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Samstag, 19. Januar 2008 11:30
Sylvia Stolz – eine deutsche Jeanne d’Arc?
Wer es vermeiden will, ein „Antisemit“ genannt zu werden, verzichtet am besten auf das Christentum. Von Sedi-Pater Rolf Hermann Lingen.
Sylvia Stolz auf der Webseite 'voelkische-reichsbewegung.org'.
Sylvia Stolz auf der Webseite ‘voelkische-reichsbewegung.org’.
(kreuz.net) Am 14. Januar ist die Münchner Rechtsanwältin Sylvia Stolz (44) im Saal des Landgerichtes Mannheim nach Verlesung eines Haftbefehls verhaftet worden.

Frau Stolz hat bekannte Revisionisten wie Ernst Zündel und Germar Rudolf verteidigt, die beide inzwischen im Gefängnis sitzen.

Jetzt ist sie selber mit dem Vorwurf der Holocaustleugnung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Zusätzlich wurden fünf Jahre Berufsverbot gegen sie verhängt.

Hitler-Bewunderer feiern Sylvia Stolz als eine deutsche Jeanne d’Arc.

Dagegen warf Andreas Grossmann von der Staatsanwaltschaft Mannheim der Rechtsanwältin vor, sie wolle wieder „ein Deutschland der brennenden Synagogen“.

Die Wahrheit liegt aber, wie so oft, ganz woanders.

Im Grunde handelt es sich bei dieser Sache um ein durch und durch antichristliches Spektakel. Dabei haben sehr viele sehr viel Schuld auf sich geladen – zunächst Sylvia Stolz und die ihr zujubelnden Rechten, aber auch die Bundesrepublik und die gegen Frau Stolz grölenden Gutmenschen.

Die schwerste Schuld mag allerdings bei den Desinteressierten liegen, die allenfalls schulterzuckend etwas von der „Verhaftung einer Holocaust-Leugnerin“ aufschnappen, bevor sie sich ihrer Tasse Kaffee und den Sportnachrichten widmen.

Ist Sylvia Stolz wirklich eine deutsche Jeanne d’Arc? An ihr ist nichts Christliches. Ganz im Gegenteil: Sie ist bekennende Hitler-Bewunderin.

Der Nationalsozialismus ist eine Religion, in der Adolf Hitler als „höherer Christus“ gefeiert wird. Hitler hat diesen Kult selber propagiert.

Entsprechende Stellen finden sich in seinem Buch „Mein Kampf“, wo er eine antichristliche „Erbsündenlehre“ verkündigt.

An die Stelle der echten Erbsündenlehre tritt die Rassenlehre, die nicht mehr die Erlösung von Schuld durch Gott, sondern die angebliche Reinheit des Blutes will.

Im Nationalsozialismus gibt es weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit eines Erlösers, sondern nur die Notwendigkeit, sich von einem Führer als reine Rasse leiten zu lassen.

Hitler mutiert in dieser Ideologie zu einem Über-Christus, für den der „alte Christus“ nur ein Vorausbild war.

Darum will der Nationalsozialismus auch nichts von einer jüdischen Genealogie Christi wissen, sondern macht ihn kurzerhand zum „Arier“. Das hat die Kirche streng verurteilt, so Kardinal Michael Faulhaber von München in seinen berühmten Adventspredigten des Jahres 1933.

In ihrer Verteidigungsschrift für Ernst Zündel beruft sich Frau Stolz auch auf Benedikt XVI.:

„Ratzinger ist – wie wir heute wissen – nicht irgendwer, sondern jetzt als Papst Benedikt XVI. das Oberhaupt der Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist, einst die mächtigste, welche die Geschichte je gesehen hat. Der Gedanke, daß wir ihn als »Krypto-Nazi« für uns Deutsche in Anspruch nehmen könnten, ist nicht gerade unangenehm. Er hat – ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von »Demokratie« als »Neusprech« (Orwellspeech) durchschaut.“

Noch wenige Tage vor ihrer Verurteilung äußerte Frau Stolz, daß sie im Gefängnis „in guter Gesellschaft sei, zusammen mit Hitler, Jesus und Sokrates“.

Laut Richter Rolf Glenz hat Frau Stolz „den millionenfachen Mord während der Zeit des Nationalsozialismus wider besseres Wissen geleugnet“ und so gegen den „Volksverhetzungsparagraphen“ verstoßen.

Diese Anschuldigung läßt sich aber nicht aufrechterhalten.

Es ist nämlich nicht der Fall, daß es eine klare Lehre gibt, was man glauben muß respektive nicht glauben darf, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu werden.

Auch der Paragraph im Strafgesetzbuch schweigt sich aus.

Jeder kann sich überzeugen, daß sogar die Gedenktafeln in Auschwitz abgeändert wurden – von vier Millionen Opfern auf 1,5 Millionen Opfer.

Außerdem kursiert zum Beispiel bei ‘youtube.de’ seit bereits drei Monaten eine Ausgabe der alliierten Wochenschau „Welt im Film – Urteil im Auschwitz-Prozeß (1948)“, wo von „nahezu dreihunderttausend“ Auschwitz-Opfern die Rede ist.

Die Spanne der offiziellen Auschwitz-Opferzahlen reicht von acht Millionen bis hin zu 70.000 Toten.

Wirklich sicher ist somit nur eines: Es gibt gigantisch voneinander abweichende Opferzahlen.

Als Staatsanwalt Grossmann im Zündel-Prozeß gefragt wurde, welche Opferzahl man glauben müsse, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu werden, entgegnete er, er halte nichts von „gerichtlichen Wasserstandsmeldungen“.

Anderes Beispiel: Wer früher „leugnete“, daß in Dachau Menschen vergast wurden, kam in den Kerker. Heute wird offiziell zugegeben, daß es dort nie Menschenvergasungen gab.

Dabei hätte es genügt, im Buch „Christus in Dachau“ von Pater Johann Maria Lenz nachzulesen.

Eine besondere Stellung nimmt die Judenseife ein. Erst vor wenigen Monaten hat die deutsche Justiz entschieden, daß die von den Nationalsozialisten produzierte „Seife aus Judenfett“ sowohl handgreiflich faßbare Realität als auch propagandistische Fiktion sei.

Man muß sich somit nicht mehr darauf beschränken, nur jene wegen Volksverhetzung zu verurteilen, welche die Judenseife bekennen respektive leugnen.

Durch die unmißverständlichen Entscheidungen der Justiz ist nun endlich Platz für alle.

Noch ein kurzer Blick auf die Darstellung der Verurteilung von Frau Stolz in der freien Presse, zum Beispiel auf dem „Nachrichtenportal Rhein-Neckar“.

Diese publizierte am 15. Januar den Beitrag von Steffen Mack „Ein letzter Hitlergruß“. Darin schreibt Mack:

„Als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz das Wort ergreift, quakt die Angeklagte dazwischen, will wieder Anträge stellen.“

Stolz redet also nicht. Sie quakt.

Dann preist Mack die „ruhige, bedächtige Art der Prozeßführung“ des Richters.

Doch in Wahrheit hat Richter Glenz nicht ruhig und bedächtig gehandelt. Vielmehr schmetterte er energisch jeden Beweisantrag von Frau Stolz ab.

Wie immer man zu Stolz und zur Holocaust-Frage steht:

Ein Verfahren, in dem der Richter der angeklagten Partei und ihrer Verteidigung immer nur den Mund verbietet und somit die Öffentlichkeit aus einem so bedeutsamen Verfahren ausschließt, wäre in einem Rechtsstaat völlig undenkbar.

Eine Betrachtung über die Verurteilung von Frau Stolz wäre unvollständig, würde man nicht die Holocaust-Religion berücksichtigen, wie es der französische Regisseur jüdischer Abstammung, Claude Lanzmann, es formuliert: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi“.

Oder in den Worten des US-Kolumnisten Joseph Sobran:

„So if you want to avoid being called »anti-Semitic«, the safest course is to renounce Christianity.“

Welt im Film – Urteil im Auschwitz-Prozess (1948)
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 121 Lesermeinungen:
Dienstag, 5. August 2008 03:20
Manuel Böhm: Information zu Rolf Hermann Lingen
Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“ Rolf Hermann Lingen, der Gründer einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch katholische Kirche, die Priesterbruderschaft St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym „Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“ veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung „römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent integre Priester und all jene, die nicht seiner Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten verantworten musste.
Interessante Informationen zu Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf:

http://andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8

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Donnerstag, 24. Januar 2008 18:41
clarissa colonia: Die Strafbarkeit des Antisemitismus wegen Volksverhetzung
kommt daher, daß in dessen Namen planmäßiger Völkermord betrieben worden ist.
Das haben die Römer zwar auch getan, aber nur bei Barbaren, die nicht vernünftig sein, sich in den Grenzen des Imperiums niederlassen, Steuern zahlen und die Römer in Ruhe lassen wollten. Leider jedoch, wenn ich mich so hier und dort umschaue, haben die Römer das nicht wirkich gründlich genug durchgezogen. Nun ja, dem guten Caesar dem netten Germanicus oder dem lieben Varus ist eben die planmäßige Durchführung nicht gelungen; dafür bedurfte es schon germanischer Tüchtigkeit, keltischer Verschlagenheit und pannonischer Grausamkeit, um das zuwege zu bringen. Das war mit römischer Nonchalance eben nicht zu machen.
Donnerstag, 24. Januar 2008 10:09
kali: knödelhuber
Wie kommt es, dass Ihrem antisemitischen Auswurf… Wer sich solcher Floskeln bedienen muß, hat doch in Wirklichkeit schon Probleme mit der Wahrheit. Die größten Antisemiten sind doch die Zionisten in ihrem Ausrottungskrieg gegen die Palestinenser selber. Dies ist mithin ein Grund weshalb man den Holokaust braucht um immer als bedauernswertes armes Opfer vor der restlichen Menschheit zu gelten.
Daß überhaupt Antisemetismus strafbar ist, und Anti-germanismus oder Keltismus oder Antiitakismus nicht, ist doch auch schon etwas eigenartig. Gibt es nicht auch verschiedene Ausgaben Ihrer „Dokumente“, welche für Juden und welche für die „Tiere“.
Donnerstag, 24. Januar 2008 02:19
Leblhuber: @nordpol:
Der Wahrheit kann die Lüge nicht standhalten.
Ich schließe aus Ihrem Posting, dass Sie englische Texte nicht lesen können. Ihr Problem!!!

Wie kommt es dann aber, dass Sie Talmudtexte zitieren, ohne deren Quelle zu nennen? Wie kommt es, dass Sie an der Überprüfung der Authentizität dieser von Ihnen zitierten Texte nicht interessiert sind? Wie kommt es, dass Ihrem antisemitischen Auswurf offensichtlich jede Grundlage fehlt?

Warum gehen Sie auf den Text meines verlinkten Talmudausschnittes nicht ein? Sie haben zitiert, ohne den Wortlaut zu kennen.

Der Misserfolg der Antisemiten ist unausweichlich. Ihre nicht vorhandene gesellschaftspolitische Relevanz beweist es. Mit Adepten Ihres Formates ist nichts zu gewinnen.

Nennen Sie doch die Quelle Ihres Talmudzitates!!!!
Donnerstag, 24. Januar 2008 01:47
nordpol: Leblhuber
Zitat Leblhuber:(…) Sie sind ja noch blöder, als in diesem Forum überhaupt erlaubt ist(…)

Herr Leblhuber, nur wer sich seiner Wahrheit sicher ist, reagiert gelassen. Das müsste Ihnen doch als angeblicher „Akademiker“ bewusst sein. Over and out.

Der Wahrheit kann die Lüge nicht standhalten.
Donnerstag, 24. Januar 2008 01:19
Leblhuber: @nordpol:
Der Originaltext auf Folie 104a wurde doch bestimmt in Hebräisch und nicht in Englisch verfasst … Originaltext … Wozu eigentlich Ihr Imponiergehabe mit Englisch ? Alles und nichts kann in Ihrem Sanhedrin-Text stimmen. Der ist bestimmt genauso authentisch, wie das original Anne-Frank-Tagebuch, in dem vereinzelte Passagen mit Kugelschreiber verfasst wurden.
Sie sind ja noch blöder, als in diesem Forum überhaupt erlaubt ist.

Ich setze Ihnen jetzt einen Link, der zwar antisemitisch ist, aber in Bezug auf den Talmudtext authentisch.
Dieser Link wird hier auch gerne von Antijudaisten benützt, die damit rechnen, dass keiner nachliest.

http://come-hear.iahushua.com/…n/sanhedrin_104.html

Es gibt leider keine deutsche Gesamtübersetzung. Wenn Sie sich nicht blamieren wollen, benützen Sie ein Onlinewörterbuch! Die Grundschule werden Sie ja geschafft haben!

Wie kommt es eigentlich, dass jemand, der vom Talmud keine Ahnung hat, ihn zitiert? Nennen Sie doch Ihre Quelle!!!

Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Vehemenz sich die Antisemiten und Neonazis zu Wort melden und sich gleichzeitig bloß stellen.

Auch wenn es bis zu Ihnen nicht durchgedrungen sein sollte: Die Wahrheit macht frei und die Lüge versklavt!!!
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