Gründlich verirrt
Daß man keine Unschuldigen töten darf, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, dazu braucht es so wenig eine Diskussion wie bei der Erkenntnis, daß Menschen nicht versklavt werden dürfen, um das Bruttoinlandsprodukt zu steigern.
(kreuz.net) Mit seinem Plädoyer für eine Verschiebung des Stichtages im deutschen Stammzellgesetz hat
sich der Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, gründlich verirrt.
Das erklärte der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Manfred Spieker (64) am 29. Dezember in einem Beitrag für die katholische Zeitung ‘Tagespost’.
Energisch widerspricht Spieker dem evangelischen Ratsvorsitzenden, der versucht hatte, die Stichtagsregelung als Konfessionsstreit hinzustellen: „Er ist vielmehr ein klassischer Konflikt zwischen Rechtspflichten und Tugendpflichten“ – so Spieker.
Unschuldige nicht zu töten sei eine Rechtspflicht – Kranken durch die Entwicklung neuer Therapien zu helfen eine Tugendpflicht:
„Für beide Pflichten treten Christen aller Konfessionen ohne jeden Vorbehalt ein.“
Wenn es aber zwischen beiden Pflichten zu einem Konflikt komme, erhalte die Rechtspflicht immer den Vorrang vor der Tugendpflicht: „Der Zweck heiligt nicht das Mittel.“
Alle Verheißungen der Forschung würden die Degradierung eines Embryos zur Rohstoffquelle nicht rechtfertigen:
„Dies sehen viele Protestanten nicht anders als die meisten Katholiken.“
Spieker zitiert die evangelischen Landesbischöfe Frank Otfried July von Württemberg und Johannes Friedrich von Bayern, den Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der ‘Evangelischen Kirche in Deutschland’ Wilfried Härle, die Evangelische Allianz und mehrere Delegierte der Dresdener Synode der ‘Evangelischen Kirche in Deutschland’ im Herbst 2007.
Der Sozialwissenschaftler äußert sich auch zur ethischen Urteilsbildung, für die der evangelische Bischof Huber ein Abwägen zwischen gegensätzliche Positionen vorgeschlagen hatte.
Für viele ethische Urteile bedürfe es kein solchen Abwägen – so Spieker:
„Daß Unschuldige nicht getötet werden dürfen, um Erkenntnisse zu gewinnen oder Kranke zu heilen, dazu muß ich mich so wenig in einen Diskurs mit der gegenteiligen Position begeben wie bei der Erkenntnis, daß Menschen nicht versklavt werden dürfen, um das Bruttoinlandsprodukt zu steigern.“
Wo die Würde der Person negiert werde, habe das Abwägen keinen Platz mehr:
„Deshalb kann es auch keinen Kompromiß zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit geben, da jeder Kompromiß das Recht auf Leben, das auch dem Embryo zukommt, negiert.“
Spieker weist darauf hin, daß nicht nur die Römische Glaubenskongregation, sondern auch das deutsche Grundgesetz davon ausgeht, daß es in der Politik Unverhandelbares gibt:
„Das Grundgesetz nennt die Menschenrechte, die sich aus der Würde der Person ergeben, unverletzlich und unveräußerlich und beginnt ihre Auflistung mit dem Recht auf Leben.“
© Titelbild: Flickr-Benützer „RVLTN 12 3 “, CC
Das erklärte der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Manfred Spieker (64) am 29. Dezember in einem Beitrag für die katholische Zeitung ‘Tagespost’.
Energisch widerspricht Spieker dem evangelischen Ratsvorsitzenden, der versucht hatte, die Stichtagsregelung als Konfessionsstreit hinzustellen: „Er ist vielmehr ein klassischer Konflikt zwischen Rechtspflichten und Tugendpflichten“ – so Spieker.
Unschuldige nicht zu töten sei eine Rechtspflicht – Kranken durch die Entwicklung neuer Therapien zu helfen eine Tugendpflicht:
„Für beide Pflichten treten Christen aller Konfessionen ohne jeden Vorbehalt ein.“
Wenn es aber zwischen beiden Pflichten zu einem Konflikt komme, erhalte die Rechtspflicht immer den Vorrang vor der Tugendpflicht: „Der Zweck heiligt nicht das Mittel.“
Alle Verheißungen der Forschung würden die Degradierung eines Embryos zur Rohstoffquelle nicht rechtfertigen:
„Dies sehen viele Protestanten nicht anders als die meisten Katholiken.“
Spieker zitiert die evangelischen Landesbischöfe Frank Otfried July von Württemberg und Johannes Friedrich von Bayern, den Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der ‘Evangelischen Kirche in Deutschland’ Wilfried Härle, die Evangelische Allianz und mehrere Delegierte der Dresdener Synode der ‘Evangelischen Kirche in Deutschland’ im Herbst 2007.
Der Sozialwissenschaftler äußert sich auch zur ethischen Urteilsbildung, für die der evangelische Bischof Huber ein Abwägen zwischen gegensätzliche Positionen vorgeschlagen hatte.
Für viele ethische Urteile bedürfe es kein solchen Abwägen – so Spieker:
„Daß Unschuldige nicht getötet werden dürfen, um Erkenntnisse zu gewinnen oder Kranke zu heilen, dazu muß ich mich so wenig in einen Diskurs mit der gegenteiligen Position begeben wie bei der Erkenntnis, daß Menschen nicht versklavt werden dürfen, um das Bruttoinlandsprodukt zu steigern.“
Wo die Würde der Person negiert werde, habe das Abwägen keinen Platz mehr:
„Deshalb kann es auch keinen Kompromiß zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit geben, da jeder Kompromiß das Recht auf Leben, das auch dem Embryo zukommt, negiert.“
Spieker weist darauf hin, daß nicht nur die Römische Glaubenskongregation, sondern auch das deutsche Grundgesetz davon ausgeht, daß es in der Politik Unverhandelbares gibt:
„Das Grundgesetz nennt die Menschenrechte, die sich aus der Würde der Person ergeben, unverletzlich und unveräußerlich und beginnt ihre Auflistung mit dem Recht auf Leben.“
© Titelbild: Flickr-Benützer „RVLTN 12 3 “, CC
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Dienstag, 1. Januar 2008 07:51
Don Camillo: Die Bauernregel für alle +.net-user
Kräht der Gockel auf dem Mist,
so ändert sich’s Wetter – oder ‘s bleibt, wie’s ist!
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Montag, 31. Dezember 2007 14:26
Nachtlaterne: Weherufe!
„Weh aber euch, Land und Meer! Denn der Teufel ist zu euch hinabgekommen; seine Wut ist groß, weil er
weiß, daß ihm nur noch eine kurze Frist bleibt.“
Offenbarung 12/12
„Wer durstig ist, den werde ich umsonst aus der Quelle trinken lassen, aus der das Wasser des Lebens strömt. Wer siegt, wird dies als Anteil erhalten: Ich werde sein Gott sein, und er wird mein Sohn sein. Aber die Feiglinge und Treulosen, die Befleckten, die Mörder und Unzüchtigen, die Zauberer, Götzendiener und alle Lügner – ihr Lost wird der See von brennendem Schwefel sein. Dies ist der zweite Tod.“
Offenbarung 21/6-8
Offenbarung 12/12
„Wer durstig ist, den werde ich umsonst aus der Quelle trinken lassen, aus der das Wasser des Lebens strömt. Wer siegt, wird dies als Anteil erhalten: Ich werde sein Gott sein, und er wird mein Sohn sein. Aber die Feiglinge und Treulosen, die Befleckten, die Mörder und Unzüchtigen, die Zauberer, Götzendiener und alle Lügner – ihr Lost wird der See von brennendem Schwefel sein. Dies ist der zweite Tod.“
Offenbarung 21/6-8
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