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Dienstag, 30. Oktober 2007 19:15
Der unerwartete Rückzug kam nicht ohne Grund
Der ‘grüne’ Homo-Ideologe Volker Beck beschimpfte den Kardinal von Köln als Haßprediger und gab dann klein bei. Jetzt ist klar warum.
Volker Beck von der extremistischen und kirchenfeindlichen 'Grünen'-Partei
Volker Beck von der extremistischen und kirchenfeindlichen ‘Grünen’-Partei
(kreuz.net, Köln) Der ‘grüne’ Homo-Politiker Volker Beck darf den Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner nicht mehr als „Haßprediger“ beschimpfen.

Das entschied das Landesgericht Köln mit einer Einstweiligen Verfügung.

Das Erzbistum Köln erklärte in einer heutigen Presseaussendung, daß das Gericht der Auffassung der Diözese gefolgt sei.

Demnach stellt die Äußerung des Homo-Ideologen eine Beleidigung und einen Angriff auf die Ehre des Kardinals dar.

Der Anwalt des Erzbistums hat in der Antragsschrift ausgeführt, daß der Begriff „Haßprediger“ Personen bezeichne, die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalten und zu Gewalt aufrufen.

Besonders die Medienkonzerne würden den Begriff in diesem Sinn verwenden. Er stelle daher für den Kardinal eine schwere Beleidigung dar, die auch strafrechtlich relevant sei.

Bei Zuwiderhandlung droht Beck ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – ersatzweise sechs Monate Gefängnis.

Tathergang
Beck hatte seine Ausfälle vor dem Boulevardmagazins ‘Spiegel’ am 29. Oktober verbreitet, nachdem Kardinal Meisner von Köln am 7. Oktober im schweizerischen Benediktinerkloster Einsiedeln eine Predigt über die Familie gehalten hatte.

Dabei sagte er: „Alle so genannten alternativen Modelle des menschlichen sexuellen Zusammenlebens sind aber unwahr und darum für den Menschen im Kern verderblich. Die Menschheit richtet sich hier selbst zugrunde.“

Nach den Ausfällen von Beck forderte ihn das Erzbistum durch den Anwalt auf, diskriminierende Beschimpfungen des Kardinals künftig zu unterlassen.

Doch Beck ignorierte die Aufforderung.

Daraufhin sah sich das Erzbistum gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dabei wurde auch der offenbar kalkulierte Rückzug des Homo-Politikers auf seiner Internetseite berücksichtigt. Beck hatte seinen Ausfall am Montag abend bedauert.

Dennoch hielt er ausdrücklich und stur am Inhalt seiner Beleidigung fest.

Die Einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Regelung.

Beck kann dagegen Widerspruch einlegen, was zu einem Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung führen würde.

Erkennt er die Einstweilige Verfügung an, betrachtet das Gericht die Angelegenheit als erledigt.

© Titelbild:Till Westermayer, GFDL
Bildquelle: Wikipedia
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 101 Lesermeinungen:
Sonntag, 18. November 2007 18:56
Soetwas: Soetwas
Beck klagt gegen einstweilige Verfügung von Kardinal Meisner
also doch kein Rückzug

http://afp.google.com/…l2oXmqUQgtvJGlK_cGbA
Donnerstag, 1. November 2007 11:45
Airbag: Erste Lesung Zeit im Jahreskreis: 30. Woche Donnerstag
Lesung des Apostels Paulus an die Römer.
Brüder!
Ist Gott für uns,
wer ist dann gegen uns?
Er hat seinen eigenen Sohn nicht verschont,
sondern ihn für uns alle hingegeben
– Wie sollte er uns mit ihm nicht alles Schenken?
Wer kann die Auserwählten Gottes anklagen?
Gott ist es der Gerecht macht.
Wer kann sie verurteilen?
Christus Jesus der gestorben ist,
sitzt zur rechten Gottes
und tritt für uns ein.
Was kann uns scheiden von der Liebe Christi?
Bederägnis oder Not oder Verfolgung,
Hunger oder Kälte, Gefahr oder Schwert?
In der Schrift steht:
Um deinetwillen sind wir den ganzen Tag dem Tod ausgesetzt;
und werden behandelt wie Schafe,
die man zum Schlachten bestimmt hat.
Doch all das überwinden wir
durch den, der uns geliebt hat.
Denn ich bin gewiß:
Weder Tod noch Leben,
weder Engel noch Mächte,
weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges,
weder Gewalten der Höhe oder Tiefe
noch irgend eine andere Keatur
können uns scheiden von der Liebe Gottes
die in Jesus Christus ist, unserem Herrn.
(Röm. 8,31-39)
Donnerstag, 1. November 2007 10:44
Menschenfreund: @Rudolfus
Danke, dass Sie das nochmal klargestellt haben. Ergo kommen also mehr Heten in die Hölle als Homos. Und es dürfte wohl keinen Unterschied machen aufgrund welcher hetero- oder homosexuellen Praktiken jemand in der Hölle landet. Hölle ist Hölle. Oder gibt es eine extra Homo-Hölle (ausser Gayromeo )?
Schlussendlich heißt das doch, dass außerehelich praktizierte Homosexualität nichts Schlimmeres ist als außerehelich praktizierte Heterosexualität!
Es gibt also keinen Grund von ihrer Seite besonders gegen Schwule und Lesben zu schiessen.
PS: Meine ganze Familie nebst Verwandtschaft wird wohl in der Hölle landen .

Mein Lösungansatz: Ehe für Lesben und Schwule, um wenigstens die verheirateten Homos vor der Hölle zu bewahren.
Mittwoch, 31. Oktober 2007 23:38
Rudolfus: @Menschenfreund
Nur mal die Zahl derer zusammengenommen, die vorehelichen Geschlechtsverkehr, ausserehelichen Geschlechtsverkehr, stets unverheiratet bleibenden Geschlechtswverkehr usw. haben.
All diese „Verhältnisse“ sind schwere Sünden, nämlich gegen die hl. Reinheit.

Nachzulesen in den Katechismen der Kirchen, obwohl dies jeder Christgläubige wissen sollte.

Wer in einer schweren Sünde verstirbt, kommt nicht in den Himmel, sondern in die ewige Hölle.
Mittwoch, 31. Oktober 2007 23:16
Menschenfreund: Danke Rudolphus
aber das war keine Antwort auf meine Frage.
Im Übrigen frage ich mich, ob sie wohl nach einem Zitat suchen oder nicht?
Mittwoch, 31. Oktober 2007 23:04
Rudolfus: @Menschenfreund / Wer eine schwere Sünde begeht, und so unbereut verstirbt,
geht in die ewige Hölle ein.

Jede Sünde gegen die hl. Reinheit ist eine schwere Sünde.
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