Nach dem Erscheinen des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ organisierte der Stadtpfarrer von Altötting einen Vortrag gegen die Alte Messe. Doch der Schuß ging hinten raus.
Messe anläßlich der Initiativkreiswallfahrt nach Altötting.
(kreuz.net, Altötting) Schon kurz nach Erscheinen des päpstlichen Motu Proprio zur Freigabe der Alten
Messe lud der Stiftspropst und Stadtpfarrer von Altöttinger, Prälat Günther Mandl (58), zu einem Vortrag.
Der Leiter des Seelsorgeamtes der Diözese Passau, Domkapitular Michael Bär, sollte zur Alten Messe
sprechen.
Zu dem Vortrag erschienen ungefähr fünfzig Personen.
Domkapitular Bär legte auf einer Folie
dar, daß die Heilige Messe im „außerordentlichen Ritus“ nicht in einer Pfarrkirche zelebriert werden
dürfe und daß die Messe Pauls VI. selbstverständlich die ordentliche Form bleibe.
Im Anschluß daran
betonte Stadtpfarrer Mandl, daß er seit Erscheinen von ‘Summorum Pontificum’ noch keine einzige Bitte
für die Alte Messe erhalten habe.
Es gebe in seiner Pfarrei auch überhaupt keine entsprechende Nachfrage.
Gnadenkapelle von Altötting
Von diesem Vortrag hörte eine Gruppe von Gläubigen, die sich Gedanken machte, ob die Feststellungen
des Stadtpfarrers tatsächlich so richtig waren.
Es wurden etwa fünfzig Personen aus Altötting kontaktiert,
die an den jährlich stattfindenden Wallfahrtsveranstaltungen der Organisation ‘Pro Sancta Ecclesia’ teilnehmen.
Vierzig von ihnen haben in der Zwischenzeit ein Ansuchen für die Alte Messe unterschrieben.
Sie sind
nun gespannt, wie Stadtpfarrer Mandl reagieren wird.
Der Geistliche hat in der Tageszeitung ‘Passauer
Neue Presse’ bekanntgegeben, daß er nur bereit sei, die Sieben-Schmerzen-Kapelle oder die im Friedhof
gelegene Michaelskirche zur Verfügung zu stellen.
Beide Gotteshäuser sind im Winter sehr kalt und für
ältere oder gehbehinderte Menschen nicht erreichbar.
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42 Lesermeinungen
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#42 Rudolfus 22:28:07 | Freitag, 30. November 2007
Es geht um die allgemeine Glaubensverfolgung Das kann auch jeder behaupten: „Ich werde verfolgt, damit
wird der wahre Glaube verfolgt und ich gehorche jetzt nicht.“ Es geht ja nicht um die Verfolgung von Individuen
inmitten lauter Rechtgläubiger, sondern um die Verfolgung von Rechtgläubigen inmitten von Irrlehrern
und durch Irrlehrer.
#41 Benedikt 22:24:12 | Freitag, 30. November 2007
@ Rudolfus Wenn die Hierarchie den katholischen Glauben verfolgt, Das kann auch jeder behaupten: „Ich
werde verfolgt, damit wird der wahre Glaube verfolgt und ich gehorche jetzt nicht.“
#39 Gotthard 21:48:31 | Freitag, 30. November 2007
@rudolfus…Sektengründer studiere doch bitte einmal die Geschichte aller christlichen Sondergemeinschaften –
der Freikirchen und der Sekten, historischer wie aktueller. Du wirst Dich wundern: Du findest Dich dort
überall wieder. Immer wurde der apostolische Glaube und seine Reinheit verteidigt. Deine Argumentationen
werden sie alle unterschreiben – die „Kirchengründer“.
#38 Rudolfus 21:42:58 | Freitag, 30. November 2007
@Benedikt: Wenn die Hierarchie den katholischen Glauben verfolgt, ist man verpflichtet, den katholischen
Glauben zu verteidigen und nicht der Hierarchie zu gehorchen. Das ist katholische Lehre.
#37 Benedikt 21:41:11 | Freitag, 30. November 2007
@ Rudolfus Ich versteh schon: Wenn die Hierarchie nicht das macht, was mir passt, dann behaupte ich einfach,
aufgrund göttlichen Rechts zu meinem Ungehorsam befugt zu sein. So machen Sie das ja offenbar auch.
#36 Rudolfus 21:35:07 | Freitag, 30. November 2007
Die Ausbreitung der Lehre Christi beruft sich auf den göttlichen Missionsbefehl Christi „Gehet zu allen
Völkern, lehret sie und tauft sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes!“ Die kirchliche
Hierarchie muß danach handeln, wenn sie dagegen handelt, muß man ohne kirchliche Hierarchie den Glauben
weitergeben, wie dies die FSSPX tut. Der apostolische Glaube steht immer über der Hierarchie.
#35 Benedikt 21:31:19 | Freitag, 30. November 2007
@ Rudolfus Was sind denn jetzt schon wieder göttliche Notstandsrechte? Und wo fordern diese, dass der
Glaube in „Notstandspfarren(!) der FSSPX“ gelehrt werden müsse? Nennen Sie doch mal den entsprechenden
Kanon! Der würde mich sehr interessieren, schließlich wäre es eine Premiere, dass die Kirche Leute
an nichtexistente Pfarreien verweist, die von einer kanonisch inexistenten Bruderschaft geleitet werden.
#34 Rudolfus 21:26:49 | Freitag, 30. November 2007
Die göttlichen Notstandsrechte finden allerdings auch im kirchlichen Recht ihren Niederschlag Dazu benötigt
man keinen § im Kirchenrecht. Sollte man eigentlich wissen! Benedikt Ich weiß das auch. Sie wissen das
nicht, denn Sie haben mit dem Kirchenrecht argumentiert. Die göttlichen Notstandsrechte finden allerdings
auch im kirchlichen Recht ihren Niederschlag.
#33 Benedikt 21:23:40 | Freitag, 30. November 2007
@ Rudolfus Dazu benötigt man keinen § im Kirchenrecht. Sollte man eigentlich wissen! Ich weiß das auch.
Sie wissen das nicht, denn Sie haben mit dem Kirchenrecht argumentiert.
#31 landorganist 11:55:36 | Freitag, 30. November 2007
@Rudi Was plustern Sie sich eigentlich hier so oberlehrerhaft auf? Sie haben sich durch Ihre Statements
doch schon lange als exkommuniziert geoutet. Schweigen Sie und tun Sie Buße.
#30 Rudolfus 11:53:00 | Freitag, 30. November 2007
@Benedikt / Die Weitergabe des katholischen Glaubens ist ein Befehl Christi Die Weitergabe des katholischen
Glaubens ist göttliches Recht, nicht kirchliches Recht. Bezug zum Thema? Was ist jetzt mit dem Kanon?
Dazu benötigt man keinen § im Kirchenrecht. Sollte man eigentlich wissen!
#27 raindance1 † 19:49:37 | Donnerstag, 29. November 2007
Sie haben Recht Aleph diesen einen Geistlichen hätte die Redadtion wirklich etwas nachbearbeiten sollen,
er stört die Harmonie der Hoffnungslosigkeit und ist erfreulicherweise etwas verdeckt im Bild.
#26 Aleph † 19:42:34 | Donnerstag, 29. November 2007
Wesentlich erlöster, irgendwie befreiter raindance 1@: Wobei festzustellen ist, das der hinter dem verkniffen
dreinblickende Geistliche wesentlich erlöster, irgendwie befreiter aussieht. Da hat der Bildregisseur
von kreuz.net. furchtbar versagt und verdient einen ordentlichen Rüffel, weil er mit dem Bild die alte
Messe in schlimmen Misskredit bringt.
#25 Rudolfus 19:39:47 | Donnerstag, 29. November 2007
@Benedikt / Es ist göttliches Recht Ein juristisches Kirchengefüge ist wertlos ohne den katholischen
Glauben. Was nützt das juristische Kirchengefüge, wenn dort nicht der katholische Glaube ist, sondern
die Irrlehre. Christus wünscht die Weitergabe des katholischen Glaubens, und nicht einer Irrlehre durch
die gorttgesetzte Hierarchie. Rudolfus, Sie waren es, der hier auf das Kirchenrecht abgestellt hat. Was
ist jetzt mit dem Kanon? Die Weitergabe des katholischen Glaubens ist göttliches Recht, nicht kirchliches
Recht.
#24 Benedikt 19:34:13 | Donnerstag, 29. November 2007
@ Rudolfus Ein juristisches Kirchengefüge ist wertlos ohne den katholischen Glauben. Was nützt das juristische
Kirchengefüge, wenn dort nicht der katholische Glaube ist, sondern die Irrlehre. Christus wünscht die
Weitergabe des katholischen Glaubens, und nicht einer Irrlehre durch die gorttgesetzte Hierarchie. Rudolfus,
Sie waren es, der hier auf das Kirchenrecht abgestellt hat. Was ist jetzt mit dem Kanon?
#22 raindance1 † 19:19:40 | Donnerstag, 29. November 2007
die schauen auf dem Bild wie kleine Buben die von ihrer Mutter allein gelassen wurden und nicht wissen
wie es weitergeht…warum nur ist denen der Ausdruck der Hoffnungslosigkeit ins Gesicht geschrieben…
#21 Aleph † 19:13:48 | Donnerstag, 29. November 2007
Apo-diktisch Wenn man das Forum so fürbaß durchblättert, kann man sich des Eindrucks nur schlecht erwehren,
dass rudolfus womöglich ein „Hans Dampf in allen Gassen“ sein könnte, der mit seiner apodiktischen Sicht
der Dinge die Stadt und den ganzen Erdkreis unheimlich beglücken möchte. Wohlan denn! Jetzt wäre nur
klarzustellen, worauf er am Ende abfährt: „Ich habe einen guten Kampf gekämpft, den Lauf vollendet“
oder „Sei getreu bis in den Tod und ich werde dir die Krone…geben“. Aber das müsste er denn schon selber
tun.
#20 Rudolfus 18:55:14 | Donnerstag, 29. November 2007
@Benedikt: Ein juristisches Kirchengefüge ist wertlos ohne den katholischen Glauben Eine juristisch in
Einheit mit dem Papst stehende Diözese oder Pfarre ist nicht in Einheit mit dem Papst, wenn dort lediglich
die Irrlehren des Modernismus gelehrt werden. Das Kirchenrecht fordert in so einem Fall, daß der katholische
Glaube auf außerordentliche Weise gelehrt wird – nämlich z.B. in den Notstandspfarren der FSSPX. Was
Sie nicht sagen. Diesen Kanon hätte ich gerne mal gelesen Ein juristisches Kirchengefüge ist wertlos
ohne den katholischen Glauben. Was nützt das juristische Kirchengefüge, wenn dort nicht der katholische
Glaube ist, sondern die Irrlehre. Christus wünscht die Weitergabe des katholischen Glaubens, und nicht
einer Irrlehre durch die gorttgesetzte Hierarchie.
#19 sani † 18:47:41 | Donnerstag, 29. November 2007
Ich hab’das Foto von dem Herren … … am 1. Bild a bisserl näher angeschaut – i glaub der hat Blähungen
oder zwickt sonst was zusammen – ich hoffe, der gute Mann wurde von seinem Leiden, das ihn so verzwickt
aussehen läßt, erlöst :(3 ja und noch was: i glaub nietzsche war’s der sagte: erlöster müssten
mir die christen aussehen, dass ich an ihren Gott glauben kann – der hat sicher einen so verzwickten Kleriker
vor augen gehabt :(3 :)3 o^/
#18 Benedikt 16:59:09 | Donnerstag, 29. November 2007
@ Rudolfus Eine juristisch in Einheit mit dem Papst stehende Diözese oder Pfarre ist nicht in Einheit
mit dem Papst, wenn dort lediglich die Irrlehren des Modernismus gelehrt werden. Das Kirchenrecht fordert
in so einem Fall, daß der katholische Glaube auf außerordentliche Weise gelehrt wird – nämlich z.B.
in den Notstandspfarren der FSSPX. Was Sie nicht sagen. Diesen Kanon hätte ich gerne mal gelesen .
#17 Rudolfus 16:24:27 | Donnerstag, 29. November 2007
Die FSSPX besitzen zu 100% den katholischen Glauben Das ist für katholische Gläubige, die nicht-suspendierte
Priester bevorzugen und gerne in Einheit mit dem Papst stehen, aber keine Alternative. Vollkommen richtig.
Und dennoch treibt eine solche Politik die jeweiligen Gläubigen genau dort hin. Und völlig zurecht!
Eine juristisch in Einheit mit dem Papst stehende Diözese oder Pfarre ist nicht in Einheit mit dem Papst,
wenn dort lediglich die Irrlehren des Modernismus gelehrt werden. Das Kirchenrecht fordert in so einem
Fall, daß der katholische Glaube auf außerordentliche Weise gelehrt wird – nämlich z.B. in den Notstandspfarren
der FSSPX.
#16 Benedikt 15:51:21 | Donnerstag, 29. November 2007
@ Typ Das ist für katholische Gläubige, die nicht-suspendierte Priester bevorzugen und gerne in Einheit
mit dem Papst stehen, aber keine Alternative. Vollkommen richtig. Und dennoch treibt eine solche Politik
die jeweiligen Gläubigen genau dort hin.
Der abgebildete Geistliche bereitet sich nur auf die hochheilige tridentinische Opfermesse vor, das heisst,
er zählt im Geist zB. nochmal nach, wieviele Kreuze er an welcher Stelle schlagen muss und wann das Messbuch
von der einen auf die andere Seite, wieder zurück, und nochmal hin gestellt wird. Das ist ja alles furchtbar
wichtig, ein Fehler dabei, oder an einer Stelle mal vermurmelt und die ganze hochheilige tridentinische
Opfermesse ist ungültig. Da ist es kein Wunder wenn Hochwürden etwas verbissen dreinschaut.
#14 Aleph † 15:11:08 | Donnerstag, 29. November 2007
Verbissenheit? Frostiges Klima: Die ganze Zeit frage ich mich, ob der sehr betroffen dreinblickende Geistliche
überhaupt zu lachen versteht. Fühlt er sich etwa von der Kamera verfolgt, entlarvt als Teilnehmer an
einer Feier, worüber er lieber schweigen möchte oder ist es ihm schlicht peinlich ins Bild geraten zu
sein. Wenn Verbissenheit die Atmosphäre der Messfeier im alten Ritus bestimmt, ist es dann erforderlich,
hartnäckig darum zu kämpfen? Gab es denn wirklich kein anderes Foto, auf dem bei der Feier der alten
Liturgie eine gelöstere Atmosphäre spürbar wird. Werbung für die Messe im alten Ritus ist das Gesicht
des Geistlich nimmer.
@ Rudolfus Der Papst steht über allem und jedem einzelnen Kirchemitglied, auch über den Bischöfen.
Das ist schon logisch unmöglich, denn der Papst ist selbst Bischof. Und über sich selbst kann er nicht
stehen.
Wie üblich lügt kreuz.net Die Sieben-Schmerzen-Kapelle ist eine Nebenkapelle der Stiftskirche, also
der Hauptpfarrkirche von AÖ, da singt sich auch schon mal der Chor vor der Messe ein. Dass es da besonders
kalt oder unzugänglich sei, ist eine glatte Lüge.
#11 Rudolfus 13:27:04 | Donnerstag, 29. November 2007
Sehr richtig! Alleine der Papst kann das Papstschreiben verbindlich auslegen das Motu Proprio kann allenfalls
durch Ausführungsbestimmungen der Kommision „Ecclesia Dei“, der der Papst die Kompetenz dazu verliehen
hat, verbindlich ausgelegt werden. Der Papst steht über allem und jedem einzelnen Kirchemitglied, auch
über den Bischöfen. Deo gratias für die Universaljurisdiktion des Petrusnachfolgers.
@Rudolfus Sehe ich genauso. Habe nur sagen wollen, dass die Behauptung, die „alte Messe“ dürfe nicht
in Pfarrkirchen gefeiert werden, völlig aus der Luft gegriffen ist. Falls ein Bischof solches anordnen
würde, wäre eine solche Einschränkung wohl nicht gültig. das Motu Proprio kann allenfalls durch Ausführungsbestimmungen
der Kommision „Ecclesia Dei“, der der Papst die Kompetenz dazu verliehen hat, verbindlich ausgelegt werden.
#9 Rudolfus 13:16:18 | Donnerstag, 29. November 2007
@sacerdos.h.: Der Papst alleine gibt die Richtlinie vor Eine solche Beschränkung gibt es nirgendwo in
den massgeblichen Regelungen und auch die Richtlinien der Bischofskonferenz sehehn eine solche Einschränkung
nicht vor. Alles, was andere anordnen, und dem Papstschreiben widerspricht, ist null und nichtig. Der
Papst erklärt nicht grundlos, daß künftig keine „Erlaubnis“ mehr durch den Ordinarius notwendig ist,
um die alte außerordentliche Messe zu feiern.
50 Teilnehmer kreuz.net schreibt doch: Zu dem Vortrag erschienen ungefähr fünfzig Personen. Die Gläubigen,
die die Petition unterschrieben haben, waren aber sicher nicht alle im Vortrag, sondern die Unterschriften
wurden nachträglich gesammelt. Warum nicht bereits nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio im Juli Unterschriften
eingereicht wurden, weiss ich natürlich nicht. Der Vortrag scheint aber doch nicht sehr wertvoll gewesen
zu sein, wenn ein Herr aus dem Ordinariat dort verkündete, die Messe im „ausserordentlichen ritus“ dürfe
nicht in Pfarrkirchen gefeiert werden! Eine solche Beschränkung gibt es nirgendwo in den massgeblichen
Regelungen und auch die Richtlinien der Bischofskonferenz sehehn eine solche Einschränkung nicht vor.
#7 Aleph † 12:38:14 | Donnerstag, 29. November 2007
Wieviele Zuhörer waren denn gekommen? Bezeichnender Weise ist nicht in Erfahrung zu bringen, wieviele
Teilnehmer sich den Vortrag haben anhören wollen. Wenn schon 40 mit ihrer Unterschrift für die Installation
der alten Messe votiert haben, müssen es doch bestimmt 300 bis 500 Teilnehmer insgesamt gewesen sein,
die den Vortrag hören wollten. Warum berichtet kreuz.net nicht darüber und lässt die Leser schnöderweise
im Dunkeln tappen?
#6 Gotthard 11:28:14 | Donnerstag, 29. November 2007
Vortrag Die Pfarrei Altötting organisiert einen Vortragsabend über die Tradi-Messe, eine gute Sache;
denn wer kennt sie noch? interessant: im Text steht nichts mehr von „gegen“ wie noch in der Eingangskurzfassung.
Der Pfarrer berichtet einfach, dass er keine Anfrage nach diesem usus der römischen Liturgie vorliegen
habe – und wohl auch keine Interessierten unter den Zuhörern waren. Anschließend wird in der Pfarrei
getrommelt … mit dem kläglichen Ergebnis von 40 Interessierten. Wo ist der Schuss nach hinten raus
gegangen?
Das Bild Wieso arbeitet kreuz.net eigentlich gegen die eigene Botschaft? Wenn man schon für die veraltete
Messe Werbung machen will, warum dann mit so einem verbissen dreinschauenden Krampfpriester? Bessere Anti-Werbung
kann man ja kaum machen…
#4 Aleph † 10:32:41 | Donnerstag, 29. November 2007
Klägliches Ergebnis Ist doch klar: Wenn der Pfarrer einen Vortrag gegen die alte Messe organisiert hat,
kann, ja darf, der Schuss nur nach hinten losgehen. Das ist wie ein Naturgesetz. Wenn allerdings nur 40
Unterschriften für die alte Messe votiert haben, ist das doch ein äußerst klägliches Ergebnis- und
das aucdh noch in Altötting. Vielleicht ist der Schuss auch ein bisschen nach vorne los gegangen?
@ ordo62 in AÖ gibt es auch ein Messzentrum der Priestrerbruderschaft St. Pius X. Das ist für katholische
Gläubige, die nicht-suspendierte Priester bevorzugen und gerne in Einheit mit dem Papst stehen, aber
keine Alternative.
#2 Don Camillo 10:24:44 | Donnerstag, 29. November 2007
Seltsam Es gebe in seiner Pfarrei auch überhaupt keine entsprechende Nachfrage. Von diesem Vortrag hörte
eine Gruppe von Gläubigen, die sich Gedanken machte, ob die Feststellungen des Stadtpfarrers tatsächlich
so richtig waren. Es wurden etwa fünfzig Personen aus Altötting kontaktiert, die an den jährlich stattfindenden
Wallfahrtsveranstaltungen der Organisation ‘Pro Sancta Ecclesia’ teilnehmen. Vierzig von ihnen haben in
der Zwischenzeit ein Ansuchen für die Alte Messe unterschrieben. Sie sind nun gespannt, wie Stadtpfarrer
Mandl reagieren wird. Das ist ja wirklich ein sehr seltsames Verhalten. Hätte der Pfarrer nicht gesagt,
dass es in seiner Pfarrei keine entsprechende Nachfrage gäbe, hätte dann niemand den ritus extraordinarius
gewünscht? Das hat irgendwie eine ganz eigene Logik. Es ist nur zu hoffen, dass diese 40 Personen, die
unterschrieben haben, auch tatsächlich hinter diesem Verlangen stehen. Das ganze, wenn es sich tatsächlich
so zugetragen hat, hat sehr kindliche Züge: Wie mache ich etwas für ein Kind interessant? – ich verbiete
es…
#1 ordo62 10:10:44 | Donnerstag, 29. November 2007
in AÖ gibt es auch ein Messzentrum der Priestrerbruderschaft St. Pius X. Das ist auch für Ältere und
Gehbehinderte gut zu erreichen: Gottesdienstzeiten: – 9.00 h sonntags – 7.15 h dienstags, mittwochs, samstags
– 18.00 h montags, donnerstags, freitags donnerstags: in den Anliegen des Priestertums 18.30 h hl. Messe
und Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten an jedem Sonntag am oder nach dem 13. des Monats: Einzelsegnung
der Kranken mit dem Allerheiligsten Altarsakrament Anschrift: Priorat Maria Hilf, Dr. Hiemer Str. 3, D-84503
Altötting/Oberbayern Telefon: 08671 – 132 01 Telefax: 08671 – 132 71