Schweiz
Freie Wahl der Kirchgemeinde
Das Schweizer Staatskirchenrecht hat sich für die Kirche zu einem unerträglichen und tödlichen Korsett entwickelt. Doch das könnte sich ändern. Von Dr. Lukas Brühwiler-Frésey.
Kathedrale im nordfranzösischen Amiens
Kathedrale im nordfranzösischen Amiens
© Stephane Vervalle, CC
(kreuz.net, Zürich) Das ‘Schweizerische Bundesgericht’ hat in einem neuesten Urteil seine Praxis geändert. Es erlaubt zukünftig dem Gläubigen, aus der staatskirchen- rechtlichen Organisation „Kirchgemeinde“ auszutreten, ohne daß er eine Erklärung zum Austritt aus der Katholischen Kirche abgeben muß.

Damit ist der Money-Katholizismus auch auf staatskirchenrechtlicher Ebene beendet, der das Zahlen der staatlichen Kirchensteuer zum einzigen Kriterium für die Kirchenmitgliedschaft macht.

Die ‘Katholische Volkspartei’ begrüßt den neuen Entscheid, interpretiert ihn als Respekt des Staates vor dem katholischen Glaubens- und Kirchenverständnis und sieht damit eine alte Forderung erfüllt.

Die Partei fordert, daß die Schweizerischen Kirchgemeinden jetzt Flexibilität zeigen und auch Gläubige mit Wohnsitz außerhalb des Kirchgemeindeterritoriums aufnehmen.

Das würde einer freien und demokratischen Wahl der Kirchgemeinde entsprechen.

Die neue Rechtsprechung vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, daß der einzelne Gläubige ein Interesse daran haben kann, in einer Kirchgemeinde integriert zu sein, deren Leitung seinem Glaubensverständnis entspricht.

Damit kann er deren Dienstleistungen gegen Bezahlung ordentlicher Abgaben in Anspruch nehmen.

Das bedingt, daß er einer Kirchgemeinde außerhalb seines Wohnortes beitreten kann und daß das Territorialprinzip gelockert wird.

Eine Öffnung des Territorialprinzips wird den Kirchgemeinden eher erlauben, einen harmonischen Kurs in Einheit mit ihren Mitgliedern zu fahren.

Außerdem können sie damit Mitgliederverluste, die sie infolge Austritts unzufriedener Mitglieder entgegen nehmen müssen, ganz oder teilweise kompensieren.
      
7 Lesermeinungen
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#7   Römisch-Katholisch   14:18:45 | Samstag, 17. November 2007
Endlich!
Ein weiterer Meilenstein hin zur Abschaffung dieses unseligen dualistischen Systemes. Die Vertreter der „Landeskirche“ werden gar keine Freude haben. Denn sie sehen ihre Organisationen in ernster Gefahr.
Es ist wohl mehr als nur Zufall, dass schon Anfang dieser Woche Bischof Kurt Koch laut über die Trennung von Kirche und Staat nachdachte.
Ich hoffe, dass die katholische Kirche in der Schweiz bald frei ist.
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#6   möchtegern-kathole   10:08:58 | Samstag, 17. November 2007
@Gotthard
Machen Sie die Augen auf: die Kirche in Ö und in D ist am Ende. Die Priester haben Freundinnen, verbreiten Häresien, die Gläubigen gehen nicht mehr hin, manche Diözesen sind pleite. Die Minis (tranten) bleiben weg, sobald sie bisschen älter sind.
Wenn Sie da und dort ein paar Firmlinge zusammenbringen – schön, nur dass da, wo heute 23 oder 13 sind noch vor 50 Jahren 2300 oder 1300 waren.
Färben Sie alles nur schön, dann geht es noch paar Jahre.
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#5   Gotthard   02:17:26 | Samstag, 17. November 2007
@morus
etwas Konkurrenz in die lahmen Kirchenstrukturen bringen.
also in meiner Wohnsitzpfarrei kann von Müdigkeit und Lahmheit nicht die Rede sein.Erst kürzlich war Firmung: 23 Jugendliche und 13 Erwachsene wurden durch einen afrikanischen Bischof gefirmt, zu dem schon jahrzehntelange freundschaftliche Beziehungen bestehen.
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#4   Botschafter   20:40:45 | Freitag, 16. November 2007
Personalprälatur
@ Gotthard
Ich war Mitglied in der Kirchgemeine Widnau SG. Die Zustände hier sind so katastrophal, dass ich meinen Sohn kurz vor der Erstkommunion vom Religionsunterricht anmelden musste. Jetzt besuchen wir die Sonntagsmesse bei der Petrusbruderschaft. Glücklicherweise ist die Petrusbruderschaft eine Personalprälatur und somit territorial unabhängig, Gott sei Dank!
Es ist nur billig, wenn wir jene unterstützen, deren Dienste wir auch in Anspruch nehmen.
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#3   Morus   20:37:43 | Freitag, 16. November 2007
Kommen Sie zur Sache
Sie können der „Minipartei“ ja beitreten, dann ist sie bereits weniger „mini“. Bezüglich Territorialprinzip sollte man nicht päpstlicher sein als der Papst. Die Mobilität der Gläubigen ist heute schon sehr gross. Ein bisschen Flexibilität würde nichts schaden. Und: stellen Sie sich vor, man könnte jene Pfarrei wählen und mithelfen zu finanzieren, die tridentinische Messen anbietet. Das könnte zum Hit werden und etwas Konkurrenz in die lahmen Kirchenstrukturen bringen.
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#2   maliems   20:31:58 | Freitag, 16. November 2007
schritt
ein erster schritt dieses unselige staatskirchensystem aufzuheben
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#1   Gotthard   18:16:49 | Freitag, 16. November 2007
Prinzip
…begrüßt den neuen Entscheid, interpretiert ihn als Respekt des Staates vor dem katholischen Glaubens- und Kirchenverständnis.
Die Partei fordert, daß die Schweizerischen Kirchgemeinden jetzt Flexibilität zeigen und auch Gläubige mit Wohnsitz außerhalb des Kirchgemeindeterritoriums aufnehmen.
Diese Forderung dieser Mini-Partei entspringt allerdings nicht dem Respekt vor dem katholischen Kirchenverständnis.
Die Kirche kennt -bis auf wenige Ausnahmen – nur das Territorialprinzip.
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