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Dienstag, 1. Februar 2005 13:34
Verfassungswidrig: Die Sozialisten treiben in Salzburg auch die Legalität ab
Die sozialistische Chefin der Salzburger Landesregierung, Frau Gabriele Burgstaller, will in ihrem Landeskrankenhaus Kinder abtreiben. Dazu äußerte sich der Jurist, Prof. Dr. Wolfgang Waldstein, in einem öffentlichen Vortrag. Die Abtreibungsweisung der Abtreibungspolitikerin sei „ohne gesetzliche Grundlage“ und objektiv „verfassungswidrig“.
Prof. Dr. Wolfgang Waldstein
Prof. Dr. Wolfgang Waldstein
Am vergangenen Mittwoch sprach Prof. Dr. Wolfgang Waldstein in Salzburg zum Thema der Kinderabtreibung. Prof. Waldstein ist emeritierter Professor der Salzburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Der konkrete Anlaß: Landeshauptfrau Burgstaller hat die staatliche Landesklinik angewiesen, bis zum 1. April die Möglichkeit zur Abtreibung zu schaffen. Doch die Mitarbeiter der Landesklinik wehren sich. Frau Burgstaller versucht nun, diesen Widerstand zu umgehen, indem sie Kinderabtreiber aus Wien anheuert.

Nach Ansicht des renommierten Salzburger Juristen Prof. Waldstein entbehrt Frau Burgstallers Weisung nicht nur einer Rechtsgrundlage, sondern ist verfassungswidrig. Waldstein lehrte von 1965 bis 1992 Römisches Recht an der Universität Salzburg und fungierte in den Jahren 1968/69 als Rektor.

In seiner Argumentation stützte sich Prof. Waldstein auf Artikel 18, Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes: Die staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Da aber die österreichische Fristenregelung die Rechtswidrigkeit der Abtreibung nicht aufgehoben habe, sei die Weisung der Landeshauptfrau eine Anordnung, gegen gültige Gesetze zu handeln, und somit objektiv ein Verstoß gegen die Verfassung.

Schon Paragraph 22 des österreichischen „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches“ zeigt, daß die Zerstückelung und Absaugung von Kindern im Mutterleib gesetzwidrig ist. Dort heißt es: Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte der Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze.

Weiters gibt es Paragraph 96 des österreichischen Strafgesetzbuches, der Abtreibung grundsätzlich mit Strafe bedroht. Auch das ist eine Betonung der Rechtswidrigkeit der Abtreibung.

Paragraph 97, welcher Kinderabtreibungen – unter gewissen Umständen – straffrei stellt, sei lediglich ein ‘Strafausschließungsgrund’. Er beziehe sich nicht auf die Tat, sondern nur auf die Person des Täters. Dadurch bleibe die Rechtswidrigkeit der Abtreibung laut Gesetz bestehen.

Darum sei die Weisung der Landeshauptfrau zur Einrichtung der Kinderabtreibung in Salzburg eindeutig verfassungswidrig.

Wörtlich sagte Prof. Waldstein: „Ein staatliches Organ, wie es die Landeshauptfrau ist, verläßt den Boden der Rechtsstaatlichkeit, wenn es eine politische Machtposition dazu mißbraucht, Rechtswidriges durchzusetzen, nur weil es von der betreffenden politischen Partei gewünscht wird, die gerade die Macht hat. Wenn eine Demokratie durch ihre Mehrheit objektiv Rechtswidriges umzusetzen versuche, dann entarte sie zu ihrem Trugbild, einer Tyrannei der Mehrheit.“

Prof. Waldstein erklärte, daß weder Bund noch Land rechtswidrige Vorhaben materiell oder finanziell unterstützen dürfen. Eine politische Partei, die rechtswidrige Handlungen wie das Töten ungeborener Kinder im Schutz der Straflosigkeit durchführen will, muß es auf eigene Verantwortung in eigenen Einrichtungen auf eigene Kosten machen. Sie darf die öffentlichen Einrichtungen und die von allen Bürgern beizubringenden Steuermittel dafür nicht mißbrauchen.

Aus einem Dezember-Brief von Angestellten der Landesspitäler gehe zudem hervor, daß Frau Burgstallers auch in anderen Bereichen rechtwidrig handelt. Im Rahmen von Einstellungsgesprächen für medizinisches Personal würden Bewerber gefragt, ob sie mit der Abtreibung Schwierigkeiten hätten. Offensichtlich sollen dadurch jene Interessenten ausgeschlossen werden, die solche Schwierigkeiten bekennen.

Laut Paragraph 97 des Strafgesetzbuches darf jedoch die Weigerung, an einer Abtreibung mitzuwirken, niemandem zum Nachteil gereichen.

Wenn schon rechtswidrig, dann aber gründlich und auf allen Ebenen, kommentierte Prof. Waldstein die Vorgehensweise der Landeshauptfrau.

Juristische Mittel, Frau Burgstaller noch zu stoppen, sieht Prof. Waldstein allerdings nicht: Wenn Burgstaller nicht zur Rechtmäßigkeit zurückkehrt und der Landtag die Rechtsverletzung deckt, bleibe nur die Hoffnung, daß die politischen Kräfteverhältnisse sich in der Zukunft so ändern, daß eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit wieder möglich ist.

Quelle: Jugend für das Leben, nach einem Bericht der „Deutschen Tagespost“

Foto © Jugend für das Leben
2 Lesermeinungen:
Mittwoch, 2. Februar 2005 07:13
FioreGraz: ??????
Gerade wegen der Verfassungsmässigkeit wurde dies ja in Salzbug erlaubt. Naja Rechtsauslegung ist wie Theologie, zählen tut in letzter Instanz die Meinung des Papstes (Theologie) bzw. Verfassungsgerichts. Es wird in der Rechtssprechung auch immer Rahners und Deschners geben.

LG
Fiore
Dienstag, 1. Februar 2005 23:00
Yersinia: eines bleibt unklar
Warum gibt es die Abtreibung in öffentlichen Krankenhäusern in den meisten anderen Bundesländern – aber in Salzburg, wo sie erst jetzt eingeführt wird, geht auf einmal die große Aufregung los? Warum soll in Salzburg rechtlich etwas nicht gelten, was in den anderen Bundesländern offensichtlich gilt? Und warum meldet sich in dieser Causa nur Waldstein zu Wort, aber kein/e andere/r JuristIn? Bitte dies eher als juridische denn als moralische Fragen zu qualifizieren!
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