16:31:12 | Montag, 7. Januar 2008
Der Bischof unterwarf sich dem geforderten Ritual der politisch-korrekten Distanzierung
Der Vorteil des Vergleichsverbotes besteht darin, daß man heute das gleiche wie damals tun und anschließend behaupten kann, daß es etwas ganz anderes war. Von Hubert Hecker.
(kreuz.net) Bischof Gebhard Fürst von Rottenburg-Stuttgart hatte recht, als er bei der Stammenzellenfrage
die Medizin der National-Sozialisten ins Spiel brachte.
Menschenversuche seien in Deutschland schon während
der Nazizeit mit der Begründung, durchgeführt worden, daß man damit die Heilungschancen anderer Menschen
verbessern könne – erklärte der Bischof nach Angaben der Stuttgarter Zeitung ‘Sonntag aktuell’ vom vergangenen
9. Dezember.
Ab Januar 1940 richteten die Nationalsozialisten im Deutschen Reich sechs Tötungsanstalten
ein. Diese waren von Anfang an von der Maxime bestimmt: Töten, um zu heilen.
Bei der Planung der Euthanasie-Mordaktion
ging man davon aus, daß von den 300.000 deutschen Anstaltsinsassen etwa ein Viertel unheilbar und damit
dauernd pflegebedürftig wäre.
Entsprechend wurden 70.000 Menschen von NS-Medizinern und Pflegekräften
vergast, um für die verbliebenen „heilbaren“ Patienten Ressourcen freizumachen.
Ein Vertreter der therapeutischen
Tötungsmedizin war der Koblenzer Arzt
Dr. Adolf Wahlmann († 1956). Er war von 1942 bis 1945 leitender
Arzt in der Euthanasie-Anstalt Hadamar.
Im Jahr 1941 wurden dort mehr als 10.000 Behinderte aus dem mittelwestlichen
Bereich Deutschlands vergast.
Völlig unheilbar und lebensunwertNach dem Stop dieser ersten Tötungsphase
im August 1941 – unter anderem aufgrund der Protestpredigten des Münsteraner Bischofs Clemens August
Graf von Galen – wurde Wahlmann beauftragt, die zweite Tötungsphase einzuleiten.
In der Folge wurden
ab 1942 noch einmal 4.500 Kranke durch Mangelernährung sowie mittels Tabletten und Spritzen umgebracht.
Wahlmann wurde 1947 vor dem Landgericht Wiesbaden angeklagt, 900 Krankenmorde begangen zu haben. Seine
Verbrechen rechtfertigte er mit therapeutischen Zwecken und Zielen.
Der NS-Mediziner erklärte, daß
sich unter den 320.000 Anstaltsinsassen in Deutschland 200.000 Geisteskranke – „die ich als völlig unheilbar
und lebensunwert halte“ – befanden.
Weil diese Anstaltsgebäude, Pflegepersonal und Ärzte benötigten,
müsse er daran denken, „diese Leute zu dezimieren, um diejenigen, die heilbar sind, in den Stand zu setzen,
nun wirklich auch geheilt zu werden.“
In Hadamar habe man „bei 800 Kranken etwa 600 derartig unheilbare
Fälle“ gehabt.
Millionen in den Sand gesetztWahlmann hatte in den 30er Jahren an neuen Behandlungsmethoden
für Schizophrenkranke geforscht und darüber publiziert.
Doch nach seinen Angaben stellten die Mediziner
auf einem internationalen Kongreß in München im Jahr 1939 fest:
„Nachdem wir nun diese prachtvollen
therapeutischen Methoden erfunden haben, die Kardiazol-, Elektroschock und Insulin-Methode, sind wir gar
nicht imstande, sie durchzuführen und die Leute damit zu behandeln.“
Die große Masse der unheilbar
Kranken würde die Ressourcen verbrauchen, die man dringend für die Anwendung der neuen Heilmethoden
brauche.
Vor Gericht rechnete Wahlmann vor, daß bei einem Tagessatz von fünf Reichsmark für 200.000
unheilbare Kranke „täglich ein Million Reichsmark verloren“ gingen, „meine Herren“.
Wenn man mit den
neuen Methoden wirklich etwas zur Heilung erreichen wollte, dann sei dieser harte Standpunkt notwendig.
Wahlmann wurde 1947 zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. 1953 entließ man ihn aufgrund seines Alters.
Beim Nürnberger Ärzteprozeß, der ab dem Jahr 1946 stattfand, zeigte sich, wie erschreckend verbreitet
die Logik des Tötens-um-zu-heilen unter den Ärzten des Dritten Reiches war.
Fazit: Die katholische
Kirche hat also für die Ablehnung der „verbrauchenden Embryonenforschung“ gute Gründe – historische
wie ethische:
Politisch korrekter Rückzug„Auch embryonale Menschen dürfen zum Zwecke einer erhofften
besseren Heilung anderer Menschen nicht getötet werden“ – so Bischof Fürst im Originalzitat.
Im Anschluß
an diese Stellungnahme drückten 18 Medizin-Direktoren im Namen von Stammzellenforschern und „Wissenschaftlern
der ganzen Welt“ ihr Beleidigtsein über den Vergleich aus.
Daraufhin unterwarf sich der Bischof dem
geforderten Ritual der politisch-korrekten Distanzierung:
„Die Verbrechen, die im menschenverachtenden
System des Nationalsozialismus geschahen, seien durch keinen Vergleich zu relativieren.“
Mit Bezug auf
das Diffamierungsgefühl der Wissenschaftler sagte der Bischof, er wolle die heutige Stammzellenforschung
niemals in einen Zusammenhang mit dem damaligen „ideologischen und historischen Kontext bringen“.
Das
heißt im Klartext: NS-Mediziner haben ihre Praxis des Tötens-um-zu-heilen aus völlig anderen ideologischen
Gründen verfolgt als die heutigen Stammzellenforscher.
Die Praxis ist zu vergleichen, der Kontext nicht.
Der Autor war 13 Jahre lang pädagogischer Mitarbeiter in der Gedenkstätte Hadamar.
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