11:13:19 | Montag, 12. November 2007
Wenn es um die Kirche geht, werden in der Schweiz Gerichtsurteile gefällt, die im vorhinein feststehen. Der Bischof von Basel meldet sich zu Wort.

Das Bistum Basel mit dem Bischofssitz in Solothurn
(kreuz.net, Basel) Der abgefallene und suspendierte deutsche Priester Franz Sabo darf von der abtrünnige
Kirchgemeinde Röschenz im Bistum Basel legal weiterbeschäftigt werden.
Das beschloß das Kantonsgericht
Basel-Land am 5. September.
Heute hat der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, zu dem Urteil eine Stellungnahme
abgegeben.
Der Bischof findet an dem Urteil „positiv“, daß auch das Kantonsgericht bestätige, daß
ein Seelsorger der römisch-katholischen Kirche „nur mit einer Missio canonica angestellt werden“ könne.

Mons. Kurt Koch von Basel
Er benötige diese für eine kirchenrechtlich korrekte und gültige Seelsorge „zwingend“.
Als weitere
positiven Punkt sieht der Bischof die Feststellung des Gerichtes, daß Erteilung oder Entzug der Missio
canonica „innerkirchliche Vorgänge“ seien, die sich „im Grundsatz einer staatlichen Kontrolle und Aufsicht
entziehen“.
Doch Mons. Koch kritisiert, daß Gerichtsverfahren und schriftliche Begründung des Urteils
von dieser Tatsachenfeststellung keinen Gebrauch machen.
Das Urteil setzte vielmehr eine „staatliche
Kontrolle und Aufsicht“ voraus.
Nach Ansicht von Mons. Koch käme eine Anerkennung des Urteils des Kantonsgerichts
einer „Kapitulation der Kirche vor dem Staat“ gleich.
Die Hauptbegründung des Bischofs für den Entzug
der Missio canonica des abgefallenen Priester Sabo war das zerrüttete Vertrauensverhältnis mit dem aufsässigen
Priester.
Diese Zerrüttung kam auch in den Tiraden des Priesters gegen den Diözesanbischof öffentlich
und medial immer wieder zum Ausdruck.
Daß diese Begründung vom Gericht nicht anerkannt, sondern als
„Leerformel“ disqualifiziert wird, ist nach Ansicht des Bischofs „inakzeptabel“.
Ebenso weist der Bischof
den Vorwurf zurück, er habe das rechtliche Gehör nicht gewährt.
Daraus sei zu schließen, daß es
dem Kantonsgericht nicht um eine entscheidungsoffene Urteilsberatung gegangen sei. Vielmehr sei das Urteil
von vorneherein festgestanden:
„Angesichts dieses Urteils kann es jetzt nicht mehr allein um den Fall
Röschenz gehen“ – so der Bischof:
„Mit dem Urteil sind vielmehr schwerwiegende Fragen grundsätzlicher
Art und noch kaum in ihrer ganzen Tragweite absehbare Konsequenzen aufgeworfen worden.“
Diese Fragen
im Verhältnis von Staat und Kirche dürften mit dem „occasionellen Urteil“ eines Kantonsgerichtes nicht
als bereits beantwortet betrachtet werden.
Darum müsse ein für die Katholische Kirche verhängnisvoller
Präzedenzfall vermieden werden.
Deshalb weiß sich der Bischof in seinem Gewissen verpflichtet, das
Urteil des Kantonsgerichts öffentlich zurückzuweisen.
Was den Fall Röschenz betreffe, liege es jetzt
in der Verantwortung des Landeskirchenrates, den immer noch bestehenden Unrechtszustand zu beseitigen
und geordnete Rechtsverhältnisse herzustellen.
Der Landeskirchenrat ist die vom Staat anerkannte ausführende
Behörde der Katholiken, die auf dem Gebiet des Halbkantons Basel-Land wohnen.
Immerhin habe das Kantonsgericht
dem Landeskirchenrat dazu die rechtliche Kompetenz anerkannt – stellt der Bischof fest.
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fakihu 11:07:15 | Dienstag, 13. November 2007
#15
Tarcisius 23:25:55 | Montag, 12. November 2007
#14
Osservatore 21:34:51 | Montag, 12. November 2007
#13
Lutheraner 18:12:18 | Montag, 12. November 2007
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Pippifax 15:37:34 | Montag, 12. November 2007
#10
Aleph † 13:27:32 | Montag, 12. November 2007
#8
Aleph † 13:06:42 | Montag, 12. November 2007
#7
ExBochumer † 12:29:38 | Montag, 12. November 2007
#6
RJH 11:50:19 | Montag, 12. November 2007
#3
Kurt K. 11:36:11 | Montag, 12. November 2007
#2
ExBochumer † 11:33:37 | Montag, 12. November 2007