Zum zehnjährigen Jubiläum der Erzdiözese Vaduz versuchen Journalisten, den Kirchenkampf wiederzubeleben, der damals sogar den Papst in die Knie zwang.
Erzbischof Wolfgang zelebriert ein Altes Pontifikalamt in Altötting
(kreuz.net) Erzbischof Wolfgang Haas von Vaduz ist angeblich ein Aktendieb.
Das behauptete jedenfalls
der Journalist Markus Rohner in der gestrigen Ausgabe des Schweizer Lokalblattes ‘Die Südostschweiz’.
Die Zeitung erscheint in der Stadt Chur, die Sitz des gleichnamigen Bistums ist. Seit Mons. Haas im März
1988 zum Churer Weihbischof ernannt wurde, kämpfte das Blatt an vorderster Front gegen ihn.
Dieser jahrelange
journalistische Aufstand gegen den Bischof war schließlich erfolgreich.
Im Dezember 1997 kapitulierte
Papst Johannes Paul II. Er beförderte Mons. Haas zum Erzbischof und versetzte ihn in die eigens dafür
geschaffene Erzdiözese Vaduz.
Danach sperrte sich das Bistum Chur jahrelang gegen eine Vermögensteilung,
wie sie bei der Abtrennung einer Diözese vom Kirchenrecht gefordert wird.
Erst im Dezember 2003 – sechs
Jahre nach der Errichtung der Erzdiözese Vaduz – kam darüber eine Einigung zustande.
Doch abgeschlossen
ist diese Teilung auch nach zehn Jahren noch nicht.
Aktendiebstahl
In der jüngsten Polemik gibt sich
der Churer Diözesanarchivar, Hw. Albert Fischer, dazu her, Erzbischof Haas anzugreifen.
Der selber aus
Chur stammende Hw. Fischer ist ein Ziehsohn von Bischof Haas. Er wurde von ihm auch zum Priester geweiht.
‘Die Südostschweiz’ behauptet mit Bezug auf Hw. Fischer, daß Mons. Haas vor seiner Transferierung nach
Liechtenstein angeblich „wertvolle Akten“ nach Liechtenstein gebracht habe.
Die Anklage ist undurchsichtig:
„Was alles genau fehlt, kann ich bis heute nicht sagen“ – zitiert die Zeitung den Archivar.
Offenbar
handelt es sich um Dossiers, welche einige Pfarreien des jetzigen Erzbistums Vaduz betreffen und sich
zurecht in Liechtenstein befinden.
Journalist Rohner kann in seinem Artikel auch nicht erklären, warum
ausgerechnet die Dossiers der großen Pfarreien Balzers und Vaduz immer noch in Chur sind.
In seiner
tendenziösen Berichterstattung versucht er dieses Rätsel mit einer angeblichen „Hitze des Gefechtes“
zurückzuführen, bei der „schludrige [ungenaue] Arbeit“ geleistet worden sei.
Nach seiner Ernennung
zum Erzbischof von Vaduz residierte Mons. Haas noch über sieben Monate als Apostolischer Administrator
in Chur.
Auch die Tatsache, daß der Nachfolger von Mons. Haas, Bischof Amédée Grab, über das angebliche
Verschwinden der Akten informiert war, aber dagegen nichts unternahm, kennzeichnet Rohners Anti-Haas-Artikel
als Sturm im Wasserglas.
Der einzige, der sich über diese angebliche Affäre aufregt, ist offenbar der
Diözesanarchivar.
Doch selbst er spricht von einer angeblich „eigenmächtigen Blitzaktion“ – nicht von
Diebstahl.
Liturgische Gegenstände
Die Haas-feindliche ‘Südostschweiz’ tischt ihren Lesern noch andere
„Gerüchte“ auf.
Erzbischof Haas soll andere Gegenstände aus dem Besitz der Diözese Chur nach Vaduz
mitgenommen haben, angeblich Meßgewänder, eine Monstranz und einen Bischofsstab.
Es handelt sich dabei
um liturgische Utensilien des täglichen Gebrauchs, die für den Start einer bisher nicht existierenden
Diözese notwendig sind.
Rohner unterstellt sogar, daß der Betrag, den die Diözese Chur an die neugegründete
Erzdiözese Vaduz auszahlen mußte, „unter diesem Licht sicher tiefer ausgefallen“ wäre.
Das Bistum
Chur wird insgesamt nur drei Millionen Franken – 1.8 Millionen Euro – an die Erzdiözese auszahlen.
Diese
Summe wäre nicht nur völlig ungenügend gewesen, um eine Diözese zu gründen. Sie ist auch nach zehn
Jahren immer noch nicht vollständig ausgezahlt.
Der Generalvikar der Erzdiözese Vaduz, Prälat Markus
Walser, hat Rohners Unterstellungen umgehend zurückgewiesen.
Das berichtete die Tageszeitung ‘Liechtensteiner
Volksblatt’. Beim Aktentransfer ist alles korrekt gelaufen – so der Generalvikar.
Die Mitnahme der Dokumente
sei in der päpstlichen Bulle geregelt, mit der das Erzbistum Vaduz errichtet wurde.
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64 Lesermeinungen
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#64 Benedikt 13:55:58 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@ Rudolfus Diözesanbischöfe können zusammenarbeiten, nachdem alle denselben katholischen Glauben besitzen.
Wer Erzbischof Haas wegen des katholischen Glaubens ablehnt, ist ein Nichtkatholik. Da ist Ihnen ja mal
wieder ein wunderbarer Bezug zum Thema gelungen…
#63 Rudolfus 13:25:28 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@Benedikt: Nicht ganz! Der Wirkkreis einer Diözese ist grundsätzlich auf das Gebiet der Diözese beschränkt
(die Diözese Rom und einige Rechte der Metropoliten ausgenommen). Anders ausgedrückt: In anderen Diözesen
hat Haas keine Kompetenzen und wegen seiner Residenzpflicht von Ausnahmefällen abgesehen auch nichts
verloren Diözesanbischöfe können zusammenarbeiten, nachdem alle denselben katholischen Glauben besitzen.
Wer Erzbischof Haas wegen des katholischen Glaubens ablehnt, ist ein Nichtkatholik. Auch ist die Erlaubnis
eines apostatischen Ortsbischofes für jeden katholischen Priester irrelevant, da nur katholische Bischöfe
für Katholiken zuständig sind!
#62 Benedikt 13:22:29 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@ Rudolfus (um es kurz zu machen) Nein, die Erzdiözese Vaduz hat keine Weihbischöfe. Der Wirkkreis der
Erzdiözese Vaduz geht über Liechtenstein hinaus, Der Wirkkreis einer Diözese ist grundsätzlich auf
das Gebiet der Diözese beschränkt (die Diözese Rom und einige Rechte der Metropoliten ausgenommen).
Anders ausgedrückt: In anderen Diözesen hat Haas keine Kompetenzen und wegen seiner Residenzpflicht
von Ausnahmefällen abgesehen auch nichts verloren.
#61 Rudolfus 13:01:16 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@Benedikt: Der Wirkkreis der Erzdiözese Vaduz geht über Liechtenstein hinaus Es sei denn, die Erzdiözese
hätte auch Weihbischöfe! Klar, so eine 25.000 Katholiken Diözese braucht natürlich noch jede Menge
Weihbischöfe. Der Wirkkreis der Erzdiözese Vaduz geht über Liechtenstein hinaus, nachdem der deutsche
angeblich römisch-katholische Episkopat größenteils den katholischen Glauben bekämpft.
#60 Benedikt 12:59:15 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@ Rudolfus Es sei denn, die Erzdiözese hätte auch Weihbischöfe! Klar, so eine 25.000 Katholiken Diözese
braucht natürlich noch jede Menge Weihbischöfe.
@Benedikt: Es sei denn, die Erzdiözese hätte auch Weihbischöfe Man könnte auch sagen: Die Gesamtheit
der Bischöfe Liechtensteins besteht aus höchstens einem Diözesanbischof. Es sei denn, die Erzdiözese
hätte auch Weihbischöfe!
@Benedikt: Liechtensteins Episkopat Aus wie vielen Bischöfen besteht denn dieser „Episkopat“? Der Episkopat
Liechtensteins besteht aus mindestens einem Diözesanbischof.
#54 ExBochumer † 10:27:34 | Samstag, 15. Dezember 2007
Die Stellungnahme des Bistums Chur … ist hier nachzulesen: www.kath.net/detail.php?id=18483 Da haben
offenbar mal wieder einige Gegner des Hochw. H. Erzbischofs zu früh triumphiert.
Entschuldigung beim Erzbischof Das Bistum Chur hat heute eine Stellungnahme zur Angelegenheit veröffentlicht,
in der es sich von den Behauptungen der Presse distanziert. Des Weiteren wird zugegeben, dass der Aktentransfer
gemäss einer Anordnung des Apostolischen Nuntius geschehen sei (Im Übrigen ist er auch in der Päpstlichen
Errichtungsbulle ausdrücklich gefordert) Der derzeitige Archivar der Diözese kannrte dieses Schreiben
nicht.
Ob im Fegefeuer auch bloß geschmurgelt wird Schmurgeln das hat so was,ist gleichzeitig, köcheln, bräteln.
Schmurgeln hat einfach so viele Details. Ein ganzer Kosmos liegt in dem Begriff Schmurgeln. Passt zur
heißen Luft, mit deren Hilfe sich gut Schmurgeln lässt, ohne dass das Bratgut desaströs anzubrennen
hätte. Ob im Fegefeuer auch bloß geschmurgelt wird? Dennoch habe ich nicht an die Hennen in Witwe Boltes
Bratentopf gedacht…
#47 UdoGlöfe 23:53:18 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Sehr geehrte clarissa colonia, es handelt sich dabei aber um den zweiten Streich: „Durch den Schornstein
mit Verngügen Sehen sie die Hühner liegen, Die schon ohne Kopf und Gurgeln Lieblich in der Pfanne schmurgeln.“
Verschmurgelt? Lieber א, diesem Begriff bin ich das letzte Mal bei Max und Moritz begegnet; da schmurgelten
im dritten Streich aber die Hühner in der Pfanne, wenn ich mich nicht irre.
#45 Aleph † 22:27:47 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Weiter Heißluft in der Röhre Immerhin: die heiße Luft um Monsignore Haas hält an. Bis der Braten dann
mal nicht verschmurgelt ist, bei so viel Heißluft in der Röhre. 45. Artikel!!!
#44 Rudolfus 20:24:59 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Selbstverständlich Er kann ihn aber auch trotz Heilungsaussichten in der Krankheit belassen Selbstverständlich.
Es ist aber gottwohlgefällig, Gnaden für Seine Hirten und Stellvertreter auf Erden zu erbitten.
#43 Aleph † 20:16:48 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Trotzdem Gott steht über Seinen Naturgesetzen, und kann jeden Kranken völlig heilen! Er kann ihn aber
auch trotz Heilungsaussichten in der Krankheit belassen, oder liege ich da Richtig, Rudolfus?
#42 Rudolfus 20:12:13 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
@Aleph: Gott muß sich nicht an die Naturgesetze halten Bei dem Gesundheitszustand hat auch der liebe
Gott, dank Naturrecht der römischen Kirche, keine große Einflussmöglichkeit, auch wenn Sie für seine
Exzellenz himmelsstürmende Gebetsstürme zu entfachen gedenken Gott steht über Seinen Naturgesetzen,
und kann jeden Kranken völlig heilen!
#41 Aleph † 20:10:35 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Keine Einflussmöglichkeit Man sollte für die Gesundheit von Erzbischof Haas v. Vaduz beten,daß er der
Kirche lange erhalten bleibt. Rudolfus@ Bei dem Gesundheitszustand hat auch der liebe Gott, dank Naturrecht
der römischen Kirche, keine große Einflussmöglichkeit, auch wenn Sie für seine Exzellenz himmelsstürmende
Gebetsstürme zu entfachen gedenken.
#40 Googler 19:48:16 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Hahaha… …ich glaub ich bin im falschen Film… Da sagt doch gerdae der werte RUHRGEBIETLER, dass man
alles für jesus tun muss Wenn Jesus SIE sehen würde, der würde sich echt fragen, wofür der sich ans
Kruez hat nageln lassen! Um sie zu bekehren muss er sich wahrscheinliuch ein zweites mal annageln lassen
müssen. nein, bleiben wir ernst: Berufen sie sich nicht auf jemanden, an den sie nicht glauben! Jesus
hat Nächstenliebe gepredigt (ja, Bibelstudium hat was für sich!). Und sie halten sich nicht dran. Daraus
schließt man, dass sie nicht an Jesus glauben, sich also dürfen ssie sich nicht auf ihn beziehen! Herr,
lass hirn vom Himmel regnen!
#38 landorganist 09:10:55 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
@ruhrgebietler Ach, sparen Sie sich doch Ihre dummdreisten Vermutungen und Unterstellungen! Der Fall liegt
schon mehrere Jahre zurück, hat nichts mit dem MP zu tun, außerdem handelte es sich um einen „ausrangierten“
Volksaltar einer Pfarrkirche, der in eine Kapelle umgesetzt werden sollte.
#37 Rodolfo Panetta 09:10:14 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Intrige jetzt auch gegen Christoph Blocher Jeder, der sich für das eigene Volk und den eigenen Glauben
stark macht, wird vom herrschenden Pöbel angefeindet. So hat die Politi-Mafia jetzt auch ein karrieregeiles
offensichtliches U-Boot an Stelle von Christoph Blocher zur Bundesrätin gewählt. Hätte die Frau Anstand
gehabt, so hätte sie die Wahl nicht angenommen. – Zum Glück hat jetzt das Konkordanz-Gesülze ein Ende
und die Schweiz bekommt Christoph Blocher als kraftvollen Oppositionspolitiker. Da in der Schweiz in Sachfragen
Gott sei Dank noch das Volk entscheiden darf – wir anderen Europäer wurden kalt entmündigt – kann es
jetzt richtig zur Sache gehen. Die gewählte Dame aber mag an das Sprichwort denken: „Frankreich liebt
zwar den Verrat, aber nicht den Verräter!“
#36 r.ruhrgebietler 07:25:50 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
@landorgel – erfinderisch? landorganist: Wir haben malversucht, einen Altar von einer Kirche in die andere
zu transferieren. Das scheiterte am Verwaltungsaufwand den das Generalvikariat für so etwas betreibt.
Leihverträge, Versicherungsverträge, Kunstsachverständigengutachten, Urkunden über die Transferierung
von Reliquien, etc. So einfach scheint es mir nicht zu sein, mal eben was von einem Bistum in ein neues
zu schaffen. Wie erfinderisch sind die V-II’ler denn noch um das Motu Proprio zu blockieren? Meinen Sie
nicht, daß für Jesus Christus alles zu tun ist??
#35 Rudolfus 19:54:10 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
So ist es Danke, werter Rudolfus, der Spruch ist bekannt: Die Kirche denkt in Jahrhunderten und handelt
in Jahrtausenden. Im Falle vieler Bistumsgründungen ist es so.
#33 Rudolfus 19:48:26 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@Aleph: Das Papsttum wartet oft Jahrhunderte mit Bistumsgründungen Das hat ja eine kleine Ewigkeit gedauert,
werter Rudolfus, bis ein Papst endlich die Notwendigkeit gecheckt hat, im kleinen Fürstentum ein Erzbistum
zu etablieren, den Hauptort Vaduz mit einem Bischofssitz zu zieren und die dortige Hauptkirche zur Kathedralkirche
aufzustylen, wie sich das für einen Erzbischof gebührt. Selbst im Falle eines eigenen Bistums für die
Kaiserresidenz Wien mußten die Kaiser das Papsttum jahrhundertelang bitten, bis es einer Bistumsgründung
für Wien stattgab.
#32 Aleph † 19:28:21 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Wenn mal ein Beichtstuhl frei wäre… raindance 1@ Dazu darf man schon einmal neigen und es auch sein,
mit Genuss. Es gibt ja schlimmstenfalls die Beichte, wenn das Temperament mit Ihnen durch gehen sollte.
Die können Sie dann ja immer noch in Anwendung bringen, wenn gerade mal ein Beichtstuhl frei sein sollte,
bei dem Andrang.
#30 Inderwld 15:57:45 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
übliche Schlammschlacht Wenn ich einen nicht mag schmeiß ich einfach mit viel Dreck irgendwas wird schon
hängen bleiben. Es zeigt sich auch inmmer mehr, dass die Presse nicht mehr Wahrheit vermitteln will,
sondern eine falsche Wahrheit kreeiren will, die ihren Anliegen passt. Dies ist aber eine unerlaubte Aushölung
der Pressefreiheit und macht sie auf lange Sicht für nicht mehr erachtenswert.
Eigentumsrechtliche Erwägungen als Beitrag zur Versachlichung Bevor eigentumsrechtliche Fragen vorschnell
beantwortet werden, ist zunächst das tatsächliche Eigentumsrecht der streitigen Dinge zu klären. Zurecht
wurde darauf verwiesen, daß das EB Liechtenstein von der Diözese Chur abgetrennt wurde. Damit war über
die im Eigentum der Diözese Chur befindlichen vermögenswerten Güter zu entscheiden; und zwar durch
den-/diejenigen rechtmäßigen Vermögensverwalter. Insofern EB Haas als vormaliger Bischof con Chur und
nachmaliger EB von Liechtenstein selbst über diözesane vermögenswerte Güter und Rechte verfügte,
war er diesbezüglich weder rechenschafts-, noch erlaubnispflichtig. Die Übertragung von Gütern und
Rechte im Eigentum Dritter (z. B. des Kathedralkapitels, der Domkirche, etc.) bedurfte der Genehmigung
von deren jeweiligem Rechtsvertreter. Bezüglich der in vorstehendem Artikel inkriminierten Gegenstände
(Pontifikalien und Akten) müßten die konkreten Eigentumsrechte erst seriös geprüft werden, was der
Bericht jedoch nicht hergibt und das Forum nicht zu leisten imstande ist. Beide Behauptungen, sowohl der
Vorwurf der Eigentumsverletzung wie der der Rechtmäßigkeit sind nicht zu verifizieren. Vom Anschein
her und nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gilt jedoch: potior est conditio possidentis.
Lieber Landorganist, das Bistum Vaduz sieht das so: „Das Messegewand, die Monstranz und der Bischofstab
seien ebenso wenig gestohlen, denn sie gehörten zum persönlichen Besitz von Bischof Haas.“ Ausserdem
sind diese Gegenstände anders als ein Altar nicht fest eingebaut, sie sind also nicht Bestandteil des
Gebäudes. Dass es inner“konzils“kirchlich schwierig ist, einen Altar zu transferieren mag sein. Die Priesterbruderschaft
kann gar nicht so viele Kunstgegenstände abnehmen wie von der Kirche auf den Markt gebracht werden. Da
wird dann offenbar mit zweierlei Ellen gemessen.
#27 SignumSalutis 15:04:28 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Liechtenstein ohne Bischofsstab? Klar, in dem Bangla-Desh Europas, dem Fürstentum L., ist der Erzbischof
von vorn herein derart verarmt, dass er seine Insignien in der Schweiz ausborgen muss … ?!! Hätte da
der Fürst nicht mit einer kleinen Stiftung ausgeholfen? ansonsten: wer EB Haas angreift, greift den
rechten Glauben, an, dass ist für ketz.net wohl klar, wie? Wenn ich ihn auf dem Foto sehe, habe ich den
Eindruck: solange er sich am Tabernakel aufhält, kann man sich das rote ewige Licht sparen …
#26 landorganist 14:47:39 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Wir haben mal versucht, einen Altar von einer Kirche in die andere zu transferieren. Das scheiterte am
Verwaltungsaufwand den das Generalvikariat für so etwas betreibt. Leihverträge, Versicherungsverträge,
Kunstsachverständigengutachten, Urkunden über die Transferierung von Reliquien, etc. So einfach scheint
es mir nicht zu sein, mal eben was von einem Bistum in ein neues zu schaffen.
#25 Gotthard 14:42:20 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@küsterlein Das heißt auch der Domschatz wird etwas an die neue Kathedrale abgeben müssen. wie der
Name schon sagt: der „Domschatz“ gehört dem Dom – und nicht dem Bistum. Und ein Bischof hat keinerlei
Befugnisse über den Domschatz!
#24 Aleph † 14:08:35 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Divide et impera Die Gründung eines eigenen Bistums für den eigenständigen Staat Liechtenstein war
außerdem eine ausgezeichnete Idee. Ein eigenständiger Staat hat ein Anrecht auf ein eigenes Bistum,
sogar Bundesländer, Provinzen und Regionen haben eigene Bistümer. Das hat ja eine kleine Ewigkeit gedauert,
werter Rudolfus, bis ein Papst endlich die Notwendigkeit gecheckt hat, im kleinen Fürstentum ein Erzbistum
zu etablieren, den Hauptort Vaduz mit einem Bischofssitz zu zieren und die dortige Hauptkirche zur Kathedralkirche
aufzustylen, wie sich das für einen Erzbischof gebührt. Jahrhunderte war der ganze Triumphalismus im
Fürstentum nicht erforderlich. Da war es ja gut, dass die Churer Diözesanen mit Herrn Haas ordentlich
in Clinch geraten sind, weil dieser bei Nacht und Nebel seine Sachen (Utensilien)packen musste, um in
den souveränen Staat Liechtenstein flüchten zu können. Da war es gut, dass der Monsignore Haas einen
hochkarätigen Freund in der Kirchenleitung hatte, der seine Not erkannte und flugs ein Erzbistum Vaduz
aus der Bursa zauberte. Wäre es nicht so gekommen, wäre es Monsignore Haas bestimmt sehr schlecht ergangen,
nachdem was er sich alles in Chur geleistet hat. Bei den neuen Jurisdikitionsverhältnissen können die
Churer der geheimnisvollen Exzellenz nicht mehr in die Karten schauen. Es ist das alte Prinzip Divide
et impera dann nach Krautjunkerart.
#23 Rudolfus 12:38:56 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Der Aktentransfer war laut Auskunft des Erzbistums Vaduz päpstlich angeordnet Es ist doch völlig logisch,
daß dies der Papst für die neue Diözese anordnet, die er von der alten Diözese abspaltete. Die Gründung
eines eigenen Bistums für den eigenständigen Staat Liechtenstein war außerdem eine ausgezeichnete Idee.
Ein eigenständiger Staat hat ein Anrecht auf ein eigenes Bistum, sogar Bundesländer, Provinzen und Regionen
haben eigene Bistümer.
Na lieber Timpressum, keine Diffamierung, der Sie sich nicht anschließen. Ist das Hass oder Dummheit?
Offenbar sind die Dinge doch etwas komplizierter www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=C9B99… als Sie sich
das vorstellen können. Im Übrigen wurde das Bistum Vaduz ja nicht auf der grünen Wiese gegründet,
es wurde vom Bistum Chur abgetrennt. Klar, dass die Akten, die das neue Bistum betreffen auch an dieses
übergehen müssen. Wenn die Churer, so wie das anklingt, den Transfer der Akten behindern indem sie keine
entsprechende Vereinbarung abschließen, dann ist das jedenfalls bedenklich. Dass im Vorgriff auf eine
Vereinbarung unstrittig zum neuen Bistum gehörige Akten transferiert werden mußten um die Arbeitsfähigkeit
herzustellen, (etwa Besitzurkunden, Personalakten etc.) dürfte jemanden, der etwas von Verwaltung versteht,
nicht weiter verwundern.
#21 Aleph † 12:20:20 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Bistums-Utensilien In der Regel sind die Utensilien für die neuzugründende Diözesen, auch wenn es sich
um eine aufgrund päpstlicher Gnaden erwirkte Bistumsgründung handelt, neu anzuschaffen. Neues Bistum,
neue Utensilien. Das ist ein alter lateinischer Rechtsgrundsatz. Falls nämlich der neu kreierte Bischof
Weihwasser in der neuen Diözese austeilen wollte, wäre es doch blamabel, wenn er bei einem Kollegen
in der Nachbarschaft einen Aspergil hätte ausleihen müssen oder einen Bischofsstab, oder eine Mitra
oder Pontifikalhandschuhe. Kaum auszudenken. Das geht doch nicht. Die unrechtmäßig entfernten Utensilien
sollten allerdings nach Möglichkeit wieder an ihrem ursprünglichen Ort deponiert werden, wenn sie noch
in gebrauchsfähigem Zustand sind. Das Bistumsjubiläum wäre doch ein wohlfeiler Anlass für die Rückgabe,
vielleicht verbunden mit einem still gemurmelten lateinischen Confiteor und einer herzhaft vorgetragenen
Vergebungsbitte in der Landessprache wegen der begangenen Unbill. Sollte Monsignore Haas wirklich so pflichtvergessen
vorgegangen sein und die Utensilien einfach mitgenommen haben, als er in Nacht und Nebel von der gebirgigen
Bischofsstadt Chur, nicht etwa nach Kastillien, sondern ins stille Rheintal nach Vaduz fliehen musste.
#20 timpressum † 12:12:09 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Diebischer Bischof …Es handelt sich dabei um liturgische Utensilien des täglichen Gebrauchs, die für
den Start einer bisher nicht existierenden Diözese notwendig sind… darf man sie dann enfach mitgehn
lassen ? …? Natürlich nicht! Das ist Diebstahl – genau wie die nichtgenehmigte Mitnahme von Akten!
Die katholische Morallehre verbietet ja viel (auch den Diebstahl!), aber soviel ich weiss, nicht den Gebrauch
von Photokopierern! Und niemand hätte Herrn Haas seinen Hirtenstab verweigert – aber fragen hätte er
schon können! Aber lasst uns über schönere Sachen reden, als über einen diebischen christlichen Haßprediger…
#19 küsterlein 12:07:17 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Die Diözese wurde ja geteilt Ich glabue, wenn eine Diözese geteilt wird, wird auch normalerweise das
Vermögen geteilt. Das heißt auch der Domschatz wird etwas an die neue Kathedrale abgeben müssen. In
diesem Fall hätte S. E. Erzbischof Haas bestimmt viel mehr bekommen müssen.
#18 thaumaturgos 11:43:52 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
eine frage …Es handelt sich dabei um liturgische Utensilien des täglichen Gebrauchs, die für den Start
einer bisher nicht existierenden Diözese notwendig sind… darf man sie dann enfach mitgehn lassen ?
…?
Lieber Rudolfus, Die außerordentliche Form des Römischen Ritus wurde durch den Pontifex Romanus festgelegt,
nämlich das Meßbuch des sel. Johannes XXIII., das eine Überarbeitung des Meßbuch St. Pius’ V. ist,
festgelegt 1570 durch St. Pius V. in Quo primum. … datt war zwar nun nicht gefragt. Ich bin dafür,
dass der Kandidat trotzem einen von 99 möglichen Punkten bekommt. Ich finde er hat sich im Rahmen seiner
Möglichkeiten redlich bemüht.
#16 Florian Geyer 11:34:26 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Seit wann ist Schimpfen Sünde ? Vielmehr ist es Sünde einen Menschen in seiner Ausdruckskraft zu beschränken
indem man ihm diktatorische und totalitär in Gutmenschenmanier eine spezifische Art von Ausdruck und
Wortwahl vorschreiben will. Bei „Beschimpfungen“ ist die Handlungsbegründung stets das entscheidende
Kriterium.
#15 Rudolfus 11:29:39 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Die außerordentliche Form des Römischen Ritus wurde durch den Pontifex Romanus festgelegt, nämlich
das Meßbuch des sel. Johannes XXIII., das eine Überarbeitung des Meßbuch St. Pius’ V. ist, festgelegt
1570 durch St. Pius V. in Quo primum.
Lieber Rudolfus, was heißt hier präsise genug? Wollen Sie alle (Vor-)Urteile über Ihre Person bestätigen.
Ich würde das eher als unfreiwillig komisch bezeichnen. Merke: Knapp daneben ist auch daneben! Und dass
man sich den Sinn zusammenreimen kann, macht eben noch keinen brauchbaren Text. Und Haas sieht immer noch
ziemlich alt aus!
Ach Rudolfus Du kannst der Redaktion melden was du willst. Können gerne nachblättern, der schwule Dorforgler
fängt jedesmal mit dem beleidigen an und vor diesem Penner kusche ich nicht!
#10 Rudolfus 11:16:01 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Was sollen die ständigen Beschimpfungen irgendeines „Dorforglers“? Beschimpfungen sind eine Sünde, üble
Nachrede zusätzlich eine schwere Sünde und kann das ewige Seelenheil kosten!
Rekonstruktion Heinrich v. Ofterdingen@ Dank für Ihre Antwort. Wenn ich mit den Tücken der Technik nicht
zu kämpfen gehabt hätte, wäre der Artikel ganz am Anfang des Threads gestanden und hätte vielleicht
die diffamen Äußerungen über den „Dorforgler“ verhindert. Aber plötzlich war der ursprüngliche Artikel
verschwunden und ich musste ihn mühsam wieder aus dem Gedächtnis zusammenklauben. Ihre zustimmende Antwort
bestätigt mir, dass die Rekonstruktion gelungen ist. Danke :(3
#8 Rudolfus 10:59:03 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@H.v.O.: Wo sehen Sie hier eine mangelnde Präzision? dass Sie damit keine Probleme haben, das glaubt
man Ihnen sofort. Ist es doch von einer sprachlichen Unschärfe, die durchaus von Ihnen sein könnte.
Die beiden Begriffe sind doch präzis genug und geben keinen Anlaß zu einem Mißverständnis!
Lieber Rudolfus, dass Sie damit keine Probleme haben, das glaubt man Ihnen sofort. Ist es doch von einer
sprachlichen Unschärfe, die durchaus von Ihnen sein könnte.
Lieber Aleph, ist ja wirklich empörend. Zum Glück haben Sie dank Ihres messerscharfen Verstandes doch
noch herausfinden können was gemeint war. Und dafür, dass Sie es gleich gepostet haben ist Ihnen der
Dank der Community (heißt das so in Neusprech?) sicher. Nur eines konnten Sie leider nicht bewirken:
Herr Haas sieht immer noch ziemlich alt aus! Schade!
Sprachliche Schluderei Wie kann der ehrwürdige Monsignore Haas in der Jetztzeit ein altes Pontifikalamt
feiern? Eucharistie bezieht sich immer auf die Gegenwart. Sie kann jetzt weder in der Vergangenheit noch
in der Zukunft gefeiert werden, sondern eben jetzt in der unmittelbaren Gegenwart. Wenn mit „alt“ der
außerordentliche Ritus gemeint sein sollte, was in dem ganz speziellen Fall stark anzunehmen ist, handelt
es sich um sprachliche Schluderei, die sich die Redaktion bei der Bildunterschrift geleistet hat.