Gesetzesänderung: Würdiges Begräbnis für Kinderopfer der Abtreibung
Eine CSU- Landtagsabgeordnete stellte Änderungen des bayerischen Bestattungsgesetzes vor. Demnach sollen in Zukunft auch Frühgeborene würdig beigesetzt werden. Die Gesetzeskorrektur sieht ein würdiges Begrägnis auch für jene Kinder vor, die durch eine Abtreibung umgebracht wurden.
(kreuz.net, München) Eine Änderung des bayerischen Bestattungsgesetzes soll die Würde des Menschen
nach seinem Tod gesetzlich besser festschreiben. Die CSU-Landtagsabgeordnete Ingrid Fickler stellte Korrekturen
vor, die vor allem den Umgang mit Kinderleichen aus Abtreibungsstationen und mit natürlichen Totgeburten
regeln. Dies berichtete die Online- Ausgabe der deutschen Tageszeitung „Münchner Merkur“ am Donnerstag.
In Bayern wurden Kinderleichen, die weniger als ein halbes Kilogramm wiegen, bisher – wie überall –
zusammen mit dem Klinikmüll in den Abfall geworfen. Eine Bestattung des Kindes war bei Fehlgeburten grundsätzlich
möglich. Doch wegen der weitverbreiteten Unwissenheit um diese Möglichkeit lassen trauernde Eltern ihre
Kinder nur sehr selten bestatten. Im Fall der Kinderabtreibung war eine würdige Beerdigung der Abtreibungsopfer
bisher nicht möglich.
Künftig sollen Ärzte die Eltern totgeborener Kinder genauer über Bestattungsmöglichkeiten
informieren. „Es ist wichtig, wie mit dem menschlichen Leben nach dem Tod umgegangen wird“, unterstrich
die Abgeordnete Fickler. Sie kenne selbst Fälle, bei denen Eltern nach einer Frühgeburt oder Abtreibung
gerne gewußt hätten, wie mit dem Kind umgegangen wurde. Bisher hätten Krankenhäuser darüber schlecht
informiert.
„Es ist sehr hilfreich für Eltern, einen Ort zu haben, wo sie Abschied nehmen können“,
meinte Fickler. Deshalb sollen Kliniken und Ärzte jetzt verpflichtet werden, totgeborene Kinder unter
der Gewichtsgrenze von 500 Gramm nicht mehr einfach zu beseitigen, „sondern zur Ruhe zu betten“. Dies
könne bei Beerdigungen passieren oder mittels Sammelbestattungen der Krankenhäuser.
Eine Krankenschwester
aus Rosenheim unweit von München, die früher selbst im brutalen Abtreibungsgeschäft tätig war, äußerte
sich über die geplanten Änderungen des Bestattungsgesetzes nur mäßig erfreut. „Es war mir immer schon
ein besonderes Rätsel, warum der Gesetzgeber genau 500 Gramm als Grenze für eine menschenwürdige Bestattung
festlegte. Die neue Regelung wird wohl kaum auf Kinderopfer der Abtreibung angewendet werden. In Bayern
werden Kinder schon lange bis kurz vor der Geburt abgetrieben. Obwohl sie weitaus schwerer als ein halbes
Kilogramm sind, landen sie aber auf der Müllkippe.“
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