Als der letzte Jesuitengeneral gewählt wurde, befand sich Johannes Paul II. gerade im Helikopter über dem österreichischen Himmel. Über die päpstliche Reaktion nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse spricht man heute noch.
Ein Jesuitenpater in Südamerika liest die Messe im Schneidersitz
(kreuz.net, Vatikan) Der gegenwärtige General der Jesuiten, Pater Peter Hans Kolvenbach (79), steht vor
dem Rücktritt.
Am kommenden 5. Januar wird die 35. Generalkongregation der Gesellschaft Jesu in Rom
zusammentreten, um seinen Nachfolger zu wählen und weitere wichtige Entscheidungen zu treffen.
Pater
Kolvenbach – ein Niederländer mit italienischer Mutter – wurde am 13. September 1983 in sein Amt gewählt.
Vorher hatte er viele Jahre seines Lebens als Professor im Libanon verbracht.
Sein Rücktritt gilt als
Ausnahme. Grundsätzlich wird der General der Jesuiten auf Lebzeit gewählt.
Doch nach einer der längsten
Amtsperioden in der Geschichte des Jesuitenordens scheint der gegenwärtige General amtsmüde zu sein.
Sein Vorgänger war der umstrittenen Pater Pedro Arrupe. Als dieser im Jahr 1981 einen Gehirnschlag erlitt
und zurücktrat, drohte die Wahl eines altliberalen Nachfolgers.
Darum stoppte Papst Johannes Paul II.
die Wahl eines neuen Generals und setzte statt dessen eine kommissarische Leitung unter den beiden italienischen
Jesuiten, Pater Paolo Dezza und Pater Giuseppe Pittau, ein.
Die Wahl von Pater Kolvenbach bereinigte
diese irreguläre Situation.
Die Jesuiten befinden sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in einer
nie dagewesenen Krise.
Im Jahr 1965 gab es 36.000 Jesuiten – viele im jugendlichen
Alter. Heute besitzt der stark überalterte Orden noch knapp über 20.000 Mitglieder.
Im Hinblick auf
die Generalkongregation hat eine Vorbereitungskommission eine Reihe von Arbeitsfragen ausgearbeitet.
Daraus dürfte sich auch eine Art Regierungsprogramm für den zukünftigen General ergeben.
Themen sind
die Mission, die jesuitische Identität, die verschiedenen Leitungsebenen der Gesellschaft Jesu, der Gehorsam
und das Gemeinschaftsleben.
Die 225 Delegierten – von denen fünf Jesuitenbrüder sind – werden auch
über die kirchliche Erneuerung, die Jugend, Flüchtlinge, Laien und die Priesterausbildung sprechen.
Für die Wahl des neuen Generals gibt es keine offizielle Kandidatenliste.
Als möglichen Nachfolger
erwähnt die italienische Nachrichtenagentur ‘Apcom’ den Provinzial der Australischen Jesuiten, Pater
Mark Raper.
Ein anderer Kandidat ist Pater Orlando Torres, der im Generalrat der Jesuiten für die Erziehung
zuständig ist oder der Ex-Provinzial von Kolumbien und Argentinien, Pater Alvaro Restrepo.
Sogar der
Leiter des vatikanischen Pressebüros, Pater Federico Lombardi, ist offenbar im Gespräch.
Doch das Rennen
scheint ganz offen zu sein. Die Wahl von Pater Kolvenbach hat viele überrascht.
Im Augenblick der Auszählung
der Stimmen befand sich Papst Johannes Paul II. gerade im Helikopter über dem österreichischen Himmel.
Die Jesuitenkurie konnte den Heiligen Vater schließlich über Funk erreichen. Der Papst reagierte überrascht.
Er hatte den Namen des Neugewählten noch nie gehört.
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Nicht alles päpstlich Definierte ist ein Dogma Quo primum ist keine „päpstliche Deifinition“, es legt
das damals neu überarbeitete Missale Romanum als verbindlich fest. Von einer „Definition“ im dogmatische
Sinn kann hier überhaupt keine Rede sein. Quo primum ist eine päpstliche Kanonisation, und durch den
Papst ewiggültig definiert. Die Kanonisation ist aber kein Dogma, da sich ein Dogma nur auf die apostolische
Offenbarung Christi bezieht, welche mit dem Tod des letzten Apostels Christi abgeschlossen ist. [kursiv]Die
Kirche definierte und kanonisierte vieles, was kein Dogma ist: insbesondersden Kanon der Hl. Schrift und
die Seligen und Heiligen der Kirche, die gleichfalls durch die Päpste alsunwiderruflichdefiniert definiert
werden.Unfehlbar und unwiderruflich im dogmatischen Sinn, als Dogmen, werden von der Kirche nur Inhalte
der apostolischen Offenbarung Christi gelehrt. Die Unwiderruflichkeit der genannten anderen Kanonisationen
außerhalb des apostolischen Offenbarungsinhaltes wurdenur zusätzlich zu den Dogmen von den Päpsten
beansprucht, und wirdvon anderen Theologen bestritten, die meinen, andere Päpste könnten alle Kanonisationen
grundsätzlich rückgängig machen: Es hat allerdingsnoch nie ein Papstgewagt, die von den Päpsten als
unwiderruflich beanspruchten Kanonisationen eines anderen Papstes aufzuheben, auch nicht in bezug auf
das durch St. Pius V. undQuo primumkanonisierte Meßbuch St. Pius’ V. – Paul VI. hatQuo primum[kursiv]
nur ignoriert, aber sich nie zu widerrufen getraut.
@Rudolfus: Quo primum kein Dogma Die „Aussageabsicht“ von Quo primum ist die ewiggültige und unwiderrufliche
Kanonisierung des Meßbuches des hl. Pius V. Wer dem widerspricht, widerspricht der päpstlichen Definition –
auch all jene, die andere Interpretationen suchen, als jene, die der Papst selbst in seiner Konstitution
trifft. Quatsch! Quo primum ist keine „päpstliche Deifinition“, es legt das damals neu überarbeitete
Missale Romanum als verbindlich fest. Von einer „Definition“ im dogmatische Sinn kann hier überhaupt
keine Rede sein.
#45 Rudolfus 23:39:16 | Samstag, 29. Dezember 2007
@stat crux: Damit widersprechen Sie jedenfalls der päpstlichen Definition St. Pius’ V. Es gibt zwar unwiderrufliche
Definitionen der Päpste aber keine unwiderrufliche Gesetzgebung. Die Aussageabsicht von „Quo primum“
war die Zentralisierung der Liturgie, nicht der Text des Messbuchs im Detail. Insofern FOLGT auch Paul
VI. 1970 dem 1570 eingeschlagenen Weg. Die „Aussageabsicht“ von Quo primum ist die ewiggültige und unwiderrufliche
Kanonisierung des Meßbuches des hl. Pius V. Wer dem widerspricht, widerspricht der päpstlichen Definition –
auch all jene, die andere Interpretationen suchen, als jene, die der Papst selbst in seiner Konstitution
trifft.
Lieber Stat crux, Es gibt zwar unwiderrufliche Definitionen der Päpste aber keine unwiderrufliche Gesetzgebung.
d’accord! In diesem Fall gibt es aber eine unwiderrufene Gesetzgebung! Die Frage nach der unwiderruflichen
Gesetzgebung stellt sich gar nicht. Ein Gesetz ist so lange gültig, bis es explizit widerrufen wird oder
bis ein neues Gesetz in der erklärten Absicht erlassen wird, das alte Gesetz abzulösen. Hierin dürfte
sich die kirchliche Gesetzgebung von der weltlichen nicht unterscheiden. Unwiderrufliche Gesetzgebung
hin oder her, QUO PRIMUM gilt nach wie vor. Der Hinweis von B XVI, die alte Messe sei nie verboten worden,
bestätigt diese Auffassung.
#43 stat crux 14:40:35 | Samstag, 29. Dezember 2007
@Rudolfus Schluss mit dem Stuss. Es gibt zwar unwiderrufliche Definitionen der Päpste aber keine unwiderrufliche
Gesetzgebung. Die Aussageabsicht von „Quo primum“ war die Zentralisierung der Liturgie, nicht der Text
des Messbuchs im Detail. Insofern FOLGT auch Paul VI. 1970 dem 1570 eingeschlagenen Weg.
#42 Rudolfus 22:22:36 | Freitag, 28. Dezember 2007
Papst Paul VI. hat sich nicht an die Päpstliche Konstitution „Quo primum“ gehalten, obwohl er Quo primum
nie außer Kraft setzte. Gemäß dem Text von Quo primum kann Quo primum auch gar nicht außer Kraft gesetzt
werden, weil diese dem hl. Papst Pius V. zufolge „ewiggültig“ ist und „nie widerrufen werden kann“ –
wie eine päpstliche Kanonisation von Heiligen.
#41 landorganist 11:23:29 | Freitag, 28. Dezember 2007
@Papst Rudi Was heißt hier Paul der VI. hätte sich nicht an die Bestimmungen Pius V. gehalten? Das ist
doch Blödsinn! Er hat neues Recht geschaffen. So einfach ist das!
@Rudolfus Diese nie veröffentlichte Enzyklika gegen den zionistischen und nationalsozialistischen Rassen-Antisemitismus-Wahnsinn
wurde erst 1972 im Vatikan wiederentdeckt. Kein Papst veröffentlich Schreiben seiner Vorgänger. Was
bedeutet überhaupt Ihre blöde Frage nach dem „Aus“ des Hitlerregimes? Denken Sie die Päpste waren so
naiv dieses zu glauben? Es wäre darum gegangen, den Rassen-Antisemitismus trockenzulegen, indem man Ross
und Reiter dieses gottlosen Treibens beim Namen genannt hätte – auch um die nichtzionistischen Juden,
welche damals die Mehrheit in Europa waren, vor dem Schlimmsten zu schützen. Letztendlich geht es den
drei Systemen (Nationalsozialismus, Kommunismus und Zionismus), um die Zerstörung des christlichen Abendlandes.
#39 Rudolfus 00:26:50 | Freitag, 28. Dezember 2007
Die nie veröffentlichte Enzyklika Pius’ XI. 1939 hätte niemals das Aus für das Hitlerregime bedeutet
Romolus Die Jesuiten hatten bereits für Pius XI. eine Enzyklika ausgearbeitet, die das Ende des Rassen-Antisemitismus
und das Aus für die zionistische Schicklgruber-Bande in Deutschland bedeutet hätte. Papst Pius XI. und
Deutschlands Katholiken haben mit der Enzyklika Mit brennender Sorge bereits Großes für den katholischen
Widerstand gegenüber Hitlers SS-Regime geleistet gehabt. Die Enzyklika wurde unter widrigsten Umständen
im ganzen Deutschen Reich gedruckt und unter den Klerus und das Kirchenvolk gebracht. Dank sei Gott für
den päpstlichen und katholischen Widerstand gegenüber Hitlers National-Sozialismus-SS-Regime. Wenn es
Pius XII. für angebracht gehalten hätte, hätte er bekanntlich 1939 jederzeit die von Pius XI. weitere
Anti-NSDAP-Enyzklika unter seinem eigenen Pontifikat herausbringen können – die Zeitumstände waren 1939
eben noch widriger, kurz vor Ausbruch des II. Weltkrieges. Außerdem war Pius XII. vorsichtiger und diplomatischer
als Pius XI.
#38 Agiafortuni 18:56:13 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Glanz und Glorie und Untergang Glanz und Glorie verdankt der Jesuitenorden dem göttlichen Beistand dank
welchem erhabene Geister wie der heilige Robert Bellarmin, Franz Suarez, Jakob Balde, Pater Giovanni Perrone,
die Kardinäle Mazzella, Billot und noch viele andere erhebene Geister aus seiner Mitte hervorgegangen
sind. Zu seinen Untergang haben dagegen beigetragen Karl Rahner, Teilhard de Chardin, de Lubac und Kardinal
Bea mit ihrem Hang zum virtuellen
#37 Romulus 18:49:28 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Jesuiten der Bruch erfolgte irgendwann Mitte der 20er Jahre. Irgendwass ist da passiert… Ich bin zwar
nicht Alligator. Trotzdem vielleicht eine Vermutung: Die Jesuiten hatten das üble Spiel der Zionisten ,
das diese über Schicklgruber eingefädelt hatten, durchschaut. Die Jesuiten hatten bereits für Pius
XI. eine Enzyklika ausgearbeitet, die das Ende des Rassen-Antisemitismus und das Aus für die zionistische
Schicklgruber-Bande in Deutschland bedeutet hätte. Natürlich auch das Aus für die Zionistenträume.
Die Enzyklika lag unterschriftsreif auf dem Tisch. Der Papst starb vorher. Die Jesuiten wirken seltsam
gelähmt, vermutlich bekämpfen sich zwei ungefähr gleichstarke Strömungen innerhalb des Ordens. Die
Wurzeln für diese Kämpfe liegen vermutlich in der Zeit nach dem ersten WK.
#35 Florian Geyer 17:56:11 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
jesuiten der Bruch erfolgte irgendwann Mitte der 20er Jahre. Irgendwass ist da passiert. Kolvenbach soll
ein Masonist gewesen sein (wird gemunkelt). Vielleicht weiß unser Sachexperte Aligator hier mehr ?
#33 Rudolfus 17:44:12 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
„Quo primum“ ist dennoch weiterhin gültig Quo primum kann zwar vom Papst als kirchenrechtliches Dokument
wieder zurückgenommen werden – entgegen der anderslautenden Bestimmung des hl. Papstes Pius V. – Tatsache
ist aber auch, daß dies nie geschehen ist: Damit ist Quo primum weiterhin in Kraft, auch wenn sich Papst
Paul VI. nicht daran hielt.
#32 Benedikt 16:45:02 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Quo primum Zu beachten ist auch, welchen Hintergrund das Dokument hat. Es wurde in einer Zeit veröffentlicht,
als der Landesherr die Religion seiner Untertanen bestimmen konnte. Eine Abwanderung einer Gemeinde oder
eines Bistums zum Protestantismus fand nicht durch Erklärung statt, sondern schlicht und einfach dadurch,
dass lutherisch gepredigt wurde und die Riten entsprechend verändert wurden. Mit Quo primum wollte der
Papst verhindern, dass Priester zur Zelebration eines anderen – protestantischen – Ritus gezwungen wurden,
sei es durch den Disziplinarvorgesetzten oder durch den Landesherrn selbst. Was Pius aber ganz sicher
nicht vorhatte war, dass Quo primum eingesetzt würde um dem Papst selbst den Gehorsam zu verweigern.
@ Rudi Ein Nachfolgerpapst kann eben manche verbindliche Entscheidungen eines Vorgängerpapstes nicht
rückgängig machen. Das ist eben die Verbindlichkeit des päpstlichen Lehramtes, an die auch Päpste
gebunden sind. Und wieder und wieder: Verwechseln Sie nicht das kirchliche Lehramt mit dem kirchlichen
Gesetzgeber. Entscheidungen des kirchlichen Gesetzgebers können selbstverständlich durch einen späteren
Gesetzgeber wieder aufgehoben werden. Sonst hätte in das Messbuch von 1570 ja niemals ein neuer Feiertag
oder ein Einschub ins Hochgebet eingefügt werden können. Nur weil da „auf immer und ewig“ drinsteht,
heißt das noch lange nicht, dass es auch die nachfolgenden Gesetzgeber binden würde – es ist nur eine
Bekenntnisfloskel. Schon kurz nach 1570 wurden neue Feiertage eingeführt, und niemand hatte das Recht,
zu sagen: „Nein, das Fest feiere ich nicht, weil ich bei dem Messbuch von 1570 bleiben will, und Überpapst
Rudolfus hat mir gesagt, dass ich das darf.“ Kleiner Tipp von mir: Lesen Sie mal Grundlagenliteratur zu
Dogmatik und Kanonistik! Da können Sie noch viel lernen.
#30 Rudolfus 16:09:06 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Und das ist eben nicht der Fall: st. georg: verboten wurde die messe nie – aber aufgehoben… und jetz
wurde sie – als ausserordentlicher ritus! – wieder allgemein zugelassen… Sie wurde weder verboten, noch
aufgehoben – lesen Sie das Begleitschreiben des Papstes zu Summorum Pontificum.
#29 st.georg 16:07:26 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi verboten wurde die messe nie – aber aufgehoben… und jetz wurde sie – als ausserordentlicher ritus! –
wieder allgemein zugelassen…also hören sie endlich auf, gegen den nom zu hetzen…ein papst steht nicht
über einem anderen papst und ein späteres apostolisches konzil hat ja wohl einen grösseren überblick
über die notwendigkeiten der kirche und des glaubens, als ein 500 jahre zurückliegendes…
#28 Rudolfus 16:05:04 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Ein Nachfolgerpapst kann eben manche verbindliche Entscheidungen eines Vorgängerpapstes nicht rückgängig
machen LandorganistII nun erklären Sie uns doch bitte, was Pius V. über Paul VI. erhebt. Was war das
für ein Überpapst, dass er all seine Nachfolger binden konnte? Ein Nachfolgerpapst kann eben manche
verbindliche Entscheidungen eines Vorgängerpapstes nicht rückgängig machen. Das ist eben die Verbindlichkeit
des päpstlichen Lehramtes, an die auch Päpste gebunden sind.
#26 Rudolfus 16:02:20 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Die Frage wurde unter Papst Johannes Paul II. bereits beantwortet Quo primum wurde nicht aufgehoben, und
steht der neuen Anordnung damit auch nicht entgegen: Die von Johannes Paul II. 1986 eingesetzte Kardinalskommission
Im Jahr 1986 stellte Johannes Paul II. an eine Kommission von neun Kardinälen zwei Fragen. Die Kommission
bestand aus: Joseph Kardinal Ratzinger (79), Paul Augustin Kardinal Mayer (95), Silvio Angelo Pio Kardinal
Oddi († 2001), Alfons Maria Kardinal Stickler (95), Agostino Kardinal Casaroli († 1998), Bernardin Kardinal
Gantin (84), Antonio Kardinal Innocenti (90), Pietro Cardinal Palazzini († 2000) und Jozef Kardinal Tomko
(82). 1. Frage: Hat Papst Paul VI. oder irgendeine andere maßgebende Autorität auf legale Weise die
weitläufige Zelebration der Tridentinischen Messe in der Gegenwart verboten? Die Antwort der Kardinäle:
„Nein, die Messe des Heiligen Pius V. ist niemals verboten worden.“ 2. Frage: Kann irgendein Bischof irgendeinem
Priester guten Gewissens die Zelebration des Tridentinischen Ritus verbieten? Die neun Kardinäle stimmten
darüber ein, daß kein Bischof einem katholischen Priester verbieten kann, die Tridentinische Messe zu
lesen. Kardinal Stickler berichtete des weiteren, daß in dieser Kommission acht Kardinäle dafür und
nur einer dagegen war, in einem päpstlichen Dekret öffentlich zu machen, daß jeder Priester frei zwischen
dem neuen und dem alten Ritus wählen könne. (Alfons Kardinal Stickler am 20. Mai 1995 bei der Christi
Fidelis conference in Fort Lee, New Jersey) www.kreuz.net/article.3700.htm
#25 st.georg 15:54:45 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
missale von paulVI …Pius V. die erste Ausgabe des Römischen Meßbuches veröffentlichte, bot er es
dem christlichen Volk gleichsam als Hilfe zur Einheit in der Liturgie und als Ausdruck echten und frommen
Gottesdienstes in der Kirche dar. Der Anordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechend, haben
Wir zwar im neuen Meßbuch berechtigter Vielfalt und Anpassung[15] ihren Platz zuerkannt; dennoch geben
auch Wir der Hoffnung Ausdruck, daß das neue Buch von den Gläubigen als eine Hilfe zur gegenseitigen
Bezeugung und Stärkung der Einheit angenommen werde. Durch seine Verwendung soll in der Mannigfaltigkeit
vieler Sprachen aus den Herzen aller ein und dasselbe Gebet, das Gott wohlgefälliger ist als Weihrauch,
zum himmlischen Vater durch unseren Hohenpriester Jesus Christus im Heiligen Geiste emporsteigen. Die
Bestimmungen dieser Konstitution treten am 30. November, dem ersten Adventssonntag dieses Jahres, in Kraft.
Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter
Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen
Anweisungen, welcher Art sie auch seien. Gegeben zu St. Peter in Rom, am 3. April, Gründonnerstag 1969,
im sechsten Jahre Unseres Pontifikates. PAULUS PP. VI. …sie sind doch papsttreu…gell?
#24 Rudolfus 15:51:21 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Viele katholische Märtyrer wurden hingerichtet für das katholische Meßopfer LandorganistII Na, lieber
Rudi,da haben Sie sich aber ein leckeres Süppchen zusammengekocht. Guten Appetit beim Auslöffeln. Viele
katholische Märtyrer wurden hingerichtet für das katholische Meßopfer! Papst St. Pius V. und das Papsttum
fordern die Verteidigung der ewiggültigen Messe für alle Zeiten!
#22 Rudolfus 15:46:56 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Papst Paul VI. hat „Quo primum“ nicht aufgehoben denn Papst Paul VI. hat mit seiner Ap. Konstitution Missale
Romanum vom 3. April 1969 explizit alles, was dem Inkrafttreten der Liturgiereform des 2. Vatikanums entgegenstand
(also gerade die von ihnen genannte Floskel des quo primum), mit derselben auf ein Konzil gestützten
Autorität aufzuheben verfügt wie Pius V.(ohne jedoch zugleich die außer Gebrauch gesetzte „alte Messe“
von 1570 doktrinär zu verbieten, vgl. Motu proprio Summorum pontificum). Papst Paul VI. hat „Quo primum“
formell nie aufgehoben, und konnte dies auch gar nicht. Die Neue Römische Messe kann deshalb nur zusätzlich
sein, für die, die wollen.
#21 st.georg 15:45:09 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi kommen sie doch nicht immer mit quo primum, denn Papst Paul VI. hat mit seiner Ap. Konstitution
Missale Romanum vom 3. April 1969 explizit alles, was dem Inkrafttreten der Liturgiereform des 2. Vatikanums
entgegenstand (also gerade die von ihnen genannte Floskel des quo primum), mit derselben auf ein Konzil
gestützten Autorität aufzuheben verfügt wie Pius V.(ohne jedoch zugleich die außer Gebrauch gesetzte
„alte Messe“ von 1570 doktrinär zu verbieten, vgl. Motu proprio Summorum pontificum).
#20 Benedikt 15:44:35 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudolfus Die FSSPX ist lediglich disziplinarisch ungehorsam, Das ist doch schon schlimm genug. aber
nicht gegenüber dem päpstlichen Lehramt, insbesonders in puncto der ewiggültigen und nicht mehr aufhebbaren
päpstlichen Kanonisation der Messe des hl. Pius V. (1570, Quo primum, St. Pius V.). Das kann ich mir
vorstellen, dieser Status von Quo primum ist schließlich eine Erfindung der Piusbrüder von dem die Restkirche
nichts weiß und nie etwas gewusst hat.
#19 Rudolfus 15:40:08 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Die FSSPX ist lediglich disziplinarisch ungehorsam Der Gehorsam gegenüber dem Papst ist auch nicht grenzenlos.
Die FSSPX mißbraucht diese Tatsache allerdings um Ihren vollständigen Ungehorsam und ihre Loslösung
von jedweder kirchlichen Autorität zu begründen. Die FSSPX ist lediglich disziplinarisch ungehorsam,
aber nicht gegenüber dem päpstlichen Lehramt, insbesonders in puncto der ewiggültigen und nicht mehr
aufhebbaren päpstlichen Kanonisation der Messe des hl. Pius V. (1570, Quo primum, St. Pius V.).
#18 st.georg 15:39:27 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi das persönlich gebildetete gewissen eines christgläubigen stellt also – nach ihrer aussage – im
zweifelsfall fest, was göttliche lehre ist …und dieses persönliche gewissen kann dann auch gegen die
lehrmeinung des papstes oder eines konzils eigene gewissensentscheidungen treffen?… mensch rodolfus,
sie öffnen sämtlichen sektiererischen argumentationen tür und tor ( nach dieser ihrer äusserung wäre
sicher luther ein heiliger… )
#17 Benedikt 15:36:05 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Gehorsam Der Gehorsam gegenüber dem Papst ist auch nicht grenzenlos. Die FSSPX mißbraucht diese Tatsache
allerdings um Ihren vollständigen Ungehorsam und ihre Loslösung von jedweder kirchlichen Autorität
zu begründen. Auf solche Sonderwege wie die der FSSPX gibt es in der Kirche keinen Anspruch. Die Begründungen
der FSSPX hinsichtlich der Notwendigkeit ihres Vorgehens sind äußert fragwürdig. Mit der gleichen Methode
könnte praktisch jeder Gläubige irgendwelche Sonderwege begründen und sich so der kirchlichen Jurisdiktion
entziehen. Wenn heute der mangelnde Gehorsam gegenüber Rom beklagt wird, dann ist die FSSPX ein Teil
dieses Problems.
#16 Rudolfus 15:33:19 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Das durch das Lehramt gebildete Gewissen der Christgläubigen und wer stellt diesen angeblichen „zweifelsfall“
fest ? sie…oder das lehramt der kirche ?… Das durch das Lehramt gebildete Gewissen der Christgläubigen
stellt es fest.
#13 st.georg 15:25:51 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi ich zitiere hier mal das sonst von ihnen so hochgelobte kirchenrecht : Und wie Jesus Christus in
seinem irdischen Leben seinem himmlischen Vater gehorsam war, so müssen auch die Gläubigen Jesus Christus
und denen, die in seinem Namen und in seiner Person handeln, Gehorsam leisten. Alle Gläubigen sind daher
verpflichtet, dem Lehramt und Hirtenamt des Papstes und des Ortsbischofs zu folgen, also zu glauben, was
sie lehren, und zu befolgen, was sie als Ordnung in der Kirche vorschreiben: „Was die geistlichen Hirten
in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben
die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.“ (c. 212
CIC)
#10 Rudolfus 15:03:13 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Der Papstgehorsam kann niemals grenzenlos sein Sie können es auch kurz formulieren: Die FSSPX gehorcht
nur, wenn es ihr beliebt. Der Papstgehorsam kann niemals grenzenlos sein. Das haben nicht erst Erzbischof
Lefebvre und die FSSPX erkannt – heilige Theologen haben die Frage des grenzenlosen oder begrenzten Papstgehorsams
schon Jahrhunderte früher behandelt, siehe auch die FSSPX-Publikationen mit den Analysen alter heiliger
Theologen.
#8 Rudolfus 14:53:04 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Gemeint kann nur der kirchenrechtliche und lehramtliche Gehorsam sein In der römisch-katholischen Kirche
gilt der oberste Gehorsam dem Römischen Papst, dem auch die Bischöfe unterworfen sind…na was denn
nun… Gemeint kann nur der kirchenrechtliche und lehramtliche Gehorsam sein, der dem Römischen Papst
zukommt. Vom göttlichen Gebot und von verbindlichen päpstlichen Lehrentscheidungen kann auch nicht der
Papst dispensieren.
#7 st.georg 14:48:55 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi am 26.12. sagten sie noch dies :In der römisch-katholischen Kirche gilt der oberste Gehorsam dem
Römischen Papst, dem auch die Bischöfe unterworfen sind…na was denn nun…
#6 Rudolfus 14:24:53 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Die Kirchentreue steht doch über der Papsttreue von ignatius- und papsttreuen FSSPX-Jesuiten haben wir
bis jetzt aber noch nichts gehört. Da es keine papsttreuen FSSPXler gibt, ist das auch kein Wunder. Die
Kirchentreue steht doch über der Papsttreue – und hierin ist die FSSPX eben treuer als die Päpste seit
Paul VI.
#5 Benedikt 14:22:31 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudolfus von ignatius- und papsttreuen FSSPX-Jesuiten haben wir bis jetzt aber noch nichts gehört.
Da es keine papsttreuen FSSPXler gibt, ist das auch kein Wunder.
#4 Rudolfus 14:14:04 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@RRR: „Einen Kausalzusammenhang zum Konzil nur aus dem Zahlenmaterial abzuleiten, ist ideologisch und
unredlich.“ Tatsächlich ist es wohl eher „ideologisch und unredlich“, einen Kausalzusammenhang zum Pastoralkonzil
1962-1965 nicht abzuleiten!
Zweimal falsch Sein Vorgänger war der umstrittenen Pater Pedro Arrupe. „Umstritten“ allenfalls bei kreuz.net,
aber keineswegs im Jesuitenorden, keineswegs beim Papst und keineswegs bei all jenen Katholiken, die seine
Schriften gelesen und seine Predigten gehört haben. Im Jahr 1965 gab es 36.000 Jesuiten – viele im jugendlichen
Alter. Heute besitzt der stark überalterte Orden noch knapp über 20.000 Mitglieder. Der Orden ist nicht
stark überaltert. Nur in Europa gibt es derzeit wenig Nachwuchs. In Asien, Afrika und so viel ich weiß
auch in Südamerika blüht er. Da gibt es vielerorts mehr jesuitische Studenten als Priester, weil so
unglaublich viele junge Leute dort eintreten. Übrigens: Im Jahr 1965 gab es 36.000 Jesuiten – viele im
jugendlichen Alter. Naturgemäß gibt es somit jetzt sehr viele in hohem Alter – was ist daran schlecht?
Dass heute nicht mehr so viele eintreten wie in den Jahren vor 1965, muss ja gar nicht am Konzil liegen,
sondern kann eine Schwankung sein, wie sie jeder Orden, jedes Kloster und jede Mission mal gehabt hat.
Einen Kausalzusammenhang zum Konzil nur aus dem Zahlenmaterial abzuleiten, ist ideologisch und unredlich.
Jeder Statistik-Student im 1. Semester weiß das. Die Reporter von kreuz.net sind aber anscheinend zu
doof dafür.
#2 Rudolfus 13:43:19 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Der Jesuitenorden besitzt nicht mehr den Geist des hl. Ignatius, seines Gründers und ersten Generals
Wie die meisten Orden verabschiedete sich auch der Jesuitenorden vom Geist seines Gründers während und
nach der Zeit des furchtbaren Pastoralkonzils Vaticanum II (1962-1965). Dank sei Gott bestehen viele Orden,
getreu im Geiste zu ihren Gründern, unter dem Schutz der Priesterlichen Bruderschaft des hl. Pius X.
weiter – von ignatius- und papsttreuen FSSPX-Jesuiten haben wir bis jetzt aber noch nichts gehört. St.
Ignatius v. Loyola, und alle heiligen Gründer, orate pro nobis!