17:08:31 | Donnerstag, 1. November 2007
Mit einer zahnlosen Initiative spielt die Erzdiözese Wien gegenwärtig den schlimmsten Feinden des Menschengeschlechts in die Hände. Von Dr. Josef Preßlmayer, Steinbach bei Schrems.

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn
© Pressebild Kardinal Schönborn(kreuz.net, Wien) Die Kinderschlächter in Österreich und ihre Sympathisanten haben einen weiteren Sieg
errungen und dürfen sich freuen.
Denn die Erzdiözese Wien hat sich nun gänzlich von ihrer früheren
Forderung nach einer gesetzlichen Trennung von beratendem und kinderabtreibendem Arzt verabschiedet.
Statt dessen sollen die Abtreiber nur verpflichtet werden, auf ein zusätzliches, freiwilliges Beratungsgespräch
hinzuweisen, wo die Mütter Hilfe erhalten können.
Hören Sie schon, wie die Abtreiber über diese Hinweispflicht
lachen?
Sie versuchen sich auszumalen, wie die Lohnhenker auf diese Beratungsstellen hinweisen werden?
Sie malen sich aus, wie der Abtreiber seiner derzeitigen gesetzlichen Beratungspflicht nachkommt und
schließen daraus auf jene der Hinweispflicht?
Erzdiözese Wien als Steigbügelhalter für Abtreiberwünsche
Der Wiener Abtreiber Christian Fiala – Chef der Europäischen Abtreibervereinigung ‘FIAPAC’ – betrachtet
die Pflichtberatung vor einer Abtreibung als „Mißstand“.
Die in vielen Ländern vorgeschriebene Trennung
von Kinderabtreiber und beratendem Arzt bezeichnet er gar als „inhuman“.
Bei der deutschen Beratungsschein-Regelung
verurteilt er, daß die Beratung zwar „ergebnisoffen“ zu sein hat, aber gleichzeitig das Leben der Ungeborenen
schützen muß.
Dies konnte Dr. Claudia Kaminsky – Bundesvorsitzende der ‘Aktion Lebensrecht für Alle’
(AlfA) – in Erfahrung bringen, nachdem sie sich in einen finsteren Kongreß der FIAPAC-Abtreiber in Rom
eingeschmuggelt hatte.
Erzdiözesaner Beratungs-EiertanzAm 22. Oktober präsentierte die Erzdiözese
Wien mit der ‘Aktion Leben Österreich’ und dem ‘Katholischen Familienverband Österreichs’ eine neue
Initiative, die sich „Mut zum Kind“ nennt.
Darin läßt sie die gesetzliche Trennung von beratendem und
abtreibendem Arzt fallen.
Warum führt die Erzdiözese diesen Beratungs-Eiertanz auf?
Warum hat Rechtsanwältin
Stephanie Merckens – erzdiözesane „Lebensschutzbeauftragte“ und Nichte des Kardinals – diesen wichtigen
Punkt durch erfolgreiches Lobbying bereits aus dem ÖVP-Perspektiven-Papier eliminiert?
Der Grund für
die AblehnungEs stand im lebensfeindlichen Internet-Portal ‘die Standard’: „Ein verpflichtendes Beratungsgespräch
nach deutschem Vorbild lehnt die Allianz ab.“ Die Gründe für diese Ablehnung wurden verschwiegen.
In
Wahrheit fürchtet man wohl für die kirchlichen Beratungsstellen in Österreich ein ähnliches Schicksal
wie für die deutschen Beratungseinrichtungen.
Letztere zwang Papst Johannes Paul II. wegen des dort
ausgestellten Beratungsscheines, der Voraussetzung zur Kindstötung ist, sich aus dem staatlichen Beratungssystem
zurückzuziehen.
Flucht in eine „Hans im Glück“-StrategieDie zahnlose Initiative
„Mut zum Kind“ tritt mit weiteren harmlosen Forderungen an die Öffentlichkeit:
• eine dreitägige
Bedenkzeit zwischen Beratungs- und Abtreibungstermin (in einer Hand des Abtreibers),
• eine regelmäßige
Erhebung der Motive, die Mütter zu einer Abtreibung bewegen,
• die flächendeckende Einrichtung von
Beratungsstellen für Schwangere
• die Einrichtung eines öffentlichen Hilfsfonds für Schwangere in
Not.
„Diese Forderungen lesen sich nicht besonders radikal und sind zudem altbekannt“ – höhnt Redaktorin
Ina Freudenschuss in einem Kommentar auf ‘die Standard’.
„Die Nicht-Infragestellung der Fristenlösung
ist politischer Konsens“ – stellt sie fest.
Damit ist die Zukunft dieser Forderungen vorgezeichnet. Sie
werden nach einer „Hans im Glück“-Strategie vorgebracht und zeigen, daß der Wert des Lebens ungeborener
Kinder für Erzdiözese und Kardinal ständig abnimmt.
Noch am 9. September – dem Tag der Abreise von
Papst Benedikt XVI. – rang ein Journalist im ‘Österreichischen Rundfunk’ dem Wiener Kardinal die Erklärung
ab, daß die Fristenlösung „kein akzeptabler Status“ sei.
Bei seinem Österreich-Besuch hatte der Papst
das Lebensrecht der Ungeborenen noch eindringlich eingemahnt und davor gewarnt, daß „eines Tages womöglich
nur noch die Steine hierzulande vom Christentum reden würden“.
Doch inzwischen hat der Teufel weiteres
Unkraut gesät, während die Menschen schliefen und auf den Sieg des Lebens hofften.
Nur wenige Wochen
später läßt der gleiche Kardinal die wichtige, in einem kirchlichen Neun-Punkte-Programm aus dem Jahr
1999 festgehaltene Forderung nach Trennung von abtreibendem und beratendem Arzt fallen.
Alles Heuchelei?
„Über die Stellungnahme des Papstes zum Thema Fristenlösung bei seinem Österreich-Besuch habe man
sich gefreut, meinten die Vertreter der Initiative ‘Mut zum Kind’ einhellig“ – so ‘die Standard’ über
die zur Schau getragene Harmonie der Initiative am 22. Oktober.
Doch wenige Wochen vorher – am 11. September –
berichtete die Tageszeitung ‘Der Standard’ etwas ganz anderes:
„Bei der kirchennahen Beratungsorganisation
‘Aktion Leben’ ist man über die neu entflammte Debatte [um die Abtreibung] wenig begeistert. Im Gegenteil:
»Das bringt uns keinen Schritt weiter«, ärgert sich Martina Kronthaler von der ‘Aktion Leben’. Das
Hinterfragen der Fristenlösung führe nur zu ‘altem Lagerdenken’“.
Hat sich da die Meinung von Frau
Kronthaler auf wunderbare Weise umgepolt?
Oder war ihre Freude über die Papstworte einfach geheuchelt?
Radio Vatikan kriecht der „Aktion Leben“ auf den LeimAm 22. Oktober veröffentlichte
Radio Vatikan – „Die Stimme des Papstes und der Weltkirche“ – einen Ausschnitt aus der Rede von Martina
Kronthaler bei der Präsentation der Initiative „Mut zum Kind“.
Frau Kronthaler kritisiert zuerst den
Slogan „Schwanger? – jetzt nicht!“, um dann auf ein Lob auf die Beratungsmethoden der „Aktion Leben“ auszubrechen:
„Ich möchte in diesem Zusammenhang auch ganz klar sagen, daß eine seriöse Beratungsstelle eine Frau
nicht manipuliert oder gar überredet, die Entscheidung liegt bei der Frau und wird in jedem Fall respektiert.“
Was bedeutet dieser, in Staccato und mit schneidender Stimme verteidigter Beratungsgrundsatz?
Frau Kronthaler
verteidigt damit die sogenannte „ergebnisoffene“ Beratung.
Gleichzeitig versetzt sie jenen einen Seitenhieb,
die „nicht ergebnisoffen“ beraten, sondern von Anfang an die klare Absicht verfolgen, das Kind und die
psychische Gesundheit der Mutter zu retten.
Beispiel: Jene Straßenberater, die vor den Kinderschlachthöfen
meist nur wenige Sekunden Zeit haben, um das Herz der Mutter zu berühren.
Diese Straßenberater sind
der „Aktion Leben“ seit jeher ein Dorn im Auge, weil sie dort stehen, wo der Baby-Völkermord geschieht,
und nicht warten, bis es jemanden in ihre bequemen Beratungsstelle verschlägt.
„Unseriöse“ Rettung
ist kein Problem für die KinderAllein in Österreich sind Tausende ungeborene Kinder auf diese Weise –
durch Ansprechen der Mütter auf der Straße – gerettet worden.
In Deutschland wurde kürzlich der Film
„
Maria und ihre Kinder“ vorgestellt. Er zeigt die Münchnerin Maria Grundberger bei dieser „unseriösen“
Arbeit.
Hunderte von Kindern verdanken Maria Grundberger und den anderen „Helpern“, die nach der Idee
von Pater Reilly aus New York in die ganze Welt und auch nach München verpflanzt wurden, das Leben.
Ergebnisoffene Beratungsstellen für Euthanasie?Nach dem Siegeszug der in Deutschland und Österreich
staatlich geförderten „ergebnisoffenen“ Beratungsstellen wird es wohl bald auch „ergebnisoffene“ Beratungsstellen
für Euthanasierung geben.
Auch diese Tötungsentscheidungen dürfte die ‘Aktion Leben’ „in jedem Fall“
respektieren.
Es ist dann anzunehmen, daß die durch Abtreibung psychisch angeschlagenen und unbequem
gewordenen Frauen, sowie die ein Leben lang „ergebnisoffen“ beratenden Frauen der ‘Aktion Leben’, die
bis zu diesem Zeitpunkt ihren erbberechtigten Angehörigen zu einer Last geworden sind, selber einem Euthanasie-Konflikt
zum Opfer fallen werden.
Womit sich der „ergebnisoffene“ Beratungskreis geschlossen hätte.
Dr. Josef
Preßlmayer ist Gesundheitspsychologe und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums“.
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