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Dienstag, 18. Dezember 2007 15:52
Deutsche Bischöfe von Rom zur Ordnung gerufen
Ein österreichischer Rechtsprofessor sieht die Maßnahmen der Deutschen Bischöfe gegen das Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe mit großer Besorgnis.
(kreuz.net) Die päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’ hat die Deutschen Bischöfe zur Ordnung gerufen.

Das geht aus einem Beitrag hervor, den Wolfgang Waldstein in der Dezember-Ausgabe der ‘Initiativ-Kreis-Nachrichten’ publiziert hat.

Waldstein ist emeritiert Rechtsprofessor an der Universität Salzburg.

Er beurteilt in seinem Betrag die Rechtmäßigkeit der Maßnahme der ‘Deutschen Bischofskonferenz’ in Sachen Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe.

Insbesondere geht es ihm um die Aussage deutscher Ordinariate, wonach Anträge für die Alte Messe nur von Pfarreimitgliedern an den Pfarrer gerichtet werden dürften.

„Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten“ – heißt es zum Beispiel in einer Klarstellung des Bistums Rottenburg-Stuttgart.

Dagegen zitiert Waldstein eine Auskunft der Kommission ‘Ecclesia Dei’ vom 28. November, wonach eine Bischofskonferenz den Gläubigen das allgemeine Recht nicht entziehen darf, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen.

„Die Feststellung, »daß die Initiative ‘Pro Sancta Ecclesia’ – konkret ihr Vorsitzender Dr. Graf – keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt«, ist daher unzutreffend“, erklärt Professor Waldstein.

Daß ‘Summorum Pontificum’ von der Möglichkeit der Vertretung nicht spreche, könne nicht als Aufhebung dieses allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden.

Die Weigerung, dies anzuerkennen, sei daher nach Auskunft der Kommission ‘Ecclesia Dei’ rechtswidrig – so Waldstein:

„Die betroffenen Gläubigen haben seit 1984 Erfahrungen hinter sich, wie Bischöfe, besonders nach dem Motu Proprio ‘Ecclesia Dei’ von 1988, mit Bitten um Zulassung der Zelebration nach dem Missale von 1962 umgegangen sind“.

Mit relativ wenigen Ausnahmen seien Bitten jahrzehntelang vergeblich gestellt worden.

Waldstein erinnert daran, daß der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz behauptet hat, daß es keinen Bedarf für die Alte Messe gebe und diesbezügliche Eingaben jahrelang keiner Antwort würdigte:

„Nun hat Papst Benedikt XVI. ein unmittelbar anwendbares Gesetz zur Regelung dieser Frage erlassen, das freilich wohl von den meisten Bischöfen nicht gerne gesehen oder sogar direkt abgelehnt wird“.

Der Professor glaubt, daß eine Vertretung der Gläubigen wegen des im Motu Proprio vorgesehenen Instanzenzuges vom Pfarrer zum Bischof und notfalls zur Kommission ‘Ecclesia Dei’ absolut notwendig ist, weil ihre Rechte nur so wirksam wahrgenommen werden könnten:

„Es gibt auch keine rechtliche Norm, die nur die Wahl eines Bevollmächtigten aus einem bestimmten Wohnort zulassen würde.“

Daß die Gläubigen ihr Anliegen dem Vorsitzenden der ‘Initiative katholischer Laien und Priester’ anvertrauten, sei ebenso legitim wie verständlich.

Wenn die Deutsche Bischofskonferenz versuche, die Umsetzung einer vom Papst erlassenen Norm durch eigene ‘Leitlinien’ möglichst einzuschränken, dann stelle sich die bedrückende Frage, wie das mit dem von der Konzilskonstitution ‘Lumen gentium’ unterstrichenen Kriterium der ‘Gemeinschaft mit dem römischen Bischof’ zu vereinbarer sei.

Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen können darum nur „große Besorgnis“ erwecken.
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1…33 von 104 Lesermeinungen:
Donnerstag, 27. Dezember 2007 14:56
Rudolfus: Die Päpste bis einschließlich des sel. Johannes XXIII. selbst erklärten es so
Benedikt
Die Version des sel. Johannes XXIII. ist allerdings die letzte Version des Meßbuches des hl. Pius V.

Wo steht das denn geschrieben? und welche Bedeutung hätte das?

Die Päpste bis einschließlich des sel. Johannes XXIII. selbst erklärten es so, anläßlich der Approbation ihrer Überarbeitungen des Meßbuches St. Pius’ V.,
im erklärenden Teil ihres Meßbuches.
Donnerstag, 27. Dezember 2007 14:55
Typ: @ Überpapst Rudi
Die Version des sel. Johannes XXIII. ist allerdings die letzte Version des Meßbuches des hl. Pius V. und wird deshalb bis heute in dieser Form verwendet.

Komisch, im Messbuch Pauls VI. von 1970 steht etwas anderes…

Versuchen Sie es doch mal mit Lesen!
Donnerstag, 27. Dezember 2007 14:50
Benedikt: @ Rudolfus
Die Version des sel. Johannes XXIII. ist allerdings die letzte Version des Meßbuches des hl. Pius V.

Wo steht das denn geschrieben? und welche Bedeutung hätte das?
Donnerstag, 27. Dezember 2007 14:49
Rudolfus: @Agiafortuni: Seit wann können Seligsprechungen angefochten werden?
Gibt es eine Annullierungsstelle, die eine Seligsprechung annullieren könnte,
entsprechend der kirchlichen Eheschließungspraxis?
Donnerstag, 27. Dezember 2007 14:43
Agiafortuni: Rudolfus: erstaunlich
es ist erstaunlich, dass Sie vom seligen Johannes XXIII sprechen. Sicher ist Ihnen bekannt, dass seine Seligsprechung mehrfach angefochten wurde unter anderem von Don Luigi Villa: (anche Giovanni XXIII „beato“?) und Abbé Simoulin FSSPX.
Donnerstag, 27. Dezember 2007 13:49
Rudolfus: @Agiafortuni: Das Meßbuch des sel. Johannes XXIII. ist eine erweiterte Version des Meßbuches des
hl. Pius V.

Viele Päpste erweiterten das Meßbuch des hl. Pius V., nicht erst der sel. Johannes XXIII.

Die Version des sel. Johannes XXIII. ist allerdings die letzte Version des Meßbuches des hl. Pius V. und wird deshalb bis heute in dieser Form verwendet.
Donnerstag, 27. Dezember 2007 08:09
Agiafortuni: Benedikt: sie haben es erfasst
zwischen dem Messbuch des heiligen Pius V und jenem Johannes XXIII besteht ein kaum wahrnehmbarer jedoch wesentlicher Unterschied. Verwendet ein Priester das Messbuch des heiligen Pius V ohne Berücksichtigung seiner Überarbeitung durch Johannes XXIII, so werden Epistel und Evangelium den Gläubigen vor Beginn der heiligen Messe verkündet. Auch die Predigt knüpft unmittelbar an die Verkündigung des Wortes an. Somit wird der sakrale Teil der Liturgie in einem Zug ohne Verkündigung und Unterweisung der Gläubigen vollzogen. Mit anderen Worten der didaktische und der sakrale Teil der Liturgie sind zwei voneinander unabhängige Teile. Im Messbuch von 1962 ist die Unterweisung in die sakrale Handlung miteinbezogen. Das ist eine eindeutige Gewichtsverlagerung.
Donnerstag, 27. Dezember 2007 00:30
Benedikt: @ Rudolfus
Das Meßbuch des sel. Johannes XXIII. ist das Meßbuch St. Pius’ V.

So? Warum hat Johannes XXIII. dann ein Messbuch herausgegeben? Warum verwendet man diesen Namen, wenn es doch dasselbe ist?

Natürlich ist es das nicht.
Mittwoch, 26. Dezember 2007 23:56
Rudolfus: @Benedikt: Das Meßbuch des sel. Johannes XXIII. ist das Meßbuch St. Pius’ V.
Wann wird Ihnen endlich der Unsinn Ihrer Quo Primum-Litanei aufgehen? Welches Messbuch hat denn Lefebvre verwendet? Das von Pius V. oder das von Johannes XXIII.?
Das Meßbuch des sel. Johannes XXIII. ist das Meßbuch St. Pius’ V., wie alle anderen Revisionen vor 1962 auch –
dieses wird einheitlich von allen FSSPX-Priestern verwendet, zusammen mit dem Kalender von 1962.
Mittwoch, 26. Dezember 2007 23:53
Benedikt: @ Rudolfus
Wann wird Ihnen endlich der Unsinn Ihrer Quo Primum-Litanei aufgehen? Welches Messbuch hat denn Lefebvre verwendet? Das von Pius V. oder das von Johannes XXIII.?
Mittwoch, 26. Dezember 2007 23:44
Rudolfus: @Agiafortuni: Herzlichen Dank für den Hinweis auf die Paul-VI.-Papstrede
Im Konsistorium von 24. Mai 1976 in dessen Verlauf auch der damalige Bischof Ratzinger in den Kardinalsstand erhoben wurde erklärte Paul VI wörtlich: Nach reiflicher Überlegung und im Auftrag des Konzils haben wir des Novus Ordo angeordnet damit er die alte Messordnung ersetze (auf französich: Le nouvel Ordo a été promulgué pour être substitué à l’ancien, après une mûre réflexion, et à la suite des instances du Concile Vatican II).Daß Papst Paul VI. diese Intention mit dem NOM hatte, ist unbestritten, nämlich das Meßbuch des hl. Pius V. zu ersetzen.
Trotz dieser Erklärung in seiner Rede hat Papst Paul VI. das Meßbuch St. Pius’ V. nie verboten –
denn er hätte damit die päpstliche Konstitution Quo primum (1570, St. Pius V.) außer Kraft setzen müssen,
und dies ist laut päpstlicher Erklärung in Quo primum nicht möglich, die niemals aufgehoben werden kann und ewiggültig ist!

Ausserdem richtete Paul VI einen äusserst scharfen Tadel an die Adresse des Erzbischof mit der Begründung: er habe mit seinem Ungehorsam die Bindung zum Nachfolger Petri aufgelöst und stehe dementsprechend ausserhalb der Kirche. Ausserdem masse er sich damit an, über den Kopf von Papst, Bischofskolleg und Konzil zu entscheiden, welche unter der Unzahl von kirchlichen Gepflogenheiten als Glaubensregeln zu gelten hätten.Erzbischof Lefebvre hielt sich eben an das päpstliche Lehramt mit Quo primum, dem sich auch kein Papst widersetzen konnte.
Dienstag, 25. Dezember 2007 00:01
Manwe †: Engels-Messen wie im Mittelalter!
Odo Casel (Benediktiner-Mönch von Maria Laach und Spiritual der Benediktinerinnen-Abtei Herstelle) hat in den 30er Jahren versucht, die Theologumena der Mysterienkulte im Sinne des Klemens von Alexandrien und Origenes für die katholische Sakramententheologie und Liturgie fruchtbar zu „verbinden“.
Seine „Mysterientheologie“ war und ist in der kath. Kirche nicht unumstritten.
Sein (leider vergiffenes) Hauptwerk „Das christliche Kultmysterium“ können Sie kostenlos in der Diözesanbibliothek Osnabrück ausleihen.
Montag, 24. Dezember 2007 13:34
Agiafortuni: Rudolfus: nicht ganz richtig
Im Konsistorium von 24. Mai 1976 in dessen Verlauf auch der damalige Bischof Ratzinger in den Kardinalsstand erhoben wurde erklärte Paul VI wörtlich: Nach reiflicher Überlegung und im Auftrag des Konzils haben wir des Novus Ordo angeordnet damit er die alte Messordnung ersetze (auf französich: Le nouvel Ordo a été promulgué pour être substitué à l’ancien, après une mûre réflexion, et à la suite des instances du Concile Vatican II). Ausserdem richtete Paul VI einen äusserst scharfen Tadel an die Adresse des Erzbischof mit der Begründung: er habe mit seinem Ungehorsam die Bindung zum Nachfolger Petri aufgelöst und stehe dementsprechend ausserhalb der Kirche. Ausserdem masse er sich damit an, über den Kopf von Papst, Bischofskolleg und Konzil zu entscheiden, welche unter der Unzahl von kirchlichen Gepflogenheiten als Glaubensregeln zu gelten hätten. Im Lichte dieser Vorgaben lässt sich das nie verboten nur so auslegen, dass die Feier nach dem alten Ritus erlaubt werden kann
Montag, 24. Dezember 2007 09:59
Rudolfus: Papst Paul VI. hat das Meßbuch des hl. Pius V. nie abgeschafft,
weil es auch nicht abgeschafft werden darf, was auch für den Papst selbst gilt.

Das Meßbuch des hl. Pius V. ist ewiggültig, und muß allen Priestern immer erlaubt sein – so hat es der hl. Papst Pius V. für die Ewigkeit verfügt.

[kursiv]Papst Paul VI. konnte deshalb nur ein zusätzliches, neues Meßbuch veröffentlichen, das benutzt werdendarf,aber nicht das Meßbuch des hl. Pius V. außer Kraft setzen durfte[kursiv] –

das ist auch nicht geschehen, der jetzige Papst hat es bestätigt.
Montag, 24. Dezember 2007 09:52
Agiafortuni: Benedikt: nicht urteilen sondern feststellen
Jedes Gerichtsverfahren beginnt mit der Feststellung, dass ein in einem Sachverhalt die Voraussetzungen eines Vorwurfes tatbestandsmässig erfüllt sind. Wie man auch immer zum Novus Ordo steht es lässt sich nicht bestreiten, dass Paul VI keine glückliche Hand hatte mit der Art und Weise wie er ihn angeordnet hat. Seinen Nachfolgern hat er damit keine leichte Angelegenheit aufgebürdet. Zahlenmässig ist die FSSPX unbedeutend, doch immerhin stark genug, damit man sie wahrnimmt. Benedikt XVI und Kardinal Hoyos bemühen sich zwar, sie in den Griff zu bekommen doch fällt ihnen das Episkopat der rheinischen Allianz ständig in den Rücken und giesst auf diese Weise Wasser auf die Mühlen der FSSPX.
Montag, 24. Dezember 2007 01:17
HBR: Mangelnder Gehorsam
Ein Problem in der modernen Kirche ist der mangelnde Gehorsam so mancher Menschen in kirchlicher Position gegenüber der Lehrhoheit des heiligen Vaters…
Sonntag, 23. Dezember 2007 22:38
Benedikt: @ Agiafortuni
hätte Paul VI den NOM angeordnet ohne die Messe des heiligen Pius V anzutasten, hätte er damit bestimmt Erfolg gehabt, denn die Mehrzahl der Gläubigen wollten eine Reform der Liturgie.

Einen zweiten Ritus zu schaffen stand doch nie zur Debatte. Das wäre dann wirklich eine Revolution gewesen.
Sonntag, 23. Dezember 2007 21:56
Agiafortuni: Gotthard: nicht ganz richtig
die Bewegung von Econe war der erste von der Öffentlichkeit wahrgenommene Protest. Proteste gab es bereits zur Zeit des heiligen Pius X, man denke nur an einen George Tyrell oder Baron von Hügel. Auch die liturgische Bewegung wurde allmählich zu einer Protestbewegung und wenn Sie die Botschaft Pius XII an den Liturgiekongress in Assisi von 1956 lesen, werden Sie feststellen, dass er neben Lob auch viel scharfe Kritik enthält
Sonntag, 23. Dezember 2007 21:42
Gotthard: @agiafortuni
denn die Mehrzahl der Gläubigen wollten eine Reform der Liturgie.
die zeit war wirklich reif für diese Liturgiereform.
Aber niemand hatte in den vergangenen jahrhunderten erlebt, dass es Menschen gab, die sich so vehement gegen eine römische Anordnung wie das neue Messbuch widersetzten.
Weder der Papst noch die Bischöfe konnten sich eine solche Revolte vorstellen – sie gab es im katholischen Kosmos einfach nicht.
DIESER Aufstand und Widerstand war der Beginn der heutigen Situation. Die Tradis waren die ersten Protestierer und Aufständler gegen eine ordentliche römische Massnahme wie die Herausgabe eines neuen Messbuches.
DAS war die erste Protestbewegung gegen Rom im 20. jahrhundert – die letzte war die altkatholische Bewegung gegen das Vatikanum I gewesen.
Sonntag, 23. Dezember 2007 20:51
Agiafortuni: stat crux: mit Kanonen auf Spatzen geschossen
hätte Paul VI den NOM angeordnet ohne die Messe des heiligen Pius V anzutasten, hätte er damit bestimmt Erfolg gehabt, denn die Mehrzahl der Gläubigen wollten eine Reform der Liturgie. Warum musste er aber jenen Gläubigen, die sich dem alten Ritus verbunden wussten und die, wie richtig hervorheben, in der Minderzahl waren, das war für sie das Heiligste war vorenthalten. Damit hat er eine Welle des Protestes ausgelöst. Erzbischof Lefebvre gehört nicht dazu und die Gründung seiner Gemeinschaft geschah mit der Billigung des Ortsbischofs Mgr. François Charrière. Anfangs war man in Rom mit seiner Arbeit zufrieden doch auf Druck der französischen Bischöfe wurde die Schliessung seines Seminars angeordnet. Das ganze Vorgehen gegen Econe war ein Schiessen mit Kanonen auf Spatzen und dadurch wurde Econe erst recht populär. Schliesslich wurde es zum Waterloo Pauls VI. Zehn Jahre lang bemühte sich Johannes Paul II um eine Wiedergutmachung doch war es zu spät. Hätte man Erzbischof Lefebvre in Ruhe gelassen, so hätte die ganze Angelegenheit nicht einer derartiges Ausmass angenommen
Sonntag, 23. Dezember 2007 14:47
stat crux: @Benedikt
Die bleibende Bedeutung von Quo primum liegt eben im Zentralisierungsakt bezüglich der Liturgie; und AUF DIESER LINIE hat Paul VI. 1970, immerhin mit einem Konzil „im Rücken“ wie Pius V., den usus modernusdes Missale Romanum in Kraft gesetzt.
Sonntag, 23. Dezember 2007 14:46
Agiafortuni: Heinrichder Zweite. kein Werturteil
ich habe kein Werturteil abgegeben sondern zunächst etwas festgestellt. Ich selber bin der Ansicht, dass die Art und Weise wie Paul VI versucht den Gläubigen den NOM aufzunötigen gleichzeitig auch sein Waterloo gewesen ist. Mit Recht hat ihn übrigens der Abbé Georges de Nantes mit den Worten gewarnt: heute sind Sie der Komplize der Feinde der Kirche, morgen werden sie deren Gefangener und übermorgen deren Opfer sein
Sonntag, 23. Dezember 2007 14:22
HeinrichderZweite: Lieber Agiafortuni,
neu zu ordnen
… die Wortwahl ist schon unredlich. Man hat nur Unordnung geschaffen. Die Liturgie zu verwirren, das träfe es schon eher. Und dazu hat kein Papst das Recht.
Sonntag, 23. Dezember 2007 14:22
Benedikt: @ Agiafortuni
Sehen Sie, dass ist geanu das, worüber ohne weiteres ergebnisoffen disktutiert weren kann. Aber nein, einige kommen immer gleich mit der Erklärung „ungültig“. Das ist natürlich immer das schärfste Schwert und vor allem so praktisch, weil man sich mit Inhaltlichem erst gar nicht auseinandersetzen muss.
Sonntag, 23. Dezember 2007 14:19
Agiafortuni: Benedikt: war es ein glücklicher Wurf?
Selbstverständlich hat ein Papst das Recht die Liturgie neu zu ordnen. Die Frage bleibt wohl ob Paul VI damit eine glückliche Hand hatte. Auf alle Fälle gehen die Meinungen diesbezüglich auseinander
Sonntag, 23. Dezember 2007 13:33
Benedikt: @ Rudolfus
Auch ein Papst muß dem päpstlichen Lehramt gehorchen –
dies gilt für jeden Papst, auch für Papst Paul VI., der widerrechtlich die Messe des hl. Pius V. verfolgte.


Ja dem Lehramt, und nicht Ihren obskuren Interpretationen. Das Lehramt weiß nichts von einem Verbot für die Päpste, die Liturgie zu ordnen.
Samstag, 22. Dezember 2007 19:46
Rudolfus: @Agiafortuni: Auch ein Papst muß dem päpstlichen Lehramt gehorchen
Rudolfus, sie berufen sich ständig auf das Lehramt, zögern aber nicht die strengste Kritik an Paul VI zu üben und ihn dennoch als rechtmässigen Papst anzuerkennen. Gibt es für Sie ein Lehramt erster und zweiter Klasse wobei Letzteres nicht den Anspruch erheben darf mit der selben Verbindlichkeit zu reden wie Ersteres?
Auch ein Papst muß dem päpstlichen Lehramt gehorchen –
dies gilt für jeden Papst, auch für Papst Paul VI., der widerrechtlich die Messe des hl. Pius V. verfolgte.
Samstag, 22. Dezember 2007 09:28
Agiafortuni: gibt es ein Lehramt erster und zweiter Klasse?
Rudolfus, sie berufen sich ständig auf das Lehramt, zögern aber nicht die strengste Kritik an Paul VI zu üben und ihn dennoch als rechtmässigen Papst anzuerkennen. Gibt es für Sie ein Lehramt erster und zweiter Klasse wobei Letzteres nicht den Anspruch erheben darf mit der selben Verbindlichkeit zu reden wie Ersteres?
Samstag, 22. Dezember 2007 00:26
ueberflieger: Es wird Zeit…
das diese Site dem deutschen Verfassungsschutz gemeldet wird… allerhöchste zeit !!!
Samstag, 22. Dezember 2007 00:21
Benedikt: @ Geyer
Nee, so is viel amüsanter…
Samstag, 22. Dezember 2007 00:18
Florian Geyer: Benedikt/Rudolfus
ihr könntet raufen.
Wer gewinnt hat recht !
Samstag, 22. Dezember 2007 00:09
Benedikt: @ Rudolfus
Alles falsch .
Samstag, 22. Dezember 2007 00:01
Rudolfus: @RRR: Eine Einheit mit Ortsordinarien, die sich mit „Quo primum“ gegen das päpstliche Lehramt
stellen, ist keinem Katholiken möglich!

„Quo primum“ ist ewiggültig und besagt, daß das Meßbuch St. Pius’ V. ewig gilt und nie verfolgt werden darf!

Ungehorsam gegen das päpstliche Lehramt ist deshalb nicht die FSSPX.
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