14:56:14 | Dienstag, 8. Februar 2005
Kinderzellen stammen aus getöteten Embryonen. Embryonale Kinderzellen haben die Fähigkeit, sich in jedes beliebige Gewebe des menschlichen Körpers weiterzuentwickeln. Darum sind sie für die Biotechnik-Industrie sehr interessant.
(kreuz.net/
ALfA, Berlin) Ende Januar 2005 wurde in Deutschland die achte Genehmigung für Forschungsarbeiten
an sogenannten Stammzellen erteilt.
Embryonale Stammzellen werden aus den Zellen von Kleinstkindern produziert,
die dazu am vierten Lebenstag getötet werden. Stammzellen sind Alleskönner, weil sie sich in jedes beliebige
menschliche Gewebe ausdiffferenzieren können und daher von der Bioindustrie für therapeutische Zwecke
eingesetzt werden können.
Die Genehmigung ergeht an Professor Dr. med. Jörg Gerlach von der Arbeitsgemeinschaft
für Experimentelle Chirurgie. Die Gruppe um Dr. Gerlach arbeitet in der Klinik für Allgemein-, Viszeral-
und Transplantationschirurgie. Sie ist Teil des Charité Campus Virchow-Klinikum in Berlin.
Die Erteilung
der Genehmigung wurde vom „Robert Koch-Institut“ in Berlin-Wedding mitgeteilt. Das Robert Koch-Institut
ist die Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von Stammzellen, die aus getöteten
embryonalen Kindern gewonnen werden. Vor der Genehmigung konsultierte das Robert Koch-Institut die deutsche
„Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung“. Die Kommission habe sich zum Ansuchen positiv geäußert.
Das genehmigte Projekt von Dr. Gerlach will erforschen, unter welchen Bedingungen die aus getöteten
Kleinstkindern gewonnenen Stammzellen dreidimensional vermehrt und zu reifen Leberzellen herangezüchtet
werden können.
Das Projekt solle zur Entwicklung eines therapeutischen Verfahrens für die außerkörperliche
Leberersatztherapie beitragen. Dieses Verfahren könnte zum Beispiel bei einem akuten Leberversagen angewendet
werden, um bei einem Patienten den Zeitraum bis zur Verfügbarkeit einer Spenderleber zu überbrücken.
Die Eigenschaften von Leberzellen, die aus Zellen getöteter Kinder erzeugt sind, sollen mit den Eigenschaften
von Leberzellen verglichen werden, die aus dem Lebergewebe eines ausgeformten Menschen stammen.
Zugleich
solle versucht werden, Leberzellen aus menschlichen Nabelschnurblutzellen heranzuzüchten und diese ebenfalls
mit den Leberzellen eines ausgeformten Menschen zu vergleichen. Dies soll der Mitteilung des Robert Koch-Institutes
zufolge zeigen, welche Zelltypen sich am besten für die Bereitstellung funktionsfähiger Leberzellen
eignen.
Die Arbeitsgruppe von Prof. Gerlach habe bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Kultivierung
menschlicher Leberzellen sowie tierischer embryonaler Stammzellen.
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