(kreuz.net) Eine „bewährte Praxis“ der Deutschen Bischöfe ist rechtswidrig. Das erklärte Hw. Wolfgang
F. Rothe (40), Kirchenrechtler, ehemaliger Subregens des St. Pöltner Priesterseminars und ehemaliger
Sekretär des St. Pöltener Bischofs Kurt Krenn, am 19. November auf der Webseite ‘katholisches.info’.
In seinem Beitrag bespricht Hw. Rothe eine Arbeit des Kirchenrechtlers René Löffler.
Diese wurde im
Wintersemester 2005/2006 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
in Bonn als Doktoratsdissertation angenommen.
Hw. Rothe zitiert daraus das zusammenfassende Ergebnis:
„Aus der Erklärung, mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts
auszutreten, läßt sich nicht erkennen, daß der Betreffende den Willen zur vollständigen Trennung von
der katholischen Kirche hat.
Der dem Körperschaftsaustritt zugrunde liegende Geschäftswille ist die
Aufgabe der Pflichten im bürgerlichen Bereich, was nicht identisch ist mit einer bewußt angestrebten
Trennung von der Kirche Jesu Christi.“
Hw. Rothes Kommentar: „Wenn dieser in die nüchterne Sprache der
Kirchenrechtswissenschaft gekleidete Befund richtig ist, dann handelt es sich dabei – etwas weniger nüchtern
formuliert – um eine kirchenpolitische Sensation“.
Dann sei die von der Deutschen Bischofskonferenz rigoros
vertretene Auffassung, den Kirchenaustritt eines Katholiken, der gegenüber der zuständigen staatlichen
Behörde erklärt wird, generell als Abfall von der Kirche zu werten, „schlichtweg falsch“.
Hw. Rothe
erwähnt in diesem Zusammenhang den emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp.
Dieser landete
vor einigen Monat einen medienwirksamen Coup, als er seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft
des öffentlichen Rechts erklärte und zugleich beteuerte, der Kirche als Glaubensgemeinschaft weiterhin
angehören zu wollen.
Zapp vertritt die Auffassung, daß ein Kirchenaustritt die Kirchenmitgliedschaft
ihm Rahmen des staatlichen Bereiches beendet, während der kirchliche Status dadurch nicht berührt wird.
Das würde – so Hw. Rothe – das in Deutschland bestehende System der Kirchenfinanzierung in seinen Grundfesten
erschüttern:
„In diesem Fall wäre zu erwarten, daß sich künftig eine nicht unbedeutende Zahl von
Katholiken aus dem bestehenden Kirchensteuersystem verabschieden würde, ohne sich von der Kirche als
solcher zu verabschieden“.
Hw. Rothe glaubt, daß dies nicht nur kirchenferne Katholiken betreffen würde,
„sondern auch und gerade die Treuesten der Treuen, die ganz bewußt selber entscheiden wollen, welcher
kirchlichen Institution oder welchem Projekt sie ihre finanzielle Unterstützung zukommen lassen.“
Doch
ungeachtet dieser Überlegungen beharre die Deutsche Bischofskonferenz – so Hw. Rothe – in ihrer Erklärung
vom 24. April 2006 „geradezu trotzig“ auf ihrer bisherigen Position.
Diese beinhaltet, daß der Austritt
aus der Kirche die automatische Exkommunikation nach sich zieht.
Mit dieser Meinung würden sich die
Bischöfe auch über das vom Heiligen Vater approbierte Schreiben der Päpstlichen Kommission für die
Gesetzestexte vom 13. März 2006 hinwegsetzen.
Die Bischöfe berufen sich dabei auf eine sogenannte „deutsche
Rechtstradition“, um an der angeblich „geltenden Rechtslage“ und an einer „bewährten Praxis“ festzuhalten.
Löffler hat für diese bischöfliche Darstellung kein Verständnis:
„Mit der vorliegenden Erklärung
setzt sich die Deutsche Bischofskonferenz über das kodikarische Recht nebst päpstlich autorisiertem
Rundschreiben hinweg.“
Ihr Festhalten an der „bewährten Praxis“ bleibe rechtswidrig.
In diesem Zusammenhang
fragt Hw. Rothe, ob eine Erneuerung des deutschen Kirchensteuersystems der Kirche vielleicht sogar zum
Segen gereichen könnte:
„Gerade die glaubens-, kirchen- und papsttreuen Katholiken sind es nämlich
in zunehmendem Maß leid, mit ihrer Kirchensteuer desorientierte Theologen, entnervte Seelsorgsmanager,
anarchistische Rätesysteme, inhaltsleere Papierberge, pseudoliturgische Spektakel, blasphemische Kirchenrenovierungen,
entleerte Priesterseminare, destruktive Pastoralkonzepte, aufgeblähte Verwaltungsapparate und alberne
Werbekampagnen finanzieren zu müssen.“
Die eigentliche Bedrohung der Kirche in Deutschland bestehe derzeit
weniger in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.
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Die Sache ist klar Hier geht es um etwas ganz anderes als um „Gruben-Graben“: um den verlogenen und sündhaft-revisionistischen
Umgang mit von einem Päpstlichen Visitator öffentlich festgestellten Fakten (ein ganzes Seminar mußte
sogar vom damals noch amtierenden Bischof Krenn geschlossen werden) seitens verschiedener Lesernamen wie
z. B. „Justus“. Es geht weiters um ein intolerables Verhalten insbesondere eines der beiden Ex-Priesterausbildner,
der versucht hat, auch noch seinen eigenen Primizprediger und andere „Freunde“ durch anonyme Schreiben
an alle möglichen Stellen in seinen eigenen homodoppelmoralischen Strudel hineinzuziehen (was auf kreuz.net
ja nachlesbar war und was von diesen allen glücklich abgewehrt werden konnte). Insofern müßte „Justus“
seinen Namen auf „Gruben-Justus“ ändern, vor allem aber ist er derzeit nicht in der Realität der Dinge
beheimatet. Alles andere ist kein Argument, sondern unsachlicher Schall und Rauch.
Ungeschickt Verehrteste Clarissa Colonia, sie sind nicht die erste, die turk durchschaut haben. Aber es
ist gut, ihn manchmal ein bischen zu kitzeln, weil er immer wieder darauf reinfällt und und derart ungeschickt
um sich schlägt, dass er früher oder später noch jeden gegen sich eingenommen hat. Desgleichen wird
er früher oder später gewiss noch selbst in die Grube fallen, die er anderen zu graben bemüht ist.
Und damit haben sich „Justus“ und „clarissa colonia“ gemeinschaftlich verraten Tja, „Justus www.kreuz.net/reader.462.html“
und „clarissa colonia www.kreuz.net/reader.2498.html“, so kann eine einzige Person mit sich selbst sprechen,
und Sie haben sich noch zusätzlich verraten, wer Sie natürlich sind: der aufgedeckte Account „Justus
www.kreuz.net/reader.462.html“ war seit Mittwoch, 22. November 2006, 09:03, nicht mehr aktiv und hat sich
heute durch Konfrontation mit rechtskräftig überprüften Fakten hingerissen gefühlt, wieder in seinen
Account einzusteigen. jeder mitdenkende Leser kann sich seinen Teil über diese und so manche der Vorposter-Namen
denken. Rein zufällig beginnt „clarissa colonia“ ab November 2006 zu schreiben. Der für die Kirche Gottes
unerträgliche Geschichtsrevisionismus dieser Lesernamen wird auch in Hinkunft Schritt für Schritt zurückgewiesen.
Gratias tibi habeo pro IUSTA explanatione factuum. Da war meine Vermutung wohl nicht ganz falsch, der
werte Schreiber turk versuche nur, von sich selbst abzulenken. Nichts anderes erklärt nämlich die Verve
seiner Postings zu diesem Thema und sein hartnäckiges Insistieren darauf. Danke verbindlichst, cc.
Wissen Sie, werter turk, Sie können glauben, was Sie wollen. Das ist mir egal! Nur noch ein Nachsatz:
Der Eifer, mit dem Sie hier Ihre Positionen vertreten, läßt aufhorchen! Als ginge es in der Rezension
eines wissenschaftlichen Werks, das ich übrigens selbst gelesen habe und für zutreffend rezensiert halte,
um die Person des Rezensenten oder dessen moralische Qualifikation. Mir scheint, Sie haben mit Ihren Postings
das Thema verfehlt und sind auch nicht bereit (imstande?), freundliche Hinweise hierzu anzunehmen. Dies
richtet dann natürlich den Blick zwangsläufig auf die Fragen was Sie dieses Thema so monoman betreiben
läßt? Wollen Sie in die Spuren des „legendären Pornojägers“ treten oder ihr Mütchen wegen persönlich
erlittener Kränkungen oder Zurücksetzungen kühlen? Bei einem Thema, das Sie nicht persönlich beträfe,
könnte man sich nämlich Ihre Verve nicht erklären.
Unschuldsvermutung ist grotesk angesichts des erbrachten Wahrheitsbeweises Tja „clarissa colonia“, ich
weise Ihre Unterstellung zurück und glaube Ihnen weitgehend nicht. Hier geht es zudem von den erwiesenen
Fakten her weitgehend um unmoralische Handlungen und Straftatbestände nach kirchlicher Disziplin, die
im staatlichen Bereich doch gar nich zu Verurteilungen führen können. Sie argumentieren daher sinnlos.
Darüberhinaus übersehen Sie, daß es bei den österreichischen Verhandlungen sehr wohl um die Wahrheitsfrage
www.kreuz.net/bookentry.657.html ging und deshalb die auftretenden Zeugen professionell „abgeklopft“ wurden.
Dabei zeigte sich öffentlich www.kreuz.net/bookentry.779.html, daß maßgeblich von den Antragstellern
(= den beiden Ex-Ausbildnern, die sinnloserweise staatliche Gerichte anriefen) aufgebotene „Zeugen“ plötzlich
so manches vergaßen und auch der Lüge überführt werden konnten, wohingegen andere als glaubwürdig
erachtet wurden. Der beklagten Partei, nämlich der Zeitschriftengesellschaft, ist es gelungen, den Wahrheitsbeweis
für die veröffentlichten Behauptungen im Kern zu erbringen, weshalb es grotesk ist, noch von der herkömmlichen
Unschuldsvermutung auszugehen. Warum zwei kanonisch ermahnte Ex-Priesterausbildner gegen den Rat ihres
Ordinarius kirchenrechtlich strafbare Handlungen unbedingt mit Hilfe staatlicher Gerichte verleugnen wollten,
steht auf einem anderen Blatt, aber damit haben diese die Ermittlungstätigkeit staatlicher Gerichte akzeptiert
und anerkannt. Sie hatten die Möglichkeit, vor dem Ergang der rechtskräftigen Entscheidung zurückzuziehen,
was aber nicht geschah. Bitte wer interessiert sich jetzt no…
Werter turk, wollten Sie mit Ihrem dankenswerterwise abbrechenden Kommentar einen Zusammenhang zwischen
mir und dem Autor der besprochenen Rezension herstellen? Falls ja, muß ich Ihnen mitteilen: 1) Ich kenne
diesen Menschen gar nicht; weder persönlich noch aus Presseberichten. Ich habe auch nie ein Bild von
ihm gesehen und würde ihn nicht erkennen. 2) Ich habe an den Vorfällen in St Pölten nicht das mindeste
persönliche Interesse, weil ich nämlich ganz weit wegwohne; wenn sies genau wissen wollen: An jenem
Fluß, der nach eigener Aussage in Metternichs Adern floß (Brief an Dorothea Lieven, 1817). Kleiner Tip:
Es handelt sich nicht um Donau oder Wien! 3) In Verfahren nach der Zivilprozeßordnung wird ge-, nicht
verurteilt. 4) Als bewiesen und urteilsgegenständlich gelten nach der ZPO nur hinreichend geklärte Sachverhalte
im hinblick auf das konkrete Klagebegehren. 5) Konkret: Solange im Zusammenhang mit den Vorfällen (ist
das wohl der richtige Begriff?) im/ums Priesterseminar von St. Pölten keiner der Verantwortlichen (auf
die Sie ja so deutlich abstellen) einer strafrechtlichen Verurteilung unterzogen worden sind, haben sie
hinsichtlich der von Ihnen behaupteten Vorwürfe als unschuldig zu gelten. Die Erwähnung von (tatsächlichen
der mutmaßlichen) Sachverhalten in einem Zivilprozeß heißt noch nicht, daß diese Vorwürfe bewiesen,
oder die „Täter“ deswegen verurteilt wären. 6) Weit bedenklicher als diese Vorfälle aus dem Jahre …
sind Ihre Penetranz und Hartnäckigkeit; habens was zu verbergen?
Jeder kann öffentliche Sitzungen und Fakten bewerten Zu den Vorpostern: Konrad hat es äußerst klar
formuliert. – Es gab keinen Freispruch, sondern der Diözesanbischof von St. Pölten hat vielmehr im Wochenmagazin
profil vom 30. April 2007 (S. 40 – 41) bekanntgemacht, daß viele Zeugen der Affäre homosexueller Doppelmoral
im Falle der in rechtskräftigen Urteilen www.kreuz.net/bookentry.657.html als in homosexuellen Situationen
verwickelt bewerteten ehemaligen Priesterausbildner des während der Visitation geschlossenen Priesterseminars
abschließend vernommen wurden. Bischof Küng: „Die Entscheidungen www.kreuz.net/bookentry.657.html der
zivilen Gerichtshöfe sind bekannt und werden berücksichtigt. Bei der Beurteilung bestimmter Fakten ist
aber der kirchliche Blickwinkel nicht genau derselbe. Persönlich hatte ich sehr bald nach Durchführung
der Befragungen im Rahmen der Apostolischen Visitation eine klare Einschätzung der Vorfälle. Diese Einschätzung
wurde bisher nicht widerlegt.“ Der sachlich schreibende „Arkanum/kreuts.net“ deckt daher nur knapp die
staatliche Gerichtsbarkeit ab und gibt keine Informationen über diskret ablaufende kirchliche Strafverfahren,
denn bekanntlich ist pervers praktizierte Sexualität auch zwischen Erwachsenen ein kirchenrechtlicher
Straftatbestand. Das Ärgernis war vor allem das verlogene Auftreten der Antragsteller vor staatlichen
Gerichten www.kreuz.net/bookentry.779.html. Solche Autoren, die nicht zu ihrer Geschichte stehen und für
öffentliche Ärgernisse um Entschuldigung bitten, sind unglaubwürdig in der Möchte-Gern-Belehrung aller
Bischöfe. Tja, vernebelnde und im Auftrag der/des Überführten schein-sachlich agierende und künstlich
fragende „clarissa colonia“, vor allem im Auftrag jenes ehemaligen Priesterausbildners, der ve…
Ich danke für die sachliche Aufklärung, möchte aber noch zusätzlich darauf hinweisen, daß Sachverhalte,
die in einem Zivilprozeß nur erwähnt werden, ohne daß sie klage- bzw. urteilsgegenständlich sind,
weder als gerichtsnotorisch, noch als gerichtlich erwiesen bezeichnet werden können. Selbst, wenn ich
in einem Zivilprozeß zu Protokoll gäbe, ich hielte das ptolemäische Weltbild für zutreffend, kann
dieses nicht als erwiesenes Faktum gewertet werden.
zu 4), werte clarissa colonia, kann ich nur sagen, daß die beiden St.Pöltener Seminarleiter nicht strafrechtlich
belangt wurden, und die damit befaßten Zivilgerichte nur dahingehend geurteilt haben, daß einvernehmliche
homosexuelle Handlungen stattfanden. Von Mißbrauch in strafrechtlichem Sinne konnte keine Rede sein,
denn die Beteiligten waren alle über 14 Jahre alt und Zwang wurde keiner ausgeübt. Lediglich ein Seminarist
wurde zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Kinderpornos besessen hatte. Dafür trugen die Seminarleiter,
Dr.Küchl und Dr.Rothe, aber keine strafrechtliche Verantwortung. Wie man die Sache moralisch bewertet,
steht auf einem ganz anderen Blatt. So oder so ist Differenzierung angesagt.
Verwechslungsgefahr besteht wohl nicht, aber 1) Wem ist das ein „kapitales Ärgernis“? 2) Hängt die Richtigkeit
oder Falschheit einer Sachaussage zu einem bestimmten Thema von der Person ab, die sie äußert? 3) Beeinträchtigt
eine tatsächlich (oder mutmaßlich) beschädigte moralische Integrität die fachliche Kompetenz eines
Sachverständigen? Wären nach dieser Logik nicht z. B. Unfallsachverständige als inkompetent abzulehnen,
weil sie im Ehebruch leben? 4) Sind im vorliegend kritisierten Fall bestimmte Handlungen durch ein Strafverfahren
als straftatbestndlich beurteilt worden? Oder handelte es sich dabei um reine zivilrechtliche Unterlassungsklagen?
Kann man behaupten, die Betroffenen wäre wegen eigener und bewiesermaßen begangener Straftaten strafrechtlich
verurteilt worden? 5) Wenn jemand auf Unterlassen (z. B. einer Behauptung) klagt, muß er darlegen, daß
die Behauptung erweislich unwahr ist; nicht der Behauptende/Beklagte muß die Wahrheit seiner Behauptung
darlegen! Negativbeweise sind stets wesentlich schwieriger zu führen als Positivbeweise, weshab in der
Strafprozeßordnung (sicher auch der österreichischen) nur der Positivbeweis der Schuld zulässig ist;
dem Beschuldigten darf nicht der Negativbeweis seiner Unschuld aufgebürdet werden. 6) Selbst, wenn alles
so wäre, wie hier dargestellt, heißt doch noch lange nicht, daß die Sachaussage des Betreffenden damit
automatisch unrichtig wird, oder?
#54 Alleluia 10:31:25 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Lang lebe Bischof Krenn Da sieht man mal, wohin man kommt, wenn auf Turks bewusst „geturkte“ Rachekampagne
hereinfällt: Bischof Krenns Seminarleiter wurden von allen Missbrauchsvorwürfen freigesprochen, zumal
sich bis heute nicht einmal ein einziges Opfer gefunden hat! Bischof Krenns Seminarleiter wurden von ihrem
Bischof nicht gemaßregelt, da sie bis heute ungehindert als Priester bzw. Wissenschaftler wirken können!
Lang lebe Bischof Krenn :)3 ! Möge er seine vollständige Rehabilitierung noch erleben!
Auf die Gefahr hin, mit turk verwechselt zu werden, sei festgehalten: Es ist ein kapitales Ärgernis,
dass ein allem Anschein nach als Seminaristenschänder überführter und von seinem Diözesanbischof gemaßregelter
ehemaliger St. Pöltener Subregens „kirchenrechtliche Expertisen“ für gemobbte Priester eines Priesternetzwerkes
verfasst und für Zeitschriften mit katholisch-kirchlichem Anspruch wie „Theologisches“ oder „Forum Katholische
Theologie“ schreiben kann. Aber diese erwähnte klerikale Person ist vielleicht Folge der „schwarzen“
Pädagogik eines Fanatikers wie Ex-SJ-Pater Hönisch, der in Fulda durch den Bischof entlarvt und glücklicherweise
„entsorgt“ wurde.
Berufung ist längst erledigt Hermi, Ihr Name spricht Bände … wirklich lustig, wie wichtig ein einziger
Lesername sein kann und daß er sogar ernstgenommen wird. Und die Frau „clarissa“ ist auch schon zu auffällig
interessiert. Wollen Sie vielleicht Sachlichkeit vortäuschen? Das ist aber lieb. Es wäre wirklich interessant,
wie viele Doppelidentitäten sich wieder aufgerafft haben, das Unmögliche verteidigen zu wollen. Es gibt
den staatlichen und den kirchlichen Rechtsbereich. Interessanterweise haben die rechtskräftigen staatlichen
Urteile www.kreuz.net/bookentry.657.html die vom damaligen Päpstlichen Visitator öffentlich gemachten
Feststellungen mehr als deutlich bestätigt. Und dann hat eine „Zeitschrift“ auch noch ausgeplaudert,
in welcher Weise kirchenrechtliche Ermahnungen an die beiden ehemaligen Priesterausbildner ergingen. Berufung?
Können Sie nicht lesen? Die Berufung wurde bereits abgewiesen, und dadurch ist Rechtskraft eingetreten.
Und das bleibt auch so.
Ist die Gewaltenteilung in der Rpublik Österreich aufgehoben, oder, seit wann gibt es dort staatliche
Urteile? Hat bei Ihnen mal wieder die Rechtsprechung versagt, daß die Exekutive auch das in die Hand
nehmen mußte? Verhindert in Österreich eine Berufung nicht die Rechtskraft, d. h. die Vollstreckbarkeit
eines Gerichtsurteils?
Eklig Jetzt wirds aber echt peinlich, turk. Sie tun ja gerade so, als ob die Welt an der österreichischen
Grenze aufhört. Bleiben Sie nur in ihrem Alpensumpf, aber lassen Sie normale Menschen zufrieden. Ich
finde Sie echt eklig.
Staatliche Medienurteile sind rechtskräftig Hermi, Sie scheinen nicht genau lesen zu können. Es handelt
sich bei den rechtskräftigen Urteilen www.kreuz.net/bookentry.657.html um staatliche Urteile aus Österreich,
die auch durch den Gang an europäische Instanzen ihrer Rechtskraft nicht mehr beraubt werden können.
Ob nach den von einer Zeitschrift ausgeplauderten kanonischen Ermahnungen der beiden genannten Herren
auch noch ein Strafverfahren erfolgt(e) und ob dies mit einem Ergebnis endet, ist Frage eines anderen
Rechtsbereiches, und es ist fraglich, ob da überhaupt etwas bekanntgegeben wird. Somit haben wir die
bisher öffentlich darliegenden Fakten ernstzunehmen, und es wäre eine starke Realitätsverweigerung,
die bisher auf Wunsch der beiden Genannten vor öffentlich tagenden Gerichten geklärte Wahrheitsfindung
einfach wegzuwischen. Wo die Entschuldigung für die homophilen Verhaltensweisen, die wir in rechtskräftigen
Urteilen nachlesen können, seitens der damaligen Priesterausbildner bleibt, ist die eigentliche Frage.
Im übrigen ist „turk“ einfach „turk“. Und „Konrad“ ist „Konrad“. Andere Gleichungen sind falsch, was
aber jedem Mitdenkenden und Mitlesenden sowieso sofort auffällt.
Lügen Die Behauptung, es gäbe in der Causa St. Pölten irgendwelche „rechtskräftigen“ Urteile, ist
klar eine Lüge. Das konnte man in diesem Forum schon mehrfach lesen. Die Herren Dr. R. und Prälat K.
haben nämlich Berufung eingelegt. So ist das! Turk (und der mit ihm anscheinend identische) Konrad sollten
mal endlich in sich gehen und sich entschuldigen!
B16’ größere Weisheit in Ernennungsfragen, bedarf noch des Beweises, denn bislang werden sich die unter
seinem Pontifikat in unserem Gesichtskreis ernannten noch nicht sonderlich bewährt haben.
Besten Dank, turk, für Ihre unbeirrbare Hartnäckigkeit in dieser Angelegenheit, die von Konrad durchaus
nicht immer klar gesehen wurde. Die „babsys“ etc. zeigen ihre Naivität nicht nur in der Namenswahl, sondern
in der grenzenlosen Heuchelei der Verteidigung eines Seminaristenschänders. Es ist dies ein Punkt, da
muss in aller Härte die Frontlinie gehalten werden. Die St. Pöltener Schweinereien und Lügen haben
der Kirche fast genauso viel geschadet wie die Fälle von Kindesmißbrauch in den USA. Bischof Krenn hat
durch seine Blauäugigkeit schwere Schuld auf sich geladen und sich als totale Fehlbesetzung erwiesen.
Man kann schon jetzt feststellen, dass Benedikt XVI. bei Ernennung von Bischöfen mit größerer Weisheit
vorgeht als sein Vorgänger, der bei aller seiner Offenheit und seinem sympathischen Wesen zu sehr den
polnisch-autoritären Stil pflegte (etwa auch in der Ernennung von Haas und Meisner).
Nu Babsy, schlecht geschlafen? Nu Babsy, schlecht aufgestanden oder schlecht eingeschlafen? Hier im anonymen
Forum des anonymen kreuz.net herrscht große Meinungsfreiheit, und die nimmt auch ein unwichtiger Lesername
wie „turk“ wahr. Es ist faszinierend, wie wichtig es einigen Herrschaften ist, daß turk etwas oder gar
nichts sagt. Auch die Fehlinformation, daß noch keine rechtskräftigen Urteile www.kreuz.net/bookentry.657.html
vorliegen würden, deutet auf die Verwirrung Babsys hin. Bleiben wir bei den Fakten, und auf Basis dessen
gibt es dann den klaren christlichen Weg, weshalb die Entschuldigung seitens der verantwortlichen Priesterausbildner
wohl das Mindeste ist, was zu fordern war und ist. Es geht überhaupt nicht um das Schuldigsprechen, sondern
um die Wahrheit, der die Kirche immer verpflichtet ist. Deshalb wird ein Babsy-Geschichtsrevisionismus
selbstverständlich auch weiterhin klar zurückgewiesen.
turk’sche Wahrheit Es wird zeit, daß Kreuz.net endlich begreift, daß es turk nicht mehr zur Diskussion
über Dr. R. zulassen darf. Jede Äußerung ist Geifer und Unrat. Schon jahrelang versündigt er sich
gegen den Grundsatz, daß als unschuldig zu gelten hat, wessen Schuld nicht nachgewiesen ist. Ein Gericht,
dessen Urteil noch nicht einmal rechtskräftig ist, kann keine Gewähr bieten, daß Dr. R. getan hat,
was turk gerne getan sehen möchte. Hat er da persönliche Interessen? Man meint fast, daß er Mittäter
braucht, damit er umso sauberer dasteht! Alle seine Äußerungen kann man in dieser Hinsicht durchforsten
und wird immer wieder fündig: Es muß jemand schuldig gesprochen werden um der eigenen Glaubwürdigkeit
willen. Welch ein persönliches Elend!
Visitationsergebnisse sind unwiderrufen richtig Die von einem Päpstlichen Visitator objektiv überprüften
Mißstände www.kreuz.net/bookentry.657.html, welche dieser auch öffentlich unter anderem als „aktive
homophile Beziehungen“ bezeichnete (Mehrzahl, also gab es nicht nur einen einzigen Fall, ganz abgesehen
von der Verstrickung der Priesterausbildner www.kreuz.net/bookentry.657.html …) und die auch zu rechtskräftigen
österreichischen Medienurteilen www.kreuz.net/bookentry.657.html führten, können nicht mehr nachträglich
wegretouchiert werden. Komisch, daß der Vordiskutant nicht lesen kann und ganz übersieht, daß in den
rechtskräftigen Urteilen www.kreuz.net/bookentry.657.html von homophilen Vorfällen bei gleich zwei damaligen
Priesterausbildnern die Rede ist. Komisch, komisch, wer die volle Realität nicht wahrnehmen möchte,
dürfte schon ziemlich im Nebeldickicht der aktiven Homoverteidigung bestimmter angeblich „rechtskonservativer“
Kreise stecken. Und wenn hier von „Rückfälligwerden“ die Rede ist, müßte eben schwarz auf weiß nachgewiesen
werden, was denn die Ursprungssünde gewesen sein soll, in die zurückgefallen worden wäre. Tja, da sind
eben rechtskräftige Urteile www.kreuz.net/bookentry.657.html wesentlich zuverlässiger als das sinnlose
Gegackere eines „Alleluia“ …
@ Konrad Märchentante turk würde ich nicht glauben, denn der hat längst durch die kontinuierliche
Verteidigung des einzigen wirklichen Missstands im St. Pöltener Priesterseminar, einem homosexuellen
Seminaristen [v.d.Red.zens.] , jede Glaubwürdigkeit verloren. Übrigens ist Rabiega erst vor kurzem wieder
rückfällig geworden: Er hat einem Behinderten in einem kirchlichen Behindertenheim, einen Pornofilm
vorgespielt und ihm gezeigt, wie man, äh, bestimmte perverse Dinge tut. Mir ist nicht bekannt, dass sich
turk danach von ihm distanziert hätte. Kann man alles nachlesen.
Wieder nicht logisch Soso, nur ganz erwählte HIerarchen stellen sich angeblich der Zerstörung der Kirche
Christi entgegen. Und nur die von hiesigen Diskutanten zu Super-Bischöfen ernannten Hierarchen retten
uns. Schön, daß es noch „normale Bischöfe“ gibt, die unbeeindruckt vom Lügenmärchen der „Kardinalsintrige“
und von jeglichen Medien weiterarbeiten.
#36 Florian Geyer 12:35:07 | Dienstag, 22. Januar 2008
„Skandale“ tauchen schwuppsdiwupps zufälligerweise immer genau dort auf wo sich ein Hierarch befindet
der sich der Zerstörung der Kirche Christi entgegenstellt. Dem normalen Bischof wird genau suggeriert:
„Entweder du reihst dich ein ins Zerstörungswerk oder wirch machen dich fertig wie Kurt Krenn“
#35 Berengeria 12:29:15 | Dienstag, 22. Januar 2008
@ Konrad Für Dich gilt das Gleiche wie für Turk: Schalte zuerst Dein Gehirn ein, bevor Du den Computer
einschaltest. Denn nur solche, bei denen das Gehirn lahmgelegt ist, glauben, daß es in St. Pölten einen
Skandal gegeben hat.
Auf den ersten Blick war St. Pölten nicht durchschaubar, aber dann – auch durch Poster wie turk – durchaus.
Es hat keine „Kardinalsintrige“, sondern handfeste Schweinereien durch Regenten gegeben. Krenn war sicher
ahnungslos, aber seine Schuld besteht in seinem offenbar gewordenen Alkoholismus und seinem Unschuldswahn.
Gelitten hat die Kirche insgesamt und die Glaubwürdigkeit des zölibatäten Priestertums überhaupt.
Deshalb verwundern die jüngsten Vorschläge des WB Krätzl keineswegs. Rothe sollte die Klappe halten,
aber er hat es geschafft, mit seinen kirchenrechtlichen Aufsätzen bei David Berger oder Anton Ziegenaus
wieder unterzukommen. Man sagt, der Teufel sei ein Dogmatiker oder Logiker, von Kirchenrecht versteht
er sicher auch ne Menge.
Staatliche Irreführung Dass der staatlich so bezeichnete „Kirchenaustritt“ in Wirklichkeit kein Kirchenaustritt
ist, folgt unmittelbar aus dem Wortlaut der Kirchenaustrittsgesetze der Länder und ist u.a. wegen dieser
eigenartigen Irreführung auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, siehe ibka.org/node/684
Gääääääääääääääääähn Da sind sie ja wieder, die alten Hassprediger gegen St. Pölten.
Wer immer noch nicht kapiert hat, dass die Kardinalsintrige gegen Bischof Krenn und sein vorbildliches
Priestersemninar eine Medienente war, dem ist auch nich zu helfen.
Das ist unlogisch An den frisch angemeldeten „Fürchtegott“: das ist keine ausreichende Argumentation.
Wer will denn überprüfen, was sein Bischof verhängt hat oder nicht. Da der ganze Skandal öffentlich
wurde und auch öffentlich vor staatlichen Gerichten verhandelt wurde, ist von mitdenkenden Katholiken
sehr wohl verlangt, das Hirn einzuschalten. Durch die fehlende Entschuldigung für die erwiesenen Verstrickungen
und vor allem für die widerlichen versuchten „Rache“-Aktionen ist beim Autor derzeit keine Glaubwürdigkeit
gegeben. Aber wenn bestimmte „konservative Lageristen“ so dumm sind, sich ihrer Glaubwürdigkeit so leicht
berauben zu lassen, dann ist es einzig und alleine ihr eigenes Problem. kreuz.net soll – so der Wunsch
der Einsender – wieder einmal dazu dienen, einen erwiesenen doppelmoralischen Skandal www.kreuz.net/bookentry.657.html
zu überspielen und zu vertuschen.
Auch von anderen Kirchenrechtlern bekannt. Die hier vorgetragene Rechtsansicht des Kirchenrechtlers René
Löffler ist mir auch von anderen Kirchenrechtlern bekannt. MfG Christoph Heger
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Natürlich kann man nicht aus der Kirche austreten. Seit wann verlieren
Menschen ihr Ewiges Prägemahl aus Taufe und Firmung durch eine Erklärung gegenüber staatlichen Behörden,
keine Kirchensteuer mehr zahlen zu wollen? Manchmal lohnt sich der Blick in Bücher, z.B. in den CIC.
Natürlich ärgert der bürgerliche Kirchenaustritt, vor allem weil er teuer ist; aber, ob jemand austritt
oder zu einer anderen Religion konvertiert, ändert nichts an seiner Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi,
denn einmal getauft, immer getauft, einmal gefirmt, immer gefirmt (204 I, 96, 845 I, 879 CIC). Zwar kann
die Kirche Strafen verhängen (Buch VI CIC), und z.B. vom Empfang der Sakramente ausschließen (1331 I
2 bzw. II 1 CIC); bei Heilsnotwendigkeit sind Strafen, die den Sakramentsempfang untersagen, allerdings
aufgehoben (1335 CIC). Eine andersartige Rechtspraxis wäre schlichtweg rechtswidrig und ex tunc nichtig.
Nun ja, ich bin mir nicht so sicher, ob der Autor vor dem Verfassen seiner Rezension eine bischöfliche
Genehmigung zur Abfassung derselben eingeholt und diese dann danach zwecks erteilung eines imprimi potest
eingereicht hat. Aber trotzdem mag es ja sachlich zutreffend sein, was er rezensiert.
Ich bin keine Apologetin des Autors, der, selbst, wenn er Seminaristen geschändet haben sollte (was ich
ihm nicht beweisen und Ihnen nicht widerlegen kann bzw. will), rechtmäßig einen Doktorgrad im kirchlichen
Recht erworben hat. Selbst, wenn er Seminaristen geschändet haben sollte, wird das wohl seine kirchenrechtliche
Kompetenz nicht beeinträchtigt haben, oder?
Kann der Autor aber nicht trotzdem eine zutreffende Rezension eines wissenschaftlichen Werks abgeben?
Und das auch dann, wenn er persönlich gefehlt hat? Das soll jetzt keine Verteidigung des Autors sein,
den ich nicht einmal persönlich kenne; aber gab es nicht irgendwann eine kirchliche Grundsatzentscheidung
über den Umgang mit „lapsi“?
Glaubwürdigkeit? Nicht auszudenken, wenn aus progressistischen Kreisen plötzlich überführte Priesterausbildner
wieder auftauchten und per .net indirekt „Belehrungen“ erteilten. Ob es kreuz.net überhaupt bringen würde
…? Es geht hier nur um die Glaubwürdigkeit ausgerechnet in Kreisen, die sich das Anti-Homosexuelle
auf die Fahnen geschrieben haben. Ich gehe noch weiter: der Mann oder seine Einsenderfreunde wollen auch
davon ablenken, wie viele seiner „Freunde“ er mit in seinen Strudel ziehen wollte. Über diese absolut
intolerablen Rache-Aktionen www.kreuz.net/article.2924.html kann auf diesem anonymen Portal schön nachgelesen
werden.
@clarissa c.: Die DBK verwirft die römische Weisung so oder so Ihr „unter bestimmten Umständen kann
auch ein staatlicher Austritt Folgen haben“ würde aber ohnehin nur bedeuten, daß die Hierarchie den
vor dem Staat Ausgetretenen eben persönlich nachfragen kann, wie der Austritt zu werten ist – auch als
tatsächlicher Kirchenaustritt oder als Nichtkirchenaustritt, wie vom Päpstlichen Schreiben angemahnt.
Und dies ist ja auch in Österreich so der Fall, denn die ÖBK anerkennt die päpstliche Weisung, im Gegensatz
zur papstungehorsamen Lehmann-DBK.
Mit Verlaub, über die Ereignisse im St. Pöltener Priesterseminar bzw. um dessen ehem. Subregens bin
ich nur sehr kursorisch informiert und möchte das an dieser Stelle auch nicht vertiefen. Aber kann nicht
auch jemand, der einen Fehler gemacht hat, in einer Sachfrage etwas Zutreffendes sagen, oder wird das
durch vergangenes Handeln falsch?
Klassisch kontraproduktiv Richtig ist, daß R. Löffler, Ungestraft aus der Kirche austreten? / Der staatliche
Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht, Würzburg 2007, nicht nur wissenschaftlich von Interesse ist.
Doch dies alles ist zum gegebenen Zeitpunkt keine große Sensation mehr. Und die Wertung bestimmter Katholiken
seitens eines bis heute offenbar nicht zu einer notwendigen öffentlichen Entschuldigung fähigen Ex-Subregens
www.kreuz.net/bookentry.657.html als „Treueste der Treuen“ erweckt Unbehagen. Um es überhaupt anders,
aber in den Worten der Rezension zu sagen: Gerade die glaubens-, kirchen- und papsttreuen Katholiken sind
es nämlich in zunehmendem Maß leid, mit ihrer Kirchensteuer auch eine teilweise auftretende oder aufgetretene
homosexuelle Doppelmoral im Klerus in allen ihren Konsequenzen finanzieren zu müssen …
Es gibt sie nur in der Phantasie der Reformation, die hauptsächlich unsichtbare Kirche, für die die
sichtbare nur ein verzerrtes Abbild ist. Darum geht es der römischen Entscheidung aber gar nicht, weil
sie (zutreffend) differenziert zwischen der (sichtbaren) kirchenrechtlich verfaßten Kirche als Gemeinschft
der Gläubigen und einer (sichtbaren) zivilrechtlich verfaßten Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Zwischen beiden gibt es bestimmte Berührungspunkt; sie sind aber nicht deckungsgleich, obwohl das immer
wieder behauptet wird (z. B.: DBK; J. Listl, HDBStaatsKR; u. ö.).
Tempora mutantur … Erstaunlich, wie mit einem Male die als Instanzen wieder hoffähig werden, die ehedem
Mitverursacher eines Erdbebens – in geistlicher Kirchengemeinschaft wie bürgerlich-rechtlicher Körperschaft –
gewesen sind und Seelen aus beiden Realitäten vertrieben. Warum meditiert niemand den Zusammenhang, daß
es nach katholischen Verständnis die rein geistig-innerliche Kirche nicht gibt?
@clarissa c.: Was soll der Papst nicht hören? Daß die DBK der Rechtsentscheidung Seiner Heiligkeit nicht
folgeleistet, sondern ihm sogar sofort und ausdrücklich in der Person des Vorsitzenden Dr. Lehmann den
Ungehorsam erklärt hat? www.kath.net/detail.php?id=13822 Deutsche Bischofskonferenz: Austritt wegen der
Kirchensteuer stelle als Verweigerung der solidarischen Beitragspflicht „eine schwere Verfehlung gegenüber
der kirchlichen Communio dar und mindert die Rechtsfolgen nicht“. Das ist halt gute DBK-Tradition, die
ja auch 1968 vom päpstlichen Lehramt abgefallen ist. Und die liegen uns ständig in den Ohren, wegen
dem „schrecklichen Ungehorsam“ des Erzbischof Lefebvre, während sie selbst nicht einmal in ihren Kathedralen
eine romtreue Liturgie auf die Beine stellen können.
Mi care fili, das lassen Sie mal besser nicht den Pontifex hören! Die römische Entscheidung sagt nämlich,
daß ein „Kirchenaustritt“ nur dann kirchliche Rechtswirkung entfaltet, wenn er auf dem inneren Willen
zur Trennung von der Kirche beruht, einen Straftatbestand nach can. 751 CIC erfüllt und vor einem zuständigen
kirchlichen Amtsträger erklärt wird.
@clarissa c.: Die Lehmann-DBK widerspricht dem Papst Ein Kirchenaustritt vor dem Staat ist überhaupt
kein Strafbestand, weil es kein gültiger Kirchenaustritt ist. Die DBK muß eben dem Hl. Vater gehorchen.
Mi fili, anders als die DBK bin ich mir nicht so sicher, welchen der Straftatbestände des can. 751 CIC
ein „Kirchenaustritt“ erfüllt, sofern das überhaupt tut. Daher ist es gleichgültig, ob Sie von Apostasie,
Häresie oderSchisma sprechen.
@clarissa c.: Sie meinen mit „straffällige Katholiken“ wohl „apostatische Katholiken“ Ein „apostatischer
Katholik“ kann also vor der Kirchenautorität formell abfallen, und dennoch vor dem Staat als „r.k.“ gemeldet
bleiben, und weiterhin Kirchensteuer zahlen, wenn er aus irgendwelchen Gründen die DBK-Kirche finanziell
zu unterstützen wünscht.
Austritt beim Pfarrbüro? Bei Ihnen sind wahrscheinlich grundlegende Unterscheidungen durcheinandergeraten:
Wer vor einer staatlichen Behörde seinen „Kirchenaustritt“ erklärt, erklärt nur seinen Austritt aus
der kirchlichen Körperschaft öffentlichen Rechts. Wer mit „kirchlicher Wirkung“ aus der Kirche als Glaubensgemeinschaft
„austreten“ will, muß nach römischer Entscheidung vor seinem eigenen Pfarrer oder Ordinarius einen Willensakt
der inneren Trennung von der Kirche erklären (z. B. als Apostasie, Häresie oder Schisma). Damit kann
es in Zukunft geben: Katholiken, die straffrei Nichtmitglieder der Körperschaft öffentlichen Rechts
sind (Körperschaftsaustritt ohne „Kirchenaustritt“). Straffällige Katholiken („Kirchenaustritt“ ohne
Körperschaftsaustritt). Straffällige „Nicht“-Katholiken („Kirchenaustritt“ und Körperschaftsaustritt).
Wer wirklich von der Kirche abzufallen wünscht, muß direkt zur Pfarr- oder Ordinariatsverwaltung gehen
Gotthard dann muss das Austrittsverfahren halt geändert werden. Der Austrittswillige geht zum Pfarrbüro
und erklärt seinen Austritt aus der Kirche. Wenn jemand tatsächlich aus der Kirche auszutreten (abzufallen)
wünscht, muß er zur Pfarrverwaltung gehen, oder zur Ordinariatsverwaltung. Wenn jemand nur vor dem Staat
„austritt“, und sich „o.B.“ meldet, bleibt er weiterhin römischer Katholik – und ist der Kirchensteuerpflicht
entledigt.
geändertes Austrittsverfahren dann muss das Austrittsverfahren halt geändert werden. Der Austrittswillige
geht zum Pfarrbüro und erklärt seinen Austritt aus der Kirche. Diese Austrittserklärung wird von der
Pfarrei an die entsprechende Stelle geschickt, damit der Einzug des Kirchenbeitrages beendet wird. Damit
wären alle römischen Forderungen erfüllt! Übrigens: wer in afrikanischen Pfarreien zB heiraten will,
muss nachweisen, dass seine Kirchenbeiträge bezahlt sind – oder nachzahlen oder die Trauung wird aufgeschoben.
Aber, wenn man dann … seine kirchliche Beitragspflicht gegenüber selbstgewählten kirchlichen Institutionen
erfüllen und damit eine bestimmte „Steuerungswirkung“ erzielen kann … ?
Rothe Ist Rothe nicht der, der damals sogar seine Eltern zum Bischof mitbringen musste, damit dieser in
einer „Eltensprechstunde“ die Probleme des Herrn Kirchenrechtlers und Ehebandverteidigers mit dem Zölibat
angehen konnte und der dann anschließend so besoffen war, dass er aus dem Fenster gestürzt ist? Ja,
er ist es.
wau – wer kommt den da aus der Versenkung… … ist das nicht der von dem da so komische Bilderl da sind,
Bubenstreiche und so … aber wir brauchen nur ein paar Minuten warten – und schon wird er kommen unser
lieber TURK – TURK, WO BIST DU???!!!!
Ich muss gestehen das ich auch schon mit dem Gedanken des Kirchenaustrittes gespielt habe, weil mein sauer
verdientes Kirchensteuer-Geld oft nicht in meinem Sinne angewendet wird. Aber so richtig übers Herz bringe
ich es dann doch noch nicht.
Seit wann hängt die Richtigkeit einer Sachaussage von der Person dessen ab, der sie vorträgt? Mir will
es scheinen, daß Sachaussagen vorwiegend auf Sachkenntnis befuhen und nicht auf der Persönlichkeit ihres
Urhebers.
Rothe sollte lieber leise sein… Das erklärte Hw. Wolfgang F. Rothe (40), Kirchenrechtler und ehemalige
Subregens des St. Pöltner Priesterseminars Ach, schau mal an. Rothe gibt den deutschen Bischöfen Ratschläge.
Besser er hätte seine „Weisheiten“ in diesem St. Pöltener Sauhaufen verzapft und dort für Ordnung gesorgt.