17:33:17 | Sonntag, 2. Dezember 2007
Ein katholischer Richter in Oberösterreich macht seine Arbeit gewissenhaft. Kein Wunder also, daß er dafür von der Vereinigung der Rechtsanwälte kritisiert wird.

Christus hat das Sakrament der Ehe gestiftet – unauflöslich.
(kreuz.net, Lambach) Der Bezirksrichter der Ortschaft Lambach, Karl Sturmayr, hat einem Ehepaar die Scheidung
verweigert.
Das berichtete die Regionalzeitung ‘Oberösterreichische Nachrichten’ am Freitag.
Der Ort
Lambach besitzt 3.400 Einwohner und liegt rund fünfzig Kilometer südwestlich von Linz.
In einem Fall
ermutigte der Bezirksrichter ein scheidungswilliges Ehepaar: „Probiert es noch einmal.“
Noch erlaubt?
„Er
ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen von einer Ehe.“
Bekannt wurde
der Fall durch einen sogenannten Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwaltskammer. Der Bericht enthielt Beschwerdefälle
aus Lambach und Umgebung.
Die Kammer kritisierte in dem Bericht, daß Scheidungswillige auf benachbarte
Gerichtsstandorte ausweichen würden. Die dortigen Scheidungsrichter hätten sich deswegen über „Mehrarbeit“
beklagt.
Ein Richter mit ÜberzeugungDer Gerichtspräsident der benachbarten Stadt Wels, Rainer Katzelberger,
verteidigt die Vorgehensweise seines Kollegen:
„Er ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und
Wertvorstellungen von einer Ehe.“ Das sei an sich nicht anstößig.
Der Lambacher Richter prüfe bei
einvernehmlichen Scheidungen die Voraussetzungen strenger als andere Kollegen.
Katzelberger erklärte
auch, daß Sturmayr „sehr wohl“ Scheidungen durchführe. Allein in diesem Jahr habe er bis Ende Oktober
16 Ehepaare staatlich geschieden.
Andere Richter seien großzügiger und prüften die Fälle „überhaupt
nicht besonders“. Deshalb hält es Katzelberger für möglich, daß Eheleute an andere Gerichte ausweichen.
Laut österreichischem Ehegesetz genügt der Konsens der Eheleute nicht, um eine Scheidung durchzuführen.
Die beiden müssen seit mindestens sechs Monaten getrennt leben und die „unheilbare Zerrüttung des ehelichen
Verhältnisses“ bekennen.
Ferner benötigen sie eine schriftliche Vereinbarung über Sorgerecht und Unterhalt.
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Rudolfus 09:05:15 | Dienstag, 4. Dezember 2007
#16
Pedi 10:48:43 | Montag, 3. Dezember 2007
#15
stimme der vernunft † 09:20:33 | Montag, 3. Dezember 2007
#14
obelix † 01:34:58 | Montag, 3. Dezember 2007
#13
Rudolfus 00:00:33 | Montag, 3. Dezember 2007
#12
Rusty Nail 23:57:22 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#11
Rudolfus 23:45:11 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#10
Sirilo 23:27:10 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#9
Rudolfus 23:24:16 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#8
Fragender 23:16:59 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#7
Rudolfus 22:35:32 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#6
HeinrichvonOfterdingen 22:27:00 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#5
HeinrichvonOfterdingen 21:05:16 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#4
matt2 † 20:19:31 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#3
Navon 19:25:55 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#2
timpressum † 19:05:19 | Sonntag, 2. Dezember 2007
#1
matt2 † 17:59:55 | Sonntag, 2. Dezember 2007