Wird ein bekannter Sedisvakantistenpater in naher Zukunft in die Psychiatrie interniert oder gar hinter Gitter gebracht?
Dienstag, 5. August 2008 03:25
Manuel Böhm: Information zu Rolf Hermann Lingen
Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“ Rolf Hermann Lingen, der Gründer
einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch katholische Kirche, die Priesterbruderschaft
St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken
sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym
„Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“
veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung
„römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent integre Priester und all jene, die nicht seiner
Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten
verantworten musste.
Interessante Informationen zu Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf:
http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8
Sie können sich auch in diesem Forum anmelden und mitdiskutieren. Weitere Themen in diesem Forum sind Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner.
Interessante Informationen zu Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf:
http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8
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Dienstag, 29. Juli 2008 07:11
Bjoerko: Lingen ist ein rechtmäßig
verurteilter Straftäter, wie die Gerichte es in den letzten Jahren immer und immer wieder bestätigt haben. Ein solcher Mann sollte den Titel Pater eh nicht halten dürfen. Gleiches Recht für alle! Wenn andere Straftäter (verurteilte noch dazu) dieses „Amt“ nicht ausüben dürfen…tja…Lingen…Pech! Du wirst wohl mit mir zur Hölle fahren müssen. Denn Deine Seele ist ja wohl schon verloren.
Dienstag, 29. Juli 2008 04:13
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
http://kongregation.info
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
http://kongregation.info
Donnerstag, 18. Oktober 2007 14:42
nonnobisdomine: Lingen hat zu dieser Causa mal wieder seine Meinung öffentlich, dh. im Internet, dargestellt.
Man möge hier nachschauen.
– Seinen Pflichtanwalt tituliert er schon mal vorab als Menschen mit Adipositas Typ III. „Liebevoll“ nennt er diesen nun „Adi“.
– Lingen regt sich weiterhin daürber auf, nicht mit dem Titel „Hochwürdiger Pater“ angeredet zu werden. Richterlich ist es ihm verboten worden.
– Lingen ist unbelehrbar.
Er ist unbelehrbar ist in seinen Wahnideen „gefesselt“.
Ein unbelehrbarer Typ. – Er legt es voll auf Konfrontation an. – Er beschäftigt unablässig die deutsche Justiz mit seinen sektiererischen Ansichten.
Soll man ihn noch ernstnehmen? – Ich finde NICHT.
Warum veröffentlicht überhaupt noch kreuz.net seine Stellungnahmen, Äußerungen etc.?
Vielleicht sollte kreuz.net künftig auch die Stellungnahmen der palmarianischen Kirche oder auch der anderen links-gerichteten Kreise, wie z.B. der von Breitenbachs Religionsgemeinschaft veröffentlichen.
– Seinen Pflichtanwalt tituliert er schon mal vorab als Menschen mit Adipositas Typ III. „Liebevoll“ nennt er diesen nun „Adi“.
– Lingen regt sich weiterhin daürber auf, nicht mit dem Titel „Hochwürdiger Pater“ angeredet zu werden. Richterlich ist es ihm verboten worden.
– Lingen ist unbelehrbar.
Er ist unbelehrbar ist in seinen Wahnideen „gefesselt“.
Ein unbelehrbarer Typ. – Er legt es voll auf Konfrontation an. – Er beschäftigt unablässig die deutsche Justiz mit seinen sektiererischen Ansichten.
Soll man ihn noch ernstnehmen? – Ich finde NICHT.
Warum veröffentlicht überhaupt noch kreuz.net seine Stellungnahmen, Äußerungen etc.?
Vielleicht sollte kreuz.net künftig auch die Stellungnahmen der palmarianischen Kirche oder auch der anderen links-gerichteten Kreise, wie z.B. der von Breitenbachs Religionsgemeinschaft veröffentlichen.
Mittwoch, 17. Oktober 2007 13:47
der doofe Lucas: Alles zu seiner Zeit,
Herr Lingen!
Vielleicht konzentrieren Sie sich zunächst einmal auf Ihre eigenen, nahliegenden Probleme.
Ich kann Sie nur bitten mit dem „Psychiater Oswald“ das von ihm anberaumte Gespräch auf freiwilliger Basis zu führen – denn die Alternative dazu besteht sehr wahrscheinlich in einem sechswöchigen Aufenthalt in einer entsprechenden psych. Einrichtung. Da hat der „Psychiater Oswald“ wenig Spielraum, das würde dann vom Gericht angeordnet
Man wird keine Ausnahme für Sie machen, man folgt einfach den dafür vorgesehenen Regeln (ungeachtet wie Sie dies bewerten). Es ist für diese Herrschaften ROUTINE, und Sie sind ein Fall für sie wie viele andere.
Um es deutlich zu sagen: Ich teile Ihre Positionen nicht, und ich hoffe Sie finden aus Ihrer Selbstrechtfertigungslehre wieder heraus. Aber es widerstrebt mir auch, einen Menschen sich immer tiefer vestricken zu sehen.
Erinnern Sie sich noch, wie Jesus in der Nacht, da man ihn seinen Feinden übergab reagierte, als Petrus (laut Johannes) einem der Häscher ein Ohr abschlug?
Auch wenn Sie das Vorgehen gegen Sie leider als Unrecht empfinden – erinnern Sie sich an die vielen Zeugen der Kirche, und wie aufrecht diese ein viel schwereres Los auf sich nahmen als Ihnen bevorsteht. Da wurden keine Hausverbote erteilt, da wurde stolz und aufrecht für die Überzeugung eingestanden – auch wenn diese in den Augen der „Obrigkeit“ verdammenswert war.
Vielleicht konzentrieren Sie sich zunächst einmal auf Ihre eigenen, nahliegenden Probleme.
Ich kann Sie nur bitten mit dem „Psychiater Oswald“ das von ihm anberaumte Gespräch auf freiwilliger Basis zu führen – denn die Alternative dazu besteht sehr wahrscheinlich in einem sechswöchigen Aufenthalt in einer entsprechenden psych. Einrichtung. Da hat der „Psychiater Oswald“ wenig Spielraum, das würde dann vom Gericht angeordnet
Man wird keine Ausnahme für Sie machen, man folgt einfach den dafür vorgesehenen Regeln (ungeachtet wie Sie dies bewerten). Es ist für diese Herrschaften ROUTINE, und Sie sind ein Fall für sie wie viele andere.
Um es deutlich zu sagen: Ich teile Ihre Positionen nicht, und ich hoffe Sie finden aus Ihrer Selbstrechtfertigungslehre wieder heraus. Aber es widerstrebt mir auch, einen Menschen sich immer tiefer vestricken zu sehen.
Erinnern Sie sich noch, wie Jesus in der Nacht, da man ihn seinen Feinden übergab reagierte, als Petrus (laut Johannes) einem der Häscher ein Ohr abschlug?
Auch wenn Sie das Vorgehen gegen Sie leider als Unrecht empfinden – erinnern Sie sich an die vielen Zeugen der Kirche, und wie aufrecht diese ein viel schwereres Los auf sich nahmen als Ihnen bevorsteht. Da wurden keine Hausverbote erteilt, da wurde stolz und aufrecht für die Überzeugung eingestanden – auch wenn diese in den Augen der „Obrigkeit“ verdammenswert war.
Mittwoch, 17. Oktober 2007 08:46
Artois †: @Pater Lingen
Und daß Sie hier auf dieser Satanisten-Seite publizieren, hat schwerste ewige Konsequenzen für Sie!!
Mittwoch, 17. Oktober 2007 08:34
GerdEric: @Pater Lingen
„Wie können Sie einen Bericht auf der öffentlichen Zwangsinternetseite der öffentlichen Mafia-Zwangsbeiträge Zwangsfehrnsehgesellschaften als Beweis für Ihre Anschuldigungen benennen, machen Sie sich da nicht selbst zum Willigenhelfer des staatlichen Terrornetzwerkes?“
Mittwoch, 17. Oktober 2007 00:21
Pater Lingen: Deutschland in der Zwangsjacke
a**** Der Fall klingt unglaublich: eine Ärztin geht mit Ihrem psychisch kranken Sohn in eine psychiatrische
Klinik. Dort bekommt sie aber keine Hilfe für ihren kranken Sohn, sondern landet stattdessen selber in
der geschlossenen Psychiatrie – obwohl sie absolut gesund ist. Dabei hatte sie sich nur über die junge
Aufnahmeärztin aufgeregt und nach dem Oberarzt verlangt.
„Dann kam der Oberarzt und hat sich dann aber auch irgendwie ganz merkwürdig benommen und sagte dann irgendwann zu meinem Sohn: die Mama – nein, die Mutti, behalten wir hier für 14 Tage und dem Sohn geben wir eine Fahrkarte und schicken ihn nach Hause“, erzählt sie, „Und in dem Moment kamen dann Pfleger auf uns zugestürzt und haben uns festgehalten und dann wollte man uns Medikamente geben. Und ich sag: ich brauche keine Medikamente! Und dann hat man mir und meinem Sohn auch ganz hoch dosiert Haldol und Neurocil eingeflößt.“
Das sind starke Psychopharmaka, die sie vollkommen außer Gefecht setzen. ****e
Das klingt allenfalls für die hartnäckig Umnachteten unglaublich, die die OMF-„brd“ für einen „Rechtsstaat“ halten – so als ob Abtreibungen, als ob Einkerkerung von Lebensschützern, Sodomie-Gegnern, „Holocaustleugnern“ etc. pp. noch irgendwie mit Recht in Einklang zu bringen wäre.
Man lese auch z.B. die Berichte der „Irren-Offensive“.
Kann schon sein, dass nun der dritte (mit „sozialpsychiatrischem Dienst“ vierte) Psycho-Anlauf gegen mich erfolgreich ist, trotz des „Kivi-Gutachtens“. Einmal ist es vorbei…
„Dann kam der Oberarzt und hat sich dann aber auch irgendwie ganz merkwürdig benommen und sagte dann irgendwann zu meinem Sohn: die Mama – nein, die Mutti, behalten wir hier für 14 Tage und dem Sohn geben wir eine Fahrkarte und schicken ihn nach Hause“, erzählt sie, „Und in dem Moment kamen dann Pfleger auf uns zugestürzt und haben uns festgehalten und dann wollte man uns Medikamente geben. Und ich sag: ich brauche keine Medikamente! Und dann hat man mir und meinem Sohn auch ganz hoch dosiert Haldol und Neurocil eingeflößt.“
Das sind starke Psychopharmaka, die sie vollkommen außer Gefecht setzen. ****e
Das klingt allenfalls für die hartnäckig Umnachteten unglaublich, die die OMF-„brd“ für einen „Rechtsstaat“ halten – so als ob Abtreibungen, als ob Einkerkerung von Lebensschützern, Sodomie-Gegnern, „Holocaustleugnern“ etc. pp. noch irgendwie mit Recht in Einklang zu bringen wäre.
Man lese auch z.B. die Berichte der „Irren-Offensive“.
Kann schon sein, dass nun der dritte (mit „sozialpsychiatrischem Dienst“ vierte) Psycho-Anlauf gegen mich erfolgreich ist, trotz des „Kivi-Gutachtens“. Einmal ist es vorbei…
Dienstag, 16. Oktober 2007 23:55
Rudolfus: @R.B. Stadler / Außerdem besteht die Bundesrepublik Deutschland, wie Hw. Lingen bereits
informiert hat, ohne päpstliche Genehmigung.
Dienstag, 16. Oktober 2007 23:51
R.B.Stadler: @alle
Grüß Gott,
die BRD ist kein Staat sondern eine Firma gegründet von Helmut Kohl und Konsorten. Das vorherige Verwaltungskonstrukt war ebenfalls kein Staat, wer lesen kann, kann das im Bonner Grundgesetz nachlesen. Art. 133 GG, der Bund tritt in die Rechts und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete ein. Hieraus folgt weder Staat noch Souveränität. Wer weiter lesen kann sollte sich die neuesten Normenänderung der Firma BRD ansehen, seit 01.01.2007 ist der Nationalsozialistische Einheits“staat“ in den BRD-Normen wiederauferstanden. Die BRD stützt sich auf Normen, die vom Besatzer 1945 aus den Reichsgesetzen gestrichen wurden. Wer weiter lesen will, der sollte sich mit der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von Papst Pius XI. beschäftigen, wer dann noch der BRD huldigt und sie anbetet, der ist vollends vom Teufel umnachtet.Noch eine Anmerkung, das Konkordat wurde mit der BRD nie verlängert, die V2-Sekte kassiert wiederrechtlich Kirchensteuer, auch ein Teil des Planes des Antichristen, Kirche und Reich zu zerstören.
In Christo,
RBS
die BRD ist kein Staat sondern eine Firma gegründet von Helmut Kohl und Konsorten. Das vorherige Verwaltungskonstrukt war ebenfalls kein Staat, wer lesen kann, kann das im Bonner Grundgesetz nachlesen. Art. 133 GG, der Bund tritt in die Rechts und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete ein. Hieraus folgt weder Staat noch Souveränität. Wer weiter lesen kann sollte sich die neuesten Normenänderung der Firma BRD ansehen, seit 01.01.2007 ist der Nationalsozialistische Einheits“staat“ in den BRD-Normen wiederauferstanden. Die BRD stützt sich auf Normen, die vom Besatzer 1945 aus den Reichsgesetzen gestrichen wurden. Wer weiter lesen will, der sollte sich mit der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von Papst Pius XI. beschäftigen, wer dann noch der BRD huldigt und sie anbetet, der ist vollends vom Teufel umnachtet.Noch eine Anmerkung, das Konkordat wurde mit der BRD nie verlängert, die V2-Sekte kassiert wiederrechtlich Kirchensteuer, auch ein Teil des Planes des Antichristen, Kirche und Reich zu zerstören.
In Christo,
RBS
Dienstag, 16. Oktober 2007 20:03
Rudolfus: @Engelhardt / Die Staatsautorität ist nach kirchlicher Lehre von Gott eingesetzt
In einem anderen Thread schriebst Du, die Staatsgewalt wird von Gott eingesetzt, hier hetzt Du gegen den
Staat. Entscheide Dich doch mal. :)
Die Christgläubigen haben den Staat als Autorität im Namen Gottes aufzufassen, allerdings nur so lange der Staat keine Gesetze gegen Gottes Gesetz erläßt.
Im Zweifelsfall muß man „Gott mehr gehorchen als den Menschen“.
Die Gebote Gottes und der Kirche stehen über den Staatsgeboten, weshalb ein Christ in solchen Fällen sich auch gegen die Staatsautorität stellen muß,
siehe das vorchristliche Rom, siehe Hitler und die KP-Zeit, siehe die heutige BRD mit ihrer Verhütungs- und Abtreibungserziehung, die gegen Gott ist.
Die Christgläubigen haben den Staat als Autorität im Namen Gottes aufzufassen, allerdings nur so lange der Staat keine Gesetze gegen Gottes Gesetz erläßt.
Im Zweifelsfall muß man „Gott mehr gehorchen als den Menschen“.
Die Gebote Gottes und der Kirche stehen über den Staatsgeboten, weshalb ein Christ in solchen Fällen sich auch gegen die Staatsautorität stellen muß,
siehe das vorchristliche Rom, siehe Hitler und die KP-Zeit, siehe die heutige BRD mit ihrer Verhütungs- und Abtreibungserziehung, die gegen Gott ist.
Dienstag, 16. Oktober 2007 14:36
der doofe Lucas: Vielen Dank, Artois,
auch wenn ich diesen Namen beibehalten werde (der nicht despektierlich gemeint ist, sondern mich selbst
stets an meine Begrenztheit erinnern soll) schätze ich Ihre Geste hoch und fühle mich nicht weiter ehrverletzt.
Auch Ihnen, engelhardt, danke ich für Ihre Anmerkung. Ob Ihr pauschale Feststellung hier jeden Einzelfall abdeckt bezweifle ich. Vielleicht haben Sie auch eine andere Reaktion von Artois erwartet. In diesem Falle hätten Sie sich wohl geirrt. Trotzdem ein Dankeschön für den Teil, der als Unterstützung gemeint war.
Auch Ihnen, engelhardt, danke ich für Ihre Anmerkung. Ob Ihr pauschale Feststellung hier jeden Einzelfall abdeckt bezweifle ich. Vielleicht haben Sie auch eine andere Reaktion von Artois erwartet. In diesem Falle hätten Sie sich wohl geirrt. Trotzdem ein Dankeschön für den Teil, der als Unterstützung gemeint war.
Dienstag, 16. Oktober 2007 14:17
Artois †: Ich stelle das gern klar,
wenn Sie sich einen vernünfitgen nick zulegen. Bitte melden Sie sich unter einem neuen nick bei mir!
Dienstag, 16. Oktober 2007 13:51
engelhardt: Bemueh’ Dich nicht, Lucas
Das braune Pack hier ist doch gar nicht satisfaktionsfaehig.
Dienstag, 16. Oktober 2007 13:20
der doofe Lucas: Sie verwechseln mich
und unterschätzen meine Gastfreundschaft, Herr Artois.
Zudem lebe ich in einer Gesellschaft, die sich in Ausprägung christlicher Werte dazu entschieden hat, Hilfesuchenden Aufnahme und Schutz zu gewähren – dort hinein fliessen auch meine Steuergelder.
Vergessen Sie bitte nicht, dass die heilige Familie selbst in Ägypten um Schutz nachsuchen musste!
Sie bezeichnen mich als „wüsten Heuchler“, „Heuchler“ und „Lügner“.
Es mag möglich sein, dass Sie meinen mich persönlich zu kennen und aus diesen privaten Gründen solche Tatsachenbehauptungen aussprechen.
Sie irren sich, Artois, wir kennen uns nicht.
Ich fordere Sie ernsthaft auf, die genannten ehrverletzenden Beleidigungen unverzüglich zurück zu nehmen!
Ich gehe wohlmeinend davon aus, dass Sie sich in meiner Person irren und daher zu solchen Behauptungen kommen. Stellen Sie dies bitte öffentlich klar – so wie Sie mich hier öffentlich beleidigt haben!
MfG
Zudem lebe ich in einer Gesellschaft, die sich in Ausprägung christlicher Werte dazu entschieden hat, Hilfesuchenden Aufnahme und Schutz zu gewähren – dort hinein fliessen auch meine Steuergelder.
Vergessen Sie bitte nicht, dass die heilige Familie selbst in Ägypten um Schutz nachsuchen musste!
Sie bezeichnen mich als „wüsten Heuchler“, „Heuchler“ und „Lügner“.
Es mag möglich sein, dass Sie meinen mich persönlich zu kennen und aus diesen privaten Gründen solche Tatsachenbehauptungen aussprechen.
Sie irren sich, Artois, wir kennen uns nicht.
Ich fordere Sie ernsthaft auf, die genannten ehrverletzenden Beleidigungen unverzüglich zurück zu nehmen!
Ich gehe wohlmeinend davon aus, dass Sie sich in meiner Person irren und daher zu solchen Behauptungen kommen. Stellen Sie dies bitte öffentlich klar – so wie Sie mich hier öffentlich beleidigt haben!
MfG
Dienstag, 16. Oktober 2007 12:59
Artois †: @den doofen lukas
Bitte, nehmen Sie ruhig alle die Fremden auf und verköstigen sie, aber auf IHREM Eigentum. Ich würde mich darauf freuen, wüßte ich nicht, daß ein wüster Heuchler wie Sie noch NIEMALS IN SEINEM LEBEN auch nur EINEM EINZIGEN FREMDEN Obdach geboten hat, vielleicht auch noch für unbeschränkte Zeit, samt allen Nachkommen. Sie sind ein Lügner und Heuchler!!!
Dienstag, 16. Oktober 2007 11:17
der doofe Lucas: RECHTS – norm?
Artois schrieb Maßnahme, die auch mit jeder Rechtsnorm in Einklang steht, ist: jeden ausländischen Kriminellen,
Fürsorgeempfänger, Bettler, Straßenmusikant etc. samt seiner Großfamilie ohne Widerpsruchsrecht und
ohne jeglichen Verzug abzuschieben.
JEDER Rechtsnorn?
Würde mich doch interessieren, in welchem Land sie leben – in Deutschland ist mir so eine Norm unbekannt. Aber ich lerne gerne dazu – an welche „Norm“ denken sie?
Vielleicht an Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantatstbar“?
In welchem Land sie auch immer leben – das ist ein schlimmes Land, packen Sie doch ihr Päckchen und kommen Sie nach Deutschland!
Sie schrieben
Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als „biologisches Merkmal“
und ich wäre noch dümmer als ich schon bin wenn ich nicht anmerken würde:
Das ist ein ganz schlimmer Satz! Lernt man den in Ihrem schlimmen Land?
Er ist neben der Menschenverachtung auch logisch falsch (Brandzeichen als „biologisches“ Merkmal).
Und machen Sie die Klammer zu, es zieht! –
vielleicht beruhigt Sie das Wort unseres Herren
„Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“
„Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.“
„Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“
Für diejenigen, die solches überfordert hat der Herr auch einen weisen Ratschlag parat
„Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln“
JEDER Rechtsnorn?
Würde mich doch interessieren, in welchem Land sie leben – in Deutschland ist mir so eine Norm unbekannt. Aber ich lerne gerne dazu – an welche „Norm“ denken sie?
Vielleicht an Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantatstbar“?
In welchem Land sie auch immer leben – das ist ein schlimmes Land, packen Sie doch ihr Päckchen und kommen Sie nach Deutschland!
Sie schrieben
Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als „biologisches Merkmal“
und ich wäre noch dümmer als ich schon bin wenn ich nicht anmerken würde:
Das ist ein ganz schlimmer Satz! Lernt man den in Ihrem schlimmen Land?
Er ist neben der Menschenverachtung auch logisch falsch (Brandzeichen als „biologisches“ Merkmal).
Und machen Sie die Klammer zu, es zieht! –
vielleicht beruhigt Sie das Wort unseres Herren
„Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“
„Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.“
„Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“
Für diejenigen, die solches überfordert hat der Herr auch einen weisen Ratschlag parat
„Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln“
Dienstag, 16. Oktober 2007 10:58
juergen: @Lingen
1. Wenn der Psycho-Fritze mich für unzurechnungsfähig erklärt, ist ein Pflichtverteidiger unsinnig.
2. Wenn der Pflichtverteidiger arbeitet, ist ein Psycho-Fritze unsinnig.
StPO §140:
(1)Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn…
6. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;…
StPO §141
§ 141
(1) In den Fällen des § 140 Abs. 1 und 2 wird dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, ein Verteidiger bestellt, sobald er gemäß § 201 zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert worden ist.
(2) Ergibt sich erst später, daß ein Verteidiger notwendig ist, so wird er sofort bestellt.
(3) 1. Der Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden.
2. Die Staatsanwaltschaft beantragt dies, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 1 oder 2 notwendig sein wird.
3. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169a) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen.
…
Hier greift vermutlich §140 Abs.1 i.V.m. §141 Abs.3
2. Wenn der Pflichtverteidiger arbeitet, ist ein Psycho-Fritze unsinnig.
StPO §140:
(1)Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn…
6. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;…
StPO §141
§ 141
(1) In den Fällen des § 140 Abs. 1 und 2 wird dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, ein Verteidiger bestellt, sobald er gemäß § 201 zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert worden ist.
(2) Ergibt sich erst später, daß ein Verteidiger notwendig ist, so wird er sofort bestellt.
(3) 1. Der Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden.
2. Die Staatsanwaltschaft beantragt dies, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 1 oder 2 notwendig sein wird.
3. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169a) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen.
…
Hier greift vermutlich §140 Abs.1 i.V.m. §141 Abs.3
Dienstag, 16. Oktober 2007 09:42
Dr. Christoph Heger: Exercitium logicum bitte!
Engelhardt – auf dem Gipfel seiner denkerischen Fähigkeiten – zu Rudolfus:
In einem anderen Thread schriebst Du, die Staatsgewalt wird von Gott eingesetzt, hier hetzt Du gegen den Staat.
1. Wieso jemand „gegen den Staat hetzt“, wenn er die sittliche Verbindlichkeit der Loyalität und des Gesetzesgehorsams gegen den Staat anerkennt, weil die Staatsgewalt „von Gott eingesetzt“ ist, bleibt dem gesunden Menschenverstand verborgen.
2. Es ist auch nicht erkennbar, wie die sittliche Verbindlichkeit der Loyalität und des Gesetzesgehorsams gegen den Staat anders sollte begründet werden können als durch die Anerkenntnis, daß die Staatsgewalt „von Gott eingesetzt“ ist.
MfG
Christoph Heger
In einem anderen Thread schriebst Du, die Staatsgewalt wird von Gott eingesetzt, hier hetzt Du gegen den Staat.
1. Wieso jemand „gegen den Staat hetzt“, wenn er die sittliche Verbindlichkeit der Loyalität und des Gesetzesgehorsams gegen den Staat anerkennt, weil die Staatsgewalt „von Gott eingesetzt“ ist, bleibt dem gesunden Menschenverstand verborgen.
2. Es ist auch nicht erkennbar, wie die sittliche Verbindlichkeit der Loyalität und des Gesetzesgehorsams gegen den Staat anders sollte begründet werden können als durch die Anerkenntnis, daß die Staatsgewalt „von Gott eingesetzt“ ist.
MfG
Christoph Heger
Dienstag, 16. Oktober 2007 09:37
Artois †: Eine selbstverständliche
Maßnahme, die auch mit jeder Rechtsnorm in Einklang steht, ist: jeden ausländischen Kriminellen, Fürsorgeempfänger, Bettler, Straßenmusikant etc. samt seiner Großfamilie ohne Widerpsruchsrecht und ohne jeglichen Verzug abzuschieben. (Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als „biologisches Merkmal“.
Dienstag, 16. Oktober 2007 08:52
engelhardt: Rudolfus!
In einem anderen Thread schriebst Du, die Staatsgewalt wird von Gott eingesetzt, hier hetzt Du gegen den Staat. Entscheide Dich doch mal. :)
Montag, 15. Oktober 2007 22:40
Rudolfus: @Samurai / Jeder Staat muß danach streben,
Verbrechen erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Eine Sicherheitskontrolle jeder einzelnen Wohnsiedlung ist ein gutes Mittel.
Eine Sicherheitskontrolle jeder einzelnen Wohnsiedlung ist ein gutes Mittel.
Montag, 15. Oktober 2007 22:23
Samurai: @ Rudolfus: Kriminalität verhindern?
Wie bitteschön soll das denn möglich sein, Kriminalität zu verhindern?
Sicherlich kann man Präventionsarbeit betreiben, selbstverständlich, aber auch dann kann man nicht jedes Delikt, jede Straftat verhindern.
Denn das ginge nur, wenn man entweder alle Bürger des Landes beobachten und permanent kontrollieren lassen würde, um bei potentiellen Straftaten im Voraus eingreifen zu können oder wenn man potentielle Straftäter schon im Voraus, sozusagen „vorsorglich“ verhaften und inhaftieren liesse.
Beides wäre jedoch unsinnig.
Samurai
Sicherlich kann man Präventionsarbeit betreiben, selbstverständlich, aber auch dann kann man nicht jedes Delikt, jede Straftat verhindern.
Denn das ginge nur, wenn man entweder alle Bürger des Landes beobachten und permanent kontrollieren lassen würde, um bei potentiellen Straftaten im Voraus eingreifen zu können oder wenn man potentielle Straftäter schon im Voraus, sozusagen „vorsorglich“ verhaften und inhaftieren liesse.
Beides wäre jedoch unsinnig.
Samurai
Montag, 15. Oktober 2007 22:12
Artois †: @nnnobis…
Das Lachen wird Ihnen, wie ich befürchte, noch im Halse stecken bleiben. Ihr Problem ist, daß Sie Recht und Unrecht nicht unterscheiden können, denn das kann nur vermittels des heiligen Geistes und der Lehre der römischen Kirche geschehen, die sie offen schmähen und diffamieren.
Montag, 15. Oktober 2007 22:01
Tarcisius: @Pater Lingen
Tarcisius hätte auf seine höfliche Frage schon mit einer Antwort gerechnet.
Auch wenn Tarcisius in voller Einheit mit dem legitimen Papst, Seiner Heiligkeit Benedictus XVI. steht.
Auch wenn Tarcisius in voller Einheit mit dem legitimen Papst, Seiner Heiligkeit Benedictus XVI. steht.
Montag, 15. Oktober 2007 17:08
Rudolfus: @Samurai / Wichtiger wäre es, die Kriminalität in Deutschland von vorneweg zu verhindern
statt sich um die ernsten Straftaten zu kümmern
Die Richter müssen vor allem das bewältigen, was der Staat von vorneweg nicht verhindert.
Die Richter müssen vor allem das bewältigen, was der Staat von vorneweg nicht verhindert.
Montag, 15. Oktober 2007 17:02
Samurai: Betreff: der „Fall“ Pater Lingen
Leider gehören Personen wie Pater Lingen zu den Menschen, die dafür sorgen, daß sich die Richter in
diesem Land mit solchen juristischen Bagatellen befassen müssen, statt sich um die ernsten Straftaten
zu kümmern.
Aber der Fall wird warscheinlich schnell abgehandelt sein.
Samurai
Aber der Fall wird warscheinlich schnell abgehandelt sein.
Samurai
Montag, 15. Oktober 2007 15:47
Rudolfus: Hw. Lingen sollte sich um die Anliegen der katholischen Kirche und um den katholischen Glauben küm-
mern
und sich nicht in straffälliger Weise politisch betätigen und die von ihm vertretenen Geschichtslügen propagieren.
Wegen am „Sedisvakantismus“ alleine wird in Deutschland niemand vors Gericht zitiert.
und sich nicht in straffälliger Weise politisch betätigen und die von ihm vertretenen Geschichtslügen propagieren.
Wegen am „Sedisvakantismus“ alleine wird in Deutschland niemand vors Gericht zitiert.
Montag, 15. Oktober 2007 14:39
landorganist: Immerhin
erlaubt es unser Rechtsstaat, dass sich Individuen wie Lingen und Artois ungestraft in der Öffentlichkeit artikulieren dürfen. Man muss es wohl aushalten müssen.
Montag, 15. Oktober 2007 14:12
nonnobisdomine: Lingen und Artois und andere …
…
leben in der Wahnvorstellung, daß sie in keinem Rechtsstaat leben.
Gegenfrage: Wo leben die denn?
Sollten die dann nicht mal ihren eigenen Staat aufmachen?
Da kann ich jetzt nur noch lauthals lachen.
leben in der Wahnvorstellung, daß sie in keinem Rechtsstaat leben.
Gegenfrage: Wo leben die denn?
Sollten die dann nicht mal ihren eigenen Staat aufmachen?
Da kann ich jetzt nur noch lauthals lachen.
Montag, 15. Oktober 2007 14:08
GerdEric: @Artois
Aber immer noch besser, als dass wir in einem „Rechtsstaat“ leben, der Ihnen angenehm ist.
Montag, 15. Oktober 2007 14:06
Artois †: In einem hat Lingen recht,
er weiß, dß wir gerade nicht in einem Rechtsstaat leben und daß die pseudorechtlichen Akte dieses amorphen Unwesens keinen eigenen Wert haben.
Montag, 15. Oktober 2007 13:25
nonnobisdomine: Man sollte Rolf Lingen ignorieren.
Das wäre das Beste. Lingen ist keinen Argumenten zugänglich. Sein Schicksal ist besiegelt. Er ist nicht
mehr einer objektiven Sicht fähig. Er weiß nicht, daß er in einem Rechtsstaat lebt…
Offenbar hat er Wahnideen. Insofern ist das Einschreiten des Staates gegen Lingen notwendig.
Auch wenn Lingen jetzt wieder aufjault, alte Scherzkamellen vorbringt etc. – eins ist gewiss: Lingen hat sich in ein selbstgewähltes Dilemma begeben. Er muß sehen, wie er da rauskommt. Vielleicht ist er ja psychisch gestört und seiner Sinne nicht mehr mächtig. Vielleicht hat er Wahnvorstellungen, vielleicht ist er auch von Satan besessen. Auf jeden Fall befindet er sich in einer ausweglosen Situation.
Man sollte – neben der Berichterstattung, die immer noch öffentlich erfolgt und von ihm sogar auf seiner eigenen Internetseite gefördert wird – für diesen Menschen beten.
Offenbar hat er Wahnideen. Insofern ist das Einschreiten des Staates gegen Lingen notwendig.
Auch wenn Lingen jetzt wieder aufjault, alte Scherzkamellen vorbringt etc. – eins ist gewiss: Lingen hat sich in ein selbstgewähltes Dilemma begeben. Er muß sehen, wie er da rauskommt. Vielleicht ist er ja psychisch gestört und seiner Sinne nicht mehr mächtig. Vielleicht hat er Wahnvorstellungen, vielleicht ist er auch von Satan besessen. Auf jeden Fall befindet er sich in einer ausweglosen Situation.
Man sollte – neben der Berichterstattung, die immer noch öffentlich erfolgt und von ihm sogar auf seiner eigenen Internetseite gefördert wird – für diesen Menschen beten.
Montag, 15. Oktober 2007 13:24
20mancro5 †: @landorganist
Wie wäre es denn wenn es es mal mit Arbeit versucht?
Montag, 15. Oktober 2007 13:15
landorganist: Ach der Ärmste
ist doch schon pleite. Hat er zumindest vor einiger Zeit verlautbaren lassen.
Montag, 15. Oktober 2007 13:05
20mancro5 †: @GerdEric
Unser Staat verschwendet soviel Steuergelder da kommt es auf die Paar Euro von diesem Spinner auch nicht
an.
Ich stimme dir aber zu,man sollte diese Kosten ihm aufbrummen,vielleicht wird er dann ruhiger.
Ich stimme dir aber zu,man sollte diese Kosten ihm aufbrummen,vielleicht wird er dann ruhiger.
Montag, 15. Oktober 2007 13:02
GerdEric: ist ja schön
das PL unsere Justiz in Arbeit bringt, nur werden dadurch die Kosten des Staates in die Höhe getrieben…
PL verschwendet „unsere“ Steuergelder…
die z.B. alleinerziehende Mütter besser brauchen könnten.
PL verschwendet „unsere“ Steuergelder…
die z.B. alleinerziehende Mütter besser brauchen könnten.
Montag, 15. Oktober 2007 12:54
20mancro5 †: @Herr Lingen
Eines muss ihnen da Neid lassen.Sie sind immer wieder für einen Lacher gut.Und wir lachen doch alle gerne,oder?
Montag, 15. Oktober 2007 12:51
PhilomenaWolkenstein: @Pater Lingen
Weit kann es ja nicht mit Ihrem juristischen Wissen her sein. Eine Einweisung in eine Psychiatrie kann
in Deutschland im Rahmen eines Strafverfahrens nur von der großen Schwurkammer angeordnet werden, und
vor der braucht man einen Verteidiger.
So, wie Sie argumentieren, dürfte das für die Richter ein leichter Nachmittagsfall vor dem Kaffee werden.
Baldige Besserung!
So, wie Sie argumentieren, dürfte das für die Richter ein leichter Nachmittagsfall vor dem Kaffee werden.
Baldige Besserung!
Montag, 15. Oktober 2007 09:09
landorganist: @nachtfunzel
Also bitte, bei allem Wissen um meine Unzulänglichkeiten, mit Lingen möchte ich nun nicht verglichen werden. Das ist eine Unverschämtheit.
Montag, 15. Oktober 2007 06:04
Nachtlaterne: ist es nicht…
…der lingen in uns allen? jeder ist doch auf seine art ein narr. lingen mag seine schellenkappen behalten, unsere eigenen stehen uns einfach zu gut.
Sonntag, 14. Oktober 2007 22:42
Tarcisius: @Pater Lingen
Ich habe immer noch nicht verstanden, wie Sie Ihre verbalen Entgleisungen – und so muß man es ja wohl
nennen, wenn Sie ein Gericht als Affenstall titulieren, und das ist ja für Ihre Verhältnisse noch harmlos –
mit der Tugend der Klugheit in Übereinstimmung bringen.
Und dann gab es da noch so ein Gebot der Feindesliebe, wenn ich mich recht erinnere…
– verbieten sich daraus nicht der Gebrauch solcher Unhöflichkeiten?
Und was ist mit 1Petr. 2,23 ?
Und dann gab es da noch so ein Gebot der Feindesliebe, wenn ich mich recht erinnere…
Und was ist mit 1Petr. 2,23 ?
Sonntag, 14. Oktober 2007 22:36
santo domingo 2: @ Herrn Lingen
Die Gleichzeitigkeit ist nicht so ungewöhnlich, wie sie scheint. Auch ein Beschuldigter, dessen Schuldfähigkeit fraglich ist, hat selbstverständlich ein Recht auf Verteidigung.
Sonntag, 14. Oktober 2007 22:32
Artois †: Lingen,
seien Sie doch endlich brav, tun sie, was man von Ihnen verlangt in treuer Heilandsnachfolge!
Sonntag, 14. Oktober 2007 22:27
Pater Lingen: Der Aspekt der Gleichzeitigkeit
Nach wie vor ist mir nicht mitgeteilt worden, worum es überhaupt geht, ob z.B. der „Pflichtverteidiger“
und der Psycho-Fritze überhaupt wegen derselben Sache tätig sind. In jedem Fallle berufen sie sich auf
den Affenstall Dorsten als Auftraggeber, und das ist doch immerhin bemerkenswert:
1. Wenn der Psycho-Fritze mich für unzurechnungsfähig erklärt, ist ein Pflichtverteidiger unsinnig.
2. Wenn der Pflichtverteidiger arbeitet, ist ein Psycho-Fritze unsinnig.
Ich weiß nicht, ob die gleichzeitige Bestellung zweier objektiv ausschließender Figuren überhaupt gängige Praxis ist. Jedenfalls muss man der OMF-„brd“ zugestehen, dass sie generell mit der Logik auf Kriegsfuß steht. Wer hingegen klar denkt, gilt als Bedrohung für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ und bekommt die „ganze Härte des Gesetzes“ zu spüren: Lebensschützer, Sodomie-Gegner etc.
1. Wenn der Psycho-Fritze mich für unzurechnungsfähig erklärt, ist ein Pflichtverteidiger unsinnig.
2. Wenn der Pflichtverteidiger arbeitet, ist ein Psycho-Fritze unsinnig.
Ich weiß nicht, ob die gleichzeitige Bestellung zweier objektiv ausschließender Figuren überhaupt gängige Praxis ist. Jedenfalls muss man der OMF-„brd“ zugestehen, dass sie generell mit der Logik auf Kriegsfuß steht. Wer hingegen klar denkt, gilt als Bedrohung für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ und bekommt die „ganze Härte des Gesetzes“ zu spüren: Lebensschützer, Sodomie-Gegner etc.
Sonntag, 14. Oktober 2007 21:30
Sirilo: Bemerkenswert…
wie viel Aufmerksamkeit Kreuz.net gestörten Typen wie „Pornojäger“ Humer und „Pater“ Lingen einräumt. Vielleicht kommen demnächst auch mitfühlende Artikel über Malachias/Omnes haereses…/German Roman/Kasperschüler/Antimodernist und Bokrug/Taran/Galahad/Seraphim/Angelos. In puncto Gedankenwirrnis sind beide dem Humer und dem Lingen schon ebenbürtig.
Sonntag, 14. Oktober 2007 20:41
st.georg: endlich…
gott hat scheinbar doch immer ein einsehen…*g -lingen wird psychatrisch untersucht… die meldung zum tage…ob der pflichtverteidiger auch schreibverbot verhängen kann?
Sonntag, 14. Oktober 2007 20:36
Kurt K.: Ja, was sonst…?
Wer hat den geweiht?
Dazu schweigt er glaub ich.
und was macht der sonst so?
Im „Hotel Mama“ leben und klagen und verklagt werden – das ist bei dem ein Full-Time-Job!
Dazu schweigt er glaub ich.
und was macht der sonst so?
Im „Hotel Mama“ leben und klagen und verklagt werden – das ist bei dem ein Full-Time-Job!
Sonntag, 14. Oktober 2007 20:33
ordo62: Wer ist dieser Pater?
Über ihn findet mam im Netz nur das er Ärger mit der Justiz hat, sowie seine geistigen Ergüsse auf
dieser Seite. Aber wer ist dieser „Pater“?
Wer hat den geweiht? und was macht der sonst so?
Wer hat den geweiht? und was macht der sonst so?
Sonntag, 14. Oktober 2007 18:58
Nachtlaterne: merkwürdig,
wir regen uns über lingen auf oder amüsieren uns über ihn. beides ist nachvollziehbar aber sagt nicht das sprichwort zu recht: ein narr macht hundert! lingen at sicherich mehr als einen splitter im auge, wir aber mindestens genau so viele…jeder auf seine art.
Sonntag, 14. Oktober 2007 18:50
engelhardt: Wahrscheinlich…
…steckt seine Mami dahinter, die ihn endlich aus der Bude raus haben will.
Sonntag, 14. Oktober 2007 18:17
der doofe Lucas: Professor Pater RA Lingen
Dazu müsste er sich juristisch schlau machen lassen. Ich habe so das Gefühl, der „Pater“ dünkt sich
in dieser Hinsicht schlau genug. Wie sonst kommt man zu solche Sätzen:
– „Verurteilungen wegen „Beleidigungen“ sind immer vollkommen illegale Willkürakte.“
– „Mit der „Anordnung der Verhaftung“ ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt, läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor“
Es ist zumindest selbstbewusst.
Ganz nebenbei stellt sich auch die Frage – wieso hat Lingen eigentlich keinen Wahlverteidiger benannt?
Er bezeichnet, weil der §140 StPO nicht richtig gelesen hat, den aktuellen Vorgang „Verbrechen X“, scheint ihn also wirklich nicht einordnen zu können.
Siehst schon aus, als würde er da etwas nicht so ganz ernst genommen haben um jetzt leicht erstaunt feststellen zu müssen, dass seine Briefe erstaunlicherweise nicht zur Einstellung des Verfahrens geführt haben.
Die Taktik, sich gegen den Vorwurf der „Beleidigung“ dadurch zu wehren, dass man den Personenkreis und die Art der Beleidigungen noch erweitert ist ebenfalls beachtenswert. Und das geschieht ja nicht zufällig:
„Auf die Vokabel „Freisler“ reagiert die „Justiz“ bekanntlich etwas allergisch,
deswegen (sic!) war es angezeigt, das Thema in unserer Stellungnahme erneut aufgegriffen zu haben.“
Man kann schon den Eindruck bekommen der Herr sei nicht in der Lage seine Situation zu verstehen.
Mal gespannt, in wieweit dies berücksichtigt wird.
– „Verurteilungen wegen „Beleidigungen“ sind immer vollkommen illegale Willkürakte.“
– „Mit der „Anordnung der Verhaftung“ ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt, läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor“
Es ist zumindest selbstbewusst.
Ganz nebenbei stellt sich auch die Frage – wieso hat Lingen eigentlich keinen Wahlverteidiger benannt?
Er bezeichnet, weil der §140 StPO nicht richtig gelesen hat, den aktuellen Vorgang „Verbrechen X“, scheint ihn also wirklich nicht einordnen zu können.
Siehst schon aus, als würde er da etwas nicht so ganz ernst genommen haben um jetzt leicht erstaunt feststellen zu müssen, dass seine Briefe erstaunlicherweise nicht zur Einstellung des Verfahrens geführt haben.
Die Taktik, sich gegen den Vorwurf der „Beleidigung“ dadurch zu wehren, dass man den Personenkreis und die Art der Beleidigungen noch erweitert ist ebenfalls beachtenswert. Und das geschieht ja nicht zufällig:
„Auf die Vokabel „Freisler“ reagiert die „Justiz“ bekanntlich etwas allergisch,
deswegen (sic!) war es angezeigt, das Thema in unserer Stellungnahme erneut aufgegriffen zu haben.“
Man kann schon den Eindruck bekommen der Herr sei nicht in der Lage seine Situation zu verstehen.
Mal gespannt, in wieweit dies berücksichtigt wird.
Sonntag, 14. Oktober 2007 17:27
Samurai: Pater von Lingen und die Justiz
Ironie ist doch auch, daß PRHL angeblich von der Justiz und wem sonst noch verfolgt wird, daß Ganze
juristisch zu begründen meint und – wenn ich mich als juristischer Laie nicht täusche – permanent zivil-
und strafrechtliche Aspekte verwechselt.
Bevor Lingen sich vor Gericht lächerlich macht, sollte er sich wenigstens juristisch schlau machen.
Samurai
Bevor Lingen sich vor Gericht lächerlich macht, sollte er sich wenigstens juristisch schlau machen.
Samurai
Sonntag, 14. Oktober 2007 17:21
mahner: @nonnobis…
der ist ja noch mehr durchgeknallt als ich bis jetzt dachte
Sonntag, 14. Oktober 2007 17:20
Benedikt: Zitate
Lingen benutzt offenbar einen Worterzeuger, der auf Knopfdruck automatisch irgendwelche juristischen Begriffe sinnlos aneinanderreiht.
Sonntag, 14. Oktober 2007 15:42
Brandenburgis: @Sigurd von Thelen
Die sei ihnen gestattet, besonders bei dem schönen Wetter heute. Aber nicht danebenzielen!!
Sonntag, 14. Oktober 2007 15:40
nonnobisdomine: In der Strafsache ./. Lingen, 23 Ds 182/07 beim AG Dorsten …
war gemäß Ladung vom 18.07.2007 die Hauptverhandlung auf Dienstag, 09.10.2007 angesetzt.
Ob Lingen der Vorladung gefolgt ist, weiß ich nicht. Am 25.07.2007 hat er jedenfalls auf seiner Internetseite eine Stellungnahme veröffentlicht (http://www.kirchenlehre.com/guten_03.htm).
Exemplarisch ist hier mal Lingens typischer Sprachgebrauch gegenüber der Justiz wiedergegeben:
Zitate:
„Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
In den Straf- und Entmündigungsverfahren sowie DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die Völkermörder AG Dorsten / SA Essen / „Polizei Recklinghausen“ / „Rechtsanwälte“ Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein / „Eggenhofer Amtsanwalt“ wird hiermit auf den neuerlichen Angriff dieses kriminellen Abschaums gegen die katholische Kirche hingewiesen und wegen der besonderen Dringlichkeit nachdrücklich zur Eile gemahnt. Das Verfahren wird zudem hiermit auf „Heinz Richterin“ (gen. La Ketchup) ausgeweitet.“ … „4. Mit der „Anordnung der Verhaftung“ ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt, läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor, was aus o.g. Gründen auch noch die Nazi-Verbrechen locker in den Schatten stellt. Außerdem ist dann auch das Recht zur Notwehr gegeben, die bekanntlich bis zur Tötung des ungerechten Angreifers gehen kann. Damit ist die OMF-„brd“ direkt der Kriegstreiberei schuldig.“
Ob Lingen der Vorladung gefolgt ist, weiß ich nicht. Am 25.07.2007 hat er jedenfalls auf seiner Internetseite eine Stellungnahme veröffentlicht (http://www.kirchenlehre.com/guten_03.htm).
Exemplarisch ist hier mal Lingens typischer Sprachgebrauch gegenüber der Justiz wiedergegeben:
Zitate:
„Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
In den Straf- und Entmündigungsverfahren sowie DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die Völkermörder AG Dorsten / SA Essen / „Polizei Recklinghausen“ / „Rechtsanwälte“ Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein / „Eggenhofer Amtsanwalt“ wird hiermit auf den neuerlichen Angriff dieses kriminellen Abschaums gegen die katholische Kirche hingewiesen und wegen der besonderen Dringlichkeit nachdrücklich zur Eile gemahnt. Das Verfahren wird zudem hiermit auf „Heinz Richterin“ (gen. La Ketchup) ausgeweitet.“ … „4. Mit der „Anordnung der Verhaftung“ ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt, läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor, was aus o.g. Gründen auch noch die Nazi-Verbrechen locker in den Schatten stellt. Außerdem ist dann auch das Recht zur Notwehr gegeben, die bekanntlich bis zur Tötung des ungerechten Angreifers gehen kann. Damit ist die OMF-„brd“ direkt der Kriegstreiberei schuldig.“
Sonntag, 14. Oktober 2007 15:34
Sigurd von Thelen: @Brandenburgis
Kennen Sie eigentlich Richard Dehmel?
Gerichtiliche Zurechtweisung wegen Verletzung religiöser und sittlicher Gefühle droht mir jedenfalls nicht, da meine Kommentare hier sich gegen Menschen richten, die religiöse
und sittliche Gefühle vortäuschen, um im vermeintlich sauberen Deckmantel von Religion ihr von Ängsten und Vorurteilen geprägtes Weltbild zum gesellschaftlichen Maßstab erheben zu wollen. Da erlaube ich mir Gegenwehr!
Gerichtiliche Zurechtweisung wegen Verletzung religiöser und sittlicher Gefühle droht mir jedenfalls nicht, da meine Kommentare hier sich gegen Menschen richten, die religiöse
und sittliche Gefühle vortäuschen, um im vermeintlich sauberen Deckmantel von Religion ihr von Ängsten und Vorurteilen geprägtes Weltbild zum gesellschaftlichen Maßstab erheben zu wollen. Da erlaube ich mir Gegenwehr!
Sonntag, 14. Oktober 2007 15:23
Brandenburgis: @Sigurd von Thelen
Kennen Sie eigentlich Richard Dehmel?
Sonntag, 14. Oktober 2007 14:52
Sigurd von Thelen: @Brandenburgis
Küsschen!
Sonntag, 14. Oktober 2007 14:51
Brandenburgis: @Siggi
Sollten Sie auch zu der von Ihnen ebschriebenen Personengruppe gehören?
Sonntag, 14. Oktober 2007 14:38
der doofe Lucas: Auf die Spitze treiben
Lingen weiss bei all den „üblicherweise“ gegen ihn verhängten Strafbefehlen anscheinend gar nicht, für
welche „Strafsache“ ihm nun ein Pflichtverteidiger zugeteilt wurde?
Er wird von dieser „Strafsache“ nicht erst durch den Brief seines neuen Verteidigers erfahren haben – da ist schon ein bisschen was vorher in der Sache passiert.
Kann ihm nicht entgangen sein –
Offenbar ist hier die Unterscheidung zwischen Stur- und Krankheit nicht so einfach zu treffen, richtigerweise muss dies geklärt werden, siehe §§ 20; 21 StGB.
Verweigert er sich dem Gutachter hartnäckig, dann wird er eben nicht auf ambulant sondern stationär begutachtet. Die Schuldfähigkeit muss so oder so geklärt werden.
Wenn er für sein Tun verantwortlich ist , dann soll er die Verantwortung übernehmen und dazu stehen, anstatt auszuweichen und zu verdrängen.
Unsere Kirchengeschichte ist voll von Menschen, die ein ganz anderes Beispiel geben!
Die Voraussetzungen zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erschöpfen sich nicht in dem von Lingen genannten Grund („erwartete Mindeststrafe ein Jahr“), und wird hier wahrscheinlich auch gar nicht der Grund sein, siehe §140 StPO.
Die Perspektive, man wolle ihn „aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen“ die dramatischste, wenn auch am wenigsten wahrscheinliche.
Er wird so oder so begutachtet. Ob er das mannhaft annimmt oder sich wie ein Kind hinschleifen lässt ist seine Wahl – falls sein Charakter bzw. seine „Störung“ ihm eine Wahl lassen.
Er wird von dieser „Strafsache“ nicht erst durch den Brief seines neuen Verteidigers erfahren haben – da ist schon ein bisschen was vorher in der Sache passiert.
Kann ihm nicht entgangen sein –
Offenbar ist hier die Unterscheidung zwischen Stur- und Krankheit nicht so einfach zu treffen, richtigerweise muss dies geklärt werden, siehe §§ 20; 21 StGB.
Verweigert er sich dem Gutachter hartnäckig, dann wird er eben nicht auf ambulant sondern stationär begutachtet. Die Schuldfähigkeit muss so oder so geklärt werden.
Wenn er für sein Tun verantwortlich ist , dann soll er die Verantwortung übernehmen und dazu stehen, anstatt auszuweichen und zu verdrängen.
Unsere Kirchengeschichte ist voll von Menschen, die ein ganz anderes Beispiel geben!
Die Voraussetzungen zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erschöpfen sich nicht in dem von Lingen genannten Grund („erwartete Mindeststrafe ein Jahr“), und wird hier wahrscheinlich auch gar nicht der Grund sein, siehe §140 StPO.
Die Perspektive, man wolle ihn „aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen“ die dramatischste, wenn auch am wenigsten wahrscheinliche.
Er wird so oder so begutachtet. Ob er das mannhaft annimmt oder sich wie ein Kind hinschleifen lässt ist seine Wahl – falls sein Charakter bzw. seine „Störung“ ihm eine Wahl lassen.
Sonntag, 14. Oktober 2007 14:32
Sigurd von Thelen: „Gestörte“ Persönlichkeiten sind oft die Letzten, die ihre Störung erkennen und einsehen wollen
Insofern halte ich es für angebracht, die Persönlichkeitstruktur dieses Menschen mit leichtem Nachdruck
zu untersuchen. Schließlich lassen seine Worte darauf schließen, dass seine Wahrnehmungen und die Schlüsse
daraus eines Tages in eine unkontrollierte Aggression umschlagen, die sich gegen völlig Unbeteiligte
richtet. Sichere Anzeichen für beginnende Störungen können uach Äußerungen sein. Achtet bitte auf
Aussagen, wie:
gesundes katholisches oder deutschnationales Denken
gesundes katholisches oder deutschnationales Denken
Sonntag, 14. Oktober 2007 14:31
Typ: Unfug
Wenn er also schreibt, es würde ein „Völkermord“ (also geplante Vernichtung) der Kirche betrieben, ist
das nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gesagt, sondern umgekehrt sehr wohl bewusst – eben aus
seiner Überzeugung heraus.
Auch aus seiner Überzeugung heraus ist die juristische Definition eines Völkermordes nicht erfüllt. Nicht mal im Ansatz.
Auch aus seiner Überzeugung heraus ist die juristische Definition eines Völkermordes nicht erfüllt. Nicht mal im Ansatz.
Sonntag, 14. Oktober 2007 13:50
Samurai: @ Kurt K.
Damit wollte ich Folgendes auf den Punkt bringen:
PRHL ist Sedisvakantist, lehnt also die Päpste seit Pius XII. ab.Er ist somit überzeugt, daß es seitdem nicht mehr die „wahre“,„reine“ katholische Kirche gibt.
Folgerichtig muss aus seiner Sicht jede Tätigkeit der nachkonziliaren KIrche eine Art Frontalangriff auf die – aus seiner (!) Sicht wahre KIrche sein.
Wenn er also schreibt, es würde ein „Völkermord“ (also geplante Vernichtung) der Kirche betrieben, ist das nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gesagt, sondern umgekehrt sehr wohl bewusst – eben aus seiner Überzeugung heraus.
Samurai
PRHL ist Sedisvakantist, lehnt also die Päpste seit Pius XII. ab.Er ist somit überzeugt, daß es seitdem nicht mehr die „wahre“,„reine“ katholische Kirche gibt.
Folgerichtig muss aus seiner Sicht jede Tätigkeit der nachkonziliaren KIrche eine Art Frontalangriff auf die – aus seiner (!) Sicht wahre KIrche sein.
Wenn er also schreibt, es würde ein „Völkermord“ (also geplante Vernichtung) der Kirche betrieben, ist das nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gesagt, sondern umgekehrt sehr wohl bewusst – eben aus seiner Überzeugung heraus.
Samurai
Sonntag, 14. Oktober 2007 13:32
Kurt K.: @ Samurai…
Denn allein seine Aussage, das hierzulande ein „Völkermord“ an der Katholischen Kirche stattfände, ist
nicht nur blamabel sondern durchdacht.
Hä?
Hä?
Sonntag, 14. Oktober 2007 13:31
Samurai: PRHL schuldunfähig?
Sollte er es wirklich schaffen, mit der „Schuldunfähigkeitsnummer“ durchzukommen, täte es mir leid.
Denn allein seine Aussage, das hierzulande ein „Völkermord“ an der Katholischen Kirche stattfände, ist nicht nur blamabel sondern durchdacht.
Wie auch immer!
Wenn der Prozess stattfindet, hoffe ich, daß es ein Richter sein wird, der nicht auf PRHL hereinfällt.
Samurai
Denn allein seine Aussage, das hierzulande ein „Völkermord“ an der Katholischen Kirche stattfände, ist nicht nur blamabel sondern durchdacht.
Wie auch immer!
Wenn der Prozess stattfindet, hoffe ich, daß es ein Richter sein wird, der nicht auf PRHL hereinfällt.
Samurai
Sonntag, 14. Oktober 2007 13:22
Kurt K.: Ich hab so das Gefühl
dass PRHL genau das erreichen will: Schuldunfähigkeit.
Ist ein Trick den auch Anwälte oft versuchen. Einfach ihren Mandanten für schuldunfähig erklären lassen und gut ists!
Ich glaube PRHL schafft das.
Ist ein Trick den auch Anwälte oft versuchen. Einfach ihren Mandanten für schuldunfähig erklären lassen und gut ists!
Ich glaube PRHL schafft das.
Sonntag, 14. Oktober 2007 13:04
Benedikt: Indizien
Denn nach Ansicht des Sedi-Paters paktiert der Psychiater mit dem „Völkermörderpack »Amtsgericht Dorsten«“
beim Völkermord gegen die Katholische Kirche.
Für den Psychiater ist allein dieser Satz schon aussagekräftig genug^^
Für den Psychiater ist allein dieser Satz schon aussagekräftig genug^^
Sonntag, 14. Oktober 2007 12:44
GerdEric: Wann soll denn pater Lingens…
…Verfahren sein, dann werden wir alle kommen und ihm Beistand leisten.
Sonntag, 14. Oktober 2007 12:09
homo erectus: Ich schließe mich demfux an!
FREIHEIT FÜR PATER LINGEN!
(oder wenigstens: ein ständiger Internetzugang für ihn im Knast!)
(oder wenigstens: ein ständiger Internetzugang für ihn im Knast!)
Sonntag, 14. Oktober 2007 11:56
mahner: ;-))))))))))))))
… Der P. R.H. Lingen ist immer wieder für einen Lacher gut. Es tummeln sich ja ein Haufen Verrückte hier im Forum (mich inklusive) aber dieser Pater ist so durchgeknallt, daß er Alles in den Schatten stellt.
Sonntag, 14. Oktober 2007 11:45
derfux: Auch wir Homos fordern:
FREIHEIT FÜR PATER LINGEN!
Sonntag, 14. Oktober 2007 11:23
Wiesbadener: Warum ein Gutachten?
Herr Rolf Hermann Lingen ist total durchgeknallt. Seine Strafanzeige gegen „Ossi“ ist humoristisch gesehen
ein Genuss. Aber leider scheint er nicht ganz ungefährlich zu sein, denn in dem letzten Satz seiner Strafanzeige
steht folgendes:
Das Notwehrrecht bleibt unberührt.
Anschließend verweist er durch einen Link auf eine Webseite, in der nach einer kurzen Einleitung das Widerstandsrecht der Untertanen zitiert wird. In diesem Widerstandsrecht der Untertanen steht unter dem Absatz 2 folgende Aussage:
Gegen den ungerechten persönlichen Angriff von seiten eines Regierenden darf man sich wehren, im äußersten Notfall sogar bis zur Tötung des ungerechten Angreifers.
Was hat also die Aussage von Herrn Lingen: Das Notwehrrecht bleibt unberührt, in Zusammenhag mit seiner Bezeichnung „Befürworter der Todesstrafe“ tatsächlich zu bedeuten?
Das Notwehrrecht bleibt unberührt.
Anschließend verweist er durch einen Link auf eine Webseite, in der nach einer kurzen Einleitung das Widerstandsrecht der Untertanen zitiert wird. In diesem Widerstandsrecht der Untertanen steht unter dem Absatz 2 folgende Aussage:
Gegen den ungerechten persönlichen Angriff von seiten eines Regierenden darf man sich wehren, im äußersten Notfall sogar bis zur Tötung des ungerechten Angreifers.
Was hat also die Aussage von Herrn Lingen: Das Notwehrrecht bleibt unberührt, in Zusammenhag mit seiner Bezeichnung „Befürworter der Todesstrafe“ tatsächlich zu bedeuten?
Sonntag, 14. Oktober 2007 11:19
Brandenburgis: Das Verhalten
von Lingen gibt selbst einem fernstehenden theologischen und psychiatrischen Laien reichlichst Anhaltspunkte für schwerwiegende Befürchtungen!
Sonntag, 14. Oktober 2007 11:07
Gudrun †: 12345
Gott Lingen,
Du bist dermaßen gestört,
das gibts gar nicht!
Sonntag, 14. Oktober 2007 11:03
Antimodernist †: @Brandenburgis: „Psychiatrieseite“ insofern schon,
als alle diejenigen, die meinen, gegen Leute wie den Hochw. P. Lingen oder andere aufrechte Katholik(inn)en oder Patrioten mit der Psychokeule vorgehen zu müssen, nur weil sie keine Argumente (gegen gesundes katholisches oder deutschnationales Denken) haben, sich damit dem Verdacht aussetzen, selbst geistig krank zu sein!
Sonntag, 14. Oktober 2007 10:58
Brandenburgis: Die gültige Unrechtsordnung
ladet dazu ein, ausgehebelt und ausgetrickst zu werden. Im Übrigen hat sie weder mit Recht und Ordnung das mindeste zu tun …
Sonntag, 14. Oktober 2007 10:55
nonnobisdomine: Wer sich nicht an die gültige Rechtsordnung hält …
muß mit Konsequenzen rechnen.
Sonntag, 14. Oktober 2007 10:47
Brandenburgis: Ist hier jetzt
eine Psychiatrie-Seite?
Sonntag, 14. Oktober 2007 10:34
Karl Murx: klar ist Lingen verrückt
Wer es überhaupt wagt, gegen dieses System aufzustehen, oder sich einfach nur bestimmte Dinge zu verbitten, muß verrückt sein.
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