Orden
Wer wird der neue General der Jesuiten?
Als der letzte Jesuitengeneral gewählt wurde, befand sich Johannes Paul II. gerade im Helikopter über dem österreichischen Himmel. Über die päpstliche Reaktion nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse spricht man heute noch.
Ein Jesuitenpater in Südamerika liest die Messe im Schneidersitz
Ein Jesuitenpater in Südamerika liest die Messe im Schneidersitz
(kreuz.net, Vatikan) Der gegenwärtige General der Jesuiten, Pater Peter Hans Kolvenbach (79), steht vor dem Rücktritt.

Am kommenden 5. Januar wird die 35. Generalkongregation der Gesellschaft Jesu in Rom zusammentreten, um seinen Nachfolger zu wählen und weitere wichtige Entscheidungen zu treffen.

Pater Kolvenbach – ein Niederländer mit italienischer Mutter – wurde am 13. September 1983 in sein Amt gewählt. Vorher hatte er viele Jahre seines Lebens als Professor im Libanon verbracht.

Sein Rücktritt gilt als Ausnahme. Grundsätzlich wird der General der Jesuiten auf Lebzeit gewählt.

Doch nach einer der längsten Amtsperioden in der Geschichte des Jesuitenordens scheint der gegenwärtige General amtsmüde zu sein.

Sein Vorgänger war der umstrittenen Pater Pedro Arrupe. Als dieser im Jahr 1981 einen Gehirnschlag erlitt und zurücktrat, drohte die Wahl eines altliberalen Nachfolgers.

Darum stoppte Papst Johannes Paul II. die Wahl eines neuen Generals und setzte statt dessen eine kommissarische Leitung unter den beiden italienischen Jesuiten, Pater Paolo Dezza und Pater Giuseppe Pittau, ein.

Die Wahl von Pater Kolvenbach bereinigte diese irreguläre Situation.

Die Jesuiten befinden sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in einer nie dagewesenen Krise.

Jesuiten im freien Fall
Bei den Jesuiten sind liturgische Mißstände alltäglich.Jesuitenpater Steve Kelly von Los Angeles liest die MesseHomo-ideologische Veranstaltung im Mai 2007 an der von den Jesuiten geführten Universität Santa Clara in den USA.

Im Jahr 1965 gab es 36.000 Jesuiten – viele im jugendlichen Alter. Heute besitzt der stark überalterte Orden noch knapp über 20.000 Mitglieder.

Im Hinblick auf die Generalkongregation hat eine Vorbereitungskommission eine Reihe von Arbeitsfragen ausgearbeitet.

Daraus dürfte sich auch eine Art Regierungsprogramm für den zukünftigen General ergeben.

Themen sind die Mission, die jesuitische Identität, die verschiedenen Leitungsebenen der Gesellschaft Jesu, der Gehorsam und das Gemeinschaftsleben.

Die 225 Delegierten – von denen fünf Jesuitenbrüder sind – werden auch über die kirchliche Erneuerung, die Jugend, Flüchtlinge, Laien und die Priesterausbildung sprechen.

Für die Wahl des neuen Generals gibt es keine offizielle Kandidatenliste.

Als möglichen Nachfolger erwähnt die italienische Nachrichtenagentur ‘Apcom’ den Provinzial der Australischen Jesuiten, Pater Mark Raper.

Ein anderer Kandidat ist Pater Orlando Torres, der im Generalrat der Jesuiten für die Erziehung zuständig ist oder der Ex-Provinzial von Kolumbien und Argentinien, Pater Alvaro Restrepo.

Sogar der Leiter des vatikanischen Pressebüros, Pater Federico Lombardi, ist offenbar im Gespräch.

Doch das Rennen scheint ganz offen zu sein. Die Wahl von Pater Kolvenbach hat viele überrascht.

Im Augenblick der Auszählung der Stimmen befand sich Papst Johannes Paul II. gerade im Helikopter über dem österreichischen Himmel.

Die Jesuitenkurie konnte den Heiligen Vater schließlich über Funk erreichen. Der Papst reagierte überrascht.

Er hatte den Namen des Neugewählten noch nie gehört.
      
47 Lesermeinungen
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#47   Rudolfus   22:28:49 | Montag, 31. Dezember 2007
Nicht alles päpstlich Definierte ist ein Dogma
Quo primum ist keine „päpstliche Deifinition“, es legt das damals neu überarbeitete Missale Romanum als verbindlich fest. Von einer „Definition“ im dogmatische Sinn kann hier überhaupt keine Rede sein.
Quo primum ist eine päpstliche Kanonisation, und durch den Papst ewiggültig definiert.
Die Kanonisation ist aber kein Dogma, da sich ein Dogma nur auf die apostolische Offenbarung Christi bezieht, welche mit dem Tod des letzten Apostels Christi abgeschlossen ist.
[kursiv]Die Kirche definierte und kanonisierte vieles, was kein Dogma ist:
insbesondersden Kanon der Hl. Schrift und die Seligen und Heiligen der Kirche, die gleichfalls durch die Päpste alsunwiderruflichdefiniert definiert werden.Unfehlbar und unwiderruflich im dogmatischen Sinn, als Dogmen, werden von der Kirche nur Inhalte der apostolischen Offenbarung Christi gelehrt.
Die Unwiderruflichkeit der genannten anderen Kanonisationen außerhalb des apostolischen Offenbarungsinhaltes wurdenur zusätzlich zu den Dogmen von den Päpsten beansprucht, und wirdvon anderen Theologen bestritten,
die meinen, andere Päpste könnten alle Kanonisationen grundsätzlich rückgängig machen:
Es hat allerdingsnoch nie ein Papstgewagt, die von den Päpsten als unwiderruflich beanspruchten Kanonisationen eines anderen Papstes aufzuheben,
auch nicht in bezug auf das durch St. Pius V. undQuo primumkanonisierte Meßbuch St. Pius’ V. – Paul VI. hatQuo primum[kursiv] nur ignoriert, aber sich nie zu widerrufen getraut.
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#46   Aurelius   16:05:12 | Montag, 31. Dezember 2007
@Rudolfus: Quo primum kein Dogma
Die „Aussageabsicht“ von Quo primum ist die ewiggültige und unwiderrufliche Kanonisierung des Meßbuches des hl. Pius V.
Wer dem widerspricht, widerspricht der päpstlichen Definition –
auch all jene, die andere Interpretationen suchen, als jene, die der Papst selbst in seiner Konstitution trifft.
Quatsch!
Quo primum ist keine „päpstliche Deifinition“, es legt das damals neu überarbeitete Missale Romanum als verbindlich fest. Von einer „Definition“ im dogmatische Sinn kann hier überhaupt keine Rede sein.
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#45   Rudolfus   23:39:16 | Samstag, 29. Dezember 2007
@stat crux: Damit widersprechen Sie jedenfalls der päpstlichen Definition St. Pius’ V.
Es gibt zwar unwiderrufliche Definitionen der Päpste aber keine unwiderrufliche Gesetzgebung. Die Aussageabsicht von „Quo primum“ war die Zentralisierung der Liturgie, nicht der Text des Messbuchs im Detail. Insofern FOLGT auch Paul VI. 1970 dem 1570 eingeschlagenen Weg.
Die „Aussageabsicht“ von Quo primum ist die ewiggültige und unwiderrufliche Kanonisierung des Meßbuches des hl. Pius V.
Wer dem widerspricht, widerspricht der päpstlichen Definition –
auch all jene, die andere Interpretationen suchen, als jene, die der Papst selbst in seiner Konstitution trifft.
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#44   HeinrichvonOfterdingen   14:48:00 | Samstag, 29. Dezember 2007
Lieber Stat crux,
Es gibt zwar unwiderrufliche Definitionen der Päpste aber keine unwiderrufliche Gesetzgebung.
d’accord! In diesem Fall gibt es aber eine unwiderrufene Gesetzgebung! Die Frage nach der unwiderruflichen Gesetzgebung stellt sich gar nicht. Ein Gesetz ist so lange gültig, bis es explizit widerrufen wird oder bis ein neues Gesetz in der erklärten Absicht erlassen wird, das alte Gesetz abzulösen. Hierin dürfte sich die kirchliche Gesetzgebung von der weltlichen nicht unterscheiden.
Unwiderrufliche Gesetzgebung hin oder her, QUO PRIMUM gilt nach wie vor. Der Hinweis von B XVI, die alte Messe sei nie verboten worden, bestätigt diese Auffassung.
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#43   stat crux   14:40:35 | Samstag, 29. Dezember 2007
@Rudolfus
Schluss mit dem Stuss. Es gibt zwar unwiderrufliche Definitionen der Päpste aber keine unwiderrufliche Gesetzgebung. Die Aussageabsicht von „Quo primum“ war die Zentralisierung der Liturgie, nicht der Text des Messbuchs im Detail. Insofern FOLGT auch Paul VI. 1970 dem 1570 eingeschlagenen Weg.
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#42   Rudolfus   22:22:36 | Freitag, 28. Dezember 2007
Papst Paul VI. hat sich nicht an die Päpstliche Konstitution „Quo primum“ gehalten,
obwohl er Quo primum nie außer Kraft setzte.
Gemäß dem Text von Quo primum kann Quo primum auch gar nicht außer Kraft gesetzt werden, weil diese dem hl. Papst Pius V. zufolge „ewiggültig“ ist und „nie widerrufen werden kann“ – wie eine päpstliche Kanonisation von Heiligen.
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#41   landorganist   11:23:29 | Freitag, 28. Dezember 2007
@Papst Rudi
Was heißt hier Paul der VI. hätte sich nicht an die Bestimmungen Pius V. gehalten? Das ist doch Blödsinn! Er hat neues Recht geschaffen. So einfach ist das!
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#40   Romulus   10:30:09 | Freitag, 28. Dezember 2007
@Rudolfus
Diese nie veröffentlichte Enzyklika gegen den zionistischen und nationalsozialistischen Rassen-Antisemitismus-Wahnsinn wurde erst 1972 im Vatikan wiederentdeckt. Kein Papst veröffentlich Schreiben seiner Vorgänger. Was bedeutet überhaupt Ihre blöde Frage nach dem „Aus“ des Hitlerregimes? Denken Sie die Päpste waren so naiv dieses zu glauben? Es wäre darum gegangen, den Rassen-Antisemitismus trockenzulegen, indem man Ross und Reiter dieses gottlosen Treibens beim Namen genannt hätte – auch um die nichtzionistischen Juden, welche damals die Mehrheit in Europa waren, vor dem Schlimmsten zu schützen. Letztendlich geht es den drei Systemen (Nationalsozialismus, Kommunismus und Zionismus), um die Zerstörung des christlichen Abendlandes.
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#39   Rudolfus   00:26:50 | Freitag, 28. Dezember 2007
Die nie veröffentlichte Enzyklika Pius’ XI. 1939 hätte niemals das Aus für das Hitlerregime bedeutet
Romolus
Die Jesuiten hatten bereits für Pius XI. eine Enzyklika ausgearbeitet, die das Ende des Rassen-Antisemitismus und das Aus für die zionistische Schicklgruber-Bande in Deutschland bedeutet hätte.
Papst Pius XI. und Deutschlands Katholiken haben mit der Enzyklika Mit brennender Sorge bereits Großes für den katholischen Widerstand gegenüber Hitlers SS-Regime geleistet gehabt.
Die Enzyklika wurde unter widrigsten Umständen im ganzen Deutschen Reich gedruckt und unter den Klerus und das Kirchenvolk gebracht.
Dank sei Gott für den päpstlichen und katholischen Widerstand gegenüber Hitlers National-Sozialismus-SS-Regime.
Wenn es Pius XII. für angebracht gehalten hätte, hätte er bekanntlich 1939 jederzeit die von Pius XI. weitere Anti-NSDAP-Enyzklika unter seinem eigenen Pontifikat herausbringen können – die Zeitumstände waren 1939 eben noch widriger, kurz vor Ausbruch des II. Weltkrieges.
Außerdem war Pius XII. vorsichtiger und diplomatischer als Pius XI.
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#38   Agiafortuni   18:56:13 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Glanz und Glorie und Untergang
Glanz und Glorie verdankt der Jesuitenorden dem göttlichen Beistand dank welchem erhabene Geister wie der heilige Robert Bellarmin, Franz Suarez, Jakob Balde, Pater Giovanni Perrone, die Kardinäle Mazzella, Billot und noch viele andere erhebene Geister aus seiner Mitte hervorgegangen sind. Zu seinen Untergang haben dagegen beigetragen Karl Rahner, Teilhard de Chardin, de Lubac und Kardinal Bea mit ihrem Hang zum virtuellen
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#37   Romulus   18:49:28 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Jesuiten
der Bruch erfolgte irgendwann Mitte der 20er Jahre. Irgendwass ist da passiert…
Ich bin zwar nicht Alligator. Trotzdem vielleicht eine Vermutung: Die Jesuiten hatten das üble Spiel der Zionisten , das diese über Schicklgruber eingefädelt hatten, durchschaut. Die Jesuiten hatten bereits für Pius XI. eine Enzyklika ausgearbeitet, die das Ende des Rassen-Antisemitismus und das Aus für die zionistische Schicklgruber-Bande in Deutschland bedeutet hätte. Natürlich auch das Aus für die Zionistenträume. Die Enzyklika lag unterschriftsreif auf dem Tisch. Der Papst starb vorher. Die Jesuiten wirken seltsam gelähmt, vermutlich bekämpfen sich zwei ungefähr gleichstarke Strömungen innerhalb des Ordens. Die Wurzeln für diese Kämpfe liegen vermutlich in der Zeit nach dem ersten WK.
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#36   Sirilo   18:32:55 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
„Aligator“ = Bokrug
Das Spam-Spiel geht weiter. Nun spamt Bokrug unter dem Nick „Aligator“, aber seine ‘Handschrift’ ist unverkennbar.
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#35   Florian Geyer   17:56:11 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
jesuiten
der Bruch erfolgte irgendwann Mitte der 20er Jahre. Irgendwass ist da passiert. Kolvenbach soll ein Masonist gewesen sein (wird gemunkelt). Vielleicht weiß unser Sachexperte Aligator hier mehr ?
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#34   Benedikt   17:52:57 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudolfus
Damit ist Quo primum weiterhin in Kraft, auch wenn sich Papst Paul VI. nicht daran hielt.
Doch.
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#33   Rudolfus   17:44:12 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
„Quo primum“ ist dennoch weiterhin gültig
Quo primum kann zwar vom Papst als kirchenrechtliches Dokument wieder zurückgenommen werden – entgegen der anderslautenden Bestimmung des hl. Papstes Pius V. – Tatsache ist aber auch, daß dies nie geschehen ist:
Damit ist Quo primum weiterhin in Kraft, auch wenn sich Papst Paul VI. nicht daran hielt.
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#32   Benedikt   16:45:02 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Quo primum
Zu beachten ist auch, welchen Hintergrund das Dokument hat. Es wurde in einer Zeit veröffentlicht, als der Landesherr die Religion seiner Untertanen bestimmen konnte. Eine Abwanderung einer Gemeinde oder eines Bistums zum Protestantismus fand nicht durch Erklärung statt, sondern schlicht und einfach dadurch, dass lutherisch gepredigt wurde und die Riten entsprechend verändert wurden. Mit Quo primum wollte der Papst verhindern, dass Priester zur Zelebration eines anderen – protestantischen – Ritus gezwungen wurden, sei es durch den Disziplinarvorgesetzten oder durch den Landesherrn selbst. Was Pius aber ganz sicher nicht vorhatte war, dass Quo primum eingesetzt würde um dem Papst selbst den Gehorsam zu verweigern.
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#31   Typ   16:33:58 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudi
Ein Nachfolgerpapst kann eben manche verbindliche Entscheidungen eines Vorgängerpapstes nicht rückgängig machen. Das ist eben die Verbindlichkeit des päpstlichen Lehramtes, an die auch Päpste gebunden sind.
Und wieder und wieder: Verwechseln Sie nicht das kirchliche Lehramt mit dem kirchlichen Gesetzgeber. Entscheidungen des kirchlichen Gesetzgebers können selbstverständlich durch einen späteren Gesetzgeber wieder aufgehoben werden. Sonst hätte in das Messbuch von 1570 ja niemals ein neuer Feiertag oder ein Einschub ins Hochgebet eingefügt werden können.
Nur weil da „auf immer und ewig“ drinsteht, heißt das noch lange nicht, dass es auch die nachfolgenden Gesetzgeber binden würde – es ist nur eine Bekenntnisfloskel. Schon kurz nach 1570 wurden neue Feiertage eingeführt, und niemand hatte das Recht, zu sagen: „Nein, das Fest feiere ich nicht, weil ich bei dem Messbuch von 1570 bleiben will, und Überpapst Rudolfus hat mir gesagt, dass ich das darf.“
Kleiner Tipp von mir: Lesen Sie mal Grundlagenliteratur zu Dogmatik und Kanonistik! Da können Sie noch viel lernen.
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#30   Rudolfus   16:09:06 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Und das ist eben nicht der Fall:
st. georg: verboten wurde die messe nie – aber aufgehoben… und jetz wurde sie – als ausserordentlicher ritus! – wieder allgemein zugelassen…
Sie wurde weder verboten, noch aufgehoben – lesen Sie das Begleitschreiben des Papstes zu Summorum Pontificum.
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#29   st.georg   16:07:26 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
verboten wurde die messe nie – aber aufgehoben… und jetz wurde sie – als ausserordentlicher ritus! – wieder allgemein zugelassen…also hören sie endlich auf, gegen den nom zu hetzen…ein papst steht nicht über einem anderen papst und ein späteres apostolisches konzil hat ja wohl einen grösseren überblick über die notwendigkeiten der kirche und des glaubens, als ein 500 jahre zurückliegendes… ;-)
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#28   Rudolfus   16:05:04 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Ein Nachfolgerpapst kann eben manche verbindliche Entscheidungen eines Vorgängerpapstes nicht
rückgängig machen
LandorganistII
nun erklären Sie uns doch bitte, was Pius V. über Paul VI. erhebt. Was war das für ein Überpapst, dass er all seine Nachfolger binden konnte?
Ein Nachfolgerpapst kann eben manche verbindliche Entscheidungen eines Vorgängerpapstes nicht rückgängig machen.
Das ist eben die Verbindlichkeit des päpstlichen Lehramtes, an die auch Päpste gebunden sind.
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#27   landorganist   16:02:20 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Rudi,
nun erklären Sie uns doch bitte, was Pius V. über Paul VI. erhebt. Was war das für ein Überpapst, dass er all seine Nachfolger binden konnte?
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#26   Rudolfus   16:02:20 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Die Frage wurde unter Papst Johannes Paul II. bereits beantwortet
Quo primum wurde nicht aufgehoben,
und steht der neuen Anordnung damit auch nicht entgegen:
Die von Johannes Paul II. 1986 eingesetzte Kardinalskommission
Im Jahr 1986 stellte Johannes Paul II. an eine Kommission von neun Kardinälen zwei Fragen. Die Kommission bestand aus: Joseph Kardinal Ratzinger (79), Paul Augustin Kardinal Mayer (95), Silvio Angelo Pio Kardinal Oddi († 2001), Alfons Maria Kardinal Stickler (95), Agostino Kardinal Casaroli († 1998), Bernardin Kardinal Gantin (84), Antonio Kardinal Innocenti (90), Pietro Cardinal Palazzini († 2000) und Jozef Kardinal Tomko (82).
1. Frage: Hat Papst Paul VI. oder irgendeine andere maßgebende Autorität auf legale Weise die weitläufige Zelebration der Tridentinischen Messe in der Gegenwart verboten?
Die Antwort der Kardinäle: „Nein, die Messe des Heiligen Pius V. ist niemals verboten worden.“
2. Frage: Kann irgendein Bischof irgendeinem Priester guten Gewissens die Zelebration des Tridentinischen Ritus verbieten?
Die neun Kardinäle stimmten darüber ein, daß kein Bischof einem katholischen Priester verbieten kann, die Tridentinische Messe zu lesen.
Kardinal Stickler berichtete des weiteren, daß in dieser Kommission acht Kardinäle dafür und nur einer dagegen war, in einem päpstlichen Dekret öffentlich zu machen, daß jeder Priester frei zwischen dem neuen und dem alten Ritus wählen könne.
(Alfons Kardinal Stickler am 20. Mai 1995 bei der Christi Fidelis conference in Fort Lee, New Jersey)
www.kreuz.net/article.3700.htm
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#25   st.georg   15:54:45 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
missale von paulVI
…Pius V. die erste Ausgabe des Römischen Meßbuches veröffentlichte, bot er es dem christlichen Volk gleichsam als Hilfe zur Einheit in der Liturgie und als Ausdruck echten und frommen Gottesdienstes in der Kirche dar. Der Anordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechend, haben Wir zwar im neuen Meßbuch berechtigter Vielfalt und Anpassung[15] ihren Platz zuerkannt; dennoch geben auch Wir der Hoffnung Ausdruck, daß das neue Buch von den Gläubigen als eine Hilfe zur gegenseitigen Bezeugung und Stärkung der Einheit angenommen werde. Durch seine Verwendung soll in der Mannigfaltigkeit vieler Sprachen aus den Herzen aller ein und dasselbe Gebet, das Gott wohlgefälliger ist als Weihrauch, zum himmlischen Vater durch unseren Hohenpriester Jesus Christus im Heiligen Geiste emporsteigen.
Die Bestimmungen dieser Konstitution treten am 30. November, dem ersten Adventssonntag dieses Jahres, in Kraft.
Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.
Gegeben zu St. Peter in Rom, am 3. April, Gründonnerstag 1969, im sechsten Jahre Unseres Pontifikates.
PAULUS PP. VI.
…sie sind doch papsttreu…gell?
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#24   Rudolfus   15:51:21 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Viele katholische Märtyrer wurden hingerichtet für das katholische Meßopfer
LandorganistII
Na, lieber Rudi,da haben Sie sich aber ein leckeres Süppchen zusammengekocht. Guten Appetit beim Auslöffeln.
Viele katholische Märtyrer wurden hingerichtet für das katholische Meßopfer!
Papst St. Pius V. und das Papsttum fordern die Verteidigung der ewiggültigen Messe für alle Zeiten!
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#23   landorganist   15:48:00 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Na, lieber Rudi,
da haben Sie sich aber ein leckeres Süppchen zusammengekocht. Guten Appetit beim Auslöffeln.
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#22   Rudolfus   15:46:56 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Papst Paul VI. hat „Quo primum“ nicht aufgehoben
denn Papst Paul VI. hat mit seiner Ap. Konstitution Missale Romanum vom 3. April 1969 explizit alles, was dem Inkrafttreten der Liturgiereform des 2. Vatikanums entgegenstand (also gerade die von ihnen genannte Floskel des quo primum), mit derselben auf ein Konzil gestützten Autorität aufzuheben verfügt wie Pius V.(ohne jedoch zugleich die außer Gebrauch gesetzte „alte Messe“ von 1570 doktrinär zu verbieten, vgl. Motu proprio Summorum pontificum).
Papst Paul VI. hat „Quo primum“ formell nie aufgehoben, und konnte dies auch gar nicht.
Die Neue Römische Messe kann deshalb nur zusätzlich sein, für die, die wollen.
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#21   st.georg   15:45:09 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
kommen sie doch nicht immer mit quo primum, denn Papst Paul VI. hat mit seiner Ap. Konstitution Missale Romanum vom 3. April 1969 explizit alles, was dem Inkrafttreten der Liturgiereform des 2. Vatikanums entgegenstand (also gerade die von ihnen genannte Floskel des quo primum), mit derselben auf ein Konzil gestützten Autorität aufzuheben verfügt wie Pius V.(ohne jedoch zugleich die außer Gebrauch gesetzte „alte Messe“ von 1570 doktrinär zu verbieten, vgl. Motu proprio Summorum pontificum).
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#20   Benedikt   15:44:35 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudolfus
Die FSSPX ist lediglich disziplinarisch ungehorsam,
Das ist doch schon schlimm genug.
aber nicht gegenüber dem päpstlichen Lehramt, insbesonders in puncto der ewiggültigen und nicht mehr aufhebbaren päpstlichen Kanonisation der Messe des hl. Pius V. (1570, Quo primum, St. Pius V.).
Das kann ich mir vorstellen, dieser Status von Quo primum ist schließlich eine Erfindung der Piusbrüder von dem die Restkirche nichts weiß und nie etwas gewusst hat.
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#19   Rudolfus   15:40:08 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Die FSSPX ist lediglich disziplinarisch ungehorsam
Der Gehorsam gegenüber dem Papst ist auch nicht grenzenlos. Die FSSPX mißbraucht diese Tatsache allerdings um Ihren vollständigen Ungehorsam und ihre Loslösung von jedweder kirchlichen Autorität zu begründen.
Die FSSPX ist lediglich disziplinarisch ungehorsam,
aber nicht gegenüber dem päpstlichen Lehramt, insbesonders in puncto der ewiggültigen und nicht mehr aufhebbaren päpstlichen Kanonisation der Messe des hl. Pius V. (1570, Quo primum, St. Pius V.).
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#18   st.georg   15:39:27 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
das persönlich gebildetete gewissen eines christgläubigen stellt also – nach ihrer aussage – im zweifelsfall fest, was göttliche lehre ist …und dieses persönliche gewissen kann dann auch gegen die lehrmeinung des papstes oder eines konzils eigene gewissensentscheidungen treffen?… mensch rodolfus, sie öffnen sämtlichen sektiererischen argumentationen tür und tor ( nach dieser ihrer äusserung wäre sicher luther ein heiliger… :-D )
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#17   Benedikt   15:36:05 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Gehorsam
Der Gehorsam gegenüber dem Papst ist auch nicht grenzenlos. Die FSSPX mißbraucht diese Tatsache allerdings um Ihren vollständigen Ungehorsam und ihre Loslösung von jedweder kirchlichen Autorität zu begründen. Auf solche Sonderwege wie die der FSSPX gibt es in der Kirche keinen Anspruch. Die Begründungen der FSSPX hinsichtlich der Notwendigkeit ihres Vorgehens sind äußert fragwürdig. Mit der gleichen Methode könnte praktisch jeder Gläubige irgendwelche Sonderwege begründen und sich so der kirchlichen Jurisdiktion entziehen. Wenn heute der mangelnde Gehorsam gegenüber Rom beklagt wird, dann ist die FSSPX ein Teil dieses Problems.
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#16   Rudolfus   15:33:19 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Das durch das Lehramt gebildete Gewissen der Christgläubigen
und wer stellt diesen angeblichen „zweifelsfall“ fest ? sie…oder das lehramt der kirche ?…
Das durch das Lehramt gebildete Gewissen der Christgläubigen stellt es fest.
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#15   st.georg   15:31:42 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
und wer stellt diesen angeblichen „zweifelsfall“ fest ? sie…oder das lehramt der kirche ?… :-D
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#14   Rudolfus   15:30:14 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@st. georg: Der Papst- und Oberengehorsam ist gottgewollt,
aber im Zweifelsfall ist die göttliche Lehre auch über dem Papst.
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#13   st.georg   15:25:51 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
ich zitiere hier mal das sonst von ihnen so hochgelobte kirchenrecht :
Und wie Jesus Christus in seinem irdischen Leben seinem himmlischen Vater gehorsam war, so müssen auch die Gläubigen Jesus Christus und denen, die in seinem Namen und in seiner Person handeln, Gehorsam leisten.
Alle Gläubigen sind daher verpflichtet, dem Lehramt und Hirtenamt des Papstes und des Ortsbischofs zu folgen, also zu glauben, was sie lehren, und zu befolgen, was sie als Ordnung in der Kirche vorschreiben: „Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.“ (c. 212 CIC)
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#12   Rudolfus   15:09:06 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@st. georg: Hängen Sie etwa demgegenüber
der Lehre von einem grenzenlosen Papstgehorsam an?
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#11   st.georg   15:06:51 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
ihre krude argumentation ist die eines typischen sektierers… ;-)
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#10   Rudolfus   15:03:13 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Der Papstgehorsam kann niemals grenzenlos sein
Sie können es auch kurz formulieren: Die FSSPX gehorcht nur, wenn es ihr beliebt.
Der Papstgehorsam kann niemals grenzenlos sein.
Das haben nicht erst Erzbischof Lefebvre und die FSSPX erkannt –
heilige Theologen haben die Frage des grenzenlosen oder begrenzten Papstgehorsams schon Jahrhunderte früher behandelt,
siehe auch die FSSPX-Publikationen mit den Analysen alter heiliger Theologen.
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#9   Benedikt   14:57:48 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudolfus
Sie können es auch kurz formulieren: Die FSSPX gehorcht nur, wenn es ihr beliebt.
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#8   Rudolfus   14:53:04 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Gemeint kann nur der kirchenrechtliche und lehramtliche Gehorsam sein
In der römisch-katholischen Kirche gilt der oberste Gehorsam dem Römischen Papst, dem auch die Bischöfe unterworfen sind…na was denn nun…
Gemeint kann nur der kirchenrechtliche und lehramtliche Gehorsam sein, der dem Römischen Papst zukommt.
Vom göttlichen Gebot und von verbindlichen päpstlichen Lehrentscheidungen kann auch nicht der Papst dispensieren.
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#7   st.georg   14:48:55 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@rudi
am 26.12. sagten sie noch dies :In der römisch-katholischen Kirche gilt der oberste Gehorsam dem Römischen Papst, dem auch die Bischöfe unterworfen sind…na was denn nun… :-D
Redaktion benachrichtigen
#6   Rudolfus   14:24:53 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Die Kirchentreue steht doch über der Papsttreue
von ignatius- und papsttreuen FSSPX-Jesuiten haben wir bis jetzt aber noch nichts gehört.
Da es keine papsttreuen FSSPXler gibt, ist das auch kein Wunder.
Die Kirchentreue steht doch über der Papsttreue – und hierin ist die FSSPX eben treuer als die Päpste seit Paul VI.
Redaktion benachrichtigen
#5   Benedikt   14:22:31 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@ Rudolfus
von ignatius- und papsttreuen FSSPX-Jesuiten haben wir bis jetzt aber noch nichts gehört.
Da es keine papsttreuen FSSPXler gibt, ist das auch kein Wunder.
Redaktion benachrichtigen
#4   Rudolfus   14:14:04 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
@RRR: „Einen Kausalzusammenhang zum Konzil nur aus dem Zahlenmaterial abzuleiten,
ist ideologisch und unredlich.“
Tatsächlich ist es wohl eher „ideologisch und unredlich“, einen Kausalzusammenhang zum Pastoralkonzil 1962-1965 nicht abzuleiten!
Redaktion benachrichtigen
#3   RRR   14:11:35 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Zweimal falsch
Sein Vorgänger war der umstrittenen Pater Pedro Arrupe.
„Umstritten“ allenfalls bei kreuz.net, aber keineswegs im Jesuitenorden, keineswegs beim Papst und keineswegs bei all jenen Katholiken, die seine Schriften gelesen und seine Predigten gehört haben.
Im Jahr 1965 gab es 36.000 Jesuiten – viele im jugendlichen Alter. Heute besitzt der stark überalterte Orden noch knapp über 20.000 Mitglieder.
Der Orden ist nicht stark überaltert. Nur in Europa gibt es derzeit wenig Nachwuchs. In Asien, Afrika und so viel ich weiß auch in Südamerika blüht er. Da gibt es vielerorts mehr jesuitische Studenten als Priester, weil so unglaublich viele junge Leute dort eintreten.
Übrigens:
Im Jahr 1965 gab es 36.000 Jesuiten – viele im jugendlichen Alter.
Naturgemäß gibt es somit jetzt sehr viele in hohem Alter – was ist daran schlecht? Dass heute nicht mehr so viele eintreten wie in den Jahren vor 1965, muss ja gar nicht am Konzil liegen, sondern kann eine Schwankung sein, wie sie jeder Orden, jedes Kloster und jede Mission mal gehabt hat. Einen Kausalzusammenhang zum Konzil nur aus dem Zahlenmaterial abzuleiten, ist ideologisch und unredlich. Jeder Statistik-Student im 1. Semester weiß das. Die Reporter von kreuz.net sind aber anscheinend zu doof dafür.
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#2   Rudolfus   13:43:19 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
Der Jesuitenorden besitzt nicht mehr den Geist des hl. Ignatius, seines Gründers und ersten Generals
Wie die meisten Orden verabschiedete sich auch der Jesuitenorden vom Geist seines Gründers während und nach der Zeit des furchtbaren Pastoralkonzils Vaticanum II (1962-1965).
Dank sei Gott bestehen viele Orden, getreu im Geiste zu ihren Gründern, unter dem Schutz der Priesterlichen Bruderschaft des hl. Pius X. weiter – von ignatius- und papsttreuen FSSPX-Jesuiten haben wir bis jetzt aber noch nichts gehört.
St. Ignatius v. Loyola, und alle heiligen Gründer, orate pro nobis!
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#1   Nachtlaterne   12:49:07 | Donnerstag, 27. Dezember 2007
das problem…
…ist überall, dass sie dem zeitgeist nicht einmal ungern in den hintern kriechen. es ist eine ganz traurige entwicklung.
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