Die wahre Staatsreligion der deutschen Nation
Was Hitler den von ihm verfolgten Juden antat, war verabscheuungswürdig. Doch diese Ereignisse haben keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung. Von Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen.
(kreuz.net) Am 23. Oktober bestätigte das Landgericht Nürnberg-Fürth eine einjährige Kerkerhaft gegen
den deutschen Lebensschützer Dr. Johannes Lerle.
Lerle berichtete nach der Verhandlung, daß er nur einige Punkte aus seiner Berufungsbegründung habe vortragen können: „Doch diese Einschränkungen waren nicht entscheidend, da das Urteil ohnehin vorher feststand.“
Während des Prozesses erklärte Lerles Rechtsanwalt, sich nicht im klaren darüber zu sein, welche Völkermordhandlung sein Mandant angeblich geleugnet habe.
Darum könne der Angeklagte auch nicht wissen, gegen welchen Vorwurf er sich zu verteidigen habe. Die Verteidigungsrede von Dr. Lerle wurde inzwischen im Internet veröffentlicht.
Zu diesem über 6.000 Wörter langen Text möchte ich einige Anmerkungen folgen lassen.
Auschwitz ist die Widerlegung Christi
Dr. Lerle hat Sinn und Zweck des Schauprozesses gegen ihn durchschaut und entsprechend pointiert zum Ausdruck gebracht.
Der rote Faden seiner Ausführungen ist die Feststellung, daß der Holocaust den Bürgern als teuflische Staatsreligion aufgezwungen wird.
Lerle belegt die Existenz der Holocaust-Religion und ihres Zwangcharakters mit soliden Beweisen.
So zitiert er die Aussage des französischen Regisseurs Claude Lanzmann: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi.“
Wer Lerle nicht glauben will, kann den Artikel „Dachau meets Disneyland“ lesen, der am 11. August 2000 in der ‘Berliner Zeitung’ über Norman Finkelsteins Buch „Die Holocaust-Industrie“ veröffentlicht wurde:
„Es ist verständlich, daß Finkelsteins besondere Verachtung denen gilt, die das, was er die »Mythologisierung des Holocaust« nennt, weiter verbreiten, allen voran Elie Wiesel, der »Hohepriester der Sakralisierung des Holocaust«.“
Wiesel ist nach Finkelstein ein betrügerischer Phantast, dessen Autobiografie zum Teil fiktiv sei.
Er lebe sehr bequem davon, daß er das „Mysterium des Holocaust“ in aller Welt verkündet – „für eine Standard-Gebühr von 25.000 Dollar plus Wagen und Chauffeur“.
Die Holocaust-Religion beruht auf Lügen
In seiner Berufungsbegründung zitiert Lerle auch Wiesels Selbstaussagen:
1. „Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt.“
2. „»Was schreibst du da?« fragte der Rabbiner. »Geschichten«, antwortete ich. […] Über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. »Aber sie passierten nicht?« Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn, als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: »Das bedeutet, daß du Lügen schreibst!« Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: »Die Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt«.“
Damit gründet die Holocaust-Religion nach Wiesels eigenen Aussagen auf Lügen.
Lerle hat nie einen Zweifel darüber gelassen, daß das, was Hitler den von ihm verfolgten Juden antat, verabscheuungswürdig war. Aber diese Ereignisse haben keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung.
Dieses Unrecht mit dem biblischen Begriff des Holocaust zu bezeichnen, verlege das vom Propheten Jesaja vorhergesagte Leiden und Sterben des Gottesknechtes in die Gaskammern von Auschwitz:
„Dabei wird die Person des Gottesknechtes in gotteslästerlicher Weise ausgetauscht.“
Lerle erklärt, nichts von dem geleugnet zu haben, was man in Deutschland nicht leugnen dürfe: „Zumindest ist eine strafrechtlich relevante Leugnung weder in der Anklageschrift noch im Urteil genannt worden.“
Er habe nur Tatsachen genannt, die weder von der Anklage noch vom angefochtenen Urteil verneint würden: „Der grundgesetzwidrige Maulkorbparagraph stellt lediglich das Leugnen von Tatsachen unter Strafe.“
Fragenstellen verboten
Es gibt in Deutschland eine klar definierte Lehre, was man glauben muß und was man nicht glauben darf.
Sogar offenkundige Widersprüche werden den Bürgern als Glaubenswahrheiten aufgezwungen – sei es im Zusammenhang mit Gaskammern, mit angeblich aus Juden produzierten Seifen oder mit Opferzahlen.
Wer nachfragt, was man konkret glauben muß, um einer Strafverfolgung wegen Holocaustleugnung zu entrinnen, riskiert eine Verurteilung wegen „Volksverhetzung“.
Es ist der Justiz offenbar nicht daran gelegen, nachprüfbar begangene Handlungen nach nachprüfbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen.
Das, was gesagt oder nicht gesagt wurde, ist für Holocaust-Leugnung unerheblich.
Für eine Verurteilung genügt die Behauptung der Justiz, der Angeklagte sei sich „bewußt“ gewesen, eine „strafbare Handlung“ begangen zu haben.
Woher die Justiz das Bewußtsein ihres Opfers kennt, ist irrelevant.
Bevorzugung der Juden
Lerle zitiert auch eine Verbrennung des „Tagebuchs der Anne Frank“, das die Justiz mit neun Monaten Kerker auf Bewährung und hohen Geldstrafen ahndete, während eine ARD-Bibelverbrennung vor Millionenpublikum ungesühnt blieb:
„Der Vergleich der beiden Bücherverbrennungen zeigt, welcher Glaube zur Zeit in Deutschland Staatsreligion ist“ – so Lerle.
Er erwähnt auch Norbert Homuth – Herausgeber eines christlichen Mitteilungsblattes – der im Juli 1995 vom Amtsgericht Fürth zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, weil er Volksverhetzungen aus dem Talmud zitiert hatte.
„Ob die Zitate tatsächlich im Talmud stehen oder nicht, hatte Richter Förtsch überhaupt nicht interessiert.“ – so Lerle:
„Die Strafsache Norbert Homuth hat mit meinem Strafprozeß gemeinsam, daß die Justiz in die religiöse Auseinandersetzung eingreift, indem sie diejenigen bestraft, die solche wahren Tatsachen in die Öffentlichkeit tragen, die dem Ansehen der angeblich »jüdischen« Talmud-Religion Schaden zufügen.“
Zusammenfassend kann man sagen, daß die deutsche Justiz in der Aburteilung von Dr. Lerle „Dienst nach Vorschrift“ geleistet hat.
Die Argumente des Angeklagten wurden ignoriert. Auf eigene Argumente verzichtete man.
Wer in Deutschland für Wahrheit und Gerechtigkeit Partei ergreift, muß damit rechnen, verfolgt zu werden.
Wer davor Angst hat, muß sich damit abfinden, in diesem Land als manipulierter Zombie dahinzuvegetieren.
Lerle berichtete nach der Verhandlung, daß er nur einige Punkte aus seiner Berufungsbegründung habe vortragen können: „Doch diese Einschränkungen waren nicht entscheidend, da das Urteil ohnehin vorher feststand.“
Während des Prozesses erklärte Lerles Rechtsanwalt, sich nicht im klaren darüber zu sein, welche Völkermordhandlung sein Mandant angeblich geleugnet habe.
Darum könne der Angeklagte auch nicht wissen, gegen welchen Vorwurf er sich zu verteidigen habe. Die Verteidigungsrede von Dr. Lerle wurde inzwischen im Internet veröffentlicht.
Zu diesem über 6.000 Wörter langen Text möchte ich einige Anmerkungen folgen lassen.
Auschwitz ist die Widerlegung Christi
Dr. Lerle hat Sinn und Zweck des Schauprozesses gegen ihn durchschaut und entsprechend pointiert zum Ausdruck gebracht.
Der rote Faden seiner Ausführungen ist die Feststellung, daß der Holocaust den Bürgern als teuflische Staatsreligion aufgezwungen wird.
Lerle belegt die Existenz der Holocaust-Religion und ihres Zwangcharakters mit soliden Beweisen.
So zitiert er die Aussage des französischen Regisseurs Claude Lanzmann: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi.“
Wer Lerle nicht glauben will, kann den Artikel „Dachau meets Disneyland“ lesen, der am 11. August 2000 in der ‘Berliner Zeitung’ über Norman Finkelsteins Buch „Die Holocaust-Industrie“ veröffentlicht wurde:
„Es ist verständlich, daß Finkelsteins besondere Verachtung denen gilt, die das, was er die »Mythologisierung des Holocaust« nennt, weiter verbreiten, allen voran Elie Wiesel, der »Hohepriester der Sakralisierung des Holocaust«.“
Wiesel ist nach Finkelstein ein betrügerischer Phantast, dessen Autobiografie zum Teil fiktiv sei.
Er lebe sehr bequem davon, daß er das „Mysterium des Holocaust“ in aller Welt verkündet – „für eine Standard-Gebühr von 25.000 Dollar plus Wagen und Chauffeur“.
Die Holocaust-Religion beruht auf Lügen
In seiner Berufungsbegründung zitiert Lerle auch Wiesels Selbstaussagen:
1. „Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt.“
2. „»Was schreibst du da?« fragte der Rabbiner. »Geschichten«, antwortete ich. […] Über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. »Aber sie passierten nicht?« Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn, als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: »Das bedeutet, daß du Lügen schreibst!« Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: »Die Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt«.“
Damit gründet die Holocaust-Religion nach Wiesels eigenen Aussagen auf Lügen.
Lerle hat nie einen Zweifel darüber gelassen, daß das, was Hitler den von ihm verfolgten Juden antat, verabscheuungswürdig war. Aber diese Ereignisse haben keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung.
Dieses Unrecht mit dem biblischen Begriff des Holocaust zu bezeichnen, verlege das vom Propheten Jesaja vorhergesagte Leiden und Sterben des Gottesknechtes in die Gaskammern von Auschwitz:
„Dabei wird die Person des Gottesknechtes in gotteslästerlicher Weise ausgetauscht.“
Lerle erklärt, nichts von dem geleugnet zu haben, was man in Deutschland nicht leugnen dürfe: „Zumindest ist eine strafrechtlich relevante Leugnung weder in der Anklageschrift noch im Urteil genannt worden.“
Er habe nur Tatsachen genannt, die weder von der Anklage noch vom angefochtenen Urteil verneint würden: „Der grundgesetzwidrige Maulkorbparagraph stellt lediglich das Leugnen von Tatsachen unter Strafe.“
Fragenstellen verboten
Es gibt in Deutschland eine klar definierte Lehre, was man glauben muß und was man nicht glauben darf.
Sogar offenkundige Widersprüche werden den Bürgern als Glaubenswahrheiten aufgezwungen – sei es im Zusammenhang mit Gaskammern, mit angeblich aus Juden produzierten Seifen oder mit Opferzahlen.
Wer nachfragt, was man konkret glauben muß, um einer Strafverfolgung wegen Holocaustleugnung zu entrinnen, riskiert eine Verurteilung wegen „Volksverhetzung“.
Es ist der Justiz offenbar nicht daran gelegen, nachprüfbar begangene Handlungen nach nachprüfbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen.
Das, was gesagt oder nicht gesagt wurde, ist für Holocaust-Leugnung unerheblich.
Für eine Verurteilung genügt die Behauptung der Justiz, der Angeklagte sei sich „bewußt“ gewesen, eine „strafbare Handlung“ begangen zu haben.
Woher die Justiz das Bewußtsein ihres Opfers kennt, ist irrelevant.
Bevorzugung der Juden
Lerle zitiert auch eine Verbrennung des „Tagebuchs der Anne Frank“, das die Justiz mit neun Monaten Kerker auf Bewährung und hohen Geldstrafen ahndete, während eine ARD-Bibelverbrennung vor Millionenpublikum ungesühnt blieb:
„Der Vergleich der beiden Bücherverbrennungen zeigt, welcher Glaube zur Zeit in Deutschland Staatsreligion ist“ – so Lerle.
Er erwähnt auch Norbert Homuth – Herausgeber eines christlichen Mitteilungsblattes – der im Juli 1995 vom Amtsgericht Fürth zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, weil er Volksverhetzungen aus dem Talmud zitiert hatte.
„Ob die Zitate tatsächlich im Talmud stehen oder nicht, hatte Richter Förtsch überhaupt nicht interessiert.“ – so Lerle:
„Die Strafsache Norbert Homuth hat mit meinem Strafprozeß gemeinsam, daß die Justiz in die religiöse Auseinandersetzung eingreift, indem sie diejenigen bestraft, die solche wahren Tatsachen in die Öffentlichkeit tragen, die dem Ansehen der angeblich »jüdischen« Talmud-Religion Schaden zufügen.“
Zusammenfassend kann man sagen, daß die deutsche Justiz in der Aburteilung von Dr. Lerle „Dienst nach Vorschrift“ geleistet hat.
Die Argumente des Angeklagten wurden ignoriert. Auf eigene Argumente verzichtete man.
Wer in Deutschland für Wahrheit und Gerechtigkeit Partei ergreift, muß damit rechnen, verfolgt zu werden.
Wer davor Angst hat, muß sich damit abfinden, in diesem Land als manipulierter Zombie dahinzuvegetieren.
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Dienstag, 5. August 2008 03:24
Manuel Böhm: Information zu Rolf Hermann Lingen
Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“ Rolf Hermann Lingen, der Gründer
einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch katholische Kirche, die Priesterbruderschaft
St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken
sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym
„Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“
veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung
„römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent integre Priester und all jene, die nicht seiner
Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten
verantworten musste.
Interessante Informationen zu Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf:
http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8
Sie können sich auch in diesem Forum anmelden und mitdiskutieren. Weitere Themen in diesem Forum sind Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner.
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http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8
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Dienstag, 29. Juli 2008 04:12
Br. Engelbert: Rolf Hermann Lingen
Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst Benedikt XVI ?
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
http://kongregation.info
Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen:
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November 2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“ von Rolf Hermann Lingen ungültig ist.
Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an seinen Priesterträumereien fest ?
Br. Engelbert
http://kongregation.info
Samstag, 1. Dezember 2007 21:13
Rudolfus: @Burgorus: Die Privatoffenbarung über das Germanentum
Jemand, der öfters im jüdischen Archiv in Jerusalem arbeitet, vermutete aufgrund eines Berichtes, dass
ein skandinavisches Volk einer der aus der babylonischen Gefangenschaft „Stämme“ sein könnte. Ich erhielt
auf Anfrage von jemand, der übernatürliche Verbindung zur Gottesmutter und den Engeln hat (mehr sage
ich dazu nicht, glauben sowieso die wenigsten), die Antwort, dass die germanische Linie auf Joseph und
David zurückgehe.
Diese Privatoffenbarung sollte dann ja eigentlich der Kirchenautorität vorgelegt werden.
Diese Privatoffenbarung sollte dann ja eigentlich der Kirchenautorität vorgelegt werden.
Freitag, 30. November 2007 22:36
Leblhuber: @Burgorus:
Jemand, der öfters im jüdischen Archiv in Jerusalem arbeitet, vermutete aufgrund eines Berichtes, dass
ein skandinavisches Volk einer der aus der babylonischen Gefangenschaft „Stämme“ sein könnte. Ich erhielt
auf Anfrage von jemand, der übernatürliche Verbindung zur Gottesmutter und den Engeln hat (mehr sage
ich dazu nicht, glauben sowieso die wenigsten), die Antwort, dass die germanische Linie auf Joseph und
David zurückgehe.
Das jüdische Archiv in Jerusalem hat wohl auch den Nachweis, dass Sie direkt von David abstammen.
Burgorus ein Jude! Wer hätte das gedacht!
Das jüdische Archiv in Jerusalem hat wohl auch den Nachweis, dass Sie direkt von David abstammen.
Burgorus ein Jude! Wer hätte das gedacht!
Freitag, 30. November 2007 22:34
Rudolfus: Mit dem Wort „Antisemitismus“ sollte man jedenfalls in einem Land wie Deutschland keine Späße
treiben
Die NSDAP und die SS haben genug Schaden angerichtet!
Die NSDAP und die SS haben genug Schaden angerichtet!
Freitag, 30. November 2007 22:26
Benedikt: @ Antisemit
Beachten Sie doch bitte, daß das Wort in Anführungszeichen steht!
Auf die hätten SIE auch getrost verzichten können.
Auf die hätten SIE auch getrost verzichten können.
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