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Mittwoch, 28. November 2007 13:46
Ab Dezember geht’s los
Nicht alle schmollen. In Deutschland gibt es auch Pfarreien, die das Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe ernstnehmen und in die Tat umsetzen.
Der Altar ist für die Zelebration der alten Messe bereitet.
Der Altar ist für die Zelebration der alten Messe bereitet.
(kreuz.net, Herzogenrath) Nach der Liturgiereform der späten 60er Jahre kam es bei der Ausführung der neuen liturgischen Bestimmungen bald zu Mißbräuchen. Eine Entsakralisierung verbreitete sich in der Kirche.

Das erklärt die Webseite der Pfarrei St. Gertrud in der 47.000-Seelen-Gemeinde Herzogenrath im Bistum Aachen.

Die Pfarrei wird von Hw. Guido Rodheudt geleitet. Er gehört zum Sprechergremium des glaubenstreu ausgerichteten ‘Netzwerkes katholischer Priester’

„Die Einheit der liturgischen Feier, wie sie bis dahin den Erdkreis umspannt hatte, wurde eingetauscht gegen oft subjektive und banale Formen“ – so das Urteil der Webseite über die Liturgiereform:

Heute werde die Liturgie in beinahe jeder Kirche der katholischen Welt verschieden gefeiert: „Damit ist der einheitliche Ausdruck des gemeinsamen Glaubens verlorengegangen.“

Die Wiederzulassung der Alten Messe sei der Versuch des Papstes, die Wurzeln der Liturgie nach einer 40jährigen Geschichte von Mißbräuchen und Mißverständnissen neu zu entdecken.

Homepage der Pfarrei St. Gertrud
Homepage der Pfarrei St. Gertrud
Benedikt XVI. wolle nicht die Zeit vor dem Konzil wiederbeleben, sondern das gemeinsame liturgische Erbe von Ost- und Westkirche in die Zukunft tragen.

Um diesem Anliegen Gehör zu schenken, wird in der Gemeinde Sankt Gertrud in Herzogenrath montags und samstags eine Heilige Messe im Alten Ritus gefeiert.

Die neue Regelung tritt ab dem ersten Adventssonntag in Kraft. Beginnend mit dem 3. Dezember finden die beiden Messen jeweils am Montag um 18.30 Uhr und am Samstag um 9.00 Uhr am Kreuzaltar von St. Marien statt.

Für den Mitvollzug der Liturgie liegen in der Kirche Heftchen mit einem deutsch-lateinischen Meßverlauf aus.

Es wird auch Übersetzungen der jeweiligen Tagesgebete geben. Lesung und Evangelium sollen auf Deutsch vorgetragen werden.

Warum Mundkommunion?
Die Ankündigung weist die Gläubigen darauf hin, daß die Heilige Kommunion im Alten Ritus nur als Mundkommunion ausgeteilt wird, die kniend an der Kommunionbank empfangen wird:

„Eine Spendung der Heiligen Kommunion in die Hand ist nicht gestattet, weil es nicht zu einer Vermischung der Riten kommen soll.“

Wem das Knien beim Kommunionempfang nicht möglich sei, könne bei der Mundkommunion auch stehen.

Personen, die „sich mit der Mundkommunion schwer“ tun, gibt die Webseite deren zweifache Bedeutung zu bedenken.

Bei der Mundkommunion werde die „Verunehrung“ von kleinen Partikeln des Allerheiligsten vermieden.

Durch sie komme auch besser zum Ausdruck, daß der Leib Christi etwas sei, „das ich mir nicht selber nehmen kann“.

Ähnlich werde auch ein Verdienstorden nicht in die Hand des Ausgezeichneten überreicht, sondern ihm – passiv – umgelegt oder angeheftet.

© Titelbild: JD Treat, CC
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 66 Lesermeinungen:
Freitag, 30. November 2007 22:23
Benedikt: @ Rudolfus
In Glaubens- und Sittenfragen, Rudolfus. An seinem Arbeitsplatz kann man durchaus an andere Autoritäten gebunden sein, was von der Kirche auch keineswegs in Abrede gestellt wird. Und überhaupt: Sie wissen ja nichtmal, ob die Redakteure überhaupt Katholiken waren.
Freitag, 30. November 2007 21:41
Rudolfus: @Benedikt: Sie verstehen es nicht
Jeder Katholik hat dem Papst zu gehorchen.
Freitag, 30. November 2007 21:38
Benedikt: @ Rudolfus
Vergessens Sie’s einfach. Sie werden es wohl nicht verstehen.
Freitag, 30. November 2007 21:37
Rudolfus: Der Papst besitzt die Universaljurisdiktion
Die gilt nicht nur für Kleriker, sondern auch für Laien.
Der Papst darf auch Laien befehlen.

Es ist heilsnotwendig, dem Papst unterworfen zu sein.
Freitag, 30. November 2007 21:33
Benedikt: @ Rudolfus
Sie sind ein Komiker, oder? Die Fernsehaufnahmen werden von Redakteuren und Sendern verbreitet. Und auf diese hat der Papst keinen jurisdiktionellen Einfluss. Können wir dieses Kaspertheater jetzt sein lassen?
Freitag, 30. November 2007 21:29
Rudolfus: Die kirchlichen Amtsträger müssen dem Papst gehorchen
Sie verraten mir jetzt sicher auch, was an der Verbreitung von Fernsehaufnahmen unter die kirchliche Jurisdiktion fällt.
Der Papst hat das Recht, die Ungehorsamen abzusetzen, auch Bischöfe.
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