallen!!
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#22   Ministrant   16:09:19 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Die Schismatiker tragen ein FSSPX hinter dem Namen oder gehen in Kirchen wo groß FSSPX irgendwo steht, oder sie lehnen die Kirchliche Lehre ab.
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#21   nonnobisdomine   16:06:37 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Der eigentliche SPALTER ist
BENEDIKT.
Und nicht irgendein anderer.
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#20   Defensor Fidei   16:01:51 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Benedikt
Das sagen einige, was aber nicht heißt, dass man auch anderer Meinung sein kann.
Können tut man alles…das ist richtig.
Letztendlich kommt es wie immer auf die Auslegung an.
In erster Linie kommt es doch wohl auf die Formulierung an. Wer Formulierungen vorlegt, die – je nach Standpunkt – so aber auch ganz anders ausgelegt werden können, der ist für die anschließend auftretenden Verwirrungen ganz allein verantwortlich. Das ist beim weltlichen Gesetzgeber nicht anders. Gesetze müssen klar gefaßt sein. Wenn Gesetze schlampig ausgearbeitet werden, dann ist nicht die Justiz oder der Bürger hierfür verantwortlich. Dann heißt es für den Gesetzgeber: NACHBESSERN!
Um gleich dem Argument bezüglich des Beistandes des Hl. Geistes vorzubeugen: Natürlich hat der Hl. Geist die Kirche auch beim II. Vat. Konzil nicht verlassen. Viele (langatmige) Ausführungen sind ja völlig unproblematisch. Und bei den „problematischen“ Aspekten hat er verhindert, daß diese dogmatisiert werden.
Und mit der kann man alles mögliche entstellen, auch bei früheren Konzilien.
Wobei die früheren Konzilien es einem jedoch deutlich schwerer, wenn nicht sogar oftmals unmöglich machen. Eine Verwirrung dieser Art hat es nach keinem einzigen Konzil in der Kirchengeschichte gegeben.
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#19   Benedikt   16:01:08 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Wo steht, dass ich das Konzil nach meinem Good-Will auslege? Dass das Konzil anhand der traditionelle Lehre auszulegen ist, ist offizielle Meinung der Kirche, wie der Papst erst unlängst wieder gesagt hat. Wenn Sie das nächste Mal unverschämt werden wollen, dann bringen Sie mal einen echten Anlass mit, und keinen, die Sie mal eben selbst konstruiert haben.
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#18   Ministrant   15:59:47 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Benedikt
Lassen sie sich nicht durch diese Musterschismatiker wie z.B. „nonnobisdomine“ verführen. Natürlich haben die Schreiben des II Vaticanum ihre volle Gültigkeit und ihren lerhamtlichen Charakter und daran ändern auch die Schismatiker nichts (mehr). Man lese hierzu die „nota praevia“ zu Lumen Gentium oder die Fußnote zu Gaudium et spes.
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#17   nonnobisdomine   15:43:24 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Ad Benedikt
Aha.
Und Sie bezeichnen sich immer noch als römisch-katholischer Christ, indem Sie die Lehre der Kirche nach Ihrem „good will“ auslegen?
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#16   Typ   15:34:14 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ iustus
So, dann steht der Kardinal also über dem Papst?
Einfach Motu Proprio lesen, dann verstehen Sie es!
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#15   iustus   15:05:32 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Typ
Das hätten Sie gerne (und manche Bischöfe). Kardinal Castrillon-Hoyos stellte am 13.9. zu Recht fest:
„das kanonische Recht bestimmt, wer die Erlaubnis zum Feiern der Messe gibt – und das ist nicht der Bischof. Der Bischof gibt das Celebret, die Vollmacht (jede Messe und in jedem Usus, Can. 903) zu zelebrieren, doch wenn ein Priester diese Vollmacht hat, dann müssen die Pfarrer und die Vorsteher den Altar für die Zelebration zur Verfügung stellen.
Wenn irgend jemand sie daran hindert, obliegt es der Päpstlichen Komission Ecclesia Dei, im Namen des Hl. Vaters die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, daß dieses Recht – und die Gläubigen sind sich inzwischen dieses Rechtes sehr wohl bewußt – respektiert wird.“
Quelle …ww.summorum-pontificum.de/texte/hoyos.shtml
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#14   Typ   14:46:13 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ iustus
Wenn der jeweilige Bischof das so sieht, na klar, dann ja.
Oder meinen Sie, der Papst hat das ins Motu Proprio geschrieben, weil es keine Funktion hat? Nein, er wollte rechtlich sicherstellen, dass die Priester, die den ritus extraordinarius zelebrieren wollen, auch dafür geeignet sind. Das Argument „Ich bin geweiht und darf das“ gilt eben in diesem Falle NICHT. Da der Papst nicht sagt, wer die Eignung festzustellen hat, kommt diese Aufgabe nach kanonischem Recht automatisch dem Bischof zu.
Wo ist das Problem?
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#13   iustus   14:23:58 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Typ
Ja, und? Vertreten Sie die Ansicht, es bedfürfe noch eines besonderen Dokuments des Bischofs: „Priester ist ist geeignet im Sinne des Art. 5 § 4 des Motu Proprio“?
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#12   Benedikt   14:15:40 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Das sagen einige, was aber nicht heißt, dass man auch anderer Meinung sein kann. Letztendlich kommt es wie immer auf die Auslegung an. Und mit der kann man alles mögliche entstellen, auch bei früheren Konzilien.
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#11   Typ   14:01:44 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ iustus
Ja und? Trotzdem bleibt der Bischof derjenige, der prüfen muss und dafür gerade stehen muss, ob ein Priester auch den Anforderungen des Motuproprio genügt. Da steht ja ausdrücklich drin, dass die Priester geeignet sein müssen – und wer sonst sollte das prüfen, wenn nicht der Bischof.
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#10   nonnobisdomine   13:45:37 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Ad Benedikt
Danke für Ihren Hinweis.
Jedoch beinhalten die Dokumente des 2. Vatikanischen Konzils erhebliche Defizite, um nicht zu sagen diametrale Widersprüche zur Lehre der r.-k. Kirche.
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#9   Benedikt   13:41:52 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ nonnobisdomine
Vielleicht bin ich ja naiv, aber das II. Vaticanum war doch ein Pastoralkonzil. Lehrhaften Charakter hatte es nicht.
Die Dokumente des Vatikanums sind nciht zum Spaß oder der persönlichen Erbauung geschrieben worden. Selbstverständlich ist das alles geltende kirchliche Lehre. Die Dokumente enthalten allerdings keine Dogmen, sind somit auch abänderbar. Allerdings nur durch das ordentliche oder außerordentliche Lehramt, nicht durch einen x-beliebigen Laien.
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#8   nonnobisdomine   13:35:54 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Welche Lehren hat denn das 2. Vatikanische Konzil verkündet?
Vielleicht bin ich ja naiv, aber das II. Vaticanum war doch ein Pastoralkonzil. Lehrhaften Charakter hatte es nicht.
Oder ist mir etwas entgangen?
Ratlos (vielleicht doch nicht so ganz)
n.
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#7   iustus   13:33:03 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ Typ
1. Ruhrgebietler ist ein agent provocateuer.
2. Der Bischof stellt das allgemeine Zelebret aus (bei Ordensleuten der Ordensobere), das sich auf beide Formen des römischen Ritus bezieht. Es bedaf keiner besonderen Erlaubnis mehr zur Zelebration in der außerordentlichen Form.
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#6   Typ   13:16:03 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
@ ruhrinfektion ist offenbar jetzt ausgebrochen
die freimaurerischen Seilschaften und Wege treten jetzt offen zu Tage!
Aua.
Wer beurteilt? Der Bischof?? Was soll dieser Spiesrutenlauf für den Zelebranten??
Wieso Spießrutenlauf? Der Bischof ist nunmal für die Liturgie in seiner Diözese verantwortlich, also hat er auch zu prüfen, ob jemand, der den ritus extraordinarius zelebrieren möchte, dafür geeignet ist. Ansonsten müssten Sie ja die ganze Priesterausbildung als Spießrutenlauf bezeichnen – da wird nämlich ständig die Eignung der Kandidaten geprüft, und zwar vom Bischof (bzw. den vom ihm Delegierten).
Überhaupt: „agieren“ das klingt ja wie eine kriminelle Machenschaft wenn heute noch eine Seele röm.-kath. ist!
Schalten Sie mal Ihr Gehirn ein. Der Text ist womöglich einfach nur schlecht aus dem Polnischen übersetzt.
Aufgrund einer Übersetzung dermaßen mit Schaum vorm Mund loszuzetern zeugt von Ihrer eingeschränkten Wahrnehmung. Da hat das ständige Auf-Knien-vor-den-suspendierten-Piussektenpriestern-Herumrutschen wohl die Blutzirkulation im Gehirn beeinflusst. Schade drum.
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#5   r.ruhrgebietler   12:49:46 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
die freimaurerischen Seilschaften und Wege
treten jetzt offen zu Tage!
– lateinische Sprache beherrschen;
Wer beurteilt? Der Bischof?? Was soll dieser Spiesrutenlauf für den Zelebranten??
Es gibt Personen, die an einer solchen Meßfeier teilnehmen wollen.
Und wie! Es werden immer mehr!
. Den Antrag auf Genehmigung einer Meßfeier in der außerordentlichen Form können an den Pfarrer die in der jeweilige Pfarrei agierenden Gruppen von Laien stellen (vgl. Summorum Pontificum, Art. 5 § 1 und Art. 7).
dt. #5
Eindeutig gg. den Hlg. Vater und das Motu Proprio! Darin heitßt es, daß es KEINER Genehmigung mehr bedarf!
Überhaupt: „agieren“ das klingt ja wie eine kriminelle Machenschaft wenn heute noch eine Seele röm.-kath. ist!
Sehr zweifelhaft! Der hlg. Vater wird diesen Schergen sicherlich noch ganz klar sagen, das sie auf dem Holzweg sind!
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#4   Freinsberg   11:07:52 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Schärfe…
Unter „scharf“ versteht KreuzNet wohl jeden Liturgie- Erlass, der den NOM nicht verbietet.
^-^
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#3   maliems   10:42:33 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Schärfe
Passt dieses Wort?
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#2   Heinz Josef   10:12:20 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Das ist doch klar?????
Seit wann ist klar, dass kreuts.net meint man müsse die Lehre des 2 Vat. Konzils in der Predigt vertreten? Genau das wollen weder die Sedisvakantisten noch die Piusse. Deshalb ist es sehr wohl wichtig eigens darauf hinzuweisen, sonst haben wir am Ende zwei Tabernakel oder zwei Ziborien, eins mit dem Tridentinischen Jesus und eins mit dem Vaticanischen Jesus.
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#1   Benedikt   10:03:07 | Donnerstag, 4. Oktober 2007
Und??
So fordern die polnischen Bischöfe zum Beispiel, daß die Predigt in den Alten Messen, „mit der Lehre des Zweiten Vatikanums übereinstimmen“ solle.
Das ist doch sowieso klar.
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