Heute Morgen präsentierte der Vatikan die jüngste kirchenrechtliche Instruktion. Sie soll kirchlichen Gerichten bei der Aufspürung von ungültig geschlossenen Ehen helfen. Anläßlich der Pressekonferenz warnte der zuständige Kardinal davor, die eheliche Nichtigkeitserklärung mit einer kirchlichen Anerkennung der Ehescheidung zu verwechseln.
(kreuz.net, Vatikan) Heute Morgen wurde im Vatikan eine neue kirchenrechtliche Instruktion vorgestellt.
Sie enthält Anweisungen darüber, wie eine mögliche Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Ehe festgestellt
werden kann. Das Dokument heißt „Dignitas Connubii“ – Die Würde der Ehe. Der ganze Name lautet: „Anweisung,
an die sich diözesane und interdiözesane Gerichte zur Entscheidung von Ehenichtigkeitsprozessen halten
sollen.“
Autor der Instruktion ist der „Päpstliche Rat zur Interpretation von Gesetzestexten“ in Zusammenarbeit
mit anderen vatikanischen Gremien. Bisher liegt das neue Dokument in einer lateinisch-italienischen und
in einer lateinisch-englischen Version vor.
Bei der Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe – bisweilen
nicht ganz korrekt „Annullierungsprozeß“ genannt – wird festgestellt, daß diese Ehe in Wirklichkeit
niemals gültig geschlossen wurde. Es geht somit nicht darum, eine bestehende, gültig geschlossene Ehe
zu scheiden.
Die Instruktion gliedert sich in 308 Artikel und ist etwa halb so dick wie der gesamte Kodex
des kanonischen Rechts, der die kirchliche Gesetzgebung enthält.
Der Präsident des „Päpstlichen Rates
zur Interpretation von Gesetzestexten“, Julian Kardinal Herranz Casado (74), erklärte auf der heutigen
Pressekonferenz die Gründe, warum das jüngste Dokument verfaßt wurde.
Die Instruktion wolle ein Ratgeber
für die kirchlichen Gerichte sein. Darin sind alle Anweisungen und Gesetze, die kirchliche Eheprozesse
betreffen, gesammelt: „Ein ähnliches Dokument – die Instruktion „Provida Mater“ – wurde im Jahre 1936
publiziert, wobei damals auf das kirchliche Gesetzbuch von 1917 Bezug genommen wurde.“
Nachdem 1983 das
neue kirchliche Gesetzbuch verabschiedet wurde, hat „Dignitas Connubii“ auch den Zweck, die authentischen
Auslegungen der neuen Normen und die Rechtssprechung des höchsten kirchlichen Appellationsgerichts, der
Rota Romana, anzufügen. Auf diese Weise können juridische Entwicklungen verfolgt werden. Die Zusammenfassung
der Normen in der neuen Instruktion soll dazu beitragen, die Abklärung der möglichen Nichtigkeit einer
Ehe zu erleichtern.
Die Instruktion enthält das gesamte Normengefüge, das eheliche Nichtigkeitsprozesse
regelt. Der Kardinal weist darauf hin, daß die kirchlichen Gerichte keine Ehen scheiden, sondern nur
untersuchen könnten, ob eine Ehe jemals existiert habe. Dieser Unterschied werde heute oft nicht beachtet.
Kirchliche Gerichte erklärten die Nichtigkeit einer Ehe, betonte der Kardinal. Darin bestehe der Unterschied
zu staatlichen Gerichten, welche bestehende, gültig geschlossene Ehen scheiden.
Bei einem Nichtigkeitsverfahren
sei die Frage zu klären, ob es im Moment der Eheschließung einen Fehler gegeben habe, der die Gültigkeit
der Ehe in Frage stellt. Ein solches Verfahren dürfe nicht jahrelang dauern und müsse in einer angemessenen
Zeit abgeschlossen sein. Das sei ein Recht der Gläubigen.
Kardinal Herranz unterstrich, daß die moderne
Scheidungsgesellschaft eine Tendenz habe, kanonische Nichtigkeitsprozesse falsch zu deuten. Diese würden
oft als kirchlich anerkannte Scheidungsprozesse hingestellt. Der Unterschied zwischen einer Nichtigkeitserklärung
und einer Scheidung wäre dann „rein formal“. Durch eine geschickte Manipulation von Nichtigkeitsgründen
könnten dann auch gescheiterte gültige Ehen annulliert werden. Dagegen hätten die Päpste immer die
wahre Bedeutung eines echten Ehenichtigkeitsverfahrens unterschieden.
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