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Päpstliches Himmelfahrtskommando + Ausweg aus der Krise + Bischof mit Konzilsgeist + Vorschriftsgemäße Narrenmessen + Unrecht am Kreuz
Päpstliches Himmelfahrts- kommando
Vatikan. Der irakische Premierminister Nuri el Maliki hat Papst Benedikt XVI. in den Irak eingeladen. Seit dem US-Überfall auf das Land flüchten die Christen in Massen aus dem Land oder werden Opfer von Anschlägen. Wegen Anschlägen auf mehrere irakische Kirchen am Sonntag schrieb Benedikt XVI. an den kürzlich zum Kardinal erhobenen Patriarchen Emmanuel III. Delly ein Beileidstelegramm. Darin empfiehlt der Heilige Vater das irakische Volk dem himmlischen Schutz „unsers allmächtigen und barmherzigen“ Gottes an.
Ausweg aus der Krise
Italien. Die Kirchenmusik ist in der Krise. Das erklärte der US-Benediktinerabt und Vizepräsident der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Kulturgüter, Abt Christopher Zielinski, in einem Artikel für die vatikanische Tageszeitung ‘Osservatore Romano’. Für die Wiederentdeckung des kirchlichen Schatzes empfiehlt Abt Zielinski die Wiedereinführung des gregorianischen Chorals.
Bischof mit Konzilsgeist
Deutschland. Am gestrigen Donnerstag fand im Freiburger Münster die Bestattung des früheren Erzbischofs von Freiburg, Mons. Oskar Saier statt. Das Requiem zelebrierte der Erzbischof von Freiburg, Mons. Robert Zollitsch. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, predigte. Dabei betonte Kardinal Lehmann, daß der Verstorbene als Priester und Bischof ganz aus dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils gelebt und gewirkt habe.
Vorschriftsgemäße Narrenmessen
Deutschland. Das Erzbistum Köln hat eine Handreichung für Brauchtums- und Mundartmessen herausgegeben. Das berichtete die ‘Katholische Nachrichtenagentur’. Faschingskostüme sind in Messen zur Karnevalszeit nicht erlaubt. Es sei jedoch gestattet, Uniformen und Trachten von Karnevalsgesellschaften zu tragen. Die Handreichung gibt auch Leitlinien zur Predigt. Diese dürften in Mundart gehalten werden, müßten jedoch von Büttenreden zu unterscheiden sein. Wichtig sei, daß sie der Verkündigung dienen.
Unrecht am Kreuz
Großbritannien. Die Angestellten der Fluglinie ‘British Airways’ dürfen im Dienst kein Kreuz tragen. Das entschied ein Gericht, nachdem eine 56jährige Angestellte aus London die Linie wegen religiöser Diskriminierung verklagt hat. Die Fluggesellschaft behauptet, das Tragen von Kreuzen verstoße gegen die Kleiderordnung. Die Klägerin ist fassungslos: „Ich dachte, vor dem Gericht wird Recht gesprochen.“ Die Frau wies darauf hin, daß Muselmanninen ihren Schleier weiterhin tragen dürfen.
© Titelbild: Nicola T, CC
Vatikan. Der irakische Premierminister Nuri el Maliki hat Papst Benedikt XVI. in den Irak eingeladen. Seit dem US-Überfall auf das Land flüchten die Christen in Massen aus dem Land oder werden Opfer von Anschlägen. Wegen Anschlägen auf mehrere irakische Kirchen am Sonntag schrieb Benedikt XVI. an den kürzlich zum Kardinal erhobenen Patriarchen Emmanuel III. Delly ein Beileidstelegramm. Darin empfiehlt der Heilige Vater das irakische Volk dem himmlischen Schutz „unsers allmächtigen und barmherzigen“ Gottes an.
Ausweg aus der Krise
Italien. Die Kirchenmusik ist in der Krise. Das erklärte der US-Benediktinerabt und Vizepräsident der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Kulturgüter, Abt Christopher Zielinski, in einem Artikel für die vatikanische Tageszeitung ‘Osservatore Romano’. Für die Wiederentdeckung des kirchlichen Schatzes empfiehlt Abt Zielinski die Wiedereinführung des gregorianischen Chorals.
Bischof mit Konzilsgeist
Deutschland. Am gestrigen Donnerstag fand im Freiburger Münster die Bestattung des früheren Erzbischofs von Freiburg, Mons. Oskar Saier statt. Das Requiem zelebrierte der Erzbischof von Freiburg, Mons. Robert Zollitsch. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, predigte. Dabei betonte Kardinal Lehmann, daß der Verstorbene als Priester und Bischof ganz aus dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils gelebt und gewirkt habe.
Vorschriftsgemäße Narrenmessen
Deutschland. Das Erzbistum Köln hat eine Handreichung für Brauchtums- und Mundartmessen herausgegeben. Das berichtete die ‘Katholische Nachrichtenagentur’. Faschingskostüme sind in Messen zur Karnevalszeit nicht erlaubt. Es sei jedoch gestattet, Uniformen und Trachten von Karnevalsgesellschaften zu tragen. Die Handreichung gibt auch Leitlinien zur Predigt. Diese dürften in Mundart gehalten werden, müßten jedoch von Büttenreden zu unterscheiden sein. Wichtig sei, daß sie der Verkündigung dienen.
Unrecht am Kreuz
Großbritannien. Die Angestellten der Fluglinie ‘British Airways’ dürfen im Dienst kein Kreuz tragen. Das entschied ein Gericht, nachdem eine 56jährige Angestellte aus London die Linie wegen religiöser Diskriminierung verklagt hat. Die Fluggesellschaft behauptet, das Tragen von Kreuzen verstoße gegen die Kleiderordnung. Die Klägerin ist fassungslos: „Ich dachte, vor dem Gericht wird Recht gesprochen.“ Die Frau wies darauf hin, daß Muselmanninen ihren Schleier weiterhin tragen dürfen.
© Titelbild: Nicola T, CC
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Samstag, 12. Januar 2008 12:34
Aleph: Leider nicht im NOM-Ritus
Ich hab dann umgeschaltet zum Gottesdienst in die Frauenkirche/Dresden. Da stimmte wenigstens die Musik!
LANDORGANIST @ Die Musik mag im der Frauenkirche schon stimmen. Leider wird da aber keine Messe im NOM-Ritus gefeiert, wo der Altar zur Gemeinde vorgerückt ist und nicht wie ein Schwalbennest an die Kirchenrückwand geklebt ist.
LANDORGANIST @ Die Musik mag im der Frauenkirche schon stimmen. Leider wird da aber keine Messe im NOM-Ritus gefeiert, wo der Altar zur Gemeinde vorgerückt ist und nicht wie ein Schwalbennest an die Kirchenrückwand geklebt ist.
Samstag, 12. Januar 2008 10:05
Gallowglas: @benedikt
Einfach zu kapieren: Während sich jeder der Kirche entziehen kann, kann man sich der öffentlichen Gewalt
(hier: einem Urteil) eben nciht so ohne weiteres entziehen.
Falsch, ich bezog mich auf die Vorschriften, welche die RKK als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern machen darf.
Und ich rede nun nicht von Priestern, Ordensleuten & Co, sondern z.B. von Krankenschwestern, Hausmeistern, Putzfrauen, Kindergärtnerinnen ect. pp.
Die dürfen, den für die RKK geltenden Sondergesetzen in D nach, weder unverheiratet zusammenleben, noch homosexuell sein, keine außerehelichen Kinder haben, nicht aus der Kirche austreten, sich nicht scheiden lassen, erst recht nicht ein 2. mal heiraten usw. usw.
all das sind gesetzlich garantierte Kündigungsgründe.
Dagegen ist das Verbot religiöser Symbole bei der Arbeit absolut lächerlich, denn die Fluglinie mischt sich nicht in das Privatleben ihrer Angestellten ein, ob die in ihrer Freizeit mit 10 kg Kreuzkettchen um den Hals rumlaufen oder nicht ist denen egal, die RKK dagegen darf ihren Opfern per Gesetz vorschriften fürs Privatleben machen …
Aber das ist ja wieder vollkommen in Ordnung, oder ?
Falsch, ich bezog mich auf die Vorschriften, welche die RKK als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern machen darf.
Und ich rede nun nicht von Priestern, Ordensleuten & Co, sondern z.B. von Krankenschwestern, Hausmeistern, Putzfrauen, Kindergärtnerinnen ect. pp.
Die dürfen, den für die RKK geltenden Sondergesetzen in D nach, weder unverheiratet zusammenleben, noch homosexuell sein, keine außerehelichen Kinder haben, nicht aus der Kirche austreten, sich nicht scheiden lassen, erst recht nicht ein 2. mal heiraten usw. usw.
all das sind gesetzlich garantierte Kündigungsgründe.
Dagegen ist das Verbot religiöser Symbole bei der Arbeit absolut lächerlich, denn die Fluglinie mischt sich nicht in das Privatleben ihrer Angestellten ein, ob die in ihrer Freizeit mit 10 kg Kreuzkettchen um den Hals rumlaufen oder nicht ist denen egal, die RKK dagegen darf ihren Opfern per Gesetz vorschriften fürs Privatleben machen …
Aber das ist ja wieder vollkommen in Ordnung, oder ?
Freitag, 11. Januar 2008 19:36
Benedikt: @ Gallowglas
Schon seltsam … die RKK darf ihren Mitarbeitern u.a. sogar vorschreiben, in wen sie sich verlieben dürfen,
aber wehe es ist mal anders rum, dann geht hier das Gejammer los …
Einfach zu kapieren: Während sich jeder der Kirche entziehen kann, kann man sich der öffentlichen Gewalt (hier: einem Urteil) eben nciht so ohne weiteres entziehen.
Einfach zu kapieren: Während sich jeder der Kirche entziehen kann, kann man sich der öffentlichen Gewalt (hier: einem Urteil) eben nciht so ohne weiteres entziehen.
Freitag, 11. Januar 2008 16:50
landorganist: Kirchenmusik in der Krise?
Wenn man die päpstlichen Gottesdienste in St. Peter mitverfolgt, stimmt das sicher. Aber da hilft auch nicht gregorianischer Choral. Den kann die Capella Sistina nämlich auch nicht. Höhepunkt der Katastrophe war der Gottesdienst an Neujahr. Der Gesang zog einem die Schuhe aus. Ich hab dann umgeschaltet zum Gottesdienst in die Frauenkirche/Dresden. Da stimmte wenigstens die Musik!
Freitag, 11. Januar 2008 11:43
Alois Bischof: Typisch
daß die antichristlichen Medien der westlichen ‘zivilisierten’ Welt nichts melden über die planmäßige
Vertreibung und Ausrottung der einheimischen irakischen chaldäisch-katholischen Christen.
Auch typisch, daß britische Gerichte so stark die eigenen Kultur und Religion leugnen und Musliminnen mehr Rechte zugestehen als friedsamen und immerhin liebvollen Christen wie diese oben genannte Frau. Es erinnert hier immer mehr an der Tatsache, daß die EU insgesamt sich zu einer D.D.R.-Lightversion entwickelt.
Auch typisch, daß britische Gerichte so stark die eigenen Kultur und Religion leugnen und Musliminnen mehr Rechte zugestehen als friedsamen und immerhin liebvollen Christen wie diese oben genannte Frau. Es erinnert hier immer mehr an der Tatsache, daß die EU insgesamt sich zu einer D.D.R.-Lightversion entwickelt.
Freitag, 11. Januar 2008 11:30
RRR: @ Benedikt
Danke!
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