13:34:32 | Dienstag, 1. Februar 2005
Die sozialistische Chefin der Salzburger Landesregierung, Frau Gabriele Burgstaller, will in ihrem Landeskrankenhaus Kinder abtreiben. Dazu äußerte sich der Jurist, Prof. Dr. Wolfgang Waldstein, in einem öffentlichen Vortrag. Die Abtreibungsweisung der Abtreibungspolitikerin sei „ohne gesetzliche Grundlage“ und objektiv „verfassungswidrig“.
Am vergangenen Mittwoch sprach Prof. Dr. Wolfgang Waldstein in Salzburg zum Thema der Kinderabtreibung.
Prof. Waldstein ist emeritierter Professor der Salzburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Der konkrete
Anlaß: Landeshauptfrau Burgstaller hat die staatliche Landesklinik angewiesen, bis zum 1. April die Möglichkeit
zur Abtreibung zu schaffen. Doch die Mitarbeiter der Landesklinik wehren sich. Frau Burgstaller versucht
nun, diesen Widerstand zu umgehen, indem sie Kinderabtreiber aus Wien anheuert.
Nach Ansicht des renommierten
Salzburger Juristen Prof. Waldstein entbehrt Frau Burgstallers Weisung nicht nur einer Rechtsgrundlage,
sondern ist verfassungswidrig. Waldstein lehrte von 1965 bis 1992 Römisches Recht an der Universität
Salzburg und fungierte in den Jahren 1968/69 als Rektor.
In seiner Argumentation stützte sich Prof.
Waldstein auf Artikel 18, Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes: Die staatliche Verwaltung darf nur auf
Grund der Gesetze ausgeübt werden. Da aber die österreichische Fristenregelung die Rechtswidrigkeit
der Abtreibung nicht aufgehoben habe, sei die Weisung der Landeshauptfrau eine Anordnung, gegen gültige
Gesetze zu handeln, und somit objektiv ein Verstoß gegen die Verfassung.
Schon Paragraph 22 des österreichischen
„Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches“ zeigt, daß die Zerstückelung und Absaugung von Kindern im Mutterleib
gesetzwidrig ist. Dort heißt es: Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte der Empfängnis an
einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze.
Weiters gibt es Paragraph 96 des österreichischen Strafgesetzbuches,
der Abtreibung grundsätzlich mit Strafe bedroht. Auch das ist eine Betonung der Rechtswidrigkeit der
Abtreibung.
Paragraph 97, welcher Kinderabtreibungen – unter gewissen Umständen – straffrei stellt,
sei lediglich ein ‘Strafausschließungsgrund’. Er beziehe sich nicht auf die Tat, sondern nur auf die
Person des Täters. Dadurch bleibe die Rechtswidrigkeit der Abtreibung laut Gesetz bestehen.
Darum sei
die Weisung der Landeshauptfrau zur Einrichtung der Kinderabtreibung in Salzburg eindeutig verfassungswidrig.
Wörtlich sagte Prof. Waldstein: „Ein staatliches Organ, wie es die Landeshauptfrau ist, verläßt den
Boden der Rechtsstaatlichkeit, wenn es eine politische Machtposition dazu mißbraucht, Rechtswidriges
durchzusetzen, nur weil es von der betreffenden politischen Partei gewünscht wird, die gerade die Macht
hat. Wenn eine Demokratie durch ihre Mehrheit objektiv Rechtswidriges umzusetzen versuche, dann entarte
sie zu ihrem Trugbild, einer Tyrannei der Mehrheit.“
Prof. Waldstein erklärte, daß weder Bund noch
Land rechtswidrige Vorhaben materiell oder finanziell unterstützen dürfen. Eine politische Partei, die
rechtswidrige Handlungen wie das Töten ungeborener Kinder im Schutz der Straflosigkeit durchführen will,
muß es auf eigene Verantwortung in eigenen Einrichtungen auf eigene Kosten machen. Sie darf die öffentlichen
Einrichtungen und die von allen Bürgern beizubringenden Steuermittel dafür nicht mißbrauchen.
Aus
einem Dezember-Brief von Angestellten der Landesspitäler gehe zudem hervor, daß Frau Burgstallers auch
in anderen Bereichen rechtwidrig handelt. Im Rahmen von Einstellungsgesprächen für medizinisches Personal
würden Bewerber gefragt, ob sie mit der Abtreibung Schwierigkeiten hätten. Offensichtlich sollen dadurch
jene Interessenten ausgeschlossen werden, die solche Schwierigkeiten bekennen.
Laut Paragraph 97 des
Strafgesetzbuches darf jedoch die Weigerung, an einer Abtreibung mitzuwirken, niemandem zum Nachteil gereichen.
Wenn schon rechtswidrig, dann aber gründlich und auf allen Ebenen, kommentierte Prof. Waldstein die
Vorgehensweise der Landeshauptfrau.
Juristische Mittel, Frau Burgstaller noch zu stoppen, sieht Prof.
Waldstein allerdings nicht: Wenn Burgstaller nicht zur Rechtmäßigkeit zurückkehrt und der Landtag die
Rechtsverletzung deckt, bleibe nur die Hoffnung, daß die politischen Kräfteverhältnisse sich in der
Zukunft so ändern, daß eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit wieder möglich ist.
Quelle:
Jugend für
das Leben, nach einem Bericht der „Deutschen Tagespost“
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#2
FioreGraz 07:13:30 | Mittwoch, 2. Februar 2005
#1
Yersinia 23:00:15 | Dienstag, 1. Februar 2005