Röschenz
Kirche unter der Knute
Wenn es um die Kirche geht, werden in der Schweiz Gerichtsurteile gefällt, die im vorhinein feststehen. Der Bischof von Basel meldet sich zu Wort.
Das Bistum Basel mit dem Bischofssitz in Solothurn
Das Bistum Basel mit dem Bischofssitz in Solothurn
(kreuz.net, Basel) Der abgefallene und suspendierte deutsche Priester Franz Sabo darf von der abtrünnige Kirchgemeinde Röschenz im Bistum Basel legal weiterbeschäftigt werden.

Das beschloß das Kantonsgericht Basel-Land am 5. September.

Heute hat der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, zu dem Urteil eine Stellungnahme abgegeben.

Der Bischof findet an dem Urteil „positiv“, daß auch das Kantonsgericht bestätige, daß ein Seelsorger der römisch-katholischen Kirche „nur mit einer Missio canonica angestellt werden“ könne.

Mons. Kurt Koch von Basel
Mons. Kurt Koch von Basel
Er benötige diese für eine kirchenrechtlich korrekte und gültige Seelsorge „zwingend“.

Als weitere positiven Punkt sieht der Bischof die Feststellung des Gerichtes, daß Erteilung oder Entzug der Missio canonica „innerkirchliche Vorgänge“ seien, die sich „im Grundsatz einer staatlichen Kontrolle und Aufsicht entziehen“.

Doch Mons. Koch kritisiert, daß Gerichtsverfahren und schriftliche Begründung des Urteils von dieser Tatsachenfeststellung keinen Gebrauch machen.

Das Urteil setzte vielmehr eine „staatliche Kontrolle und Aufsicht“ voraus.

Nach Ansicht von Mons. Koch käme eine Anerkennung des Urteils des Kantonsgerichts einer „Kapitulation der Kirche vor dem Staat“ gleich.

Die Hauptbegründung des Bischofs für den Entzug der Missio canonica des abgefallenen Priester Sabo war das zerrüttete Vertrauensverhältnis mit dem aufsässigen Priester.

Diese Zerrüttung kam auch in den Tiraden des Priesters gegen den Diözesanbischof öffentlich und medial immer wieder zum Ausdruck.

Daß diese Begründung vom Gericht nicht anerkannt, sondern als „Leerformel“ disqualifiziert wird, ist nach Ansicht des Bischofs „inakzeptabel“.

Ebenso weist der Bischof den Vorwurf zurück, er habe das rechtliche Gehör nicht gewährt.

Daraus sei zu schließen, daß es dem Kantonsgericht nicht um eine entscheidungsoffene Urteilsberatung gegangen sei. Vielmehr sei das Urteil von vorneherein festgestanden:

„Angesichts dieses Urteils kann es jetzt nicht mehr allein um den Fall Röschenz gehen“ – so der Bischof:

„Mit dem Urteil sind vielmehr schwerwiegende Fragen grundsätzlicher Art und noch kaum in ihrer ganzen Tragweite absehbare Konsequenzen aufgeworfen worden.“

Diese Fragen im Verhältnis von Staat und Kirche dürften mit dem „occasionellen Urteil“ eines Kantonsgerichtes nicht als bereits beantwortet betrachtet werden.

Darum müsse ein für die Katholische Kirche verhängnisvoller Präzedenzfall vermieden werden.

Deshalb weiß sich der Bischof in seinem Gewissen verpflichtet, das Urteil des Kantonsgerichts öffentlich zurückzuweisen.

Was den Fall Röschenz betreffe, liege es jetzt in der Verantwortung des Landeskirchenrates, den immer noch bestehenden Unrechtszustand zu beseitigen und geordnete Rechtsverhältnisse herzustellen.

Der Landeskirchenrat ist die vom Staat anerkannte ausführende Behörde der Katholiken, die auf dem Gebiet des Halbkantons Basel-Land wohnen.

Immerhin habe das Kantonsgericht dem Landeskirchenrat dazu die rechtliche Kompetenz anerkannt – stellt der Bischof fest.
      
16 Lesermeinungen
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#16   fakihu   11:07:15 | Dienstag, 13. November 2007
Kurt Koch Stellungnahme
Hier der sehr zutreffende Titel eines Arikels im heutigen Tages Anzeiger zu dieser Stellungnahme:
>>> Verbaler Amoklauf <<<
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#15   Tarcisius   23:25:55 | Montag, 12. November 2007
@Lutheraner
In der Schweiz werden „legal“ Menschen ermordet durch sogenannte „Sterbehilfeorganisationen“, „Kunstwerke“ mit Köpfen ungeborener Kinder ausgestellt (Geben Sie mal „Ruan“ bei Google ein.), wird die Religionsfreiheit von öffentlichen Gerichten mit Füßen getreten.
Wenn die Schweiz etwas nicht mehr ist, dann ein demokratisches Land!
Die Verhältnisse dort nähern sich in Mitteleuropa überwunden Geglaubtem. :-!
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#14   Osservatore   21:34:51 | Montag, 12. November 2007
Klare Worte
Bischof Kurt Koch hat richtig gehandelt. Dabei sind die besonderen Verhältnisse der Schweiz zu beachten, die auf überholten Vereinbarungen des 19. Jahrhunderts basieren. Kurt Koch hat es sich nicht leicht gemacht. Schweigen oder akzeptieren war in diesem Fall nicht möglich. Er konnte seinen Entscheid nur in Rücksprache mit den Verantwortlichen im Vatikan tun. Weise Vorsicht ist in diesem Fall angebracht.
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#13   Lutheraner   18:12:18 | Montag, 12. November 2007
Die Schweiz ist das letzte demokratische Land
auf dem europäischen Kontinent.
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#12   Pippifax   15:37:34 | Montag, 12. November 2007
Fein raus!
Wenn ich der Bischof von Basel wäre, würde ich mir nach dem Urteil den Schweiß von der Stirn wischen und mich freuen, daß ich aus der Angelegenheit einigermaßen fein raus bin. Warum? Weil ich den schwarzen Peter für den Fall Röschenz der Justiz und den staatskirchenrechtlichen Institutionen zuschieben kann (siehe insb. den letzten Absatz, der von Römisch-Katholisch verlinkten Erklärung, aus der sich kaum ergibt, daß jetzt ein Interdikt folgt).
Es ist aber wohl doch eher daß Ordinariat, daß Fehler gemacht hat. Als Grund für den Entzug der missio ist doch nur das sicher quantitativ umfangreich deutlich gemachte zerüttete Vertrauensverhältnis angegeben worden. Das kann reichen, muss aber nicht. Der wirkliche Grund ist doch wohl, daß dieser Sabo ein Ketzer, ein Provinzluther ist, der das Dogma leugnet und daher entfernt gehört. Ich glaube kaum, daß das Ordinariat dies in der gebotenen Deutlichkeit angezeigt hat. Daraus ergibt sich dann auch der malus der Anhörung, in der dies auch nicht thematisiert werden konnte. Natürlich hat das angerufene Gericht nach einer Möglichkeit gesucht, ein unpopuläres Urteil pro ecclesia zu vermeiden. Das Ordinariat hat es aber auch möglich gemacht. Das geht eigentlich zu dessen Lasten. S. Exz. Kurt Koch erscheint aber eher als der neokonservative Hans im Glück, der seinen treudoofen neokonservativen Schäfchen vermitteln kann, das Gericht war Schuld und sich daher auch nicht mit den lauen Katholiken in seinem Bistum richtig anlegen muss.
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#11   Römisch-Katholisch   14:10:04 | Montag, 12. November 2007
Stellungnahme
In diesem Artikel kommt nicht klar zum Ausdruck, was Bischof Kurt Koch wirklich gesagt hat. Meiner Meinung nach hat er klar Stellung bezogen. Unter folgendem Link findet man den Wortlaut:
www.kath.net/detail.php?id=18201 www.kreuz.net/
Was jetzt noch fehlt ist das Interdikt, sprich die Exkommunikation von Sabo und seiner Anhänger.
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#10   Aleph †   13:27:32 | Montag, 12. November 2007
Schweizer Bistümer
Stimme der Vernunft@ Danke!
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#9   stimme der vernunft †   13:25:51 | Montag, 12. November 2007
@Aleph
Chur ist die große Diözese, die die gesamte rechte Mitte und den rechten Teil in der Abbildung einnimmt.
Das Erbistum Haas, äh, ich meine Vaduz ist etwas größer als die Territorialabtei St. Maurice, die man innerhalb des Bistums Sion abgegrenzt erkennen kann (links unten)
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#8   Aleph †   13:06:42 | Montag, 12. November 2007
Bischofsstädte der Schweiz?
Wenn kreuz.net schon die Bistümer der Schweiz aufführt wäre es doch interessant außer dem Bischofssitz Solothurn (Bistum Basel) auch die anderen Bischofssitze namentlich innerhalb der jeweiligen Bistümer zu vermerken. Das man etwa eine Vorstellung hat wo vielleicht die Diözese Chur liegt, wo Mons. Haas einmal als Bischof wirken durfte, bevor er zum Erzbischof von Vaduz (Liechtenstein) ernannt und in dem eigens zu diesem Zweck installierten Erzbistum installiert wurde.
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#7   ExBochumer †   12:29:38 | Montag, 12. November 2007
@ Kurt K.
Muß ICH Ihnen antworten, wie ein römisch-katholischer Bischof zu handeln hat?
Nö.
Das müssten Sie sich doch denken können.
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#6   RJH   11:50:19 | Montag, 12. November 2007
Vor Gericht und auf hoher See…
Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus!
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#5   semper reformandus   11:47:20 | Montag, 12. November 2007
@ Stimme der „Vernunft“
Als Jurist muss ich Ihrer Sichtweise energisch widersprechen. Wenn die Anwendung von Gesetzen so einfach und zuverlässig funktionieren würde, bräuchten wir gar keine Gerichte, jedenfalls keine Rechtsmittelinstanzen. Aber vielleicht meinten Ihren Unfug ja auch als Scherz; für diesen Fall verzeihen Sie bitte die ernsthafte Antwort. Ich hoffe schließlich, hinter Ihrer Äußerung steckt kein diesseits- bzw. staatsgläubiger Rechtspositivmus – das wäre nämlich typische Nazi-Denke.
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#4   sacerdos helveticus   11:40:37 | Montag, 12. November 2007
Ermessensspielraum
Das zuständige Gericht hat doch eher seinen Ermessensspielraum zu Ungunsten der Kirche genutzt.
Vor Allem warf das Gericht ja dem Bischof vor, er hätte dem betreffenden Priester nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt und behauptet, der vom Bischof genannte Grund für den Entzug der Missio, das fehlende Vertrauen, sei eine Leerformel. Damit masst sich das Gericht ja doch an, die Gründe für den Missioentzug zu überprüfen, während es gleichzeitig feststellt, es handle sich um eine innerkirchliche Angelegenheit.
Hier ist doch ein Ermessensspielraum genutzt worden.
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#3   Kurt K.   11:36:11 | Montag, 12. November 2007
@ Exbochumer
WIE sollte er denn handeln?
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#2   ExBochumer †   11:33:37 | Montag, 12. November 2007
Wieder mal so ein Marionettenbischof, …

der sich hinter Worten versteckt.
Warum handelt er nicht endlich?
Aber das ist ja der „Geist der neuen Kirche“.
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#1   stimme der vernunft †   11:30:55 | Montag, 12. November 2007
ist doch logisch
Wenn es um die Kirche geht, werden in der Schweiz Gerichtsurteile gefällt, die im vorhinein feststehen.
Da sich die Gerichte in der Schweiz an Recht und Gesetz halten müssen, kann man tatsächlich schon vorher wissen, was beim Urteil rauskommt: Man muss nur die Gesetze lesen.
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