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Neues Lehrschreiben + Übereifriger Hirte + Man kann nicht alles kalkulieren + Stopt unmoralische Stammzellen + Im kongolesischen Ritus
Neues Lehrschreiben

Vatikan. Der Präfekt der Glaubenskongregation, William Joseph Kardinal Levada, stellt am kommenden Freitag eine „Lehrmäßige Note über einige Aspekte der Evangelisierung“ vor. An der Konferenz nehmen auch der indische Präfekt der Missionskongregation, Ivan Kardinal Dias, und der nigerianische Präfekt der Liturgiekongregation, Francis Kardinal Arinze, teil.

Übereifriger Hirte

Polen. Der Pfarrer der ostpolnischen Kleinstadt Kunow sorgte sich so gut um seine Schäfchen, daß er ihnen sogar einen gratis Weckdienst bereitstellte: Täglich um 6.00 Uhr morgens ließ er zu diesem Zweck aus vier Lautsprechern zu je 100 Watt Kirchenlieder erklingen. Nun mußte sich der Pfarrer wegen Ruhestörung vor Gericht verantworten. Dort rechtfertigte er sich, indem er erklärte, seinen Gläubigen einen guten Lebensrhythmus beibringen zu wollen. Die Verhandlungen wurden abgebrochen, nachdem sich der Priester bereiterklärte, den Weckdienst eine Stunde später anzusetzen. Auch seine Messen überträgt er seit kurzem nicht mehr über Lautsprecher.

Man kann nicht alles kalkulieren

Deutschland. Nach einer fünffachen Kindstötung im schleswig-holsteinischen Dorf Darry hat der Hamburger Weihbischof, Mons. Hans-Jochen Jaschke, im Kölner ‘domradio’ vor einer pharisäischen Haltung der Gesellschaft gewarnt: „Es wird immer solche Schrecklichkeiten geben.“ Es gebe kein „brutales Versagen“ des Jugendamtes: „Wir leben nicht in einer Welt, in der sich alles kalkulieren läßt.“ Auf die Frage, warum Gott eine solche Tat zulasse, hat auch der Weihbischof „keine Antwort“. Er könne nur sagen, daß unser aller Leben erst im Himmel seine Vollendung findet, und die sei „den Kindern ganz, ganz gewiß.“

Stopt unmoralische Stammzellen

Deutschland. Der Landevorstand der baden-württembergischen ‘Christdemokraten für das Leben’ hat gefordert, daß das deutsche Stammzellengesetz nicht geändert wird. Er verweist darauf, daß die Gewinnung von Stammzellen aus normalen menschlichen Hautzellen in den Bereich des Möglichen, ja Wahrscheinlichen gerückt ist. Die unmoralische Gewinnung von Stammzellen aus der Tötung ungeborener Menschen verbiete das Grundgesetz und das Embryonenschutzgesetz. Eine klare christdemokratische Mehrheit sei gegen eine Ausweitung dieser Praktiken. Nur drei Bio-Techniker würden gegenwärtig in Deutschland embryonale Stammzellenforschung betrieben. Die Industrie unterstützt diese Forschung wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht.

Im kongolesischen Ritus

„»Schönen Guten Tag zusammen«, sagt der Priester vor der Messe in flüssigem, etwas schleppendem Deutsch. »Handys ausschalten ist besser, sie sollen die Andacht nicht stören.« Der Mann am Altar hat schwarze Haut, stolz trägt er sein rotes Meßgewand mit kongolesischem Streifenmuster. […] Nicht nur, daß er nach der Messe manchen, ob Mann oder Frau, herzlich umarmt – auch ein Gottesdienst nach kongolesischem Ritus mit Trommeln und anschließend afrikanischem Essen stand schon auf dem Programm.“

Die Tageszeitung ‘Hannoversche Allgemeine’ kürzlich über einen in Deutschland stationierten Priester aus dem Kongo.
      
39 Lesermeinungen
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#39   Brigitte Bussmann   10:46:05 | Samstag, 8. Dezember 2007
kongolesischer Ritus
eigentlich sollte niemand etwas gegen den kongolesischen Ritus haben. Es wäre angebracht, wenn das Tun des Priesters Schule machen würde.
Was ist dagegen einzuwenden, dass ein Priester Menschen umarmt bzw. Menschen, egal ob Mann, Frau oder Kind ihn umarmen. Hat nicht auch Jesus umarmt und sich umarmen lassen??
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#38   Gotthard   22:44:00 | Freitag, 7. Dezember 2007
Afrikatag
Firmlinge gestalteten Afrikatag www.mauritius-michael.de/special.php?page=module&mo…
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#37   Kurt K.   19:36:00 | Freitag, 7. Dezember 2007
Ich hätte immer noch gerne ein Beispiel!
Und zwar eines für eine sog. Notwehrsituation des Staates (meinetwegen auch ein historisches), in welcher der Staat repektive die Kirche keine andere Möglichkeit hat/hatte, den Übeltäter zu töten.
Bisher hat weder Defendor noch jemand anderes eines geliefert.
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#36   Lorenz   16:19:56 | Freitag, 7. Dezember 2007
@Pünktchen
Ich bin immer wieder beeindruckt von Ihrer Kampfkraft. Leider kann ich Sie nur moralisch unterstützen, weil mir Ihre Kenntnisse fehlen. Ich wünsche Ihnen aber noch lange die Geduld und die Kraft und das pädagogische Know-How, die Sie für diese Debatten brauchen.
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#35   Pünktchen   16:12:13 | Freitag, 7. Dezember 2007
Ultramontanus
Was da als „Todesstrafe“ definiert wird, ist in Wahrheit Notwehr oder Nothilfe.
Und genau das hatte Goebbelix wahrheitswidrig in Abrede gestellt!
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#34   Ultramontanus   15:57:17 | Freitag, 7. Dezember 2007
Der „KKK“ ist hier völlig irreführend
Was da als „Todesstrafe“ definiert wird, ist in Wahrheit Notwehr oder Nothilfe.
Die Todesstrafe wird im Catechismus Romanus mit dem Vergeltungsanspruch der Allgemeinheit und der Generalprävention begründet.
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#33   Pünktchen   15:53:20 | Freitag, 7. Dezember 2007
Wieder einmal ist Goebbelix der Lüge überführt!
Zur Frage der Todesstrafe im KKK äußert Goebbelix:
„In Ausnahmefällen sind Hinrichtungen erlaubt und das nicht nur … als putative Notwehr des Staates.“
Der KKK sagt dagegen (Und Erzlügner Goebbelix weiß dies aus x Diskussionen!):
„Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.
Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56).
Goebbelix www.kreuz.net/bookentry.1656.html versucht es halt immer wieder neu! Das einzig Verläßliche an ihm ist die Lüge !
Er geht dabei vor wie alle Propagandisten: „Wiederhole eine Lüge so oft, bis alle daran glauben.“
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#32   virOblationis   15:31:06 | Freitag, 7. Dezember 2007
Bestrafung II
St. Thomas schreibt (in seiner S. Th. III, 48):
Die Schuld zieht die Strafe nach sich wie das Verdienst den Lohn. Dabei ist das Übel der Strafe geringer als das der Schuld.
Ich sage:
Wenn man den einzelnen Menschen nicht absolut setzt, sondern das Wohl des Gemeinwesens im Auge hat, wird man jemanden, der schwerste Schuld auf sich geladen hat, entsprechend schwer bestrafen müssen. Da aber die Strafe von geringerem Übel ist als die Schuld (s.o.), wird man den Tod eines Missetäters eher hinnehmen können, als daß dessen Schuld ungesühnt bleibt; das wäre nämlich ein noch größeres Übel. – Dadurch wird das 5. Gebot nicht relativiert, da man durch genötigt ist, die verschiedenen Übel abzuwägen.
Thomas schreibt (wiederum III, 48):
Auch der Arzt schneidet ein Glied ab, um das Ganze (sc. den menschlichen Leib) zu erhalten.
Ich sage:
So ist die Bestrafung der Übeltäter neben dem oben Genannten auch noch der Erhaltung des Gemeinwesens dienlich.
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#31   Tilly   15:18:14 | Freitag, 7. Dezember 2007
Kongo Repper
Mich wundert nichts mehr in der Römischen Kirche!
Ob Trommeln hin oder her. Jeder Moslem, Buddhist oder Hindu darf in der Kirche auftreten mit was auch immer für Instrumenten und was auch immer für einen Gottglauben.
Katholische Traditionalisten allerdings die einen Gottesdienst halten wollen der der Überlieferung der alten Kirche entspricht, kommen erst gar nicht rein!
Multikultis und Liberale würden wohl zu Trommeln und Gejohle sagen; wenigstens wieder ein bischen Bunter. Na ja .
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#30   virOblationis   15:10:47 | Freitag, 7. Dezember 2007
Bestrafung
Die Problematik beschränkt sich nicht auf die Todesstrafe, sondern betrifft jede Art der Bestrafung. Ich darf doch einen anderen Menschen auch nicht einfach seiner Freiheit berauben – die Strafgerichtsbarkeit des Staates darf dies. Warum sollte es ihr dann grundsätzlich verwehrt sein, mit dem Tode zu strafen?
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#29   methusalix †   14:22:44 | Freitag, 7. Dezember 2007
ich kann ja gut verstehen, dass Sie und Pünktchen und alle anderen erzreaktionären Katholiken ganz
verzweifelt versuchen die Aussagen des katholischen Lehramtes weg zu diskutieren, oder zumindest zu relativieren.
Aber es führt kein Weg dran vorbei. Das absolute Tötungsverbot, dass Sie so heiss herbei diskutieren wollen, existiert in den Regeln des katholischen Lehramtes NICHT. In Ausnahmefällen sind Hinrichtungen erlaubt; und das nicht nur, wie Pünktchen es gerne möchte, als putative Notwehr des Staates.
Dabei gibt es eine hoch interssante Diskrepanz zwischen dem was im KKK steht und den laufenden Aussagen der obersten Kirchenbeamten. Bei der Hinrichtung Saddam Husseins kam, wie bei vielen anderen Justizmorden, dankenswerter Weise, heftiger Einspruch aus der katholischen Hierarchie. Ich frage mich, warum man diesen unsäglichen §§ 2266 nicht einfach leise still und heimlich löscht, wie weiland das Zinsverbot. Wahrscheinlich weil Geld für die katholische Hierarchie wichtiger ist, als ein Menschenleben.
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#28   Kurt K.   14:16:53 | Freitag, 7. Dezember 2007
@ Defendor: Ein Beispiel?
Nennen Sie dochmal ein Beispiel, bei dem unblutige Mittel NICHT hinreichend sind und der Staat nach dem KKK somit das Recht zuerkannt wird, seine Bürger zu töten!
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#27   defendor   14:09:45 | Freitag, 7. Dezember 2007
@methusalix
Wären Sie – nun doch lieber „methusalix sich nennend – so freundlich auch 2265 sowie den Rest von 2266 und auch 2267 zu zitieren ? Oder gehört diese Unterlassung zu Ihrem durchtriebenen Tun ‘
2265
Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder de Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein.
Rest von 2266
Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].
2267
Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
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#26   methusalix †   14:05:15 | Freitag, 7. Dezember 2007
Das ist völlig richtig Pünktchen!
Es ließe sich so formulieren: „Du sollst nicht töten“ gilt immer, wenn damit eine vorsätzliche Handlung gemeint ist, die nicht etwa zur Abwehr einer Bedrohung eigenen oder fremden Lebens dient.
Allerdings genau so wenig auf die Todesstrafe wie auch Schwangerschaftsunterbrechungen anzuwenden.
Was eigentlich das Thema ist, nämlich defendors „Du sollst nicht töten“ gilt auf ewig ! wird davon überhaupt nicht berührt, weil es einfach falsch ist. Genau bis zu dem Moment, in dem sich (wie z. B. beim Zinsverbot) das katholische Lehramt eines besseren besinnt und diesen unsäglichen Todesstrafen-Papragrfen aus dem KKK streicht. Dann gewinnen die Kirchenbeamten auch wieder ein Stück Glaubwürdigkeit zurück, das sie in den letzten eineinhalb Jahrhunderten auf den Mistahufen geworfen haben in ihrer Hybris.
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#25   Pünktchen   13:58:35 | Freitag, 7. Dezember 2007
Das kategorische Tötungsverbot
heißt so, weil es an keine Hypothese geknüpft werden kann. Wäre es ein nur hypothetisches Gebot („Wenn Du das und das erreichen willst, dann mußt Du das und das tun…“), dann hinge seine Geltung nur von bestimmten Voraussetzungen ab. „Du sollst nicht stehlen“ gilt ebenso kategorisch!
Den Fall, den (G)O(eb)belix fälschlicherweise als Einschränkung der kategorischen Forderung: „Du sollst nicht töten!“ verkaufen möchte, nämlich bestimmte als Notwehrhandlungen qualifizierte Konstellationen, sind in Wahrheit keine Einschränkung der Forderung selbst, sondern eine Einschränkung des Anwendungsgebietes dieser Forderung. Es ließe sich so formulieren: „Du sollst nicht töten“ gilt immer, wenn damit eine vorsätzliche Handlung gemeint ist, die nicht etwa zur Abwehr einer Bedrohung eigenen oder fremden Lebens dient.
Die Tötung eines ungeborenen Kindes dient aber in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht dem Schutz eigenen oder fremden Lebens. Diese Tötung erfolgt aufgrund von subjektiven Kalkülen. Hier verwandelt sich das kategorische in ein hypothetisches Gebot: „Wenn Du Dein Ungeborenes unbedingt austragen willst und die Nachteile nicht scheust, dann darfst Du nicht abtreiben!“
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#24   Gotthard   13:52:25 | Freitag, 7. Dezember 2007
Trommeln
in vielen Ländern Afrikas sind Trommeln die einzigen Instrumente im Gottesdienst.
In vielen Ländern Afrikas ist der Tanz legitimer Ausdruck der Frömmigkeit und des Dankes für Gottes große Gaben.
Wenn dann mal in einer deutschen Gemeinde mit einem afrikanischen Priester getrommelt und getanzt wird – wunderbar!
Hier in meiner Wohnsitzgemeinde hat es schon Trommeln und Tanz bei einer Firmung gegeben . mit einem afrikanischen Erzbischof
und bei der Urlaubsvertretung durch einen afrikanischen Priester.
Wo liegt das Problem?
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#23   virOblationis   13:28:50 | Freitag, 7. Dezember 2007
Sittlichkeit
Danke, Pünktchen.
Jede Relativierung des 5. Gebotes muß eine verheerende Auswirkung auf die moralische Verfassung eines Volkes nach sich ziehen: man denke z.B. an die Heloten Spartas, die Behinderten im Dritten Reich und an die Abtreibungen heutzutage.
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#22   methusalix †   13:28:22 | Freitag, 7. Dezember 2007
als obelix @defendor
defendor: @Obelix Ach ja…Herr Obelix ?
Aber eben…perifde Vorwürfe ohne jegliche konkrete Darlegungen sind ja von je her das Markenzeichen der Anbeter der Lüge !
Nanu, so ausfallend weil ich das hier zitiert habe? Diese ganz „konkreten Darlegungen“ des katholischen Lehramtes? Die die absolute, einzige und ewige Wahrheit darstellen?
Katechismus der Katholischen Kirche
2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.
Nix mit:
„Du sollst nicht töten“ gilt auf ewig !
wie Sie uns das vorzulügen belieben.
Ich kann ja verstehen, dass Sie angesichts der katholischen Lügen über „Abtreibungsmord“ und „Kinderschlachthöfe“ ein absolutes Tötungsverbot verzweifelt herbei diskutieren wollen. Das ist aber genau so vergeblich, wie die Bemühungen Ultramontanus im Nachbarthread, den Mann als „Haupt der Frau“ weg zu diskutieren. Die Aussagen des Lehramtes in beiden Fällen sind absolut und absolut eindeutig.
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#21   defendor   12:54:07 | Freitag, 7. Dezember 2007
@Obelix
Ach ja…Herr Obelix ?
Ich hoffe nicht, dass Ihr Nick gleichsam dem berühmten „nomen est omen“ gleichkommt, denn ansonsten wäre Ihnen diese Beschränktheit im Geiste wohl ebenso inne !
Aber eben…perifde Vorwürfe ohne jegliche konkrete Darlegungen sind ja von je her das Markenzeichen der Anbeter der Lüge !
Herr Obelix
Versuchen Sie es mal damit, den „Hinkelstein“ – sprich DEN HOCHMUT – loszuwerden, bevor Sie sich an den KKK wagen !
Iihr „Hinkelstein“ drückt offenbar schon auf das Gehirn …mit offenbar verheerenden Folgen !
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#20   obelix †   12:35:21 | Freitag, 7. Dezember 2007
@defendor
„Du sollst nicht töten“ gilt auf ewig !
Dummerweise gilt das eben nicht immer und überall, wie im KKK leicht nachzulesen ist.
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#19   defendor   11:21:56 | Freitag, 7. Dezember 2007
@Kurt K.
Der Freimaurer-Lakaie Herr Kurt K. gefällt sich gerne als Vorhut der durchtriebenen Freimaurer, die alles daran setzen , die Heiligkeit des Lebens von der Befruchtung bis zum Tode zu untergraben !
Die perfide Betonung des Herrn Kurt K. der „straffreien“ Abtreibung deutet in diejenige Haltung, die den verlogenen Freimaurern inne ist !
Die hinterhälitige Unterwanderung der Gebote GOTTES und die Verunglimpfung, die Aushöhlung oder die totale Verachtung des Glaubens an die Einzige Wahrheit JESUS CHRISTUS, dem Mensch gewordenen Wort Gottes, Gottes Barmherzigkeit , Gott selbst !
Die GEBOTE GOTTES gelten UNVERÄNDERLICH und passen sich keinem Zeitgeist an !
„Du sollst nicht töten“ gilt auf ewig !
Die selbstherrliche Verachtung des ungeborenen Lebens bildet das Fundament für die Geringschätzung des geborenen Lebens !
Die Giftmischer der Freimaurer streuen eben jenes Gift, das die Heiligkeit des Lebens als beliebig „interpretierbar“ vorzugaukeln versucht und gar den Menschen ( siehe die Pyramide mit dem Satansauge – als Symbol des Menschen als Mass aller Dinge, ganz dem grössenwahnsinnigen Turmbau zu Babel folgend ! ) dazu ermuntern will, sich selber zu vergöttern, indem er SELBSTHERRLICH über Leben und Tod bestimmen solle !
Die Verdrängung des Glaubens an JESUS CHRISTUS lässt die Menschheit zu abgerichteten Tieren verkommen, die – sich selber vergötternd von ihren masslossen Leidenschaften – wie ein „Tier“ vom Vater der Lüge zu (seelen-)tode gehetzt werden…
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#18   Strepto von Kokke   11:13:28 | Freitag, 7. Dezember 2007
@Kurtchen
Diese psychisch Kranken Menschen, die ihre Kinder verhungern lassen, denken darüber wahrscheinlich nicht so nach und rechtfertigen das auch nicht mit der straffreien Abtreibung.
Wie gut, dass in den Abtreibungskliniken nur psychisch Kranke, unverschuldet Verblödete aber ansonsten dem Leben auf besonders liebevolle Weise zugewandte Hirnis arbeiten, die alles, was das Gesetz erlaubt gedankenlos umsetzen.
Kurtchen, da freuen wir uns doch alle über diesen Staatsgehorsam.
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#17   Ansgar   10:59:30 | Freitag, 7. Dezember 2007
Jaschke
Weihbischof Jaschke ist nicht aus dem Bistum Osnabrück, sondern aus dem für Schläfrig-Holzbein zuständigen Erzbistum Hamburg. Eine sabbelige Allzweckwaffe, bekannt für windelweiche Auftritte in idiotischen Talkrunden.
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#16   Pünktchen   10:58:50 | Freitag, 7. Dezember 2007
Aleph: Sie vergleichen falsch!
Äpfel und Birnen sind vergleichbar, wie prinzipiell alles in dieser Welt!, Aleph! Und wie Sie richtig schreiben, sind Äpfel und Birnen „Fallobst“.
Andererseits: Ungeborene Kinder und geborene gehören ein- und derselben Spezies an! Insofern ist Ihr Vergleich ein arger Mißgriff. Um im Bilde zu bleiben: ungeborene und geborene Kinder unterscheiden sich nicht wie Äpfel und Birnen, sondern wie z.B. Äpfel in je einem verschiedenen Entwicklungsstadium …
Daß Neugeborenenmorde von Müttern wie ein Fall von „postnataler Abtreibung“ angesehen werden können, zeigt der aufsehenerregende Fall einer Frau in Brandenburg, die ganze neun Kinder nach ihrer häuslichen Geburt (mutmaßlich) ermordet und in Blumenkübel www.kreuz.net/article.3333.html vergraben hat! Wann immer das kategorische Tötungsverbot, das nur verschiedene, genau qualifizierte Ausnahmefälle im Bereich der Notwehr oder Nothilfe kennen darf, ausgehöhlt wird, liegt der Dammbruch zur Vorsatztötung nach Bedarf und Belieben durchaus nahe. Der Hinweis von VirO war also sehr berechtigt!
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#15   Aleph †   10:31:46 | Freitag, 7. Dezember 2007
Äpfel + Birnen = Fallobst
vir Oblationis@ Der Fall Darry ist wenig geeignet als probates Beispiel für Abtreibungsgegner zu gelten, um auf diese Weise die Stimmung zu schüren und ein trübes Süppchen herauszubekommen. Mit Verknüpfungen dieser Art setzt sich der Verknüpfer ziemlichen Angriffen aus. Es lässt sich nicht alles so biegen, dass es für spezielle Gedankengänge passt. Vor allem sollte man nicht Äpfel und Birnen addieren, um Fallobst zu bekommen.
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#14   Kurt K.   10:30:26 | Freitag, 7. Dezember 2007
@ virOblationes
Erkennt niemand den Zusammenhang mit den Abtreibungen? Wenn man damit beginnt, straffrei Ungeborene zu töten, warum dann nicht auch Geborene, die im Wege sind?
Nein, diesen Zusammenhang erkennt niemand ausser Ihnen (und wahrscheinlich Nachtlaterne).
Diese psychisch Kranken Menschen, die ihre Kinder verhungern lassen, denken darüber wahrscheinlich nicht so nach und rechtfertigen das auch nicht mit der straffreien Abtreibung. Immerhin gäbe es für solche Menschen ja auch hunderte Babyklappen.
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#13   virOblationis   10:24:18 | Freitag, 7. Dezember 2007
nicht kalkulierbar
„Nach einer fünffachen Kindstötung im schleswig-holsteinischen Dorf Darry …“
Noch mehr Morde an Kindern und dann wieder neue…
Erkennt niemand den Zusammenhang mit den Abtreibungen? Wenn man damit beginnt, straffrei Ungeborene zu töten, warum dann nicht auch Geborene, die im Wege sind?
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#12   Aleph †   10:21:08 | Freitag, 7. Dezember 2007
Besser eine Trommelmesse
Besser eine Trommelmesse im kongolesischen Ritus als eine der unsäglichen, aus der Kirche hinaustreibenden, total unliturgischen und glaubensverhindernden Jugendbandmessen. Sie lassen sich offenbar nicht mehr aus den jahreszeitlichen Gottesdienstabläufen entfernen, obwohl die meisten der Bandmitglieder längst schon Berufsjugendliche sind, so zwischen 50 und 60.
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#11   Bernado   10:13:24 | Freitag, 7. Dezember 2007
Wohlmeinender Rassismus
Zum Trommeln in der Messe eine Auskunft von Jaqueline Nujuki, gefunden auf Summorum Pontificum …ww.summorum-pontificum.de/…ort/anregungen.shtml (33). Die Kenianerin, Angestellte einer Luftverkehrsgesellschaft, pendelt zwischen Hannover und Berlin hin und her. Sie hat die tridentinische Messe durch Bekannte kennengelernt und sagt: „Es ist ein Vorurteil, dass wir Afrikaner unsere Spiritualität nur beim Trommeln und Tanzen erfahren. Wann immer ich die Gelegenheit habe, besuche ich in Berlin täglich die tridentinische Messe im Institut St. Philipp Neri.“
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#10   ecclesia-semper-reformanda   09:32:44 | Freitag, 7. Dezember 2007
Wir haben z.B. am Sonnntag hier bei uns
eine „Trommelmesse“. Ich werde da natürlich hingehen, weil es immer wieder beeindruckend unf manchmal auch beschämend ist, mit welcher tiefen Glaubensfreude dort Gottesdienst gefeiert wird. Und deshlab kehrt man – nach allerdings mehr als zwei Stunden… – meistens mit bewegenden Eindrücken wieder. Jeden Sonntag könnte ich das allerdings auch nicht mitmachen, aber ab und zu ist das ein Eintauchen in eine andere Welt, die einen unweigerlich zum Nachdenken bringt…
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#9   Aleph †   09:29:07 | Freitag, 7. Dezember 2007
Wo beißt der Mann den Hund?
Der Mann am Altar hat schwarze Haut, stolz trägt er sein rotes Meßgewand mit kongolesischem Streifenmuster.
Offenbar ist es für kreuz.net etwas ganz außergewöhnliches, den Umstand „der Mann am Altar hat schwarze(!) Haut“ derart hervorheben zu müssen. In einer Institution, die sich gern mit dem Titel „Weltkirche“ schmückt, sollte das nicht der ganz außergewöhnliche Fall sein, über den eine ziemlich seichte, wenig informative Meldung verbraten wird. Wo beißt denn da der Mann den Hund, damit die Meldung gerechtfertigt wäre?
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#8   Regina 1961   09:20:54 | Freitag, 7. Dezember 2007
Kolonialismus
Warum nicht eine „Trommelmesse“?
Nachdem wir in den letzten Jahrhunderten den Kolonialstaaten mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unsere kulturellen „Highlights“ aufgezwungen haben, warum sollten wir nicht mal etwas von diesen Menschen annehmen?
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#7   ecclesia-semper-reformanda   09:15:55 | Freitag, 7. Dezember 2007
Du liebe Güte,
es gibt jeden Sonntag zig Messen in jeder Stadt ohne Trommelei. Wer Trommeln mal mag, soll in eine afrikanische Messe gehen; der Rest hat mehr als genug Alternativen ohne „kongolesischen Ritus“.
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#6   muntu   08:52:52 | Freitag, 7. Dezember 2007
„Inkulturation“
Vor kurzem hörte ich ein Vortrag vom Präfekten der Gottesdienstkongregation auf einer Uni in den USA. Beim Podiumsgespräch wurde er gefragt, wie man mit Inkulturation und mit Tanz usw. in der römischen Liturgie umgehen soll. Der Cardinal fing an zu lachen und erklärte mit einigen Worten seine Antwort. Nordamerika und Europa sollten gar nicht daran denken Tanz, Trommeln usw. in der Liturgie einführen zu wollen. Es gibt eine Instruktion für diese Länder mit der Bitte dies zu unterlassen. Unter Inkulturation versteht man ganz was anders. Was nicht zur europäischen Kultur dazu gehört, kann auch nicht unter dem Deckmantel von Inkulturation praktiziert werden. Wenn sie eine Trommelmesse erleben wollen, gehen sie doch nach Afrika… o^/
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#5   Gotthard   08:45:29 | Freitag, 7. Dezember 2007
Ein Hauch von Afrika
hier mal der Original-Artikel:
www.haz.de/…ional/art1065,175551
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#4   Sozialkatholisch   08:35:15 | Freitag, 7. Dezember 2007
@ Priesteramtskandidat
Wenn die hier in Deutschland aber anfangen wild rumzutrommeln riecht das gewaltig nach V2 Event-Kirche.
Ich kann mich an einen schwarzen Priester erinnern der wahrhaft was römisch/katholisch heiliges hatte.
Und das obwohl er noch lebte!
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#3   r.ruhrgebietler   08:34:05 | Freitag, 7. Dezember 2007
@Landorgel – Sie sprechen mir aus der Seele
kommt selten vor!
Grüß Gott!
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#2   landorganist   08:32:35 | Freitag, 7. Dezember 2007
Entspricht
das aber unserer Kultur? Wenn es darum geht, dass der Priester sich wohlfühlt, ok, aber was ist mit der Gemeinde? Ich hätte keine Lust auf Getrommle im Gottesdienst.
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#1   Priesterkandidat   08:25:03 | Freitag, 7. Dezember 2007
Gottesdienst mit Trommeln etc.
Ist ja das beste Zeichen von Inkulturation. Wenn es der Kultur/ Mentalität entspricht, wieso nicht.
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