Im Fall des Kinderschänders von Regensburg geht es den Medien nicht um das Wohl der Kinder, sondern darum, den dortigen Bischof mit einer irreführenden Berichterstattung fertigzumachen.
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller
(kreuz.net, Regensburg) Seit Wochen läuft eine Kampagne, welche die Glaubwürdigkeit des Bistums in bezug
auf die Wiedereinsetzung des Priesters Peter K. in Frage stellen will.
Das erklärt eine Pressemitteilung
des Bistums Regensburg vom 5. Oktober.
In regelmäßigen Abständen werden – so der Text – Details aus
den Gerichtsakten des mutmaßlichen Straftäters Hw. Peter K. veröffentlicht und in irreführende Zusammenhänge
gestellt.
Die Pressemitteilung zitiert als Beispiel eine jüngste Falschmeldung, wonach der Diözese
das Gutachten eines Straubinger Psychiaters gegen Hw. Peter K. vorgelegen sei.
Doch die Wahrheit ist –
so die Pressemitteilung – eine andere.
Die Staatsanwaltschaft habe den Justiziar der Diözese im April
2000 „nur in groben Zügen“ und telephonisch über dieses Gutachten informiert.
Das Gericht habe der
Diözese kein Gutachten ausgehändigt.
Als der Justiziar im Februar 2004 telephonisch beim Gericht angefragt
habe, ob gerichtliche Auflagen gegen einen Wiedereinsatz von Hw. Peter K. sprächen, sei auf keine gerichtsinternen
Gutachten verwiesen worden.
Es widerspricht jeder Logik – so die Pressemitteilung –, von der Diözese
Regensburg zu verlangen, daß sie bei der Wiedereinsetzung von Hw. Peter K. Gutachten hätte berücksichtigen
sollen, die ihr gar nicht vorlagen.
Das Ordinariat stützte sich bei seiner Entscheidungsfindung im Jahr
2004 auf zwei Dokumente:
• den Beschluß des Amtsgerichts vom 20. August 2003, der von allen weiteren
Auflagen absah.
• den siebenseitigen Abschlußbericht des Therapeuten, den das Amtsgericht Viechtach
als Bewährungsauflage vorgeschrieben hatte.
Im Strafbefehl gegen Hw. Peter K. vom 7. Juli 2000 heißt
es in Ziffer 2:
„Dem Verurteilten wird gemäß Paragraph 56 b Strafgesetzbuch auferlegt, die ambulante
nervenärztliche Behandlung durch Dr. N. fortzusetzen und in dreimonatigen Abständen, beginnend ab 1.
Juli 2000 Bestätigungen des Dr. N. über die Fortdauer der therapeutischen Maßnahmen vorzulegen.“
Die
Pressemitteilung zitiert auch die anschließende Belehrung des Gerichtes:
„Die erteilten Auflagen und
Weisungen können nachträglich durch andere ersetzt werden. Auch kann gegebenenfalls die Bewährungszeit
verlängert werden.“
Doch das sei im Beschluß des Amtsgerichtes vom 20. August 2003 zum Erlaß der Strafe
nicht der Fall gewesen – so der Artikel.
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34 Lesermeinungen
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#34 Nachtlaterne 06:04:20 | Dienstag, 9. Oktober 2007
es bleibt dabei: der bischof hatte keinerlei recht einen kinderschänder erneut einzusetzen! ich bin der
meinung, dass die liebe des bischofs zu den kindern bzw. seine fürsorgepflicht sehr zu wünschen übrig
lässt. der kinderschänder hätte nicht einmal ausserhalb der kinderarbeit in irgendeiner kirchlichen
tätigkeit was zu suchen gehabt. denn sein vefbrechen ist zu groß! schreibe ich unchristlich? nein! unchristlich
handelt wer solchen verbrechern eine so genannte zweite chance gegenüber kindern gibt und diese dadaurch –
wie wir gesehen haben!!! – in allergrößte gefahr bringt.
@ Rudolfus Dem kann ich bezüglich der Fakten nur zustimmen. Dabei liegt das Problem nicht einmal zwingend
beim Sexualstrafrecht, sondern oft genug in einer unzureichenden Umsetzung: Wie gesagt, selbst ein schuldunfähiger
Täter kann -trotz Freispruchs- so lange in Sicherheitsverwahrung genommen werden, wie Gefahr von ihm
ausgeht. Primäre Voraussetzung dafür sind neutrale Gutachten, deren Ersteller besser nicht der Therapeut
selbst (der Eigeninteresse an einer „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ hat) sein sollte. Im konkreten Fall
war die Neutralitätsbedingung zwar beim ersten, aber nicht beim zweiten Gutachten erfüllt. Zu einer
konsequenteren Umsetzung des geltenden Rechts könnte wiederum die Politik beitragen, etwa durch eine
präzisere Formulierung des Rechtsbeugungsparagraphen (in Deutschland ist das der § 339 StGB). Gegenwärtig
ist er so schwammig formuliert, daß ein Richter zwar alle Menschen als gleich, jedoch Priester als gleicher
und Bischöfe als am gleichsten behandeln kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Selbstverständlich
kann man für Priester und Bischöfe auch jede andere Bevölkerungsgruppe einsetzen. Zumindest in Regensburg
scheinen die Ermittlungsbehörden aber ohne Ansehen der Person vorzugehen, wie es auch sein sollte.
@SantoDomingo2 / Der Strafvollzug und die Rechtssprechung in den EU-Staaten ist allerdings immer noch
zu lasch Es gibt weiterhin „Ausgangsmöglichkeit“ für die Inhaftierten, frühe Begnadigungen etc. Ich
glaube, daß sich in Europa hierin noch einiges ändern muß, da es bei bestimmten Verbrechen wie bei
den Vergehen gegen die Kinder keine Gnade geben darf.
@ Rudolfus Die Forderung von Bundeskanzler Kohl wurde auch umgesetzt, allerdings nicht mehr während seiner
Kanzlerschaft, sondern paradoxerweise erst danach: Die Gesetzgebung für schweren Kindesmißbrauch wurde
verschärft, und zwar -Ironie des Schicksals- ausgerechnet auf Basis eines Entwurfs des hier so „geliebten“
Volker Beck (Grüne). Die Welt ist oft nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick aussieht… Zwar
ist eine lebenslange Freiheitsstrafe bei Kindesmißbrauch weiter nur unter Bedingung der Todesfolge (die
im Bistum Regensburg bisher nicht eingetreten ist) möglich, aber Sicherungsverwahrung (die unabhängig
von der Schuldfähigkeit der Vorbeugung dient) kann bei Sexualstraftätern schon jetzt verhängt werden,
so lange von ihnen eine Gefährdung ausgeht – das kann gegebenenfalls auch „lebenslänglich“ bedeuten.
@Santo Domingo2 Lebenslange Freiheitsstrafe kommt erst bei Kindesmißbrauch mit Todesfolge in Betracht
Zumindest in Deutschland und in den EU-Staaten – allerdings hat bereits der enge USA-Verbündete Bundeskanzler
Helmut Kohl in seinem Wahlkampf 1998 schärfere Maßnahmen bei Kindesmißbrauch gefordert. Irgendwann
werden auch die Europäer in Europa wieder von ihrem desaströsen, liberalen Staatsdenken abschwenken.
@ Rudolfus Stimmt: Es sind keine weiteren Gutachten notwendig, wenn der betreffende Ärgernisgeistliche
bereits in einem Fall rechtskräftig als Kinderschänder verurteilt ist So sieht es auch die Bischofskonferenz:
Nach einer rechtskräftigen Verurteilung keine Jugendarbeit mehr, Gutachten hin oder her. Deren gibt es
zwei: Das erste aus dem Jahr 1999 wurde von den Behörden in Auftrag gegeben und bescheinigt Pfarrer Kramer
pädophile Neigungen, das zweite aus dem Jahr 2003 behauptet das Gegenteil und stammt von einem Therapeuten,
den das Bistum Regensburg vermittelt hatte. Die Frage ist, wieso ihn die Staatsmacht noch nicht lebenslänglich
eingesperrt hat. Lebenslange Freiheitsstrafe kommt erst bei Kindesmißbrauch mit Todesfolge in Betracht,
aber über Sicherheitsverwahrung wird (Schuldspruch auch bei den neuen Vorwürfen vorausgesetzt) natürlich
nachzudenken sein. Bis später einmal!
@Weitere Gutachten Es sind keine weiteren Gutachten notwendig, wenn der betreffende Ärgernisgeistliche
bereits in einem Fall rechtskräftig als Kinderschänder verurteilt ist: Die Frage ist, wieso ihn die
Staatsmacht noch nicht lebenslänglich eingesperrt hat.
Absolut lächerlich Wenn kein unabhängiges Gutachten vorgelegen ist, dann muß Bischof Müller seine
Ersterklärung korrigieren, in der noch von einem solchen Gutachten gesprochen wird. Puchil2 (Montag,
8. Oktober 2007 10:26) hat recht: „Bischof Müller hat sich nicht an die Leitlin der BIKO gehalten, die
eindeutig einfordern, dass ein wegen Kindesmißbrauch rechtskräftig verurteilter Priester nie mehr an
einer Stelle als Priester eingesetzt werden darf, an der er mit Kindern in Berührung kommt.“ Wo ist also
die ehrliche Entschuldigung für diesen Personalfehler seitens Bischof Müller? Bisher nicht erfolgt.
Alles Geheule für ausgewählte Bischofsnamen ist nur noch lächerlich. Die meisten der genannten Bischofsnamen,
die hier von Denk-Extremisten vereinnahmt werden, um von der Sache abzulenken, würden sich verbieten,
von solchen Leuten Unterstützung zu erfahren. Das Getue auf kreuz.net pro „absolut fehlerfreien“ Bischof
Müller ist lächerlich und schadet ihm enorm. München ist sowieso weg, was soll der ganze aufgewärmte
Schmarrn?
@ DerMartin u.a. Einfach abwarten bis GLM sich negativ über die Piusbrüder äußert oder gegen rechtsradikale
Kreise in der Regensburger CSU. Wollen Sie damit etwa behaupten, daß sich Bischof Müller noch nie negativ
über die Piusbruderschaft geäußert hat? Wie kommen Sie den darauf. Diesbezüglich gab es nun wirklich
schon mehr als nur eine kritische Äußerung. Gleiches gilt für die „rechtsradikalen“ Kreise der Regensburger
CSU. Auch dort hat sich Bischof Müller lautstark zu Wort gemeldet. Ihr Vorwurf geht somit absolut in
Leere. Abgesehen davon ist es ziemlich offensichtlich, daß es sich bei der Berichterstattung um eine
Kampagne handelt. Bischof Müller gilt als konservativ und deshalb muß aus der Sicht einiger Presseorgane
alles unternommen werden, damit er nicht Bischof von München wird. Oder glaubt hier ernsthaft irgendjemand,
daß man sich bei Bischof Lehmann genauso aus dem Fenster lehnen würde. Fakt ist jedenfalls, daß im
Bistum (aber nicht nur dort) noch der ein oder andere eine Rechnung mit Bischof Müller begleichen will.
@Santo Domingo 2 Prinzipiell befürworte ich ja die Einstellung, einem Verurteilten die Chance auf Besserung
zu geben („Wiedergutmachung“ gibt’s ja leider nicht). Aber hier (wie in anderen Fällen), ist an fataler
Stelle mit naiver Gutgläubigkeit, die als fahrlässig einzustufen ist, die falsche Maßnahme ergriffen
worden. Da ist es albern von einer Hetzjagd der Medien zu sprechen. Kreuz.net ist bei diesem Thema aber
generell sehr tendenziös. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass hier mal der Kindesmißbrauch innerhalb
der Familie thematisiert wurde, obwohl die Statistik hier die größte Anzahl dokumentierter Fälle sieht.
Offenbar fürchtet man die Beschmutzung des Begriffs der heiligen Familie oder man hat sich allzu sehr
daran gewöhnt, Kindesmißbrauch mit Homosexualität in Kontext zu setzen. So oder so zeichnet sich kreuz.net
durch eine erstaunlich durchsichtige Scheinheiligkeit aus.
@ DocRöntgen o^/ Ein gutes Beispiel für juristische Aufarbeitung wird aus dem überwiegend katholischen
Spanien www.gottes-suche.de/…ssbrauch%202007.html gemeldet: 11.7.2007 Nach Medlung der Nachrichtenagentur
Apic wurde der Kardinal von Madrid, Antonio Maria Rouco Varela vom höchsten Gericht Spaniens für schuldig
befunden, nicht genügend gegen einen Priester seines Bistums vorgegangen zu sein, der 2000 ein Kind missbraucht
hatte. Umso gespannter dürfen wir sein, was die Kriminalpolizei im Fall Riekofen noch alles ‘rausfindet.
Immerhin ist der Kenntnisstand der Diözese über das offizielle Gutachten (das Pfarrer Kramer sehr wohl
pädophile Neigung bescheinigt) inzwischen Gegenstand der Ermittlungen.
@ zwobbel Sie können fortsetzen. Zwischendurch darf ich aber anmerken, daß Pädophile (und selbst die
Absicht des Kindesmißbrauchs) straffrei ist. Erst ab dem Versuch des Mißbrauchs ist Raum für die Strafverfolgung.
Gleichwohl qualifizieren weder Pädophilie noch eine einschlägige Vorstrafe für die Pfarrseelsorge.
Daran sollte sich jeder Bischof, egal ob Modernist oder Tradi, halten.
Fortsetzung 6. Und für Lehmann gilt, daß er ein öffentlicher vorsätzlicher Häretiker ist. Er hat
z.B. öffentlich auf Nachfrage bekundet nicht an die Kirche zu glauben. Trotzdem bleibt er Funktionsträger
in einer Gemeinschaft, deren Selbstverständnis er ablehnt. 7. Noch nie wurde einer der modernistischen
Glaubensfeinde mit Mitra von den Medien der Meinungsmafia gesellschaftlich hingerichtet. Immer jedoch
waren es Bischöfe die an irgendeinem Punkt Widerstand leisteten, wodurch die Glaubenszersetzung und Kirchenzerstörung
gebremst wurden: Groer, Krenn, Haas, Dyba. Jetzt wird es bei Mixa, Meisner und Müller probiert. Man erkennt
die Absicht und ist angewidert. 8. Die Verlogenheit dieser Kampagne wird erst recht deutlich, wenn man
die gut abgestimmte Zeitschiene beachtet. Ganz „zufällig“ genau rechtzeitig kommt das an die Oberfläche.
Die ganze Zeit hat das Schicksal der Kinder niemanden der Müller-Vernichter interessiert. Als ob man
eben erst davon erfahren hätte, weiß man urplötzlich alle Fakten…
@ DerMartin Dann hoffen wir ‘mal das Beste… so nach dem Motto von Kommissar Bärlach in Dürrenmatts
„Der Richter und sein Henker“: „Wenn ich ihn schon nicht kriege für das, was er getan hat, so kriege
ich ihn doch für das, was er nicht getan hat“? ‘Mal als Tragödie, ‘mal als Farce, in Regensburg beides
gleichzeitig – eine Tragikomödie makaberster Art. Bischof Müller hatte sich übrigens schon in der Vergangenheit
nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wie dort www.spiegel.de/…518,507340-2,00.html nachzulesen: Schon früher
hatte Bischof Müller in der Vergangenheit einen eher sanften Umgang mit Kinderschändern gepflegt. Im
Jahr 2005 wurde in Falkenberg ein Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt – die Bistumsleitung
hatte bereits davon gewusst, es aber nicht der Staatsanwaltschaft gemeldet. Sehen die Leitlinien der Bischofskonferenz
nicht ausdrücklich eine Zusammenarbeit der Diözesen mit den Ermittlungsbehörden vor? Es sollte doch
in des Bischofs Interesse liegen, den Eindruck von der Existenz mafiöser Strukturen im Bistum auszuräumen.
Oder erlaubt das die Sachlage schon nicht (mehr)? Schließlich ist es die Aufgabe des Arbeitgebers (hier:
der Diözese als Körperschaft des öffentlichen Rechts), die Referenzen eines Bewerbers (hier: das Gutachten
aus 1999) zu prüfen. Das ist unterblieben , was man nicht der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht
Viechtach vorwerfen kann – von sich aus dürfen die Behörden solche Gutachten nicht vorlegen, aber selbstverständlich
kann das Bistum die Vorlage vom Bewerber verlangen.
Die Verlogenheit der Müller-Vernichter ist wirklich widerlich! 1. Plötzlich tun die hiesigen Linksextremisten
so als ob ihnen die mißbrauchten Kinder Leid täten, obwohl es doch ihre eigenen Kreise sind, die Pädophilie
straffrei stellen wollen. 2. Der Bericht ging über die entlarvten Lügen der BRD-Journaille. Aber dieses
Problem (der Hauptinhalt!) wird hier übergangen und wieder werden nur Vorverurteilungen aufgewärmt.
3. Sogar der Grund wurde ausgerechnet von Heinz-Josef genannt: nämlich das Vorgehen gegen die selbsterannten
pseudodemokratischen Laienräte. Was würde geschehen, wenn Müller diese klugscheinenden Berufskatholiken
auch im Erzb. Mü/Fr. von ihren Pfründen wegziehen würde? Wo diese doch mit Kirchensteuergeldern so
„herrlich“ Glaubenszersetzung betreiben und glaubenstreue Katholiken mit aller Niedertracht verfolgen
und ausgrenzen. Deswegen werden jetzt mißbrauchte Kinder für Kirchenpolitik instrumentalisiert. Das
ist ekelhaft und abstoßend. 4. Das ein Bischof Fehler macht ist eine triviale Aussage. Ja, dieser Fehler
hatte einen sehr heftigen üblen Schaden für Wehrlose zur Folge. Wo ist der Einsatz der Müller-Vernichter
zu Gunsten anderer Kinder, die schon im Mutterleib ermordet werden? 5. Ob wirklich ALLE Bischöfe Leichen
im Keller haben ist noch die Frage. Interessant wäre aber welche die von Stuttgart, Freiburg, Aachen
oder Bamberg im Keller haben. Das jahrelange Decken eines Skandal-Weihbischofes hat den Lehmann ja auch
nicht das Amt gekostet. Warum decken die Zersetzer ihn? (wird gerne fortgesetzt)
Einfach abwarten bis GLM sich negativ über die Piusbrüder äußert oder gegen rechtsradikale Kreise
in der Regensburger CSU. Dann wird hakenkreuz.net bestimmt auf die „Medienkampagne gegen den Regensburger
Bischof“ aufspringen.
Es erstaunt mich… … man braucht normalerweise nichts anderes zu tun, als einen Homosexuellen bewußt
die Hand zu schütteln, um den ewigen Hass der Kreuz(net)zügler auf sich zu ziehen. Aber kaum geht es
um einen Bischoff, der tatsächlich eine Fehlentscheidung in Bezug auf eine „echte“ sexuelle Verwirrung
getroffen hat – und siehe da: Mit einem Mal sollen doch alle bitte schön die Kirche in Dorf lassen. Bischof
Müller hat einen Fehler gemacht. Vielleicht wäre er (ungerechtfertigterweise) noch einmal damit durchgekommen,
wenn er wenigstens den Anstand gehabt hätte, von Anfang an dazu zu stehen. Statt dessen strampelt er
sich lieber immer tiefer rein. Auch ein Bischoff klept halt an seinem Stuhl und an seiner Macht.
#14 Heinz Josef 13:13:06 | Montag, 8. Oktober 2007
Das Problem ist, dass es der falsche Bischof ist! Nichts anderes bedeutet der Umstand, dass diese Seite
hier andauernd versucht, das eigentliche Geschehen (Einsetzen eines überführten Kinderschänders in
bedenkliche Position) in den Hintergrund zu drängen und stattdessen die Weste des Hauptverantwortlichen
reinzuwaschen. Erstaunlich, wie wenig sich kreuz.net für das Schicksal der Kinder interessiert. Vielleicht
aber auch vielsagend. Wäre der betreffende Bischof nicht Müller sondern der von kotz.net so geliebte
Algermissen, würden diese nicht versuchen den Bischof zu decken. Aber es ist eben Müller, der so schön
gegen die Laienräte vorgegangen ist.
Ach nee: Schon wieder versucht kreuz.net Kindesmißbrauch zu relativieren Nichts anderes bedeutet der
Umstand, dass diese Seite hier andauernd versucht, das eigentliche Geschehen (Einsetzen eines überführten
Kinderschänders in bedenkliche Position) in den Hintergrund zu drängen und stattdessen die Weste des
Hauptverantwortlichen reinzuwaschen. Erstaunlich, wie wenig sich kreuz.net für das Schicksal der Kinder
interessiert. Vielleicht aber auch vielsagend.
@ Kurt K, Heinz Josef Es gibt noch einen gravierenden Unterschied: Ein Verstoß gegen den Zölibat beschränkt
sich in aller Regel auf den Verstoß gegen den Zölibat. Kindesmißbrauch kann über die ohnehin schon
schlimme Lage hinaus eskalieren und tut es auch immer wieder. Was passiert, wenn das Kind schreit, sich
wehrt oder zu reden droht? Oft genug sieht der Täter dann keinen anderen Weg mehr, seine Tat zu verdecken,
und schlägt zu. So geschehen 1992 in der Diözese Funchal – der Täter, P.Frederico Cunha ORC, wurde
wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, obwohl Ortsbischof Faria nichts unversucht gelassen hatte,
um ihn zu decken. Dieses eine Mal hatte Marx recht: Geschichte wiederholt sich als Tragödie oder als
Farce. Meine Solidarität gilt den Opfern und der Kripo www.sueddeutsche.de/…artikel/847/136576/, die
gegenwärtig auch das Verhalten des Bischofs unter die Lupe nimmt – meiner Kenntnis nach ein Novum in
der Nachkriegsgeschichte. Ist auch nicht schlecht. Solange auch nur der Eindruck der faktischen Unantastbarkeit
eines Bischofs bestehen bleibt, geraten -dessen entsprechendes Verhalten vorausgesetzt- selbst die anständigen
Priester seines Bistums unter einen pauschalisierten Generalverdacht: Wer weiß, wie viele Zeitbomben
noch ticken und wo? Schon um dem vorzubeugen, stünde es Bischof Müller gut zu Gesicht, mit den Ermittlungsbehörden
zu kooperieren, statt öffentlich auf sie loszugehen… oder Priestern aus dem Personalstand der eigenen
Diözese das Blaue vom Himmel herunterzubescheinigen, womit er leider nicht alleine steht.
Das Problem, Heinz Josef Das ist nicht das Problem. Zum Problem wird es erst wenn der Priester offen zu
einer Partnerschaft mit der Frau steht oder sie standesamtlich heiratet. Leider wird durch dieses Vorgehen
der Konkubinat gefördert, statt Priestern die Heirat offiziell zu ermöglichen. Tja… das Problem der
Kirche war schon immer und ist noch: Die Doppelmoral. Vergewaltigen darf ein Priester ohne grössere Probleme
zu bekommen, schon mal ein, zwei Kinder, kein Thema, das kriegen wir wieder hin… Hat er hingegen mit
einer Frau einvernehmlich GV, entsteht daraus ein Kind und er steht zu diesem, dann ist das Geschrei gross.
Einfach widerlich.
@zwobbel Im Laufe dieser Demo überbringt jedes Kind, welches gerne möchte, Bischof Müller eine Blume.
Wo haben Sie denn solche Ideen her? Das ist ja so süß, dass man Zahnschmerzen kriegen könnte. Einfach
geschmacklos.
@Kurt.K Was ich noch anmerken möchte zu dem KiFi-Priester-Problem: Was genau passiert mit einem Priester,
der eine Frau vögelt und dabei ein Kind zeugt? Bekommt der auch noch eine gnädige zweite Chance? Nein?
Warum kommt dann ein Kinderficker wieder in Amt und würden? Das ist nicht das Problem. Zum Problem wird
es erst wenn der Priester offen zu einer Partnerschaft mit der Frau steht oder sie standesamtlich heiratet.
Leider wird durch dieses Vorgehen der Konkubinat gefördert, statt Priestern die Heirat offiziell zu ermöglichen.
Versheiratete Priester sollten ihr Amt ausüben können und nicht Pädophile. Die gehören konsequent
weg von potentiellen Opfern.
@ Kurt K. Das frage ich mich auch! Bei einschlägig vorbestraften Priestern wie Peter Kramer sind die
Richtlinien der Bischofskonferenz eindeutig: Nach Vorstrafe kein erneuter Einsatz in Berührung mit Kindern.
Dagegen wurde wissentlich verstoßen. Weitere Frage: Die Staatsanwaltschaft habe den Justiziar der Diözese
im April 2000 „nur in groben Zügen“ und telephonisch über dieses Gutachten informiert. Das Gericht habe
der Diözese kein Gutachten ausgehändigt. Warum hat es die Diözese nicht von Pfarrer Kramer selbst angefordert,
wenn sie schon über die Existenz des Gutachtens informiert war? Schließlich wollte er doch wieder beschäftigt
werden!
Was heisst schon „Hetzkampagne“? Wäre der Bischof ein Politiker, beispielsweise ein Kultusminister, der
einen Kinder fickenden Lehrer wieder eingestellt hätte, dann hätte er lange zurücktreten müssen oder
wäre gefeuert worden. Auf jeden Fall hätte er die Verantwortung übernehmen müssen. Nichts davon tut
dieser Kirchenmann. Was ich noch anmerken möchte zu dem KiFi-Priester-Problem: Was genau passiert mit
einem Priester, der eine Frau vögelt und dabei ein Kind zeugt? Bekommt der auch noch eine gnädige zweite
Chance? Nein? Warum kommt dann ein Kinderficker wieder in Amt und würden?
@ zwobbel Wie lange sollen wir uns noch gefallen lassen, daß Bischöfe gesellschaftlich exekutiert werden?
Solange es kreuz.net gibt, wird die gesellschaftliche Exekution von Bischöfen an der Tagesordnung sein.
Ich erinnere nur an die Bischöfe Algermissen, Lehmann, Kamphaus, Thissen, Scheuer, Aichern, Schönborn.
Wenn es darum geht, sich über Hetzkampagnen gegen die Kirche und ihre Amtsträger zu beschweren, sollte
kreuz.net EINFACH DIE SCHNAUZE HALTEN.
allgemeines Es gab da mal im bayerischen Rundfunk eine interessante Sendung über Bischof Müller. In
der katholischen Welt lief da seinerzeit eine Sendung „Bischof Müller und die Laien“. Habe mir das seinerzeit
als Podcast runter geladen und auf CD gebrannt. Höchst aufschlußreich und interessant. Eigentlich können
wir ja für die Pressefreiheit dankbar sein, dieser Bischof ist nicht so gut wie er sich in der Öffentlichkeit
hier präsentiert. Jeder hat so seine Leichen im Keller…
Richtlinien der deutschen Bischofskonferenz Eines steht in diesem Fall allerdings fest: Bischof Müller
hat sich nicht an die Richtlinien der BIKO gehalten, die eindeutig einfordern, dass ein wegen Kindesmissbrauch
rechtskräftig verurteilter Priester – auch wenn die Gutachten eine positive Prognose geben – nie mehr
an einer Stelle als Priester eingesetzt werden darf, an der er mit Kindern in Berührung kommt. Durch
die Berufung zum Parrer von Riekofen ist aber gerade das passiert. Wie kann ein Priester sein Amt als
Pfarrer einer Gemeinde ausüben, ohne mit Kindern in Berührung zu kommen?
@zwobbel „Wie lange sollen wir uns noch gefallen lassen, daß Bischöfe gesellschaftlich exekutiert werden?“
fragen Sie. Nun, ich erinnere mich noch sehr lebhaft daran, wie Kreuz.net versucht hat, Bischof Algermissen
von Fulda „gesellschaftlich zu exekutieren“. Und auch Kardinal Lehmann dient manchen Kreut.net-Schreibern
als potentielles Exekutionsopfer. Was den Fall Regensburg anlangt, so gäbe es für Bischof Müller eine
ganz einfache Vorgehensweise: 1. Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen und 2. die Öffentlichkeit
nicht länger hinters Licht zu führen.
Gegen verlogene Hinrichtungskampagnen Mein Vorschlag dazu: Das normale glaubens- und papsttreue katholische
Volk führt in Regensburg eine große Demonstration gegen Medienlügen und Hetzkampagnen durch! Im Laufe
dieser Demo überbringt jedes Kind, welches gerne möchte, Bischof Müller eine Blume. Wie lange sollen
wir uns noch gefallen lassen, daß Bischöfe gesellschaftlich exekutiert werden? Gewiss, es gibt im deutschsprachigen
Raum leider etliche Männer, die leider Bischöfe sind, für die ich keinen kleinen Finger rühren würde.
Aber andererseits ist es unerträglich wie die antichristliche Journaille, jeden der noch etwas vom Glauben
bewahren will rufmorden darf. Da müßten wir Katholiken viiiiiel mehr und besser zusammenhalten. Wir
müssen endlich den Mißbrauch der Pressefreiheit beenden.