Schweiz
Heiße Luft gegen Erzbischof Haas
Zum zehnjährigen Jubiläum der Erzdiözese Vaduz versuchen Journalisten, den Kirchenkampf wiederzubeleben, der damals sogar den Papst in die Knie zwang.
Erzbischof Wolfgang zelebriert ein Altes Pontifikalamt in Altötting
Erzbischof Wolfgang zelebriert ein Altes Pontifikalamt in Altötting
(kreuz.net) Erzbischof Wolfgang Haas von Vaduz ist angeblich ein Aktendieb.

Das behauptete jedenfalls der Journalist Markus Rohner in der gestrigen Ausgabe des Schweizer Lokalblattes ‘Die Südostschweiz’.

Die Zeitung erscheint in der Stadt Chur, die Sitz des gleichnamigen Bistums ist. Seit Mons. Haas im März 1988 zum Churer Weihbischof ernannt wurde, kämpfte das Blatt an vorderster Front gegen ihn.

Dieser jahrelange journalistische Aufstand gegen den Bischof war schließlich erfolgreich.

Im Dezember 1997 kapitulierte Papst Johannes Paul II. Er beförderte Mons. Haas zum Erzbischof und versetzte ihn in die eigens dafür geschaffene Erzdiözese Vaduz.

Danach sperrte sich das Bistum Chur jahrelang gegen eine Vermögensteilung, wie sie bei der Abtrennung einer Diözese vom Kirchenrecht gefordert wird.

Erst im Dezember 2003 – sechs Jahre nach der Errichtung der Erzdiözese Vaduz – kam darüber eine Einigung zustande.

Doch abgeschlossen ist diese Teilung auch nach zehn Jahren noch nicht.

Aktendiebstahl

In der jüngsten Polemik gibt sich der Churer Diözesanarchivar, Hw. Albert Fischer, dazu her, Erzbischof Haas anzugreifen.

Der selber aus Chur stammende Hw. Fischer ist ein Ziehsohn von Bischof Haas. Er wurde von ihm auch zum Priester geweiht.

‘Die Südostschweiz’ behauptet mit Bezug auf Hw. Fischer, daß Mons. Haas vor seiner Transferierung nach Liechtenstein angeblich „wertvolle Akten“ nach Liechtenstein gebracht habe.

Die Anklage ist undurchsichtig: „Was alles genau fehlt, kann ich bis heute nicht sagen“ – zitiert die Zeitung den Archivar.

Offenbar handelt es sich um Dossiers, welche einige Pfarreien des jetzigen Erzbistums Vaduz betreffen und sich zurecht in Liechtenstein befinden.

Journalist Rohner kann in seinem Artikel auch nicht erklären, warum ausgerechnet die Dossiers der großen Pfarreien Balzers und Vaduz immer noch in Chur sind.

In seiner tendenziösen Berichterstattung versucht er dieses Rätsel mit einer angeblichen „Hitze des Gefechtes“ zurückzuführen, bei der „schludrige [ungenaue] Arbeit“ geleistet worden sei.

Nach seiner Ernennung zum Erzbischof von Vaduz residierte Mons. Haas noch über sieben Monate als Apostolischer Administrator in Chur.

Auch die Tatsache, daß der Nachfolger von Mons. Haas, Bischof Amédée Grab, über das angebliche Verschwinden der Akten informiert war, aber dagegen nichts unternahm, kennzeichnet Rohners Anti-Haas-Artikel als Sturm im Wasserglas.

Der einzige, der sich über diese angebliche Affäre aufregt, ist offenbar der Diözesanarchivar.

Doch selbst er spricht von einer angeblich „eigenmächtigen Blitzaktion“ – nicht von Diebstahl.

Liturgische Gegenstände

Die Haas-feindliche ‘Südostschweiz’ tischt ihren Lesern noch andere „Gerüchte“ auf.

Erzbischof Haas soll andere Gegenstände aus dem Besitz der Diözese Chur nach Vaduz mitgenommen haben, angeblich Meßgewänder, eine Monstranz und einen Bischofsstab.

Es handelt sich dabei um liturgische Utensilien des täglichen Gebrauchs, die für den Start einer bisher nicht existierenden Diözese notwendig sind.

Rohner unterstellt sogar, daß der Betrag, den die Diözese Chur an die neugegründete Erzdiözese Vaduz auszahlen mußte, „unter diesem Licht sicher tiefer ausgefallen“ wäre.

Das Bistum Chur wird insgesamt nur drei Millionen Franken – 1.8 Millionen Euro – an die Erzdiözese auszahlen.

Diese Summe wäre nicht nur völlig ungenügend gewesen, um eine Diözese zu gründen. Sie ist auch nach zehn Jahren immer noch nicht vollständig ausgezahlt.

Der Generalvikar der Erzdiözese Vaduz, Prälat Markus Walser, hat Rohners Unterstellungen umgehend zurückgewiesen.

Das berichtete die Tageszeitung ‘Liechtensteiner Volksblatt’. Beim Aktentransfer ist alles korrekt gelaufen – so der Generalvikar.

Die Mitnahme der Dokumente sei in der päpstlichen Bulle geregelt, mit der das Erzbistum Vaduz errichtet wurde.
      
64 Lesermeinungen
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#65   peter strub   15:23:03 | Montag, 18. Februar 2008
Hääschen klein, d--- –---
Ist er nicht niedlich in seinen Röckchen und Rüschchen?
Was für ein Prachtsexemplar eines Katholiken!
p.
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#64   Benedikt   13:55:58 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@ Rudolfus
Diözesanbischöfe können zusammenarbeiten, nachdem alle denselben katholischen Glauben besitzen.
Wer Erzbischof Haas wegen des katholischen Glaubens ablehnt, ist ein Nichtkatholik.
Da ist Ihnen ja mal wieder ein wunderbarer Bezug zum Thema gelungen…
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#63   Rudolfus   13:25:28 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@Benedikt: Nicht ganz!
Der Wirkkreis einer Diözese ist grundsätzlich auf das Gebiet der Diözese beschränkt (die Diözese Rom und einige Rechte der Metropoliten ausgenommen). Anders ausgedrückt: In anderen Diözesen hat Haas keine Kompetenzen und wegen seiner Residenzpflicht von Ausnahmefällen abgesehen auch nichts verloren
Diözesanbischöfe können zusammenarbeiten, nachdem alle denselben katholischen Glauben besitzen.
Wer Erzbischof Haas wegen des katholischen Glaubens ablehnt, ist ein Nichtkatholik.
Auch ist die Erlaubnis eines apostatischen Ortsbischofes für jeden katholischen Priester irrelevant,
da nur katholische Bischöfe für Katholiken zuständig sind!
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#62   Benedikt   13:22:29 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@ Rudolfus (um es kurz zu machen)
Nein, die Erzdiözese Vaduz hat keine Weihbischöfe.
Der Wirkkreis der Erzdiözese Vaduz geht über Liechtenstein hinaus,
Der Wirkkreis einer Diözese ist grundsätzlich auf das Gebiet der Diözese beschränkt (die Diözese Rom und einige Rechte der Metropoliten ausgenommen). Anders ausgedrückt: In anderen Diözesen hat Haas keine Kompetenzen und wegen seiner Residenzpflicht von Ausnahmefällen abgesehen auch nichts verloren.
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#61   Rudolfus   13:01:16 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@Benedikt: Der Wirkkreis der Erzdiözese Vaduz geht über Liechtenstein hinaus
Es sei denn, die Erzdiözese hätte auch Weihbischöfe!
Klar, so eine 25.000 Katholiken Diözese braucht natürlich noch jede Menge Weihbischöfe.
Der Wirkkreis der Erzdiözese Vaduz geht über Liechtenstein hinaus,
nachdem der deutsche angeblich römisch-katholische Episkopat größenteils den katholischen Glauben bekämpft.
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#60   Benedikt   12:59:15 | Dienstag, 18. Dezember 2007
@ Rudolfus
Es sei denn, die Erzdiözese hätte auch Weihbischöfe!
Klar, so eine 25.000 Katholiken Diözese braucht natürlich noch jede Menge Weihbischöfe.
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#59   Rudolfus   18:48:35 | Montag, 17. Dezember 2007
@Benedikt: Es sei denn, die Erzdiözese hätte auch Weihbischöfe
Man könnte auch sagen: Die Gesamtheit der Bischöfe Liechtensteins besteht aus höchstens einem Diözesanbischof.
Es sei denn, die Erzdiözese hätte auch Weihbischöfe!
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#58   Benedikt   13:34:00 | Montag, 17. Dezember 2007
@ Rudolfus
Man könnte auch sagen: Die Gesamtheit der Bischöfe Liechtensteins besteht aus höchstens einem Diözesanbischof.
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#57   Rudolfus   13:01:05 | Montag, 17. Dezember 2007
@Benedikt: Liechtensteins Episkopat
Aus wie vielen Bischöfen besteht denn dieser „Episkopat“?
Der Episkopat Liechtensteins besteht aus mindestens einem Diözesanbischof.
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#56   Benedikt   12:58:03 | Montag, 17. Dezember 2007

Aus wie vielen Bischöfen besteht denn dieser „Episkopat“?
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#55   Rudolfus   10:17:51 | Montag, 17. Dezember 2007
Wenigstens EIN deutscher Staat mit einem lückenlos papsttreuen und rechtgläubigen Episkopat!
Deo gratias!
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#54   ExBochumer †   10:27:34 | Samstag, 15. Dezember 2007
Die Stellungnahme des Bistums Chur …
ist hier nachzulesen:
www.kath.net/detail.php?id=18483
Da haben offenbar mal wieder einige Gegner des Hochw. H. Erzbischofs zu früh triumphiert.
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#53   Rudolfus   21:29:36 | Freitag, 14. Dezember 2007
Den Erzbischof von Vaduz als Dieb zu bezeichnen
Eine lächerliche Kirchenepisode!
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#52   sacerdos helveticus   20:22:39 | Freitag, 14. Dezember 2007
Entschuldigung beim Erzbischof
Das Bistum Chur hat heute eine Stellungnahme zur Angelegenheit veröffentlicht, in der es sich von den Behauptungen der Presse distanziert.
Des Weiteren wird zugegeben, dass der Aktentransfer gemäss einer Anordnung des Apostolischen Nuntius geschehen sei (Im Übrigen ist er auch in der Päpstlichen Errichtungsbulle ausdrücklich gefordert)
Der derzeitige Archivar der Diözese kannrte dieses Schreiben nicht.
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#51   Sozialkatholisch   13:14:51 | Freitag, 14. Dezember 2007
@ lauwarme Dorftröte
deine Gesichtsbräune hat bestimmt fäkalische Gründe!
:-D
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#50   LandorganistII   13:04:41 | Freitag, 14. Dezember 2007
Oh ha,
wenn es sich bei heißer Luft gut schmurgeln lässt, erklärt sich die bräune mancher Foristen.
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#49   Aleph †   08:52:27 | Freitag, 14. Dezember 2007
Ob im Fegefeuer auch bloß geschmurgelt wird
Schmurgeln das hat so was,ist gleichzeitig, köcheln, bräteln. Schmurgeln hat einfach so viele Details. Ein ganzer Kosmos liegt in dem Begriff Schmurgeln. Passt zur heißen Luft, mit deren Hilfe sich gut Schmurgeln lässt, ohne dass das Bratgut desaströs anzubrennen hätte. Ob im Fegefeuer auch bloß geschmurgelt wird? Dennoch habe ich nicht an die Hennen in Witwe Boltes Bratentopf gedacht…
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#48   clarissa colonia   23:56:21 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Ich danke für die sachliche Korrektur,
selbstverständlich handelt es sich dabei um den zweiten Streich.
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#47   UdoGlöfe   23:53:18 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Sehr geehrte clarissa colonia,
es handelt sich dabei aber um den zweiten Streich:
„Durch den Schornstein mit Verngügen
Sehen sie die Hühner liegen,
Die schon ohne Kopf und Gurgeln
Lieblich in der Pfanne schmurgeln.“
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#46   clarissa colonia   23:46:38 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Verschmurgelt?
Lieber א, diesem Begriff bin ich das letzte Mal bei Max und Moritz begegnet; da schmurgelten im dritten Streich aber die Hühner in der Pfanne, wenn ich mich nicht irre.
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#45   Aleph †   22:27:47 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Weiter Heißluft in der Röhre
Immerhin: die heiße Luft um Monsignore Haas hält an. Bis der Braten dann mal nicht verschmurgelt ist, bei so viel Heißluft in der Röhre. 45. Artikel!!!
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#44   Rudolfus   20:24:59 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Selbstverständlich
Er kann ihn aber auch trotz Heilungsaussichten in der Krankheit belassen
Selbstverständlich.
Es ist aber gottwohlgefällig, Gnaden für Seine Hirten und Stellvertreter auf Erden zu erbitten.
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#43   Aleph †   20:16:48 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Trotzdem
Gott steht über Seinen Naturgesetzen, und kann jeden Kranken völlig heilen!
Er kann ihn aber auch trotz Heilungsaussichten in der Krankheit belassen, oder liege ich da Richtig, Rudolfus?
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#42   Rudolfus   20:12:13 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
@Aleph: Gott muß sich nicht an die Naturgesetze halten
Bei dem Gesundheitszustand hat auch der liebe Gott, dank Naturrecht der römischen Kirche, keine große Einflussmöglichkeit, auch wenn Sie für seine Exzellenz himmelsstürmende Gebetsstürme zu entfachen gedenken
Gott steht über Seinen Naturgesetzen, und kann jeden Kranken völlig heilen!
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#41   Aleph †   20:10:35 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Keine Einflussmöglichkeit
Man sollte für die Gesundheit von Erzbischof Haas v. Vaduz beten,daß er der Kirche lange erhalten bleibt.
Rudolfus@ Bei dem Gesundheitszustand hat auch der liebe Gott, dank Naturrecht der römischen Kirche, keine große Einflussmöglichkeit, auch wenn Sie für seine Exzellenz himmelsstürmende Gebetsstürme zu entfachen gedenken.
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#40   Googler   19:48:16 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Hahaha…
…ich glaub ich bin im falschen Film… Da sagt doch gerdae der werte RUHRGEBIETLER, dass man alles für jesus tun muss :-D Wenn Jesus SIE sehen würde, der würde sich echt fragen, wofür der sich ans Kruez hat nageln lassen! Um sie zu bekehren muss er sich wahrscheinliuch ein zweites mal annageln lassen müssen.
nein, bleiben wir ernst: Berufen sie sich nicht auf jemanden, an den sie nicht glauben! Jesus hat Nächstenliebe gepredigt (ja, Bibelstudium hat was für sich!). Und sie halten sich nicht dran. Daraus schließt man, dass sie nicht an Jesus glauben, sich also dürfen ssie sich nicht auf ihn beziehen!
Herr, lass hirn vom Himmel regnen!
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#39   Rudolfus   16:36:53 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Man sollte für die Gesundheit von Erzbischof Haas v. Vaduz beten,
daß er der Kirche lange erhalten bleibt.
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#38   landorganist   09:10:55 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
@ruhrgebietler
Ach, sparen Sie sich doch Ihre dummdreisten Vermutungen und Unterstellungen! Der Fall liegt schon mehrere Jahre zurück, hat nichts mit dem MP zu tun, außerdem handelte es sich um einen „ausrangierten“ Volksaltar einer Pfarrkirche, der in eine Kapelle umgesetzt werden sollte.
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#37   Rodolfo Panetta   09:10:14 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
Intrige jetzt auch gegen Christoph Blocher
Jeder, der sich für das eigene Volk und den eigenen Glauben stark macht, wird vom herrschenden Pöbel angefeindet. So hat die Politi-Mafia jetzt auch ein karrieregeiles offensichtliches U-Boot an Stelle von Christoph Blocher zur Bundesrätin gewählt. Hätte die Frau Anstand gehabt, so hätte sie die Wahl nicht angenommen. – Zum Glück hat jetzt das Konkordanz-Gesülze ein Ende und die Schweiz bekommt Christoph Blocher als kraftvollen Oppositionspolitiker. Da in der Schweiz in Sachfragen Gott sei Dank noch das Volk entscheiden darf – wir anderen Europäer wurden kalt entmündigt – kann es jetzt richtig zur Sache gehen. Die gewählte Dame aber mag an das Sprichwort denken: „Frankreich liebt zwar den Verrat, aber nicht den Verräter!“
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#36   r.ruhrgebietler   07:25:50 | Donnerstag, 13. Dezember 2007
@landorgel – erfinderisch?
landorganist: Wir haben malversucht, einen Altar von einer Kirche in die andere zu transferieren. Das scheiterte am Verwaltungsaufwand den das Generalvikariat für so etwas betreibt. Leihverträge, Versicherungsverträge, Kunstsachverständigengutachten, Urkunden über die Transferierung von Reliquien, etc.
So einfach scheint es mir nicht zu sein, mal eben was von einem Bistum in ein neues zu schaffen.
Wie erfinderisch sind die V-II’ler denn noch um das Motu Proprio zu blockieren? Meinen Sie nicht, daß für Jesus Christus alles zu tun ist??
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#35   Rudolfus   19:54:10 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
So ist es
Danke, werter Rudolfus, der Spruch ist bekannt: Die Kirche denkt in Jahrhunderten und handelt in Jahrtausenden.
Im Falle vieler Bistumsgründungen ist es so.
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#34   Aleph †   19:52:34 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Vom kirchlichen Handeln
Danke, werter Rudolfus, der Spruch ist bekannt: Die Kirche denkt in Jahrhunderten und handelt in Jahrtausenden.
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#33   Rudolfus   19:48:26 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@Aleph: Das Papsttum wartet oft Jahrhunderte mit Bistumsgründungen
Das hat ja eine kleine Ewigkeit gedauert, werter Rudolfus, bis ein Papst endlich die Notwendigkeit gecheckt hat, im kleinen Fürstentum ein Erzbistum zu etablieren, den Hauptort Vaduz mit einem Bischofssitz zu zieren und die dortige Hauptkirche zur Kathedralkirche aufzustylen, wie sich das für einen Erzbischof gebührt.
Selbst im Falle eines eigenen Bistums für die Kaiserresidenz Wien mußten die Kaiser das Papsttum jahrhundertelang bitten, bis es einer Bistumsgründung für Wien stattgab.
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#32   Aleph †   19:28:21 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Wenn mal ein Beichtstuhl frei wäre…
raindance 1@ Dazu darf man schon einmal neigen und es auch sein, mit Genuss. Es gibt ja schlimmstenfalls die Beichte, wenn das Temperament mit Ihnen durch gehen sollte. Die können Sie dann ja immer noch in Anwendung bringen, wenn gerade mal ein Beichtstuhl frei sein sollte, bei dem Andrang.
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#31   raindance1 †   18:43:23 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Ich möchte ja wirklich nicht böse sein
aber die Überschrift „Heiße Luft“ über dem Foto des Erzbischofs mit hochrotem, aufgebläht wirkenden Kopf…
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#30   Inderwld   15:57:45 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
übliche Schlammschlacht
Wenn ich einen nicht mag schmeiß ich einfach mit viel Dreck irgendwas wird schon hängen bleiben. Es zeigt sich auch inmmer mehr, dass die Presse nicht mehr Wahrheit vermitteln will, sondern eine falsche Wahrheit kreeiren will, die ihren Anliegen passt. Dies ist aber eine unerlaubte Aushölung der Pressefreiheit und macht sie auf lange Sicht für nicht mehr erachtenswert.
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#29   clarissa colonia   15:39:15 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Eigentumsrechtliche Erwägungen als Beitrag zur Versachlichung
Bevor eigentumsrechtliche Fragen vorschnell beantwortet werden, ist zunächst das tatsächliche Eigentumsrecht der streitigen Dinge zu klären.
Zurecht wurde darauf verwiesen, daß das EB Liechtenstein von der Diözese Chur abgetrennt wurde. Damit war über die im Eigentum der Diözese Chur befindlichen vermögenswerten Güter zu entscheiden; und zwar durch den-/diejenigen rechtmäßigen Vermögensverwalter. Insofern EB Haas als vormaliger Bischof con Chur und nachmaliger EB von Liechtenstein selbst über diözesane vermögenswerte Güter und Rechte verfügte, war er diesbezüglich weder rechenschafts-, noch erlaubnispflichtig. Die Übertragung von Gütern und Rechte im Eigentum Dritter (z. B. des Kathedralkapitels, der Domkirche, etc.) bedurfte der Genehmigung von deren jeweiligem Rechtsvertreter.
Bezüglich der in vorstehendem Artikel inkriminierten Gegenstände (Pontifikalien und Akten) müßten die konkreten Eigentumsrechte erst seriös geprüft werden, was der Bericht jedoch nicht hergibt und das Forum nicht zu leisten imstande ist. Beide Behauptungen, sowohl der Vorwurf der Eigentumsverletzung wie der der Rechtmäßigkeit sind nicht zu verifizieren. Vom Anschein her und nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gilt jedoch: potior est conditio possidentis.
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#28   HeinrichvonOfterdingen   15:17:31 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Lieber Landorganist,
das Bistum Vaduz sieht das so: „Das Messegewand, die Monstranz und der Bischofstab seien ebenso wenig gestohlen, denn sie gehörten zum persönlichen Besitz von Bischof Haas.“
Ausserdem sind diese Gegenstände anders als ein Altar nicht fest eingebaut, sie sind also nicht Bestandteil des Gebäudes.
Dass es inner“konzils“kirchlich schwierig ist, einen Altar zu transferieren mag sein. Die Priesterbruderschaft kann gar nicht so viele Kunstgegenstände abnehmen wie von der Kirche auf den Markt gebracht werden. Da wird dann offenbar mit zweierlei Ellen gemessen.
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#27   SignumSalutis   15:04:28 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Liechtenstein ohne Bischofsstab?
Klar, in dem Bangla-Desh Europas, dem Fürstentum L., ist der Erzbischof von vorn herein derart verarmt, dass er seine Insignien in der Schweiz ausborgen muss … ?!! Hätte da der Fürst nicht mit einer kleinen Stiftung ausgeholfen?
:-S
ansonsten: wer EB Haas angreift, greift den rechten Glauben, an, dass ist für ketz.net wohl klar, wie?
Wenn ich ihn auf dem Foto sehe, habe ich den Eindruck: solange er sich am Tabernakel aufhält, kann man sich das rote ewige Licht sparen …
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#26   landorganist   14:47:39 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Wir haben mal
versucht, einen Altar von einer Kirche in die andere zu transferieren. Das scheiterte am Verwaltungsaufwand den das Generalvikariat für so etwas betreibt. Leihverträge, Versicherungsverträge, Kunstsachverständigengutachten, Urkunden über die Transferierung von Reliquien, etc.
So einfach scheint es mir nicht zu sein, mal eben was von einem Bistum in ein neues zu schaffen.
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#25   Gotthard   14:42:20 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@küsterlein
Das heißt auch der Domschatz wird etwas an die neue Kathedrale abgeben müssen.
wie der Name schon sagt: der „Domschatz“ gehört dem Dom – und nicht dem Bistum.
Und ein Bischof hat keinerlei Befugnisse über den Domschatz!
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#24   Aleph †   14:08:35 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Divide et impera
Die Gründung eines eigenen Bistums für den eigenständigen Staat Liechtenstein war außerdem eine ausgezeichnete Idee.
Ein eigenständiger Staat hat ein Anrecht auf ein eigenes Bistum,
sogar Bundesländer, Provinzen und Regionen haben eigene Bistümer.
Das hat ja eine kleine Ewigkeit gedauert, werter Rudolfus, bis ein Papst endlich die Notwendigkeit gecheckt hat, im kleinen Fürstentum ein Erzbistum zu etablieren, den Hauptort Vaduz mit einem Bischofssitz zu zieren und die dortige Hauptkirche zur Kathedralkirche aufzustylen, wie sich das für einen Erzbischof gebührt. Jahrhunderte war der ganze Triumphalismus im Fürstentum nicht erforderlich. Da war es ja gut, dass die Churer Diözesanen mit Herrn Haas ordentlich in Clinch geraten sind, weil dieser bei Nacht und Nebel seine Sachen (Utensilien)packen musste, um in den souveränen Staat Liechtenstein flüchten zu können. Da war es gut, dass der Monsignore Haas einen hochkarätigen Freund in der Kirchenleitung hatte, der seine Not erkannte und flugs ein Erzbistum Vaduz aus der Bursa zauberte. Wäre es nicht so gekommen, wäre es Monsignore Haas bestimmt sehr schlecht ergangen, nachdem was er sich alles in Chur geleistet hat. Bei den neuen Jurisdikitionsverhältnissen können die Churer der geheimnisvollen Exzellenz nicht mehr in die Karten schauen. Es ist das alte Prinzip Divide et impera dann nach Krautjunkerart.
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#23   Rudolfus   12:38:56 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Der Aktentransfer war laut Auskunft des Erzbistums Vaduz päpstlich angeordnet
Es ist doch völlig logisch, daß dies der Papst für die neue Diözese anordnet, die er von der alten Diözese abspaltete.
Die Gründung eines eigenen Bistums für den eigenständigen Staat Liechtenstein war außerdem eine ausgezeichnete Idee.
Ein eigenständiger Staat hat ein Anrecht auf ein eigenes Bistum,
sogar Bundesländer, Provinzen und Regionen haben eigene Bistümer.
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#22   HeinrichvonOfterdingen   12:22:59 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Na lieber Timpressum,
keine Diffamierung, der Sie sich nicht anschließen. Ist das Hass oder Dummheit? Offenbar sind die Dinge doch etwas komplizierter www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=C9B99… als Sie sich das vorstellen können. Im Übrigen wurde das Bistum Vaduz ja nicht auf der grünen Wiese gegründet, es wurde vom Bistum Chur abgetrennt. Klar, dass die Akten, die das neue Bistum betreffen auch an dieses übergehen müssen. Wenn die Churer, so wie das anklingt, den Transfer der Akten behindern indem sie keine entsprechende Vereinbarung abschließen, dann ist das jedenfalls bedenklich. Dass im Vorgriff auf eine Vereinbarung unstrittig zum neuen Bistum gehörige Akten transferiert werden mußten um die Arbeitsfähigkeit herzustellen, (etwa Besitzurkunden, Personalakten etc.) dürfte jemanden, der etwas von Verwaltung versteht, nicht weiter verwundern.
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#21   Aleph †   12:20:20 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Bistums-Utensilien
In der Regel sind die Utensilien für die neuzugründende Diözesen, auch wenn es sich um eine aufgrund päpstlicher Gnaden erwirkte Bistumsgründung handelt, neu anzuschaffen. Neues Bistum, neue Utensilien. Das ist ein alter lateinischer Rechtsgrundsatz.
Falls nämlich der neu kreierte Bischof Weihwasser in der neuen Diözese austeilen wollte, wäre es doch blamabel, wenn er bei einem Kollegen in der Nachbarschaft einen Aspergil hätte ausleihen müssen oder einen Bischofsstab, oder eine Mitra oder Pontifikalhandschuhe.
Kaum auszudenken. Das geht doch nicht. Die unrechtmäßig entfernten Utensilien sollten allerdings nach Möglichkeit wieder an ihrem ursprünglichen Ort deponiert werden, wenn sie noch in gebrauchsfähigem Zustand sind.
Das Bistumsjubiläum wäre doch ein wohlfeiler Anlass für die Rückgabe, vielleicht verbunden mit einem still gemurmelten lateinischen Confiteor und einer herzhaft vorgetragenen Vergebungsbitte in der Landessprache wegen der begangenen Unbill.
Sollte Monsignore Haas wirklich so pflichtvergessen vorgegangen sein und die Utensilien einfach mitgenommen haben, als er in Nacht und Nebel von der gebirgigen Bischofsstadt Chur, nicht etwa nach Kastillien, sondern ins stille Rheintal nach Vaduz fliehen musste.
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#20   timpressum †   12:12:09 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Diebischer Bischof
…Es handelt sich dabei um liturgische Utensilien des täglichen Gebrauchs, die für den Start einer bisher nicht existierenden Diözese notwendig sind…
darf man sie dann enfach mitgehn lassen ? …?
Natürlich nicht! Das ist Diebstahl – genau wie die nichtgenehmigte Mitnahme von Akten! Die katholische Morallehre verbietet ja viel (auch den Diebstahl!), aber soviel ich weiss, nicht den Gebrauch von Photokopierern!
Und niemand hätte Herrn Haas seinen Hirtenstab verweigert – aber fragen hätte er schon können! Aber lasst uns über schönere Sachen reden, als über einen diebischen christlichen Haßprediger…
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#19   küsterlein   12:07:17 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Die Diözese wurde ja geteilt
Ich glabue, wenn eine Diözese geteilt wird, wird auch normalerweise das Vermögen geteilt. Das heißt auch der Domschatz wird etwas an die neue Kathedrale abgeben müssen. In diesem Fall hätte S. E. Erzbischof Haas bestimmt viel mehr bekommen müssen.
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#18   thaumaturgos   11:43:52 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
eine frage
…Es handelt sich dabei um liturgische Utensilien des täglichen Gebrauchs, die für den Start einer bisher nicht existierenden Diözese notwendig sind…
darf man sie dann enfach mitgehn lassen ? …?
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#17   HeinrichvonOfterdingen   11:38:38 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Lieber Rudolfus,
Die außerordentliche Form des Römischen Ritus wurde durch den Pontifex Romanus festgelegt, nämlich das Meßbuch des sel. Johannes XXIII., das eine Überarbeitung des Meßbuch St. Pius’ V. ist, festgelegt 1570 durch St. Pius V. in Quo primum.
… datt war zwar nun nicht gefragt. Ich bin dafür, dass der Kandidat trotzem einen von 99 möglichen Punkten bekommt. Ich finde er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten redlich bemüht.
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#16   Florian Geyer   11:34:26 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Seit wann
ist Schimpfen Sünde ? Vielmehr ist es Sünde einen Menschen in seiner Ausdruckskraft zu beschränken indem man ihm diktatorische und totalitär in Gutmenschenmanier eine spezifische Art von Ausdruck und Wortwahl vorschreiben will. Bei „Beschimpfungen“ ist die Handlungsbegründung stets das entscheidende Kriterium.
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#15   Rudolfus   11:29:39 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Die außerordentliche Form des Römischen Ritus wurde durch den Pontifex Romanus festgelegt,
nämlich das Meßbuch des sel. Johannes XXIII., das eine Überarbeitung des Meßbuch St. Pius’ V. ist, festgelegt 1570 durch St. Pius V. in Quo primum.
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#14   HeinrichvonOfterdingen   11:26:40 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Lieber Rudolfus,
was heißt hier präsise genug? Wollen Sie alle (Vor-)Urteile über Ihre Person bestätigen. Ich würde das eher als unfreiwillig komisch bezeichnen. Merke: Knapp daneben ist auch daneben! Und dass man sich den Sinn zusammenreimen kann, macht eben noch keinen brauchbaren Text. Und Haas sieht immer noch ziemlich alt aus!
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#13   Sozialkatholisch   11:23:32 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Ach Rudolfus
Du kannst der Redaktion melden was du willst.
Können gerne nachblättern, der schwule Dorforgler fängt jedesmal mit dem beleidigen an und vor diesem Penner kusche ich nicht!
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#12   Rudolfus   11:20:26 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@Sozialkatholisch: Ich habe Ihre Beschimpfungen bereits der Redaktion gemeldet
Sie sündigen schwer wegen Beschimpfungen übler Sorte.
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#11   Sozialkatholisch   11:18:18 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Das sind keine Beschimpfungen
Sondern Tatsachen!
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#10   Rudolfus   11:16:01 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Was sollen die ständigen Beschimpfungen irgendeines „Dorforglers“?
Beschimpfungen sind eine Sünde, üble Nachrede zusätzlich eine schwere Sünde und kann das ewige Seelenheil kosten!
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#9   Aleph †   11:10:07 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Rekonstruktion
Heinrich v. Ofterdingen@ Dank für Ihre Antwort. Wenn ich mit den Tücken der Technik nicht zu kämpfen gehabt hätte, wäre der Artikel ganz am Anfang des Threads gestanden und hätte vielleicht die diffamen Äußerungen über den „Dorforgler“ verhindert. Aber plötzlich war der ursprüngliche Artikel verschwunden und ich musste ihn mühsam wieder aus dem Gedächtnis zusammenklauben. Ihre zustimmende Antwort bestätigt mir, dass die Rekonstruktion gelungen ist. Danke :(3
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#8   Rudolfus   10:59:03 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
@H.v.O.: Wo sehen Sie hier eine mangelnde Präzision?
dass Sie damit keine Probleme haben, das glaubt man Ihnen sofort. Ist es doch von einer sprachlichen Unschärfe, die durchaus von Ihnen sein könnte.
Die beiden Begriffe sind doch präzis genug und geben keinen Anlaß zu einem Mißverständnis!
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#7   HeinrichvonOfterdingen   10:57:20 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Lieber Rudolfus,
dass Sie damit keine Probleme haben, das glaubt man Ihnen sofort. Ist es doch von einer sprachlichen Unschärfe, die durchaus von Ihnen sein könnte.
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#6   Rudolfus   10:53:24 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Der außerordentliche Römische Ritus ist der alte Römische Ritus
Wo ist hier der Widerspruch?
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#5   HeinrichvonOfterdingen   10:50:56 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Lieber Aleph,
ist ja wirklich empörend. Zum Glück haben Sie dank Ihres messerscharfen Verstandes doch noch herausfinden können was gemeint war. Und dafür, dass Sie es gleich gepostet haben ist Ihnen der Dank der Community (heißt das so in Neusprech?) sicher. Nur eines konnten Sie leider nicht bewirken: Herr Haas sieht immer noch ziemlich alt aus! Schade!
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#4   Aleph †   10:46:37 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Sprachliche Schluderei
Wie kann der ehrwürdige Monsignore Haas in der Jetztzeit ein altes Pontifikalamt feiern? Eucharistie bezieht sich immer auf die Gegenwart. Sie kann jetzt weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft gefeiert werden, sondern eben jetzt in der unmittelbaren Gegenwart. Wenn mit „alt“ der außerordentliche Ritus gemeint sein sollte, was in dem ganz speziellen Fall stark anzunehmen ist, handelt es sich um sprachliche Schluderei, die sich die Redaktion bei der Bildunterschrift geleistet hat.
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#2   HeinrichvonOfterdingen   10:33:40 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Lieber Landorgler,
keine Ahnung, der „Erzbischof“ Wolfgang Haas sieht jedenfalls ganz schön alt aus. Dabei ist er noch nicht mal 70.
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#1   landorganist   10:28:18 | Mittwoch, 12. Dezember 2007
Also die Fotos
vom Hw. EB Haas sind einfach genial!!! Wie alt war eigentlich das Pontifikalamt welches er zelebrierte?
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Es wurden 2 Lesermeinungen von der Redaktion entfernt
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