Eine kirchenpolitische Sensation
Die wahre Bedrohung der Kirche in Deutschland besteht derzeit nicht in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.
(kreuz.net) Eine „bewährte Praxis“ der Deutschen Bischöfe ist rechtswidrig. Das erklärte Hw. Wolfgang
F. Rothe (40), Kirchenrechtler, ehemaliger Subregens des St. Pöltner Priesterseminars und ehemaliger
Sekretär des St. Pöltener Bischofs Kurt Krenn, am 19. November auf der Webseite ‘katholisches.info’.
In seinem Beitrag bespricht Hw. Rothe eine Arbeit des Kirchenrechtlers René Löffler.
Diese wurde im Wintersemester 2005/2006 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn als Doktoratsdissertation angenommen.
Hw. Rothe zitiert daraus das zusammenfassende Ergebnis:
„Aus der Erklärung, mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, läßt sich nicht erkennen, daß der Betreffende den Willen zur vollständigen Trennung von der katholischen Kirche hat.
Der dem Körperschaftsaustritt zugrunde liegende Geschäftswille ist die Aufgabe der Pflichten im bürgerlichen Bereich, was nicht identisch ist mit einer bewußt angestrebten Trennung von der Kirche Jesu Christi.“
Hw. Rothes Kommentar: „Wenn dieser in die nüchterne Sprache der Kirchenrechtswissenschaft gekleidete Befund richtig ist, dann handelt es sich dabei – etwas weniger nüchtern formuliert – um eine kirchenpolitische Sensation“.
Dann sei die von der Deutschen Bischofskonferenz rigoros vertretene Auffassung, den Kirchenaustritt eines Katholiken, der gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde erklärt wird, generell als Abfall von der Kirche zu werten, „schlichtweg falsch“.
Hw. Rothe erwähnt in diesem Zusammenhang den emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp.
Dieser landete vor einigen Monat einen medienwirksamen Coup, als er seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärte und zugleich beteuerte, der Kirche als Glaubensgemeinschaft weiterhin angehören zu wollen.
Zapp vertritt die Auffassung, daß ein Kirchenaustritt die Kirchenmitgliedschaft ihm Rahmen des staatlichen Bereiches beendet, während der kirchliche Status dadurch nicht berührt wird.
Das würde – so Hw. Rothe – das in Deutschland bestehende System der Kirchenfinanzierung in seinen Grundfesten erschüttern:
„In diesem Fall wäre zu erwarten, daß sich künftig eine nicht unbedeutende Zahl von Katholiken aus dem bestehenden Kirchensteuersystem verabschieden würde, ohne sich von der Kirche als solcher zu verabschieden“.
Hw. Rothe glaubt, daß dies nicht nur kirchenferne Katholiken betreffen würde, „sondern auch und gerade die Treuesten der Treuen, die ganz bewußt selber entscheiden wollen, welcher kirchlichen Institution oder welchem Projekt sie ihre finanzielle Unterstützung zukommen lassen.“
Doch ungeachtet dieser Überlegungen beharre die Deutsche Bischofskonferenz – so Hw. Rothe – in ihrer Erklärung vom 24. April 2006 „geradezu trotzig“ auf ihrer bisherigen Position.
Diese beinhaltet, daß der Austritt aus der Kirche die automatische Exkommunikation nach sich zieht.
Mit dieser Meinung würden sich die Bischöfe auch über das vom Heiligen Vater approbierte Schreiben der Päpstlichen Kommission für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 hinwegsetzen.
Die Bischöfe berufen sich dabei auf eine sogenannte „deutsche Rechtstradition“, um an der angeblich „geltenden Rechtslage“ und an einer „bewährten Praxis“ festzuhalten.
Löffler hat für diese bischöfliche Darstellung kein Verständnis:
„Mit der vorliegenden Erklärung setzt sich die Deutsche Bischofskonferenz über das kodikarische Recht nebst päpstlich autorisiertem Rundschreiben hinweg.“
Ihr Festhalten an der „bewährten Praxis“ bleibe rechtswidrig.
In diesem Zusammenhang fragt Hw. Rothe, ob eine Erneuerung des deutschen Kirchensteuersystems der Kirche vielleicht sogar zum Segen gereichen könnte:
„Gerade die glaubens-, kirchen- und papsttreuen Katholiken sind es nämlich in zunehmendem Maß leid, mit ihrer Kirchensteuer desorientierte Theologen, entnervte Seelsorgsmanager, anarchistische Rätesysteme, inhaltsleere Papierberge, pseudoliturgische Spektakel, blasphemische Kirchenrenovierungen, entleerte Priesterseminare, destruktive Pastoralkonzepte, aufgeblähte Verwaltungsapparate und alberne Werbekampagnen finanzieren zu müssen.“
Die eigentliche Bedrohung der Kirche in Deutschland bestehe derzeit weniger in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.
© Bilder: Cathcon.blogspot.com
In seinem Beitrag bespricht Hw. Rothe eine Arbeit des Kirchenrechtlers René Löffler.
Diese wurde im Wintersemester 2005/2006 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn als Doktoratsdissertation angenommen.
Hw. Rothe zitiert daraus das zusammenfassende Ergebnis:
„Aus der Erklärung, mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, läßt sich nicht erkennen, daß der Betreffende den Willen zur vollständigen Trennung von der katholischen Kirche hat.
Der dem Körperschaftsaustritt zugrunde liegende Geschäftswille ist die Aufgabe der Pflichten im bürgerlichen Bereich, was nicht identisch ist mit einer bewußt angestrebten Trennung von der Kirche Jesu Christi.“
Hw. Rothes Kommentar: „Wenn dieser in die nüchterne Sprache der Kirchenrechtswissenschaft gekleidete Befund richtig ist, dann handelt es sich dabei – etwas weniger nüchtern formuliert – um eine kirchenpolitische Sensation“.
Dann sei die von der Deutschen Bischofskonferenz rigoros vertretene Auffassung, den Kirchenaustritt eines Katholiken, der gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde erklärt wird, generell als Abfall von der Kirche zu werten, „schlichtweg falsch“.
Hw. Rothe erwähnt in diesem Zusammenhang den emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp.
Dieser landete vor einigen Monat einen medienwirksamen Coup, als er seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärte und zugleich beteuerte, der Kirche als Glaubensgemeinschaft weiterhin angehören zu wollen.
Zapp vertritt die Auffassung, daß ein Kirchenaustritt die Kirchenmitgliedschaft ihm Rahmen des staatlichen Bereiches beendet, während der kirchliche Status dadurch nicht berührt wird.
Das würde – so Hw. Rothe – das in Deutschland bestehende System der Kirchenfinanzierung in seinen Grundfesten erschüttern:
„In diesem Fall wäre zu erwarten, daß sich künftig eine nicht unbedeutende Zahl von Katholiken aus dem bestehenden Kirchensteuersystem verabschieden würde, ohne sich von der Kirche als solcher zu verabschieden“.
Hw. Rothe glaubt, daß dies nicht nur kirchenferne Katholiken betreffen würde, „sondern auch und gerade die Treuesten der Treuen, die ganz bewußt selber entscheiden wollen, welcher kirchlichen Institution oder welchem Projekt sie ihre finanzielle Unterstützung zukommen lassen.“
Doch ungeachtet dieser Überlegungen beharre die Deutsche Bischofskonferenz – so Hw. Rothe – in ihrer Erklärung vom 24. April 2006 „geradezu trotzig“ auf ihrer bisherigen Position.
Diese beinhaltet, daß der Austritt aus der Kirche die automatische Exkommunikation nach sich zieht.
Mit dieser Meinung würden sich die Bischöfe auch über das vom Heiligen Vater approbierte Schreiben der Päpstlichen Kommission für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 hinwegsetzen.
Die Bischöfe berufen sich dabei auf eine sogenannte „deutsche Rechtstradition“, um an der angeblich „geltenden Rechtslage“ und an einer „bewährten Praxis“ festzuhalten.
Löffler hat für diese bischöfliche Darstellung kein Verständnis:
„Mit der vorliegenden Erklärung setzt sich die Deutsche Bischofskonferenz über das kodikarische Recht nebst päpstlich autorisiertem Rundschreiben hinweg.“
Ihr Festhalten an der „bewährten Praxis“ bleibe rechtswidrig.
In diesem Zusammenhang fragt Hw. Rothe, ob eine Erneuerung des deutschen Kirchensteuersystems der Kirche vielleicht sogar zum Segen gereichen könnte:
„Gerade die glaubens-, kirchen- und papsttreuen Katholiken sind es nämlich in zunehmendem Maß leid, mit ihrer Kirchensteuer desorientierte Theologen, entnervte Seelsorgsmanager, anarchistische Rätesysteme, inhaltsleere Papierberge, pseudoliturgische Spektakel, blasphemische Kirchenrenovierungen, entleerte Priesterseminare, destruktive Pastoralkonzepte, aufgeblähte Verwaltungsapparate und alberne Werbekampagnen finanzieren zu müssen.“
Die eigentliche Bedrohung der Kirche in Deutschland bestehe derzeit weniger in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.
© Bilder: Cathcon.blogspot.com
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Freitag, 25. Januar 2008 15:30
turk: Die Sache ist klar
Hier geht es um etwas ganz anderes als um „Gruben-Graben“: um den verlogenen und sündhaft-revisionistischen Umgang mit von einem Päpstlichen Visitator öffentlich festgestellten Fakten (ein ganzes Seminar mußte sogar vom damals noch amtierenden Bischof Krenn geschlossen werden) seitens verschiedener Lesernamen wie z. B. „Justus“. Es geht weiters um ein intolerables Verhalten insbesondere eines der beiden Ex-Priesterausbildner, der versucht hat, auch noch seinen eigenen Primizprediger und andere „Freunde“ durch anonyme Schreiben an alle möglichen Stellen in seinen eigenen homodoppelmoralischen Strudel hineinzuziehen (was auf kreuz.net ja nachlesbar war und was von diesen allen glücklich abgewehrt werden konnte). Insofern müßte „Justus“ seinen Namen auf „Gruben-Justus“ ändern, vor allem aber ist er derzeit nicht in der Realität der Dinge beheimatet. Alles andere ist kein Argument, sondern unsachlicher Schall und Rauch.
Freitag, 25. Januar 2008 09:56
clarissa colonia: Wiese verwenden Sie das Futur?
Wäre Präsens nicht angemessener; oder vielleicht sogar das Perfekt?
Freitag, 25. Januar 2008 09:21
Justus: Ungeschickt
Verehrteste Clarissa Colonia, sie sind nicht die erste, die turk durchschaut haben. Aber es ist gut, ihn manchmal ein bischen zu kitzeln, weil er immer wieder darauf reinfällt und und derart ungeschickt um sich schlägt, dass er früher oder später noch jeden gegen sich eingenommen hat. Desgleichen wird er früher oder später gewiss noch selbst in die Grube fallen, die er anderen zu graben bemüht ist.
Freitag, 25. Januar 2008 00:12
clarissa colonia: Werter turk,
Sie sind ein Dummschwätzer!
Donnerstag, 24. Januar 2008 21:49
raindance1: wow turk , das reicht ja fast schon für ein
neues Tatort-Drehbuch
Donnerstag, 24. Januar 2008 21:47
turk: Und damit haben sich „Justus“ und „clarissa colonia“ gemeinschaftlich verraten
Tja, „Justus“ und „clarissa colonia“, so kann eine einzige Person mit sich selbst sprechen, und Sie haben sich noch zusätzlich verraten, wer Sie natürlich sind: der aufgedeckte Account „Justus“ war seit Mittwoch, 22. November 2006, 09:03, nicht mehr aktiv und hat sich heute durch Konfrontation mit rechtskräftig überprüften Fakten hingerissen gefühlt, wieder in seinen Account einzusteigen. jeder mitdenkende Leser kann sich seinen Teil über diese und so manche der Vorposter-Namen denken. Rein zufällig beginnt „clarissa colonia“ ab November 2006 zu schreiben. Der für die Kirche Gottes unerträgliche Geschichtsrevisionismus dieser Lesernamen wird auch in Hinkunft Schritt für Schritt zurückgewiesen.
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