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Sonntag, 14. Oktober 2007 10:30
Zwei Briefe und eine Vorahnung
Wird ein bekannter Sedisvakantistenpater in naher Zukunft in die Psychiatrie interniert oder gar hinter Gitter gebracht?
Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen
Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen
(kreuz.net) Am 6. Oktober erhielt Sedi-Pater Rolf Hermann Lingen ein Schreiben des Rechtsanwaltes Michael Schwankl. Das berichtete Lingen in einer Stellungnahme vom 12. Oktober.

Lingen wohnt in der 80.000 Seelen Stadt Dorsten im Regierungsbezirk Münster.

In dem Schreiben erklärt der Rechtsanwalt, daß ihn das Amtsgericht Dorsten zum Pflichtverteidiger des Sedi-Paters bestellt habe.

Schwankl gibt keine Gründe für diesen Schritt an. Im Brief sei nur von „Ihrer Strafsache“ die Rede – so Lingen.

Der Sedi-Pater weist darauf hin, daß Pflichtverteidiger nur unter bestimmten Voraussetzungen ernannt werden, so zum Beispiel, „wenn gegen den Angeklagten eine Kerkerhaft von mindestens einem Jahr verhängt werden soll“.

Die üblicherweise gegen ihn ausgesprochenen Strafbefehle könnten nur bei Strafen bis zu einem Jahr verwendet werden.

Es gebe also anscheinend ein „Verbrechen X“, mit dem man ihn für mindestens ein Jahr, aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen wolle – so Lingen.

Der Sedi-Pater vermutet, daß gegen ihn ein „Schauprozeß“ wegen einer von ihm nicht näher ausgeführten „»Holocaust«-Sache“ eingeleitet werden könnte.

Nicht genug damit. Am 12. Oktober erhielt er nach eigenen Angaben einen zweiten Brief. Dieser stammte von Dieter Oswald, einem Psychiater in der Rheinischen Klinik Langenfeld im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Das Schreiben war an „Hermann Lingen“ gerichtet. Der Psychiater teilt darin mit, vom Amtsgericht Dorsten beauftragt worden zu sein, „Sie hinsichtlich Ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu begutachten“.

Der Psychiater kündigt an, am Donnerstag, dem 18. Oktober 2007, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr zu Lingen nach Hause zu kommen, „um dort die erforderliche Untersuchung durchzuführen“.

Doch jetzt ist das Treffen in Frage gestellt. Denn der Sedi-Pater hat den Psychiater per Telefax informiert, gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet zu haben. Zugleich erteilt er ihm Hausverbot.

In dem Telefax informiert er den Psychiater auch, daß die korrekte Anrede seiner Person „Herr Pater“ sei. Das habe der „Affenstall Hannover“ – gemeint ist das dortige Amtsgericht – in einem unanfechtbar rechtskräftigen Urteil erklärt.

Die von Lingen gestellte Strafanzeige mit Strafantrag gegen den Psychiater betrifft den Tatbestand „Völkermord“. Denn nach Ansicht des Sedi-Paters paktiert der Psychiater mit dem „Völkermörderpack »Amtsgericht Dorsten«“ beim Völkermord gegen die Katholische Kirche.

Der „Möchtegern-Gutachter“ sei im übrigen nicht einmal in der Lage, den ersten Vornamen des Sedi-Paters zu schreiben. Das gebe Auskunft über die gutachterliche Gründlichkeit des Arztes.

In der Vergangenheit seien bereits zwei „Psycho-Fritzen“ – Norbert Leygraf und Mihail Kivi – an dem Versuch gescheitert, ihn zu psychiatrisieren, informiert der Sedi-Pater.

Für die zweistündige Sitzung mit Kivi sei ihm eine Rechnung über 600 Euro zugeschickt worden.

Das „totale Scheitern“ von Psychiater Oswald sei bereits jetzt klar: „Er kann keinerlei Störung bei mir feststellen, weil es bekanntlich keine gibt“ – so der Sedi-Pater.

Als „ganz närrisch“ bezeichnet Lingen die Bezugnahme von Psychiater Oswald auf eine „strafrechtliche Verantwortlichkeit“.

Er sei – so Lingen – noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Es gebe auch kein ernsthaftes Verfahren gegen ihn: „Muß ich mich nächstens noch einem Schwangerschaftstest unterziehen?“

Auch um zu verhindern, daß ihm anschließend eine Rechnung zugestellt wird, erteilt der Sedi-Pater dem Psychiater „ausdrücklich ein Hausverbot“.

Der Sedi-Pater lehnt „der guten Ordnung halber“ auch sämtliche „»Richter« vom Affenstall Dorsten“ als befangen ab.

Die Stellungnahme ist mit „Pater Rolf Hermann Lingen, römisch – katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe“ unterschrieben.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 81 Lesermeinungen:
Dienstag, 5. August 2008 03:25
Manuel Böhm: Information zu Rolf Hermann Lingen
Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“ Rolf Hermann Lingen, der Gründer einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch katholische Kirche, die Priesterbruderschaft St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym „Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“ veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung „römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent integre Priester und all jene, die nicht seiner Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten verantworten musste.
Interessante Informationen zu Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf:

http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8

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Dienstag, 29. Juli 2008 07:11
Bjoerko: Lingen ist ein rechtmäßig
verurteilter Straftäter, wie die Gerichte es in den letzten Jahren immer und immer wieder bestätigt haben. Ein solcher Mann sollte den Titel Pater eh nicht halten dürfen. Gleiches Recht für alle! Wenn andere Straftäter (verurteilte noch dazu) dieses „Amt“ nicht ausüben dürfen…tja…Lingen…Pech! Du wirst wohl mit mir zur Hölle fahren müssen. Denn Deine Seele ist ja wohl schon verloren.
Dienstag, 29. Juli 2008 04:13
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?

Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.

Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.

Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?

Br. Engelbert
http://kongregation.info
Donnerstag, 18. Oktober 2007 14:42
nonnobisdomine: Lingen hat zu dieser Causa mal wieder seine Meinung öffentlich, dh. im Internet, dargestellt.
Man möge hier nachschauen.

– Seinen Pflichtanwalt tituliert er schon mal vorab als Menschen mit Adipositas Typ III. „Liebevoll“ nennt er diesen nun „Adi“.

– Lingen regt sich weiterhin daürber auf, nicht mit dem Titel „Hochwürdiger Pater“ angeredet zu werden. Richterlich ist es ihm verboten worden.

– Lingen ist unbelehrbar.
Er ist unbelehrbar ist in seinen Wahnideen „gefesselt“.

Ein unbelehrbarer Typ. – Er legt es voll auf Konfrontation an. – Er beschäftigt unablässig die deutsche Justiz mit seinen sektiererischen Ansichten.

Soll man ihn noch ernstnehmen? – Ich finde NICHT.

Warum veröffentlicht überhaupt noch kreuz.net seine Stellungnahmen, Äußerungen etc.?

Vielleicht sollte kreuz.net künftig auch die Stellungnahmen der palmarianischen Kirche oder auch der anderen links-gerichteten Kreise, wie z.B. der von Breitenbachs Religionsgemeinschaft veröffentlichen.
Mittwoch, 17. Oktober 2007 13:47
der doofe Lucas: Alles zu seiner Zeit,
Herr Lingen!

Vielleicht konzentrieren Sie sich zunächst einmal auf Ihre eigenen, nahliegenden Probleme.

Ich kann Sie nur bitten mit dem „Psychiater Oswald“ das von ihm anberaumte Gespräch auf freiwilliger Basis zu führen – denn die Alternative dazu besteht sehr wahrscheinlich in einem sechswöchigen Aufenthalt in einer entsprechenden psych. Einrichtung. Da hat der „Psychiater Oswald“ wenig Spielraum, das würde dann vom Gericht angeordnet
Man wird keine Ausnahme für Sie machen, man folgt einfach den dafür vorgesehenen Regeln (ungeachtet wie Sie dies bewerten). Es ist für diese Herrschaften ROUTINE, und Sie sind ein Fall für sie wie viele andere.

Um es deutlich zu sagen: Ich teile Ihre Positionen nicht, und ich hoffe Sie finden aus Ihrer Selbstrechtfertigungslehre wieder heraus. Aber es widerstrebt mir auch, einen Menschen sich immer tiefer vestricken zu sehen.

Erinnern Sie sich noch, wie Jesus in der Nacht, da man ihn seinen Feinden übergab reagierte, als Petrus (laut Johannes) einem der Häscher ein Ohr abschlug?

Auch wenn Sie das Vorgehen gegen Sie leider als Unrecht empfinden – erinnern Sie sich an die vielen Zeugen der Kirche, und wie aufrecht diese ein viel schwereres Los auf sich nahmen als Ihnen bevorsteht. Da wurden keine Hausverbote erteilt, da wurde stolz und aufrecht für die Überzeugung eingestanden – auch wenn diese in den Augen der „Obrigkeit“ verdammenswert war.
Mittwoch, 17. Oktober 2007 08:46
Artois †: @Pater Lingen
Und daß Sie hier auf dieser Satanisten-Seite publizieren, hat schwerste ewige Konsequenzen für Sie!!
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