Kinderschlachtung
Gesetzesänderung: Würdiges Begräbnis für Kinderopfer der Abtreibung
Eine CSU- Landtagsabgeordnete stellte Änderungen des bayerischen Bestattungsgesetzes vor. Demnach sollen in Zukunft auch Frühgeborene würdig beigesetzt werden. Die Gesetzeskorrektur sieht ein würdiges Begrägnis auch für jene Kinder vor, die durch eine Abtreibung umgebracht wurden.
(kreuz.net, München) Eine Änderung des bayerischen Bestattungsgesetzes soll die Würde des Menschen nach seinem Tod gesetzlich besser festschreiben. Die CSU-Landtagsabgeordnete Ingrid Fickler stellte Korrekturen vor, die vor allem den Umgang mit Kinderleichen aus Abtreibungsstationen und mit natürlichen Totgeburten regeln. Dies berichtete die Online- Ausgabe der deutschen Tageszeitung „Münchner Merkur“ am Donnerstag.

In Bayern wurden Kinderleichen, die weniger als ein halbes Kilogramm wiegen, bisher – wie überall – zusammen mit dem Klinikmüll in den Abfall geworfen. Eine Bestattung des Kindes war bei Fehlgeburten grundsätzlich möglich. Doch wegen der weitverbreiteten Unwissenheit um diese Möglichkeit lassen trauernde Eltern ihre Kinder nur sehr selten bestatten. Im Fall der Kinderabtreibung war eine würdige Beerdigung der Abtreibungsopfer bisher nicht möglich.

Künftig sollen Ärzte die Eltern totgeborener Kinder genauer über Bestattungsmöglichkeiten informieren. „Es ist wichtig, wie mit dem menschlichen Leben nach dem Tod umgegangen wird“, unterstrich die Abgeordnete Fickler. Sie kenne selbst Fälle, bei denen Eltern nach einer Frühgeburt oder Abtreibung gerne gewußt hätten, wie mit dem Kind umgegangen wurde. Bisher hätten Krankenhäuser darüber schlecht informiert.

„Es ist sehr hilfreich für Eltern, einen Ort zu haben, wo sie Abschied nehmen können“, meinte Fickler. Deshalb sollen Kliniken und Ärzte jetzt verpflichtet werden, totgeborene Kinder unter der Gewichtsgrenze von 500 Gramm nicht mehr einfach zu beseitigen, „sondern zur Ruhe zu betten“. Dies könne bei Beerdigungen passieren oder mittels Sammelbestattungen der Krankenhäuser.

Eine Krankenschwester aus Rosenheim unweit von München, die früher selbst im brutalen Abtreibungsgeschäft tätig war, äußerte sich über die geplanten Änderungen des Bestattungsgesetzes nur mäßig erfreut. „Es war mir immer schon ein besonderes Rätsel, warum der Gesetzgeber genau 500 Gramm als Grenze für eine menschenwürdige Bestattung festlegte. Die neue Regelung wird wohl kaum auf Kinderopfer der Abtreibung angewendet werden. In Bayern werden Kinder schon lange bis kurz vor der Geburt abgetrieben. Obwohl sie weitaus schwerer als ein halbes Kilogramm sind, landen sie aber auf der Müllkippe.“
      
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