Wird ein bekannter Sedisvakantistenpater in naher Zukunft in die Psychiatrie interniert oder gar hinter Gitter gebracht?
Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen
(kreuz.net) Am 6. Oktober erhielt Sedi-Pater Rolf Hermann Lingen ein Schreiben des Rechtsanwaltes Michael
Schwankl. Das berichtete Lingen in einer Stellungnahme vom 12. Oktober.
Lingen wohnt in der 80.000 Seelen
Stadt Dorsten im Regierungsbezirk Münster.
In dem Schreiben erklärt der Rechtsanwalt, daß ihn das
Amtsgericht Dorsten zum Pflichtverteidiger des Sedi-Paters bestellt habe.
Schwankl gibt keine Gründe
für diesen Schritt an. Im Brief sei nur von „Ihrer Strafsache“ die Rede – so Lingen.
Der Sedi-Pater
weist darauf hin, daß Pflichtverteidiger nur unter bestimmten Voraussetzungen ernannt werden, so zum
Beispiel, „wenn gegen den Angeklagten eine Kerkerhaft von mindestens einem Jahr verhängt werden soll“.
Die üblicherweise gegen ihn ausgesprochenen Strafbefehle könnten nur bei Strafen bis zu einem Jahr
verwendet werden.
Es gebe also anscheinend ein „Verbrechen X“, mit dem man ihn für mindestens ein Jahr,
aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen wolle – so Lingen.
Der Sedi-Pater vermutet, daß
gegen ihn ein „Schauprozeß“ wegen einer von ihm nicht näher ausgeführten „»Holocaust«-Sache“ eingeleitet
werden könnte.
Nicht genug damit. Am 12. Oktober erhielt er nach eigenen Angaben einen zweiten Brief.
Dieser stammte von Dieter Oswald, einem Psychiater in der Rheinischen Klinik Langenfeld im Regierungsbezirk
Düsseldorf.
Das Schreiben war an „Hermann Lingen“ gerichtet. Der Psychiater teilt darin mit, vom Amtsgericht
Dorsten beauftragt worden zu sein, „Sie hinsichtlich Ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu begutachten“.
Der Psychiater kündigt an, am Donnerstag, dem 18. Oktober 2007, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr zu
Lingen nach Hause zu kommen, „um dort die erforderliche Untersuchung durchzuführen“.
Doch jetzt ist
das Treffen in Frage gestellt. Denn der Sedi-Pater hat den Psychiater per Telefax informiert, gegen ihn
ein Strafverfahren eingeleitet zu haben. Zugleich erteilt er ihm Hausverbot.
In dem Telefax informiert
er den Psychiater auch, daß die korrekte Anrede seiner Person „Herr Pater“ sei. Das habe der „Affenstall
Hannover“ – gemeint ist das dortige Amtsgericht – in einem unanfechtbar rechtskräftigen Urteil erklärt.
Die von Lingen gestellte Strafanzeige mit Strafantrag gegen den Psychiater betrifft den Tatbestand „Völkermord“.
Denn nach Ansicht des Sedi-Paters paktiert der Psychiater mit dem „Völkermörderpack »Amtsgericht Dorsten«“
beim Völkermord gegen die Katholische Kirche.
Der „Möchtegern-Gutachter“ sei im übrigen nicht einmal
in der Lage, den ersten Vornamen des Sedi-Paters zu schreiben. Das gebe Auskunft über die gutachterliche
Gründlichkeit des Arztes.
In der Vergangenheit seien bereits zwei „Psycho-Fritzen“ – Norbert Leygraf
und Mihail Kivi – an dem Versuch gescheitert, ihn zu psychiatrisieren, informiert der Sedi-Pater.
Für
die zweistündige Sitzung mit Kivi sei ihm eine Rechnung über 600 Euro zugeschickt worden.
Das „totale
Scheitern“ von Psychiater Oswald sei bereits jetzt klar: „Er kann keinerlei Störung bei mir feststellen,
weil es bekanntlich keine gibt“ – so der Sedi-Pater.
Als „ganz närrisch“ bezeichnet Lingen die Bezugnahme
von Psychiater Oswald auf eine „strafrechtliche Verantwortlichkeit“.
Er sei – so Lingen – noch nie strafrechtlich
in Erscheinung getreten. Es gebe auch kein ernsthaftes Verfahren gegen ihn: „Muß ich mich nächstens
noch einem Schwangerschaftstest unterziehen?“
Auch um zu verhindern, daß ihm anschließend eine Rechnung
zugestellt wird, erteilt der Sedi-Pater dem Psychiater „ausdrücklich ein Hausverbot“.
Der Sedi-Pater
lehnt „der guten Ordnung halber“ auch sämtliche „»Richter« vom Affenstall Dorsten“ als befangen ab.
Die Stellungnahme ist mit „Pater Rolf Hermann Lingen, römisch – katholischer Priester, Befürworter
der Todesstrafe“ unterschrieben.
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81 Lesermeinungen
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#81 Manuel Böhm 03:25:54 | Dienstag, 5. August 2008
Information zu Rolf Hermann Lingen Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“
Rolf Hermann Lingen, der Gründer einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch
katholische Kirche, die Priesterbruderschaft St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu
Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine
Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym „Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der
harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“ veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen
mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung „römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent
integre Priester und all jene, die nicht seiner Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann
Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten verantworten musste. Interessante Informationen zu
Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf: andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8
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Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner.
Lingen ist ein rechtmäßig verurteilter Straftäter, wie die Gerichte es in den letzten Jahren immer
und immer wieder bestätigt haben. Ein solcher Mann sollte den Titel Pater eh nicht halten dürfen. Gleiches
Recht für alle! Wenn andere Straftäter (verurteilte noch dazu) dieses „Amt“ nicht ausüben dürfen…tja…Lingen…Pech!
Du wirst wohl mit mir zur Hölle fahren müssen. Denn Deine Seele ist ja wohl schon verloren.
#79 Br. Engelbert 04:13:19 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#78 nonnobisdomine 14:42:54 | Donnerstag, 18. Oktober 2007
Lingen hat zu dieser Causa mal wieder seine Meinung öffentlich, dh. im Internet, dargestellt. Man möge
hier nachschauen. – Seinen Pflichtanwalt tituliert er schon mal vorab als Menschen mit Adipositas Typ
III. „Liebevoll“ nennt er diesen nun „Adi“. – Lingen regt sich weiterhin daürber auf, nicht mit dem Titel
„Hochwürdiger Pater“ angeredet zu werden. Richterlich ist es ihm verboten worden. – Lingen ist unbelehrbar.
Er ist unbelehrbar ist in seinen Wahnideen „gefesselt“. Ein unbelehrbarer Typ. – Er legt es voll auf Konfrontation
an. – Er beschäftigt unablässig die deutsche Justiz mit seinen sektiererischen Ansichten. Soll man ihn
noch ernstnehmen? – Ich finde NICHT. Warum veröffentlicht überhaupt noch kreuz.net seine Stellungnahmen,
Äußerungen etc.? Vielleicht sollte kreuz.net künftig auch die Stellungnahmen der palmarianischen Kirche
oder auch der anderen links-gerichteten Kreise, wie z.B. der von Breitenbachs Religionsgemeinschaft veröffentlichen.
Alles zu seiner Zeit, Herr Lingen! Vielleicht konzentrieren Sie sich zunächst einmal auf Ihre eigenen,
nahliegenden Probleme. Ich kann Sie nur bitten mit dem „Psychiater Oswald“ das von ihm anberaumte Gespräch
auf freiwilliger Basis zu führen – denn die Alternative dazu besteht sehr wahrscheinlich in einem sechswöchigen
Aufenthalt in einer entsprechenden psych. Einrichtung. Da hat der „Psychiater Oswald“ wenig Spielraum,
das würde dann vom Gericht angeordnet Man wird keine Ausnahme für Sie machen, man folgt einfach den
dafür vorgesehenen Regeln (ungeachtet wie Sie dies bewerten). Es ist für diese Herrschaften ROUTINE,
und Sie sind ein Fall für sie wie viele andere. Um es deutlich zu sagen: Ich teile Ihre Positionen nicht,
und ich hoffe Sie finden aus Ihrer Selbstrechtfertigungslehre wieder heraus. Aber es widerstrebt mir auch,
einen Menschen sich immer tiefer vestricken zu sehen. Erinnern Sie sich noch, wie Jesus in der Nacht,
da man ihn seinen Feinden übergab reagierte, als Petrus (laut Johannes) einem der Häscher ein Ohr abschlug?
Auch wenn Sie das Vorgehen gegen Sie leider als Unrecht empfinden – erinnern Sie sich an die vielen Zeugen
der Kirche, und wie aufrecht diese ein viel schwereres Los auf sich nahmen als Ihnen bevorsteht. Da wurden
keine Hausverbote erteilt, da wurde stolz und aufrecht für die Überzeugung eingestanden – auch wenn
diese in den Augen der „Obrigkeit“ verdammenswert war.
#75 GerdEric 08:34:04 | Mittwoch, 17. Oktober 2007
@Pater Lingen „Wie können Sie einen Bericht auf der öffentlichen Zwangsinternetseite der öffentlichen
Mafia-Zwangsbeiträge Zwangsfehrnsehgesellschaften als Beweis für Ihre Anschuldigungen benennen, machen
Sie sich da nicht selbst zum Willigenhelfer des staatlichen Terrornetzwerkes?“
#74 Pater Lingen 00:21:53 | Mittwoch, 17. Oktober 2007
Deutschland in der Zwangsjacke a**** Der Fall klingt unglaublich: www.daserste.de/…x119dcbyr0c86~cm.asp
eine Ärztin geht mit Ihrem psychisch kranken Sohn in eine psychiatrische Klinik. Dort bekommt sie aber
keine Hilfe für ihren kranken Sohn, sondern landet stattdessen selber in der geschlossenen Psychiatrie –
obwohl sie absolut gesund ist. Dabei hatte sie sich nur über die junge Aufnahmeärztin aufgeregt und
nach dem Oberarzt verlangt. „Dann kam der Oberarzt und hat sich dann aber auch irgendwie ganz merkwürdig
benommen und sagte dann irgendwann zu meinem Sohn: die Mama – nein, die Mutti, behalten wir hier für
14 Tage und dem Sohn geben wir eine Fahrkarte und schicken ihn nach Hause“, erzählt sie, „Und in dem
Moment kamen dann Pfleger auf uns zugestürzt und haben uns festgehalten und dann wollte man uns Medikamente
geben. Und ich sag: ich brauche keine Medikamente! Und dann hat man mir und meinem Sohn auch ganz hoch
dosiert Haldol und Neurocil eingeflößt.“ Das sind starke Psychopharmaka, die sie vollkommen außer Gefecht
setzen. ****e Das klingt allenfalls für die hartnäckig Umnachteten unglaublich, die die OMF-„brd“ für
einen „Rechtsstaat“ halten – so als ob Abtreibungen, als ob Einkerkerung von Lebensschützern, Sodomie-Gegnern,
„Holocaustleugnern“ etc. pp. noch irgendwie mit Recht in Einklang zu bringen wäre. Man lese auch z.B.
die Berichte der „Irren-Offensive“. Kann schon sein, dass nun der dritte (mit „sozialpsychiatrischem Dienst“
vierte) Psycho-Anlauf gegen mich erfolgreich ist, trotz des „Kivi-Gutachtens“ www.kirchenlehre.com/kivi.pdf.
Einmal ist es vorbei…
#72 R.B.Stadler 23:51:52 | Dienstag, 16. Oktober 2007
@alle Grüß Gott, die BRD ist kein Staat sondern eine Firma gegründet von Helmut Kohl und Konsorten.
Das vorherige Verwaltungskonstrukt war ebenfalls kein Staat, wer lesen kann, kann das im Bonner Grundgesetz
nachlesen. Art. 133 GG, der Bund tritt in die Rechts und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete
ein. Hieraus folgt weder Staat noch Souveränität. Wer weiter lesen kann sollte sich die neuesten Normenänderung
der Firma BRD ansehen, seit 01.01.2007 ist der Nationalsozialistische Einheits“staat“ in den BRD-Normen
wiederauferstanden. Die BRD stützt sich auf Normen, die vom Besatzer 1945 aus den Reichsgesetzen gestrichen
wurden. Wer weiter lesen will, der sollte sich mit der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von Papst Pius
XI. beschäftigen, wer dann noch der BRD huldigt und sie anbetet, der ist vollends vom Teufel umnachtet.Noch
eine Anmerkung, das Konkordat wurde mit der BRD nie verlängert, die V2-Sekte kassiert wiederrechtlich
Kirchensteuer, auch ein Teil des Planes des Antichristen, Kirche und Reich zu zerstören. In Christo,
RBS
#71 Rudolfus 20:03:53 | Dienstag, 16. Oktober 2007
@Engelhardt / Die Staatsautorität ist nach kirchlicher Lehre von Gott eingesetzt In einem anderen Thread
schriebst Du, die Staatsgewalt wird von Gott eingesetzt, hier hetzt Du gegen den Staat. Entscheide Dich
doch mal. :) Die Christgläubigen haben den Staat als Autorität im Namen Gottes aufzufassen, allerdings
nur so lange der Staat keine Gesetze gegen Gottes Gesetz erläßt. Im Zweifelsfall muß man „Gott mehr
gehorchen als den Menschen“. Die Gebote Gottes und der Kirche stehen über den Staatsgeboten, weshalb
ein Christ in solchen Fällen sich auch gegen die Staatsautorität stellen muß, siehe das vorchristliche
Rom, siehe Hitler und die KP-Zeit, siehe die heutige BRD mit ihrer Verhütungs- und Abtreibungserziehung,
die gegen Gott ist.
Vielen Dank, Artois, auch wenn ich diesen Namen beibehalten werde (der nicht despektierlich gemeint ist,
sondern mich selbst stets an meine Begrenztheit erinnern soll) schätze ich Ihre Geste hoch und fühle
mich nicht weiter ehrverletzt. Auch Ihnen, engelhardt, danke ich für Ihre Anmerkung. Ob Ihr pauschale
Feststellung hier jeden Einzelfall abdeckt bezweifle ich. Vielleicht haben Sie auch eine andere Reaktion
von Artois erwartet. In diesem Falle hätten Sie sich wohl geirrt. Trotzdem ein Dankeschön für den Teil,
der als Unterstützung gemeint war.
Sie verwechseln mich und unterschätzen meine Gastfreundschaft, Herr Artois. Zudem lebe ich in einer Gesellschaft,
die sich in Ausprägung christlicher Werte dazu entschieden hat, Hilfesuchenden Aufnahme und Schutz zu
gewähren – dort hinein fliessen auch meine Steuergelder. Vergessen Sie bitte nicht, dass die heilige
Familie selbst in Ägypten um Schutz nachsuchen musste! Sie bezeichnen mich als „wüsten Heuchler“, „Heuchler“
und „Lügner“. Es mag möglich sein, dass Sie meinen mich persönlich zu kennen und aus diesen privaten
Gründen solche Tatsachenbehauptungen aussprechen. Sie irren sich, Artois, wir kennen uns nicht. Ich fordere
Sie ernsthaft auf, die genannten ehrverletzenden Beleidigungen unverzüglich zurück zu nehmen! Ich gehe
wohlmeinend davon aus, dass Sie sich in meiner Person irren und daher zu solchen Behauptungen kommen.
Stellen Sie dies bitte öffentlich klar – so wie Sie mich hier öffentlich beleidigt haben! MfG
#66 Artois † 12:59:57 | Dienstag, 16. Oktober 2007
@den doofen lukas Bitte, nehmen Sie ruhig alle die Fremden auf und verköstigen sie, aber auf IHREM Eigentum.
Ich würde mich darauf freuen, wüßte ich nicht, daß ein wüster Heuchler wie Sie noch NIEMALS IN SEINEM
LEBEN auch nur EINEM EINZIGEN FREMDEN Obdach geboten hat, vielleicht auch noch für unbeschränkte Zeit,
samt allen Nachkommen. Sie sind ein Lügner und Heuchler!!!
RECHTS – norm? Artois schrieb Maßnahme, die auch mit jeder Rechtsnorm in Einklang steht, ist: jeden ausländischen
Kriminellen, Fürsorgeempfänger, Bettler, Straßenmusikant etc. samt seiner Großfamilie ohne Widerpsruchsrecht
und ohne jeglichen Verzug abzuschieben. JEDER Rechtsnorn? Würde mich doch interessieren, in welchem Land
sie leben – in Deutschland ist mir so eine Norm unbekannt. Aber ich lerne gerne dazu – an welche „Norm“
denken sie? Vielleicht an Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantatstbar“? In welchem
Land sie auch immer leben – das ist ein schlimmes Land, packen Sie doch ihr Päckchen und kommen Sie nach
Deutschland! Sie schrieben Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als „biologisches
Merkmal“ und ich wäre noch dümmer als ich schon bin wenn ich nicht anmerken würde: Das ist ein ganz
schlimmer Satz! Lernt man den in Ihrem schlimmen Land? Er ist neben der Menschenverachtung auch logisch
falsch (Brandzeichen als „biologisches“ Merkmal). Und machen Sie die Klammer zu, es zieht! – vielleicht
beruhigt Sie das Wort unseres Herren „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“ „Ich
bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.“ „Was ihr getan habt einem von diesen meinen
geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Für diejenigen, die solches überfordert hat der Herr auch
einen weisen Ratschlag parat „Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist
dem Teufel und seinen Engeln“
@Lingen 1. Wenn der Psycho-Fritze mich für unzurechnungsfähig erklärt, ist ein Pflichtverteidiger unsinnig.
2. Wenn der Pflichtverteidiger arbeitet, ist ein Psycho-Fritze unsinnig. StPO §140: (1)Die Mitwirkung
eines Verteidigers ist notwendig, wenn… 6. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand
des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;… StPO §141 § 141 (1) In den Fällen
des § 140 Abs. 1 und 2 wird dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, ein Verteidiger bestellt,
sobald er gemäß § 201 zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert worden ist. (2) Ergibt sich
erst später, daß ein Verteidiger notwendig ist, so wird er sofort bestellt. (3) 1. Der Verteidiger kann
auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. 2. Die Staatsanwaltschaft beantragt dies, wenn
nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs.
1 oder 2 notwendig sein wird. 3. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169a) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft
zu bestellen. … Hier greift vermutlich §140 Abs.1 i.V.m. §141 Abs.3
Exercitium logicum bitte! Engelhardt – auf dem Gipfel seiner denkerischen Fähigkeiten – zu Rudolfus:
In einem anderen Thread schriebst Du, die Staatsgewalt wird von Gott eingesetzt, hier hetzt Du gegen den
Staat. 1. Wieso jemand „gegen den Staat hetzt“, wenn er die sittliche Verbindlichkeit der Loyalität und
des Gesetzesgehorsams gegen den Staat anerkennt, weil die Staatsgewalt „von Gott eingesetzt“ ist, bleibt
dem gesunden Menschenverstand verborgen. 2. Es ist auch nicht erkennbar, wie die sittliche Verbindlichkeit
der Loyalität und des Gesetzesgehorsams gegen den Staat anders sollte begründet werden können als durch
die Anerkenntnis, daß die Staatsgewalt „von Gott eingesetzt“ ist. MfG Christoph Heger
#62 Artois † 09:37:52 | Dienstag, 16. Oktober 2007
Eine selbstverständliche Maßnahme, die auch mit jeder Rechtsnorm in Einklang steht, ist: jeden ausländischen
Kriminellen, Fürsorgeempfänger, Bettler, Straßenmusikant etc. samt seiner Großfamilie ohne Widerpsruchsrecht
und ohne jeglichen Verzug abzuschieben. (Am besten man verpaßt den Typen auch noch ein Brandzeichen als
„biologisches Merkmal“.
@Samurai / Jeder Staat muß danach streben, Verbrechen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Eine Sicherheitskontrolle
jeder einzelnen Wohnsiedlung ist ein gutes Mittel.
@ Rudolfus: Kriminalität verhindern? Wie bitteschön soll das denn möglich sein, Kriminalität zu verhindern?
Sicherlich kann man Präventionsarbeit betreiben, selbstverständlich, aber auch dann kann man nicht jedes
Delikt, jede Straftat verhindern. Denn das ginge nur, wenn man entweder alle Bürger des Landes beobachten
und permanent kontrollieren lassen würde, um bei potentiellen Straftaten im Voraus eingreifen zu können
oder wenn man potentielle Straftäter schon im Voraus, sozusagen „vorsorglich“ verhaften und inhaftieren
liesse. Beides wäre jedoch unsinnig. Samurai
@nnnobis… Das Lachen wird Ihnen, wie ich befürchte, noch im Halse stecken bleiben. Ihr Problem ist,
daß Sie Recht und Unrecht nicht unterscheiden können, denn das kann nur vermittels des heiligen Geistes
und der Lehre der römischen Kirche geschehen, die sie offen schmähen und diffamieren.
@Pater Lingen Tarcisius hätte auf seine höfliche Frage schon mit einer Antwort gerechnet. Auch wenn
Tarcisius in voller Einheit mit dem legitimen Papst, Seiner Heiligkeit Benedictus XVI. steht.
@Samurai / Wichtiger wäre es, die Kriminalität in Deutschland von vorneweg zu verhindern statt sich
um die ernsten Straftaten zu kümmern Die Richter müssen vor allem das bewältigen, was der Staat von
vorneweg nicht verhindert.
Betreff: der „Fall“ Pater Lingen Leider gehören Personen wie Pater Lingen zu den Menschen, die dafür
sorgen, daß sich die Richter in diesem Land mit solchen juristischen Bagatellen befassen müssen, statt
sich um die ernsten Straftaten zu kümmern. Aber der Fall wird warscheinlich schnell abgehandelt sein.
Samurai
Hw. Lingen sollte sich um die Anliegen der katholischen Kirche und um den katholischen Glauben küm- mern
und sich nicht in straffälliger Weise politisch betätigen und die von ihm vertretenen Geschichtslügen
propagieren. Wegen am „Sedisvakantismus“ alleine wird in Deutschland niemand vors Gericht zitiert.
#53 landorganist 14:39:51 | Montag, 15. Oktober 2007
Immerhin erlaubt es unser Rechtsstaat, dass sich Individuen wie Lingen und Artois ungestraft in der Öffentlichkeit
artikulieren dürfen. Man muss es wohl aushalten müssen.
Lingen und Artois und andere … … leben in der Wahnvorstellung, daß sie in keinem Rechtsstaat leben.
Gegenfrage: Wo leben die denn? Sollten die dann nicht mal ihren eigenen Staat aufmachen? Da kann ich jetzt
nur noch lauthals lachen.
In einem hat Lingen recht, er weiß, dß wir gerade nicht in einem Rechtsstaat leben und daß die pseudorechtlichen
Akte dieses amorphen Unwesens keinen eigenen Wert haben.
Man sollte Rolf Lingen ignorieren. Das wäre das Beste. Lingen ist keinen Argumenten zugänglich. Sein
Schicksal ist besiegelt. Er ist nicht mehr einer objektiven Sicht fähig. Er weiß nicht, daß er in einem
Rechtsstaat lebt… Offenbar hat er Wahnideen. Insofern ist das Einschreiten des Staates gegen Lingen
notwendig. Auch wenn Lingen jetzt wieder aufjault, alte Scherzkamellen vorbringt etc. – eins ist gewiss:
Lingen hat sich in ein selbstgewähltes Dilemma begeben. Er muß sehen, wie er da rauskommt. Vielleicht
ist er ja psychisch gestört und seiner Sinne nicht mehr mächtig. Vielleicht hat er Wahnvorstellungen,
vielleicht ist er auch von Satan besessen. Auf jeden Fall befindet er sich in einer ausweglosen Situation.
Man sollte – neben der Berichterstattung, die immer noch öffentlich erfolgt und von ihm sogar auf seiner
eigenen Internetseite gefördert wird – für diesen Menschen beten.
#46 20mancro5 † 13:05:48 | Montag, 15. Oktober 2007
@GerdEric Unser Staat verschwendet soviel Steuergelder da kommt es auf die Paar Euro von diesem Spinner
auch nicht an. Ich stimme dir aber zu,man sollte diese Kosten ihm aufbrummen,vielleicht wird er dann ruhiger.
ist ja schön das PL unsere Justiz in Arbeit bringt, nur werden dadurch die Kosten des Staates in die
Höhe getrieben… PL verschwendet „unsere“ Steuergelder… die z.B. alleinerziehende Mütter besser brauchen
könnten.
@Pater Lingen Weit kann es ja nicht mit Ihrem juristischen Wissen her sein. Eine Einweisung in eine Psychiatrie
kann in Deutschland im Rahmen eines Strafverfahrens nur von der großen Schwurkammer angeordnet werden,
und vor der braucht man einen Verteidiger. So, wie Sie argumentieren, dürfte das für die Richter ein
leichter Nachmittagsfall vor dem Kaffee werden. Baldige Besserung!
#42 landorganist 09:09:17 | Montag, 15. Oktober 2007
@nachtfunzel Also bitte, bei allem Wissen um meine Unzulänglichkeiten, mit Lingen möchte ich nun nicht
verglichen werden. Das ist eine Unverschämtheit.
#41 Nachtlaterne 06:04:25 | Montag, 15. Oktober 2007
ist es nicht… …der lingen in uns allen? jeder ist doch auf seine art ein narr. lingen mag seine schellenkappen
behalten, unsere eigenen stehen uns einfach zu gut.
#40 Tarcisius 22:42:01 | Sonntag, 14. Oktober 2007
@Pater Lingen Ich habe immer noch nicht verstanden, wie Sie Ihre verbalen Entgleisungen – und so muß
man es ja wohl nennen, wenn Sie ein Gericht als Affenstall titulieren, und das ist ja für Ihre Verhältnisse
noch harmlos – mit der Tugend der Klugheit in Übereinstimmung bringen. Und dann gab es da noch so ein
Gebot der Feindesliebe, wenn ich mich recht erinnere… – verbieten sich daraus nicht der Gebrauch solcher
Unhöflichkeiten? Und was ist mit 1Petr. 2,23 ?
@ Herrn Lingen Die Gleichzeitigkeit ist nicht so ungewöhnlich, wie sie scheint. Auch ein Beschuldigter,
dessen Schuldfähigkeit fraglich ist, hat selbstverständlich ein Recht auf Verteidigung.
#37 Pater Lingen 22:27:49 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Der Aspekt der Gleichzeitigkeit Nach wie vor ist mir nicht mitgeteilt worden, worum es überhaupt geht,
ob z.B. der „Pflichtverteidiger“ und der Psycho-Fritze überhaupt wegen derselben Sache tätig sind. In
jedem Fallle berufen sie sich auf den Affenstall Dorsten als Auftraggeber, und das ist doch immerhin bemerkenswert:
1. Wenn der Psycho-Fritze mich für unzurechnungsfähig erklärt, ist ein Pflichtverteidiger unsinnig.
2. Wenn der Pflichtverteidiger arbeitet, ist ein Psycho-Fritze unsinnig. Ich weiß nicht, ob die gleichzeitige
Bestellung zweier objektiv ausschließender Figuren überhaupt gängige Praxis ist. Jedenfalls muss man
der OMF-„brd“ zugestehen, dass sie generell mit der Logik auf Kriegsfuß steht. Wer hingegen klar denkt,
gilt als Bedrohung für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ und bekommt die „ganze Härte des
Gesetzes“ zu spüren: Lebensschützer, Sodomie-Gegner etc.
Bemerkenswert… wie viel Aufmerksamkeit Kreuz.net gestörten Typen wie „Pornojäger“ Humer und „Pater“
Lingen einräumt. Vielleicht kommen demnächst auch mitfühlende Artikel über Malachias/Omnes haereses…/German
Roman/Kasperschüler/Antimodernist und Bokrug/Taran/Galahad/Seraphim/Angelos. In puncto Gedankenwirrnis
sind beide dem Humer und dem Lingen schon ebenbürtig.
endlich… gott hat scheinbar doch immer ein einsehen…*g -lingen wird psychatrisch untersucht… die
meldung zum tage…ob der pflichtverteidiger auch schreibverbot verhängen kann?
Ja, was sonst…? Wer hat den geweiht? Dazu schweigt er glaub ich. und was macht der sonst so? Im „Hotel
Mama“ leben und klagen und verklagt werden – das ist bei dem ein Full-Time-Job!
Wer ist dieser Pater? Über ihn findet mam im Netz nur das er Ärger mit der Justiz hat, sowie seine geistigen
Ergüsse auf dieser Seite. Aber wer ist dieser „Pater“? Wer hat den geweiht? und was macht der sonst so?
#32 Nachtlaterne 18:58:03 | Sonntag, 14. Oktober 2007
merkwürdig, wir regen uns über lingen auf oder amüsieren uns über ihn. beides ist nachvollziehbar
aber sagt nicht das sprichwort zu recht: ein narr macht hundert! lingen at sicherich mehr als einen splitter
im auge, wir aber mindestens genau so viele…jeder auf seine art.
Professor Pater RA Lingen Dazu müsste er sich juristisch schlau machen lassen. Ich habe so das Gefühl,
der „Pater“ dünkt sich in dieser Hinsicht schlau genug. Wie sonst kommt man zu solche Sätzen: – „Verurteilungen
wegen „Beleidigungen“ sind immer vollkommen illegale Willkürakte.“ – „Mit der „Anordnung der Verhaftung“
ist bereits jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt,
läge auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor“ Es ist zumindest selbstbewusst. Ganz nebenbei stellt
sich auch die Frage – wieso hat Lingen eigentlich keinen Wahlverteidiger benannt? Er bezeichnet, weil
der §140 StPO nicht richtig gelesen hat, den aktuellen Vorgang „Verbrechen X“, scheint ihn also wirklich
nicht einordnen zu können. Siehst schon aus, als würde er da etwas nicht so ganz ernst genommen haben
um jetzt leicht erstaunt feststellen zu müssen, dass seine Briefe erstaunlicherweise nicht zur Einstellung
des Verfahrens geführt haben. Die Taktik, sich gegen den Vorwurf der „Beleidigung“ dadurch zu wehren,
dass man den Personenkreis und die Art der Beleidigungen noch erweitert ist ebenfalls beachtenswert. Und
das geschieht ja nicht zufällig: „Auf die Vokabel „Freisler“ reagiert die „Justiz“ bekanntlich etwas
allergisch, deswegen (sic!) war es angezeigt, das Thema in unserer Stellungnahme erneut aufgegriffen zu
haben.“ Man kann schon den Eindruck bekommen der Herr sei nicht in der Lage seine Situation zu verstehen.
Mal gespannt, in wieweit dies berücksichtigt wird.
Pater von Lingen und die Justiz Ironie ist doch auch, daß PRHL angeblich von der Justiz und wem sonst
noch verfolgt wird, daß Ganze juristisch zu begründen meint und – wenn ich mich als juristischer Laie
nicht täusche – permanent zivil- und strafrechtliche Aspekte verwechselt. Bevor Lingen sich vor Gericht
lächerlich macht, sollte er sich wenigstens juristisch schlau machen. Samurai
In der Strafsache ./. Lingen, 23 Ds 182/07 beim AG Dorsten … war gemäß Ladung vom 18.07.2007 die Hauptverhandlung
auf Dienstag, 09.10.2007 angesetzt. Ob Lingen der Vorladung gefolgt ist, weiß ich nicht. Am 25.07.2007
hat er jedenfalls auf seiner Internetseite eine Stellungnahme veröffentlicht (www.kirchenlehre.com/guten_03.htm).
Exemplarisch ist hier mal Lingens typischer Sprachgebrauch gegenüber der Justiz wiedergegeben: Zitate:
„Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz! In den Straf- und Entmündigungsverfahren
sowie DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die Völkermörder AG Dorsten / SA Essen / „Polizei Recklinghausen“ /
„Rechtsanwälte“ Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein / „Eggenhofer Amtsanwalt“ wird
hiermit auf den neuerlichen Angriff dieses kriminellen Abschaums gegen die katholische Kirche hingewiesen
und wegen der besonderen Dringlichkeit nachdrücklich zur Eile gemahnt. Das Verfahren wird zudem hiermit
auf „Heinz Richterin“ (gen. La Ketchup) ausgeweitet.“ … „4. Mit der „Anordnung der Verhaftung“ ist bereits
jetzt der Straftatbestand der äußerst schweren Drohung erfüllt. Würde diese Drohung umgesetzt, läge
auch das enorme Verbrechen des Sakrilegs vor, was aus o.g. Gründen auch noch die Nazi-Verbrechen locker
in den Schatten stellt. Außerdem ist dann auch das Recht zur Notwehr gegeben, die bekanntlich bis zur
Tötung des ungerechten Angreifers gehen kann. Damit ist die OMF-„brd“ direkt der Kriegstreiberei schuldig.“
@Brandenburgis Kennen Sie eigentlich Richard Dehmel? Gerichtiliche Zurechtweisung wegen Verletzung religiöser
und sittlicher Gefühle droht mir jedenfalls nicht, da meine Kommentare hier sich gegen Menschen richten,
die religiöse und sittliche Gefühle vortäuschen, um im vermeintlich sauberen Deckmantel von Religion
ihr von Ängsten und Vorurteilen geprägtes Weltbild zum gesellschaftlichen Maßstab erheben zu wollen.
Da erlaube ich mir Gegenwehr!
Auf die Spitze treiben Lingen weiss bei all den „üblicherweise“ gegen ihn verhängten Strafbefehlen anscheinend
gar nicht, für welche „Strafsache“ ihm nun ein Pflichtverteidiger zugeteilt wurde? Er wird von dieser
„Strafsache“ nicht erst durch den Brief seines neuen Verteidigers erfahren haben – da ist schon ein bisschen
was vorher in der Sache passiert. Kann ihm nicht entgangen sein – Offenbar ist hier die Unterscheidung
zwischen Stur- und Krankheit nicht so einfach zu treffen, richtigerweise muss dies geklärt werden, siehe
§§ 20; 21 StGB. Verweigert er sich dem Gutachter hartnäckig, dann wird er eben nicht auf ambulant sondern
stationär begutachtet. Die Schuldfähigkeit muss so oder so geklärt werden. Wenn er für sein Tun verantwortlich
ist , dann soll er die Verantwortung übernehmen und dazu stehen, anstatt auszuweichen und zu verdrängen.
Unsere Kirchengeschichte ist voll von Menschen, die ein ganz anderes Beispiel geben! Die Voraussetzungen
zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erschöpfen sich nicht in dem von Lingen genannten Grund („erwartete
Mindeststrafe ein Jahr“), und wird hier wahrscheinlich auch gar nicht der Grund sein, siehe §140 StPO.
Die Perspektive, man wolle ihn „aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen“ die dramatischste,
wenn auch am wenigsten wahrscheinliche. Er wird so oder so begutachtet. Ob er das mannhaft annimmt oder
sich wie ein Kind hinschleifen lässt ist seine Wahl – falls sein Charakter bzw. seine „Störung“ ihm
eine Wahl lassen.
„Gestörte“ Persönlichkeiten sind oft die Letzten, die ihre Störung erkennen und einsehen wollen Insofern
halte ich es für angebracht, die Persönlichkeitstruktur dieses Menschen mit leichtem Nachdruck zu untersuchen.
Schließlich lassen seine Worte darauf schließen, dass seine Wahrnehmungen und die Schlüsse daraus eines
Tages in eine unkontrollierte Aggression umschlagen, die sich gegen völlig Unbeteiligte richtet. Sichere
Anzeichen für beginnende Störungen können uach Äußerungen sein. Achtet bitte auf Aussagen, wie: gesundes
katholisches oder deutschnationales Denken
Unfug Wenn er also schreibt, es würde ein „Völkermord“ (also geplante Vernichtung) der Kirche betrieben,
ist das nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gesagt, sondern umgekehrt sehr wohl bewusst – eben
aus seiner Überzeugung heraus. Auch aus seiner Überzeugung heraus ist die juristische Definition eines
Völkermordes nicht erfüllt. Nicht mal im Ansatz.
@ Kurt K. Damit wollte ich Folgendes auf den Punkt bringen: PRHL ist Sedisvakantist, lehnt also die Päpste
seit Pius XII. ab.Er ist somit überzeugt, daß es seitdem nicht mehr die „wahre“,„reine“ katholische
Kirche gibt. Folgerichtig muss aus seiner Sicht jede Tätigkeit der nachkonziliaren KIrche eine Art Frontalangriff
auf die – aus seiner (!) Sicht wahre KIrche sein. Wenn er also schreibt, es würde ein „Völkermord“ (also
geplante Vernichtung) der Kirche betrieben, ist das nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gesagt,
sondern umgekehrt sehr wohl bewusst – eben aus seiner Überzeugung heraus. Samurai
@ Samurai… Denn allein seine Aussage, das hierzulande ein „Völkermord“ an der Katholischen Kirche stattfände,
ist nicht nur blamabel sondern durchdacht. Hä?
PRHL schuldunfähig? Sollte er es wirklich schaffen, mit der „Schuldunfähigkeitsnummer“ durchzukommen,
täte es mir leid. Denn allein seine Aussage, das hierzulande ein „Völkermord“ an der Katholischen Kirche
stattfände, ist nicht nur blamabel sondern durchdacht. Wie auch immer! Wenn der Prozess stattfindet,
hoffe ich, daß es ein Richter sein wird, der nicht auf PRHL hereinfällt. Samurai
Ich hab so das Gefühl dass PRHL genau das erreichen will: Schuldunfähigkeit. Ist ein Trick den auch
Anwälte oft versuchen. Einfach ihren Mandanten für schuldunfähig erklären lassen und gut ists! Ich
glaube PRHL schafft das.
Indizien Denn nach Ansicht des Sedi-Paters paktiert der Psychiater mit dem „Völkermörderpack »Amtsgericht
Dorsten«“ beim Völkermord gegen die Katholische Kirche. Für den Psychiater ist allein dieser Satz schon
aussagekräftig genug^^
))))))))))))) … Der P. R.H. Lingen ist immer wieder für einen Lacher gut. Es tummeln sich ja ein Haufen
Verrückte hier im Forum (mich inklusive) aber dieser Pater ist so durchgeknallt, daß er Alles in den
Schatten stellt.
#8 Wiesbadener 11:23:19 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Warum ein Gutachten? Herr Rolf Hermann Lingen ist total durchgeknallt. Seine Strafanzeige gegen „Ossi“
ist humoristisch gesehen ein Genuss. Aber leider scheint er nicht ganz ungefährlich zu sein, denn in
dem letzten Satz seiner Strafanzeige steht folgendes: Das Notwehrrecht bleibt unberührt. Anschließend
verweist er durch einen Link auf eine Webseite, in der nach einer kurzen Einleitung das Widerstandsrecht
der Untertanen zitiert wird. In diesem Widerstandsrecht der Untertanen steht unter dem Absatz 2 folgende
Aussage: Gegen den ungerechten persönlichen Angriff von seiten eines Regierenden darf man sich wehren,
im äußersten Notfall sogar bis zur Tötung des ungerechten Angreifers. Was hat also die Aussage von
Herrn Lingen: Das Notwehrrecht bleibt unberührt, in Zusammenhag mit seiner Bezeichnung „Befürworter
der Todesstrafe“ tatsächlich zu bedeuten?
#7 Brandenburgis 11:19:36 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Das Verhalten von Lingen gibt selbst einem fernstehenden theologischen und psychiatrischen Laien reichlichst
Anhaltspunkte für schwerwiegende Befürchtungen!
@Brandenburgis: „Psychiatrieseite“ insofern schon, als alle diejenigen, die meinen, gegen Leute wie den
Hochw. P. Lingen oder andere aufrechte Katholik(inn)en oder Patrioten mit der Psychokeule vorgehen zu
müssen, nur weil sie keine Argumente (gegen gesundes katholisches oder deutschnationales Denken) haben,
sich damit dem Verdacht aussetzen, selbst geistig krank zu sein!
#4 Brandenburgis 10:58:32 | Sonntag, 14. Oktober 2007
Die gültige Unrechtsordnung ladet dazu ein, ausgehebelt und ausgetrickst zu werden. Im Übrigen hat sie
weder mit Recht und Ordnung das mindeste zu tun …
klar ist Lingen verrückt Wer es überhaupt wagt, gegen dieses System aufzustehen, oder sich einfach nur
bestimmte Dinge zu verbitten, muß verrückt sein.