17:12:01 | Samstag, 20. Oktober 2007
Diese Gerichtsentscheidung wird noch in hundert Jahren gelesen werden – falls Deutschland dann noch besteht. Von Günter Annen.

Die Webseite der lebensfeindlichen Organisation ‘Pro Familia’.
(kreuz.net) Der Bezirksverband Darmstadt-Bensheim des seltsamen Vereins ‘Pro Familia’ war mit meiner
öffentlichen
Wortmeldung vom 9. August nicht einverstanden.
Darum rannte der Verband zum Landgericht Mannheim. Dort
verlangte er, daß ich den Mund halten solle.
Ich hatte einen Artikel in der Tageszeitung ‘Darmstädter
Echo’ vom 7. August zum Anlaß genommen, um ein
Pressemitteilung zu verbreiten. In dem Artikel behauptete
die ‘Pro Familia’ Mitarbeiterin und Sexualpädagogin Katrin Skoupil, Pornos seien für Kinder und Jugendliche
nicht schädlich.
Das Abtreibungsnetzwerk ‘Pro Familia’ stellte daraufhin einen Antrag auf einstweilige
Verfügung. Man wollte damit verhindern, daß ich verschiedene Aussagen in meiner Pressemeldung nicht
mehr öffentlich wiederholen sollte.
Am 29. August 2007 lehnte das Landgericht Mannheim einen von ‘Pro
Familia’ geforderten Unterlassungsantrag ab.
Der Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe bestätigte
am 2. Oktober die Entscheidung des Erstgerichtes.
Diese Entscheidung wird noch in hundert Jahren gelesen
werden – falls Deutschland dann noch besteht.

Gerichtsbeschluß auf der Webseite ‘Babycaust.de’
Zusammenfassung des UrteilsIch sagte in meiner Aussendung:
„‘Pro Familia’ ist eine lebensfeindliche Organisation“.
Dazu das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Bezeichnung
„lebensfeindliche Organisation“ enthält keine implizite Tatsachenbehauptung.
Ich habe nur gesagt, daß
ich die Tätigkeit von ‘Pro Familia’ im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Kindstötungen als lebensfeindlich
bewerte.
Meine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt – sagte das Gericht.
Ich stellte im
August auch fest, daß ‘Pro Familia’ dafür sorgt, daß bereits ab dem Kindesalter eine Verführung stattfinde.
Dazu sagten die Gerichte sinngemäß: Meine kritische Äußerung zu den Schriften von ‘Pro Familia’ muß
aus dem Gesamtinhalt beurteilt werden.
‘Pro Familia’ ist nämlich sogar der Auffassung, „Pornographie
sei für Kinder nicht ohne weiteres schädlich.“
Zwar könnte die Schlußfolgerung naheliegen, ‘Pro Familia’
wirke in strafbarer oder zumindest in rechtswidriger Weise auf Kinder ein.
Aber mit dem Begriff „Verführung“
wollte ich sagen, daß die Grundauffassung von ‘Pro Familia’ falsch ist.
Meine Wertung ist daher durch
die Meinungsfreiheit gedeckt, sagt der 6. Senat.
Mein Aufruf, daß Eltern nicht abwarten sollten, bis
ihre Kinder Opfer geworden sind, ärgerte ‘Pro Familia’ ebenfalls.
Dazu sagte das Gericht sinngemäß:
Der Begriff „Opfer“ enthält nur eine Bewertung der von ‘Pro Familia’ durchgeführten Beratungstätigkeit.
Meine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagen folgerichtig die Richter.
Das Erstgericht
in Mannheim hat daher den Antrag von ‘Pro Familia’, ich müsse es unterlassen, meine Meinung zu äußern,
zurecht abgelehnt – so der 6. Senat.
‘Pro Familia’ unterhält einige medizinische Institute, die jährlich
über 70% der Abtreibungstötungen in Deutschland erledigen.
Auch diese Äußerung sollte ich nach Ansicht
der Kläger unterlassen.
Doch im „Pro Familia Magazin“ Ausgabe 2/92 heißt es, daß 77% aller gemeldeten
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in Anstalten der ‘Pro Familia’ vorgenommen wurden.
Das sei unzutreffend,
sagen heute Vertreter dieser lebensfeindlichen Organisation.
Ich müsse daher solche Äußerungen unterlassen.
Doch ich hatte nur das verbreitet, was ‘Pro Familia’ in ihrer eigenen Zeitung schrieb.
War die hohe
Anzahl an getöteten Kindern eine perverse Angeberei oder unverschämte Lüge? Oder beginnen die Leute
sich zu schämen? Graust ihnen vor sich selber?
‘Pro Familia’ hat nie behauptet, daß sie lügt. Warum
sollte ich der Organisation nicht glauben?
Auch diesmal war und ist meine Äußerung durch die Meinungsfreiheit
gedeckt.
Meine Behauptung, ‘Pro Familia’ sei jährlich an ungefähr 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen
beteiligt, beruht auf einer rechnerischen Schlußfolgerung aus den im Artikel genannten 77%.
Ich darf
laut Urteil diese Schlußfolgerung ziehen – so die Richter – solange mir nicht bekannt ist, daß die Prozentangabe
im „Pro Familia Magazin“ unzutreffend sei.
Folglich darf ich auch sagen: ‘Pro Familia’ ist jährlich
an zirka 100.000 Schwangerschafts-Abbrüchen beteiligt.
Damit aber meine Äußerungen über ‘Pro Familia’
in Zukunft der vollen Wahrheit entsprechen, fordere ich den Vorstand dieses Vereins auf, in einer der
nächsten Ausgaben des „Pro Familia Magazin“ die Zahlen zu nennen, wie viele ungeborene Menschen in ihren
Schlachthöfen tatsächlich umgebracht wurden.
In der Zwischenzeit hat ‘Pro Familia’ erklärt, daß in
den Jahren 2002 bis 2005 jährlich ein Anteil von 4,33 bis 4,46% in Deutschland durch Abtreibung getöteter
Kinder auf die Kappe dieser Organisation gehen.
Das sind 5.800 Kindermorde pro Jahr.
Damit muß man
‘Pro Familia’ als größte Tötungsorganisation Deutschlands bezeichnen.
Zutreffend haben die Richter
auch die Ausdrücke „töten“ und „Blutgeld“ als Werturteile angesehen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt
sind.
Nur beim Begriff „Blutgeld“ bewegt es sich nach Meinung der Richter schon an der äußersten Grenze
der Schmähkritik.
Aber ich hatte die Grenze nicht überschritten, weil auch der dümmste sogenannte
Demokrat im Lande die Folgen des Schwangerschafts-Abbruchs erkennen kann.
Denn wir
sind ein aussterbendes Volk. Unser Land lebt von den Kindern der Ausländer.
Sie lachen schon zum Fenster
herein und freuen sich zurecht, unsere Heimat in Besitz zu nehmen.
Keine Kinder, keine Zukunft!
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