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Die vorrangige Aufgabe der Kirche + Andrang hält an + Pro forma? + Politischer Ausgleich + Gegen die Glaubensverdrehung
Angelusgebet im Dezember 2005
Angelusgebet im Dezember 2005
© Flickr-Benützer „Slava“, CC
Die vorrangige Aufgabe der Kirche

Vatikan. Papst Benedikt XVI. erinnerte beim gestrigen Angelus-Gebet auf dem Petersplatz daran, daß die Mission „die vorrangige Aufgabe der Kirche“ bleibe. Der Oktober wird in der Kirche sowohl als Missions- als auch als Rosenkranzmonat gefeiert: „Im Monat Oktober verehren wir Maria in besonderer Weise als die Königin des heiligen Rosenkranzes. Im Rosenkranzgebet schauen wir mit Maria auf Christus“. Die Mutter zeige uns ihren Sohn. „Sie will, daß auch wir ihm immer ganz nahe sind und in Gemeinschaft mit ihm leben.“

Andrang hält an

Deutschland. Die Alte Messe, die jeden Mittwoch abend um 18.30 Uhr im Hohen Dom zu Paderborn gelesen wird, erfreut sich eines regen Zulaufs. Auch am vergangenen Mittwoch war die Paderborner Domkrypta bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Beteiligung scheint konstant bei 130 bis 150 Gläubigen zu liegen. Jedes Mal sind viele neue Gesichter dabei. Andere fehlen dann, sind dann aber in der nächsten Woche wieder da.

Alte Messe in Paderborn
Jeden Mittwoch abend versammeln sich rund 150 Gläubige zur Alten Messe in Paderborn.Die Heilige Messe findet in der Krypta des Hohen Doms zu Paderborn statt.Jeden Mittwoch abend versammeln sich rund 150 Gläubige zur Alten Messe in Paderborn.

Pro forma?

Österreich. Im Dezember 2003 begleitete ein aus Kärnten stammender Österreicher (56) seine Ehefrau in die Schweiz zu einem Selbstmordunternehmen. Dafür muß er sich jetzt vor einem österreichischen Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mitwirkung beim Selbstmord. Die Ehefrau des Angeklagten litt an einem unheilbaren Muskelschwund. Für seine Tat drohen dem Gatten bis zu fünf Jahren Haft. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft spricht von einem einzigartigen Fall.

Politischer Ausgleich

Schweiz. Die römischen Autoritäten besitzen keinen triftigen Grund, die Exkommunikationen gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X., aufrechtzuerhalten. Das erklärte der Generalobere der Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay, am Freitag im Onlinechat der lefebvristischen Webseite ‘Donec-ponam.org’. Für ihn wäre die Annullierung der Exkommunikationen ein Akt der politischen Balance zwischen den Lefebvristen und den Progressisten – „mit denen die Autoritäten glauben, verhandeln zu müssen“.

Gegen die Glaubensverdrehung

Die Glaubenslehre, wie sie Gott geoffenbart hat, ist nämlich dem menschlichen Geiste nicht als eine Erfindung der Philosophie übergeben, die der Mensch mit seinem Verstande weiter ausbilden soll, sondern als göttlicher Schatz der Braut Christi anvertraut zur treuen Bewahrung und unfehlbaren Erklärung. Deshalb ist auch für die heiligen Dogmen immer der Sinn festzuhalten, den die heilige Mutter, die Kirche, einmal erklärt hat, und niemals darf man unter dem Schein oder dem Vorwand eines tieferen Verständnisses davon abweichen.

Aus dem 4. Kanon der dogmatischen Konstitution Dei Filius des Ersten Vatikanischen Konzils (1869-1870).
      
25 Lesermeinungen
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#25   landorganist   08:19:08 | Dienstag, 9. Oktober 2007
@Rudi
Meine Güte, Sie drehen sich Ihre Fakten ja zusammen. Da nützt keine Diskussion, da hilft nur noch ein Psychiater. Es stellt sich nur die Frage, ob Sie aufgrund einer Erkrankung sowas absondern. Dann wären Sie natürlich nicht exkommuniziert.
Sollten Sie Ihre Aussagen aber im Vollbesitz Ihrer geistigen und körperlichen Kräfte treffen (was ich kaum glauben kann) sind Sie nicht mehr im Stand der Gnade, außerhalb der Kirche und von den Sakramenten ausgeschlossen. In dem Fall hilft nur Buße, Buße, Buße!
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#24   Rudolfus   20:28:11 | Montag, 8. Oktober 2007
@Artois / Die abgefallenen Bischöfe im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren nicht die
Modernisten, sondern die Protestanten.
Die Gemeinsamkeit von heute mit der Zeit nach der Reformation im Heiligen Römischen Reich ist, daß beide – Protestanten und die heutigen Modernisten – die katholischen Bischofssitze und Kirchen okkupierten und heute wieder okkupieren, mit dem Anspruch, weiterhin für alle Christgläubigen zuständig zu sein.
Ein Bischof oder ein Pfarrer, der die katholischen Dogmen leugnet, ist für Katholiken nicht mehr zuständig, auch wenn er im katholischen Bischofs- oder Pfarramt seinen Sitz genommen hat,
egal ob in der Reformation oder in der Modernismuskirchenkrise seit dem katastrophalen Paul-VI.-Pontifikat.
Auch in der Arianismuskrise im I. Heiligen Römischen Kaiserreich hatte die Kirche bereits dasselbe Phänomen, wo auch der einzige rechtgläubig katholische Bischof St. Athanasius der Große durch den Kaiser verbannt wurde.
St. Athanasius erklärte: „Ihr habt die Kirchen, aber wir haben den Glauben!“
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#23   Artois †   20:11:27 | Montag, 8. Oktober 2007
@Rudolfus
Darf ich mal fragen, wann wir im HRRDN „nichtkatholische Modernistenbischöfe“ hatten?
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#22   Rudolfus   20:08:36 | Montag, 8. Oktober 2007
@Gotthard / Ein gültig geweihter Bischof ist ein gültig geweihter Bischof
die Herren Fellay und Co sind also „Vaganten-Bischöfe“ – gut, dass Du diese Einschätzung hier aussprichst.
Mons. Fellay und die übrigen irregulär geweihten Weihbischöfe sind jedenfalls rechtgläubig katholische Bischöfe – im Gegensatz zu den nichtkatholischen Bischofsamtsokkupanten in Deutschland und in den westlichen Ländern.
Ein nichtkatholischer Modernistenbischof ist nicht Mitglied der katholischen Kirche und damit für Katholiken nicht zuständig, wie wir das im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation schon einmal hatten.
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#21   Gotthard   20:04:28 | Montag, 8. Oktober 2007
@rudolfus
die Herren Fellay und Co sind also „Vaganten-Bischöfe“ – gut, dass Du diese Einschätzung hier aussprichst.
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#20   Rudolfus   19:52:00 | Montag, 8. Oktober 2007
@Gotthard / Die gültige apostolische Bischofsweihe bedarf keiner Titelkirche
auf welchen Titel sind diese Herren Fellay und Co denn zu „Bischöfen“ geweiht worden?
Offenbar ist Ihnen die Lehre über die apostolische Sukzesion unbekannt, die bekanntlich auch ohne Titelkirchen bestehen kann.
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#19   Gotthard   19:48:26 | Montag, 8. Oktober 2007
@rudolfus
auf welchen Titel sind diese Herren Fellay und Co denn zu „Bischöfen“ geweiht worden?
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#18   Rudolfus   19:24:51 | Montag, 8. Oktober 2007
Die formelle Exkommunikation des Papstes ist ungültig
Gotthard
auch Du bist exkommuniziert, da Du der Weihe dieser „Weihbischöfe“ durch Marcel zustimmst und sie verteidigst…
Bekehre Dich und kehre in den Schoss der Mutter Kirche zurück – zum Heil Deiner Seele!
Ihre Irrlehre zeigt sich bereits darin, daß sie nach unfehlbarer katholischer Lehre gültig geweihte Bischöfe als „Weihbischöfe“ mit Anführungszeichen wiedergeben.
Die meisten Bischöfe im Westen sind automatisch durch die Konzilsanathemen der hl. Kirche exkommuniziert, weil sie Modernisten sind, und somit Nichtkatholiken.
Ein Bischof, der somit gegen einen untätigen, seiner Papstpflicht nicht nachkommenden Papst noch die letzten katholischgläubigen Bischöfe weiht, handelt im göttlichen Notstandsrecht und für alle Seelen, denen Papst Johannes Paul II. und die westlichen Bischöfe katholischgläubige Bischöfe vorenthalten hat.
Ein im Notstandsrecht der Kirche handelnder Bischof kann durch den Papst nicht gültig exkommuniziert werden.
Die Exkommunkation ist formell vorhanden, aber durch den Notstand ungültig, und kein Gläubiger anerkennt diese Exkommunikation.
Wer exkommuniziert ist, das sind die Bischofsamtsokkupanten, die nicht katholisch sind.
Kein einziger Gläubiger anerkennt die päpstliche Exkommunikation jener, die den Bischofsweihen zustimmen.
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#17   Gotthard   19:10:06 | Montag, 8. Oktober 2007
@rudolfus
auch Du bist exkommuniziert, da Du der Weihe dieser „Weihbischöfe“ durch Marcel zustimmst und sie verteidigst…
Bekehre Dich und kehre in den Schoss der Mutter Kirche zurück – zum Heil Deiner Seele!
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#16   Rudolfus   19:04:52 | Montag, 8. Oktober 2007
Die Exkommunikation des Erzbischofs Lefebvre und seiner Weihbischöfe
Selbstverständlich ist die formelle Exkommunikation Lefebvres und dessen Weihbischöfe durch Papst Johannes Paul II. zur Kenntnis zu nehmen, da deren formelles Vorhandensein nicht zu leugnen ist – und auch jene Gläubige betrifft, die den Bischofsweihen zustimmen.
Durch das Notstandsrecht wird diese päpstliche Exkommunikation allerdings von den Geweihten und den Anhängern dieser Bischofsweihenals als ungültig und somit als wirkungslos betrachtet.
Die Suprema Lex Ecclesiae ist das Heil der Seelen, die ein gottgegebenes Recht auf den authentischen apostolischen und katholischen Glauben und auf die alte immerwährende römische Messe haben – wenn die Bischöfe Modernisten sind, und somit Nichtkatholiken, bedarf es in einer irregulären Kirchensituatuion auch irreguläre Bischöfe, die noch katholisch sind: Wenn uns nämlich der Papst keine katholischen Bischöfe mehr gibt, und nicht nur für einige Diözesen, sondern für alle Diözesen und flächendeckend.
Nichtkatholische Bischöfe sind nicht Teil der katholischen Kirche und können deshalb nur widerrechtliche Amtsokkupanten sein: Dies ist in Deutschland klar gegeben, da die meisten Bischöfe Nichtkatholiken sind und die alte Messe verfolgen.
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#15   Gotthard   18:32:42 | Montag, 8. Oktober 2007
Anerkennung
Die römischen Autoritäten besitzen keinen triftigen Grund, die Exkommunikationen gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X., aufrechtzuerhalten. Das erklärte der Generalobere der Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay,
Fellay, diese Äußerung ist hervorragend: er erkennt seine Exkommunikation an!
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#14   landorganist   15:52:19 | Montag, 8. Oktober 2007
Tja, nonno,
hätten Sie in der Hilfsschule besser aufgepasst, könnten Sie der Berechnung auch folgen. Aber so…
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#13   nonnobisdomine   14:32:42 | Montag, 8. Oktober 2007
Jeder Hilfschüler mit 12 Jahren kann besser rechnen,
als gewisse Typen hier im Forum …
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#12   Typ   12:46:20 | Montag, 8. Oktober 2007
@ nonnobis
Tja, wie gewohnt haben Sie nichts verstanden.
bei der angegebenen Personengruppe ist es geradezu selbstverständlich, dass einige beim ersten und dritten Mal dabei waren, nicht aber beim zweiten Mal.
Die durch die Verwendung des Präsens („andere fehlen einmal, kommen dann aber wieder“) implizierte Verallgemeinerung ist dennoch unzulässig. Erst nach einer statistisch relevanten Wiederholung von 62er-Messen kann diese möglich sein.
Da es erst ein einziges Mal die Möglichkeit gab, zu kommen, beim nächsten Mal zu fehlen und dann wiederzukommen, ist die Verallgemeinerung nicht möglich. Die besagt nämlich, dass man das Phänomen „fehlen und dann wiederkommen“ mehrfach und in statistisch relevanter Menge beobachten konnte.
Bei 130-150 Personen sehe ich außerdem keinen Informationswert in der Aussage, dass davon einige beim 1. + 3. Mal, nicht aber beim 2. Mal dabei waren. Das ist sogar in der Vorabendmesse meiner Heimatgemeinde so, in der für gewöhnlich 30-40 Gläubige anwesend sind. Dort lässt sich das Phänomen „fehlen und dann wiederkommen“ schon seit Jahrzehnten beobachten, ohne dass das nach Ansicht von kreuz.net oder meiner selbst eine „katholische Nachricht“ wäre.
Wie schon oft wiederholt: Mit journalistischen Standard hat’s kreuz.net halt nicht so. Jeder 16-jährige Praktikant bei einer Provinzpostille weiß das.
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#11   nonnobisdomine   11:47:28 | Montag, 8. Oktober 2007
Ad Typ:
Rechnen sollte man können:
Beim ersten Male waren sie dabei, fehlten beim zweiten Male; beim dritten Male waren Sie wieder da.
So what?
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#10   Typ   10:57:17 | Montag, 8. Oktober 2007
Journalistische Standards?
Andere fehlen dann, sind dann aber in der nächsten Woche wieder da.
Wie kann man so eine verallgermeinernde Aussage treffen, wenn diese Messe erst dreimal stattgefunden hat?
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#9   GerdEric   10:54:46 | Montag, 8. Oktober 2007
@Wunderkind
Das ist sicher einfach,
wenn Artois/Brandenburgis Ihnen schon in aller Öffentlichkeit gesteht,
Ihre Liebe zu erwidern… :)3
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#8   Artois †   10:48:59 | Montag, 8. Oktober 2007
@Wunderkind3
Doch, doch, das schaffen Sie … !
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#7   wunderkind3   10:20:06 | Montag, 8. Oktober 2007
meine güte,
da fühle ich mich aber geehrt.
bei ihrem hohen iq komme ich leide manchmal nicht ganz mit was ihre beiträge betrift…
ich bin mir aber sicher das sie eine tiefere, kosmische bedeutung haben.
natürlich steht es mir nicht zu diese zu deuten.
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#6   Artois †   10:15:40 | Montag, 8. Oktober 2007
Vielen herzlichen Dank,
gestatten Sie, daß ich in aller Öffentlichkeit zugebe, diese Liebe uneingeschränkt zu erwidern!
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#5   wunderkind3   10:07:38 | Montag, 8. Oktober 2007
@artois
ich verehre sie für ihre scharfsinnigen und vor allem aufs thema bezogenen beiträge.
in liebe, ihr wunderkind
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#4   Artois †   10:04:17 | Montag, 8. Oktober 2007
@Wunderkind
Es ist ein Wunder, daß Sie lesen und schreiben können …
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#3   wunderkind3   09:32:31 | Montag, 8. Oktober 2007
kreuz.net
behauptet doch katholische nachrichten zu veröffentlichen…
unschöne dinge wie der priester christian von wernich der wegen
beteiligung an 7 morden
31 fällen von folter und
42 verschleppungen
wäred der zeit der militärdiktatur in argentinien unter anklage steht zum beispiel.
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#2   Sirilo   09:06:30 | Montag, 8. Oktober 2007
Also doch exkommuniziert!
Bisher wurde doch immer von Seiten der FSSPX argumentiert, es gebe gar keine Exkommunikationen. Jetzt gibt Bischof Fellay also zu, daß es sie gibt, meint aber, sie seien nicht mehr aufrechtzuerhalten. (Das entscheidet aber nicht er, sondern der Papst.) Interessant ist auch, daß er von „römischen Autoritäten“ spricht. Bisher wurde von Fellay & Co. geleugnet, daß es in Rom anzuerkennende Autoritäten gibt, denn außer Erzbischof Lefebvre kennt die FSSPX gar keine „Autoritäten“. Ich bin gespannt, wann die FSSPX entdeckt, daß Benedikt XVI. mehr ist als nur ein „armer, alter, kranker Mann“, ein „Schizophrener und Häretiker“!
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#1   HeinrichvonOfterdingen   08:54:18 | Montag, 8. Oktober 2007
Soviel ist klar,
Die römischen Autoritäten besitzen keinen triftigen Grund, die Exkommunikationen gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X., aufrechtzuerhalten. Das erklärte der Generalobere der Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay.
… wenn es jetzt (was hat sich denn verändert???) keinen Grund gibt die Exkommunikation aufrechtzuerhalten, dann gab es auch keinen Grund sie auszusprechen. Dann war sie unbegründet.
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