Der Elephant in der Falle
„Alle großen Streitigkeiten in der Kirche wurden durch einen Kompromiß geregelt.“ Davon ist Bischof Williamson von der Piusbruderschaft überzeugt.
(kreuz.net) „Alle großen Streitigkeiten in der Kirche wurden immer mit einer Art Kompromiß geregelt.“
Das schreibt Mons. Richard Williamson von der Priesterbruderschaft St. Pius X. in seiner wöchentlichen
Kolumne auf dem Blog ‘Dinoscopus’.
Mons. Williamson leitet gegenwärtig das Priesterseminar der Piusbruderschaft in Argentinien.
Gegen den Willen des Papstes wurde er im Jahr 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre zum Bischof geweiht.
Wenn es darum gehe, dem Papst zu helfen oder den kanonischen Status der Bruderschaft zu regeln, seien Kompromisse vorstellbar.
Keinen Kompromiß dürfe es dagegen geben, wenn der Glaube auf dem Spiel stehe. Denn der katholische Glaube sei ein Gefüge objektiver und übernatürlicher Wahrheit.
Ohne einen wenigstens rudimentären Glauben könne keine Seele gerettet werden – zitiert der Bischof den Hebräerbrief.
Worum geht es beim ‘Lefebvrismus’?
Zur Frage, ob in dem Widerstand der Piusbruderschaft der Kern des Glaubens betroffen sei, zitiert Mons. Williamson den emeritierten Ordinarius für Religions- und Missionswissenschaft der Universität Münster, Hw. Johannes Dörmann (85).
Hw. Dörmann ist der Piusbruderschaft nicht verbunden.
Nach ausführlichen Studien aller Ansprachen und Schreiben von Papst Johannes Paul II. habe er erklärt, „daß es beim ‘Lefebvrismus’ nicht nur um Latein oder die Liturgie gehe, sondern um das Fundament des Glaubens“.
„Der Neo-Modernismus als eine Form des Subjektivismus, verwandelt jeden Stein der Wahrheit in Plastik“ – so Mons. Williamson.
Weg aus der Krise
Es gibt nach Mons. Williamson Probleme, die von den Menschen erzeugt werden und nur von Gott alleine gelöst werden können.
Wenn ein Elephant in eine Falle gerate, könne er sich nicht mehr alleine aus ihr befreien.
Der Bischof erinnerte in diesem Zusammenhang an Noah und die Sintflut. Die Erde sei damals von den Menschen komplett verdorben gewesen: „Gott wusch sie rein und führte einen sichtbaren Neubeginn herbei.“
„Sind im Sodom der heutigen Kirche und Welt rein menschliche Lösungen nicht unmöglich geworden?“ – so Mons. Williamson.
Der Bischof schlägt deshalb vor, auf die Knie zu gehen und zu beten: „Der Rest, der aus Gnade erwählt sei“, dürfe nichts wichtiger nehmen als den Glauben zu retten: „Nicht die Liebe zu Rom, oder zur Familie oder zum Leben.“
Gott zu gehorchen und ihn zu lieben, bedeute den wahren Glauben zu retten.
© Bilder: Piusbruderschaft
Mons. Williamson leitet gegenwärtig das Priesterseminar der Piusbruderschaft in Argentinien.
Gegen den Willen des Papstes wurde er im Jahr 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre zum Bischof geweiht.
Wenn es darum gehe, dem Papst zu helfen oder den kanonischen Status der Bruderschaft zu regeln, seien Kompromisse vorstellbar.
Keinen Kompromiß dürfe es dagegen geben, wenn der Glaube auf dem Spiel stehe. Denn der katholische Glaube sei ein Gefüge objektiver und übernatürlicher Wahrheit.
Ohne einen wenigstens rudimentären Glauben könne keine Seele gerettet werden – zitiert der Bischof den Hebräerbrief.
Worum geht es beim ‘Lefebvrismus’?
Zur Frage, ob in dem Widerstand der Piusbruderschaft der Kern des Glaubens betroffen sei, zitiert Mons. Williamson den emeritierten Ordinarius für Religions- und Missionswissenschaft der Universität Münster, Hw. Johannes Dörmann (85).
Hw. Dörmann ist der Piusbruderschaft nicht verbunden.
Nach ausführlichen Studien aller Ansprachen und Schreiben von Papst Johannes Paul II. habe er erklärt, „daß es beim ‘Lefebvrismus’ nicht nur um Latein oder die Liturgie gehe, sondern um das Fundament des Glaubens“.
„Der Neo-Modernismus als eine Form des Subjektivismus, verwandelt jeden Stein der Wahrheit in Plastik“ – so Mons. Williamson.
Weg aus der Krise
Es gibt nach Mons. Williamson Probleme, die von den Menschen erzeugt werden und nur von Gott alleine gelöst werden können.
Wenn ein Elephant in eine Falle gerate, könne er sich nicht mehr alleine aus ihr befreien.
Der Bischof erinnerte in diesem Zusammenhang an Noah und die Sintflut. Die Erde sei damals von den Menschen komplett verdorben gewesen: „Gott wusch sie rein und führte einen sichtbaren Neubeginn herbei.“
„Sind im Sodom der heutigen Kirche und Welt rein menschliche Lösungen nicht unmöglich geworden?“ – so Mons. Williamson.
Der Bischof schlägt deshalb vor, auf die Knie zu gehen und zu beten: „Der Rest, der aus Gnade erwählt sei“, dürfe nichts wichtiger nehmen als den Glauben zu retten: „Nicht die Liebe zu Rom, oder zur Familie oder zum Leben.“
Gott zu gehorchen und ihn zu lieben, bedeute den wahren Glauben zu retten.
© Bilder: Piusbruderschaft
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Freitag, 16. November 2007 23:32
Defensor Fidei: @ Gotthard: Si tacuisses, philosophus fuisses – mansisses
Bei der Taufe durch Besprengung, besonders beim gleichzeitigen Besprengen mehrerer Täuflinge, muss mit
der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden.
Dieses Zitat war nun wirklich wieder unterste Kanone. Wenn Sie damit überhaupt etwas bewiesen haben, dann nämlich höchstens, daß die Taufe durch Besprengung eben gerade nicht a priori ungültig ist. Durch Ihr Zitat haben Sie sich grandios selbst widerlegt. sacerdos helveticus hat dann sein übriges getan.
Das von Ihnen zitierte Amtsblatt sagt schließlich, daß „mit der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden müsse“. Dieser Satz läßt nur den Umkehrschluß zu, daß eine Taufe durch Besprengung grundsätzlich gerade nicht ausgeschlossen ist. Anderenfalls könne nicht die Gefahr einer Ungültigkeit durch die konkreten Umstände bestehen. Eine Taufe durch Besprengung ist nämlich dann ungültig, wenn der Täufling kein Taufwasser abbekommt, was bei dieser Form durchaus denkbar ist. Dies gilt natürlich vor allem für die Fälle, in denen eine größere Gruppe gleichzeitig besprengt wird.
Weil dem nun so ist, schreibt die Kirche in ihren liturgischen Vorschriften vor, daß die Taufe nicht durch Besprengung erfolgen solle/dürfe. Dieses Verbot dient jedoch ausschließlich dazu, die bestehende Gefahr bei dieser Form zu meiden.
Dieses Zitat war nun wirklich wieder unterste Kanone. Wenn Sie damit überhaupt etwas bewiesen haben, dann nämlich höchstens, daß die Taufe durch Besprengung eben gerade nicht a priori ungültig ist. Durch Ihr Zitat haben Sie sich grandios selbst widerlegt. sacerdos helveticus hat dann sein übriges getan.
Das von Ihnen zitierte Amtsblatt sagt schließlich, daß „mit der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden müsse“. Dieser Satz läßt nur den Umkehrschluß zu, daß eine Taufe durch Besprengung grundsätzlich gerade nicht ausgeschlossen ist. Anderenfalls könne nicht die Gefahr einer Ungültigkeit durch die konkreten Umstände bestehen. Eine Taufe durch Besprengung ist nämlich dann ungültig, wenn der Täufling kein Taufwasser abbekommt, was bei dieser Form durchaus denkbar ist. Dies gilt natürlich vor allem für die Fälle, in denen eine größere Gruppe gleichzeitig besprengt wird.
Weil dem nun so ist, schreibt die Kirche in ihren liturgischen Vorschriften vor, daß die Taufe nicht durch Besprengung erfolgen solle/dürfe. Dieses Verbot dient jedoch ausschließlich dazu, die bestehende Gefahr bei dieser Form zu meiden.
Freitag, 16. November 2007 20:55
sacerdos helveticus: Gültigkeit der Taufe durch Besprengung
Gotthard zitiert eine Stellungnahme des Erzbistums Köln zur Taufspendung durch Besprengung (Aspersionstaufe):
„Bei der Taufe durch Besprengung, besonders beim gleichzeitigen Besprengen mehrerer Täuflinge, muss mit der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden.“
Dass bei der Taufe durch Besprengung die Gefahr der Ungültigkeit grösser ist als bei der Spendung durch Übergiessen ist klar, aber sie kann nicht a priori als ungültig bezeichnet werden, wie dies Gotthard meinte.
Die Apersionstaufe wird von den Dogmatikern soweit ich sehe einhellig als gültig angesehen und es gibt auch Entscheidungen der Päpste, die dies aussagen, nicht zuletzt der canon des CIC 1917.
All dies heisst natürlich nicht, dass diese Form, die in der Tat eine „Schrumpfform“ ist, anzuwenden sei, aber es geht um die Beurteilung der Gültigkeit einer so gespendeten Taufe.
„Bei der Taufe durch Besprengung, besonders beim gleichzeitigen Besprengen mehrerer Täuflinge, muss mit der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden.“
Dass bei der Taufe durch Besprengung die Gefahr der Ungültigkeit grösser ist als bei der Spendung durch Übergiessen ist klar, aber sie kann nicht a priori als ungültig bezeichnet werden, wie dies Gotthard meinte.
Die Apersionstaufe wird von den Dogmatikern soweit ich sehe einhellig als gültig angesehen und es gibt auch Entscheidungen der Päpste, die dies aussagen, nicht zuletzt der canon des CIC 1917.
All dies heisst natürlich nicht, dass diese Form, die in der Tat eine „Schrumpfform“ ist, anzuwenden sei, aber es geht um die Beurteilung der Gültigkeit einer so gespendeten Taufe.
Freitag, 16. November 2007 18:40
Gotthard: @defensor
aus dem Amtsblatt der Erzdiözese Köln vom 1.12.2006:
„Zur Gültigkeit der Taufe ist die Waschung mit Wasser in
Verbindung mit der trinitarischen Spendeformel erforderlich.
Der Taufspender muss die Absicht haben, zu tun, was
die Kirche tut.
Die Taufen, die in den nichtkatholischen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften durch Untertauchen oder
Übergießen mit der trinitarischen Formel gespendet werden, sind als gültig anzuerkennen.
Bei der Taufe durch Besprengung, besonders beim gleichzeitigen Besprengen mehrerer Täuflinge, muss mit der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden.
„Zur Gültigkeit der Taufe ist die Waschung mit Wasser in
Verbindung mit der trinitarischen Spendeformel erforderlich.
Der Taufspender muss die Absicht haben, zu tun, was
die Kirche tut.
Die Taufen, die in den nichtkatholischen Kirchen und
kirchlichen Gemeinschaften durch Untertauchen oder
Übergießen mit der trinitarischen Formel gespendet werden, sind als gültig anzuerkennen.
Bei der Taufe durch Besprengung, besonders beim gleichzeitigen Besprengen mehrerer Täuflinge, muss mit der Gefahr der Ungültigkeit gerechnet werden.
Donnerstag, 15. November 2007 16:49
Defensor Fidei: @ Gotthard: „Meine“ Weisheiten sind die Weisheiten der Kirche
Ich weiß nicht, woher Du Deine Weisheiten beziehst, aber Deine Aussage ist schlicht und einfach falsch!
CIC 854:…
Gotthard, Sie sind wirklich ein Held. Mit Ihrem CIC-Zitat beweisen Sie nur leider überhaupt gar nichts! Der CIC gestaltet dogmatische Aussagen z.T. zwar aus, ist aber nicht selber eine unabhängige dogmatische Quelle. Hiervon haben Sie jedoch ungefähr so viel Ahnung wie…lassen wir’s besser. Trotzdem besitzen Sie immer wieder den Mut und lehnen sich mit Ihren abenteuerlichen Behauptungen ziemlich weit aus dem Fenster. Der Unterschied von „Materie“, „Form“ und „ritueller Formvorschrift“ ist Ihnen jedoch völlig unbekannt.
Die Materia remota des Taufsakramentes ist wahres und natürliches Wasser. Hierbei handelt es sich un eine „de fide“ Aussage, die so auf dem Konzil von Trient gefaßt worden ist (DH 1615).
Materia proxima des Taufsakraments ist die durch physische Berührung vollzogene Abwaschung des Körpers mit Wasser „sent.certa.“
Diese „Abwaschung“ kann nun durch „immersio“, „infusio“ oder aber „aspergio“ geschehen; auch beim „aspergio“ fließt das Wasser nämlich. Ob der Ritus (ein solcher kann durch den CIC teilweise geregelt werden) diese Variante als rituelle Form dann auch tatsächlich vorsieht, stet auf einem ganz anderen Blatt, hat aber auf die tatsächliche Gültigkeit absolut keinen Einfluß, was von sacerdos helveticus bereits sehr schön dargelegt wurde.
Deshalb mein Tip: Kaufen Sie sich endlich eine brauchbare Dogmatik.
Gotthard, Sie sind wirklich ein Held. Mit Ihrem CIC-Zitat beweisen Sie nur leider überhaupt gar nichts! Der CIC gestaltet dogmatische Aussagen z.T. zwar aus, ist aber nicht selber eine unabhängige dogmatische Quelle. Hiervon haben Sie jedoch ungefähr so viel Ahnung wie…lassen wir’s besser. Trotzdem besitzen Sie immer wieder den Mut und lehnen sich mit Ihren abenteuerlichen Behauptungen ziemlich weit aus dem Fenster. Der Unterschied von „Materie“, „Form“ und „ritueller Formvorschrift“ ist Ihnen jedoch völlig unbekannt.
Die Materia remota des Taufsakramentes ist wahres und natürliches Wasser. Hierbei handelt es sich un eine „de fide“ Aussage, die so auf dem Konzil von Trient gefaßt worden ist (DH 1615).
Materia proxima des Taufsakraments ist die durch physische Berührung vollzogene Abwaschung des Körpers mit Wasser „sent.certa.“
Diese „Abwaschung“ kann nun durch „immersio“, „infusio“ oder aber „aspergio“ geschehen; auch beim „aspergio“ fließt das Wasser nämlich. Ob der Ritus (ein solcher kann durch den CIC teilweise geregelt werden) diese Variante als rituelle Form dann auch tatsächlich vorsieht, stet auf einem ganz anderen Blatt, hat aber auf die tatsächliche Gültigkeit absolut keinen Einfluß, was von sacerdos helveticus bereits sehr schön dargelegt wurde.
Deshalb mein Tip: Kaufen Sie sich endlich eine brauchbare Dogmatik.
Donnerstag, 15. November 2007 11:15
sacerdos helveticus: Taufe durch Besprengen
Die Frage, ob die durch Besprengen gespendete Taufe gültig ist, wurde von der Kirche bejaht und wird
im von Gotthard herangezogenen canon gar nicht beantwortet.
Der entsprechende canon im CIC von 1917 erwähnte die Taufe durch Besprengen, wenngleich sie auch im vorkonziliaren Rituale nicht vorgesehen war.
So der Münsterische kommentar zum CIC (Stand 2003): „…wurde die Aspersionstaufe von der Kirche als gültig anerkannt, aber nicht propagiert…Die Ursache für die reservierte Haltung gegenüber der Aspersionstaufe liegt in der mangelnden Symbolik, aber auch in der Unsicherheit, ob das Wasser den Körper berührt, die Taufe also gültig empfangen wird.“
Die Aspersionstaufe als a priori ungültig zu bezeichnen geht aber nicht an.
Der entsprechende canon im CIC von 1917 erwähnte die Taufe durch Besprengen, wenngleich sie auch im vorkonziliaren Rituale nicht vorgesehen war.
So der Münsterische kommentar zum CIC (Stand 2003): „…wurde die Aspersionstaufe von der Kirche als gültig anerkannt, aber nicht propagiert…Die Ursache für die reservierte Haltung gegenüber der Aspersionstaufe liegt in der mangelnden Symbolik, aber auch in der Unsicherheit, ob das Wasser den Körper berührt, die Taufe also gültig empfangen wird.“
Die Aspersionstaufe als a priori ungültig zu bezeichnen geht aber nicht an.
Donnerstag, 15. November 2007 10:13
iustus: Unglaublich
wie gesetzestreu Sie auf einmal geworden sind, Gotthard (eine Folge der langen Lektüre von kreuz.net?):
Übergießen ist o.k., besprengen ist ungültig. Also ist die Taufe Ihrer Ansicht nach nur gültig, wenn
der Wassertropfen, den der Täufling abbekommt, auch an ihm wieder abfließt. Das ist ja herrlich
Hoffentlich sind sie auch anderen Vorschriften so treu:
Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern. (2. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie)
Hoffentlich sind sie auch anderen Vorschriften so treu:
Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern. (2. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie)
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