Interessenkonflikte
In St. Pölten war die Vertrauensperson jenes Seminaristen, der sogar den abgesetzten Bischof Krenn vor Gericht zerren wollte, zugleich der Rechtsberater des Apostolischen Visitators.
(kreuz.net, St. Pölten) Dick aufgetragen wurde im St. Pöltener Priesterseminar von Bischof Krenn. Die
diesen Sommer publizierten Fotos von den Homo-Orgien bewiesen, was sich die wildesten Phantasien nicht
erträumt hätte. Zur Zeit spielt sich der letzte Akt der Sex-Saga von St. Pölten vor dem Wiener Straflandesgericht
ab.Der gegenwärtig laufende Prozeß wurde von den beiden gestrauchelten Ex-Regenten des St. Pöltener Priesterseminars gegen das Boulevard-Magazin „Profil“ angestrengt.
Das österreichische Boulevardmagazin „Profil“ veröffentlichte bekanntlich als erstes – und vielleicht unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten – die schwer kompromittierenden Photos aus dem Seminar, die schon Tage vorher im Internet kursierten.
Gewisse kirchliche Kreise blicken mit Unbehagen auf den laufenden Wiener Prozeß. Welches Bedrohungspotential geht von einer Gerichtsverhandlung aus, welche Außenstehende eher in den Bereich des Tragisch-Komischen ansiedeln würden? Die Antwort: Es gibt Kirchenmänner, die sich davor fürchten, von Aussagen während des Prozesses mit in die Tiefe gerissen zu werden.
Insbesondere wird befürchtet, daß Informationen über das Wie der Absetzung von Bischof Kurt Krenn ans Tageslicht kommen. Kenner des Vatikans wissen, daß die Skandale im Priesterseminar alleine – so abgrundtief sie auch gewesen sein mögen – nicht genügt hätten, um einen residierenden Diözesanbischof vom Sessel zu fegen. Hinter den Kulissen haben noch weitere Kräfte erfolgreich am Stuhle des gescheiterten Bischofs gesägt. Von Weihbischof Fasching wußte man das schon seit langem. Aber es gab eine andere Sägemannschaft, die nicht seinen Kreisen zuzuzählen war.
Einen Hinweis auf solche Hintergründe bekamen die Zuschauer, die sich am vergangenen 2. Dezember beim Verhandlungsspektakel im Straflandesgericht Wien eingefunden hatten, wo die erste Runde im Schlagabtausch zwischen den Ex-Regenten Küchl/Rothe und dem Boulevardmagazin „Profil“ eingeläutet wurde.
Die Zeugenaussage von Mag. Karl Rottenschlager, dem Leiter der St. Pöltener Emmausgemeinschaft, war besonders interessant. Rottenschlager stand mit verschiedenen Seminaristen im Kontakt und erklärte, von diesen detaillierte Informationen über die Zustände im Priesterseminar erhalten zu haben.
Die Emmausgemeinschaft ist eine in Frankreich gegründete katholische Bewegung, die Notunterkünfte führt und sich um die Linderung sozialer Not bemüht.
Im Zeugenstand offenbarte Rottenschlager eine interessante Verbindungsachse zwischen dem Gegner des damaligen Diözesanbischofs Kurt Krenn und den Freunden des Apostolischen Visitators und jetzigen Diözesanbischofs von St. Pölten, Klaus Küng.
Mag. Rottenschlager nannte dabei den Namen des in Deutschland tätigen österreichischen Priesters und Kirchenrechtlers Alexander Pytlik (35).
Rottenschlagers Aussage zufolge, war Pytlik zur gleichen Zeit die Vertrauensperson des vor dem Wiener Gericht auftretenden Belastungszeugen Remigius R. und der kirchenrechtliche Berater des Apostolischen Visitators Klaus Küng. Ein offensichtlicher Interessenkonflikt.
Remigius R. war in den St. Pöltner Seminarwirren kein kleiner Fisch. Der inzwischen entlassene St. Pöltner Seminarist fungiert im Wiener Prozeß als Belastungszeuge gegen seine zwei früheren Vorgesetzten. Der Ex-Seminarist bezeichnete sich selber als homosexuell und war persönlich in den Homo-Skandal involviert. Er war einer der Hauptinformanten der Medien und trat anonymisiert in einer Enthüllungssendung des Deutschen Fernsehens auf. Wegen angeblicher Nötigung erstattete er im vergangenen Sommer sogar Anzeige gegen Bischof Krenn.
Unklar ist, ob Visitator Küng zum damaligen Zeitpunkt von der Interessenkollision wußte. Doch spätestens nach Bekanntwerden der engen Verbindung seines Rechtsberaters mit einer der involvierten Parteien hätte er sich von Pytlik trennen müssen.
Der Priester und Kirchenrechtler Alexander Pytlik wurde 1969 in Wien geboren und 1994 für die österreichische Militärdiözese zum Priester geweiht. Auf Bitten von Militärbischof Werner nahm ihn Bischof Krenn in sein Priesterseminar auf, wo er den Pastoralkurs absolvierte. Gleichzeitig war er in der Diözese St. Pölten als Kaplan tätig, zunächst in Amstetten zwischen Linz und St. Pölten, später in Mank in der Nähe von St. Pölten. Er galt als besonderer Schützling von Bischof Krenn.
Der österreichische Militärbischof Werner schickte den Jungpriester nach einer frühzeitigen Beendigung seiner Kaplanstätigkeit auf Anraten von Bischof Krenn zum Studium nach Rom, wo er im Kirchenrecht promovierte. Seine Doktorarbeit preist Pytlik im Internet als „für sämtliche Rechtsstudien und für die Rechtspraxis eminent wichtige“ Veröffentlichung an.
Im Jahr 2002 trat er in der Diözese Eichstätt den Posten des Vizeoffizials an. Der Vizeoffizial ist der stellvertretende Leiter der bischöflichen Gerichtsbehörde. Neben seiner Tätigkeit am Eichstätter Diözesangericht wirkt Pytlik auch als Priester der kleinen Pfarrei Buchenhüll vor den Toren von Eichstätt.
Im Internet betreibt Pytlik eine häufig besuchte Homepage. Die Medienarbeit von Pytlik erstreckt sich auch auf das österreichische Fernsehen. Er war bereits Gast bei der „Barbara-Karlich-Show“ und hat dort zu Themen wie „Sex und Gesundheit“, „Käufliche Erotik“, „Homosexualität“ und „Dornenvögel – verliebte Priester“ diskutiert.
Seit einiger Zeit wird Pytlik in der Öffentlichkeit als Mitarbeiter von Bischof Küng bezeichnet. Doch soll Bischof Küng seinen Plan, Pytlik als persönlichen Rechtsberater nach St. Pölten zu holen, inzwischen wieder fallen gelassen haben.
Das sehr gute Verhältnis zwischen Dr. Alexander Pytlik und dem früheren Diözesanbischof von St. Pölten, Kurt Krenn, soll sich inzwischen stark abgekühlt haben. Ein Grund dafür sei ein Seminarist, der im Sommer 2003 auf Empfehlung von Pytlik ins St. Pöltener Seminar aufgenommen und später durch Regens Ulrich Küchl wieder entlassen wurde.
Kurz nachdem die himmelschreienden Zustände im Priesterseminar aufgeflogen waren, wandte sich der inzwischen nach Deutschland übersiedelte Ex-Seminarist an Visitator Küng. Er berichtete ihm, daß er seine damaligen Vorgesetzten schon im Mai 2003 über die kinderpornographischen Computerbilder sowie über moralische Verfehlungen der Seminarleitung informiert hätte.
Eine Kopie seines Schreibens an den unter Schweigepflicht stehenden Apostolischen Visitator stellte er dem österreichischen Boulevardmagazin „News“ zur Verfügung. Nachdem „News“ Auszüge aus dem Schreiben unter dem Titel „Enthüllungsbombe“ (Nr. 36/04) veröffentlicht hatte, sah sich Visitator Küng gehalten, die Aussagen des Schützlings seines Rechtsberaters öffentlich zu dementieren.
Inzwischen wurde der Wiener Prozeß der Ex-Regenten des Priesterseminars in St. Pölten auf unbestimmte Zeit vertagt. Man kann auf die nächste Runde gespannt sein.
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Sonntag, 17. September 2006 21:55
Dr. Alexander Pytlik: KEINE INTERESSENKONFLIKTE
Die Diskussion unterhalb dieses Artikels ist zwar fast abgeschlossen, aber es erfolgte kürzlich aus der
Leserzeitung heraus eine Verlinkung hierher, sodaß es nunmehr nötig ist, auf zwei wichtige Klärungen
hinzuweisen, welche den Grundvorwurf obigen Artikels endgültig ins Nichts auflösen:
1. PDF-SUPER-SERVICE ST. PÖLTEN: RECHTSKRÄFTIGE URTEILE VOLLSTÄNDIG aus den Medienprozessen österreichischer Gerichte (von User „Johannes Paul I.“);
2. KEINE INTERESSENKONFLIKTE: DR. ALEXANDER PYTLIK WAR IMMER SCHON GESUCHTE VERTRAUENSPERSON, NICHT NUR IM FALL VON MILITÄRISCHEN PROZESSEN, SONDERN AUCH IM ZUGE DES WELTBEKANNTEN FALLES ST. PÖLTEN, WO EINE APOSTOLISCHE VISITATION STATTFAND
1. PDF-SUPER-SERVICE ST. PÖLTEN: RECHTSKRÄFTIGE URTEILE VOLLSTÄNDIG aus den Medienprozessen österreichischer Gerichte (von User „Johannes Paul I.“);
2. KEINE INTERESSENKONFLIKTE: DR. ALEXANDER PYTLIK WAR IMMER SCHON GESUCHTE VERTRAUENSPERSON, NICHT NUR IM FALL VON MILITÄRISCHEN PROZESSEN, SONDERN AUCH IM ZUGE DES WELTBEKANNTEN FALLES ST. PÖLTEN, WO EINE APOSTOLISCHE VISITATION STATTFAND
Samstag, 4. Februar 2006 02:02
turk: Ein Jahr später ist vieles geklärt, Gott sei Dank
Still ist es geworden um die längst versunkene Kampagne gegen die gelungene Päpstliche Visitation der Diözese St. Pölten. Zu klar sind die unangenehmen Ergebnisse der von den ehemaligen Vorstehern des St. Pöltener Priesterseminars selbst unnötig angerufenen österreichischen Gerichte. Das nicht rechtskräftige staatliche Urteil erster Instanz zum ehemaligen Subregens ist beispielsweise ein deutlicher und überzeugender Beleg dafür, daß jener oben genannte Seminarist ein glaubwürdiger Belastungszeuge war. Vorwürfe wie „Interessenkonflikte“ an die oben genannte Vertrauensperson sind im Nichts verschwunden. Vielmehr ist nun erahnbar, unter welcher Drucksituation der besagte Seminarist leider stand. Und wohin es führt, wenn aufgeflogene Priester meinen, staatliche Gerichte mit dem Wunsch nach dem Schutz ihrer (sexuellen) Privatsphäre zu belästigen, liest man nunmehr aktuell im kreuz.net-Artikel „Einstweilige Verfügung doch nicht ganz geglückt“
Dienstag, 15. Februar 2005 19:56
Vetter Taferl: Das Interessante zum Abschluß
sind die veränderten Bedingungen beim Posten auf kreuz.net. Offenkundig richten sich diese gegen Dr.
Alexander Pytlik und „turk“, deren zahlreiche Poster mit umfangreichen Text offenbar pro futuro verhindert
werden sollen.
Kann man nur noch ein Posting hintereinander machen, beschränkt auf 3000 Zeichen, dann kann man umfassende Sachverhalte und theologische Fragen nur noch sehr beschränkt darstellen. Auch Umgehungsmöglichkeiten durch Ummeldung auf anderen Postingnamen wurden abgeschnitten.
Damit weitet sich das viel weiter unten angestellte „Nicknameraten“ auf ein Herausgeberraten um. Wer zählt zu den Leuten, die so einseitige Einstellungen in der Causa St. Pölten haben und genug Tagesfreizeit? Z.B. die Herren Hw. Dr. Wolfgang F. Rothe und Dipl. Ing. Michael Dinhobl. Technische Betreuung (einschließl. der hier durchgeführten überfallsartigen Änderung der Postingregeln) allenfalls: Albert Engelmann?
Andere Vorschläge können ja von anderen „Nicknames“ durchgeführt werden…
Kann man nur noch ein Posting hintereinander machen, beschränkt auf 3000 Zeichen, dann kann man umfassende Sachverhalte und theologische Fragen nur noch sehr beschränkt darstellen. Auch Umgehungsmöglichkeiten durch Ummeldung auf anderen Postingnamen wurden abgeschnitten.
Damit weitet sich das viel weiter unten angestellte „Nicknameraten“ auf ein Herausgeberraten um. Wer zählt zu den Leuten, die so einseitige Einstellungen in der Causa St. Pölten haben und genug Tagesfreizeit? Z.B. die Herren Hw. Dr. Wolfgang F. Rothe und Dipl. Ing. Michael Dinhobl. Technische Betreuung (einschließl. der hier durchgeführten überfallsartigen Änderung der Postingregeln) allenfalls: Albert Engelmann?
Andere Vorschläge können ja von anderen „Nicknames“ durchgeführt werden…
Montag, 14. Februar 2005 23:08
turk: KEINE UNVEREINBARKEIT / TEIL 2
Außerdem lohnt es sich, seine Entgegnungen Nr. 1 bis 13 zu lesen, die unterhalb nachzulesen sind.
Wenn man sich alle Presseaussendungen und vom Apostolischen Visitator vorgeschlagenen Maßnahmen ansieht, dann erkennt man deutlich, daß kein einziger Verfahrensfehler vorliegt. Einen solchen könnte ausschließlich der Heilige Stuhl feststellen. Dieser hat nicht nur keinen festgestellt, sondern auch klar gehandelt. Schließlich erreichte Seine Exzellenz Univ.-Prof. Dr. Kurt Krenn die Rücktrittsbitte Seiner Heiligkeit.
Bisher hat weder im anonymen Artikel noch in der anonymen Dikussion nur ein einziger „Journalist“/Diskutant ein Sachargument gegen die Visitation gebracht, geschweige denn einen Verfahrensfehler aufzeigen können. Im übrigen hat Sulpicius ganz recht, daß man immer bei der Sache bleiben und alle öffentlich aufliegenden Informationen gut zusammenschauen sollte, um dann so gerecht wie möglich zu schreiben.
Abschließend sei festgehalten, daß Dr. Alexander Pytlik gerne in aller Nüchternheit die Arbeitsaufträge des Apostolischen Visitators duchgeführt hat – auch im Wissen um die höchste Bedeutung für das Gemeinwohl der Kirche in Österreich. Nicht mehr und nicht weniger. Auch da sollte man nüchtern bei der Sache bleiben. Aber manche leben gerne von Phantomen
Das erregt jedoch bei turk nur ein mildes Lächeln.
Gruß, turk
Wenn man sich alle Presseaussendungen und vom Apostolischen Visitator vorgeschlagenen Maßnahmen ansieht, dann erkennt man deutlich, daß kein einziger Verfahrensfehler vorliegt. Einen solchen könnte ausschließlich der Heilige Stuhl feststellen. Dieser hat nicht nur keinen festgestellt, sondern auch klar gehandelt. Schließlich erreichte Seine Exzellenz Univ.-Prof. Dr. Kurt Krenn die Rücktrittsbitte Seiner Heiligkeit.
Bisher hat weder im anonymen Artikel noch in der anonymen Dikussion nur ein einziger „Journalist“/Diskutant ein Sachargument gegen die Visitation gebracht, geschweige denn einen Verfahrensfehler aufzeigen können. Im übrigen hat Sulpicius ganz recht, daß man immer bei der Sache bleiben und alle öffentlich aufliegenden Informationen gut zusammenschauen sollte, um dann so gerecht wie möglich zu schreiben.
Abschließend sei festgehalten, daß Dr. Alexander Pytlik gerne in aller Nüchternheit die Arbeitsaufträge des Apostolischen Visitators duchgeführt hat – auch im Wissen um die höchste Bedeutung für das Gemeinwohl der Kirche in Österreich. Nicht mehr und nicht weniger. Auch da sollte man nüchtern bei der Sache bleiben. Aber manche leben gerne von Phantomen
Gruß, turk
Montag, 14. Februar 2005 23:00
turk: KEINE UNVEREINBARKEIT / TEIL 1 / WIEDERHOLUNG WEGEN TECHNISCHEN GEBRECHENS
Es ist nett, daß Dr. Alexander Pytlik das Recht zugestanden wird, seine Stimme in einem redaktionell
nicht gekennzeichneten kreuz.net erheben darf. Daß dieser in der unteren künstlichen Diskussion „ mehrere
unterschiedliche Namen“ benutzt hätte, müßte ihm erst nachgewiesen werden. Ich schließe dies aus.
Es ist nicht einmal gesichert, ob die Meldungen unter dem Namen „Dr. Alexander Pytlik“ auch wirklich von
diesem stammen. So viel zur Sicherheit der Identität bei kreuz.net
Es ist durchaus gut, daß gelebte „Homosexualität“ von Vorpostern offenbar als „entsetzlich abartige, ausgelebte Neigung“ angesehen wird. Der Vorposter hat aber sehr schlecht gelesen: weder erhöht noch vermindern homosexuelle Tendenzen die Glaubwürdigkeit einer Aussage. Dr. Pylik hat vielmehr darauf hingewiesen, daß seiner Meinung nach im konkreten Fall die als ehrlich erkannten Aussagen von Remigius R. erhöhtes Gewicht erhalten, da dieser nicht nur vor zwei unterschiedlichen Richterinnen bei seinen detaillierten Beschreibungen der für ihn homoerotischen Weihnachtsfeier 2003 geblieben ist, sondern auch bei Remigius R. kein Grund mehr besteht, die von ihm beobachteten homosexuellen Kußhandlungen zu verschweigen, wohingegen andere offenbar weiterhin vor allem im Sinne eines bestimmten Prozeßinteresses gegen eine österreichische Zeitschriftengesellschaft den Eindruck erwecken, nicht frei das sagen zu können, was sie eigentlich sagen müßten. Nur dies meinte Dr. Pytlik, und nichts anderes. Was aber Remigius R. besaß oder auch nicht, müßte man ihm selbst fragen.
Weiters bezweifle ich ganz stark, daß nur Remigius R. „der Kronzeuge“ gegen das Homo-Seminar wäre. Vielmehr denke ich mir, daß wenn dieser Prozeß gegen diese Zeitschriftengesellschaft weiterläuft, auch andere Personen ihre Beobachtungen getreu vermelden könnten.
Eine Vertrauensperson zur Begleitung auf dem Behördenweg ist kein Rechtsberater, sondern einfachhin eine Art Garant, daß eine erhöhte Sicherheit zur freien und wahren Aussage möglich wird. Im Zusammenhang mit den von Remigius R. behaupteten Nötigungen, die er von Seiten des ehemaligen Regens und Subregens erlitten haben möchte, zeigt sich klar der besondere Sinn in diesem Zusammenhang. Da im übrigen ausschließlich der Visitator etwaige Urteile und Einschätzungen vorgibt, ergibt sich gar kein Problem der Unvereinbarkeit. Denn sowohl der Vertrauensperson als auch dem Team des Visitators ging es nur um eine einzige Sache: um die Wahrheit in den Sachfragen, die nicht unterdrückt werden sollte. Zeigen Sie mir ein einziges Gesetz, auch staatlicherseits, was dies direkt ausschließen würde.
Im ganzen Zusammenhang ist besonders auf den wertvollen Kommentar von Dr. Alexander Pytlik zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus zu verweisen:
http://www.internetpfarre.de/blog/item/40/
Es ist durchaus gut, daß gelebte „Homosexualität“ von Vorpostern offenbar als „entsetzlich abartige, ausgelebte Neigung“ angesehen wird. Der Vorposter hat aber sehr schlecht gelesen: weder erhöht noch vermindern homosexuelle Tendenzen die Glaubwürdigkeit einer Aussage. Dr. Pylik hat vielmehr darauf hingewiesen, daß seiner Meinung nach im konkreten Fall die als ehrlich erkannten Aussagen von Remigius R. erhöhtes Gewicht erhalten, da dieser nicht nur vor zwei unterschiedlichen Richterinnen bei seinen detaillierten Beschreibungen der für ihn homoerotischen Weihnachtsfeier 2003 geblieben ist, sondern auch bei Remigius R. kein Grund mehr besteht, die von ihm beobachteten homosexuellen Kußhandlungen zu verschweigen, wohingegen andere offenbar weiterhin vor allem im Sinne eines bestimmten Prozeßinteresses gegen eine österreichische Zeitschriftengesellschaft den Eindruck erwecken, nicht frei das sagen zu können, was sie eigentlich sagen müßten. Nur dies meinte Dr. Pytlik, und nichts anderes. Was aber Remigius R. besaß oder auch nicht, müßte man ihm selbst fragen.
Weiters bezweifle ich ganz stark, daß nur Remigius R. „der Kronzeuge“ gegen das Homo-Seminar wäre. Vielmehr denke ich mir, daß wenn dieser Prozeß gegen diese Zeitschriftengesellschaft weiterläuft, auch andere Personen ihre Beobachtungen getreu vermelden könnten.
Eine Vertrauensperson zur Begleitung auf dem Behördenweg ist kein Rechtsberater, sondern einfachhin eine Art Garant, daß eine erhöhte Sicherheit zur freien und wahren Aussage möglich wird. Im Zusammenhang mit den von Remigius R. behaupteten Nötigungen, die er von Seiten des ehemaligen Regens und Subregens erlitten haben möchte, zeigt sich klar der besondere Sinn in diesem Zusammenhang. Da im übrigen ausschließlich der Visitator etwaige Urteile und Einschätzungen vorgibt, ergibt sich gar kein Problem der Unvereinbarkeit. Denn sowohl der Vertrauensperson als auch dem Team des Visitators ging es nur um eine einzige Sache: um die Wahrheit in den Sachfragen, die nicht unterdrückt werden sollte. Zeigen Sie mir ein einziges Gesetz, auch staatlicherseits, was dies direkt ausschließen würde.
Im ganzen Zusammenhang ist besonders auf den wertvollen Kommentar von Dr. Alexander Pytlik zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus zu verweisen:
http://www.internetpfarre.de/blog/item/40/
Montag, 14. Februar 2005 22:59
Sulpicius: @x.yass@gmx.net:
Was hat Rothe mit mißbrauchten Kindern zu tun? Also, man sollte schon die Fakten auseinanderhalten…
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