Dürfen Patres der Piusbruderschaft bei den Ecclesia-Dei-Gemeinden aushelfen? Ein Beispiel bei der jüngsten Wallfahrt des französischen Distriktes der Bruderschaft in einem großen Marienwallfahrtsort.
(kreuz.net, Lourdes) Am letzten Wochenende organisierte der französische Distrikt der mit Rom im Streit
liegenden Priesterbruderschat St. Pius X. eine Wallfahrt in den südfranzösischen Marienwallfahrtsort
Lourdes.
Rund 8.000 Altgläubige nahmen an der Pilgerfahrt teil.
Auf ihrer Webseite bedankte sich die
Piusbruderschaft mehrmals bei den Verantwortlichen des Heiligtums für die freundliche Aufnahme.
Der
Höhepunkt der Pilgerfahrt war am Sonntag, als sich die Pius-Gläubigen in der Basilika der Heiligen Teresia
von Lisieux zum Hochamt für das Fest Christus König versammelten.
Vor dem Hochamt verkündete ein Pater der Piusbruderschaft über
das Mikrofon, daß in diesem Augenblick der Dienst eines freien Mitbruders gebraucht würde.
Der Grund:
Die Verantwortlichen des Heiligtums suchten Ersatz für den offenbar unterwarteten Ausfall eines Priesters,
der in Lourdes seit Inkrafttreten des Motu Proprios ‘Summorum Pontificum’ die Alte Messe liest und dies
zu diesem Zeitpunkt hätte tun sollen.
Pater Francois Brunet – Vikar in der bekannten Pariser Pius-Kirche
Saint-Nicolas-du-Chardonnet – stellte sich zur Verfügung.
Nach der von ihm zelebrierten Messe bedankten
sich zahlreiche Familien bei dem Pius-Pater für seine kurzfristige Bereitschaft.
Beeindruckte polnische
Bischöfe
Nach dem Hochamt betete die Pilgerschar der Piusbruderschaft in einer Prozession von der Lourdesgrotte
weg den Rosenkranz.
Zwei polnische Bischöfe schlossen sich dem Priesterzug in der Prozession an. Die
beiden Prälaten beteten den ganzen Rosenkranz zusammen mit der Piusbruderschaft.
Während der Segnung
der Kranken mit dem Allerheiligsten, die am Nachmittag stattfand, erschienen die beiden Prälaten erneut.
Einer der beiden war sogar so bewegt, daß er zu weinen begann.
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120 Lesermeinungen
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#120 Rudolfus 00:58:47 | Donnerstag, 8. November 2007
Die FSSPX ist nicht schismatisch und außerhalb der einen heiligen Kirche Christi Der Heilige Stuhl selbst
erklärt es, daß die FSSPX eine innerkirchliche Angelegenheit ist. Wer also das Gegenteil behauptet,
widerspricht der Auskunft des Heiligen Stuhles – und stimmt damit selbst nicht mit dem Heiligen Stuhl
überein.
#119 Rottenburg 19:58:58 | Mittwoch, 7. November 2007
FSSPX nicht ernst nehmen – die können nicht mal Latein! Angeblich wird bei der schismatischen Bewegung
FSSPX die lateinische Sprache besonders gepflegt. Aber sehen Sie selbst! www.kreuz.net/article.3861.html
#117 Rottenburg 19:51:07 | Mittwoch, 7. November 2007
„Kein Ökumenismus mit Schismatikern!“ Mit diesem Zitat des hochverehrten Hl. Vaters, Papst Johannes Paul
II., will ich nochmal festhalten: FSSPX ist und bleibt eine SCHISMATISCHE Bewegung, die ganz und gar außerhalb
der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche steht! Mögen alle Heiligen des Himmels, besonders
aber der Hl. Erzengel Michael, die EINE Kirche vor diesen SChismatikern und ihren verleumderischen Übergriffen
gegen Papst und Kirche bewahren! „Kein Ökumenismus mit Schismatikern!“ muß der Ruf aller sein, die in
der hl. römischen Kirche die einzig wahre Kirche Jesu Christi erkannt haben!
Ärgernisgebende und despotische Päpste und die Kirche Alle Päpste müssen anhand der katholischen Religion
bewertet werden – nämlich durch die katholischen Gläubigen. Mit dieser Idee des basisdemokratischen
Katholizismus können Sie sofort bei „Wir sind Kirche“ anfangen. Wie mit moralisch schwer ärgernisgebenden
und despotischen Päpsten zu verfahren ist, findet sich in Theorie und Praxis bei zahlreichen Heiligen
und auch heiligen Theologen. Der Umgang mit solchen Päpsten ist ein wesentlicher Teil der Papstgeschichte.
Die katholische Religion ist keine Papalismusreligion.
@ Rudolfus Alle Päpste müssen anhand der katholischen Religion bewertet werden – nämlich durch die
katholischen Gläubigen. Mit dieser Idee des basisdemokratischen Katholizismus können Sie sofort bei
„Wir sind Kirche“ anfangen.
Nehmen Sie sich die Päpste zum Vorbild Erkläre mir doch bitte mit einigen Beispielen, wie ich Christus
verraten kann – allerdings ohne vom Glauben abzufallen Dazu müssen Sie sich bloß die Päpste zum Vorbild
nehmen. Werke über die Papstgeschichte finden sich in fast jedem Buchgeschäften. Vom rechten katholischen
Glauben kommt niemand in den Himmel – auch nicht der jeweilige Papst.
@rudolfus Eine große Zahl der Päpste waren Verräter an Christus – allerdings ohne vom Glauben abzufallen.
Erkläre mir doch bitte mit einigen Beispielen, wie ich Christus verraten kann – allerdings ohne vom Glauben
abzufallen!!!
Der Papst steht nicht über dem katholischen Glauben Theologos Dann muss man Paul VI also Inkonsequenz
vorwerfen? Prima sedes a nemine iudicatur Auch nicht von der Piusbruderschaft und auch nicht von Ihnen!
Die Hierarchen und der Papst können und müssen sehr wohl von den Gläubigen angeprangert werden, wenn
sie gegen den katholischen Glauben handeln. Der katholische Glaube steht über dem Papst. Wer das leugnet,
betreibt nur die Irrlehre des Papalismus. Alle Päpste müssen anhand der katholischen Religion bewertet
werden – nämlich durch die katholischen Gläubigen. Der offizielle Richter des Papstes ist allerdings
nur Christus. Der Papst muß sich deshalb bereits auf Erden entsprechend verhalten, damit ihn Christus
später nicht verwerfen muß. Daß viele Päpste moralisch sehr verwerflich waren, und auch Irriges anordneten,
darüber legt die Papstgeschichte eindrucksvoll Zeugnis ab: Eine große Zahl der Päpste waren Verräter
an Christus – allerdings ohne vom Glauben abzufallen. Man braucht nur die Papstgeschichte lesen und kennen.
#111 theologos 14:06:35 | Montag, 5. November 2007
Widerspruch Dann muss man Paul VI also Inkonsequenz vorwerfen? Prima sedes a nemine iudicatur Auch nicht
von der Piusbruderschaft und auch nicht von Ihnen! Oder flüchten Sie sich in die Sedisvakantisten-These?
Der Papst steht über jedem Konzil Ansonsten müssten wir heute noch nach dem Dekret „Frequens“ des Konzils
von Konstanz alle 10 Jahre ein Konzil abhalten. Eine Konzilslehre ist immer nur gültig, wenn der Papst
zustimmt. Die Apostolische Konstitution Quo primum von 1570 ist kein Konzilsdokument, sondern ausschließlich
ein päpstliches Dokument, welches Papst St. Pius V. der hl. Meßfeier für alle Zeiten voranstellte.
Quo primum wurde niemals aufgehoben – auch nicht durch Papst Paul VI. Damit ist Quo primum weiterhin gültig.
#109 theologos 03:32:26 | Montag, 5. November 2007
Recht des Papstes Wie man es auch immer wendet, der Papst hat die Vollmacht, jedwede Konstitution neu
zu interpretieren (ggf.sogar so, dass sie ungültig wird). Ansonsten müssten wir heute noch nach dem
Dekret „Frequens“ des Konzils von Konstanz alle 10 Jahre ein Konzil abhalten. Verbirgt sich hinter dem
Verteidiger des Ungehorsams der Piusbruderschaft etwa ein heimlicher Anhänger des Konziliarismus?
Über Päpste und Ritusfragen gibt es lange Vorgeschichten von Päpsten, die völlig Gegenteiliges anordneten,
am berühmtesten die chinesischen Riten der Jesuiten in China.
@ Rudolfus Sie sollen keine x-beliebigen Papstirrtümer aufzählen, sondern einen Irrtum eines Papstes
„in einem solchen Fall“. Denn auch in solchen Fällen sollen die Päpste ihrer Meinung ja oft geirrt haben.
Also?
Die Päpste irren in nicht-unfehlbaren Dingen Welche Fälle kennen Sie denn noch? Gottes erste Diener
von Peter de Rosa listet die Fehlurteile der Päpste aus der gesamten Kirchengeschichte auf – und es gibt
andere Werke, die das ebenso tun. Der Ritusirrtum Benedikts XVI. wäre nicht der größte Irrtum eines
Papstes.
@Benedikt / Sie haben Unrecht Das sind nicht weithergeholte Fakten, es ist die offizielle Tatsache, daß
es zwei römische Meßriten gibt. Seit SP von 07. VII. 2007 als Ritus forma ordinaria und als Ritus forma
extraordinaria Schon wieder falsch, Rudolfus. Es sind zwei verschiedene römische Riten.
@ Rudolfus Das sind nicht weithergeholte Fakten, es ist die offizielle Tatsache, daß es zwei römische
Meßriten gibt. Seit SP von 07. VII. 2007 als Ritus forma ordinaria und als Ritus forma extraordinaria
Schon wieder falsch, Rudolfus. Diese Regelung bedeutet, dass es einen Römischen Ritus gibt, der eine
Forma ordinaria und eine Forma extraordinaria hat. Es ist mehr als erstaunlich, dass sich dies noch nicht
bis zu Ihnen herumgesprochen hat. Seit dem 7.7. wurde hier eigentlich über nichts anderes gesprochen.
Es gibt zwei römische Meßriten Papst Paul VI. veränderte die Römische Messe von 1570 im Jahre 1969
auch nicht. Er kreierte einen Neuen Ritus. Die Römische Messe von 1570 wurde aber verfolgt – obwohl sie
nie verboten wurde. Weit hergeholte Behauptungen können keine Fakten widerlegen. Das sind nicht weithergeholte
Fakten, es ist die offizielle Tatsache, daß es zwei römische Meßriten gibt. Seit SP von 07. VII. 2007
als Ritus forma ordinaria und als Ritus forma extraordinaria.
@ Rudolfus Papst Paul VI. veränderte die Römische Messe von 1570 im Jahre 1969 auch nicht. Er kreierte
einen Neuen Ritus. Die Römische Messe von 1570 wurde aber verfolgt – obwohl sie nie verboten wurde. Weit
hergeholte Behauptungen können keine Fakten widerlegen.
Die Römische Messe von 1570 und der Papst Papst Paul VI. veränderte die Römische Messe von 1570 im
Jahre 1969 auch nicht. Er kreierte einen Neuen Ritus. Die Römische Messe von 1570 wurde aber verfolgt –
obwohl sie nie verboten wurde.
@ Rudolfus Der Papst darf die hl. Römische Messe von 1570 nicht verändern, bestimmt durch die Apostolische
Konstitution Quo primum von 1570 des hl. Papstes Pius V. Erstens verbietet diese Konstitution dem Papst
keine Veränderung (weswegen ja auch etliche Päpste bis Johannes XXIII. Änderungen einfügten) und zweitens
kann sich ein Papst über eine Konstitution ohne Schwierigkeiten hinwegsetzen. Quo Primum sollte verhindern,
dass katholische Priester zu protestantischen Liturgien verpflichtet oder dass protestantische Missalien
in katholischen Kirche eingesetzt würden. Daher verbot Quo Primum damals ja auch die Liturgien der jüngeren
Zeit, in denen solche Tendenzen zu befürchten gewesen wären. Papst Paul VI. hat deswegen ein neues Meßbuch
und einen anderen Ritus verfaßt – der nicht der Ritus von 1570 ist. Und der Ritus von 1570 ist nicht
der von 600. Und? Römischer Ritus ist, was in Rom vorgeschriebener Ritus ist.
Der Papst darf die Römische Messe von 1570 nicht verändern In der Kirche kann sich niemand den Ritus
aussuchen, der ihm am besten passt. Fakt ist: Paul VI. durfte die Liturgie genauso reformieren wie seine
Vorgänger. Der Papst darf die hl. Römische Messe von 1570 nicht verändern, bestimmt durch die Apostolische
Konstitution Quo primum von 1570 des hl. Papstes Pius V. Papst Paul VI. hat deswegen ein neues Meßbuch
und einen anderen Ritus verfaßt – der nicht der Ritus von 1570 ist.
@ Rudolfus In der Kirche kann sich niemand den Ritus aussuchen, der ihm am besten passt. Fakt ist: Paul
VI. durfte die Liturgie genauso reformieren wie seine Vorgänger. Wer dies leugnet, leugnet die dogmatisch
festgelegten Kompetenzen des Papstes (deswegen behaupten ja zB die Sedisvakantisten einfach, dass Paul
VI. nicht Papst war und deshalb auch die Liturgie nicht reformieren konnte). Dass die FSSPX dies beklagt
ist ihr Recht, aber ein Recht, die Handlungen des Papstes zu ignorieren hat sie deshalb noch lange nicht.
Benedikt XVI. zeigte mit SUMMORUM PONTIFICUM, daß die FSSPX im Recht ist. Das ist doch eine völlig absurde
Behauptung. Die FSSPX ist gegen die Liturgiereform, in SP aber heißt es im Art 1: Das von Paul VI. promulgierte
Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen
Ritus. Es wäre mir völlig neu, dass dies die Meinung der FSSPX wiedergibt.
Die FSSPX ist dem Papst ungehorsam, weil Papst Paul VI. den alten Ritus verfolgte und der überlieferte
Glaube weltweit verfolgt wurde – und der Papst nichts dagegen unternahm: von Paul VI. bis Johannes Paul
II. Benedikt XVI. zeigte mit SUMMORUM PONTIFICUM, daß die FSSPX im Recht ist.
#90 Florian Geyer 23:14:23 | Sonntag, 4. November 2007
theologos ja leider. dabei wär sie um vieles sympathischer als viele andere „vereine“ die sich zumindest
offiziell innerhalb der mater catholica befinden.
#89 theologos 23:11:40 | Sonntag, 4. November 2007
trotz allen wohlwollens Trotz aller Sympathie, die man für manche Gedanken der Piusbruderschaft hegen
kann, bleibt doch festzustellen, dass es sich um eine von der katholischen Kirche getrennte Gemeinschaft,
also eine schismatische Gruppe handelt. Sie ist nicht innerhalb unserer mater catholica beheimatet, da
es ihr an Gehorsam gegenüber dem vicarius Christi gebricht.
@ Rudolfus Es sind vielmehr Sie, der permanent seine eigenen Einschätzungen, Vermutung und Wertungen
zu objektiv gültigen Tatsachen erklärt. Ihre Verfolgungstheorie ist ein reiner Witz. Es gibt auf der
Erde allein hunderttausende Priester, die noch nie in Kontakt mit der FSSPX gekommen sind. Wie sollen
die die Tradition verfolgen können. Genauso ist es Verleumdung, diese Anschuldigung gegenüber hunderttausenden
zu erheben ohne diese Leute überhaupt zu kennen. Sie können gar nicht wissen, was Sie hier als Tatsache
darstellen.
@Benedikt / Sie argumentieren ohne Realitätsbezug zur heutigen Kirche Die Kirche, von der Sie reden,
die gibt es nur in Ihrem Kopf. Die heutige Hierarchie verfolgt den Glauben und die römische Messe. Wer
das leugnet, der lügt.
@ Rudolfus Es gibt keinen regulären rechtgläubigen Klerus mehr. Das können Sie unmöglich wissen, da
Sie nicht alle Priester der Welt examiniert haben können. Sie sind demnach ein Lügner, zudem agitieren
Sie mit diesen Worten gegen die Kirche, was vermuten lässt, dass Sie unter dämonischem Einfluss stehen.
Zudem besteht ein Häresieverdeacht weil Ihre Privattheorien auf einen (unmöglichen) Untergang der Kirche
schließen lassen. @ Ofterdingen … nun reden Sie sich nicht darauf hinaus, dass Sie das nicht wüssten.
Es gibt genug gute Literatur zum Thema und sich in einer so wichtigen Sache zu informieren ist jeder Katholik
verpflichtet. Die Unwissenheit und die Feigheit weiter Kreise sind ja die wichtigsten Komplizen der Häretiker.
Ebenfalls Ihre Privatmeinung ist, dass man diesbezüglich nur zu Ihrem Schluss kommen kann.
@Benedikt / Sie befinden sich im Irrtum, weil sie die Kirche nicht kennen. Es gibt keinen regulären rechtgläubigen
Klerus mehr. Sie irren, weil sie die Kirche nicht kennen.
@ Rudolfus St. Athanasius beweist, dass Sie auf dem Holzweg sind. Athanasius folgte einem Konzil und wurde
deshalb verfolgt. Sie dagegen wenden sich gegen ein Konzil. Sie sind in diesem Beispiel nicht Athanasius,
sondern Arius! Wenn das Schule machen würde, was Sie hier vertreten könnte jeder x-beliebige suspendierte
Kleriker oder auch irgendwelche Laien vermeintliche Notstände erfinden und sich munter gegen die Hierarchie
auflehnen. Es ist aberwitzig, dass Sie im einen Strang beklagen, dass dem Papst nicht gehorcht wird und
sich im anderen diesem Gehorsam durch selbstkonstruierte Ausreden entziehen.
Lieber Benedikt, Dass die Mehrzahl der Amtsinhaber exkommuniziert Häretiker sind ist Ihre relativ unbeachtliche
Privatmeinung. … nun reden Sie sich nicht darauf hinaus, dass Sie das nicht wüssten. Es gibt genug
gute Literatur zum Thema und sich in einer so wichtigen Sache zu informieren ist jeder Katholik verpflichtet.
Die Unwissenheit und die Feigheit weiter Kreise sind ja die wichtigsten Komplizen der Häretiker.
@Benedikt / Sie irren wieder: Arius wurde nicht verfolgt Arius argumentiert haben, dennoch war er im Unrecht.
Verfolgt wurde St. Athanasius der Große – genau wie heute.
@ Rudolfus Es ist ein Unterschied, ob man verfolgt wird, oder sich verfolgt fühlt. In Ihrer Weise könnte
auch Arius argumentiert haben, dennoch war er im Unrecht. Ein Recht, es besser als die Kirche zu wissen
existiert nicht.
@ Ofterdingen Ein Schismatiker muss kein Häretiker sein. Wer rechtgläubig ist, kann dennoch Schismatiker
sein, wenn er zB keine Gemeinschaft mit den in der Kirche versammelter Gläubigen haben will. Dass die
Mehrzahl der Amtsinhaber exkommuniziert Häretiker sind ist Ihre relativ unbeachtliche Privatmeinung.
@ Rudolfus Nachdem die Hierarchie den katholischen Glauben verfolgt, ist die FSSPX das einzige weltweite
Notstandsrefugium. Die Hierarchie sündigt schwer, nicht die FSSPX. Ach, jetzt schützt eine angebliche
Notstandslage auch schon vor schweren Sünden. Das ist ja ne ganz neue Theologie .
Die FSSPX-Priester handeln rechtmäßig, nicht die Hierarchie Der Pius-Priester ist auch ein schwerer
Sünder. Nachdem die Hierarchie den katholischen Glauben verfolgt, ist die FSSPX das einzige weltweite
Notstandsrefugium. Die Hierarchie sündigt schwer, nicht die FSSPX.
Lieber Benedikt, die „suspendierten Schismatiker“ haben obendrein noch das Problem, dass sie von exkommunizierten
Häretikern (die die Mehrzahl der Ämter in der Kirche oktroyiert haben) wegen ihrer Rechtgläubigkeit
vor die Tür gesetzt wurden.
@ Galen Ein verheirateter lebt in schwerer Sünde und beginge ein Sakrileg, sollte er es wagen, eine Messe
zu lesen. Ein Suspendierter, der permanent dennoch Sakramente spendet sündigt ebenfalls schwer. Der Pius-Priester
ist auch ein schwerer Sünder. @ sacerdos helveticus Es ist sicher sinnvoll, derartige Überlegungen anzustellen.
Kein Katholik ist verpflichtet, eine Kirchensteuer zu bezahlen Der Papst hat es klargestellt. Jeder Katholik
kann sich vor dem Staat formell „von der Kirche abmelden“ und bleibt Katholik.
Wider VII, @ Benedikt u. Gotthard wenn ein Pius-Priester in einer Gemeinde aushelfen könnte, warum dann
nicht auch ein verheirateter suspendierter Priester? Wenn man sonntags in der Kirche sitzt in der Zelebrant
kommt nicht, dann hat sicher niemand etwass dagegen, wenn der suspendierte Priester in Reihe fünf die
Messe übernimmt. Doch ich. Ein verheirateter lebt in schwerer Sünde und beginge ein Sakrileg, sollte
er es wagen, eine Messe zu lesen.
@helveticus bei der Inanspruchnahme „kirchlicher Dienste“ z.B. Taufe, Trauung werden dann jedoch Gebühren
verlangt und in vielen afrikanischen Gemeinden wird der Kirchenbeitrag, sollte er nicht bezahlt sein,
dann nachverlangt!
Ungerechte Ungleichbehandlung! Auch ich bin kein Kanonist von Hause. Aber es kam mir immer schon merkwürdig
vor, dass die Katholiken in D, A und teilweise CH wenn sie ihrer „Pflicht, die Kirche finanziell zu unterstützen“,
nicht nachkommen, mit der höchsten Kirchenstrafe, der Exkommunikation bestraft sein sollten, während
ihre Glaubensbrüder in den Nachbarländern, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, in der Regel keine
Minderung ihrer Rechte zu erwarten haben, weil die Pflicht zum Unterhalt der Kirche dort faktisch beinahe
freiwillig ist (bei der Inanspruchnahme „kirchlicher Dienste“ z.B. Taufe, Trauung werden dann jedoch Gebühren
verlangt). Das amerikanische Modell der Kirchenfinanzierung wärre z.B. in Deutschland sicher nicht so
erfolgreich wie dort. Das italienische Modell wäre jedoch eher brauchbar. Im Übrigen wäre es vielleicht
auch klug, seitens der ddeutschen Kirche jetzt auf einen Systemwandel (z.B. in Richtung des italienischen
Systems) zu dringen, da man jetzt noch mitgestalten könnte. Bei zunehmender Säkularisierung in Deutschland
ist die Kirchensteuer wohl auch politisch nicht „bis zum jüngsten Tag“ gesichert.
@ Sacerdos Helveticus Ich bin mit dem genauen Hergang der Kirchensteuerdebatte nicht vertraut, auch bin
ich kein Kanonist. Ich deute daher das ganze mit Hilfe allgemeiner juristischer Grundsätze und lege den
Sachverhalt lebensnah aus. Und eine solche Auslagung sagt mir, dass ich bei jemandem, der vor dem Standesamt
seinen Kirchenaustritt erklärt in aller Regel damit tatsächlich aus der Kirche austreten will. Die im
Dokument der Kogregation für die Gesetzestexte ins Spiel gebrachte Austrittserklärung dagegen dürfte
den Menschen weithin unbekannt sein. Es ist daher schwierig, gerade diesen Schritt entscheidend für einen
Kirchenverbleib oder nicht zu machen. Man muss da auch bedenken, dass die meisten tatsächlich Austrittswilligen
kaum Bedarf darin sehen werden, ihren Schritt auch noch dem „Ortspfaffen“ zu erzählen. Anderen wiederum
könnte das zu unangenehm sein. Sinnvoller wäre es mE, wenn das ganze umgekehrt ablaufen würde: Wer
vor dem Standesamt austritt, der ist draußen, es sei denn, er erklärt vor der örtlichen kirchlichen
Autorität, dass er dennoch Kirchenmitglied bleibt. Das würde mir jedenfalls sinnvoller erscheinen.
Woher das Geld Naja, irgendwoher wird die reiche Kirche in den USA auch ihr Geld haben. Das Stimmt. Das
Geld kommt nämlich fast hundertprozentig von der Sonntagskollekte. Ich bekomme z.B. einen Karton mit
Umschläge für die Kollekte. Es gibt einen Umschlag für jeden Sonntag für die Pfarrei, noch einen für
jedes Pflichtfest, noch zwei monatlich für verschiedene Anlässe, und noch zwei jährlich: einen für
den Ortsbischof, einen für den Papst. Man wird ermüntert 10% des eigenen Einkommens zu spenden, aufgeteilt
unter den Umschlägen wie man es will. Eine Spendenpflicht gibt es aber nicht. Ich spende jede woche an
die Pfarrei und jedes Monat für die Seminaristen aus der Pfarrei. Ich spende nie für die „verschiedene
Anlässe,“ weil sie meistens wertlos sind. (Falls ich mal ernsthaft glauben kann, das die spende für
Weltmission tatsächlich fürs Missionieren verwendet wird, dann spende ich mal etwas).
@Benedikt Schon in den 70er Jahren bemerkte der Kölner Offizial Prälat Heinrich Flatten, dass auch schwerwiegende
Folgen es nicht rechtfertigen, das Kirchenrecht zu manipulieren. So sagte zum Beispiel der Kölner Offizial
Prälat Heinrich Flattten schon in den 70er Jahren zur Doktrin der deutschen Diözesen: „Dass in dieser
Konsequenz (=Aufgabe der Doktrin der Gleichsetzung von „Kirchenaustritt“ beim Staat mit Abfall vom Glauben)
eine beachtliche Schädigung (=des Kirchensteuersystems) eintreten kann, ist nicht zu bestreiten, nur
erlaubt uns das nicht, um dessentwillen irgendwie am Recht zu manipulieren“ Schon damals gab es also Kanonisten,
die die Doktrin der deutschen Bischöfe für falsch und letzten Endes rechtsmissbräuchlich hielten. Siehe
die neue Dissertation von Löffler (in einem vorigen Posting von mir zitiert).
@ wsxyz Naja, irgendwoher wird die reiche Kirche in den USA auch ihr Geld haben. Der Punkt ist: Die Länder
können nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden. Es ist völlig logisch, dass eine Mission in
Brasilien weniger Geld braucht als eine Gemeinde in Deutschland. Was hier eine kleine Summe ist, ist dort
ein riesiges Vermögen. Aufgrund ihrer früheren Funktion als Staatskirche hat die Kirchen in Deutschland
Strukturen entwickelt, die mit den Groschen von der Sonntagskollekte schlichtweg nicht bezahlbar sind.
Dazu kommt, dass nicht wenige Teilkirchen in der Welt nicht zuletzt von deutschen Kirchengeldern abhängig
sind. Es ist ja nicht so, dass das ganze Geld in den Gemeinden bliebe, im Gegenteil.
Kirchensteuer Denken Sie mal daran, dass es in den meisten Staaten überhaupt keine Kirchensteuer gibt.
Hier in den USA, z.B. gibt es keine Kirchensteuer. Ich habe aber nicht feststellen können, dass es die
Pfarreien und Bistümer an Geld fehlt. Weiterhin sollte man beachten, dass Fremde in Deutschland, wie
ich schon mal war, problemlos in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen werden, obwohl sie nicht als
Katholik beim Standesamt angemeldet sind und daher keine Kirchensteuer zahlen. Warum sollte das auch nicht
so mit gebürtigen Deutschen klappen?
@ Rudolfus „die Kirche unterstützen“ wurde aber bisher nur in den deutschen Ländern als „Kirchensteuer“
ausgelegt. Ja und? Man kann sich jedenfalls nicht durch eine Steuer an die Kirche von den Geboten Gottes
freikaufen, und sich dadurch bereits für „gerettet“ halten. Niemand wird durch die Kirchensteuer alleine
vor der Hölle gerettet. Sie haben ein einmaliges Talent, zu Fragen Stellung zu nehmen, die niemand gestellt
hat. Niemand hat hier angedeutet, dass man sich durch die Kirchensteuer von irgendetwas freikaufen könnte.
Offenbar hat „Benedikt“ es nicht gelesen. Zitieren Sie doch die Stelle, in der die Kirchensteuer aufgehoben
wird, warum machen Sie das nicht? Schwafeln können Sie, aber konkrete Nachweise bringen, das können
Sie nicht…
„die Kirche unterstützen“ als die Kirchensteuer der Deutschen das Kirchenrecht eine Verpflichtung der
Gläubigen, die Kirche zu unterstützen „die Kirche unterstützen“ wurde aber bisher nur in den deutschen
Ländern als „Kirchensteuer“ ausgelegt. „die Kirche unterstützen“ umfaßt vieles, was in der Möglichkeit
der einzelnen Christgläubigen liegt. Man kann sich jedenfalls nicht durch eine Steuer an die Kirche von
den Geboten Gottes freikaufen, und sich dadurch bereits für „gerettet“ halten. Niemand wird durch die
Kirchensteuer alleine vor der Hölle gerettet.
Unangemessene Strafen! In der Tat enthält das Kirchenrecht eine Verpflichtung der Gläubigen, die Kirche
zu unterstützen. Nur ist diese Vorschrift nicht „strafbewehrt“ und dafür die Exkommunikation der betreffenden
Person zu behaupten (so die Auffassung der deutschen Bischofskonferenz) ist merkwürdig. Höchstens käme
eine „gerechte Strafe“ gemäss Kirchenrecht in Frage, aber nicht die Tatstrafe der Eskommunikation. ausserdem
müsste die verhängte Strafe in einem angemessenen Verhältnis zum Tatbestand (Verletzung der Unterhaltspflicht)
stehen. Hier ist nun dem Kanonisten Zapp zuzustimmen: „Verstösse gegen die Beitragspflicht sind nicht
gravierender als -nicht geahndet- Verletzung des Sonntagsgebotes, als Missachtung liturgie- oder sakramentenrechtlicher
Vorschriften, ganz zu schweigen von ernsteren Verfehlungen, die Glaubwürdigkeit und Ansehen der Kirche
schädigen“.
@ Rudolfus Interessant, jetzt schränken Sie schon auf verpflichtende Kirchensteuer ein. Auch da sind
Sie auf dem Holzweg. Die Kirche kann weiterhin von jedem, der nicht das Gegenteil erklärt hat die Kirchensteuer
einziehen. Und ohne Erklärung vor dem Standesamt ist man auch verpflichtet, dieser Zahlung nachzukommen.
Es ist Ihnen ja wohl auch klar, dass die Kirche auf die Unterstützung Ihrer Gläubigen angewiesen ist.
Wer einer Gemeinde angehört, der muss diese auch solidarisch unterstützen. Sich einfach aus Bequemlichkeit
der Zahlungen zu entziehen ist moralisch kaum vertretbar, schon gar nicht in unserer Wohlstandsgesellschaft.
Wenn jemand keine Kirchensteuer mehr zahlen, aber gleichzeitig Kirchenmitglied bleiben will, so muss er
mit einem entsprechenden Beitrag ein anderes kirchliches Werk unterstützen. Regelmäßig kann man jedoch
davon ausgehen, dass eine Erklärung vor dem Standesamt auch eine tatsächliche Willensbekundung zum Austritt
aus der Kirche ist. DIES soll nach dem Dokument allerdings so nicht gesehen werden. Ich persönlich hielte
es für praktikabler, wenn statt einer Austrittserklärung vor der Kirche eine Regelung greifen würde,
wonach ein „Kirchensteueraustreter“ vor der Kirche erklärt, dennoch Mitglied bleiben zu wollen. Ansonsten
haben Sie in ein paar Jahren lauter apostatische und ausgetretene Taufpaten etc und solche, die sich mit
einer kirchlichen Zeremonie die Hochzeit verschönern, obwohl sie längst nichts mehr mit der Kirche zutun
haben und lange ausgetreten sind.
@Benedikt / Sie haben Probleme mit dem logischen Denken Die Auffassung, ein Kirchenaustritt vor dem Staat
wäre ein gültiger Kirchenaustritt ist falsch. Das steht in dem Dokument, korrekt. Und wo ist jetzt die
Ungültigkeitserklärung der Kirchensteuer? Zitieren Sie doch mal! Damit ist die verpflichtende Kirchensteuer
automatisch ungültig.
@ Rudolfus Die Auffassung, ein Kirchenaustritt vor dem Staat wäre ein gültiger Kirchenaustritt ist falsch.
Das steht in dem Dokument, korrekt. Und wo ist jetzt die Ungültigkeitserklärung der Kirchensteuer? Zitieren
Sie doch mal!
Die Erklärung des Hl. Vaters Benedikt XVI. über die Kirchensteuer kann jeder selbst lesen. Die Auffassung,
ein Kirchenaustritt vor dem Staat wäre ein gültiger Kirchenaustritt ist falsch. Jeder kann die Erklärung
des Papstes leicht lesen.
@ Rudolfus Sie widersprechen dem Heiligen Vater. Sie sind ein Witzbold. Zitieren Sie jetzt bitte die Textstelle,
an welcher Papst Benedikt XVI. die Kirchensteuer für ungültig erklärt. Machen Sie mal.
Unhaltbarkeit der Position der Deutschen Bischöfe Leider konnte ich mein Zitat nicht vollständig abdrucken.
Das Fazit der Dissertation Löfflers: „Das Festhalten der Deutschen Bischofskonferenz und der diözesanen
Verwaltungen an der „bewährten Praxis“* ist weder mit dem CIC 1983 noch mit der Erklärung des PCI vom
13.03.2006 zu vereinbaren und bleibt daher rechtswidrig“ Opus citatum p. 369 *„bewährte Praxis“, an der
man festhalten will : So nannte die Deutsche Bischofskonferenz 2006 in einer Stellungnahme anlässlich
der römischen Erklärung die Auffassung, dass der „Kirchenaustritt“ vor dem Staat mit Abfall vom Glauben
gleichgesetzt wird. Siehe auch in meinem vorigen Posting das Zitat von Prälat Flatten aus dem Jahre 1970.
Es wäre nur zu hoffen, dass ein Gläubiger den Mut hat, die Sache bis nach Rom zu ziehen und von den
dortigen Gerichten entscheiden zu lassen. Möglicherweise tut dies ja der emeritierte Freiburger Kirchenrechtsprofessor
Hartmut Zapp, der in diesem Jahr vor dem Standesamt „aus der Kirche ausgetreten“ ist, gleichzeitig aber
erklärt hat, er bleibe katholisch, um die Unhaltbarkeit der Position der deutschen Bischöfe aufzuweisen.
@ Rudolfus Jeder hat die Entscheidung des Papstes zu akzeptieren, auch die DBK und auch Leser „Benedikt“.
Die vorliegende Mitteilung wurde approbiert von Papst Benedikt XVI., der die amtliche Bekanntmachung an
alle Präsidenten der Bischofskonferenzen angeordnet hat. Quelle: www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html
Folgende Staaten sind davon betroffen: BRD, CH, Österreich Wer vor dem Staat austritt, bleibt Katholik –
die Universalautorität ist der Papst, und nicht die „DBK“. Sie kapieren es einfach nicht. Dieses Dokument
sagt an keiner Stelle, dass die Kirchensteuer ungültig ist. Dies ist vielmehr ihr Hirngespinst. Das Dokument
erklärt lediglich, dass ein Austritt vor dem Standesamt (um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen) nicht
automatisch den Austritt aus der Kirche bedeutet. Ansonsten äußert das Dokuemnt nichts weiter zur Kirchensteuer,
insbesondere nicht da, was Sie hier fortwährend ohne jeden Beleg behaupten, weil Sie offenbar nicht in
der Lage sind, einen Rechtstext Wort für Wort zu lesen. Es handelt sich hier auch um keinen Fall der
Simonie. Bei einem vor dem Standesamt Ausgetretenen kann man in aller Regel davon ausgehen, dass dieser
tatsächlich die Kirche verlassen wollte. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, können ihm dennoch Sakramente
gewährt werden, andernfalls nicht. Jede andere Praxis macht die Kirche zum Anbieter von Familienverschönerungsfeiern.
Die Kirchensteuer, wie sie die BRD, die CH und Österreich praktizierten, bedeutedete Verkauf der Sakramente.
Die Sakramente dürfen nicht verkauft werden – das ist Simonie wie der Ablaßhandel zur Zeit Luthers.
Der Papst hat den Kirchenaustritt vor dem Staat deshalb auch für ungültig, als Kirchenaustritt, erklärt.
Nur wer vor der Kirchenautorität austritt, tritt aus der Kirche aus. Der Papst hat es klar erklärt –
und die Bischöfe in diesen Staaten müssen dem Papst gehorchen.
Zur Lage in Deutzschland und der Schweiz @Rudolfus und Benedikt Zur Schweiz: es gibt nicht in allen Kantonen
überhaupt „Kirchensteuer“. Darüber hinaus bezahlt man die Kirchensteuer nicht der Diözese, sondern
der Kirchgemeinde vor Ort. die Kirchgemeinde ist jedoch nicht identisch mit der OPfarrei sondern es handelt
sich um eine Grösse des Staatskirchenrechts. Es gab zum Beispiel zu Zeiten von Bischof Haas in Chur manche
Katholiken, die den Austritt aus der Kirchgemeinde erklärten, weil sie deren antihierarchische Propaganda
nicht mehr mittragen konnten, dafür aber den Bischof direkt unterstützten. Zu Deutschland: Leider haben
die Diözesen die Doktrin bestimmt und kritische Stimmen aus der kanonistik, die es auch schon früher
gab, wurden kaum wahrgenommen bzw. „totgeschwiegen“ So sagte zum Beispiel der Kölner Offizial Prälat
Heinrich Flattten schon in den 70er Jahren zur Doktrin der Diözesen: „Dass in dieser Konsequenz (=Aufgabe
der Doktrin der Gleichsetzung von „Kirchenaustritt“ beim Staat mit Abfall vom Glauben) eine beachtliche
Schädigung (=des Kirchensteuersystems) eintreten kann, ist nicht zu bestreiten, nur erlaubt uns das nicht,
um dessentwillen irgendwie am Recht zu manipulieren“ Sehr erhellend jetzt die Bonner Dissertation von
René Löffler „Ungestraft aus der Kirche austreten? der Staatliche kirchenaustritt in kanonistischer
Sicht“, Würzburg 2007. Sein Fazit: „Das Festhalten an der „bewährten Praxis“ ist weder mit dem CIC noch
der Erklärung (von 2006) zu vereinbaren und b
@Benedikt / Papst Benedikt XVI. erklärte die deutsche „Kirchensteuer“ für ungültig. Jeder hat die Entscheidung
des Papstes zu akzeptieren, auch die DBK und auch Leser „Benedikt“. Die vorliegende Mitteilung wurde approbiert
von Papst Benedikt XVI., der die amtliche Bekanntmachung an alle Präsidenten der Bischofskonferenzen
angeordnet hat. Quelle: www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html
Folgende Staaten sind davon betroffen: BRD, CH, Österreich Wer vor dem Staat austritt, bleibt Katholik –
die Universalautorität ist der Papst, und nicht die „DBK“.
Wer ist die Exzellenz? Entsprechend dieser Quelle forum.krzyz.ota.pl/index.php?topic=2149.0 handelt es
sich bei dem grauhaarigen Geistlichen ohne Brille um den Bischof von Thorn (pl. Toruń) S. Ex. Andrzej
Wojciech Suski, der zweite Bischof ist vermutlich sein Weihbischof (das haben die Polen aber nicht bestätigt,
ist meine Vermutung), zudem soll noch der Generalvikar des Bistums Thorn Hw. Prof. Czesław Rychlicki
zu sehen sein. Zu Benedikt, das ändert aber nichts daran, daß eine derartige Praxis rechtswidrig ist,
selbst wenn sie die Richtigen treffen sollte (in der Praxis dürfte man wohl auch versuchen glaubenstreue
Katholiken rechtswidrig zur Staatskirche zu nötigen). Das Kirchenrecht erfordert den Austritt durch positiven
Akt vor der zuständigen kirchlichen Behörde.
@ Pippifax Genau diesen Umstand leugnet die Kirche in Deutschland aber aus nachvollziehbaren Gründen.
Das ist vielmehr eine reine Orientierung an der Praxis: In praktisch allen Fällen bedeutet der Kirchaustritt
vor dem Standesamt ein tatsächliches Verlassen der Kirche. Die wenigen, die dies tun, um stattdessen
eine kirchliche Untergruppierung zu unterstützen etc. bilden eine verschwindend geringe Gruppe.
Nur die halbe Wahrheit! Natürlich Benedikt haben Sie recht, daß der Vatikan das dt. Staatskirchensystem
bzw. die dt. Kirchensteuer nicht für ungültig erklärt hat, aber es wurde eindeutig klargestellt, daß
eine Erklärung des „Kirchenaustritts“ vor staatlichen Stellen eben kein Verlassen der Kirche darstellt.
Dies bedeutet, daß jemand der vor dem Standesamt aus der „kath. Kirche“ austritt, aber gleichzeitig dem
zust. Ortspfarrer und/oder erklärt, weiterhin am kath. Glauben und an der Kirche festzuhalten, auch weiterhin
Katholik ist. Letztlich hat er hier nur klargestellt, daß sich ein Glaubensabfall nur nach den Regelungen
des CIC vollziehen kann und nicht nach den finanziellen Bedürfnissen gewisser Ortsordinarien. Universales
Kirchenrecht bricht hier ortskirchliche Regelungen. Genau diesen Umstand leugnet die Kirche in Deutschland
aber aus nachvollziehbaren Gründen. Wenn er zudem noch einen angemessenen Teil seines Einkommens/Vermögens
an seine Gemeinde oder andere kirchl. Organisationen spendet, ist ihm auch nicht vorzuwerfen, er würde
die Kirche nicht unterstützen, er wäre demnach weiterhin im Stand der Gnade. Sollte sich das Problem
nicht schon vorher gelöst haben, wird es mir eine Freude sein, dies auch juristisch durch den gesamten
kirchlichen Instanzenzug durchzuexerzieren. Mit Rücksicht auf die Nerven der Zukünftigen allerdings
erst nach der Hochzeit :&) .
@ Rudolfus Papst Benedikt XVI. erklärte die deutsche „Kirchensteuer“ für ungültig. Wie lange wollen
Sie diesen Quatsch eigentlich noch wider besseren Wissens weiterverbreiten? Sie führen die Leute absichtlich
in die Irre. Sie sind bereits ein dutzend Mal auf den Unsinn dieser immer wieder getätigten Behauptung
aufmerksam gemacht worden. Auch Ihre übrigen PSeudolehrsätze von der Verfolgung der Alten Messe etc
sind allesamt null und nichtig. Bei Ihnen baut eine Falschannahme auf der anderen auf. @ Gotthard wenn
ein Pius-Priester in einer Gemeinde aushelfen könnte, warum dann nicht auch ein verheirateter suspendierter
Priester? Wenn man sonntags in der Kirche sitzt in der Zelebrant kommt nicht, dann hat sicher niemand
etwass dagegen, wenn der suspendierte Priester in Reihe fünf die Messe übernimmt. Eine fest Vertretung
dagegen ist nicht möglich…
#44 Don Camillo 14:29:37 | Freitag, 2. November 2007
@monti So gesehen mache ich ja auch einen Unterschied zwischen jemand, der wegen Mordes im Knast saß
und einem, der es wegen Taschendiebstahls war. Knast ist also nicht gleich Knast… Tja, da sind Sie voll
und ganz ein Kind unserer Zeit, das die subjektive Wahrnehmung an vorderste Stelle stellt. Aber um in
ihrem Bild zu bleiben: Wenn ich Äpfel verkaufe, die ich von jemandem gekauft habe, von dem ich weiss,
dass der diese Äpfel gestohlen hat, dann mache ich mich der Hehlerei schuldig. Ganz egal, ob Sie nun
daraus einen Gewinn ziehen oder nicht. So ist das. Auch mit der Piusbruderschaft.
@Don Camillo ok, suspendiert ist suspendiert… aaaber für mich macht es einen Unterschied (nicht nach
dem Kirchenrecht sondern einfach meinem Menschenverstand), ob ein Priester suspendiert wurde, weil er
sich von einem exkommunizierten Bischof zwar gültig, aber unerlaubt hat weihen lassen, oder ob er suspendiert
wurde, weil er ein Gelübde gebrochen hat. So gesehen mache ich ja auch einen Unterschied zwischen jemand,
der wegen Mordes im Knast saß und einem, der es wegen Taschendiebstahls war. Knast ist also nicht gleich
Knast…
#42 Don Camillo 14:14:47 | Freitag, 2. November 2007
@Rudolfus Die Gültigkeit wird durch die Suspendierung nicht tangiert Darauf kommt es an. Und wie würden
Sie die Sache beurteilen, wenn alle wegen einer Frau suspendierten Priester wieder beginnen würden, die
Messe (vielleicht sogar den ritus extraordinarius, da ja viele von ihnen in diesem Ritus gross wurden
und ihn selbst noch gefeiert haben) zu zelebrieren? Wäre ja gültig, aber unerlaubt.
„Ecclesia-Dei-Gemeinschaften“ Ist der Terminus „Ecclesia-Dei-gemeinschaften“ nicht seit dem 7. Juli bw.
seit dem 14. September überholt, dem Tag des Inkrafttretens von „Summorum Ponitificium“??
#38 DienerGottes 09:57:39 | Freitag, 2. November 2007
Der Neue Ritus… ist nichts anderes als der Tridentinische Ritus. Mit dem einzigen Unterschied das die
Menschen es verstehen was geredet wird und das die Gemeinde am Feiern beteiligt ist. Es wird fast alles
zusammen gemacht, nicht wie in der Tridentinischen Messe in der der Priester alles alleine macht. Ich
gebe allerdings zu das ich bei gelegenheit nochmal in ein Levitiertes Amt gehen werde. Allerding weiss
ich noch nicht genau wann da ich als Leitender Oberministrant viel zu tun habe und nicht wirklich zeit
habe in ein solches Amt zu gehen.
Etwas mehr Verständnis Wieso sind sie sich so sicher, dass DienerGottes sich entfernt hat, vielleicht
war er einfach noch gar nicht angekommen. Sicher hat er (noch?) wenig Ahnung von dem, was er kritisiert.
Aber ich gestehe ihm zu, dass er noch lernt. @DienerGottes Bleiben Sie weiter auf dem Weg, aber nicht
engstirnig und verbohrt, sondern weitherzig. Und wenn Sie dabei feststellen, dass die außerordentliche
Form Ihnen (noch?) nicht zusagt, dann ist das völlig in Ordnung, solange sie sie nicht anderen untersagen.
Aber diese Gefahr sehe ich nicht.
#36 Alois Bischof 23:43:39 | Donnerstag, 1. November 2007
@DienerGottes Sie sind entweder einer der sich der Gehirnwäsche durch Liturgieprofessoren aus dem Neomodernismus
unterziehen lassen musste, oder einer, der den römisch-katholischen Glauben nicht richtig kennt. Sie
würden wahrscheinlich auch behaupten der byzantinische Ritus sei „nicht gut“ usw. Was Sie da behaupten,
wird von der Kirche und den Heiligen nicht bestätigt, ja direkt verworfen. Wer die „Neue Messe“ als Gegensatz
der Alten preist und erhebt, wie Sie, hat sich leider vom „katholischen Grundgefühl“ entfernt. Schade,
Schade. Für mich als noch ziemlich jungen Menschen sprechen Sie aber gár nicht. Ich habe mich ja auch
Mühe gegeben den überlieferten Römischen Ritus kennenzulernen, damit vertraut zu werden, und nach dieser
Anstrengung sieht man direkt wie nahe Gott dort ist. Im Gegensatz zum antropozentrischen Gebilde des Novus
Ordo. Für mich die Tridentinische Messe eine der Hauptlösungen der kirchlichen Krise und – mit Kardinal
Newman – sage ich: „Es ist das Schönste diesseits der Himmelspforte!“
@Gotthard Wenn ein Priester in einer Neuen Messe ausdrücklich alle Anwesenden zum Empfang der Kommunion
einlädt …, handelt er doch damit auch gegen Rom, oder nicht?[kursiv] Wieso handelt ein solcher Priester
gegen Rom? „Kostet und seht, wie gut der Herr ist“, ist doch eine eindeutige Einladung Christi an die
Mitfeiernden. Was hat Rom denn gesagt?[kursiv] Sehen Sie Gotthard, genau das ist es: Sie wollen nicht
verstehen, was ich geschrieben habe. Meines Wissens nach heisst es, dass alle zum Mahl des Herrn kommen
sollen, die dazu geladen sind. Soweit ich recht informiert bin, gilt diese Einladung in der RKK (auch
der nachlonziliaren) immer noch nicht für Protestanten, Wiederverheiratete usw. Wenn also der Pfarrer
bei einer Beerdigung, wo er von den Familienmitgliedern weiß, dass unter ihnen mehrere Wiederverheirate
Paare sind, ausdrücklich (er betonte dies ganz besonders) Alle zur Teilnahme an der Kommunion einlädt,
handelt er damit doch ungehorsam gegen Rom, oder nicht? Nun würde mich sehr interessieren, wie Sie diesen
Ungehorsam gegenüber Rom bewerten, wo Sie doch immer den Ungehorsam der FSSPX (den ich keinesfalls leugne )
so sehr verurteilen.
#32 Liborius 22:40:32 | Donnerstag, 1. November 2007
@DienerGottes Muß meinem Vorposter iustus voll zustimmen! :)3 Ausserdem wird die Muttergottes niemals
angebetet sondern es wird nur zu Ihr gebetet! Anbeten tut man nur Gott! Das sollte Ihr Pfarrer schon wissen!
#31 iustus 22:26:00 | Donnerstag, 1. November 2007
@Diener Gottes Das von Dir Geschilderte hast Du doch nicht bei einer „Messe“ erlebt, sondern bei einer
Andacht (und bei einer Andacht gibt es keine „ordentliche“ und „außerordentliche Form“). Messen (auch
solche in der außerordentlichen Form) dürfen nicht vor ausgesetztem Allerheiligsten gefeiert werden
und weder die Allerheiligenlitanei noch „Unter Deinen Schutz und Schirm“ sind Bestandteil der Heiligen
Messe. Und ich muss sagen, dass ich kaum glaube, dass der Heiland etwas dagegen hat, wenn seine Mutter
in seiner Gegenwart angerufen wird. Schon eher dürfte es ihn stören, wenn ihn bei der Fronleichnamsprozession
sogar die Prozessionsteilnehmer nicht beachten, wenn er an ihnen vorüberzieht. Fazit: Ich glaube, bei
Dir und Deinem Pfarrer haben sich die Maßstäbe etwas verschoben. Ihr solltet Euch mal um die wirklichen
Probleme mit dem Heiligsten Sakrament kümmern (nämlich darum, dass kaum noch jemand daran glaubt).
#30 DienerGottes 22:07:56 | Donnerstag, 1. November 2007
MP hat keine Aussrahlung Ich muss zu geben das ich mich mit dem Wort gültig recht unglücklich ausgedrückt
habe. Das jedoch schliesst immer noch nicht aus (ich bin 21 j.) das diese Messform befremdlich ist. Ich
bin mit einem Pfarrer hin gegangen und selbst dieser sagt das er forh sei diese Messe nicht mehr Feiern
zu „müssen“. Was ich als unerträglich erachtet habe, war vor dem Ausgesetzten Allerheiligsten „Unter
deinen Schutz und Schirm“ zu Beten und die Hl. Maria zu Verehren. Ich möchte nochmal betonen das es gebetet
wurde als das Allerheiligste ausgesetzt war. Darüberhinaus wurde vor dem Allerheiligsten die Allerheiligenlitanei
gebetet. Was bitte ist das für eine Liturgie. Man kann doch vor dem Ausgesetztem Allerheiligen nicht
die Allerheiligenlitanei beten und noch dazu die Hl. Maria anbeten. Das mit dem Ungültik, da muss ich
nochmal genau drüber nachdenken. Klar sind sie unerlaubt. Aber ich selber zweifle, vorallem wenn man
die messe wie oben beschrieben feiert, das diese Messe würdig bzw. „ordentlich“ gefeiert wurde.
#29 iustus 21:53:46 | Donnerstag, 1. November 2007
@Diener Gottes Die Messen der PB sind unerlaubt. Aber sie sind gültig. Exkommuniziert sind allenfalls
die vier Bischöfe (auch deren Messen sind unerlaubt, aber gültig), nicht aber die von diesen geweihten
Priester. Exkommuniziert werden nämlich nur Bischöfe, die Bischöfe ohne die Erlaubnis des Papstes weihen
und die von ihnen ohne Erlaubnis des Papstes zu Bischöfen Geweihten, nicht aber die zu Priestern Geweihten.
Nicht exkommuniziert sind allerdings auch die, die (wenn auch zu Unrecht) meinen, ihr Handeln sei aufgrund
eines Notstands gerechtfertigt.
#27 ottaviani 21:45:30 | Donnerstag, 1. November 2007
empfinden ob eine messe gültig ist? Allein diese Behauptung zeigt das der Schhreiber keine Ahnung hat
was er schreibt typisch nachkonziliares neo konservatives geschwätz
#26 DienerGottes 21:40:46 | Donnerstag, 1. November 2007
MP hat keine Aussrahlung Ich kann mir kaum Vorstellen das irgendein gläubiger, der diese Messform nicht
wirklich liebt, auch nur ein zweites mal hin geht. Ich kann nur sagen. Ich werde kein zweites mal hin
gehen. Mein Bedarf an der Tridentinischen Messe ist für den rest meines Lebens gedeckt.
#24 DienerGottes 21:29:59 | Donnerstag, 1. November 2007
TR hat keine Ausstrahlung Ich kann nicht verstehen wie man den Tridentinischen Ritus toll finden kann??
Ich war gerade heute in einer solchen Messe. Ich hab den Reichtum die vielfältigkeit und die Schönheit
unseres Neuen Ritus zu schätzen gelernt. Die Messe hatte für mich nicht den Misteriöseausstrahlung
die man immer so Himmelhochjauchzend anpreisst. Auch habe ich in der Messe die massen an Jugendlichen
und Jungen Leuten vermisst, von dennen Behauptet wird das sie in Scharen in die Kirche rennen um diese
Messe zu erleben und mit zu feiern. Dann bin ich auch schon am nächsten Punkt: Der einzige der Feiert
ist der Preister, das war dann auch schon. Die Frauen bedecken ihre Köpfe nicht wie es im Alten Ritus
üblich ist. Die Frauen schweigen auch nicht sondern bilden gleich einen ganzen Chor. Einfach fürchterlich.
Diese Messe ist eine Beleidigung der Gemeinde. Ich Kann nicht behaupten das die Tridentinische Messe eine
Bereicherung ist oder sein wird. Ich empfehel jedoch jedem mal hinzugehen um sich selbst davon zu überzeugen.
Das die Piusbrüder Exkommuniziert worden sind liegt nicht an Rom sondern am Erzbischof Lefebvre der ohne
Päpstliche erlaubnis 4 Bischhöfe geweiht hat. Das bedeutet das er sich selbst Exkommuniziert hat. Daher
empfinde ich, das die Messen, welche die PB, feiern keine Gültigkeit haben da sie alle Exkommuniziert
sind. Was sich aus dem Kirchenrecht erklärt. Weiht ein Exkom. Bischof einen oder mehrere Priester sind
diese ebenso Exkom. Gruss Ich
#23 Alois Bischof 21:28:16 | Donnerstag, 1. November 2007
Altmodernistischer Diözesanpriester Gotthard, der normalerweise in jeder Hinsicht gegen das Lehramt verstosst,
wird in rein disziplinaren Fragen die leicht zu lösen sind und das Seelenheil und die römisch-katholische
Glaubenslehre nicht tangieren auf einmal zu einem angeblich „romtreuen“ Priester. Alles um nur gegen die
böse FSSPX zu agieren und polemisieren. Gotthard, der angeblich sogar im CV sein soll, ist nichts anderes
als ein Priester der abends als ganz isolierter Altliberaler in einem zum Tode verurteilten modernistisch-theologischem
Parasitärgebilde nichts anderes zu tun hat als blühende Römisch-Katholische Gemeinschaften apostolischen
Lebens zu verleumden. Das geht bei ihm von Papst Benedikt XVI., über den hl. Papst Pius X. und den P.M.
Pius XII., venerabilis, bis hin zur Petrusbruderschaft und sogar den Legionären Christi. Leben Sie doch
damit, Gotthard. Ihre Clique hat den Kampf verloren. Wer gegen Christus kämpft wie die Modernisten und
Verräterhirten, wird untergehen. Früher oder später. Dann werden wir wieder erleben, wie es sein soll,
ein Deutschland, Heiliges Deutschland, jenseits von Rahner, Küng, Marx, Hitler, Rosenberg, Pieck, Honecker,
Buber, Luther, Heidegger, Hegel und Kant. Das Deutschland der hl. Hildegard.
#22 Gotthard 20:33:12 | Donnerstag, 1. November 2007
@monti Wenn ein Priester in einer Neuen Messe ausdrücklich alle Anwesenden zum Empfang der Kommunion
einlädt …, handelt er doch damit auch gegen Rom, oder nicht? Wieso handelt ein solcher Priester gegen
Rom? „Kostet und seht, wie gut der Herr ist“, ist doch eine eindeutige Einladung Christi an die Mitfeiernden.
Was hat Rom denn gesagt?
#21 Rudolfus 20:23:12 | Donnerstag, 1. November 2007
„Aufstand gegen Rom“ – die deutschen Bischöfe wollen weiterhin Kirchensteuer kassieren Papst Benedikt
XVI. erklärte die deutsche „Kirchensteuer“ für ungültig. „Cardinal“ Lehmann erklärte, er werde nichts
ändern und er ignoriere ganz einfach den Papst aus Deutschland. Die deutschen Bischöfe wollen weiterhin
„verpflichtend Kirchensteuer“ kassieren – genau wie die Simoniebischöfe zur Zeit Dr. Luthers.