Röschenz
Er dachte öfter an Rücktritt
Der Bischof von Basel bringt die Heuchelei auf den Punkt: „Ich möchte sehen, ob Greenpeace einen Mitarbeiter, der sich öffentlich für Atomkraftwerke einsetzt, einfach so weiter beschäftigt.“
Bischof Kurt Koch von Basel
Bischof Kurt Koch von Basel
(kreuz.net, Solothurn) Der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, dachte wegen des Falls Röschenz „mehr als einmal“ an Rücktritt. Das erklärte er vor der Schweizerischen ‘Sonntagszeitung’:

Doch letztlich kam Mons. Koch zur Auffassung, daß ein Rücktritt „feige“ gewesen wäre. Er würde auch nichts lösen: „Eine solche Hypothek möchte ich meinem Nachfolger nicht hinterlassen.“

Der Bischof betont, daß es sich nicht um einen rein persönlichen Konflikt zwischen dem suspendierten Ex-Pfarradministrator Franz Sabo und ihm handle. In dem Fall hätte er die Sache „schon lange“ auf sich beruhen lassen.

Die Vorgänge in Röschenz entsprächen nicht mehr dem katholischen Kirchenverständnis.

Der Kirchgemeinderat von Röschenz habe von Anfang an gesagt, was er wolle – zu zeigen, daß der Kirchgemeinderat in der Schweiz das letzte Wort hat.

Mons. Koch möchte verhindern, daß das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Land im Fall Sabo zum Präzedenzfall wird.

Es brauche eine klarere Regelung zwischen Kirche und halbstaatlicher Landeskirche.

Die Kernfrage

Vor der ‘Neuen Zürcher Zeitung’ vom letzten Sonntag sprach der Bischof auch direkt vom Ende des Kirchensteuer-Systems.

Die gegenwärtige Regelung funktioniere zwar im Normalfall. Doch falls der Mißbrauch Schule mache, müsse die Kirche für eine Trennung von Staat und Kirche einstehen – so Mons. Koch.

Das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Land bezeichnete Koch erneut als inhaltlich unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Letztlich gehe es um die Frage, ob der Staat darüber entscheiden könne, wer für die Kirche arbeiten kann und wer nicht:

„Ich möchte sehen, ob Greenpeace einen Mitarbeiter, der sich öffentlich für Atomkraftwerke einsetzt, einfach so weiter beschäftigt.“

Einmischungen

Mit seiner klaren Stellungnahme trat Bischof Koch eine Diskussion los.

Der Präsident der Diözesankonferenz des Bistums Basel und christdemokratisches Mitglied der Lokalregierung des Kantons Solothurn, Walter Straumann, kritisierte den Bischof vor der ‘Sonntagszeitung’.

Die Schweizer Christdemokraten – die sich früher ‘Katholisch Konservative Partei’ nannten – agieren schon seit Jahren in einem kirchenfeindlichen Sinn.

Ein Urteil könne nur anerkannt oder bei der nächsten Instanz angefochten werden. Eine Rückweisung wie von Mons. Koch gebe es nicht – so Straumann.

Eusebius Spescha – sozialistisches Mitglied des Lokalparlamentes des Kantons Zug – fiel ebenfalls über den Bischof her.

Die ‘Sozialdemokratische Partei’ der Schweiz ist traditionell antikirchlich.

Spescha behauptet heute Freitag vor einer Lokalzeitung, daß Mons. Koch „die Garantien eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens“ in Frage gestellt habe.
      
8 Lesermeinungen
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#8   Agiafortuni   22:46:55 | Freitag, 23. November 2007
die Besserwissen
immer öfters handeln Richter nach dem Grundsatz: „Gott weiss alles, aber wir alles besser.“ Dies war bereits beim Krizifixurteil von 1995 der Fall, wo das deutsche Bundesverfassungsgericht eindeutig serine moralischen Kompetenzen überschritt und, obschon der religiöse Friede in keiner Weise gefährdet war, sich einen Eingriff in die Kulturhoheit des Freistaates Bayern erlaubte. Auch im Falle Szabo hat das Gericht den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Hätten die betreffenden Richter ein Midestmass an Redlichkeit besessen, hätten sie erkennen müssen, dass für den Bischof ein Mann wie Szabo nicht mehr zumutbar war und daher auf die Forderung der Gemeinde Röschenz überhaupt nicht eingehen sollen.
Bei den leeren Kirchen wäre eine Trennung von Staat und Kirche für den Bischof keineswegs ein Nachteil. In dieser Hinsicht könnte er sogar von der Piusbruderschaft einiges lernen, denn obschon sie keine Kirchensteuer einzieht, besteht sie weiterhin
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#7   Morus   21:43:01 | Freitag, 23. November 2007
Das Konkordat muss gekündigt werden
Ob Koch Erfolg haben wird, hängt nicht zuletzt vom Vatikan ab. Dieser hätte das Konkordat schon längst kündigen und dem Staat und der Christlichdemokratischen Volkspartei die Vogteirechte entziehen sollen. Bischof Koch kann sein Kader zusammenziehen und ihm direkt, privatrechtlich,unterstellen, langsam und sukzessive. Die Gläubigen können gemäss neuem Bundesgerichtsurteil aus den Kirchgemeinden austreten und trotzdem katholisch bleiben, und die finanziellen Beiträge direkt in Solothurn abliefern. Es entsteht über die Jahre eine freie katholische Gemeinde nach der andern. Ganz friedlich. Am Schluss könnte dann das Volk noch pro Kanton beschliessen, dass die staatsrechtlichen Kirchgemeinderuinen als aufgehoben gelten.
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#6   Montfalcone   21:24:46 | Freitag, 23. November 2007
Rechtsstaatlich heißt nicht servil, eher im Gegenteil
als Partei in einem Rechtsstreit habe ich nur die zwei oben genannten Möglichkeiten. Alles andere ist Wunschdenken oder emotionales Getue… das mag einem gefallen oder nicht!
Mumpitz. Akzeptieren heißt keineswegs Billigung, in keinem normalen Rechtssystem – akzeptieren heißt nur, daß ich es rein juristisch hinnehmen muß, ihm also Folge leisten muß. Es stehen noch die absolut legitimen und rechtsstaatlichen Möglichkeiten der Paradigmenänderung (was ja in der Schweiz angedacht wird) und der politischen Änderung des Ergebnisses (was leider wahrscheinlich dort nicht der Fall sein wird) offen. Urteilskritik ist übrigens selbst nach streng klassich liberalem Staats- und Rechtsverständnis (z.B. bei Kant) nicht nur erlaubt, sondern sogar notwendig. Rechtsstaatlich heißt nicht servil.
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#5   Morus   21:18:15 | Freitag, 23. November 2007
Koch wählte die dritte Möglichkeit
Natürlich kann man ein Rechtsmittel einlegen oder nicht. Ob Bischof Koch dazu legitimiert gewesen wäre – Hauptpartei war der Landeskirchenrat – erscheint fraglich. Er konnte aber auch das Urteil nicht anerkennen und mit dieser Methode die politische Debatte lancieren. Das hat er getan und dies ist ihm gelungen. SVP, SP und FDP helfen ihm im Sinne von unheiligen Allianzen schon. Mit der SP und den Grünen hat er ja offene Sympathien.
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#4   Gotthard   21:03:42 | Freitag, 23. November 2007
korrekt
Ein Urteil könne nur anerkannt oder bei der nächsten Instanz angefochten werden. Eine Rückweisung wie von Mons. Koch gebe es nicht – so Straumann.
als Partei in einem Rechtsstreit habe ich nur die zwei oben genannten Möglichkeiten. Alles andere ist Wunschdenken oder emotionales Getue… das mag einem gefallen oder nicht!
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#3   Morus   19:47:28 | Freitag, 23. November 2007
Morbides System
In der Schweiz tut man so, als ob nur das aktuelle System die Kirche garantieren könnte. Dabei ist es weltweit einzigartig skuril. Sowohl die karitativen wie die lehrmässigen Dienste der Kirche werden weltweit ohne Hilfe des Staates erbracht. Die Kirche steht auch mit ihrer Lehre im Gegensatz zum modernen dekandenten Staat. Da drängt sich eine weitere Trennung geradezu auf. Damit stärkt sich die Kirche. Frage ist, ob Bischof Koch den Prozess durchhält.
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#2   Typ   18:20:16 | Freitag, 23. November 2007
Herfallen?
Eusebius Spescha – sozialistisches Mitglied des Lokalparlamentes des Kantons Zug – fiel ebenfalls über den Bischof her.
Den „Redakteuren“ täte ein Blick in ein deutsches Wörterbuch gut, um zu verstehen, was „über jemanden herfallen“ bedeutet.
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#1   Waldemar Michael   17:54:49 | Freitag, 23. November 2007
Der Ober sticht den Unter
Dafür sind ja Hierarchien da, daß im Streitfall eine klare Entscheidung gefällt werden kann. Der „Unter“ kann ja immer noch eine eigene Kirche aufmachen.
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